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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Los 3 - Fassadenarbeiten - Teil 1
03
Los 3 - Fassadenarbeiten - Teil 1
Baubeschreibung / Beschreibung der Maßnahmen
Baubeschreibung:
Die Baumaßnahmen finden in der Turnhalle der Schule
Wildberg statt.
Gebäudefunktion: Turnhalle, Bezirkliches
Wiederverwendungsprojekt Hallentyp Kleine Turnhalle KT
60; 289 m² Sportfläche
Stoc
kwerke: 1
Gebäudehöhe: bis 7 m (Hallenbereich); bis 3,75 m
(Flachbau)
Raumhöhe >2,6 m
Äußere Gebäudeabmessungen: 25,072 m x 21,636 m
Bauweise: UNI-HP-Schalenbauweise
Dachlänge:
Hallenbereich 12,0 m (HP-Dachschalen) Entwässerung nach
außen; Flachbau 9,0 m (HPZ-Dachschalen), 2 % Neigung
nach Innen auf Grund innenliegender Entwässerung
Gründung: monolithisch als Streifenfundamente
Unterbeton Fußboden: 10-15 cm B
160
Fußbodenaufbau: Umkleide: auf
Unterbeton 2 Lagen Bitumendachpappe 500, HWL-Platte
Zementgebunden 2,5 cm, 1 Lage Bitumendachpappe 350,
Feinbeton 10 cm, Likolit Linoleum 1 cm; Waschraum: auf
Unterbeton 2 Lagen Bitumendachpappe 500, Feinbeton 2,5
cm, Feinbeton 8 cm, Fußbodenfliese 1 cm
Turnhallenlängswand / Giebelwände:
HPZ-Wandschalen (Stahlbetonfertigteil)
Längswand Flachbau: Gassilikatbetonelement
Trennwände: Gassilikatbeton-Wandsteine
Bauwerksabdichtungen: Außenwände: waagerechte
Sperrschicht in Sockelhöhe aus Bitumendachpappe 500,
Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte für Bauteile in
Berührung mit Erdreich
Dachaufbau: von unten nach oben: kalter
Bitumenvoranstrich, 1 Lage Bitumendachpappe 500 als
Dampfsperre, 60 mm Polystyroldämmung, 2 Lagen
Bitumendachpappe 500, 1 Lage Glasfaservlies mit 2
Deckanstrichen
Akustik
Maßnahmen in Halle: Absorberelemente aus
Raumaktustikbalken
Maßnahmen:
Die Baumaßnahmen werden während des laufenden
Schulbetriebes durchgeführt. Schulsportstunden finden
planmäßig statt, lediglich für die Vereinsnutzung wird
die Halle gesperrt. Dies ist bei Durchführung der
Maßnahmen zu beachten. Die geplanten Maßnahmen werden
gemäß den der Angebotseinholung beigefügten Plänen
ausgeführt und sind nachfolgend Losweise aufgeführt:
Erweiterter Rohbau:
-Abbrucharbeiten einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau
vorhandene Innentüren einschl. Rahmen und
Sanitärtrennwände, Abbruch / Rückbau vorhandene
Zwischendecken, Abbruch / Rückbau vorhandene
Wandbekleidungen aus Holz, Abbruch / Rückbau vorhandene
Wandfliesen, Abbruch / Rückbau vorhandene
Stahlbetonwände im Bereich nachträglich hergestellter
Öffnungen, Abbruch / Rückbau vorhandener Fußbodenaufbau
Estrich einschl. Dämmung, Abdichtung und Belag )
-Schneidarbeiten Öffnungen (Beton-Schneidarbeiten in
nichttragende Wände für nachträgliche Herstellung von
Öffnungen für neue Türen)
-Abdichtungsarbeiten (Horizontale Abdichtung,
Wassereinwirkungsklasse W1.1-E nach DIN 18533)
-Estricharbeiten (Zementestrich einschl. Wärmedämmung
ohne Konstruktionsdämmung FB-Heizung)
-Sauberlaufenzone (vor Hallebereich) + (Eingang)
Gerüstarbeiten:
-Fassadengerüst einschl. Dachdeckerfangschutz und
Vorhaltung
-mobile Raumgerüste im Gebäudeinneren
Fassadenarbeiten:
- Zumauerung von Öffnungen bzw. Teilbereichen der
HP-Wandschalen mit Porenbetonmauerwerk einschließlich
aller erforderlichen Nebenarbeiten (Anschlussbewehrung,
Haftbrücken, Verspachtelung etc.),
- Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) auf
den neu hergestellten Porenbetonflächen gemäß den
technischen Vorgaben und den Herstellerrichtlinien,
- Abdichtungsarbeiten an der Fassade, insbesondere:
- Abdichtung von Anschlüssen und Übergängen (z. B.
Fenster, Türen, Lüftung, Schornstein),
- Sockelabdichtung im Übergangsbereich
Erdreich/Fassade,
- Abdichtung hinter Fassadenbekleidungen und in
gefährdeten Spritzwasserbereichen,
- Fassadengestaltung bestehend aus:
-Teilflächen mit Putzoberfläche (auf WDVS oder
Bestand),
- Teilflächen mit vertikaler Holzbekleidung
einschließlich Unterkonstruktion, Hinterlüftung und
Befestigung,
- Ausbildung der äußeren Sockelbekleidung im Bereich
des WDVS einschließlich Abdichtung, Abschlussprofile
und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen,
- Anarbeitung an Lüftungsbauteile und Schornstein (z.
B. Lüftungsauslässe, Schornsteinköpfe, Durchdringungen)
unter Beachtung einer fachgerechten Abdichtung und
Integration in das jeweilige Fassadensystem.
Alle Arbeiten sind nach den geltenden DIN-Normen, den
anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der
Systemhersteller sowie den Vorschriften der VOB/C
auszuführen. Die Koordination mit angrenzenden Gewerken
(z. B. Dachdecker-, Lüftungs-, und Schornsteinarbeiten)
ist sicherzustellen.
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten:
- Rückbau der bestehenden Dachabdichtung auf
Bitumenbasis, einschließlich fachgerechter Trennung,
Sortierung und Entsorgung des anfallenden Bauschutts
gemäß den geltenden Vorschriften,
- Lieferung und Montage einer vorkonfektionierten
Wärmedämmung auf den Dachflächen des Hallenbereichs und
des Sozialtrakts, einschließlich aller erforderlichen
Befestigungs- und Anschlussarbeiten,
- Herstellung der neuen Dachdeckung einschließlich
aller erforderlichen Ortgang-, Trauf- und
Anschlussverkleidungen sowie Einfassungen an
Durchdringungen, Ausbildung der
Dachentwässerungsanlage, bestehend aus:
- Attikaabdeckungen,
- Dachrinnen,Fallrohren,
- erforderlichem Zubehör und Befestigungsmaterial,
einschließlich sämtlicher Anschlüsse an das
Entwässerungssystem.
Innenausbau:
-Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen
-Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen
für Wandhalterung für Sprossenwände, Reckstangen
-Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen
für Wandhalterung Kletterstangen
-Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen
für Wandhalterung Volleyball-Netz
-unterseitige Akustikbekleidung in Sichtqualität an
Decke - Flur-/Sanitärbereiche
Fliesenarbeiten:
-Fußbodenfliesen einschl. Abdichtung und Sockelfliesen
-Wandfliesen einschl. Abdichtung
Bodenbelagsarbeiten:
-Fußbodenbelag aus Vinyl/PVC einschl. Sockelleisten
Malerarbeiten:
-Anstrich auf Wandflächen (Endbeschichtung)
-Anstrich auf Deckenflächen (Endbeschichtung) -
Umkleidebereiche/Geräteräume 1+2+3/Haustechnikräume
Tischlerarbeiten Innen- und Außentüren:
-Innentür einschl. Stahlrahmen - ohne Brand- bzw.
Rauchschutzanforderungen - 1-flüglig
-Innentür einschl. Stahlrahmen - mit Brand- bzw.
Rauchschutzanforderungen - 1-flüglig
-2x Außentür, Turnhalle, 1-flügelig
-WC-Trennwände einschl. WC-Türen
Metallbauarbeiten
-Schwingtor einschl. Rahmen - ohne Brand- bzw.
Rauchschutzanforderungen - ca. 4 m * 2 m
-ggf. 2x Außentür, Turnhalle, 1-flügelig
Schließanlage:
-Schließanlage (mit Transpondern und Gruppenzuordnung)
Gebäudefeinreinigung:
-Gebäudefeinreinigung nach Abschluss der Arbeiten
Heizung / Lüftung / Sanitär:
-Abwasseranlagen (Schmutzwasser-Leitungsnetz einschl.
Zubehör, Revisionsschächte für
Schmutzwasser-Leitungsnetz)
-Wasseranlagen (Trinkwasser-Leitungsnetz - Kaltwasser,
einschl. Absperr-/Regulierarmaturen, Isolierungen,
Zubehör, dezentraler Durchlauferhitzer für Waschtische,
Ausgussbecken, dezentraler Durchlauferhitzer für
Dusche, Waschtisch einschl. Armatur, Zubehör,
behindertengerechter Waschtisch einschl. Armatur,
Zubehör, Stütz- und Haltegriffe, WC einschl. Armatur,
Zubehör, behindertengerechtes WC einschl. Armatur,
Zubehör, Stütz- und Haltegriffe, Urinal einschl.
Armatur, Zubehör, Ausgussbecken einschl. Armatur,
Zubehör, behindertengerechte bodengleiche Dusche
einschl. Armatur, Duschvorhang, Zubehör, Haltestange,
frostsichere Außenarmatur)
-Ausstattung - Seifenspender, Papierhandtuchbox,
Mülleimer etc.
-Wärmeerzeugungsanlagen (Luft-WP für Außenaufstellung
einschl. Zubehör)
-Wärmeverteilnetze (Heizungs-Leitungsnetz einschl.
Dämmung, Zubehör)
-Raumheizflächen (Paneel-Deckenstrahlungsheizung
einschl. Weitpannträgersystem, Einbauleuchten, Zubehör
Hallenbereich, Fußbodenheizung einschl.
Konstruktionsdämmung, Zubehör -
Flur-/Umkleide-/Sanitärbereiche, Heizkörper einschl.
Zubehör - Geräteräume 1+2+3)
-Lüftungsanlagen (Mechanische Lüftungsanlage mit
zentralem Zu- und Abluftgerät und Wärmerückgewinnung)
-Abbruch einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau
vorhandenen technischen Anlagen (Sanitär, Heizung,
Lüftung) im erforderlichen Umfang)
Elektroinstallation:
-Niederspannungsschaltanlagen (Elektroinstallation -
niedriger Ausstattungsgrad)
-Beleuchtungsanlagen (Raumbeleuchtung, Außenbeleuchtung
am Gebäude)
-Blitzschutz- und Erdungsanlagen (äußerer Blitzschutz
sowie Auffanganlage auf Dachfläche einschl. Erdung)
-Telekommunikationsanlagen
(Telekommunikations-Installation - niedriger
Ausstattungsgrad)
-Such- und Signalanlagen (Behinderten-WC-Ruf)
-Gefahrenmelde- u. Alarmanlagen (Panikrufanlage
manuell)
-Abbruch einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau
vorhandenen technischen Anlagen (Elektro) im
erforderlichen Umfang)
Außenanlagen:
-Sanierung Terrazzo-Belag einschl. Abtretrost im
Eigangsbereich
-umlaufender Traufstreifen aus Betonborden mit
Splitfüllung einschl. Erdarbeiten
-Wiederherstellung der Grünflächen im Bereich des
Gebäudes nach Abschluss der Bauarbeiten
Angaben zur Bodendenkmalpflege
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des
Bodendenkmals Nr. 100071 Einzelfund Urgeschichte,
Altstadt Neuzeit, Siedlung Bronzezeit, Altstadt
deutsches Mittelalter. Auftreten von Funden beim
Eingriff in den Boden muss zwingend gerechnet werden.
Die archäologische Begleitung vor Ort ist mit der
Eingriffsplanung des Auftragnehmers abzustimmen, so
dass einerseits genügend Zeit zur Dokumentation
verbleibt, andererseits in der Zeit, in der keinen
neuen Eingriffe in den Boden vorgenommen werden, nicht
unnötig Fachpersonal vor Ort ist. Das gilt sowohl für
die Abrissarbeiten der Gründungen, das Herstellen der
Baugrube sowie für das Ausheben der Gräben für die
Erschließungen und die Herstellung der Wege
Angaben zur Baustelle
Die Schule Wildberg liegt am Werdersteg 1 in 16845
Wildberg. Die Turnhalle befindet sich auf dem Hinterhof
der Grundschule. Die Außenanlagen auf dem Hof Rund um
die Schule sind erst kürzlich im Jahr 2023 / 2024
komplett erneuert worden und sollten demnach vor
Beschädigungen geschützt werden. In unmittelbarer Nähe
zur Turnhalle befindet sich der neue Sportplatz sowie
ein neuer Spielplatz und neue Bepflanzung. Die
Turnhalle ist über die Kirchstraße oder
Präsidentenstraße, welche beide auf die
Ernst-Thälmann-Straße führen, zu erreichen. Über die
Ernst-Thälmann-Straße erreicht man den Parkplatz der
Schule. Die Straße führt über den Parkplatz zu einem
Zwischenweg zwischen neuem Sportplatz und der Kita
Wiesenzwerge Wildberg. Auf diesem Weg erreicht man die
direkte Nähe der Ostfassade der Turnhalle.
Einschränkung Benutzung Zufahrt:
Der AN kann sich vor Abgabe des Angebotes vor Ort einen
Überblick über die Situation machen. Die Straßen und
Wege zur Turnhalle sind teilweise beengt und sind
Vor-Ort einzusehen. Zufahrten und Wege für
Baustellenverkehr werden vor Arbeitsbeginn gemeinsam
mit der Bauleitung besprochen und abgestimmt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich der
Auftragnehmer (AN) vor Angebotsabgabe über die
örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen
Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat.
Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren,
werden nicht anerkannt.
Beschaffenheit Zufahrt:
Asphaltiert, gepflastert
Flächen auf Grundstück:
Teilweise versiegelt (gepflastert, Tartansportplatz,
bepflanzte Flächen, Rasenflächen)
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das Herstellen von
Anschlüssen von Baustrom und Bauwasser. Die Lage der
Anschlüsse ist im Vorfeld mit der Bauleitung
abzustimmen.
Transport am Bau ist möglich über: Flure, Räume
Die Lagerplätze sind vorab mit dem AG abzusprechen. Für
die sichere Lagerung der Baustoffe hat der
Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die genutzten Flächen
sind nach Abschluss der Bauausführung entsprechend dem
vorgefundenen Ausgangszustand und frei von Bauresten zu
hinterlassen. Eine Lagerung von Materialien innerhalb
der Turnhalle ist nicht gestattet. Lage und Größe der
für die Baustelleneinrichtung benötigten Flächen sind
mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
Schutzmaßnahmen:
Die Straßenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen
sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu
schützen. Eventuell auftretende Verunreinigungen sind
durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes
Anfordern zu beseitigen. Außerhalb der Baustelle
verursachte Beschädigungen an Freiflächen, Gebäuden,
Wegen, Straßen, Bepflanzungen und technischen Anlagen
(wie z.B. E-Verteiler, Straßenbeleuchtung) sind auf
Kosten des AN zu beseitigen. Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung von Schäden (z.B. an Straßenkanten) sind
zu treffen und über die Arbeitsdauer vorzuhalten.
Flurschäden, die vom AN oder seinen Beauftragten
während der Bauzeit das Maß an Unvermeidbarem
überschreiten oder fahrlässig hervorgerufen werden
gehen zu Lasten des AN. Alle durch die Baumaßnahmen
entstandenen Schäden sind vom AN zu beseitigen. Alle
vom AN benutzten Flächen und Wege sind während der
Baumaßnahme zu unterhalten, zu säubern und nach
Beendigung der Arbeiten wieder instand zu setzen. Der
AN hat eigene Vorkehrungen zu treffen, um Schäden
innerhalb des Gebäudes durch Schlechtwetter zu
vermeiden. (Schutz gegen Witterungsschäden) Der
Auftragnehmer hat bis zur Abnahme die von ihm
ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung
übergebenen Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl
zu schützen. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und
Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen.
Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen
und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle
Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und
kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die
Bauleitung zu entfernen. Die verwendeten Materialien
dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten
oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche
Reaktionen verursachen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs:
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen
von Gerüsten ist der Unternehmer selbst verantwortlich.
Fassadengerüst:
Das Fassadengerüst wird vom AN Gerüstbau errichtet und
vorgehalten. Diese Gerüste stehen den nachfolgenden
Auftragnehmern zur Verfügung. Die Gerüste müssen den
zur Zeit gültigen Vorschriften und DIN-Normen
entsprechen. Insbesondere DIN 4420 Arbeits- und
Schutzgerüste und DIN-Norm 18451 Gerüstbauarbeiten.
Eventuell erforderliche statische Nachweise werden
gesondert abgerechnet. Das zur Benutzung überlassene
Fassadengerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden.
Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und
Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der
Baustelle zu entfernen. Geländer und Umwehrungen sind
so auszubilden, dass die aus Sicherheitsgründen
geforderten Höhen sowie lichte Abstände zwischen
senkrechten Geländerstäben und zum Fußboden eingehalten
werden.
Materialentsorgung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine
Baustellenabfälle / Bauschutt, Materialreste usw.
sorgfältig sortiert, d.h. getrennt nach Art des
Materials (z.B. Holz, Kunststoffe, Metalle, Dämmung) zu
entsorgen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des AN.
Verstößt der AN gegen die Verpflichtung zur Sortierung
oder separaten Entsorgung, so gehen die entstandenen
Mehrkosten aller Art auf ihn über. Alle
Entsorgungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen und
beinhalten den Abtransport gemäß den gesetzlichen
Vorgaben mitsamt aller auszuführenden Nebenarbeiten Der
Entsorgungsnachweis einschließlich der dazugehörigen
Lieferscheine sind im Zusammenhang mit der Übergabe der
Dokumentation an den Bauherrn zu übergeben. Der Aufwand
für Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung von
Materialien und Stoffen, die bei Montagearbeiten und
bei Erstellung der Bauleistung anfallen, ist
einzukalkulieren. Restmaterial, Verschnitt,
Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu
entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die
Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng
einzuhalten. Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes und den dazu erlassenen Verordnungen
wie Nachweisverordnung und
Transportgenehmigungsverordnung sind zu beachten. Für
Abbruchmaßnahmen ist der "Erhebungsbogen zu Abfällen"
vom AN im Auftrag des AG auszufüllen und innerhalb von
2 Wochen nach Maßnahmeende an diesen zurückzusenden.
Reinigung während der Baumaßnahme:
Reinigung der Innen- und Außenbereiche während der
Ausführung der Arbeiten alltäglich nach Feierabend, und
gründlich vor Beginn des Wochenendes. Ziel der
Reinigung ist die Erhaltung der Sauberkeit auf der
Baustelle, auch zur Gewährung der Sicherheit der am Bau
Beteiligten. Die Baustelle und Gerüste sind stets in
einem sauberen Zustand zu halten und nach Beendigung
der Teilarbeiten besenrein entsprechend den nach VOB
genannten Nebenleistungen zu übergeben. Den
diesbezüglichen Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu
leisten. Kommt der AN seiner Reinigungspflicht nicht
nach, werden vom AG kostenpflichtige Ersatzmaßnahmen
vorgenommen und beim Auftragnehmer in Abzug gebracht.
Angaben zur Ausführung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
gesetzliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien
Alle gesetzlichen Grundlagen, Vorschriften, Richtlinien
und die allgemein anerkannten Regeln der Technik
(a.a.R.d.T.) mit Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
sind maßgeblich einzuhalten. Zusätzlich zu den ATV gem.
VOB/C (DIN 18299 ff) sind u. a. folgende Normen und
Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Fassung zu beachten: -
VDE-Richtlinien bzw. VDE-Bestimmungen, Vorschriften des
TÜV
- DIN - Normen
- EN - Normen
- Unfallverhütungsvorschriften
- einschlägige Empfehlungen und Verfügungen der
zuständigen Fachverbände
- Arbeitsstättenverordnung
- Brandschutzvorschriften
- MLAR
- DGUV Vorschriften und Regeln
- kommunale Abfallsatzung
- Blitzschutzrichtlinie
- RAL-Montage-Richtlinien
- Schallschutz nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- Gebäudeenergiegesetz GEG
- Allgemein gültige behördliche und gesetzliche
Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten, auch
wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht eigens erwähnt
sind
Vertragsbestandteil ist die VOB, Teil B und C in der
letztgültigen Fassung. Es gelten die anerkannten Regeln
der Technik, DIN-Normen, etc. in der jeweils neuesten
Ausgabe, im Speziellen: VOB/C Verdingungsordnung für
Bauleistungen. Die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften der einzelnen
Berufsgenossenschaften sind einzuhalten. Grundsätzlich
sind die Ausführungsanweisungen und/oder die
Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu
beachten. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext
als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses
Orginal-LV als verbindlich gültig. Die Ausführung
erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer
und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und
baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich
vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den
Ausführungsunterlagen zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten
hat der AN den AG unverzüglich (vor Arbeitsaufnahme)
informieren Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind
vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor
Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken
dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde
Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte
Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur
Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen
Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im
Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Das Anbringen von eigenen Firmentafeln ist nur mit
Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. der örtlichen
Bauleitung gestattet.
Bei dem Abbruch von tragenden Bauteilen (Decken u.a.)
sind die Abfangungsmaßnahmen nach statischen
Erfordernissen herzustellen. Die Vorgaben des Statikers
sind dabei zu beachten und einzuhalten.
Hilfskräfte, Transportmittel und Hebezeuge sind Sache
des Auftragnehmers. Über eventuell vorhandene und zur
Verfügung stehende Anlagen anderer am Bau beschäftigter
Firmen hat sich der AN selbst zu informieren. Die
Kosten für solche Anlagen Dritter sind Sache des
Auftragnehmers.
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten
Leistung. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist, umfassen alle Leistungen
die Lieferung der zugehörigen Stoffe und Bauteile, das
Abladen, Lagern, Verschnitt, Vertragen, Transporte,
Vorbereitungsarbeiten, Nebenarbeiten und fachgerechten
Einbauen einschließlich Lieferung aller erforderlichen
Befestigungsmaterialien unter Zugrundelegung der der
allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik,
der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C. Sofern in den
Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen",
"Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben
sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der
allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik,
der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden
Transport- und Entsorgungskosten mit einzukalkulieren.
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur
Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind, sind in die
Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet. Später verdeckt liegende Leistungen
werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen.
Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme
aufzufordern.
Materialien / Ökologie
Alle Baukonstruktionen sind aus güteüberwachten
Materialien zu erstellen. Es dürfen nur Materialien
verwendet werden, die frei von Schadstoffen sind, bzw.
bei denen die durch die Gesetzgebung vorgegebenen Werte
in der Gesamtheit der Schadstoffe innerhalb der
Grenzwerte liegen. Die gleichen Kriterien gelten auch
für die Verarbeitung der Materialien. Bei
Überschreitung der Grenzwerte sind erforderliche
Nachbesserungen, bzw. erforderliche Änderungen der
Ausrüstung zu Lasten des Auftragnehmers auszuführen.
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen,
Imprägnierungen, sonstigen Anstrichen, Spachtelungen,
Öle/Wachse, Korrosions-, Brandschutz, etc.) sind
umweltverträgliche, insbesondere lösemittelarme
Produkte und Verfahren zu verwenden ("blauer Engel").
Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen
Produkt bzw. GISCODE der Bauberufsgenossenschaft zu
Grunde zu legen und die Vorgaben der einschlägigen
Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu
berücksichtigen. Es sind grundsätzlich nur Bauprodukte
mit allgemeiner, bauaufsichtlicher Zulassung durch das
DIBt, gekennzeichnet mit dem Übereinstimmungszeichen
und dem Hinweis "Emissionsgeprüft nach
DIBt-Grundsätzen" zu verwenden. Die Materialien und
Konstruktionen müssen ökologisch und gesundheitlich
unbedenklich sein.
Hinweise zu gleichwertigen Materialien bzw.
Ausführungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.(Erläuterung: "Gilt
nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll
gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen
aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung
auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.")
Bei Vorgabe bestimmter Materialien o.ä. ist es Sache
des Bieters, den Nachweis der Gleichwertigkeit von
Materialien zu erbringen. Wird ein anderes Material als
beschrieben Bestandteil des Angebotes, ist die
Gleichwertigkeit mit der Abgabe des Angebotes
nachzuweisen. Als geeignete Form des Nachweises können
technische Beschreibungen des Herstellers oder
Prüfberichte einer anerkannten Stelle dienen. Die
Gleichwertigkeit ist schon zur Angebotsabgabe anhand
detaillierter technischer Unterlagen nachzuweisen sonst
ist das Angebot unvollständig und kann nicht gewertet
werden. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender
technischer Spezifikation gilt VOB Teil A, §13, Nr. 2.
Bauleitung und Baubesprechung
Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der
Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die
der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Von diesen
Besprechungen werden Protokolle durch die örtliche
Bauleitung des AG angefertigt, in denen die
vereinbarten Festlegungen enthalten sind. Die
Festlegungen sind mit Verkündung gültig und
gegebenenfalls schon vor Zugang des Protokolls
auszuführen. Der AN ist verpflichtet, die beschlossenen
Maßnahmen auch bei Nichtteilnahme an den Baurapporten
im Rahmen seines bestehenden Vertrages zeitgerecht zu
erfüllen. Der Bauleitung sind wöchentlich,
unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
Bautagesberichte. Die Tagesberichte müssen Angaben
enthalten über das Kalenderdatum, Anzahl und Art der
auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte des
Auftragnehmers, sowie Anzahl und Art der von ihm
eingesetzten Geräte, den wesentlichen Baufortgang
größerer Teilabschnitte, Wetterverhältnisse, von der
Bauüberwachung erhaltene Unterlagen, Lieferungen und
Transporte, Anordnungen und besondere Vorkommnisse.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Der Auftraggeber bestellt im Rahmen der aktuellen
Baustellenverordnung einen Sicherheits und
Gesundheitskoordinator. In Verbindung mit der
Baustellenverordnung hat der AN seine
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsanalysen gemäß ArbSchG
§§ 5,6 bereitzustellen. Bei Gefahr in Verzug auf der
Baustelle ist der SiGeKo dem AN gegenüber
weisungsberechtigt. Der Unternehmer hat im Zuge der
Auftragsannahme den Meldebogen für die Sicherheits- und
Gesundheitskoordination vollständig auszufüllen und
diesen der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Abrechnung
Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis angegebenen
Massen und Mengen gelten als Kalkulationsgrundlage. Die
tatsächlichen Ausführungsmengen sind
eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Abrechnung
erfolgt nach Aufmaß. Grundlage ist die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Aufmaße und
Rechnungen sind durch den Auftragnehmer ohne
zusätzliche Vergütung zu erstellen. Sie sind als
Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu
bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren.
Abnahme
Zur Abnahme sind folgende Unterlagen beizubringen:
-
Fachunternehmererklärung/Herstellerbescheinigung;
- Nachweis der verwendeten
Produkte, Lieferscheine;
- Nachweis der Zulassungen
(Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Allgemeine
bauaufsichtliche Prüfzeugnisse);
- Verwendbarkeitsnachweise;
- Übereinstimmungserklärungen;
- Entsorgungsnachweise.
Planungsunterlagen als Anlage zum LV
siehe Allgemeine Technische Vorbemerkungen zum
jeweiligen Los.
Termine und Fristen
siehe Deckblatt und Bauzeitenplan
Liste der Beteiligten
Bauherr:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Planung / Bauleitung:
Ru
ppiner Architektur & Ingenieurbüro
Gerhart-Hauptmann-Str. 11
16816 Neuruppin
Baubeschreibung / Beschreibung der Maßnahmen
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Vorbereitende Arbeiten
03.02
Vorbereitende Arbeiten
03.03 Abdichtungsarbeiten
03.03
Abdichtungsarbeiten
03.04 Mauerarbeiten
03.04
Mauerarbeiten