Sanierung und Erweiterung Schule Burlage in KITA
Sanierung und Erweiterung Schule Burlage in KITA
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und
Erweiterung einer ehemaligen Grundschule in eine KITA.
Landesstrasse 49_26817 Rhauderfehn_Burlage.
Nachfolgend sind die Arbeiten für das Gewerk
Rohbauarbeiten
angefragt und beschrieben.
Die Arbeiten sollen ab ca. KW 41_2025 beginnen und
voraussichtlich KW 15_2026 andauern. Die Ausführung
erfolgt
in Abhängigkeit der Baugenehmigung. Der Bauzeitenplan
wird
nach Vergabe abgestimmt und ist einzuhalten.
Die Baustelle ist über über die Landesstrasse und
Grundstückszuwegung anzufahren.
Ausführung aller Arbeiten im Erdgeschoss. Arbeitshöhe
ca. 3,00 -
5,00 m
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer
die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Baustelleneinrichtung ist, falls im LV nicht anders
beschrieben, nicht gesondert ausgeschrieben und somit
in die
E.P. Preise einzurechnen.
Betreffend Aufmaß wird festgelegt, dass nur nach Plänen
verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich ausgeführt
werden, zum Ansatz kommen. Wenn hingegen Mehrleistungen
mit Genehmigung des Bauherrn erforderlich werden und
solche
nach Fertigstellung nicht mehr örtlich zu überprüfen
sind, so
werden diese Mehrleistungen nur anerkannt, wenn zum
Zeitpunkt
der Ausführung ein Aufmass mit der Bauleitung erfolgt
ist.
Sämtliche durch die Bauarbeiten entstehende
Verunreinigungen
der Strasse und umgebende Flächen sind schnellstens zu
entfernen. Die Baustelle ist aufgeräumt und sauber nach
Ausführung der Arbeiten zu hinterlassen. Die Arbeiten
sind mit
besonderer Vorsicht auszuführen, um Schäden und
Unfälle zu
vermeiden.
Alle Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die
sachgemäße Anwendung der erforderlichen Schutz- und
Sicherheitsvorkehrungen der Bauberufsgenossenschaft
allein der Auftragnehmer die volle Verantwortung zu
übernehmen hat. Für Unfälle bei unvorschriftsmäßigen
Gerüsten usw. übernimmt die Bauleitung keine
Verantwortung. Evtl. Schadensersatzansprüche gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
Die Sicherheitspflicht obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat alle Vorarbeiten auf ihre Eignung
zu prüfen und etwaige vorhandene Mängel, welche die
Güte seiner auszuführenden Arbeiten beeinträchtigen
könnten, der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Sollten andere Produkte als im Leistungsverzeichnis
beschrieben, angeboten und einkalkuliert werden, so
sind diese gesondert im Anschreiben zu erwähnen und die
Produktdatenblätter dem Angebot beizufügen.
Planunterlagen_Ausführungszeichnungen_ und Unterlagen
zum
Objekt werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Für eine
Ausfertigung in Papierform hat der Unternehmer auf
seine Kosten
zu sorgen.
Es gelten die Vertragsbedingungen der Gemeinde
Rhauderfehn
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und
01 Grundleitung unter dem Gebäude
Grundleitung unter dem Gebäude
01.01 Schmutzwasserleitungen unter dem Gebäude
Schmutzwasserleitungen unter dem Gebäude
01.02 Oberflächenentwässerung unter dem Gebäud
Oberflächenentwässerung unter dem Gebäud
01.03 Grundleitung und Zubehör für fetthaltige
Grundleitung und Zubehör für fetthaltige
04 Sanierung und Neubau KITA
Sanierung und Neubau KITA
04.06 Titel 6 - Mauerarbeiten
05 Sanierung Dorfgemeinschaft
Sanierung Dorfgemeinschaft
05.02 Titel 2 - Mauerarbeiten