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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: Bunte Wolke B
Fritz-Tecklenborg-Straße 5
28759 Bremen
Gewerk: Starkstrom- und Fernmeldetechnik
Auftraggeber: Bunte Wolke GmbH
Charlotte-Wolff-Allee 9A
28717 Bremen
Architekt: Romeiser Plus Architekten und
Projektentwickler GmbH
Gerhard-Rohlfs-Straße 62b
28757 Bremen - Vegesack
Fachplanung: GIG GmbH
Innovative Gebäudetechnik
Am Kaffee-Quartier 5
28217 Bremen
Telefon : 0421/4 36 09 - 6
Fax : 0421/4 36 09 - 99
Bremen, den 28.09.2026
1. Allgemeine Vorbemerkungen:
1.0 Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Bestands-/Revisionsunterlagen:
Alle Bestandsunterlagen, den tatsächlichen
Einbauzustand entsprechend, sind am Tage der Abnahme
2-fach
in Ordnern geheftet vorzulegen. 1 Ordner ist
mindestens 14 Tage vor Abnahmeterminierung dem
bauleitenden Ingenieur zur Vorprüfung zu übergeben.
Änderungswünsche sind danach bis zum genannten
Termin einzuarbeiten. Grundsätzlich sind Pläne farbig
auszuplotten und jeweils dazu auf Datenträger als
DWG/DXF-Format zu liefern. Die Zeichnungen sind mit
allen technischen und funktionellen Angaben zu
versehen und können auf der Basis der
Montagezeichnungen erstellt werden. Die vorliegenden
Bestandsunterlagen müsen in die aktuellen Pläne
eingearbeitet werden. Die kompletten Zeichnungen
müssen auch auf Datenträger im dwg- und pdf-Format
vorliegen.
Im Einzelnen gehören dazu:
- Inhaltsverzeichnis
- Errichtererklärung
- Fachunternehmererklärung
- DGUV V3 Erklärung
- Messprotokoll der EDV-Anlage mit Nachweis des
geeichten Prüfgerätes
- Messprotokoll der Video-Gegensprechanlage mit
Nachweis des geeichten Prüfgerätes
- Abnahmeprotokoll
- Mängelbeseitigungsanzeigen
- Wartungsliste
- Grundrisszeichnungen Maßstab 1:50 als
Revisionszeichnung
1.2 Geplante Ausführungstermine und Rechnungsanschrift:
Die Arbeiten beginnen gem. Bauablaufplan.
Die Arbeiten sind dem Baufortschritt entsprechend
auszuführen.
Zwischentermine werden vor der Auftragserteilung
besprochen. Die Konsequenz bei Zeitenüberschreitungen
etc. wird im Vertrag geregelt.
1.3 Lagerfläche
Da die Baustelle hinsichtlich der Lagerflächen sehr
begrenzt ist, muss auch hinsichtlich der
Baucontainer-Stellungen höchste Aufmerksamkeit gelegt
werden. Eine exakte Abstimmung mit der örtlichen
Bauleitung ist vor Montagebeginn unbedingt
erforderlich.
1.4 Bereitstellung der für die Ausführung
erforderlichen Unterlagen
Benötigte Unterlagen sind frühzeitig anzufordern und
werden einfach ausgehändigt. Gültig sind nur solche
Unterlagen, die einen Freigabevermerk tragen. Soweit
Pläne für Sonderinstallationen zur Ausführung
übergeben werden, sind alle fehlenden Details, wie z.
B. Klemmen und Anschlusspläne von der beistellenden
Firma selbst zu beschaffen.
Für die angegebenen Zwecke sind Zusammenbauzeichnungen
verschiedener Gewerkeleistungen
erforderlich. Diese sind vom Auftragnehmer in
Zusammenarbeit mit den betreffenden Gewerken und nach
den Angaben des Architekten zu erstellen und mit
Einverständnisvermerk der Beteiligten und des
Architekten
der fachtechnischen Objektüberwachung zur Freigabe
einzureichen.
Grundsätzlich gilt:
Alle angegebenen Zeichnungen u. ä. müssen den
Freigabevermerk der fachtechnischen Objektüber-
wachung tragen, um sie für die Ausführung für
verbindlich zu erklären.
Weitere vom Auftragnehmer zu erstellende und
unaufgefordert vorzulegende Unterlagen:
- Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und
Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung
unterliegen
- Genehmigungs- und Prüfanträge bei Anlagen und
Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch
einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und
Abnahmeverfahren unterliegen.
Montageleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Tätigkeit
am Ausführungsort eine qualifizierte Montageleitung zu
stellen, die in der Lage ist, die Montageleistungen
mit Dritten zu koordinieren, den zeitlichen und
örtlichen
Ablauf zu steuern und den Auftragnehmer in
Baubesprechungen zu vertreten.
Die Montageleitung muß berechtigt sein, Anweisungen
und Stundenlohnaufträge entgegenzunehmen und
Aufmaß zu nehmen. Der Montageleiter ist vorher zu
benennen und darf nicht ohne Einverständnis der
fachtechnischen Objektüberwachung abgelöst werden.
Außervertragliche Leistungen
Stundenlohnarbeiten:
Anweisung, Unterschrift und Begründung nur durch
TGA-Bauleitung.
Ausführung nur nach vorheriger Abstimmung und
Genehmigung der Kosten durch TGA-Bauleitung.
2.0 Folgender Leistungsinhalt ist zu erbringen
2.1 Weiterführende Planungen:
Nach Eingang der aufgeführten Unterlagen soll der
Auftragnehmer die ergänzenden Angaben zur
Bauausführung machen, die Werkstatt- und Montagepläne
inkl. Stromlaufpläne der Verteilungen anfertigen
sowie die Selektivitätsberechnungen erstellen.
Leistungen im einzelnen:
Schaltanlagen, Verteilungen, Bedienungstafeln usw. aus
denen die Lage und Bedienbarkeit hervorgehen,
müssen maßstäblich dargestellt werden und bedürfen der
Genehmigung durch die Projektleitung TGA.
Übernahme, Überprüfung und Fortschreibung von bisher
schon erfolgten Bauangaben,
Montagekoordinationen sowie den Angaben zum sonstigen
Ausbau aufgrund eigener Montageplanung.
Ausarbeiten der erforderlichen Steuerungen.
Einholen von Sichtvermerken bei der fachtechnischen
Objektüberwachung zu allen Ergebnissen eigener
Werkstatt- und Montageplanung vor Beginn der Fertigung
bzw. Montage.
Alle Unterlagen sind 2-fach einzureichen und werden
1-fach zurückgereicht.
2.2 Anträge, Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen:
Stellen der erforderlichen Anträge. Einholen der
erforderlichen Genehmigungen, Sichtvermerke u. ä.
Beschaffung der erforderlichen Prüfungen und Abnahmen.
Teilnahme an Bauabnahmen u. ä., soweit
erforderlich. Kopien der Anträge und die Originale der
Genehmigungen usw. sind der fach- technischen
Objektüberwachung auszuhändigen. Die evtl. anfallenden
Kosten werden nicht gesondert vergütet.
2.3 Zusammenwirken mit dem Bauablauf:
Kontrolle der Einhaltung der gestellten
Bauanforderungen. Kontrolle des rechtzeitigen
Entstehens der
erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen für die
eigenen Arbeiten. Dispositionen der eigenen Arbeit, so
daß diese in der geforderten Qualität und vollständig
zur rechten Zeit fertig ist. Koordination der eigenen
Arbeiten mit denen anderer Gewerke. Teilnahme an
Baubesprechungen.
2.4 Fachleistungen:
Lieferung, Montage, Schaltarbeiten, Inbetriebnahme,
Prüfung, Mängelbeseitigung. Übergabe einschl. aller
Nebenleistungen, soweit nicht positioniert. Lieferung
aller Angaben für bauseits zu erbringende Leistungen z.
B. Anzeichnen.
2.5 Erstellung und Aushändigung der Bestandsunterlagen:
Die Bestands- und Revisionsunterlagen sind nach
Erstellung auszuhändigen an die fachtechnische
Objektüberwachung - siehe auch Punkt 2.4
Dazu sind zunächst die Originale einzureichen. Erst
nach Erteilung des Anerkennungsvermerkes sind Kopien
bzw. Datenträger anzufertigen und wie angegeben zu
verwenden.
Eine Liste aller Unterlagen ist vorzuheften, auf ihr
erfolgt der Anerkennungsvermerk.
2.6 Einweisung des Bedienungspersonals:
Der Auftragnehmer hat vom Auftraggeber das
einzuweisende Bedienungspersonal und dessen Sprecher
nominieren zu lassen. Er hat die Einweisung
vorzunehmen. Es gibt zu jedem Technikbereich eine
Einweisung. Weitere Einweisungen sind gesondert zu
vergüten. Die Einweisung ist abgeschlossen, wenn der
Sprecher diese schriftlich bestätigt. Die Bestätigung
ist der TGA-Bauleitung auszuhändigen.
3.0 Liefer- und Leistungsumfang und handwerkliche
Ausführung
3.1 Materialien:
Bei allen Stoffen und Bauteilen ist weitestgehend nur
ein Fabrikat zu verwenden.
3.2 Handwerkliche Ausführung:
Schall-Brandschutzisolierung:
Allergrößten Wert ist auf Isolierung gegen
Schallübertragung zu legen. Es ist darauf zu achten,
dass bei
Wand- und Deckendurchführungen eine entsprechende
Schallisolierung vorzusehen ist. Des weiteren ist bei
Rohrdurchführungen durch Wände und Decken darauf zu
achten,dass der entsprechende Brandschutz
eingehalten wird. Hier ist die
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) einzuhalten.
3.3 Liefer- und Leistungsumfang (Kalkulationsumfang):
Hierzu gehört das Liefern, Verlegen, Montieren und
Anschließen aller im Leistungsverzeichnis im einzelnen
genannten Bauteile und Geräte bis zur betriebsfertigen
Anlage einschl. aller Nebenleistungen (gem. DIN)
sowie erforderlicher Befestigungs- und
Anschlußmaterialien einschl.
Kosten für Montageleitung und -beaufsichtigung sowie
Inbetriebnahmen.
3.4 Hinweise zum Unfallschutz:
Der Auftragnehmer ist alleine für die Einhaltung der
zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften im
Rahmen seiner Arbeiten verantwortlich. Bei Arbeiten in
der Nähe spannungsführender Teile hat er
insbesondere die UVV, VBG 4 etc. einzuhalten.
Die Kosten für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
sind in die Angebotspreise einzurechnen. Ein
SiGe-Koordinator betreut die Baustelle. Leistungen
sind mit ihm abzustimmen.
Projekt: Bunte Wolke B
01 Starkstromanlagen
01
Starkstromanlagen
01.01 Zähler- und Unterverteilung
01.01
Zähler- und Unterverteilung
01.02 Kabel und Leitungen
01.02
Kabel und Leitungen
01.03 Hilfsmittel für Kabel und Leitungen
01.03
Hilfsmittel für Kabel und Leitungen
01.04 Installationsgeräte
01.04
Installationsgeräte
01.05 Beleuchtung
01.05
Beleuchtung
01.06 Sicherheitsbeleuchtung
01.06
Sicherheitsbeleuchtung
01.07 Brandschutz
01.07
Brandschutz
01.08 Anschlussarbeiten
01.08
Anschlussarbeiten
01.09 Sonstiges
01.09
Sonstiges
01.10 Erdung Potentialausgleich
01.10
Erdung Potentialausgleich
01.11 PV-Anlage
01.11
PV-Anlage
01.12 E-Mobilität
01.12
E-Mobilität
01.13 Stundenlohnarbeiten
01.13
Stundenlohnarbeiten
02 Fernmelde- u. informationstechnische Anl
02
Fernmelde- u. informationstechnische Anl
02.01 Such- und Signalanlage (Türsprechanlage)
02.01
Such- und Signalanlage (Türsprechanlage)