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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis BAUVORHABEN: Veitshöchheimer Straße 1 Südflügel
BAUORT: Veitshöchheimer Straße 1
97080 Würzburg
AUFTRAGGEBER: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Veitshöchheimer Straße 1
97080 Würzburg
LEISTUNGSVERZEICHNIS
ZUM ANGEBOT DER: 034.2 Maler- und Lackierarbeiten nach DIN ATV 18363
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
2. Angaben zur Baustelle
3. Angaben zur Ausführung
4. Ausführungsunterlagen
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Leistungsbeschreibung 034.2 Maler- und Lackierarbeiten nach DIN ATV 18363
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 1.1 Auszuführende Leistungen
Der Entwässerungsbetrieb Würzburg als Eigenbetrieb der Stadt Würzburg plant den Ausbau des ehem. Verwaltungsgebäude an der Veitshöchheimer Straße 1c und des Lagers im Rückgebäude-Süd mit Büroräumen. (siehe Anlage Lageplan Plan Nr. 5000)
Bestandsbeschreibung:
Das ehemalige Zollamt wurde 1903/1904 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wurde als Verwaltungsgebäude mit einem Rückgebäude mit großen Lagerflächen in unmittelbarer Nähe zum Alten Hafen errichtet. Heute wird der Alte Hafen als Kulturviertel mit dem Kulturspeicher, dem Cinemaxx, Theater und Galerien genutzt.
Der Gesamtkomplex besteht aus folgenden Bauteilen: (siehe Anlage Lageplan Plan Nr. 5000)
Gebäudeteil: Kopfbau (blau)
Gebäudeteil: Südflügel (orange)
Gebäudeteil: Rückgebäude (lila)
Gebäudeteil: Bauhaus (grün)
Gebäudeteil: Nord (Hellgrün)
Gebäudeteil: Mittelbau (gelb)
Angrenzende Büroräume an Treppenhaus 1B sind in Betrieb
EG Stadt Würzburg
1. OG Mieter 1
2. OG Mieter 2
3. OG Mieter 3
Die nachfolgend beschriebene Baumaßnahme findet sich in den Gebäudeteilen
1. Rückgebäude
2. Südflügel
3. Kopfbau
Im Kopfbau, ursprünglich ein Wohngebäude für Bedienstete des staatlichen Zollamts, befanden sich vor der Maßnahme ebenfalls Büroflächen sowie eine Wohnung im 3. Obergeschoss. Der Kopfbau besteht aus UG, EG, 1. OG, 2. OG sowie 3. OG. Das Dach (4.OG) wird nicht ausgebaut. Alle Geschosse sind während der Baustelle über das Treppenhaus 1d begehbar. Die Schadstoffsanierung ist bereits erfolgt. Der Innenputz ist größtenteils abgebrochen.
Rückgebäude und Südflügel, ursprünglich als Lagerbereich des staatlichen Zollamts genutzt, wurden in den vergangenen Jahren als Geschäfts-, Lager-, Produktions-, Wohn- und Büroräumlichkeiten genutzt. Diese Gebäudeteile bestehen aus UG, EG, 1. OG, 2. OG und dem geplanten Dachausbau, fortan 3. OG. Die Gebäudeteile sind untereinander verbunden und im Rückgebäude über das Treppenhaus 1b begehbar. Die Schadstoffsanierung ist bereits erfolgt. Der Innenputz ist abgebrochen.
Künftig sollen die Räumlichkeiten als Büroflächen stadtintern vermietet und organisiert werden. Im Erdgeschoss des Südflügels ist eine Mensa mit Ausgabeküche und Ausgabetheke für Bedienstete geplant.
Aufgrund der Funktionsverteilung sowie der unterschiedlichen Geschosshöhen ist eine direkte Verbindung zwischen Kopfbau und Südflügel in der Planung in UG, EG und 1. OG geplant, bisher sind die Gebäude nur in UG und EG miteinander verbunden.
Erläuterung der gesamten Maßnahme:
Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Bauteile sind wie folgt geplant:
Außenwände einschl. Putz und Malerarbeiten:
Die Westfassade vom Rückgebäude wurde während den letzten Sanierungsmaßnahmen 2009 und 2012 renoviert. Hier erfolgen keine Sanierungsarbeiten.
Der Innenhof und die Nord- und Südfassaden vom Südflügel werden farblich an die Westfassade angeglichen.
Die bestehenden Außenwände werden innenseitig mit 8cm Wärmedämmputz gedämmt, verputzt und erhalten einen Silikatanstrich.
Im Kopfbau wird die historische Haupteingangstür und die Kellereingangstür an der Südfassade restauriert. Die bestehende Eingangstür 1b erhält einen motorischen Türantrieb analog zu Eingang 1a.
Auch die neue Eingangstür 1c (Eingang Kopfbau KOD/Mensa) ist barrierefrei mit einem elektrischen Türantrieb geplant.
Türelemente EG:
Die historischen Schiebetore im Bereich der künftigen Mensa werden ausgebaut, erhalten einen neuen Anstrich und werden fest montiert. Die Toröffnungen werden mit Türelementen geschlossen.
Fenster:
Im Kopfbau und Teilbereichen des 2. OG Südflügel wurden 2016 bereits Fenster erneuert, welche somit erhalten bleiben. Die übrigen Holzfenster werden ausgetauscht, da sie nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Im Bauteil Süd werden diese an die bereits ausgetauschten Fenster (helles Grau) angepasst, um ein einheitliches Bild zu schaffen.
Sonnenschutz:
Alle Fenster an der West- und Südfassade von Rückgebäude und Südflügel, wie Büroräume des Kopfbaus erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.
Wände innen, Stützen:
Punktuell wird eine Betonsanierung durchgeführt, Wände und Stützen werden einheitlich gestrichen. Als nichttragende Wände sind sowohl Holzständerwände in den Bürobereichen, als auch konventionelle Trockenbauwände in den Sanitär-, Küchen und Technikbereichen geplant.
Innentüren:
Im Kopfbau kommen neue Türen mit Umfassungszargen Eiche furniert, Türblatt Eiche furniert mit aufgesetzter Kassette zum Einsatz, im Treppenhaus 1d Brandschutztüren Holz. Im Rückgebäude kommen am Treppenhaus 1b Brandschutztüren Metalltüren, in der Küche HPL-beschichtete Türen mit Stahlzarge und in den Büros werden die Türen, Esche furniert mit aufgesetzter Brettverschalung ausgeführt.
Deckenkonstruktionen (Rohbau):
Im Bereich Eingang 1C Mensa/KOD ist ein neuer Aufzug vom EG bis in das 3. OG geplant. Hier werden die Decken im Kopfbau abgebrochen. Im Übergangsbereich zwischen Kopfbau und Südflügel wird die Decke tiefer gesetzt. Im 1. OG wird eine neue Treppe als Verbindung zum Bauteil Süd eingebaut.
Fußbodenaufbau:
Im Kopfbau-Eingangsbereich 1c und im Flur EG wird auf Estrich Muschelkalk-Natursteinbodenbelag verlegt. In den übrigen Räumen bleibt der Unterbau mit Lagerhölzern erhalten. Die Höhendifferenzen werden mit einer losen Schüttung und Trockenestrich ausgeglichen, auf dem Massivholzdielen verlegt werden. Die WC-Anlagen erhalten einen Fliesenbelag.
In Rückgebäude und Südflügel kommen auf den Rohdecken zwei verschiedene Bodenaufbaukonzepte zur Ausführung, in Mensa, Küche EG und Labor 3.OG wird Estrich verarbeitet, in den restlichen Räumen kommen zur vereinfachten Technikinstallation Flächenhohlböden zum Einsatz.
Treppenhäuser:
Der barrierefreie Zugang 1b wird gewährleistet, indem der heutige Treppenabgang in den Keller geschlossen wird, um hier eine Hubplattform für Rollstuhlfahrende in die tiefergelegte Decke flächenbündig integrieren zu können, die dann zum Aufzug führt.
Der Zugang ins UG wird über einen neuen Durchbruch in der südlichen Treppenhauswand hergestellt. Ein weiterer Durchbruch führt zu einer dreiläufigen U-Treppe mit zwei Viertelpodesten, die an ein neues Brückenpodest im bestehenden Treppenraum anschließt. Von hier führt eine neue zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest zum bestehenden Podest 1. OG.
Das Treppenhaus 1d (ehemals 1c) bleibt baulich unberührt, eine Reinigung und Pflege der Natursteinoberflächen ist vorgesehen.
Dach:
Kopfbau
Die bestehende Biberschwanzdeckung und der Dachraum bleiben im Kopfbau unverändert. Die Dämmung auf der Decke über dem 3. OG wird optimiert und aufgedoppelt.
Rückgebäude und Südflügel
Das Dach wird hier dem Vorbild des vorangehenden Bauabschnitts Mittelbau neu gedeckt und mit einer neuen Zwischensparrendämmung gedämmt. Die thermische Hülle wird über die Decke des Spitzbodens geführt.
Das Flachdach über dem 1. OG vom Gebäudeteil Südflügel Süd wird abgebrochen und als Foliendach mit Dachbegrünung neu hergestellt. Im System des Gründaches Süd wird die Unterkonstruktion der Solaranlage ohne Durchdringungen der Dachhaut aufgesetzt und durch die Dachbegrünung beschwert.
Baukonstruktive Einbauten
Im EG des Kopfbaus ist als fester Einbau eine Empfangstheke vorgesehen.
Die baukonstruktiven Einbauten der Mensa sollen aus dem Abbruch der Bodendielen im 1. OG hergestellt werden.Das wertvolle Massivholz wird für die Wand-, Tür-, und Thekenverkleidungen wiederverwertet.
Im 1. OG, 2. OG und 3. OG des Südflügels sind Teeküchen geplant. Der Besprechungsraum im 1. OG erhält zwei mobile Trennwände. Für das Veterinäramt ist der Ausbau der Labormöbel im 1. OG und der Wiedereinbau im 3. OG vorgesehen.
Sonstige Maßnahmen Baukonstruktion - Außenanlagen
In den Außenanlagen werden vier neue Bauteile als Metallbauarbeiten hergestellt:
Eine Spindeltreppe als Fluchttreppe aus 1., 2. und 3. OG im kleinen Innenhof, Ein Betonkanal für die Außenluftzufuhr für Küche vor der Westfassade, eine Einhausung für anfallende Abfälle des Küchenbetriebs vor der Südfassade und eine Podest vor der Mensa. Eine Rampe zur barrierefreien Erschließung der Bauantragsannahme wird im dort bereits hergesellten Podest integriert.
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
2. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle
Baustellenadresse: Veitshöchheimer Straße 1
97080 Würzburg
Gemeinde: Stadt Würzburg
Grundstück Fl.-Nr. 5496
Das Grundstück befindet sich im Alten Hafen. Nach Osten wird das Grundstück durch die Veitshöchheimer Straße begrenzt, im Süden schließt ein öffentlicher Parkplatz an. Im Norden befindet sich der öffentliche Hof mit Grünanlage und Parkplatz. Im Westen gegenüber befindet sich das Heizkraftwerk.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Östlich: Veitshöchheimer Straße
Westlich: Öffentlicher Fußweg, Feuerwehrzufahrt
Südlich: Öffentlicher Parkplatz
2.3 Baustellenzufahrt:
Die Zufahrt erfolgt von der Veitshöchheimer Straße über den Parkplatz des Entwässerungsbetriebs. Von dort gelangt man zur Gebäuderückseite. Dort befindet sich auf dem anschließenden Grundstück des Heizkraftwerks eine Straße, welche die Zufahrt zum Heizkraftwerk und der Rückseite des Rückgebäudes ermöglicht. Und gleichzeitig als Feuerwehr Zufahrt dient.
Eine 3,5m breite Zufahrt für die Feuerwehr ist auch während der Bauzeit freizuhalten.
Diese interne Straße ist für Kraftfahrzeuge eine Sackgasse. Die Straße wird allerdings auch als Fuß- und Radweg in den Alten Hafen genutzt. Die Andienung der Baustelle erfolgt über diese Zufahrtstraße von der Gebäuderückseite Fassade West. (siehe Anlage Baustelleneinrichtungsplan Plan Nr. 5016)
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Bauwasser
Bauwasseranschluss wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Der Anschluss an die bauseits gestellte Bauwasserleitung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Baustrom
Ein Baustromanschluss / Baustromverteiler wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Kosten für Wasser und Strom wird vom AG direkt übernommen.
Der AN muss mit dem ihm zur Verfügung gestellten Wasser und Energien sparsam umgehen. Die Anschlüsse für Wasser und Energie dürfen nur für den in Verbindung mit den Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch kostenlos benutzt werden.
Die Beleuchtung und Beheizung von Aufenthalts- und Sanitärräumen der Auftragnehmer sind hierin eingeschlossen. Die behelfsmäßigen Anschlüsse und Verteilungen müssen während der gesamten Bauzeit gewartet und vor der Endabnahme abgebaut werden. Die benutzten Anlagen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtung
Lagerplätze
Lager- und Arbeitsplätze stehen zur Verfügung (siehe Anlage Baustelleneinrichtungsplan 1_Süd_5_ARC_XX_BE_5016). Diese werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen. Die eigene Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten.
Beabsichtigt der AN, von den Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Die Baustelleneinrichtung ist direkt vor dem Gebäude Fassade West entlang der Laderampe angeordnet. Es darf nur innerhalb der Baustelleneinrichtung auf gekennzeichneten Stellplätzen an der Rampe geparkt werden. Die Laderampe und die Baustelle im EG liegen ca. 1m über der Ebene der Baustelleneinrichtung. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über eine Toröffnung.
Die Lagerung von Baustoffen, das Abstellen von Baumaschinen und Containern, sowie das Parken von Firmenfahrzeugen soll ausschließlich auf der hierfür vorgesehenen Fläche an der Rückseite des Gebäudes erfolgen.
Fahrzeuge sollen zur Anlieferung auf der Baustelleneinrichtungsfläche warten/parken. Firmenfahrzeuge können ebenfalls hier parken, die angrenzenden Straßen sind freizuhalten.
Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen auf dem Baugelände nicht eingerichtet werden.
Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten
Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft sind sauber zu halten. Der AN ist
dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder von ihm
beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist
auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende
Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden.
2.6 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Im Bereich der Baustelleneinrichtung vor der Westfassade befindet sich ein öffentlicher Weg und die allgemeine Zufahrt zum gegenüberliegenden Heizkraftwerk.
2. Angaben zur Baustelle
3. Angaben zur Ausführung 3.1 Bauablauf
Reihenfolge und Abwicklung der Arbeit
Das Gebäude ist bis auf die Rohbausubstanz entkernt und alle schadstoffhaltigen Baustoffe wurden bauseits fachgerecht ausgebaut.
Der Bauablauf nachfolgend:
Siehe Gewerkespezifische Vorbemerkungen
Arbeitszeiten und Baulärm
Kernarbeitszeiten: Montag bis Freitag
07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstagsarbeit ist in Absprache mit der Bauleitung möglich.
Weitere Bedingungen für den Bauablauf:
1. Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige Funken erzeugende Arbeiten sind im gesamten Gebäude grundsätzlich untersagt. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der BL abzuklären.
2. Die Baustellenbeleuchtung wird in Verkehrswegen bauseits gestellt. Beleuchtung zur Verrichtung von Arbeiten ist vom AN zu stellen.
3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach Ausführungszeichnungen und örtlichen Aufmaßen.
4. In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge enthalten. Bei Leistungen im LV, die einschließlich An- und Abfuhr bzw. Lieferung ausgeschrieben sind, sind alle Materialfracht- bzw. Transportkosten und Kippgebühren, auch wenn nicht besonders erwähnt, einzukalkulieren.
5. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt!
6. Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und weisungsberechtigte, deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Dieser ist auch für die Einhaltung der Ausführungs-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
Wechselnde Bauleiter sind zu vermeiden.
Diese Führungskraft oder deren Vertreter müssen für die Dauer der Arbeitszeit in dem für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistung erforderlichem Umfang auf der Baustelle anwesend und ständig erreichbar sein.
7. Die Sprache auf der Baustelle ist deutsch. Beschäftigt der Auftragnehmer Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so hat er sicherzustellen, dass eine dolmetschende Person ständig anwesend ist.
8. Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands von benutzten Einrichtungen, wie Straßen, Gehwegen, Abstellflächen auf Grundstücken etc.
9. Mindestens einmal wöchentlicher, bedarfsweise auch täglicher Reinigung der als Baustellenzufahrt genutzten Ein-/Ausfahrt und sonstiger verschmutzter Flächen.
10. Anträge für antragspflichtige Absperrungen / Eingriffe in öffentliche Verkehrsbereiche, behördlich erforderliche Meldungen und Anzeigen für alle in diesem LV beschriebenen Leistungen sind durch den AN eigenverantwortlich und rechtzeitig zu veranlassen.
3.2 Abfälle
Sauberkeit auf der Baustelle
Die Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht am selben Tag nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Schutt, Abfall und die Verunreinigungen auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen und die entstehenden Kosten von der Endrechnung des Auftragnehmers abzuziehen.
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft sind sauber zu halten. Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und -wege durch Baustellenfahrzeuge sind dringend zu vermeiden und umgehend zu beseitigen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden.
Alle Räume sind nach den Abbrucharbeiten besenrein zu übergeben.
Das Kehren auf Baustellen ist jedoch verboten. Zur Staubentfernung müssen gem. Gefahrstoffverordnung: § 8 (8) Anhang I Nr. 2.3 (6) Industriesauger eingesetzt werden. Ablagerungen von Stäuben sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sind die Staubablagerungen durch Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder durch saugende Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen. Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren ohne Staub bindende Maßnahmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
3.3 Sicherungsmaßnahmen
Verkehrssicherung
Sofern für die zu erbringende Leistung Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu veranlassen, einschl. Einholung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis. Die Sicherungseinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren.
Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Die Baustellensicherungspflicht bis zur Fertigstellung der Leistungen obliegt dem AN eigenverantwortlich.
3.4 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan)
Auf die Beachtung des auf der Baustelle aushängenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes wird ausdrücklich hingewiesen. Auf Einhaltung der Pflichten nach BaustellV ist zu achten.
Den Anweisungen des Sicherheits- - und Gesundheitsschutzkoordinator in mündlicher oder schriftlicher Form sind unverzüglich Folge zu leisten.
Auszug aus Baustellenordnung:
„Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung nachweislich zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragspflicht. Dieser schriftliche Nachweis ist dem SiGe-Koordinator / Bauherr innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beginn der Arbeiten vor Ort per Mail / Fax / Postweg vorzulegen.“
3. Angaben zur Ausführung
4. Ausführungsunterlagen 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Die Ausführungszeichnungen werden vor Baubeginn digital im Format PDF übergeben.
Die Planunterlagen (Architektur, HLS, Elektro) werden durch den jeweiligen Fachplaner mit der Beauftragung bzw. bei einem Einweisungsgespräch nach Beauftragung an den Auftragnehmer übergeben.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer für alle nach Zeichnungen auszuführenden Arbeiten vom Planer die notwendigen Detailzeichnungen anzufordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Maße der ihm übergebenen Pläne auf deren Richtigkeit zu kontrollieren. Er hat die Übereinstimmung mit den Maßen am Bau laufend zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind dem Bauleiter sofort zu melden. Neben der Kontrolle obliegt ihm auch die Pflicht, etwaige von ihm festgestellte Fehler der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Bei auftretenden Unklarheiten hat sich der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche
Aufklärung durch die Bauleitung zu verschaffen. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.
Folgende Gutachten/Untersuchungen sind entsprechend ihren Vorgaben eingearbeitet:
- Brandschutzkonzept
- Bau- und raumakustisches Gutachten
- Wärmeschutznachweis
Folgende Unterlagen (Pläne und Gutachten) werden diesem
Leistungsverzeichnis angehängt:
Planunterlagen Architektur:
allgemein
01 Liegenschaften
V1_Süd_5_ARC_XX_US_5000___Lageplan, Übersicht Gebäudeteile
V1_Süd_5_ARC_XX_BE_5016___Baustelleneinrichtungsplan
V1_Süd_5_ARC_XX_BE_5017___Baustelleneinrichtungsplan 1. OG
V1_Süd_5_ARC_XX_BE_5018___Baustelleneinrichtungsplan 2. OG
02 Gebäude
V1_Süd_5_ARC_KG_GR_5101___UG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_KG_GR_5102___UG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_KG_GR_5103___UG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5111___EG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5112___EG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5113___EG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5121___1. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5122___1. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5123___1. OG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5131___2. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5132___2. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5133___2. OG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5141___3. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5142___3. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5143___3. OG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_SB_GR_5151___Spitzboden Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_SB_GR_5152___Spitzboden Südflügel
V1_Süd_5_ARC_SB_GR_5153___Spitzboden Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_DA_AS_5161___Dachaufsicht Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_DA_AS_5162___Dachaufsicht Südflügel
V1_Süd_5_ARC_DA_AS_5163___Dachaufsicht Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_FA_AN_5170___Ansicht Nord Hof
V1_Süd_5_ARC_FA_AN_5171___Ansicht West
V1_Süd_5_ARC_FA_AN_5172___Ansicht Ost Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_FA_AN_5173___Ansicht Ost Kopfgebäude
V1_Süd_5_ARC_FA_AN_5174___Ansicht Süd
V1_Süd_5_ARC_BB_SN_5202___Querschnitt B-B
V1_Süd_5_ARC_CC_SN_5203___Querschnitt C-C
V1_Süd_5_ARC_DD_SN_5204___Querschnitt D-D
V1_Süd_5_ARC_22_SN_5207___Längsschnitt 2-2
V1_Süd_5_ARC_33_SN_5208___Längsschnitt 3-3
V1_Süd_5_ARC_44_SN_5209___Längsschnitt 4-4
gewerkspezifisch
V1_Süd_5_ARC_MA_US_5386_V_Übersichtsplan Malerarbeiten EG
V1_Süd_5_ARC_MA_US_5387_V_Übersichtsplan Malerarbeiten 1. OG
V1_Süd_5_ARC_MA_US_5388_V_Übersichtsplan Malerarbeiten 2. OG
V1_Süd_5_ARC_MA_US_5389_V_Übersichtsplan Malerarbeiten 3. OG
4.2 Vom Auftraggeber zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtungsplan
Der zu den Angebotsunterlagen beigefügte Baustelleneinrichtungsplan stellt die Stufe der ersten Überlegung dar. Die Fläche für die Feuerwehrzufahrt ist in jedem Fall frei zu halten.
Der Auftragnehmer hat dann von 14 Kalendertagen ab Beauftragung folgende Unterlagen zu erstellen und über das Projektkommunikationssystem zur Genehmigung vorzulegen: Gewerkespezifischer Baustelleneinrichtungsplan.
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle dem Gewerk notwendigen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Transportmittel, Kräne, Baustraßen, Absperrungen, Aufenthaltsräume für Personal, Lagerräume und Magazine, alle zur Durchführung erforderlichen Einrichtungen, soweit sie im Folgenden nicht gesondert aufgeführt sind.
Enthalten ist das Auf-, Ab- und Umbauen von Absicherungen, sowie das Sichern der Baustelle im öffentlichen Publikumsverkehr in jedem Zwischenstadium und zum Abschluss der Arbeiten.
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung sind im allgemeinen Baustelleneinrichtungsplan nachgewiesen.
Die Zufahrt erfolgt über öffentliche Straßen.
Bauablaufplan - Erstellung durch Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu bearbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich, jeweils in Papierform und digital, zu übergeben.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat zur Überprüfung und Dokumentation der beauftragten Arbeiten Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der örtlichen Bauleitung unaufgefordert zu übergeben. Nach Fertigstellung der Leistungen dem AG 2-fach in Papierform sowie zusätzlich digital zu übergeben.
Alle Angaben, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind, sind aufzuführen:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
- eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
- Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinteilung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
4. Ausführungsunterlagen
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen keine Anmerkungen
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Leistungsbeschreibung VE-034.2 Maler- und Lackierarbeiten nach DIN ATV 18363
01
Leistungsbeschreibung VE-034.2 Maler- und Lackierarbeiten nach DIN ATV 18363
Gewerkespezifische Vorbemerkung Angaben zur erbringenden Leistung
Nachfolgend beschriebene Leistung betrifft die Maler- und Lackierarbeiten im Innenraum.
Einbauort:
Erdgeschoss - Kopfbau, Südflügel und Rückgebäude
1. Obergeschoss - Kopfbau, Südflügel und Rückgebäude
2. Obergeschoss - Kopfbau, Südflügel und Rückgebäude
3. Obergeschoss - Kopfbau, Südflügel und Rückgebäude
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude besteht aus einem Stahlbetontragwerk mit Stahlbetondecken, -unterzügen und -stützen. Die Außenwände sind aus Vollziegel gemauert. Im Bereich der Stützen- und Unterzugsachsen ist z. T. eine Stahlbetonstütze innenseitig bündig in die Außenwand eingelassen.
Die Lage der Innenwände ist im Wesentlichen so gewählt, dass die Wände im Bereich der Stützenachsen angeordnet sind.
Die quadratischen Stahlbetonstützen weisen im Erdgeschoss eine Breite und Tiefe von 40cm auf, im 1. Obergeschoss 32,5cm, im 2. Obergeschoss 25cm und im 3. Obergeschoss 20cm. Die Stützen im 1. bis 3. Obergeschoss weisen gefaste Kanten auf, mit einer Ansichtsbreite von ca. 5cm.
Gem. VOB/C DIN 18363 Punkt 5.3.1 werden folglich bei durchlaufenden Wandflächen die Stützen im 2. und 3. OG übermessen.
Gem. VOB/C DIN 18363 Punkt 5.3.1 werden bei der Berechnung der Deckenflächen die Unterzüge übermessen, da sie eine Ansichtsbreite von <=30cm haben.
Die Bestandsaußenwand wird innenseitig bauseits mit einem Dämmputz bekleidet. Der Verlauf der Dämmschicht ist den Grundrissen zu entnehmen (siehe Pläne V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5111___EG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5112___EG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_EG_GR_5113___EG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5121___1. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5122___1. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG1_GR_5123___1. OG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5131___2. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5132___2. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG2_GR_5133___2. OG Kopfbau
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5141___3. OG Rückgebäude
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5142___3. OG Südflügel
V1_Süd_5_ARC_OG3_GR_5143___3. OG Kopfbau)
Im baulichen Bestand besteht das Raster der Unterzüge aus Hauptunterzügen und um 90° dazu versetzten Querunterzügen.
Die Querunterzüge haben unterseitig eine durchlaufend gerade Kante.
Bei den tieferliegenden Hauptunterzügen sind im Anschlußbereich an die Stahlbetonstützen schräglaufende Vouten vorhanden (siehe Schnitte V1_Süd_5_ARC_BB_SN_5202___Querschnitt B-B
V1_Süd_5_ARC_CC_SN_5203___Querschnitt C-C
V1_Süd_5_ARC_DD_SN_5204___Querschnitt D-D
V1_Süd_5_ARC_22_SN_5207___Längsschnitt 2-2
V1_Süd_5_ARC_33_SN_5208___Längsschnitt 3-3
V1_Süd_5_ARC_44_SN_5209___Längsschnitt 4-4).
Im 3. Obergeschoss gibt es ebenfalls eine Stahlbetondecke mit Unterzügen, sowie eine Abseitenwand und Dachschrägenbekleidung mit Gipskarton. Unterzüge aus Stahlbeton ziehen sich ebenfalls entlang der Dachschräge.
Wandhöhen:
EG
Rückgebäude und Südflügel:
im Deckenfeld: bis ca. 4,04m
unter Unterzügen: ca. 3,57m
im Bereich von abgehängten Decken: ca. 2,75m
Kopfbau: ca. 2,70m
1. OG: 2,71m bis 3,08m
Rückgebäude und Südflügel:
im Deckenfeld: bis ca. 2,72m
unter Unterzügen: ca. 2,30m
im Bereich von abgehängten Decken: ca. 2,45m
Kopfbau: ca. 2,99m
im Bereich von abgehängten Decken: ca. 2,775m
2. OG:
Rückgebäude und Südflügel:
im Deckenfeld: bis ca. 2,57m
unter Unterzügen: ca. 2,23m
Kopfbau: ca. 2,84m
im Bereich von abgehängten Decken: ca. 2,625m
3. OG:
Rückgebäude und Südflügel:
im Deckenfeld: bis ca. 2,66m
unter Unterzügen: ca. 2,35m
Abseitenwand: ca. 0,90m
Kopfbau: ca. 2,70m
im Bereich von abgehängten Decken: ca. 2,41m
Treppenhäuser: 1b:EG 3,99m
1. OG: 2,66m
2. OG: 2,67m
3. OG: 4,09m
1c: EG: bis 4,04m
1d: EG 3,08m
1. OG: 3,08m
2. OG: 2,92m
3. OG: 2,76m
Innengerüste:
Gem. VOB/C DIN 18363, Punkt 4.1.1 ist das Auf-, Um- und Abbauen, sowie das Vorhalten von Gerüsten für die eigene Leistung Nebenleistung, sofern die zu bearbeitende Höhe nicht höher als 3,50m über der Standfläche liegt. Dies trifft auf die Arbeiten im 1., 2. und 3. OG zu.
Die Arbeiten im Erdgeschoss liegen bis ca. 4,05m über der Standfläche. In der entsprechenden Position ist folglich ein Rollgerüst inkl. mehrmaligem Umbauen für die hier zu erbringende Leistung einzukalkulieren, ebenso ein geeignetes Gerüst für Arbeiten in den Treppenhäusern 1c und 1d, sowie des Treppenhauses 1b ab dem 1. Obergeschoss.
Türöffnungen:
Im Bereich von Türöffnungen wird meist im 1., 2. und 3. OG die Wandfläche in voller Höhe unterbrochen. Es entstehen zwei getrennte Wandflächen ohne Verbindung. Folglich werden die Türöffnungen auch < 2,50m bei der Berechnung der Wandfläche abgezogen.
Im Erdgeschoss sind die Türöffnungen nicht raumhoch, aber dennoch meist > 2,5m². Folglich ist die Öffnungsfläche von der Wandfläche abzuziehen.
Hinweis
Bei allen in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Circa-Angaben sind Abweichungen von -/+ 10 % in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Gewerkespezifische Vorbemerkung
Zugänglichkeit der Geschosse Das Gebäude und die oberen Stockwerke sind über den Innenhof entlang der Veitshöchheimer Straße und den Haupteingang Hausnummer 1B, sowie das Treppenhaus 1B zugänglich (siehe Plan 5016 Baustelleneinrichtung).
Durch Umbaumaßnahmen innerhalb dieses Treppenhauses ist hier nur der Weg nach oben möglich. Das vorhandene Treppenhaus hat eine Lauf- und Podestbreite von ca. 1,25m.
Der Weg nach unten erfolgt nur über das 2. Obergeschoss (siehe Plan 5018 Baustelleneinrichtungsplan 2. OG). Von dort gelangt man über das Flachdach zu einem Gerüsttreppenturm seitlich neben dem Haupteingang.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme eingerüstet mit einem Fassadengerüst der Lastklasse 3. An der Westseite des Gebäudes befindet sich ein Lastenaufzug, der allen Gewerken kostenfrei zur Verfügung steht.
Der bestehende Aufzug im Gebäude steht den ausführenden Firmen nicht zur Verfügung.
Zugänglichkeit der Geschosse
Technische Vorgaben Anstrichsystem Der Bieter ist verpflichtet, die nachfolgend beschriebenen Leistungen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und für alle angebotenen Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung vorzulegen.
Darüber hinaus sind sämtliche vom Bieter angebotenen Bauprodukte und Konstruktionen, die für eine fachgerechte Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind, jedoch in den einzelnen Positionen nicht gesondert aufgeführt sind, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der genannten Produkte sind nicht zulässig.
Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen und
Herstellervorgaben. Diese sind auf Verlangen vorzulegen.
BESCHREIBUNG DER ARBEITEN
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfasst die farbliche Fassung der Innenräume im Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und 3. Obergeschoss.
Im Wesentlichen umfasst dies folgende Arbeiten:
Wandbeschichtung: farbliche Beschichtung auf verputzten Mauerwerksflächen, Stahlbetonwänden, Stahlbetonstützen, bzw. gespachtelten Trockenbauwänden, bestehend aus Grundierung und zweifachem Anstrich mit Silikatfarbe, z.T. mit Latexfarbe.
Deckenbeschichtung: farbliche Beschichtung auf Trockenbaudecken, z.T. mit Akustiklochung, verputzten und unverputzten Betondecken, sowie Betonunterzügen mit Vouten, bestehend aus Grundierung und zweifachem Anstrich mit Silikatfarbe, z.T. mit Latexfarbe.
Dachflächenbeschichtung bzw. schräge Treppenuntersicht: farbliche Beschichtung auf Dachschrägenbekleidung aus GK-Platten, sowie Treppenunterseiten aus verputztem und unverputztem Beton, bestehend aus Grundierung und zweifachem Anstrich mit Silikatfarbe, z.T. mit Latexfarbe.
BESCHICHTUNGSAUFBAUTEN
Es werden zwei Beschichtungssysteme eingesetzt, eins mit Silikatfarbe, eins mit Latexfarbe.
Der Beschichtungsaufbau für Silikatfarbe gilt für alle Wände, Decken, Dachschrägen, Gauben und Treppenhauswände und -untersichten, ausgenommen in den Laborräumen im 3. Obergeschoss (Räume 3.02, 3.03 und 3.04).
Untergründe für die Silikatbeschichtung:
- Trockenbauwände- und decken aus Gipsplatten, stark saugenden, imprägnierten und zementgebundenen Platten, Q3,
- Beton- bzw. Mauerwerk, teilweise Bestand bzw. Neubau, verputzt mit Bestandsputz oder bauseits neu aufgebrachtem Innenputzsystem aus Kalkputz und Dämmputz, Q2,
- Stahlbeton, Bestand, frei von Farbschichten, SB1,
- Stahlbeton, Neubau, SB2.
Der Beschichtungsaufbau für Latexfarbe gilt für alle Wände, Decken, Dachschrägen und Gauben in den Laborräumen im 3. Obergeschoss (Räume 3.02, 3.03 und 3.04) sowie für den Sockelanstrich im Kasino im Erdgeschoss (Raum 0.31).
Untergründe für die Latexbeschichtung:
- Trockenbauwände, -decken und -dachschrägenbekleidungen aus Gipsplatten, imprägnierten und zementgebundenen Platten, Q3,
- Stahlbeton, Bestand, frei von Farbschichten, SB1.
Die Farbsysteme Grundierung, Zwischen- und Endbeschichtung sind aus einem Herstellersystem anzuwenden und gemäß Herstellerangaben zu verarbeiten.
Angebotenes Beschichtungssystem Dispersions-Silikatfarbe:
(vom Bieter einzutragen)
Grundierung für Dispersions-Silikatfarbe:
zur Festigung und Egalisierung stark oder unterschiedlich saugender Untergründe, für Innenräume geeignet zur Vorbereitung nachfolgender Beschichtungen
für Flächen mit Untergrund Kalkputz:
Liefern und Auftragen einer farblosen Grundbeschichtung mit systemzugehörigen Fixativ auf Bindemittelbasis Kaliwasserglas und Reinacrylat nach Herstellervorschrift.
für Flächen mit Untergrund Trockenbau:
Grundierfarbe für innen auf Silikatbasis unverdünnt, fachgerecht nach Herstellervorschriften streichen.
Farbton: abgestimmt auf die Endbeschichtung
für Flächen mit Untergrund Stahlbeton:
Liefern und Auftragen einer farblosen Grundbeschichtung mit systemzugehörigen Fixativ auf Bindemittelbasis Kaliwasserglas und Reinacrylat nach Herstellervorschrift.
Zwischen- und Endbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe
Liefern und Auftragen je einer Zwischen- und Endbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe nach VOB DIN 18363 Abs. 2.4.1 für Innenräume.
Klassifikation nach DIN EN 13300 lt. Gutachten:
- Glanzgrad bei 85 Grad: stumpfmatt
- Maximale Korngröße: fein
- Kontrastverhältnis: Klasse 1
- Nassabriebbeständigkeit: Klasse 1
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke
lt. Gutachten: sd < 0,01 m
Mit photokatalytischer Wirkung (test report), reduziert
Schadgase und Gerüche
Für die Lagerung von Lebensmitteln unbedenklich
lt. Gutachten
Schimmelwidrig, resistent gegen Pilzbefall lt.
Gutachten
Nicht brennbar Klasse A2-s1d0 nach EN 13501-1,
lt. Prüfzeugnis
ohne Zusatz von Konservierungsstoffen, Lösemitteln und
Weichmachern
Für Allergiker geeignet lt. Gutachten
Desinfektionsmittelbeständigkeit nach
Zertifikatsprüfung des TÜV Süd
Beschichtungsaufbau:
Zwischenbeschichtung
Dispersions-Silikatfarbe, mit systemzugehörigem Verdünnungsmittel auf Bindemittelbasis Kaliwasserglas und Reinacrylat nach Vorschrift verdünnt, streichen
oder rollen.
Endbeschichtung:
Dispersions-Silikatfarbe unverdünnt streichen, rollen oder mit Airlessgerät spritzen.
Angebotenes Beschichtungssystem Latexfarbe:
(vom Bieter einzutragen)
1. Haftgrund, Grundierung, pigmentiert-wasserverdünnbar
Liefern und Auftragen eines pigmentierten
Grundierungsmittels auf Kunststoffdispersionsbasis für
innen zur Vorbereitung nachfolgender
Beschichtungen.
Produkteigenschaften:
- Offenzeit verlängernd für Folgeanstriche
- Griffig, speziell auf dünnem Gipsspachtel (> 0,5 mm)
- Verkieselungsfähige Grundbeschichtung
- Lösemittel- und Konservierungsmittelfrei
- Wasserverdünnbar
Technische Eigenschaften:
- Wasserdurchlässigkeitsrate nach DIN EN 1062: w-Wert:
Klasse: W1 (hoch)
- Wasserdampfdurchlässigkeit nach DIN EN 1062: sd-Wert:
Klasse: V1 (hoch)
- Modifizierte, remineralisierende Kunststoffdispersion
nach DIN 55945
- Korngröße nach DIN EN 1062: Klasse S1 fein (<100my)
- Dichte: ca. 1,5 g/cm3
Farbton abgestimmt auf die Schlussbeschichtung.
Ausführung auf Gipskartonwänden/-dachschrägen,
Stahlbeton.
2. Latexfarbe
Zwischen- und Endbeschichtung mit Dispersionslatexfarbe,
wasserverdünnbar, diffusionsfähig, strukturhaltend,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse1 nach DIN EN 13300,
Deckvermögen-Klasse 2, seidenmatt, nach DIN EN 13300.
Technische Eigenschaften:
- nicht foggingaktiv
- geeignet für den Einsatz in Lebensmittelbereichen
- Zertifiziert durch das Institut Bauen und Umwelt
e.V. die Umwelt-Produktdeklaration (Environmental
Product Declaration, EPD)
Farbton ähnlich NCS S 1502-Y50R nach Wahl des Architekten,
Hellbezugswert ca. 60-80
Ausführung auf Gipskartonwänden/-dachschrägen,
Stahlbeton.
Beschichtungsaufbau:
Zwischenbeschichtung
Dispersionslatexfarbe, nach Herstellerangaben verdünnt, streichen, rollen
oder mit Airlessgerät spritzen.
Endbeschichtung:
Dispersionslatexfarbe unverdünnt nach Herstellerangaben streichen, rollen
oder mit Airlessgerät spritzen.
Farbtöne:
in die Grundposition einzukalkulieren: Verkehrsweiß
Zulage für einen hell abgetönten Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG, gebrochenes Weiß, Helligkeitsbezugswert >= 70
Zulage für drei hell abgetönte Farbtöne nach Bemusterung und Wahl des AG, Helligkeitsbezugswert 50 bis <=69
Es ist davon auszugehen, dass in den gefliesten Räumen den Fliesen ähnliche Farbtöne ausgewählt werden.
Küchenbereich, EG:
ähnlich NCS S 1502-Y50R
Umkleide/WCs Küche, EG:
ähnlich NCS S 2005-Y40R
Sonstige Umkleiden/WCs:
ähnlich NCS S 2005-Y50R
Um mögliche Abtönfehler zu erkennen, bitte vor Verarbeitung auf Farbtonexaktheit überprüfen. Auf zusammenhängenden Flächen nur Farbtöne einer Anfertigung (Charge) verwenden.
Es ist vom Unternehmer sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdeten Stoffe eingebaut werden. Alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB, PCP, PVC, Asbestfaser, Glasfaser, Lindan, Methylenchlorid und sonstige Giftstoffe enthalten und absondern. Auf Anforderung hat der AN hierüber Prüfzeugnisse vorzulegen. Alle einzubauenden Materialien müssen untereinander verträglich sein und dürfen keine Beeinträchtigung in Material und Farbe ergeben.
Technische Vorgaben Anstrichsystem
01.01 Projektkommunikationssystem
01.01
Projektkommunikationssystem
01.02 Untergrundvorbereitung
01.02
Untergrundvorbereitung
01.03 Wandanstrich
01.03
Wandanstrich
01.04 Deckenanstrich
01.04
Deckenanstrich
01.05 Dachschrägen- und Gaubenanstrich
01.05
Dachschrägen- und Gaubenanstrich
01.06 Farben
01.06
Farben
01.07 Beschichtung Aufzugsschacht UG
01.07
Beschichtung Aufzugsschacht UG
01.08 Anstrich Rolltore
01.08
Anstrich Rolltore
01.09 Lackieren von Metallbauteilen
01.09
Lackieren von Metallbauteilen
01.10 Gerüst
01.10
Gerüst
01.11 Sonstiges
01.11
Sonstiges
01.12 Stundenlohnarbeiten
01.12
Stundenlohnarbeiten
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