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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragliche Vorbemerkungen Auftraggeber
Vertragliche Vorbemerkungen Auftraggeber
Vertragsgrundlagen
Grundlage für die Erstellung des Vertrages sowie für die Ausführung der
Leistungen sind die Bestimmungen der VOB Teile B und C (Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen) in der bei Vertragsschluss jeweils
gültigen Fassung. Die nachfolgenden Regelungen zu Sicherheitsleistungen
und Vorauszahlungen sind Bestandteil dieser vertraglichen Vereinbarung.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung
vom Auftraggeber schriftlich angeordnet wurden. Über sämtliche
Stundenlohnarbeiten sind prüffähige Stundenzettel zu führen und dem AG
vorzulegen.
Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist
schuldet der AN eine Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe ist
Gegenstand der Verhandlung.
Sicherheit für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung eine Sicherheit in Höhe von 10 % der Auftragssumme
(brutto) zu leisten. Die Sicherheit kann nach Wahl des Auftragnehmers
durch Einbehalt von den Abschlagszahlungen oder durch Beibringung einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft eines
in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht
werden. Eine Erfüllungsbürgschaft ist spätestens 14 Tage nach
Vertragsschluss vorzulegen.
Sicherheit für Mängelansprüche (Gewährleistung)
Zur Absicherung von Mängelansprüchen wird eine Sicherheit in Höhe von 5
% der Netto-Abrechnungssumme vereinbart. Sofern der Auftraggeber bei
der Schlusszahlung einen entsprechenden Geldeinbehalt vornimmt, kann
dieser vom Auftragnehmer durch Vorlage einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden.
Vorauszahlungen und Vorauszahlungsbürgschaft
Dem Auftragnehmer (AN) kann auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag
gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Vorauszahlungsbürgschaft eine Vorauszahlung gewährt werden.
Dokumentation und Revisionsunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle für den
Betrieb, die Wartung, Instandhaltung und behördliche Abnahme
erforderlichen Revisionsunterlagen, Bestandspläne,
Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen und Dokumentationsmappen
vollständig und in zweifacher Ausfertigung (elektronisch im Format PDF)
zu übergeben. Liegen die geforderten Dokumentations- und
Revisionsunterlagen bei Einreichung der Schlussrechnung nicht oder nur
unvollständig vor, ist die Leistung nicht ordnungsgemäß und vollständig
erbracht. Die Parteien haben einen Betrag festzulegenden der von der
Schlussrechnungssumme einbehalten wird, bis die Unterlagen vollständig
vorliegen.
Vorgaben zur Rechnungsstellung und Umgang mit Dokumenten
Alle Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnungen sind vom
Auftragnehmer ausschließlich in elektronischer Form als PDF-Dokument
einzureichen.
Der Hauptvertrag, sämtliche Nachtragsvereinbarungen (Nachträge), sowie
alle weiteren rechtsgeschäftlichen Protokolle und Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Form wird
ausschließlich und zwingend durch eine elektronische Signatur
(vorzugsweise als fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische
Signatur gem. eIDAS-Verordnung) über die vom Auftraggeber
bereitgestellte oder benannte Signaturplattform (z. B. DocuSign, Adobe
Sign oder ein gleichwertiges System) ersetzt.
Bauleistungsversicherung und Kostenbeteiligung
Der Auftraggeber schließt für das gesamte Bauvorhaben eine
Bauleistungsversicherung (Sachversicherung für unvorhergesehen
eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauleistungen während
der Bauzeit, z. B. durch Vandalismus, extreme Witterung oder höhere
Gewalt) ab.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten dieser
Bauleistungsversicherung mit einer pauschalen Umlage in Höhe von 0,1 %
der finalen Netto-Abrechnungssumme seines Gewerks. Dieser Umlagebetrag
wird vom Auftraggeber im Zuge der Prüfung der Schlussrechnung direkt in
Abzug gebracht.
Verbrauchskosten Baustrom- & Wasser
Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom, Bauwasser und gegebenenfalls
Abwasser sowie die Gebühren der zuständigen Versorgungsunternehmen
trägt der Auftraggeber.
Vertragliche Vorbemerkungen Auftraggeber
02 Ausbau- und Wiederherstellungsarbeiten
02
Ausbau- und Wiederherstellungsarbeiten
02.04 Maler- und Wiederherstellungsarbeiten
02.04
Maler- und Wiederherstellungsarbeiten
04 Sonstige Leistungen
04
Sonstige Leistungen
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten
04.02 Bauzeitbeschleunigung
04.02
Bauzeitbeschleunigung