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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis UA Pittenbach
Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Kaufm. Ansprechpartner:
Marco Gunnemann
Mobil: +492314381334
Techn. Ansprechpartner:
Frau Steinchen, Mobil: 0152 52684333
Teilprojektleitung Bautechnik:
Nicole Kaspers
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom Stationen
Planen / Bau
Mobil: 01743212873
Mail: nicole.kaspers@westnetz.de
Projekt: Westnetz GmbH - UA Pittenbach
Anfrage: Hoch- und Tiefbauarbeiten
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (AVB) der Westnetz GmbH
Angebotstermin:
Angebotsbindung:
Bieter:
---------------------------------
---------------------------------
Datum / Unterschrift Stempel
Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen 1.Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Vorbemerkungen haben Gültigkeit für sämtliche Titel
dieser Ausschreibung.
- ES GELTEN DIE-
- Allgemeinen Vertragsbedingungen der Westnetz GmbH.
Es werden bei dieser Ausschreibung nur Firmen zugelassen, die als
aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe eine als elektrisch
unterwiesene ausgebildete Person (EuP) für die Dauer der Arbeiten
stellen können. Der Nachweis ist bei Abgabe des Angebotes an die
Westnetz GmbH mit einzureichen.
Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung
gestellt. Wasch- und WC Einrichtung werden ebenfalls nicht gestellt.
Bei Arbeiten unter Aufsicht kann evtl. das WC an den Standorten
mitgenutzt werden. Die Abstimmung erfolgt mit dem MA vor Ort.
Prüfung der Anfrageunterlagen
Der Auftragnehmer hat sich anhand der Seitenzahlen von der
Vollständigkeit der Anfrageunterlagen zu überzeugen.
Der Auftragnehmer hat auf bestehende Irrtümer und Unklarheiten in den
Anfrageunterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Insbesondere
für den Fall, dass ihm die vorgesehene Ausführung, die vorgesehenen
Werkstoffe, Betriebseigenschaften oder sonstigen Anfrageinhalte nicht
geeignet erscheinen, die gestellte Aufgabe betrieblich und
wirtschaftlich zu lösen, begründete Hinweise zu machen und
Alternativleistungen anzubieten.
Dementsprechend kann sich der Auftragnehmer im Falle der
Auftragserteilung nicht darauf berufen, dass die Anlage durch die
Anfrage genau festgelegt und Abänderungen nicht möglich gewesen seien.
Nach Angebotsabgabetermin können Einwendungen bezüglich Unklarheiten
oder Widersprüche in den Anfrageunterlagen nicht mehr geltend gemacht
werden.
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom
Bieter auszufüllen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und
der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei
bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Anfragen / Auskünfte / Abstimmungen
Anfragen und Auskünfte, die die vorliegenden Anfrageunterlagen
betreffen, sind in schriftlicher Form an den Auftraggeber zu richten.
Verhandlungen und Abstimmungen, die während der Bearbeitung der Anfrage
oder im Auftragsfall während der Abwicklung erforderlich werden, finden
grundsätzlich beim Auftraggeber statt.
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den
gesetzlichen-, polizeilichen- und Unfallverhütungsvorschriften
erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen,
zu veranlassen und zu unterhalten.
"Information der Arbeitssicherheit - Absperren von Gräben, Gruben und
Schächten innerhalb von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten"
siehe Anhang.
Die Richtlinien der DGUV-I 203-006 " Auswahl und Betrieb elektrischer
Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" sind
einzuhalten.
Allgemeiner Liefer- und Leistungsumfang
Mit der Ausführung der Arbeiten ist unmittelbar nach Auftragserteilung
(auch mündlicher) zu beginnen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung - nach besonderer
Anordnung des Auftraggebers - vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass
erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu
beginnen ist.
Liefer- und Leistungsumfang sind - aufgeschlüsselt nach Titeln in dieser
Anfrage - komponentenweise beschrieben. Für alle Titel gelten generell
die in den folgenden Absätzen genannten allgemeinen Anforderungen und
Leistungen.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe
und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner alle durch ihn verursachten
Abfälle, Verunreinigungen, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und
Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken
sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen
und fachgerecht zu entsorgen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle unverzüglich vom
Auftragnehmer zu räumen, spätestens jedoch nach Abnahme der
vertraglichen Leistungen durch den Auftraggeber. Befolgt der
Auftragnehmer die dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, kann
der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers selbst
räumen.
Zusätzliche Auftragsbedingungen "Transport und Lagerung"
Dem Auftragnehmer obliegt der Transport aller Teile bis zur
Einbaustelle, einschließlich Abladen auf der Baustelle.
Zwischenlagerungen auf der Baustelle sollen möglichst vermieden werden.
Die Anlieferung hat dem Baufortschritt zu entsprechen.
Über die besonderen Verhältnisse beim Antransport informiert sich der
Auftragnehmer selbstständig.
Rollgelder für Stücksendungen sowie Kosten für Postsendungen werden vom
Auftraggeber weder übernommen noch verauslagt.
Es ist ferner die Aufgabe des Auftragnehmers sämtliche Materialien und
Hilfsstoffe (dies gilt auch für Geräte und Container etc.)
vor Beschädigung sowie vor Zugriff Fremder zu schützen.
Arbeitszeit
Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der geplanten Termine die
tariflich vereinbarte Arbeitszeit seines Personals und seiner
Hilfskräfte einzukalkulieren. Soweit eine darüber hinausgehende,
unbedingt notwendige Arbeitszeit einer Genehmigung durch das zuständige
Staatliche Gewerbeaufsichtsamt bedarf, ist dieser Antrag vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich zu stellen.
Der Auftraggeber ist darüber zu unterrichten.
Die aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe des Auftragnehmers muss
vor Aufnahme der Arbeiten den Nachweis als elektrisch unterwiesene
Person (EuP) dem Aufsichtspersonal der Westnetz GmbH vorlegen.
Der AN verpflichtet sich nur die eingewiesenen und belehrten Personen
mind. für die Dauer der auszuf. Arbeiten in der Umspannanlage zu
beschäftigen.
Jede Veränderung ist dem AG sofort unaufgefordert anzuzeigen.
Wartestunden etc.
Wartestunden, die aus betrieblichen Gründen der Westnetz GmbH
entstehen (Störungen, Umschaltungen), sind unverzüglich vom
Betriebsmeister bzw. vom Aufsichtführenden mit Begründung bescheinigen
zu lassen.
Bei Stilllegung der Baustelle aus Gründen, die nicht im Verschulden der
Westnetz GmbH liegen, ist der Auftragnehmer nicht berechtigt,
Schadensersatzforderungen irgendwelcher Art zu stellen.
Arbeitsnachweise /Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur NACH BESONDERER ABSPRACHE/ ANWEISUNG des
zuständigen Westnetz GmbH Bauleiters auszuführen.
Die Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nach den im Rahmenvertrag
festgelegten Stundenverrechnungssätzen.
Die Lohnstundenarbeiten sind auf den entsprechenden Westnetz GmbH
Arbeitsnachweisen aufzulisten und sofort am Tag der Ausführung der
Westnetz GmbH Aufsicht bzw. dem zuständigen Bauleiter per E-Mail zur
Unterschrift vorzulegen/ zu senden.
Arbeitssicherheit / Personensicherheit
Der Auftragnehmer ist als Unternehmer für Arbeits- und Unfallschutz
verantwortlich. Dies bezieht sich auf seinen gesamten Arbeitsbereich
und auf sein gesamtes Personal einschließlich Personal von
Unterlieferanten.
Der Auftragnehmer hat sein Personal im erforderlichen Umfang zu
versichern.
Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen
Vorschriften bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die
maßgebenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die allgemein
anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik und die Weisungen der
örtlichen Bauleitung des Auftraggebers eingehalten werden.
Sicherheitstechnische Erfordernisse der Anlagenteile und
Brandschutzmaßnahmen sind besonders zu beachten.
****Sicherheitsbereich****
**********************************************************************
Ein Teil der Arbeiten sind innerhalb der in Betrieb befindlichen
Anlagen auszuführen.
Arbeitsaufnahme und Durchführung dürfen nur mit Abstimmung
der örtlichen Bauleitung und mit den Sicherheitsorganen der
Westnetz GmbH erfolgen
***********************************************************************
Sämtliche Arbeiten in der umzäunten Freiluftanlage dürfen nur unter
Aufsicht einer Westnetz GmbH Elektrofachkraft oder durch eine
"Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)"durchgeführt werden.
Die Arbeiten werden in "ABGESCHLOSSENEN ELEKTRISCHEN
BETRIEBSSTÄTTEN" und teilweise in der Nähe von unter Spannung
stehenden Teilen durchgeführt.
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Belehrung und Einweisung durch den
"ANLAGENVERANTWORTLICHEN" der Westnetz GmbH.
Der AN verpflichtet sich, nur die eingewiesenen und belehrten Personen
für die Dauer der auszuf. Arbeiten in der Schaltanlage zu beschäftigen.
Jede Veränderung ist dem AG sofort unaufgefordert anzuzeigen.
Die aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe des AN muss der deutschen
Sprache und Schrift mächtig sein.
Der AN verpflichtet sich darüber hinaus ausdrücklich zur Beachtung und
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der
Berufsgenossenschaften, insbesondere der DGUV Vorschrift 3
(ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL) mit den darin geforderten
Schutzabständen.
DEN ANGABEN / ANWEISUNGEN DES WESTNETZ- AUFSICHTSPERSONALS IST UNBEDINGT
FOLGE ZU LEISTEN !
Der zur Stellung der Aufsicht bzw. für die Belehrung und Einweisung
(Einsatz eines EuP) durch den "ANLAGENVERANTWORTLICHEN" der Westnetz
GmbH zuständige UA-Bereich ist rechtzeitig (mind. 5 Arbeitstage)
vor Aufnahme der Arbeiten zu unterrichten.
Abnahme
Der Auftraggeber erklärt die Abnahme des Werkes, wenn die Lieferungen
und Leistungen frei von Mängeln sind und die Beseitigung bis dahin
festgestellter Mängel erfolgt ist.
Soweit einzelne festgestellte Mängel nach Auffassung des Auftraggebers
eine Abnahme des Werkes nicht ausschließen, werden diese in dem
Protokoll vermerkt und mit einem verbindlichen Termin zur Beseitigung
versehen.
Die Gefahr für die Leistung und Lieferung geht erst nach erfolgter
Abnahme auf den Auftraggeber über.
Nachtragspositionen
Nachtragspositionen, die im Zuge der Bauabwicklung aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen zu einer Änderung der Ausführung führen, sind
nur nach BESONDERER ABSPRACHE/ ANWEISUNG des zuständigen
Westnetz-Bauleiters in der Region auszuführen und sofort am gleichen Tag
per E-Mail als Nachtragsangebot zu zusenden. Eine Rechnungsgestellung
kann erst nach erfolgter Nachtragsbestätigung und Freigabe erfolgen.
Gewährleistung
Umfang und Dauer der Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Mängelfreiheit aller
von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, insbesondere eine
einwandfreie konstruktive Ausführung, eine fachgerechte und
einwandfreie Auswahl der verwendeten Werk- und Arbeitsstoffe, eine
werkgerechte Ausführung und Bauart nach dem neuesten Stand der Technik.
Eine dauerhafte Einhaltung der in den Leistungsbeschreibungen
niedergelegten Eigenschaften, Leistungs- und Gütedaten wird
zugesichert.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Gesamtanlage.
Sie beträgt für die ausgeführten Arbeiten über die VOB hinaus, nach BGB
5 Jahre. Der Auftragnehmer ist in dieser Zeit verpflichtet, den
Auftraggeber unaufgefordert über Mängel zu informieren.
Art der Mängelbeseitigung
Mängel an der Anlage, die nach Abnahme festgestellt werden, hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen. Dabei sind
alle im Zusammenhang mit der Feststellung und Beseitigung des Mangels
entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen.
Geltungsbereich der Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt für den gesamten Lieferumfang.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt über das GUTSCHRIFTVERFAHREN.
Eine separate Rechnungsstellung erfolgt nicht.
1. Vorbemerkungen
2. Planunterlagen zur Ausschreibung 2. Planunterlagen zur Ausschreibung
Anlagenplanung:
991pa01z04182v_dgn_Übersichtsplan_20260316.pdf
992pa03z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu100_20260320.pdf
992pa03z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu100_20260320.dwg
993psch04182v_dgn_Schnitt CC und DD_20260316.pdf
994psch04182v_dgn_Schnitt AA und BB20260316.pdf
995pa02z04182v_dgn_Fundamentplan_20260316.pdf
996pa02z04182v_dgn_Auf-und Abtragsplan_20260316.pdf
997pa02z04182v_dgn_Trassenplan_20260316.pdf
998pa02z04182v_dgn_Blitzschutzplan_20260316.pdf
999pa02z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu200_20260320.pdf
999pa02z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu200_20260320.dwg
Gebäudeplanung:
A-01d_Ausführungsplanung_Grundrisse_2026_03_16.pdf
A-01d_Ausführungsplanung_Grundrisse_2026_03_16.dwg
A-02b_Ausführungsplanung_Schnitte_2026_02_24.pdf
A-02b_Ausführungsplanung_Schnitte_2026_02_24.dwg
A-03a_Ausführungsplanung_Leitdetails_2026_02_24.pdf
A-03a_Ausführungsplanung_Leitdetails_2026_02_24.dwg
Schalpläne:
S-01b_Schalplan_Bodenplatte_2026_02_24.pdf
S-02e_Schalplan KG_2026.03.23.pdf
S-03b_Schalplan_EG_2026_02_24.pdf
Bewehrungspläne:B-01_Bewehrungsplan_Bodenplatte_2026_01_14.pdf
B-02b_Bewehrungsplan W1, W2 und Stützen_2026.03.23.pdf
B-03_Bewehrungsplan W3 und W4_2026.01.27.pdf
B-04a_Bewehrungsplan W5 und UZ_2026.02.09.pdf
B-05_Bewehrungsplan_Decke_KG_2026_01_14.pdf
B-06_Bewehrungsplan_Decke_EG_2026_01_14.pdf
B-07a_Bewehrung Fundamente und Kabelschacht Teil 1_2026.02.09.pdf
B-08a_Bewehrung Fundamente und Kabelschacht Teil 2_2026.02.09.pdf
Stahlbaupläne:
ST-01_Stahlbauübersichtsplan_Treppen_Podeste_2026_01_13.pdf
Fertigteilpläne:
SB-01_Schal_Bewehrung_Fertigteiltreppe_2026_01_06
SB-02a_Fertigteil FT-01_2026.02.11
SB-03a_Fertigteil FT-02_2026.02.11
SB-04a_Fertigteil FT-03_2026.02.11
SB-05a_Fertigteil FT-04_2026.02.11
SB-06a_Fertigteil FT-05_2026.02.11
SB-07a_Fertigteil FT-06_2026.02.11
SB-08a_Fertigteil FT-07_2026.02.06
SB-09a_Fertigteil FT-08+FT-22_2026.02.11
SB-10a_Fertigteil FT-09 - FT-20+FT-23_2026.02.11
SB-11a_Fertigteil FT-21_2026.02.11
SB-12a_Fertigteil FT-24_2026.02.11
SB-13a_Fertigteil FT-25_2026.02.11
SB-14a_Fertigteil FT-26_2026.02.11
SB-15a_Fertigteil FT-27_2026.02.11
SB-16a_Fertigteil FT-28_2026.02.11
SB-17a_Fertigteil FT-29_2026.02.11
SB-18a_Fertigteil FT-30_2026.02.11
SB-19a_Fertigteil FT-31_2026.02.11
SB-20a_Fertigteil FT-32_2026.02.11
SB-21a_Fertigteil FT-33_2026.02.11
SB-22a_Fertigteil FT-34 - FT-39_2026.02.11
SB-23a_Fertigteil FT-40_2026.02.11
SB-24a_Fertigteil FT-41_2026.02.11
SB-25a_Fertigteil FT-42_2026.02.11
SB-26a_Fertigteil FT-43+46_2026.02.12
SB-27a_Fertigteil FT-44_2026.02.12
SB-28a_Fertigteil FT-45_2026.02.12
SB-29a_Fertigteil FT-47,48, 50-53_2026.02.12
SB-30a_Fertigteil FT-49_2026.02.12
SB-31a_Fertigteil FT-54_2026.02.12
SB-32a_Fertigteil FT-55_2026.02.12
SB-33a_Fertigteil FT-56_2026.02.12
SB-34_Fertigteil FT-A01 - A03_2026.01.26
SB-35_Fertigteil FT-A04 - A09_2026.01.26
SB-36_Fertigteil FT-A10-11_2026.01.26
SB-37_Fertigteil FT-A12-14_2026.01.26
Fundamente:
Trafofundament: Statik+ Pläne: EFB 60-1.pdf
E-Spulenfundament: Statik + Pläne EFB 61-1.pdf
Portalfundamente: Pläne: EF101a-2.pdf, Statik: EFB 101a-0.pdf
Trafofelder und sonstige Fundamente:
Pläne: AF200-1.pdf, AF201-1.pdf, AF203-0.pdf, AF204-1.pdf, AF206-2.pdf
Kampfmittelsondierung:
2025-10-14_ Bestätigung der Kampfmittelfreiheit
2025-11-19_Bestätigung der Kampfmittelfreiheit, FL Geomagnetik und
Anomalienüberprüfung
Baugrundgutachten:
2026-01-20_Geotechnischer Bericht_25237G-MH
2026-01-20_Deklarationsanalytik_25237Ua-MH
2026-01-22_Geotechnischer Bericht_25237G-MH_Seite A2.5
Fachbeitrag Naturschutz:
2025-12-12_FBN_Umspannanlage_Pittenbach.pdf
2025-12-12_FBN Karte UA Pittenbach_red.pdf
2. Planunterlagen zur Ausschreibung
3. Allgemeine Baubeschreibung 3. Allgemeine Baubeschreibung
Die gesamten Baumaßnahmen finden auf dem Grundstück an der L12 zwischen Pittenbach und Pronsfeld statt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Westnetz GmbH. Betreiber der 110KV-Anlage ist ebenfalls die Westnetz GmbH. Das gesamte Grundstück wurde bisher für landwirtschaftliche Zwecke genutzt.
Angaben zum Flurstück (siehe beiliegender Lageplan):
Landkreis: Bitburg-Prüm
Gemeinde: Pittenbach
Gemarkung: Pittenbach Flur:55
Flurstück: 3/1
Eigentümer: Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund
Betreiber: Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund
Die Anfahrt kann erfolgen über:
Autobahn A60 Richtung Prüm
Bei Ausfahrt 4-Prüm auf B51 in Richtung Prüm/Pronsfeld/Köln fahren
Ausfahrt Richtung L11
Links abbiegen auf B410
Rechts abbiegen auf Dorfstraße
Weiter auf K112
Links abbiegen auf L12
Links abbiegen
3.1 Beschreibung der Maßnahme:
Schalt- und Wartengebäude
In dem, neu zu errichteten, Gebäude wird die gesamte Warten- und Steuertechnik der 110kV-Umspannanlage, die Notstrom-Batterien und ein WC - Raum untergebracht.
Der Keller wird als weiße Wanne in WU-Bauweise ausgeführt.
In dem Gebäude werden sich keine ständigen Arbeitsplätze befinden. Die Anlage wird nicht ständig mit Personal besetzt, sondern wird ferngesteuert.
Es handelt es sich gemäß §2 Abs. 2 Nr. 9b des GEG 2020 um ein industrielles Bauwerk, das entsprechend seiner Zweckbestimmung aufgrund der anfallenden Prozesswärme der montierten Anlagenteile jährlich weniger als vier Monate beheizt wird. Lediglich in den Wintermonaten wird eine Zusatzbeheizung über eine Luftwärmepumpe. Um Tauwasser- und Schimmelbildung vorzubeugen, wird das Gebäude entsprechend dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 gedämmt. Die Anforderungen aus Anlage 3 zu §19 des GEG bzw. DIN 4108-2, Tabelle 3, werden eingehalten.
Das Regenwasser der Dachfläche des Schalt- und Wartengebäudes wird in einer Zisterne zur Nutzung zwischengespeichert und der Überlauf über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Es ist geplant das Dach in Pultform mit Begrünung auszuführen. Die Dachbegrünung erfolgt nach Vorgaben des Fachbeitrages Naturschutz.
Vor dem Gebäude werden zu Wartungszwecken ca.150m² in Ökopflaster befestigt.
Materiallager
Als Materiallager wird eine Fertigteilgarage in der Nähe des Betriebsgebäudes errichtet.
Rückhaltewannen
Die Rückhaltewannen für die beiden Trafos und E-Spulen werden nach dem Arbeitsblatt DWA - A 786, Tabelle 2, Zeile 7 (mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit aus FD-Beton) hergestellt.
Freiluftanlage
In der Freiluftanlage werden Fundamente für die Rohrsammelschienen, Trenner, Betriebsmittel (wie Leistungsschalter, Wandler etc.) und Trafoaufführgerüste errichtet. Erdungsseile, Mittelspannungs- und Steuerkabel werden verlegt.
Betriebswege
Bauzeitliche Verkehrsflächen
Im Bereich des Baufeldes liegen in Teilbereichen gering tragfähige Böden vor, die nicht zum Überfahren mit schweren Fahrzeugen geeignet und zudem witterungsempfindlich sind. Für die Dauer der Bauzeit ist eine Baustraße aus einer 25-50 cm dicken Schottertragschicht her zu richten.
Nachbauzeitliche Verkehrsflächen
Sollten, im Zuge der Bauausführung, ungünstige Witterungsverhältnisse dafür sorgen, dass die geforderte Tragfähigkeit des Bodens nicht erreicht wird, sind Maßnahmen zur Planumsstabilisierung vorzunehmen. Weitere Angaben dazu sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
Die geplante Anlagenstraße (Trafostraße/Betriebsweg) wird in hochbelastbarem Doppel-T- Ökopflaster, d=10c, hergestellt. Das dort anfallende Regenwasser kann somit an Ort und Stelle versickern.
Für den Betrieb und die Wartung der neuen Anlage im Betriebsgebäude wird ein 8m breiter Betriebsweg mit Ökopflaster d=8cm, LxB=40x20cm, im Fischkrätmuster gebaut. Das dort anfallende Regenwasser kann ebenfalls oberflächig an Ort und Stelle versickert.
Einfriedung
Nach Beendigung der Arbeiten wir die gesamte Anlage mit einem Stabgittermattenzaun eingezäunt. Die Zufahrt zur Anlage wir durch eine 6m breites Anlagentor gesichert. (Diese Arbeiten sind der Ausschreibung nicht enthalten und werden gesondert beauftragt.)
3.2 Informationen zu den auszuführenden Arbeiten:
Verkehrsverhältnisse / Lagerflächen während der Bauphase
Stehen dem AN zur Verfügung. Die Lagerflächen sind beschränkt.
Es dürfen ausnahmslos nur Flächen zu Lagerzwecken benutzt werden, die durch die örtliche Bauleitung dem jeweiligen AN zugewiesen wurden.
Die Flächen werden mit einem weiteren Bauunternehmen geteilt. Es gibt zwar ausgewiesene Flächen für die jeweiligen Firmen, es kann aber zu Schnittstellen kommen.
Aufstellung des Krans
Die Koordinierung der Arbeiten erfolgt durch den AN. Ein Kranbuch ist gemäß
DGUV zu führen und auf der Baustelle vorzuhalten. Ein Nachweis der
Standsicherheit ist vorzulegen. Alle vom AN selbst errichteten Teile seiner
Baustelleneinrichtung sind so auszuführen, dass Dritte dadurch nicht behindert
werden.
Bauzeitenplan
Ergänzend zur üblichen Terminplanung hat der AN für den ihm übertragenen Leistungsbereich, jeweils bauteilweise, mit einem Vorlauf von 2 Wochen vor Ausführungsbeginn einen Bauablaufplan zu erstellen, mit der Bauleitung abzustimmen und monatlich zu aktualisieren oder bei jeder eintretenden Abweichung vom bestehenden Planstand.
Basis für Terminplan, Personal- und Geräteeinsatzplanung ist die tarifliche Arbeitszeit. Soweit gegebenenfalls erforderliche Mehrarbeit, die im Regelfall mit den Einheitspreisen abgegolten ist, einer behördlichen Genehmigung bedarf, obliegt es dem AN, diese einzuholen und den AG hiervon zu verständigen. Die ZVB zu § 5 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
festgelegte Termine und geplanter Ablauf
Vor Baubeginn findet ein Bauauftaktgespräch am 10.06.2026 statt.
Die Ausführung der Arbeiten ist von Juni 2026 bis Januar 2028 geplant.
Baubeginn 15.06.2026
Fertigstellung Portalfundamente (mit Aushärtezeiten) 17.07.2026
Fertigstellung Trafowannen (mit Aushärtezeiten) 09.10.2026
Fertigstellung restlicher Fundamente und Wannen (mit Aushärtezeiten) 20.11.2026
Start der E-Montage 23.11.2026
Fertigstellung Schalthaus (bezugsfertig) 05.03.2027
Lieferung und Einbringung der Schaltanlage 01.05.2027
Inbetriebnahme der Anlage Ende 2027
Die Baustelle ist aufgrund des Terminplans ggf. mit zwei Arbeitskolonnen zu besetzten.Dies wird nicht gesondert vergütet.
Bautagesberichte
Es sind täglich Bautagesberichte zu führen und der örtlichen Bauüberwachung
zeitnah zur Prüfung vorzulegen. Mindestangaben im Bautagesbericht sind
Angaben zu Datum und Arbeitszeit, Witterungsverhältnisse, Temperatur, Anzahl
des eingesetzten Personals, Maschineneinsatz, Materiallieferungen.
Beschreibung der am jeweiligen Tag ausgeführten Arbeiten, Dokumentation
besonderer Vorkommnisse oder Prüfungen und Anordnungen.
Baustromanschluss
Ein Baustromanschluss ist seitens des AN an den vom AG vorgegebenen
Übergabepunkt herzustellen. Baustromverteiler müssen mindestens der
Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen.
Bauwasseranschluss
Bauwasseranschluss ist seitens des AN für die gesamte Bauzeit auch für
Nutzung durch Drittfirmen zu stellen. Der benötigte Bauwasseranschluss ist vom
AN zu beantragen, herzustellen und zu unterhalten. Die Abrechnung mit dem AG
erfolgt auf Nachweis.
Von den Zapfstellen bis zu den einzelnen Arbeitsplätzen ist durch den jeweiligen
AN die Versorgung selbst sicherzustellen.
Müllentsorgung / Sanitär-Container
Die Müllentsorgung einschl. Verpackungsmaterial sowie das Reinigen von
Mannschaftsunterkünften, Sanitär-Containern etc. sind durch den AN
eigenverantwortlich entsprechend den Vorschriften sicherzustellen. Bei
Zuwiderhandlung behält sich der AG ausdrücklich das Recht vor, Maßnahmen
zur Reinigung und Müllentsorgung zu Lasten des AN anzuordnen. Durch den AN
sind alle erforderlichen Entsorgungsnachweise unaufgefordert der örtl.
Bauleitung vorzulegen.
Die Stellflächen werden durch die Bauleitung zugewiesen. Sanitär-Container sind
durch den AN zentral vorzuhalten.
Versorgungsleitungen
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten ständig über die Lage von
Leitungen, Kabeln, Drainagen, Kanälen u.ä. beim AG und bei den für die
Versorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
Die durch Nichtbeachtung der vorbeschriebenen Maßnahmen entstandenen
Schäden gehen zu Lasten des AN.
Erdarbeiten
Sämtliche Erdarbeiten werden nach Angaben des Bodengutachters ausgeführt.
Nach Beendigung der Arbeiten wird die Oberfläche der Freiluftanlage wir mit dem
vorhandenen Oberboden wieder angedeckt und als Rasenfläche neu angesäat.
Abzurechnenden Massen sind mit einer Wichte von
1,5 t/m³ für Mutterboden
2,0 t/m³ für alle darunterliegenden Erdschichten
1,7 t/m³ für Sand
2,2 t/m³ für Schotter
1,5 t/m³ für Splitt und
2,4 t/m³ für Stahlbeton zu berechnen.
Als Auflockerungsfaktor sind folgende Werte anzusetzen:
Schicht I (Mutterboden): Faktor 1,20 - 20% Volumenzunahme
Schicht II-IV (Auffüllung/Lehm): Faktor 1,30 - 30 % Volumenzunahme
Schicht IV (devonischer Fels): Faktor 1,50 - 50% Volumenzunahme
Baugrundgutachten
Das beiliegende Bodengutachten und die dazugehörige Deklarationanalytik
wird Vertragsbestandteil. Vorgaben aus dem Gutachten sind dem Bericht zu
entnehmen und zu beachten.
Erkennbare Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen!
Der Aufsteller des Braugrundgutachtens, Büro GTM Geotechnik Mittelrhein, wird
seitens des AG auch für die baubegleitenden Baugrunduntersuchungen und
Deklarationsanalysen beauftragt.
Die dafür erforderlichen vor Ort Termine sind seitens des AN zeitnah mit dem
baubegleitenden Büro und der Bauleitung bzw. des Anlagenverantwortlichen der
Westnetz abzustimmen (siehe Kapitel 3.3.7 Baugrundgutachten)
Fachbeitrag Naturschutz
Seitens Fachbüro für Landespflege wurde ein Fachbeitrag Naturschutz für die
Umbaumaßnahmen erstellt. Vorgaben aus dem Bericht bezüglich Natur und
Umweltschutz sowie Vorgaben zur Bepflanzung sind dem Bericht zu entnehmen
und zu beachten.
Auswertung Kampfmittel
Das Baufeld wurde im November 2025 auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
untersucht und freigegeben.
Vermessung
sind vorhanden und vor Beschädigung zu schützen.
Dem AN werden einmalig zwei Hauptachsen (Betriebsweg und Trafoort) und ein
Höhenpunkt zur Verfügung gestellt.
Der AN hat die übergebenen Achs- und Höhenfestpunkte zu überprüfen und zu
sichern! Material stellt der AN.
Der AN übernimmt diese und führt die Vermessungen eigenverantwortlich durch.
Der AG behält sich vor, die Leistungen des AN jederzeit vermessungstechnisch
zu prüfen.
Der AN wird sämtliche Leitungen, Bauteile etc., vor dem Überschütten oder
Überbauen einmessen, dokumentieren und an den AG übermitteln.
Erst nach erfolgtem Einmessen kann der AN die Leitungen, technische
Einrichtungen oder Bauwerke überschütten bzw. die Bauleistung fortführen.
Die erforderlichen Aufwendungen sind mit einzukalkulieren.
Abrechnung und Vergütung
Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt über Rechnunglegung gemäß
den verhandelten Einkaufsbedingungen der Westnetz.
Grundlage der Rechnungsprüfung ist die aufzustellende Massenermittlung.
Die Massenermittlung ist nach Leistungsposition und getrennt nach Bauteilen
aufzustellen. Der Mehraufwand hierfür wird nicht gesondert vergütet.
Alle Rechungen sind mit den dazugehörigen Unterlagen, Massenermittlung,
Lieferscheine, Aufmaßblätter etc. digital über smart extranet einzureichen.
3. Allgemeine Baubeschreibung
4. Normen und Richtlinien 4. Normen und Richtlinien
Grundlage der Auftragsabwicklung sind alle einschlägigen, anwendbaren
Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Beispielhaft seien hier genannt:
VOB Teil C inkl. ATV
Baustelleneinrichtung DIN 18299
Erd- und Entwässerungsarbeiten DIN 18300 und DIN 18306
Betonarbeiten DIN18331
Sockelausbildung Spitzwasserbereich nach DIN 18345
Mauerarbeiten DIN 18330
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten inkl. Gründach DIN 18338 und DIN 18339
Estricharbeiten DIN 18353
Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18352
Sanitärinstallation WC-Anlage DIN 18381
Trockenbauarbeiten DIN 18340
Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbeschichtungen DIN 18363
Stahl- und Metallbauarbeiten DIN 18335 und DIN 18360
Gerüstarbeiten DIN 184521
4. Normen und Richtlinien
5. ZTV Baustelleneinrichtung 5. ZTV Baustelleneinrichtung
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Baustelleneinrichtung
5.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle
Bauleistungen - mit Ausnahme der Gewerke
Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten,
Schalungsarbeiten, Verbau- und Rammarbeiten -, die in
der Regel nicht körperlich in das Bauvorhaben eingehen,
aber zu seiner Herstellung erforderlich sind.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau -
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 -
Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und
Sicherheitsleuchten
DIN EN 60439-5 - Besondere Anforderungen an
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, die im
Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt
werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in
Energieversorgungsnetzen.
Darüber hinaus sind zu beachten:
- Technische Baubestimmungen und Sicherheitsregeln für
die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
(BaustelleneinrVV HA)
- Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für
die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, internationale Normen,
Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
5.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Es sind nur handelsübliche, geprüfte und umweltfreundliche Materialien zu verwenden. Werkstoffe sind nach den Vorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP
43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen.
5.3 Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel,
Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich
zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel
ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein
Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem
Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist
planend zu gewährleisten, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden.
Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit
zu berücksichtigen.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen,
Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen
sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des
Verwendungszweckes anzulegen.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von
Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu
halten.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass
die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme
rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen
sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der
Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer
über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter-
und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen
sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den
Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls
ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten
vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten,
so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers ist grundsätzlich
Bestandteil der Leistungen und wird nicht gesondert
vergütet.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau
der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen
derselben zu informieren.
- nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind
unverzüglich zu entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür
benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,
falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
(zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten
Gebühren zu tragen.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle
der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der
Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
5.4 Preisinhalte
Soweit nicht anders beschrieben, umfasst der
Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die diesem
entsprechenden Leistungen mit Ausnahme
der Besonderen Leistungen gemäß den ATV der VOB/C.
Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche
Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung,
soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen,
das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der
Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den
Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang.
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch
einzelne Auftragnehmer wird in den BesonderenVertrags- bedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt.
Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist
mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall,
dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich werden. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen.
5.5 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungs- unterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor derAngebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
5. ZTV Baustelleneinrichtung
6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten 6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Beton- und Stahlbetonarbeiten
6.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlag e
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18331 - Betonarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18314 - Spritzbetonarbeiten
DIN 18349 - Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den
genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten
Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 1025 - Warmgewalzte I-Träger
DIN 1045-100 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton - Teil 100: Ziegeldecken
DIN 1101 und 1102 - Holzwolle-Leichbauplatten und
Mehrschicht-Leichtbauplatten als Dämmstoffe für das
Bauwesen
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4123 - Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
DIN 4235 - Verdichten von Beton durch Rütteln
DIN 7865 - Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von
Fugen in Beton
DIN V 18197 - Abdichten von Fugen in Beton mit
Fugenbändern
DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut
DIN 18218 - Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 18541 - Fugenbänder aus thermoplastischen
Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Ortbeton
DIN 18551 - Spritzbeton - Anforderungen, Herstellung,
Bemessung und Konformität
DIN V 18800-5 - Stahlbauten - Teil 5: Verbundtragwerke
aus Stahl und Beton - Bemessung und Konstruktion
DIN V 20000-103 - Anwendung von Bauprodukten in
Bauwerken - Teil 103:
Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
DIN V 20000-104 - Anwendung von Bauprodukten in
Bauwerken - Teil 104:Leichte Gesteinskörnungen nach
DIN EN 13055-1
DIN EN 197-1 - Zement - Teil 1: Zusammensetzung,
Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement
DIN EN 450 - Flugasche für Beton Normen der Reihe
DIN EN 13162 ff - Wärmedämmstoffe für Gebäude
Zu beachtende Technische Regeln:
Richtlinien des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton,
insbesondere:
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für Beton mit verlängerter
Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1
und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach
DIN 4226-100
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen
gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-
Richtlinie)
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für die Herstellung und
Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Selbstverdichtender
Beton
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Wasserundurchlässige
Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)
Ergänzend für Arbeiten im Baubestand:
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für Schutz und
Instandsetzung von Betonbauteilen
(Instandsetzungsrichtlinie)
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Herstellung und
Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel
DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Massige Bauteile aus
Beton
Informationen des Bundesverbands Porenbeton,
insbesondere :
Porenbetonbericht 6 - Bewehrte Wandplatten -
Fugenausbildung
Porenbetonbericht 8 - Ausführungs- und
Verarbeitungsrichtlinien für Porenbetonbauteile
Porenbetonbericht 18 - Befestigungsmittel
Porenbetonbericht 23 - Erläuterungen zu DIN 4223
Merkblattsammlung des Deutschen Beton- und Bautechnik-
Verein e.V.,insbesondere:
DBV-Merkblatt - Sichtbeton
DBV Merkblatt - Abstandhalter
Merkblätter des Bundesverbandes der Deutschen
Zementindustrie e.V.,insbesondere:
Merkblatt B 2 - Gesteinskörnungen für Normalbeton
Merkblatt B 3 - Betonzusätze, Zusatzmittel und Zusatzstoffe
Merkblatt B05N - Überwachung von Beton auf Baustellen
Merkblatt B 6 - Transportbeton
Merkblatt B7 - Bereiten und Verarbeiten von Beton
Merkblatt B8 - Nachbehandeln von Beton
Merkblatt B9 - Expositionsklassen von Beton und besondere Betoneigenschaften
Merkblatt B18 - Risse im Beton
Merkblatt B24 - Betonstahl und Verlegen der Bewehrung
Merkblatt B 22 - Arbeitsfugen
Merkblatt B 26 - Füllen von Rissen
Merkblatt B 29 - Selbstverdichtender Beton - Eigenschaften und Prüfungen
Merkblatt H 9 - Schalung für Beton
Merkblatt H10 - Wasserundurchlässige Betonbauwerke
Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.(IVD):
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung von
Fugen in Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 4: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
ausreagierenden Klebstoffen.
Nr. 5: Butylbänder
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
6.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Bestandteile (Holz,
Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung
nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur
Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert
sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen.
Zement
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach
Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 Ausgabe 8.2002 zu
erfolgen.
Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Zuschläge
Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag
für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und
Fremdüberwachung kann verlangt werden. Für den Einsatz
bei Stahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali-
Kieselsäure-Reaktion auszuschließen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und
Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu
betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend
zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten
der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Betonzusatzmittel
Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln
- nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe
verwendet werden. Zusatzmittel dürfen für Spannbeton
nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im
Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist.
Der Einsatz von Stabilisierern und von
Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton
bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die
Bauleitung.
Betonzusatzstoffe
Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein
Prüfzeichen besitzen.
Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen
keine korrosionsfördernden Bestandteile haben.
6.3 Angaben zur Ausführung
6.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel,
Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf.
eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom
Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben,
erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und
Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen
möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen,
dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die
Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu
bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich
technologisch bedingte Maßnahmen, wie
Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse,
Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
6.3.2 Betonarbeiten
Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen; das
Betonieren in freiem Fall ist unzulässig.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das
Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
niedrigen Temperaturen verlängern sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind
gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten
provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von
Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die
Hohlräume eindringen kann.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager
aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt
herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben
einzusehen.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für
elektrische Leitungen,sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und
Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit
den Außenwänden hergestellt werden.
Bei Deckenplatten aus wasserundurchlässigem Beton sind
Gleitschichten zwischen Platte und Auflager einzubauen.
Dabei darf kein statisch unbestimmtes bzw.
überbestimmtes System entstehen.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene
Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die
Auflager - falls nicht Bestandteil der
Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den
Unterlagen nicht ersichtlich, ist über die technischen Vorgänge, die Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der
Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen
Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung Rücksprache
zu halten. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach
oben abzuschrägen.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager
aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt
herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben
einzusehen.
6.3.3 Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach
Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der
Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch
andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker
und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu schließen (diese Leistung gilt als Nebenleistung).
Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper
in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen
restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen
für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile
der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen
ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteilen sind abzustützen, wenn die
darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die
zulässige Tragfähigkeit erreicht haben.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper
in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen
restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen
für Aussparungen ist untersagt.
6.3.4 Sichtbeton
Das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von
Betonoberflächen, ist zu beachten.
Das DBV-Merkblatt: Sichtbeton, ist zu beachten. Sofern
im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben wird,
sind die Sichtflächen der Ortbetonbauteile in der
Sichtbetonklasse SB 1 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton
auszuführen. Die Sichtflächen der Halb- und
Vollfertigteile (Elementdecke, Fertigteilwände EG) in
der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt
Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im
Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der
Bauleitung untersagt.
6.3.5 Wasserundurchlässiger Beton
Das Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige
Betonbauwerke, ist zu beachten.
Die Schalungsanker sind in Mauerstärken aus
Faserzement einzusetzen, die im Anschluss durch eine
geeignete Verstöpselung und Einbau von Konen zu
verschliessen sind.Das System der Mauerstärken und des
Verschluss müssen für drückendes Wasser (5bar) als
Gesamtsystem zugelassen bzw. geprüft sein.
Das entsprechende Prüfzeugnis/Zulassung ist vor
Baugebinn der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
6.3.6 Beton mit hohem Verschleißwiderstand
Der Frischbeton muss plastische bis steife Konsistenz
aufweisen und einen ausreichenden Anteil gebrochener
Zuschlagstoffe enthalten. Es darf nicht zu lange
gerüttelt werden, um eine Anreicherung von Wasser und
Zementleim an der Oberfläche zu verhindern. Eine
übermäßig lange Bearbeitung der Oberfläche beim
Abziehen bzw. Abreiben oder Glätten ist aus dem
gleichen Grund zu vermeiden. Eine Vakuumbehandlung
stellt ggf. eine Besondere Leistung dar.
6.3.7 Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt: Abstandhalter
entsprechen.
Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist
unzulässig.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten
werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den
Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere
Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so
aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder
gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im
Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit
Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt,
dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten
des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der
Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und
Betoniergassen festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine
für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw.
dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist
darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung
ist dem Auftraggeber zu übergeben.
6.3.8 Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne
besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-
4 der Bauleitung vorzulegen.
Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise gefordert, so umfasst die
Leistung auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich
Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach DIN 1045-4 müssen im
Montagezustand lesbar sein.
Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nicht saugender
Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit
gefasten Längskanten. Die Untersicht muss weitgehend
frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von
weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und
Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muss
planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden.
Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls
ist großflächig beizuspachteln.
Der Zulassungsbescheid muss auf der Baustelle in Kopie
vorliegen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren
und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen
für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum
der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzusprechen.
Bohrungen in Decken sind mit dem Statiker vorher
abzustimmen.
6.3.9 Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder
kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die
Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine
Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet
werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente
heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in
den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht
eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu
unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein
gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet
werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind
mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Fundamentübergänge, z.B. vom unterkellerten zum
nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind
treppenartig auszubilden.
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der
Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen
und intensiv zu verdichten.
Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der
eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung
fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu
verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
6.3.10 Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert
wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem
Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf
ein Mindestmaß zu begrenzen. Wenn sie bei Sichtbeton
nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung
mit der Bauleitung anzuordnen.
Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement-
Merkblatt B22 "Arbeitsfugen" zu beachten.
Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von
Spaltrissen (abhängig von Jahreszeit, Anzahl der
Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-
Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme,
längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken.
6.3.11 Transportbeton
Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf
der Baustelle ist untersagt!
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für
Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung
abgestimmten Orten erfolgen.
6.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung:
- Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem
Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.
- Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die
werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das
Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager
oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen
sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken
und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von
Bewegungsfugen.
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen
von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers
dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere
Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
- Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders
kühler Witterung).
- Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
- Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das
Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des
Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den
Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der
Ausbildung von Gerbergelenken.
- Das Ausschalen, auch wenn das im
Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung
entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung"
ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat
sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung
abzustimmen.
- Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von
Montagehalterungen für Fertigteile - Bei
Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von
Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung
mit Quellmörtel.
- Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen
nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.
- Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem
Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton- und
Filigrandecken.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf.
durch Abkleben.
- Statische Nachweise für den Montagezustand und für
die Anschlag- (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei
Stahlbetonfertigteilen.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18331 gelten als Besondere
Leistung:
- Die wärmedämmende Nachbehandlung des Betons.
- Maßnahmen zur Beweissicherung an bestehenden Gebäuden.
- Setzungs- und Verformungsmessungen nach DIN 4107.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für
Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und
Schutzgerüste, Montagehalterungen sowie Kraneinsatz und das
Verschließen der Transportöffnungen.
6.5 Abrechnungshinweise
Für die Abrechnung werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet, weil dafür keine besondere Schalung
erforderlich ist.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk,
Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß
abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder
Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung
maßgebend. Technisch bedingte Zwischenschnitte werden
nicht gesondert abgerechnet.
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer
Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der
genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund
der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für
eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis
zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
6.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der
Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache
eingesehen werden.
6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
03 Teil 2 - Hochbauarbeiten Schalthaus
03
Teil 2 - Hochbauarbeiten Schalthaus
03.01 Betonbauarbeiten Kellergeschoss
03.01
Betonbauarbeiten Kellergeschoss
03.02 Betonarbeiten Erdgeschoss
03.02
Betonarbeiten Erdgeschoss