Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
4 Titel 4 Erdarbeiten
4
Titel 4 Erdarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Es gelten die allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen - hier:
Erdarbeiten DIN 18300 - jeweils neueste Fassung,
ergänzt durch ATV DIN 18 299 jeweils neueste Ausgabe -
die Verarbeitungsrichtlinien und
Verarbeitungsvorschriften der Baustoffhersteller bzw.
die einschlägigen Herstellerrichtlinien, die allgemein
anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen
DIN-Normen, die ergänzenden technischen
Vertragsbedingungen, z. B. ATV DIN 18299, die
besonderen technischen Vorbemerkungen und der
Leistungsbeschrieb.
VOB Teil B und C in ihrer neuesten Fassung, die
entsprechenden Bauordnungen der Länder, die
Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften
der Hersteller.
Alle nachfolgenden Erläuterungen sind bei der
Preisbildung der Einheitspreise LV-Positionen zu
berücksichtigen.
Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile gelten die
DIN-Normen und weiteren Anforderungen, die unter Punkt
2 der DIN 18300 gelistet sind.
Für die Ausführung der Arbeiten gilt Punkt 3 der DIN
18300.
-------------------------------------------------------
---------------
Für das Baufeld wurde ein Bodengutachten durch das IB
Gartiser, Germann & Piewak erstellt.
Das Bodengutachten vom 15.01.2024 ist den
Angebotsunterlagen beigefügt und wird Bestandteil im
Falle des Auftrages.
Vorhandener Untergrund
Im nördlichen Baufeldbereich (RKS 1 und RKS 2) wurden
oberflächennah bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m unter
aktuellem Gelände feinkörnig geprägte Auffüllungen
(Schicht 1) angetroffen. Die stark tonigen sowie
schluffigen, schwach kiesigen und schwach organischen
Mittel- bis Grobsande der Schicht 1 führen akzessorisch
Ziegelbruchstücke und Kalksteinschotter. Bei einer
grau- bis schwarzbraunen Färbung weist die Schicht 1
eine steife Konsistenz auf und lässt sich gemäß DIN
18196 der Bodengruppe ST* zuordnen.
Im mittleren und südlichen Bauareal bilden
gemischtkörnige Auffüllungen (Schicht 2) bis zu einer
max. Tiefe von etwa 1,6 m u. GOK das oberste
Schichtglied. Die schluffigen, schwach kiesigen und
schwach tonigen Mittel- bis Grobsande der Schicht 2
beinhalten als Fremdbestandanteile Kalksteinschotter,
Ziegel- und Sandsteinbruchstücke sowie Asphalt und
Kohlereste (im Bereich der RKS 5 ca. 30 - 40 %). Die
gemischtkörnigen Sande liegen in lockerer Lagerung vor,
sind hell- bis graubraun und schwarzbraun gefärbt und
entsprechen nach DIN 18196 der Bodengruppe SU.
Im gesamten Untersuchungsgebiet stehen unterhalb der
Auffüllungen bis zu den erreichten Endteufen von etwa
5,0 m unter aktuellem Gelände gemischt- bis grobkörnige
Sande (Schicht 3) an. Die quartären Flussablagerungen,
deren Grobfraktion aus gerundeten Flusskiesen besteht
und die einheitlich das unterste Schichtglied bilden,
sind von schwach schluffigen bis schluffigen sowie
schwach kiesigen bis kiesigen Sanden geprägt. Die
locker bis mitteldicht gelagerten Fein-, Mittel- und
Grobsande zeigen überwiegend eine
ockerbraune bis hellgraubraune Farbe und lassen sich
gemäß DIN 18196 den Bodengruppen
SU, SE und SW zuordnen.
Bemessungswasserstand HW100: ca. 237,00 m ü NN
Wasserstand für die Bauphase HWBau: 236,00 m ü NN
OK Fertigfußboden = 240,10 m ü NN.
Allgemein
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN einen Aushubplan
vorzulegen, aus dem die Baugrube und etwaige
Hindernisse eindeutig hervorgehen.
Für alle Erdarbeiten sind vor Ausführung gemeinsam mit
der Bauleitung auf Kosten des AN Nivellements bzw.
Aufmaße und Abrechnungspläne zu erstellen. Bei
Versäumnis werden nicht überprüfbare Massenansätze
nicht anerkannt.
Der Erdaushub bleibt im Besitz des AG und ist auf einer
zugewiesenen Zwischenlagerfläche separiert nach
Auffüllung, Sanden und eventuellen Bauschuttanteilen zu
lagern.
Nach erfolgter Beprobung ist das Aushubmaterial gemäß
Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis
der ordnungs- und vorschriftsmäßigen Entsorgung ist dem
Bauherrn auf Verlangen vorzulegen.
Während der Arbeitsdurchführung/Aushub der Baugrube
festgestellte Abweichungen zu den im Bodengutachten
beschriebenen Baugrundverhältnissen und
Bodenklassen/Homogenbereichen sind dem Auftraggeber
unverzüglich bekannt zu geben.
Prüfen der örtlichen Gegebenheiten gehört zum
Leistungsumfang des Bieters / Auftragnehmers.
Bei bewegungs- und feuchtigkeitsempfindlichen Böden
sind die vom Auftragnehmer beabsichtigten
Maßnahmen für das Lösen und Fördern des Erdmaterials
vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung
abzustimmen.
Aushub nachrutschender Bodenmassen wird nicht vergütet.
Erdaushub wird nur einmal vergütet, auch wenn er
infolge falscher Lagerung mehrmals bewegt wird.
Der erforderliche Aushub erfolgt ggf. in Abschnitten
nach Geländehöhe und Arbeitsfortschritt.
Ein eigenmächtiges Wiederauffüllen zu tief abgetragener
Gründungssohlen mit Boden ist unzulässig.
Zum Wiederauffüllen darf nur Schotter oder Magerbeton
verwendet werden.
Bei schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers gehen
alle Kosten für solche zusätzlichen Maßnahmen zu
seinen Lasten.
Die Entfernung des Tagwassers ist Sache des
Auftragnehmers (dazu auch gesonderte Position
Wasserhaltung!)
Bei Abrechnung des Aushubmaterials erfolgt diese nach
fester Masse, d. h. nach der theoretischen Kubatur der
Baugrube.
Seitens AG liegt eine Geländeaufnahme (als spätere
Abrechnungsgrundlage) des Bestandes vor und wird nach
Abnahme zur Abrechnung erneut durchgeführt.
Soweit erforderlich sind Abfallbegleitschein,
Übernahmeschein, etc. durch den AN vorzubereiten, die
Transportgenehmigung des AN sowie die Annahmeerklärung
für selbstgewählte Entsorgungswege/-anlagen auf
Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau,
Arbeitsraumbreiten", sowie die Richtlinien und
Vorschriften der Baugenossenschaft sind zu beachten.
Die Art der Ausführung ist Sache des AN und wird nicht
gesondert vergütet.
Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen dürfen
bei Böden an keiner Stelle mehr als 10 cm und bei Fels
an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen.
Die Mindestmaße für Arbeitsraumbreiten dürfen nicht
unterschritten werden.
Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle
Kampfmittel: nicht bekannt - siehe beigefügtes
Auswertungsprotokoll der Luftbild Datenbank vom
02.05.2017.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung
mit dem AG vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der
vorhandenen Oberflächen, Befestigung und Einfassungen
sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu
dokumentieren_siehe § 3 Abs. 4 VOB/B.
Vom AN ist eine Spartenauskunft und eine
Aufgrabgenehmigung bei den entsprechenden Stellen vor
Beginn der Arbeiten über evtl. vorhandene Erdleitungen,
Kabel, Kanäle usw. im Bereich des Baugrundstückes
einzuholen - entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind zu
ergreifen. Bei auftretenden Schäden haftet allein der
Auftragnehmer.
Der AN hat, soweit dies der Ablauf zulässt bzw.
erforderlich ist, die Grenzsteine in Absprache mit dem
Vermessungsamt während der gesamten Bauzeit zu sichern.
Nach der sach- und fachgerechten Erstellung des
Schnurgerüstes hat die Vermessung der
Gebäudehauptachsen in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Ämtern zu erfolgen. Entsprechende
Protokolle sind der Bauleitung vorzulegen.
Lagerflächen sind nördlich des späteren Maria-Hilf-Wegs
bis zu den nördlichen Grundstücksgrenzen möglich.
Einbauen und Verdichten
Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle
Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten,
dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden
Bodens entspricht.
Werden vorgegebene Anforderungen trotz geeigneter
Verdichtungsgeräte, Arbeitsverfahren und Schichtdicke
nicht erreicht, ist dies dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Gefrorene Böden dürfen nicht eingebaut werden.
Gefrorene Schichten dürfen nicht verdichtet und nur
dann überschüttet werden, wenn keine Schäden eintreten
können.
Baugruben und Gräben
Böschungsneigungen sind entsprechend den anstehenden
Bodenklassen auszuführen.
Für die Standsicherheit trägt der Auftragnehmer die
volle Verantwortung.
Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der
gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüssen und
Wasserzuflüssen (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.)
durch vom AN geeignete Massnahmen nachhaltig zu
schützen, abzufangen und abzuführen. Die anfallenden
Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren,
ebenso die Ableitung von Tagwasser.
Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert
werden.
Bei trotzdem aufgelockertem Boden muss entweder die
ursprüngliche Lagerungsschicht durch Verdichten oder
die ursprüngliche Tragfähigkeit in anderer geeigneter
Weise wieder hergestellt werden.
Nach Fertigstellung der Verdichtungsarbeiten ist darauf
zu achten, dass die fertige Gründungssohle während der
Arbeiten nicht als Laufweg benutzt wird.
Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist mit dem
Statiker der Baugrund zu begutachten und durch den
Bodengutachter abnehmen zu lassen. Das entsprechende
Büro ist zwei Tage vor Ausführung zu benachrichtigen.
Von dem Bodengutachter ist ein Protokoll der Abnahme zu
verlangen und der Bauleitung/ dem Statiker
unaufgefordert, spätestens zwei Tage nach der Abnahme
vorzulegen. Ansonsten gilt die Gründung als nicht
abgenommen.
Diese entbindet den Unternehmer jedoch nicht von seiner
Eigenverantwortlichkeit und Gewährleistungspflicht.
Danach ist sofort die Filterschicht bzw.
Sauberkeitsschicht einzubringen. Aufgeweichte
Gründungssohlen sind vorher zu entfernen und durch
Magerbeton zu ersetzen. Die Kosten trägt der AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Es gelten die allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen - hier:
Erdarbeiten DIN 18300 - jeweils neueste Fassung,
ergänzt durch ATV DIN 18 299 jeweils neueste Ausgabe -
die Verarbeitungsrichtlinien und
Verarbeitungsvorschriften der Baustoffhersteller bzw.
die einschlägigen Herstellerrichtlinien, die allgemein
anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen
DIN-Normen, die ergänzenden technischen
Vertragsbedingungen, z. B. ATV DIN 18299, die
besonderen technischen Vorbemerkungen und der
Leistungsbeschrieb.
VOB Teil B und C in ihrer neuesten Fassung, die
entsprechenden Bauordnungen der Länder, die
Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften
der Hersteller.
Alle nachfolgenden Erläuterungen sind bei der
Preisbildung der Einheitspreise LV-Positionen zu
berücksichtigen.
Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile gelten die
DIN-Normen und weiteren Anforderungen, die unter Punkt
2 der DIN 18300 gelistet sind.
Für die Ausführung der Arbeiten gilt Punkt 3 der DIN
18300.
-------------------------------------------------------
---------------
Für das Baufeld wurde ein Bodengutachten durch das IB
Gartiser, Germann & Piewak erstellt.
Das Bodengutachten vom 15.01.2024 ist den
Angebotsunterlagen beigefügt und wird Bestandteil im
Falle des Auftrages.
Vorhandener Untergrund
Im nördlichen Baufeldbereich (RKS 1 und RKS 2) wurden
oberflächennah bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m unter
aktuellem Gelände feinkörnig geprägte Auffüllungen
(Schicht 1) angetroffen. Die stark tonigen sowie
schluffigen, schwach kiesigen und schwach organischen
Mittel- bis Grobsande der Schicht 1 führen akzessorisch
Ziegelbruchstücke und Kalksteinschotter. Bei einer
grau- bis schwarzbraunen Färbung weist die Schicht 1
eine steife Konsistenz auf und lässt sich gemäß DIN
18196 der Bodengruppe ST* zuordnen.
Im mittleren und südlichen Bauareal bilden
gemischtkörnige Auffüllungen (Schicht 2) bis zu einer
max. Tiefe von etwa 1,6 m u. GOK das oberste
Schichtglied. Die schluffigen, schwach kiesigen und
schwach tonigen Mittel- bis Grobsande der Schicht 2
beinhalten als Fremdbestandanteile Kalksteinschotter,
Ziegel- und Sandsteinbruchstücke sowie Asphalt und
Kohlereste (im Bereich der RKS 5 ca. 30 - 40 %). Die
gemischtkörnigen Sande liegen in lockerer Lagerung vor,
sind hell- bis graubraun und schwarzbraun gefärbt und
entsprechen nach DIN 18196 der Bodengruppe SU.
Im gesamten Untersuchungsgebiet stehen unterhalb der
Auffüllungen bis zu den erreichten Endteufen von etwa
5,0 m unter aktuellem Gelände gemischt- bis grobkörnige
Sande (Schicht 3) an. Die quartären Flussablagerungen,
deren Grobfraktion aus gerundeten Flusskiesen besteht
und die einheitlich das unterste Schichtglied bilden,
sind von schwach schluffigen bis schluffigen sowie
schwach kiesigen bis kiesigen Sanden geprägt. Die
locker bis mitteldicht gelagerten Fein-, Mittel- und
Grobsande zeigen überwiegend eine
ockerbraune bis hellgraubraune Farbe und lassen sich
gemäß DIN 18196 den Bodengruppen
SU, SE und SW zuordnen.
Bemessungswasserstand HW100: ca. 237,00 m ü NN
Wasserstand für die Bauphase HWBau: 236,00 m ü NN
OK Fertigfußboden = 240,10 m ü NN.
Allgemein
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN einen Aushubplan
vorzulegen, aus dem die Baugrube und etwaige
Hindernisse eindeutig hervorgehen.
Für alle Erdarbeiten sind vor Ausführung gemeinsam mit
der Bauleitung auf Kosten des AN Nivellements bzw.
Aufmaße und Abrechnungspläne zu erstellen. Bei
Versäumnis werden nicht überprüfbare Massenansätze
nicht anerkannt.
Der Erdaushub bleibt im Besitz des AG und ist auf einer
zugewiesenen Zwischenlagerfläche separiert nach
Auffüllung, Sanden und eventuellen Bauschuttanteilen zu
lagern.
Nach erfolgter Beprobung ist das Aushubmaterial gemäß
Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis
der ordnungs- und vorschriftsmäßigen Entsorgung ist dem
Bauherrn auf Verlangen vorzulegen.
Während der Arbeitsdurchführung/Aushub der Baugrube
festgestellte Abweichungen zu den im Bodengutachten
beschriebenen Baugrundverhältnissen und
Bodenklassen/Homogenbereichen sind dem Auftraggeber
unverzüglich bekannt zu geben.
Prüfen der örtlichen Gegebenheiten gehört zum
Leistungsumfang des Bieters / Auftragnehmers.
Bei bewegungs- und feuchtigkeitsempfindlichen Böden
sind die vom Auftragnehmer beabsichtigten
Maßnahmen für das Lösen und Fördern des Erdmaterials
vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung
abzustimmen.
Aushub nachrutschender Bodenmassen wird nicht vergütet.
Erdaushub wird nur einmal vergütet, auch wenn er
infolge falscher Lagerung mehrmals bewegt wird.
Der erforderliche Aushub erfolgt ggf. in Abschnitten
nach Geländehöhe und Arbeitsfortschritt.
Ein eigenmächtiges Wiederauffüllen zu tief abgetragener
Gründungssohlen mit Boden ist unzulässig.
Zum Wiederauffüllen darf nur Schotter oder Magerbeton
verwendet werden.
Bei schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers gehen
alle Kosten für solche zusätzlichen Maßnahmen zu
seinen Lasten.
Die Entfernung des Tagwassers ist Sache des
Auftragnehmers (dazu auch gesonderte Position
Wasserhaltung!)
Bei Abrechnung des Aushubmaterials erfolgt diese nach
fester Masse, d. h. nach der theoretischen Kubatur der
Baugrube.
Seitens AG liegt eine Geländeaufnahme (als spätere
Abrechnungsgrundlage) des Bestandes vor und wird nach
Abnahme zur Abrechnung erneut durchgeführt.
Soweit erforderlich sind Abfallbegleitschein,
Übernahmeschein, etc. durch den AN vorzubereiten, die
Transportgenehmigung des AN sowie die Annahmeerklärung
für selbstgewählte Entsorgungswege/-anlagen auf
Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau,
Arbeitsraumbreiten", sowie die Richtlinien und
Vorschriften der Baugenossenschaft sind zu beachten.
Die Art der Ausführung ist Sache des AN und wird nicht
gesondert vergütet.
Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen dürfen
bei Böden an keiner Stelle mehr als 10 cm und bei Fels
an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen.
Die Mindestmaße für Arbeitsraumbreiten dürfen nicht
unterschritten werden.
Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle
Kampfmittel: nicht bekannt - siehe beigefügtes
Auswertungsprotokoll der Luftbild Datenbank vom
02.05.2017.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung
mit dem AG vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der
vorhandenen Oberflächen, Befestigung und Einfassungen
sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu
dokumentieren_siehe § 3 Abs. 4 VOB/B.
Vom AN ist eine Spartenauskunft und eine
Aufgrabgenehmigung bei den entsprechenden Stellen vor
Beginn der Arbeiten über evtl. vorhandene Erdleitungen,
Kabel, Kanäle usw. im Bereich des Baugrundstückes
einzuholen - entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind zu
ergreifen. Bei auftretenden Schäden haftet allein der
Auftragnehmer.
Der AN hat, soweit dies der Ablauf zulässt bzw.
erforderlich ist, die Grenzsteine in Absprache mit dem
Vermessungsamt während der gesamten Bauzeit zu sichern.
Nach der sach- und fachgerechten Erstellung des
Schnurgerüstes hat die Vermessung der
Gebäudehauptachsen in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Ämtern zu erfolgen. Entsprechende
Protokolle sind der Bauleitung vorzulegen.
Lagerflächen sind nördlich des späteren Maria-Hilf-Wegs
bis zu den nördlichen Grundstücksgrenzen möglich.
Einbauen und Verdichten
Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle
Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten,
dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden
Bodens entspricht.
Werden vorgegebene Anforderungen trotz geeigneter
Verdichtungsgeräte, Arbeitsverfahren und Schichtdicke
nicht erreicht, ist dies dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Gefrorene Böden dürfen nicht eingebaut werden.
Gefrorene Schichten dürfen nicht verdichtet und nur
dann überschüttet werden, wenn keine Schäden eintreten
können.
Baugruben und Gräben
Böschungsneigungen sind entsprechend den anstehenden
Bodenklassen auszuführen.
Für die Standsicherheit trägt der Auftragnehmer die
volle Verantwortung.
Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der
gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüssen und
Wasserzuflüssen (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.)
durch vom AN geeignete Massnahmen nachhaltig zu
schützen, abzufangen und abzuführen. Die anfallenden
Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren,
ebenso die Ableitung von Tagwasser.
Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert
werden.
Bei trotzdem aufgelockertem Boden muss entweder die
ursprüngliche Lagerungsschicht durch Verdichten oder
die ursprüngliche Tragfähigkeit in anderer geeigneter
Weise wieder hergestellt werden.
Nach Fertigstellung der Verdichtungsarbeiten ist darauf
zu achten, dass die fertige Gründungssohle während der
Arbeiten nicht als Laufweg benutzt wird.
Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist mit dem
Statiker der Baugrund zu begutachten und durch den
Bodengutachter abnehmen zu lassen. Das entsprechende
Büro ist zwei Tage vor Ausführung zu benachrichtigen.
Von dem Bodengutachter ist ein Protokoll der Abnahme zu
verlangen und der Bauleitung/ dem Statiker
unaufgefordert, spätestens zwei Tage nach der Abnahme
vorzulegen. Ansonsten gilt die Gründung als nicht
abgenommen.
Diese entbindet den Unternehmer jedoch nicht von seiner
Eigenverantwortlichkeit und Gewährleistungspflicht.
Danach ist sofort die Filterschicht bzw.
Sauberkeitsschicht einzubringen. Aufgeweichte
Gründungssohlen sind vorher zu entfernen und durch
Magerbeton zu ersetzen. Die Kosten trägt der AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
4.__. 1 Gelände roden und freimachen Gelände roden und freimachen
Freimachen des gesamten Baufelds und benötigter Flächen
von Gestrüpp, Sträuchern und Bäumen bis 20 cm mittleren
Durchmessers, Abbruch von Fundamenten und Betonresten
bis 1 m³.
Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
4.__. 1
Gelände roden und freimachen
4.000,00
m2
4.__. 2 Hecken roden Hecken roden
Hecken als zusammenhängender Pflanzenbestand, einschl.
Wurzelwerk roden.
Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Bewuchshöhe: i. M. 150 - 300 cm.
4.__. 2
Hecken roden
50,00
m2
4.__. 3 Baum roden Baum roden
Bäume, einschl. Wurzelwerk roden, Stammdurchmesser: ca.
20 - 50 cm.
Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
4.__. 3
Baum roden
2,00
St
4.__. 4 Position wie vor, Position wie vor,
jedoch Stammdurchmesser: ca. 50-120 cm.
4.__. 4
Position wie vor,
1,00
St
4.__. 5 Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz
mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton oder
Kunststoff, incl. aller Verbindungen, verschraubter
Kupplungen, etc..
Der Zaun ist zu liefern, abzustellen, während der
gesamten Rohbauarbeiten vorzuhalten und nach Abschluss
der Rohbauarbeiten bzw. nach Absprache mit der
Bauleitung wieder abzubauen.
Zaunhöhe: 2,00 m
Untergrund: eben bis 10°
Grundhaltung: Für die Dauer der Arbeiten dieses
Leistungsverzeichnisses
4.__. 5
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz
E
50,00
m
4.__. 6 Bodenaushub für Suchtgraben/ Schlitzgraben Bodenaushub für Suchgraben/ Schlitzgraben
Boden für Suchgraben zur Lage- und Tiefenbestimmung von
vorhandenen Kabeln und Rohrleitungen nach Abtrag der
Oberfläche ausheben, einschl. Verbau. Handaushub ist
einzukalkulieren.
Aushub seitlich lagern, wieder verfüllen und
fachgerecht verdichten.
Laden und Abfuhr von überschüssigem Boden nach
getrennter Position.
4.__. 6
Bodenaushub für Suchtgraben/ Schlitzgraben
25,00
m3
4.__. 7 Sichern von Leitungen/ Kabeln
Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen aus Steinzeugrohr
- Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150 mm - sichern und spannungsfrei
unterstützen.
Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m Sichern von Leitungen/ Kabeln
Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen
aus Steinzeugrohr - Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150
mm - sichern und spannungsfrei unterstützen.
Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m
4.__. 7
Sichern von Leitungen/ Kabeln
Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen aus Steinzeugrohr
- Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150 mm - sichern und spannungsfrei
unterstützen.
Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m
50,00
m
4.__. 8 Abbau Maschendrahtzaun Abbau Maschendrahtzaun
Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenem
Maschendrahtzaun, inkl. Pfosten und Pfostenfundamenten.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und
Dokumentationspflichten zu erfolgen.
Höhe: ca. 1,00 m
4.__. 8
Abbau Maschendrahtzaun
50,00
m
4.__. 9 Abbau Leistenstein Abbau Leistenstein
Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenen
Betonleistensteinen, inkl. Fundament als Betonkeil.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und
Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 9
Abbau Leistenstein
50,00
m
4.__. 10 Abbau Granitmulde, 3-zeilig Abbau Granitmulde, 3-zeilig
Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenen
Granitmuldensteinen, 3-zeilig, inkl. Fundament als
Beton.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und
Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 10
Abbau Granitmulde, 3-zeilig
25,00
m
4.__. 11 Abbau Grundleitung abbrechen_bis DN 150 Abbau Grundleitung_bis DN 200
Abbau von in der Baugrube zu Tage kommenden,
vorhandenen Kunststoff- und/ oder Keramikrohren bis DN
200 lösen, laden, fördern und entsorgen.
Leistung inkl. Transport zur Deponie und
Entsorgungskosten.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und
Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 11
Abbau Grundleitung abbrechen_bis DN 150
25,00
m
4.__. 12 Abbau Heizleitung abbrechen_bis DN 150 Abbau Heizleitung_bis DN 200
Abbau von in der Baugrube zu Tage kommenden,
vorhandenen Kunststoff- und/ oder Keramikrohr bis DN
200, lösen, laden, fördern und entsorgen.
Leistung inkl. Transport zur Deponie und
Entsorgungskosten.
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung
der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und
Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 12
Abbau Heizleitung abbrechen_bis DN 150
E
1,00
m
4.__. 13 Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge
Vorhandenen Pflasterbelag inkl. Bettung und Tragschicht
aufbrechen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN ist
fachgerecht zu entsorgen, einschl. Deponiegebühren.
4.__. 13
Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge
10,00
m2
4.__. 14 Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster
Vorhandenen Granitkleinsteinpfllasterbelag inkl.
Bettung und Tragschicht aufbrechen, laden, abfahren und
fachgerecht entsorgen.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN ist
fachgerecht zu entsorgen, einschl. Deponiegebühren.
4.__. 14
Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster
10,00
m2
4.__. 15 Aufbruch befestigter Flächen, bituminös Aufbruch befestigter Flächen, bituminös
Bituminös befestigte Flächen streifenförmig aufbrechen,
lösen, laden und fördern.
Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und
ist zu einem an das Baugrundstück angrenzendes
Zwischenlager zu transportieren und dort separiert
zwischen zu lagern:
- Einstufung PAK mit 11,2 mg/kg <1.000 mg/kg
Dicke der Asphaltschicht = 4 cm.
Transportlänge bis zum Zwischenlager: bis 150 m
4.__. 15
Aufbruch befestigter Flächen, bituminös
E
1,00
m3
4.__. 16 Asphalt schneiden Asphalt schneiden
Bituminöse Deck- und Tragschicht von Fahrbahnen und
Gehweg mit Fugenschneider schneiden.
4.__. 16
Asphalt schneiden
E
1,00
m
4.__. 17 Aushub Kalksteinschotter Aushub Kalksteinschotter
Maschinenaushub nach DIN 18 300, profilgerecht lösen,
laden und fördern.
Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und
ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende
Zwischenlager zu transportieren und dort gemäß
Unterbeschreibung separiert zwischenzulagern:
- Abfallrechtliche Einstufung Aushub: Auffüllungen Z1.2
nach LAGA
Aushubtiefe: bis ca. - 0,20 m
Transportlänge bis zum Zwischenlager: bis 150 m
4.__. 17
Aushub Kalksteinschotter
E
1,00
m3
4.__. 18 Oberboden Oberboden
profilgerecht lösen, laden und zum Zwischenlager des AG
fahren.
Gesamtabtragstiefe: i. M. 30 cm
Transportweg: bis 150 m
4.__. 18
Oberboden
300,00
m3
4.__. 19 Aushub der Keller- und TG-Geschoss Aushub der Keller- und TG-Geschoss
Maschinenaushub Baugrube nach DIN 18 300, profilgerecht
lösen, laden und fördern, einschl. Herstellen des
Erdplanums +/ - 2 cm und Verdichten der Sohle.
Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und
ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende
Zwischenlager zu transportieren und dort separiert (500
m³) zwischenzulagern.
Aushubtiefe: Geländeoberkante bis UK Auffüllungen (i.
M. ca. 237,30 m ü NN)
Transportlänge zum Zwischenlager bis 150 m.
Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der
gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüsse und
Wasserzuflüsse (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.)
durch vom AN geeignete Massnahmen (z. B. UV-beständige
Folien mit Überlappung, inkl. verwehungssicherer
Fixierung) nachhaltig zu schützen und bis zum Auffüllen
des Arbeitsraumes (an Böschungskrone 1 m in die
Horizontale führen) zu unterhalten. Die anfallenden
Kosten (auch für Aufnehmen und Entsorgen der Folien)
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
4.__. 19
Aushub der Keller- und TG-Geschoss
1.980,00
m3
4.__. 20 Aushub der Keller- und TG-Geschoss Aushub der Keller- und TG-Geschoss
Maschinenaushub Baugrube nach DIN 18 300, profilgerecht
lösen, laden und fördern, einschl. Herstellen des
Erdplanums +/ - 2 cm und Verdichten der Sohle.
Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und
ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende
Zwischenlager zu transportieren und dort separiert (500
m³) zwischenzulagern.
Aushubtiefe: Uk Auffüllungen bis OK Baugrubensohle (ca.
235,70 ü NN)
Transportlänge zum Zwischenlager bis 150 m.
Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der
gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüsse und
Wasserzuflüsse (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.)
durch vom AN geeignete Massnahmen (z. B. Planen)
nachhaltig zu schützen und bis zum Auffüllen des
Arbeitsraumes) zu unterhalten. Die anfallenden Kosten
(auch für Aufnehmen und Entsorgen der Planen) sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
4.__. 20
Aushub der Keller- und TG-Geschoss
3.520,00
m3
4.__. 21 Zulage Baugrubensohle 2% Zulage Baugrubensohle 2%
für die Herstellung der Baugrubensohle mit einem
zweiseitigen Gefälle von 2%.
Der Tiefpunkt liegt in Achse ............
Die Hochpunkte liegen in den Achsen
.....................
4.__. 21
Zulage Baugrubensohle 2%
850,00
m2
4.__. 22 Zulage für Entsorgung Z 1.1 Aushubmaterial Zulage für den Transportweg
bis zu einer Länge von längstens 300 m bis zu dem
Zwischenlagerplatz.
4.__. 22
Zulage für Entsorgung Z 1.1 Aushubmaterial
E
5.500,00
m3
4.__. 23 Pos. vor, jedoch Fels. Pos. vor, jedoch Fels.
4.__. 23
Pos. vor, jedoch Fels.
E
1,00
m2
4.__. 24 Einzel- und Streifenfundamente ausheben, abfahren Einzel- und Streifenfundamente
Aushub von Einzel- und Streifenfundamenten in allen
Querschnitten nach Angabe der Bauleitung bzw. den
Plänen des Statikers maschinell lösen, einschl.
Herstellen eines Erdplanums +/- 2 cm und Verdichten.
Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und
ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende
Zwischenlager zu transportieren und dort separiert
zwischenzulagern.
4.__. 24
Einzel- und Streifenfundamente ausheben, abfahren
200,00
m3
4.__. 25 Lastplattenversuch Lastplattenversuch
Statischer Lastplattenversuch DIN 18134, Nachweis der
geforderten Verdichtung des Bodens, Durchführung und
Auswertung, sowie Gerätestellung erfolgt durch ein
neutrales Prüflabor nach Wahl des Auftragnehmers,
Abrechnung je Versuch, inkl. aller Geräte, Honorare und
Nebenkosten.
4.__. 25
Lastplattenversuch
5,00
St
4.__. 26 Bodenaustausch Bodenaustausch
Austausch von nicht tragfähigem Bodenmaterial im
Aushubbereich, inkl. Aushub und Abtransport des nicht
brauchbaren Bodenmaterials auf Deponie, inkl.
Deponiegebühren.
Lieferung. Anfuhr und Einbau von tragfähigem, gut
verdichtbarem Ersatzmaterial, inkl. Verdichten in Lagen
bis 30 cm.
4.__. 26
Bodenaustausch
10,00
m3
4.__. 27 Bodenverbesserung Bodenverbesserung
Bodenverbesserung durch Einarbeiten von geeigneten
Baustoffen, z. B. Recycling-Kies 0/56, einschl.
Verdichten des Bodens. Ausführung gemäß zur Verfügung
gestellten Bodengutachten.
4.__. 27
Bodenverbesserung
50,00
m3
4.__. 28 Hindernisse beseitigen Hindernisse beseitigen
Hindernis im Boden abbrechen, das Abbruchmaterial wird
Eigentum des AN und ist vorschriftsmäßig zu entsorggen.
Hindernisse bis 0,01 m³, aus Mauerwerk, einzelnen
Steinen oder Fundamentresten aus Beton.
4.__. 28
Hindernisse beseitigen
25,00
m3
4.__. 29 Abbruch Bodenhindernis Abbruch Bodenhindernis
Abbruch von Keller- und Gründungsbauteilen aus
Mauerwerk oder Stahlbeton in allen planmäßig
vorkommenden Dicken und Tiefen maschinell lösen, laden,
fördern und auf der Baustelle lagern und zur Abfuhr
vorbereiten. Leistung einschl. Abfuhr und Entsorgung.
Aushubtiefe: bis 3,00 m
4.__. 29
Abbruch Bodenhindernis
5,00
m3
4.__. 30 Handschachtung Handschachtung
Erdaushub als Handaushub herstellen und zum
Wiedereinbau seitlich lagern. Nach Beendigung der
Schachtung wieder einbauen und lagenweise verdichten.
Aushubtiefe: bis max. 4,50 m
4.__. 30
Handschachtung
20,00
m3
4.__. 31 Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen
Überschüssigen, bauseitig gelagerten Boden der
vorgenannten Aushubpositionen nach Vorlage der
Beprobungsergebnisse laden, abfahren und
vorschriftsmäßig entsorgen, inkl. Deponiegebühren.
Zuordnungswert: BM-0 bzw. BM-0*
4.__. 31
Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen
5.500,00
m3
4.__. 32 Zulage für Boden bis BM-F3 Zulage für Boden bis BM-F3
Wie vor, jedoch Entsorgung inkl. Deponiegebühr für
Boden mit Zuordnungswert: bis BM-F3
4.__. 32
Zulage für Boden bis BM-F3
480,00
m3
4.__. 33 Zulage für Boden > BM-F3 Zulage für Boden > BM-F3
Wie vor, jedoch Entsorgung inkl. Deponiegebühr für
Boden mit Zuordnungswert: > BM-F3
4.__. 33
Zulage für Boden > BM-F3
1.500,00
m3
4.__. 34 Arbeitsräume verfüllen und verdichten Arbeitsräume verfüllen und verdichten
Verfüllen von Arbeitsräumen, profilgerecht, mit
anzulieferndem, verdichtungsfähigen Bodenmaterial,
Bodenmaterial in Lagen von 20-30 cm einbringen und
lagenweise auf DPr ³ 100% verdichten. Leistung einschl.
Fördern des Lagermaterials.
Einbauhöhe: bis ca. 4,00 m.
4.__. 34
Arbeitsräume verfüllen und verdichten
3.000,00
m3
4.__. 35 Zulage für das Verfüllen und Verdichten der Arbeitsräume, da teilweise
bauseitige Leitungen eingelegt werden müssen und das Verfüllen und
Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich versetzt erfolgen
kann. Zulage für das Verfüllen und Verdichten der
Arbeitsräume, da teilweise bauseitige Leitungen
eingelegt werden müssen und das Verfüllen und
Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich
versetzt erfolgen kann.
4.__. 35
Zulage für das Verfüllen und Verdichten der Arbeitsräume, da teilweise
bauseitige Leitungen eingelegt werden müssen und das Verfüllen und
Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich versetzt erfolgen
kann.
500,00
m3
4.__. 36 Pos. wie Pos. 4.33, Pos. wie Pos. 4.33,
jedoch mit seitlich gelagertem Material
Transportlänge vom o. g. Zwischenlager bis Baugrube:
bis 150 m
4.__. 36
Pos. wie Pos. 4.33,
E
1.500,00
m3
4.__. 37 Zulage für den Transportweg Zulage für den Transportweg
bis zu einer Länge von längstens 300 m vom
Zwischenlagerplatz.
4.__. 37
Zulage für den Transportweg
E
1.500,00
m3
Fundamenterder
Die Erdungsanlage wird durch eine Fachfirma ausgeführt.
Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist der Firma
das Verlegen der Erdungsanlage zu ermöglichen.
Die zeitliche Abstimmung ist durch den AN
sicherzustellen.
Fundamenterder
Sauberkeitsschicht
Nach Fertigstellung der Sauberkeitsschicht wird diese
durch ein bauseitiges Ingenieurbüro vermessen.
Vor Ausführung der Bodenplatte ist dem Ingenieurbüro
die Vermessung zu ermöglichen.
Die zeitliche Abstimmung ist durch den AN
sicherzustellen.
Sauberkeitsschicht
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.