Erdarbeiten / Erdbau
Ulanenpark Bamberg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
4 Titel 4 Erdarbeiten
4
Titel 4 Erdarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - hier: Erdarbeiten DIN 18300 - jeweils neueste Fassung, ergänzt durch ATV DIN 18 299 jeweils neueste Ausgabe - die Verarbeitungsrichtlinien und Verarbeitungsvorschriften der Baustoffhersteller bzw. die einschlägigen Herstellerrichtlinien, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, die ergänzenden technischen Vertragsbedingungen, z. B. ATV DIN 18299, die besonderen technischen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschrieb. VOB Teil B und C in ihrer neuesten Fassung, die entsprechenden Bauordnungen der Länder, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der  Hersteller. Alle nachfolgenden Erläuterungen sind bei der Preisbildung der Einheitspreise LV-Positionen zu berücksichtigen. Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile gelten die DIN-Normen und weiteren Anforderungen, die unter Punkt 2 der DIN 18300 gelistet sind. Für die Ausführung der Arbeiten gilt Punkt 3 der DIN 18300. ------------------------------------------------------- --------------- Für das Baufeld wurde ein Bodengutachten durch das IB Gartiser, Germann & Piewak erstellt. Das Bodengutachten  vom 15.01.2024 ist den Angebotsunterlagen beigefügt und wird Bestandteil im Falle des Auftrages. Vorhandener Untergrund Im nördlichen Baufeldbereich (RKS 1 und RKS 2) wurden oberflächennah bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m unter aktuellem Gelände feinkörnig geprägte Auffüllungen (Schicht 1) angetroffen. Die stark tonigen sowie schluffigen, schwach kiesigen und schwach organischen Mittel- bis Grobsande der Schicht 1 führen akzessorisch Ziegelbruchstücke und Kalksteinschotter. Bei einer grau- bis schwarzbraunen Färbung weist die Schicht 1 eine steife Konsistenz auf und lässt sich gemäß DIN 18196 der Bodengruppe ST* zuordnen. Im mittleren und südlichen Bauareal bilden gemischtkörnige Auffüllungen (Schicht 2) bis zu einer max. Tiefe von etwa 1,6 m u. GOK das oberste Schichtglied. Die schluffigen, schwach kiesigen und schwach tonigen Mittel- bis Grobsande der Schicht 2 beinhalten als Fremdbestandanteile Kalksteinschotter, Ziegel- und Sandsteinbruchstücke sowie Asphalt und Kohlereste (im Bereich der RKS 5 ca. 30 - 40 %). Die gemischtkörnigen Sande liegen in lockerer Lagerung vor, sind hell- bis graubraun und schwarzbraun gefärbt und entsprechen nach DIN 18196 der Bodengruppe SU. Im gesamten Untersuchungsgebiet stehen unterhalb der Auffüllungen bis zu den erreichten Endteufen von etwa 5,0 m unter aktuellem Gelände gemischt- bis grobkörnige Sande (Schicht 3) an. Die quartären Flussablagerungen, deren Grobfraktion aus gerundeten Flusskiesen besteht und die einheitlich das unterste Schichtglied bilden, sind von schwach schluffigen bis schluffigen sowie schwach kiesigen bis kiesigen Sanden geprägt. Die locker bis mitteldicht gelagerten Fein-, Mittel- und Grobsande zeigen überwiegend eine ockerbraune bis hellgraubraune Farbe und lassen sich gemäß DIN 18196 den Bodengruppen SU, SE und SW zuordnen. Bemessungswasserstand HW100: ca. 237,00 m ü NN Wasserstand für die Bauphase HWBau: 236,00 m ü NN OK Fertigfußboden = 240,10 m ü NN. Allgemein Vor Beginn der Arbeiten hat der AN einen Aushubplan vorzulegen, aus dem die Baugrube und etwaige Hindernisse eindeutig hervorgehen. Für alle Erdarbeiten sind vor Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung auf Kosten des AN Nivellements bzw. Aufmaße und Abrechnungspläne zu erstellen. Bei Versäumnis werden nicht überprüfbare Massenansätze nicht anerkannt. Der Erdaushub bleibt im Besitz des AG und ist auf einer zugewiesenen Zwischenlagerfläche separiert nach Auffüllung, Sanden und eventuellen Bauschuttanteilen zu lagern. Nach erfolgter Beprobung ist das Aushubmaterial gemäß Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis der ordnungs- und vorschriftsmäßigen Entsorgung ist dem Bauherrn auf Verlangen vorzulegen. Während der Arbeitsdurchführung/Aushub der Baugrube festgestellte Abweichungen zu den im Bodengutachten beschriebenen Baugrundverhältnissen und Bodenklassen/Homogenbereichen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Prüfen der örtlichen Gegebenheiten gehört zum Leistungsumfang des Bieters / Auftragnehmers. Bei bewegungs- und feuchtigkeitsempfindlichen Böden sind die vom Auftragnehmer beabsichtigten Maßnahmen für das Lösen und Fördern des Erdmaterials vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Aushub nachrutschender Bodenmassen wird nicht vergütet. Erdaushub wird nur einmal vergütet, auch wenn er infolge falscher Lagerung mehrmals bewegt wird. Der erforderliche Aushub erfolgt ggf. in Abschnitten nach Geländehöhe und Arbeitsfortschritt. Ein eigenmächtiges Wiederauffüllen zu tief abgetragener Gründungssohlen mit Boden ist unzulässig. Zum Wiederauffüllen darf nur Schotter oder Magerbeton verwendet werden. Bei schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers gehen alle Kosten für solche zusätzlichen Maßnahmen zu seinen Lasten. Die Entfernung des Tagwassers ist Sache des Auftragnehmers (dazu auch gesonderte Position Wasserhaltung!) Bei Abrechnung des Aushubmaterials erfolgt diese nach fester Masse, d. h. nach der theoretischen Kubatur der Baugrube. Seitens AG liegt eine Geländeaufnahme (als spätere Abrechnungsgrundlage) des Bestandes vor und wird nach Abnahme zur Abrechnung erneut durchgeführt. Soweit erforderlich sind Abfallbegleitschein, Übernahmeschein, etc. durch den AN vorzubereiten, die Transportgenehmigung des AN sowie die Annahmeerklärung für selbstgewählte Entsorgungswege/-anlagen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten", sowie die Richtlinien und Vorschriften der Baugenossenschaft sind zu beachten. Die Art der Ausführung ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen dürfen bei Böden an keiner Stelle mehr als 10 cm und bei Fels an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsraumbreiten dürfen nicht unterschritten werden. Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle Kampfmittel: nicht bekannt - siehe beigefügtes Auswertungsprotokoll der Luftbild Datenbank vom 02.05.2017. Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem AG vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigung und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren_siehe § 3 Abs. 4 VOB/B. Vom AN ist eine Spartenauskunft und eine Aufgrabgenehmigung bei den entsprechenden Stellen vor Beginn der Arbeiten über evtl. vorhandene Erdleitungen, Kabel, Kanäle usw. im Bereich des Baugrundstückes einzuholen - entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen. Bei auftretenden Schäden haftet allein der Auftragnehmer. Der AN hat, soweit dies der Ablauf zulässt bzw. erforderlich ist, die Grenzsteine in Absprache mit dem Vermessungsamt während der gesamten Bauzeit zu sichern. Nach der sach- und fachgerechten Erstellung des Schnurgerüstes hat die Vermessung der Gebäudehauptachsen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern zu erfolgen. Entsprechende Protokolle sind der Bauleitung vorzulegen. Lagerflächen sind nördlich des späteren Maria-Hilf-Wegs bis zu den nördlichen Grundstücksgrenzen möglich. Einbauen und Verdichten Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten, dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden Bodens entspricht. Werden vorgegebene Anforderungen trotz geeigneter Verdichtungsgeräte, Arbeitsverfahren und Schichtdicke nicht erreicht, ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen. Gefrorene Böden dürfen nicht eingebaut werden. Gefrorene Schichten dürfen nicht verdichtet und nur dann überschüttet werden, wenn keine Schäden eintreten können. Baugruben und Gräben Böschungsneigungen sind entsprechend den anstehenden Bodenklassen auszuführen. Für die Standsicherheit trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung. Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüssen und Wasserzuflüssen (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.) durch vom AN geeignete Massnahmen nachhaltig zu schützen, abzufangen und abzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, ebenso die Ableitung von Tagwasser. Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert werden. Bei trotzdem aufgelockertem Boden muss entweder die ursprüngliche Lagerungsschicht durch Verdichten oder die ursprüngliche Tragfähigkeit in anderer geeigneter Weise wieder hergestellt werden. Nach Fertigstellung der Verdichtungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die fertige Gründungssohle während der Arbeiten nicht als Laufweg benutzt wird. Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist mit dem Statiker der Baugrund zu begutachten und durch den Bodengutachter abnehmen zu lassen. Das entsprechende Büro ist zwei Tage vor Ausführung zu benachrichtigen. Von dem Bodengutachter ist ein Protokoll der Abnahme zu verlangen und der Bauleitung/ dem Statiker unaufgefordert, spätestens zwei Tage nach der Abnahme vorzulegen. Ansonsten gilt die Gründung als nicht abgenommen. Diese entbindet den Unternehmer jedoch nicht von seiner Eigenverantwortlichkeit und Gewährleistungspflicht. Danach ist sofort die Filterschicht bzw. Sauberkeitsschicht einzubringen. Aufgeweichte Gründungssohlen sind vorher zu entfernen und durch Magerbeton zu ersetzen. Die Kosten trägt der AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - hier: Erdarbeiten DIN 18300 - jeweils neueste Fassung, ergänzt durch ATV DIN 18 299 jeweils neueste Ausgabe - die Verarbeitungsrichtlinien und Verarbeitungsvorschriften der Baustoffhersteller bzw. die einschlägigen Herstellerrichtlinien, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, die ergänzenden technischen Vertragsbedingungen, z. B. ATV DIN 18299, die besonderen technischen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschrieb. VOB Teil B und C in ihrer neuesten Fassung, die entsprechenden Bauordnungen der Länder, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der  Hersteller. Alle nachfolgenden Erläuterungen sind bei der Preisbildung der Einheitspreise LV-Positionen zu berücksichtigen. Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile gelten die DIN-Normen und weiteren Anforderungen, die unter Punkt 2 der DIN 18300 gelistet sind. Für die Ausführung der Arbeiten gilt Punkt 3 der DIN 18300. ------------------------------------------------------- --------------- Für das Baufeld wurde ein Bodengutachten durch das IB Gartiser, Germann & Piewak erstellt. Das Bodengutachten  vom 15.01.2024 ist den Angebotsunterlagen beigefügt und wird Bestandteil im Falle des Auftrages. Vorhandener Untergrund Im nördlichen Baufeldbereich (RKS 1 und RKS 2) wurden oberflächennah bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m unter aktuellem Gelände feinkörnig geprägte Auffüllungen (Schicht 1) angetroffen. Die stark tonigen sowie schluffigen, schwach kiesigen und schwach organischen Mittel- bis Grobsande der Schicht 1 führen akzessorisch Ziegelbruchstücke und Kalksteinschotter. Bei einer grau- bis schwarzbraunen Färbung weist die Schicht 1 eine steife Konsistenz auf und lässt sich gemäß DIN 18196 der Bodengruppe ST* zuordnen. Im mittleren und südlichen Bauareal bilden gemischtkörnige Auffüllungen (Schicht 2) bis zu einer max. Tiefe von etwa 1,6 m u. GOK das oberste Schichtglied. Die schluffigen, schwach kiesigen und schwach tonigen Mittel- bis Grobsande der Schicht 2 beinhalten als Fremdbestandanteile Kalksteinschotter, Ziegel- und Sandsteinbruchstücke sowie Asphalt und Kohlereste (im Bereich der RKS 5 ca. 30 - 40 %). Die gemischtkörnigen Sande liegen in lockerer Lagerung vor, sind hell- bis graubraun und schwarzbraun gefärbt und entsprechen nach DIN 18196 der Bodengruppe SU. Im gesamten Untersuchungsgebiet stehen unterhalb der Auffüllungen bis zu den erreichten Endteufen von etwa 5,0 m unter aktuellem Gelände gemischt- bis grobkörnige Sande (Schicht 3) an. Die quartären Flussablagerungen, deren Grobfraktion aus gerundeten Flusskiesen besteht und die einheitlich das unterste Schichtglied bilden, sind von schwach schluffigen bis schluffigen sowie schwach kiesigen bis kiesigen Sanden geprägt. Die locker bis mitteldicht gelagerten Fein-, Mittel- und Grobsande zeigen überwiegend eine ockerbraune bis hellgraubraune Farbe und lassen sich gemäß DIN 18196 den Bodengruppen SU, SE und SW zuordnen. Bemessungswasserstand HW100: ca. 237,00 m ü NN Wasserstand für die Bauphase HWBau: 236,00 m ü NN OK Fertigfußboden = 240,10 m ü NN. Allgemein Vor Beginn der Arbeiten hat der AN einen Aushubplan vorzulegen, aus dem die Baugrube und etwaige Hindernisse eindeutig hervorgehen. Für alle Erdarbeiten sind vor Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung auf Kosten des AN Nivellements bzw. Aufmaße und Abrechnungspläne zu erstellen. Bei Versäumnis werden nicht überprüfbare Massenansätze nicht anerkannt. Der Erdaushub bleibt im Besitz des AG und ist auf einer zugewiesenen Zwischenlagerfläche separiert nach Auffüllung, Sanden und eventuellen Bauschuttanteilen zu lagern. Nach erfolgter Beprobung ist das Aushubmaterial gemäß Abfallgesetz ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis der ordnungs- und vorschriftsmäßigen Entsorgung ist dem Bauherrn auf Verlangen vorzulegen. Während der Arbeitsdurchführung/Aushub der Baugrube festgestellte Abweichungen zu den im Bodengutachten beschriebenen Baugrundverhältnissen und Bodenklassen/Homogenbereichen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Prüfen der örtlichen Gegebenheiten gehört zum Leistungsumfang des Bieters / Auftragnehmers. Bei bewegungs- und feuchtigkeitsempfindlichen Böden sind die vom Auftragnehmer beabsichtigten Maßnahmen für das Lösen und Fördern des Erdmaterials vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Aushub nachrutschender Bodenmassen wird nicht vergütet. Erdaushub wird nur einmal vergütet, auch wenn er infolge falscher Lagerung mehrmals bewegt wird. Der erforderliche Aushub erfolgt ggf. in Abschnitten nach Geländehöhe und Arbeitsfortschritt. Ein eigenmächtiges Wiederauffüllen zu tief abgetragener Gründungssohlen mit Boden ist unzulässig. Zum Wiederauffüllen darf nur Schotter oder Magerbeton verwendet werden. Bei schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers gehen alle Kosten für solche zusätzlichen Maßnahmen zu seinen Lasten. Die Entfernung des Tagwassers ist Sache des Auftragnehmers (dazu auch gesonderte Position Wasserhaltung!) Bei Abrechnung des Aushubmaterials erfolgt diese nach fester Masse, d. h. nach der theoretischen Kubatur der Baugrube. Seitens AG liegt eine Geländeaufnahme (als spätere Abrechnungsgrundlage) des Bestandes vor und wird nach Abnahme zur Abrechnung erneut durchgeführt. Soweit erforderlich sind Abfallbegleitschein, Übernahmeschein, etc. durch den AN vorzubereiten, die Transportgenehmigung des AN sowie die Annahmeerklärung für selbstgewählte Entsorgungswege/-anlagen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten", sowie die Richtlinien und Vorschriften der Baugenossenschaft sind zu beachten. Die Art der Ausführung ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen dürfen bei Böden an keiner Stelle mehr als 10 cm und bei Fels an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsraumbreiten dürfen nicht unterschritten werden. Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle Kampfmittel: nicht bekannt - siehe beigefügtes Auswertungsprotokoll der Luftbild Datenbank vom 02.05.2017. Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem AG vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigung und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren_siehe § 3 Abs. 4 VOB/B. Vom AN ist eine Spartenauskunft und eine Aufgrabgenehmigung bei den entsprechenden Stellen vor Beginn der Arbeiten über evtl. vorhandene Erdleitungen, Kabel, Kanäle usw. im Bereich des Baugrundstückes einzuholen - entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen. Bei auftretenden Schäden haftet allein der Auftragnehmer. Der AN hat, soweit dies der Ablauf zulässt bzw. erforderlich ist, die Grenzsteine in Absprache mit dem Vermessungsamt während der gesamten Bauzeit zu sichern. Nach der sach- und fachgerechten Erstellung des Schnurgerüstes hat die Vermessung der Gebäudehauptachsen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern zu erfolgen. Entsprechende Protokolle sind der Bauleitung vorzulegen. Lagerflächen sind nördlich des späteren Maria-Hilf-Wegs bis zu den nördlichen Grundstücksgrenzen möglich. Einbauen und Verdichten Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten, dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden Bodens entspricht. Werden vorgegebene Anforderungen trotz geeigneter Verdichtungsgeräte, Arbeitsverfahren und Schichtdicke nicht erreicht, ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen. Gefrorene Böden dürfen nicht eingebaut werden. Gefrorene Schichten dürfen nicht verdichtet und nur dann überschüttet werden, wenn keine Schäden eintreten können. Baugruben und Gräben Böschungsneigungen sind entsprechend den anstehenden Bodenklassen auszuführen. Für die Standsicherheit trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung. Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüssen und Wasserzuflüssen (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.) durch vom AN geeignete Massnahmen nachhaltig zu schützen, abzufangen und abzuführen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, ebenso die Ableitung von Tagwasser. Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert werden. Bei trotzdem aufgelockertem Boden muss entweder die ursprüngliche Lagerungsschicht durch Verdichten oder die ursprüngliche Tragfähigkeit in anderer geeigneter Weise wieder hergestellt werden. Nach Fertigstellung der Verdichtungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die fertige Gründungssohle während der Arbeiten nicht als Laufweg benutzt wird. Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist mit dem Statiker der Baugrund zu begutachten und durch den Bodengutachter abnehmen zu lassen. Das entsprechende Büro ist zwei Tage vor Ausführung zu benachrichtigen. Von dem Bodengutachter ist ein Protokoll der Abnahme zu verlangen und der Bauleitung/ dem Statiker unaufgefordert, spätestens zwei Tage nach der Abnahme vorzulegen. Ansonsten gilt die Gründung als nicht abgenommen. Diese entbindet den Unternehmer jedoch nicht von seiner Eigenverantwortlichkeit und Gewährleistungspflicht. Danach ist sofort die Filterschicht bzw. Sauberkeitsschicht einzubringen. Aufgeweichte Gründungssohlen sind vorher zu entfernen und durch Magerbeton zu ersetzen. Die Kosten trägt der AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
4.__. 1 Gelände roden und freimachen Gelände roden und freimachen Freimachen des gesamten Baufelds und benötigter Flächen von Gestrüpp, Sträuchern und Bäumen bis 20 cm mittleren Durchmessers, Abbruch von Fundamenten und Betonresten bis 1 m³. Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist vorschriftsmäßig zu entsorgen.
4.__. 1
Gelände roden und freimachen
4.000,00
m2
4.__. 2 Hecken roden Hecken roden Hecken als zusammenhängender Pflanzenbestand, einschl. Wurzelwerk roden. Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Bewuchshöhe: i. M. 150 - 300 cm.
4.__. 2
Hecken roden
50,00
m2
4.__. 3 Baum roden Baum roden Bäume, einschl. Wurzelwerk roden, Stammdurchmesser: ca. 20 - 50 cm. Das angefallene Material wird Eigentum des AN und ist vorschriftsmäßig zu entsorgen.
4.__. 3
Baum roden
2,00
St
4.__. 4 Position wie vor, Position wie vor, jedoch Stammdurchmesser: ca. 50-120 cm.
4.__. 4
Position wie vor,
1,00
St
4.__. 5 Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton oder Kunststoff, incl. aller Verbindungen, verschraubter Kupplungen, etc.. Der Zaun ist zu liefern, abzustellen, während der gesamten Rohbauarbeiten vorzuhalten und nach Abschluss der Rohbauarbeiten bzw. nach Absprache mit der Bauleitung wieder abzubauen. Zaunhöhe:   2,00 m Untergrund:   eben bis 10° Grundhaltung: Für die Dauer der Arbeiten dieses   Leistungsverzeichnisses
4.__. 5
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen für Baumschutz
E
50,00
m
4.__. 6 Bodenaushub für Suchtgraben/ Schlitzgraben Bodenaushub für Suchgraben/ Schlitzgraben Boden für Suchgraben zur Lage- und Tiefenbestimmung von vorhandenen Kabeln und Rohrleitungen nach Abtrag der Oberfläche ausheben, einschl. Verbau. Handaushub ist einzukalkulieren. Aushub seitlich lagern, wieder verfüllen und fachgerecht verdichten. Laden und Abfuhr von überschüssigem Boden nach getrennter Position.
4.__. 6
Bodenaushub für Suchtgraben/ Schlitzgraben
25,00
m3
4.__. 7 Sichern von Leitungen/ Kabeln Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen aus Steinzeugrohr - Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150 mm - sichern und spannungsfrei unterstützen. Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m Sichern von Leitungen/ Kabeln Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen aus Steinzeugrohr - Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150 mm - sichern und spannungsfrei unterstützen. Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m
4.__. 7
Sichern von Leitungen/ Kabeln Kabelbündel aus Elektrokabel/ Entwässerungsleitungen aus Steinzeugrohr - Kabel-/ Leitungsdurchmesser bis 150 mm - sichern und spannungsfrei unterstützen. Höhenlage unter Gelände: bis 1,25 m
50,00
m
4.__. 8 Abbau Maschendrahtzaun Abbau Maschendrahtzaun Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenem Maschendrahtzaun, inkl. Pfosten und Pfostenfundamenten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und Dokumentationspflichten zu erfolgen. Höhe: ca. 1,00 m
4.__. 8
Abbau Maschendrahtzaun
50,00
m
4.__. 9 Abbau Leistenstein Abbau Leistenstein Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenen Betonleistensteinen, inkl. Fundament als Betonkeil. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 9
Abbau Leistenstein
50,00
m
4.__. 10 Abbau Granitmulde, 3-zeilig Abbau Granitmulde, 3-zeilig Abbau und fachgerechtes Entsorgen von vorhandenen Granitmuldensteinen, 3-zeilig, inkl. Fundament als Beton. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 10
Abbau Granitmulde, 3-zeilig
25,00
m
4.__. 11 Abbau Grundleitung abbrechen_bis DN 150 Abbau Grundleitung_bis DN 200 Abbau von in der Baugrube zu Tage kommenden, vorhandenen Kunststoff- und/ oder Keramikrohren bis DN 200 lösen, laden, fördern und entsorgen. Leistung inkl. Transport zur Deponie und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 11
Abbau Grundleitung abbrechen_bis DN 150
25,00
m
4.__. 12 Abbau Heizleitung abbrechen_bis DN 150 Abbau Heizleitung_bis DN 200 Abbau von in der Baugrube zu Tage kommenden, vorhandenen Kunststoff- und/ oder Keramikrohr bis DN 200, lösen, laden, fördern und entsorgen. Leistung inkl. Transport zur Deponie und Entsorgungskosten. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat unter Erfüllung der abfallrechtlichen Deklarations-, Nachweis und Dokumentationspflichten zu erfolgen.
4.__. 12
Abbau Heizleitung abbrechen_bis DN 150
E
1,00
m
4.__. 13 Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge Vorhandenen Pflasterbelag inkl. Bettung und Tragschicht aufbrechen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Das anfallende Material wird Eigentum des AN ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. Deponiegebühren.
4.__. 13
Aufbruch befestigter Flächen, Pflasterbeläge
10,00
m2
4.__. 14 Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster Vorhandenen Granitkleinsteinpfllasterbelag inkl. Bettung und Tragschicht aufbrechen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Das anfallende Material wird Eigentum des AN ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. Deponiegebühren.
4.__. 14
Aufbruch befestigter Flächen, Granitkleinsteinpflaster
10,00
m2
4.__. 15 Aufbruch befestigter Flächen, bituminös Aufbruch befestigter Flächen, bituminös Bituminös befestigte Flächen streifenförmig aufbrechen, lösen, laden und fördern. Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und ist zu einem an das Baugrundstück angrenzendes Zwischenlager zu transportieren und dort separiert zwischen zu lagern: - Einstufung PAK mit 11,2 mg/kg <1.000 mg/kg Dicke der Asphaltschicht = 4 cm. Transportlänge bis zum Zwischenlager: bis 150 m
4.__. 15
Aufbruch befestigter Flächen, bituminös
E
1,00
m3
4.__. 16 Asphalt schneiden Asphalt schneiden Bituminöse Deck- und Tragschicht von Fahrbahnen und Gehweg mit Fugenschneider schneiden.
4.__. 16
Asphalt schneiden
E
1,00
m
4.__. 17 Aushub Kalksteinschotter Aushub Kalksteinschotter Maschinenaushub nach DIN 18 300, profilgerecht lösen, laden und fördern. Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende Zwischenlager zu transportieren und dort gemäß Unterbeschreibung separiert zwischenzulagern: - Abfallrechtliche Einstufung Aushub: Auffüllungen Z1.2 nach LAGA Aushubtiefe: bis ca. - 0,20 m Transportlänge bis zum Zwischenlager: bis 150 m
4.__. 17
Aushub Kalksteinschotter
E
1,00
m3
4.__. 18 Oberboden Oberboden profilgerecht lösen, laden und zum Zwischenlager des AG fahren. Gesamtabtragstiefe: i. M. 30 cm Transportweg: bis 150 m
4.__. 18
Oberboden
300,00
m3
4.__. 19 Aushub der Keller- und TG-Geschoss Aushub der Keller- und TG-Geschoss Maschinenaushub Baugrube nach DIN 18 300, profilgerecht lösen, laden und fördern, einschl. Herstellen des Erdplanums +/ - 2 cm und Verdichten der Sohle. Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende Zwischenlager zu transportieren und dort separiert (500 m³) zwischenzulagern. Aushubtiefe: Geländeoberkante bis UK Auffüllungen (i. M. ca. 237,30 m ü NN) Transportlänge zum Zwischenlager bis 150 m. Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüsse und Wasserzuflüsse (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.) durch vom AN geeignete Massnahmen (z. B. UV-beständige Folien mit Überlappung, inkl. verwehungssicherer Fixierung) nachhaltig zu schützen und bis zum Auffüllen des Arbeitsraumes (an Böschungskrone 1 m in die Horizontale führen) zu unterhalten. Die anfallenden Kosten (auch für Aufnehmen und Entsorgen der Folien) sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
4.__. 19
Aushub der Keller- und TG-Geschoss
1.980,00
m3
4.__. 20 Aushub der Keller- und TG-Geschoss Aushub der Keller- und TG-Geschoss Maschinenaushub Baugrube nach DIN 18 300, profilgerecht lösen, laden und fördern, einschl. Herstellen des Erdplanums +/ - 2 cm und Verdichten der Sohle. Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende Zwischenlager zu transportieren und dort separiert (500 m³) zwischenzulagern. Aushubtiefe: Uk Auffüllungen bis OK Baugrubensohle (ca. 235,70 ü NN) Transportlänge zum Zwischenlager bis 150 m. Baugrubenwände, Böschungen und Gräben sind während der gesamten Bauzeit vor Witterungseinflüsse und Wasserzuflüsse (z.B. Regen, Schichtenwasser, etc.) durch vom AN geeignete Massnahmen (z. B. Planen) nachhaltig zu schützen und bis zum Auffüllen des Arbeitsraumes) zu unterhalten. Die anfallenden Kosten (auch für Aufnehmen und Entsorgen der Planen) sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
4.__. 20
Aushub der Keller- und TG-Geschoss
3.520,00
m3
4.__. 21 Zulage Baugrubensohle 2% Zulage Baugrubensohle 2% für die Herstellung der Baugrubensohle mit einem zweiseitigen Gefälle von 2%. Der Tiefpunkt liegt in Achse ............ Die Hochpunkte liegen in den Achsen .....................
4.__. 21
Zulage Baugrubensohle 2%
850,00
m2
4.__. 22 Zulage für Entsorgung Z 1.1 Aushubmaterial Zulage für den Transportweg bis zu einer Länge von längstens 300 m bis zu dem Zwischenlagerplatz.
4.__. 22
Zulage für Entsorgung Z 1.1 Aushubmaterial
E
5.500,00
m3
4.__. 23 Pos. vor, jedoch Fels. Pos. vor, jedoch Fels.
4.__. 23
Pos. vor, jedoch Fels.
E
1,00
m2
4.__. 24 Einzel- und Streifenfundamente ausheben, abfahren Einzel- und Streifenfundamente Aushub von Einzel- und Streifenfundamenten in allen Querschnitten nach Angabe der Bauleitung bzw. den Plänen des Statikers maschinell lösen, einschl. Herstellen eines Erdplanums +/- 2 cm und Verdichten. Das ausgehobene Material bleibt im Besitz des AG und ist zu einem an das Baugrundstück angrenzende Zwischenlager zu transportieren und dort separiert zwischenzulagern.
4.__. 24
Einzel- und Streifenfundamente ausheben, abfahren
200,00
m3
4.__. 25 Lastplattenversuch Lastplattenversuch Statischer Lastplattenversuch DIN 18134, Nachweis der geforderten Verdichtung des Bodens, Durchführung und Auswertung, sowie Gerätestellung erfolgt durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des Auftragnehmers, Abrechnung je Versuch, inkl. aller Geräte, Honorare und Nebenkosten.
4.__. 25
Lastplattenversuch
5,00
St
4.__. 26 Bodenaustausch Bodenaustausch Austausch von nicht tragfähigem Bodenmaterial im Aushubbereich, inkl. Aushub und Abtransport des nicht brauchbaren Bodenmaterials auf Deponie, inkl. Deponiegebühren. Lieferung. Anfuhr und Einbau von tragfähigem, gut verdichtbarem Ersatzmaterial, inkl. Verdichten in Lagen bis 30 cm.
4.__. 26
Bodenaustausch
10,00
m3
4.__. 27 Bodenverbesserung Bodenverbesserung Bodenverbesserung durch Einarbeiten von geeigneten Baustoffen, z. B. Recycling-Kies 0/56, einschl. Verdichten des Bodens. Ausführung gemäß zur Verfügung gestellten Bodengutachten.
4.__. 27
Bodenverbesserung
50,00
m3
4.__. 28 Hindernisse beseitigen Hindernisse beseitigen Hindernis im Boden abbrechen, das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist vorschriftsmäßig zu entsorggen. Hindernisse bis 0,01 m³, aus Mauerwerk, einzelnen Steinen oder Fundamentresten aus Beton.
4.__. 28
Hindernisse beseitigen
25,00
m3
4.__. 29 Abbruch Bodenhindernis Abbruch Bodenhindernis Abbruch von Keller- und Gründungsbauteilen aus Mauerwerk oder Stahlbeton in allen planmäßig vorkommenden Dicken und Tiefen maschinell lösen, laden, fördern und auf der Baustelle lagern und zur Abfuhr vorbereiten. Leistung einschl. Abfuhr und Entsorgung. Aushubtiefe:  bis 3,00 m
4.__. 29
Abbruch Bodenhindernis
5,00
m3
4.__. 30 Handschachtung Handschachtung Erdaushub als Handaushub herstellen und zum Wiedereinbau seitlich lagern. Nach Beendigung der Schachtung wieder einbauen und lagenweise verdichten. Aushubtiefe: bis max. 4,50 m
4.__. 30
Handschachtung
20,00
m3
4.__. 31 Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen Überschüssigen, bauseitig gelagerten Boden der vorgenannten Aushubpositionen nach Vorlage der Beprobungsergebnisse laden, abfahren und vorschriftsmäßig entsorgen, inkl. Deponiegebühren. Zuordnungswert: BM-0 bzw. BM-0*
4.__. 31
Gelagerten Aushub laden, abfahren und entsorgen
5.500,00
m3
4.__. 32 Zulage für Boden bis BM-F3 Zulage für Boden bis BM-F3 Wie vor, jedoch Entsorgung inkl. Deponiegebühr für Boden mit Zuordnungswert: bis BM-F3
4.__. 32
Zulage für Boden bis BM-F3
480,00
m3
4.__. 33 Zulage für Boden > BM-F3 Zulage für Boden > BM-F3 Wie vor, jedoch Entsorgung inkl. Deponiegebühr für Boden mit Zuordnungswert: > BM-F3
4.__. 33
Zulage für Boden > BM-F3
1.500,00
m3
4.__. 34 Arbeitsräume verfüllen und verdichten Arbeitsräume verfüllen und verdichten Verfüllen von Arbeitsräumen, profilgerecht, mit anzulieferndem, verdichtungsfähigen Bodenmaterial, Bodenmaterial in Lagen von 20-30 cm einbringen und lagenweise auf DPr ³ 100% verdichten. Leistung einschl. Fördern des Lagermaterials. Einbauhöhe: bis ca. 4,00 m.
4.__. 34
Arbeitsräume verfüllen und verdichten
3.000,00
m3
4.__. 35 Zulage für das Verfüllen und Verdichten der Arbeitsräume, da teilweise bauseitige Leitungen eingelegt werden müssen und das Verfüllen und Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich versetzt erfolgen kann. Zulage für das Verfüllen und Verdichten der Arbeitsräume, da teilweise bauseitige Leitungen eingelegt werden müssen und das Verfüllen und Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich versetzt erfolgen kann.
4.__. 35
Zulage für das Verfüllen und Verdichten der Arbeitsräume, da teilweise bauseitige Leitungen eingelegt werden müssen und das Verfüllen und Verdichten demnach nur abschnittsweise und zeitlich versetzt erfolgen kann.
500,00
m3
4.__. 36 Pos. wie Pos. 4.33, Pos. wie Pos. 4.33, jedoch mit seitlich gelagertem Material Transportlänge vom o. g. Zwischenlager bis Baugrube: bis 150 m
4.__. 36
Pos. wie Pos. 4.33,
E
1.500,00
m3
4.__. 37 Zulage für den Transportweg Zulage für den Transportweg bis zu einer Länge von längstens 300 m vom Zwischenlagerplatz.
4.__. 37
Zulage für den Transportweg
E
1.500,00
m3
Fundamenterder Die Erdungsanlage wird durch eine Fachfirma ausgeführt. Vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht ist der Firma das Verlegen der Erdungsanlage zu ermöglichen. Die zeitliche Abstimmung ist durch den AN sicherzustellen.
Fundamenterder
Sauberkeitsschicht Nach Fertigstellung der Sauberkeitsschicht wird diese durch ein bauseitiges Ingenieurbüro vermessen. Vor Ausführung der Bodenplatte ist dem Ingenieurbüro die Vermessung zu ermöglichen. Die zeitliche Abstimmung ist durch den AN sicherzustellen.
Sauberkeitsschicht

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