Baustelleneinrichtung
Umbau Geschäftshaus Leipzig
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
                              Angebotsanforderung ____________________________________________________________________ Projekt-Daten: Projek:                                                              Umbau Geschäftshaus Leipzig Petersstraße 17 Ort:                                                                   04109 Leipzig Strasse:                                                            Peterstraße 17 - 23 Vergabe-Daten: Art der Ausschreibung:                                         Beschränkte Ausschreibung Angebotsabgabe bis::                                          00:00:00 Ausführungstermine: Ausführungsbeginn:                                            22.06.2026 Ausführungsende:                                              30.09.2027 Auftraggeber-Daten: Auftraggeber: Strasse: Ort:                                                                         Dienstleister des Auftraggebers:                                                                         Midstad Management GmbH                                                                         Windmühlenstraße 1                                                                         60329 Frankfurt  a.M. LV-Daten: LV-Bezeichnung:                                                 Baustelleineinrichtung Gesamtsumme netto in € ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------                            --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (vor der Prüfung)                                                         (nach der Prüfung) Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung als auch mit den Vertragsbedingungen des AG einverstanden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------                              ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift)
                              Angebotsanforderung
Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses: Grundlage des Leistungsverzeichnisses sind die VOB, Teil B und C – neueste Fassung, die Verlege-/Verarbeitungsrichtlinien der genannten Hersteller zum Zeitpunkt der Ausführung, geltende Gebäudeenergie- und Wärmeschutzgesetzte sowie alle gültigen DIN-Normen. Die aufgeführten Leistungspositionen beschreiben die Hauptleistungen und dienen lediglich als Kalkulationshilfe für den Auftragnehmer (AN). Es ist unbedingt erforderlich, dass sich der AN vor Ort ein umfangreiches Bild von der Gebäudestruktur und -zugänglichkeit, von den Platzverhältnissen, den Abhängigkeiten und Bedingungen infolge der laufenden Geschäftsbereiche sowie letztlich von der vertraglich zu vereinbarenden Bauaufgabe im Rahmen einer Pauschalpreisfindung erarbeitet. Mit dem Pauschalpreis sind alle Leistungen abgegolten, die in den Ausschreibungsunterlagen in Worten, Zeichnungen und Berechnungen, den Mieterbaubeschreibungen und sonstigen übergebenen Unterlagen dem Gegenstand nach dargestellt sind, einschließlich der dazugehörenden Nebenleistungen. Alle erforderlichen Mengen sind durch den AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Die weiterführende Ausführungsplanung mit ihrer Detailplanung wird im Zuge der technischen Vertragsverhandlung übergeben und Bestandteil der Vertragsleistung. Abgegolten sind letztlich diejenigen Leistungen, die in den Vertragsbestandteilen nicht dargestellt sind, die jedoch erforderlich sind, um den durch den Vertragsgegenstand bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen und die von dem Auftragnehmer (AN) auf Grund des von ihm zu erwartenden Fachwissens bei Vertragsschluss erkennbar waren. Die Wertung der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Angebotsabgabe auch in digitaler Form im Format GEAB 84 erfolgt.
Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses
Allgemeine Vorgaben / Hinweise zur Leistungsbeschreibung 1. Allgemeine Vorbemerkungen Bei den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine Generalunternehmerausschreibung. Die zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisse dienen als lediglich als Kalkulationsgrundlage. Die darin aufgeführten Positionen beschreiben nur die Hauptleistungen. Alle Nebenleistungen und sonstigen, erforderlichen Maßnahmen und Leistungen zum Erbringen des geforderten Bausolls sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Im Rahmen der finalen Pauschalierung der GU-Leistungen sind alle Mengen durch den Bieter eigenständig, anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen, zu ermitteln und zu pauschalieren. Grundlagen der Leistungsbeschreibungen sind die Architektur- und Tragwerksplanungen sowie die Haustechnikplanungen. Änderungen auf Grund von behördlichen Auflagen sind maßgebend und werden von allen Beteiligten anerkannt. Grundlage für die Ausführung sind die Architektenpläne sowie die geltenden Vorschriften der VOB, neueste Fassung, die Baugenehmigung, die Statik, die gültigen DIN-Vorschriften, der Wärme- und Brandschutznachweis sowie der Bauphysik. Alle beiliegenden Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen, d.h. alle Unterlagen die über die Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot ist entsprechend der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Zumutbare Abweichungen in der Bauausführung, insbesondere zur Erfüllung von statischen, gesetzlichen und behördlichen Auflagen, sind nach Rücksprache mit dem Bauherrn zulässig. Diese Abweichungen dürfen jedoch den Wert der Bauleistungen nicht mindern. Die Objektplanung steht vor der Musterplanung. Vor Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er zur Kalkulation eine Ortsbegehung durchgeführt hat, um alle zur Preisfindung erforderlichen Umstände erfasst zu haben. Anforderungen an die Baustelle Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt Leipzig, in der Fußgängerzone. Die Baustellenzufahrt und -anlieferung erfolgt über den Neumarkt. Die Zufahrt ist nur einspurig mögl., um den Passantenverkehr im Preußergässchen zu gewährleisten. Belästigungen der Nachbarschaft, anderer Personen usw. durch Staub, Lärm und weitere negative Einwirkungen sind zu verhindern. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten. Die uneingeschränkte Geschäftstätigkeit der direkt umliegenden Geschäfte ist ebenso zwingend sicherzustellen. Die Andienung der Baustelle ist auf die Gegebenheiten einer Fußgängerzone abzustimmen. Ebenso sind Anlieferzeiten für die weiterführende Geschäftstätigkeit des Mieters Peek & Cloppenburg (P&C) sowie die Geschäfte im angrenzenden Baustellenbereich zu berücksichtigen. Einschränkungen hieraus sind unbedingt zu vermeiden. Der öffentliche Zugang zu den Fahrradparkern im Preußergässchen von Petersstr. soll gewährleistet werden. (Keine Überdachung nötig, wenn Schwenkbegrenzung im Turmdrehkran eingeplant wird) Der Notausgang P&C wird über einen Fußgängerschutztunnel vom Preußergässchen bis zur Petersstr. verlängert. Der Baustellenverkehr sowie der Materialtransport hat nur von außen über Treppenturm, Lastenaufzug bzw. Kran zu erfolgen. Die Treppenhäuser sollen dafür nicht genutzt werden, da diese weiterhin als Fluchttreppenhäuser genutzt werden. Für notwendige Nutzungen bzw. bei Arbeiten in den Treppenhäusern ist der notwendige Schutz der Treppen und Podeste sowie der Wandflächen einzuplanen. Der Fluchtweg für Kunden und Mitarbeiter muss immer gewährleistet sein! Abfallvermeidung • Die gesetzl. Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. • Sämtliche Verpackungen sind durch die Firmen in, durch den GU, bereitgestellten Container zu entsorgen. • Restmaterialien müssen sortenrein in den dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt werden. • Die Trennung der Abfälle hat in folgende Fraktionen zu erfolgen: - Stein- und Betonschutt - Dämmstoffabfälle - Folien- und Kunststoffabfälle - Holzabfälle - Stahl- und Metallabfälle - Papier und Pappe - Gipsprodukte - Hausmüll • Die Sammelcontainer sind für die zu trennenden Fraktionen beschriftet. Alle Etagen sind nach Arbeitsende von Müll und Verpackungsmaterialien zu befreien. • Anlieferungen sollen nach Möglichkeit ohne bzw. mit recyceltem Verpackungsmaterial angeliefert werden. Lärmvermeidung • Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. • Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. • Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. • Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Staubvermeidung • Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen etc. • Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. • Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. • Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. • Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. • Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. • Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o. ä. zu begrenzen. Bodenschutz • Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. • Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. • Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. • Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. • Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. • Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. • Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. • Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. • Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener - Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. • Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist im vorgegebenen Baustellenbereich zu wählen. • Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. Im Innenbereich sind keine Verbrennerfahrzeuge zugelassen. • Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. • Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen. 2. Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gesetzliche Grundlagen, Vorschriften - VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - VDI-, VDE-, VDS- und TÜV-Vorschriften, Herstellerrichtlinien sowie alle sonstigen einschlägigen technischen Vorschriften deutscher und EU Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden Für das Angebot und die Durchführung der Leistungen gelten alle einschlägigen Gesetze, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften, jeweils neueste Fassung. Sondernutzungsflächen Die Baufläche wird durch die entsprechenden Flurstücke definiert. Die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenplatz darf nur im Einvernehmen mit dem Ordnungsamt und der Verkehrspolizei erfolgen. Klärungen diesbezüglich sind durch den AN zu führen. Das Einholen von Sondernutzungserlaubnissen oder ähnlichen behördlichen Genehmigungen, die für einen ordnungsgemäßen Bauablauf benötigt werden, sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Anfallende Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren sind einzukalkulieren; es erfolgt keine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber. Grundstückszufahrten und Zufahrten der Baustelleneinrichtung sind während der Bauphase einmal täglich und bei Bedarf auch ein weiteres Mal pro Tag zu reinigen. Art und Umfang der Leistungen Die ausführenden Leistungen werden nach Art und Umfang endgültig durch den Bau- bzw. Werkvertrag bestimmt. In den Leistungen eingeschlossen sind alle zur funktionsfähigen Herstellung der Gesamtleistungen erforderlichen Nebenleistungen, auch dann, wenn diese nicht gesondert beschrieben sind. Soweit für die Ausführung der Leistungen besondere Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind, hat sie der Auftragnehmer auf seine Kosten rechtzeitig beizubringen. Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis mit funktionalem Charakter, d.h. alle erforderlichen Mengen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln. Sonstige Angebotsgrundlagen Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Sollten Unstimmigkeiten zwischen Planung, Ausschreibung und Gutachten/Statik bestehen, so gelten die Angaben der Gutachter/Statiker vor denen des Architekten. Baubeschreibung – Rolle Verpächter / Betreiber, Mietfläche Hotel Henri Die Angabe „Verpächter“ und „Betreiber“ in der Baubeschreibung Hotel Henri ist für den AN irrelevant. Der Leistungsumfang des AN für die „schlüsselfertige“ Herstellung umfasst alle Leistungen, ausgenommen der Bauleistungen, die explizit nicht als GU/AN Leistungen in der Baubeschreibung bzw. Schnittstellenliste definiert werden. Ausgenommen sind Gebühren und Planungsleistungen bis Vertragsabschluss; Werk- und Montagepläne sowie Planungsfortschreibungen sind Leistungsumfang des AN. Bei Widersprüchen sind durch den AN Rückfragen zu stellen. Der AG wird eine Klarstellung und Rangfolge der Aussagen und Angaben herbeiführen. Baubeschreibung – Rolle Vermieter / P&C, Mietfläche P&C Die Angabe „Vermieter“ und „P&C“ in der Baubeschreibung P&C ist für den AN irrelevant. Der Leistungsumfang des AN für die „schlüsselfertige“ Herstellung umfasst alle Leistungen, ausgenommen der Bauleistungen, die explizit als P&C-Leistungen in der Baubeschreibung bzw. Schnittstellenliste definiert werden. Ausgenommen sind Gebühren und Planungsleistungen bis Vertragsabschluss; Werk- und Montagepläne sowie Planungsfortschreibungen sind Leistungsumfang des AN. Bei Widersprüchen sind durch den AN Rückfragen zu stellen. Der AG wird eine Klarstellung und Rangfolge der Aussagen und Angaben herbeiführen. Sonstiges Der Auftragnehmer (AN) hat binnen 1 Wochen nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan vorzulegen. Im Angebot sind 10 Schlechtwettertage kostenneutral und zeitneutral eingerechnet. Alle Abbruchmaterialien sind sachgerecht durch den AN zu entsorgen. Wenn Beprobungen von Abfällen innerhalb der Abfallentsorgungskette notwendig werden, sind diese durch den AN einzukalkulieren. Der AN hat für die Eigenabsicherung eine entsprechende Beweissicherung vorzunehmen. 3. Baustelleneinrichtung Es sind alle Kosten für die Leistungen „Baustelleneinrichtung“ zu erfassen, die übergreifend für die Gesamtherstellung des Objektes notwendig sind, soweit sie anderen Kostengruppen nicht direkt zugeordnet werden können. Der Umfang ist vom Bieter auf der Grundlage der ihm überlassenen Unterlagen zu ermitteln. BE-Plan und Logistikkonzept Die Baustelleneinrichtung erfolgt ausschließlich im Bereich des Preußergäßchen. Der vorliegende BE-Plan dient lediglich als Vorlage und ist durch den AN weiterzuentwickeln. Die Andienung der Baustelle hat ausschließlich über die Zufahrt Neumarkt in das Preußergäßchen zu erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Warenanlieferung des Mieters P&C ebenfalls hierüber erfolgt. Der AN hat entsprechend Abstimmungen mit P&C zu treffen, um deren Warenanlieferung nicht zu beeinflussen. Während der Umbaumaßnahmen des Warenaufzuges P&C ist die Anlieferung und der Warentransport über den Aufzug im TH 1 sicherzustellen. Der AN hat 1 Wochen nach Auftragserteilung einen koordinierten und mit den Behörden abgestimmten BE-Plan zur Freigabe durch den AG vorzulegen. Der AN hat 3 Wochen nach Auftragserteilung einen koordinierten und mit den am Bau beteiligten Fachingenieuren und Gutachtern abgestimmten Bauablaufplan sowie einen Flächenterminplan zur Darstellung einzelner Bauabschnitte dem AG zur Freigabe vorzulegen. Ebenso ist ein Logistikkonzept 3 Wochen nach Auftragserteilung durch den AN zur Abstimmung vorzulegen. Diesem Konzept sind die folgende Randbedingungen Rechnung zu tragen: - mögliche Einschränkungen der Baustelleneinrichtung durch Kundenverkehr, verkehrsberuhigte und nutzungseingeschränkte, öffentliche Flächen - beengte Verhältnisse der BE-Flächen insbesondere der Materiallagerflächen - das Baumaterial ist über einen Materialaufzug im Preußergäßchen „just in time“ in die jeweiligen Etagen an der Fassade zu transportieren, hierfür sind entsprechende Öffnungen in den vorhandenen Fensterflächen temporär zu schaffen - uneingeschränkte Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege - die Mietfläche P&C vom UG-2. OG bleibt während der Baumaßnahme möglichst uneingeschränkt im Betrieb, alle Zugänge und Fluchtwege sind sicherzustellen - für die Verwaltung P&C ist im 3.OG gem. Grundrissplanung eine temporäre Nutzungsfläche herzustellen und wieder zurückzubauen. Die uneingeschränkte Nutzung der zentralen Kasse ist sicherzustellen. Die Zugänglichkeit der Fläche über die TH 1+2 während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Baustelleneinrichtung für die gesamte Baumaßnahme gehören: - Bautafel 5x3m inkl. UK und die dazugehörige Bedruckung - Zufahrten einschl. Schutzasphalt, Zugänge zur Baustelle, Bauaufzüge, Bautreppen, Bautür mit Bauschlüsselanlage, Rampen - Herrichten von befestigten Plätzen, Aufstellflächen und Lagerflächen für Baustoffe, Vormontageplätzen, Arbeitsplätzen für technologische Einrichtungen, Baumaschinen etc., falls dies für die eigenen Arbeiten notwendig sind - Bauzaun, geschlossene Sicht, inkl. Betonsteine und Schellen aufbauen, vorhalten und abbauen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände ca. 2 m, einschl. Beschilderung "Baustelle betreten verboten" in erforderlichen Abständen. Einzukalkulieren ist ein verschließbares Tor im Bereich der Baustellenzufahrt. Die genaue Lage erfolgt nach späterer Abstimmung. Alle erforderlichen Kontroll- und Wartungsarbeiten sind enthalten. - Reinigen der öffentlichen und privaten Wege, Plätze und Straßen von durch die Bauarbeiten entstandenen Verschmutzungen (laufende Reinigung) - Baustelleneinrichtung wie Absperrungen, Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzwänden, Behelfsbrücken und -überdachungen, begehbare Abdeckungen, provisorische Einhausungen aller erforderlicher Maßnahmen zum Arbeitsschutz, Gerüste, Absturzsicherungen - Baustellenbeleuchtung - Maßnahmen des Umweltschutzes - alle zur Realisierung der nachfolgend beschriebenen Bauleistungen erforderlichen Transport und Hebezeuge einschl. Turmdrehkran, Aufzüge, Hubbühnen, Mobilkräne; einschl. notwendige Genehmigungen - erforderliche Vermessungen während der Bauarbeiten - Winterbau inkl. Energiekosten, Witterungsschutz - Beweissicherung - Meterriss nach Rohbau-Fertigstellung, Ausführung nach Wahl des AN - Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten sowie Schutz von Bürgersteigen, Straßen einschl. Säuberung, Schneeräumung usw., inkl. ausreichender Bau-, Not- und Wegebeleuchtung, - Schutz von Grenzsteinen, Hydranten, Absperrschiebern und Schachtdeckeln jeglicher Art. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese ständig zugängig sind. - Für die Dauer der Bauzeit ist durch den GU eine Containeranlage, einschl. Ausstattung, für anfallende Bauberatungen zu liefern, vorzuhalten und wieder abbauen. - Baustellen-WC (WC-Container, Wasch-Container, Sanitär-Container), einschl. regelmäßiger Ver- und Entsorgung, Reinigung, liefern, vorhalten und wieder abbauen - Passantenschutzmaßnahmen, Fußgängertunnel im Bereich von Flucht- und Rettungswegen - Bauleitung nach LBO - Wachschutz - Brandwachen, regelmäßige Information der Leitstelle sowie des örtlichen vorbeugenden Brandschutzes Ansicht Preußergäßchen vom Neumarkt freizuhaltender Notausgang TH 2 Zugänglichkeit öffentl. FahrradSTP sichern Ecke Petersstraße/Preußergäßchen Bestandteil ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der BE, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschl. der Provisorien sowie die Kontrolle darüber in erforderlichem Umfang. Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich sind. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos und dgl. sind in den Preis einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der BE. Werden öffentliche Flächen auf Veranlassung des AN in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z. B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die Gebühren zu tragen. Der AN ist mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Der AN ist verpflichtet, alle zur Sicherung der Baustelle notwendiger Vorkehrungen zu treffen. Dabei sind die Maßgaben des ArbschGe und der UVV der BauBGen einzuhalten. Der AN hat die Leistungen des SiGeKo im Rahmen der Baumaßnahme und des Baubetriebes, Einweisung in technische Anlagen zu erbringen. Die Verantwortung für die umfassende Ausführung dieser Maßnahmen und deren Funktionsfähigkeit während der gesamten Bauzeit liegt allein auf der Seite des AN. Schäden, die durch Unterlassung oder mangelnde Sorgfalt bei der Sicherung der Baustelle Dritten entstehen und Ansprüche daraus, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Unternehmers. Bauschutt ist abzufahren und darf nicht auf der Baustelle abgelegt werden. Der AN hat auf seine Kosten geeignete Müllcontainer in erforderlicher Anzahl und erforderlichem Umfang zu unterhalten. Bauwasser-/Baustromanschluss für die gesamte Baumaßnahme: Der AN ist verpflichtet, sowohl den Bauwasseranschluss als auch den Baustromanschluss nebst notwendiger Unterverteilungen innerhalb des Grundstücks auf seine Kosten herzustellen und diesen über die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung sämtlicher Arbeiten, einschl. Haustechnik und Außenanlagen, vorzuhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten rückzubauen und abzumelden. Der Bauwasseranschluss muss allen Firmen, die am Bau beschäftigt sind, zugänglich gemacht werden. Die Einheiten (m³ Wasser und KWh Strom) während der Bauzeit trägt der AN. Fassadengerüst Innenhof/Laterne: Alle erforderlichen Arbeits-, Schutz- und Hilfsgerüste sind entsprechend DIN und UVV Bau herzustellen, vorzuhalten, umzubauen und wieder zu beseitigen, wie z.B. - Fassadengerüste als Arbeits- und Schutzgerüste für die Rohbau-, Fassaden- und Dacharbeiten - Arbeitsgerüste als Innengerüste nach Erfordernis - Flächengerüste/Raumgerüste, auch als Traggerüste zum Schließen von vorhandenen Deckenöffnungen gem. Statik Gerüste in der erforderlichen Menge auf- und abbauen, umbauen sowie vorhalten und unterhalten. Die Gerüstklassen sind zu beachten. Die Gerüsttechnologie obliegt dem AN. Erforderliche Traversen, Brücken, Staubschutzplanen etc. sind Bestandteil des Angebotspreises. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind in vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstlage freizuhalten. Sofern nicht anders beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem AG oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen anzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des entsprechenden Bauteilelementes abgestimmt sind. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen. Gerüste einschl. Hebebühnen, Aufzüge, Treppentürme und Hilfsmittel, in Verbindung mit anfallenden Nachträgen, sind eingeschlossen bzw. im Preis enthalten. Diese sind für Nachtragsarbeiten mit abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. 4. Abbrucharbeiten Es sind alle Kosten für die „Abbrucharbeiten“ und alle im Zusammenhang mit diesem Titel stehenden Leistungen zu erfassen. Der Umfang ist vom Bieter auf der Grundlage der ihm überlassenen Unterlagen zu ermitteln. statisch relevanten Abbruchmaßnahmen gemäß Standsicherheitsnachweis PR2024-62: - Abbruch MW Aufzugsraum 6. OG, TH2 - Blatt 53-54 - Abbruch MW Wand d17,5cm auf dem Dach im Bereich Lüftungsschacht B-C/6 – Blatt 55-56 - Abbruch Schachtdecke auf OK 28,61m, 5. OG, TH2 – Blatt 67-69 - Abbruch Stb-Wand des Aufzugsschachtes parallel Achse D - Blatt 67-69 - Abbruch Lüftungsschacht einschl. ÜZ UZ429N, 6. OG – Blatt 74 - Ertüchtigungsmaßnahmen 4. OG, TH2:             - Wanddurchbruch TH 2 obere Längswand – Blatt 87-97             - Wandabbruch TH 2 untere Längswand – Blatt 87-97             - Abbruchmaßnahmen Bereich Anlieferaufzug – Blatt 105-106 - Abbruch Lüftungsschacht B-C/6 einschl. Überzug UZ429N, 5. OG – Blatt 107-110 - Abbruch der Stb-Deckenfelder zwischen Achse 3-5/AB, 3.OG – Blatt 120-129, Rev. 03, Blatt 173-174 Alle Schneidarbeiten und das Abspitzen von Beton zur Freilegung der Bewehrung sind schonend, erschütterungsarm, staubarm und mit leichtem Gerät durchzuführen. Alle freigelegten Bewehrungen an Schnitt- bzw. Abbruchkanten müssen mit entsprechendem Korrosionsschutz gem. geltender Vorschriften versehen werden. Die Rückbauarbeiten umfassen ebenso die Entkernung des Gebäudes im 2.OG – 6. OG gem. Planung in dem Maße, welches für die Umbaumaßnahme erforderlich sind. D.h. alle erforderlichen Rückbau- und Demontagearbeiten im Innen- und Außenbereich sind enthalten. Transportleistungen und Entsorgungskosten sind enthalten. Erforderliche Analysen für die Entsorgung sind einzukalkulieren. Untersicht abzubrechendes Deckenfeld 3.OG Ansicht Deckenbelag des abzubrechenden                                                                         Deckenfeldes 3.OG Innenansicht 4.OG                        Ansicht TH 1, 4.OG Ansicht abzubrechende Stb-Schachtwände Abzubrechender Aufzugsraum TH 2, 6.OG Aufzug TH 2, 4.OG Die Entkernung des Gebäudes umfasst folgende Maßnahmen: - Rückbau von Fenstern und Außentüren nebst Abdeckungen - Rückbau von Vordächern und Überdachungen aus Metall o.ä., einschl. Stützen, Unterkonstruktionen, Verankerungen etc.; der Rückbau vorhandener Einzelfundamente ist enthalten - Rückbau von Dachbelägen (Dämmungen, Trennlagen, Dachabdichtungen, Dachbeläge etc.) und Dacheinläufen - Rückbau kleine Stahl-Außentreppenanlagen mit Geländern - Rückbau von Außenwänden, Wandteilen, Stützen, Stützenteilen, Ausfachungen zwischen den Stützen - Herstellen von neuen Fensteröffnungen - Rückbau teilweise von Dachbauteilen - Rückbau tragender und nichttragender Massivwände - Rückbau von Mauerwerksausfachungen zwischen den Stützen - Rückbau von Leichtbauwänden - Rückbau von Innenwandbekleidungen, Rammschutz-/Eckschutzschienen - Rückbau von Innentüren, Innenfenster, Innentore - Rückbau von Bodenbelägen - Rückbau von Rasterdecken/Abhangdecken und Deckenbekleidungen - Rückbau sämtlicher technischer Installationen, Sanitärelemente, Aufzugsanlagen - Herstellen von neuen Wandöffnungen in massiven Bestandswänden 5. Baureinigung Es sind alle Kosten für die „Baureinigungsarbeiten“ und alle im Zusammenhang mit diesem Titel stehenden Leistungen zu erfassen. Der Umfang ist vom Bieter auf der Grundlage der ihm überlassenen Unterlagen zu ermitteln. Der AN hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen sowie die Pflegeanweisungen für die zu behandelnden Flächen zu beachten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung der Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu machen: - wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind - bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen - bei Hindernissen Brennbare oder gesundheitsschädigende Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Die Leistung umfasst die wöchentliche Bauzwischenreinigung sowie die Bauschlussreinigung zur Übergabe an den AG. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die komplette Feinreinigung wie folgt auszuführen: - Bodenflächen einschließlich Sockelleisten, Treppen - Wandflächen, sofern zu reinigen, wie z. B. Fliesenbeläge, Spiegelflächen, Glasbekleidungen - Innentüren aus Holz, Metall, Glas - aufgeständerte Sanitärtrennwandanlagen einschl. Türen - Fenster (Rahmen und Glas) einschl. Fensterbänke - sonstige Innenverglasungen - Innengeländer - Sanitärkeramik, Armaturen - allg. Beleuchtung Die Leistungen umfassen eine staub-, schlieren- und wasserfleckenfreie Reinigung der entsprechenden Bereiche und Bauteile. Das Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä., soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist, ist enthalten. Bodenflächen sind mit einem auf den jeweiligen Belag abgestimmten Pflegemittel zu behandeln. In der Kalkulation ist jeweils die Lieferung aller chemischen Reinigungsmittel, die Gestellung der Reinigungsgeräte und die Ausführung der Reinigungsarbeiten (einschließlich Leitern, Gerüste etc.) zu berücksichtigen. Der AN verpflichtet sich, anfallende Abfälle im üblichen Umfang bei der Grob- und Feinreinigung zu beseitigen. Zu den Reinigungsarbeiten gehört auch: Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Rückgabe. Das Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung der Räume und das Abgeben der Schlüssel bei der angegebenen Stelle. Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen. Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren. Ebenso sind Zwischenreinigungen von Fußbodenflächen in erforderlichem Maße im Leistungsumfang enthalten – „saubere Baustelle“.
Allgemeine Vorgaben / Hinweise zur Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung / Sonstiges
01
Baustelleneinrichtung / Sonstiges
01.10 Planungsleistungen
01.10
Planungsleistungen
01.20 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
01.20
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
01.30 Kranstellung
01.30
Kranstellung
01.40 Wachschutz / Brandwachen
01.40
Wachschutz / Brandwachen
01.50 Schadstoffentsorgung
01.50
Schadstoffentsorgung
01.60 Gerüstbau
01.60
Gerüstbau
01.70 Baureinigung
01.70
Baureinigung