Maurerarbeiten
Turnhalle Wildberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Los 3 - Fassadenarbeiten - Teil 1
03
Los 3 - Fassadenarbeiten - Teil 1
Baubeschreibung / Beschreibung der Maßnahmen Baubeschreibung: Die Baumaßnahmen finden in der Turnhalle der Schule Wildberg statt. Gebäudefunktion: Turnhalle, Bezirkliches Wiederverwendungsprojekt Hallentyp Kleine Turnhalle KT 60; 289 m² Sportfläche Stoc kwerke: 1 Gebäudehöhe: bis 7 m (Hallenbereich); bis 3,75 m (Flachbau) Raumhöhe >2,6 m Äußere Gebäudeabmessungen: 25,072 m x 21,636 m Bauweise: UNI-HP-Schalenbauweise Dachlänge: Hallenbereich 12,0 m (HP-Dachschalen) Entwässerung nach außen; Flachbau 9,0 m (HPZ-Dachschalen), 2 % Neigung nach Innen auf Grund innenliegender Entwässerung Gründung: monolithisch als Streifenfundamente Unterbeton Fußboden: 10-15 cm B 160 Fußbodenaufbau: Umkleide: auf Unterbeton 2 Lagen Bitumendachpappe 500, HWL-Platte Zementgebunden 2,5 cm, 1 Lage Bitumendachpappe 350, Feinbeton 10 cm, Likolit Linoleum 1 cm; Waschraum: auf Unterbeton  2 Lagen Bitumendachpappe 500, Feinbeton 2,5 cm, Feinbeton 8 cm, Fußbodenfliese 1 cm Turnhallenlängswand / Giebelwände: HPZ-Wandschalen (Stahlbetonfertigteil) Längswand Flachbau: Gassilikatbetonelement Trennwände: Gassilikatbeton-Wandsteine Bauwerksabdichtungen: Außenwände: waagerechte Sperrschicht in Sockelhöhe aus Bitumendachpappe 500, Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte für Bauteile in Berührung mit Erdreich Dachaufbau: von unten nach oben: kalter Bitumenvoranstrich, 1 Lage Bitumendachpappe 500 als Dampfsperre, 60 mm Polystyroldämmung, 2 Lagen Bitumendachpappe 500, 1 Lage Glasfaservlies mit 2 Deckanstrichen Akustik Maßnahmen in Halle: Absorberelemente aus Raumaktustikbalken Maßnahmen: Die Baumaßnahmen werden während des laufenden Schulbetriebes durchgeführt. Schulsportstunden finden planmäßig statt, lediglich für die Vereinsnutzung wird die Halle gesperrt. Dies ist bei Durchführung der Maßnahmen zu beachten.  Die geplanten Maßnahmen werden gemäß den der Angebotseinholung beigefügten Plänen ausgeführt und sind nachfolgend Losweise aufgeführt: Erweiterter Rohbau: -Abbrucharbeiten einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau vorhandene Innentüren einschl. Rahmen und Sanitärtrennwände, Abbruch / Rückbau vorhandene Zwischendecken, Abbruch / Rückbau vorhandene Wandbekleidungen aus Holz, Abbruch / Rückbau vorhandene Wandfliesen, Abbruch / Rückbau vorhandene Stahlbetonwände im Bereich nachträglich hergestellter Öffnungen, Abbruch / Rückbau vorhandener Fußbodenaufbau Estrich einschl. Dämmung, Abdichtung und Belag ) -Schneidarbeiten  Öffnungen (Beton-Schneidarbeiten in nichttragende Wände für nachträgliche Herstellung von Öffnungen für neue Türen) -Abdichtungsarbeiten (Horizontale Abdichtung, Wassereinwirkungsklasse W1.1-E nach DIN 18533) -Estricharbeiten (Zementestrich einschl. Wärmedämmung ohne Konstruktionsdämmung FB-Heizung) -Sauberlaufenzone (vor Hallebereich) + (Eingang) Gerüstarbeiten: -Fassadengerüst einschl. Dachdeckerfangschutz und Vorhaltung -mobile Raumgerüste im Gebäudeinneren Fassadenarbeiten: - Zumauerung von Öffnungen bzw. Teilbereichen der HP-Wandschalen mit Porenbetonmauerwerk einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten (Anschlussbewehrung, Haftbrücken, Verspachtelung etc.), - Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) auf den neu hergestellten Porenbetonflächen gemäß den technischen Vorgaben und den Herstellerrichtlinien, - Abdichtungsarbeiten an der Fassade, insbesondere: - Abdichtung von Anschlüssen und Übergängen (z. B. Fenster, Türen, Lüftung, Schornstein), - Sockelabdichtung im Übergangsbereich Erdreich/Fassade, - Abdichtung hinter Fassadenbekleidungen und in gefährdeten Spritzwasserbereichen, - Fassadengestaltung bestehend aus: -Teilflächen mit Putzoberfläche (auf WDVS oder Bestand), - Teilflächen mit vertikaler Holzbekleidung einschließlich Unterkonstruktion, Hinterlüftung und Befestigung, - Ausbildung der äußeren Sockelbekleidung im Bereich des WDVS einschließlich Abdichtung, Abschlussprofile und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen, - Anarbeitung an Lüftungsbauteile und Schornstein (z. B. Lüftungsauslässe, Schornsteinköpfe, Durchdringungen) unter Beachtung einer fachgerechten Abdichtung und Integration in das jeweilige Fassadensystem. Alle Arbeiten sind nach den geltenden DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der Systemhersteller sowie den Vorschriften der VOB/C auszuführen. Die Koordination mit angrenzenden Gewerken (z. B. Dachdecker-, Lüftungs-, und Schornsteinarbeiten) ist sicherzustellen. Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten: - Rückbau der bestehenden Dachabdichtung auf Bitumenbasis, einschließlich fachgerechter Trennung, Sortierung und Entsorgung des anfallenden Bauschutts gemäß den geltenden Vorschriften, - Lieferung und Montage einer vorkonfektionierten Wärmedämmung auf den Dachflächen des Hallenbereichs und des Sozialtrakts, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Anschlussarbeiten, - Herstellung der neuen Dachdeckung einschließlich aller erforderlichen Ortgang-, Trauf- und Anschlussverkleidungen sowie Einfassungen an Durchdringungen, Ausbildung der Dachentwässerungsanlage, bestehend aus: - Attikaabdeckungen, - Dachrinnen,Fallrohren, - erforderlichem Zubehör und Befestigungsmaterial, einschließlich sämtlicher Anschlüsse an das Entwässerungssystem. Innenausbau: -Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen -Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen für Wandhalterung für Sprossenwände, Reckstangen -Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen für Wandhalterung Kletterstangen -Zulage zu Trockenbau-Ständerwände und -Vorsatzschalen für Wandhalterung Volleyball-Netz -unterseitige Akustikbekleidung in Sichtqualität an Decke - Flur-/Sanitärbereiche Fliesenarbeiten: -Fußbodenfliesen einschl. Abdichtung und Sockelfliesen -Wandfliesen einschl. Abdichtung Bodenbelagsarbeiten: -Fußbodenbelag aus Vinyl/PVC einschl. Sockelleisten Malerarbeiten: -Anstrich auf Wandflächen (Endbeschichtung) -Anstrich auf Deckenflächen (Endbeschichtung) - Umkleidebereiche/Geräteräume 1+2+3/Haustechnikräume Tischlerarbeiten  Innen- und Außentüren: -Innentür einschl. Stahlrahmen - ohne Brand- bzw. Rauchschutzanforderungen - 1-flüglig -Innentür einschl. Stahlrahmen - mit Brand- bzw. Rauchschutzanforderungen - 1-flüglig -2x Außentür, Turnhalle, 1-flügelig -WC-Trennwände einschl. WC-Türen Metallbauarbeiten -Schwingtor einschl. Rahmen - ohne Brand- bzw. Rauchschutzanforderungen - ca. 4 m * 2 m -ggf. 2x Außentür, Turnhalle, 1-flügelig Schließanlage: -Schließanlage (mit Transpondern und Gruppenzuordnung) Gebäudefeinreinigung: -Gebäudefeinreinigung nach Abschluss der Arbeiten Heizung / Lüftung / Sanitär: -Abwasseranlagen (Schmutzwasser-Leitungsnetz einschl. Zubehör, Revisionsschächte für Schmutzwasser-Leitungsnetz) -Wasseranlagen (Trinkwasser-Leitungsnetz - Kaltwasser, einschl. Absperr-/Regulierarmaturen,  Isolierungen, Zubehör, dezentraler Durchlauferhitzer für Waschtische, Ausgussbecken, dezentraler Durchlauferhitzer für Dusche, Waschtisch einschl. Armatur, Zubehör, behindertengerechter Waschtisch einschl. Armatur, Zubehör, Stütz- und Haltegriffe, WC einschl. Armatur, Zubehör, behindertengerechtes WC einschl. Armatur, Zubehör, Stütz- und Haltegriffe, Urinal einschl. Armatur, Zubehör, Ausgussbecken einschl. Armatur, Zubehör, behindertengerechte bodengleiche Dusche einschl. Armatur, Duschvorhang, Zubehör, Haltestange, frostsichere Außenarmatur) -Ausstattung - Seifenspender, Papierhandtuchbox, Mülleimer etc. -Wärmeerzeugungsanlagen (Luft-WP für Außenaufstellung einschl. Zubehör) -Wärmeverteilnetze (Heizungs-Leitungsnetz einschl. Dämmung, Zubehör) -Raumheizflächen (Paneel-Deckenstrahlungsheizung einschl. Weitpannträgersystem, Einbauleuchten, Zubehör Hallenbereich, Fußbodenheizung einschl. Konstruktionsdämmung, Zubehör - Flur-/Umkleide-/Sanitärbereiche, Heizkörper einschl. Zubehör - Geräteräume 1+2+3) -Lüftungsanlagen (Mechanische Lüftungsanlage mit zentralem Zu- und Abluftgerät und Wärmerückgewinnung) -Abbruch einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau vorhandenen technischen Anlagen (Sanitär, Heizung, Lüftung) im erforderlichen Umfang) Elektroinstallation: -Niederspannungsschaltanlagen (Elektroinstallation - niedriger Ausstattungsgrad) -Beleuchtungsanlagen (Raumbeleuchtung, Außenbeleuchtung am Gebäude) -Blitzschutz- und Erdungsanlagen (äußerer Blitzschutz sowie Auffanganlage auf Dachfläche einschl. Erdung) -Telekommunikationsanlagen (Telekommunikations-Installation - niedriger Ausstattungsgrad) -Such- und Signalanlagen (Behinderten-WC-Ruf) -Gefahrenmelde- u. Alarmanlagen (Panikrufanlage manuell) -Abbruch einschl. Entsorgung (Abbruch / Rückbau vorhandenen technischen Anlagen (Elektro) im erforderlichen Umfang) Außenanlagen: -Sanierung Terrazzo-Belag einschl. Abtretrost im Eigangsbereich -umlaufender Traufstreifen aus Betonborden mit Splitfüllung einschl. Erdarbeiten -Wiederherstellung der Grünflächen im Bereich des Gebäudes nach Abschluss der Bauarbeiten Angaben zur Bodendenkmalpflege Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bodendenkmals Nr. 100071 Einzelfund Urgeschichte, Altstadt Neuzeit, Siedlung Bronzezeit, Altstadt deutsches Mittelalter. Auftreten von Funden beim Eingriff in den Boden muss zwingend gerechnet werden. Die archäologische Begleitung vor Ort ist mit der Eingriffsplanung des Auftragnehmers abzustimmen, so dass einerseits genügend Zeit zur Dokumentation verbleibt, andererseits in der Zeit, in der keinen neuen Eingriffe in den Boden vorgenommen werden, nicht unnötig Fachpersonal vor Ort ist. Das gilt sowohl für die Abrissarbeiten der Gründungen, das Herstellen der Baugrube sowie für das Ausheben der Gräben für die Erschließungen und die Herstellung der Wege Angaben zur Baustelle Die Schule Wildberg liegt am Werdersteg 1 in 16845 Wildberg. Die Turnhalle befindet sich auf dem Hinterhof der Grundschule. Die Außenanlagen auf dem Hof Rund um die Schule sind erst kürzlich im Jahr 2023 / 2024 komplett erneuert worden und sollten demnach vor Beschädigungen geschützt werden. In unmittelbarer Nähe zur Turnhalle befindet sich der neue Sportplatz sowie ein neuer Spielplatz und neue Bepflanzung. Die Turnhalle ist über die Kirchstraße oder Präsidentenstraße, welche beide auf die Ernst-Thälmann-Straße führen, zu erreichen. Über die Ernst-Thälmann-Straße erreicht man den Parkplatz der Schule. Die Straße führt über den Parkplatz zu einem Zwischenweg zwischen neuem Sportplatz und der Kita Wiesenzwerge Wildberg. Auf diesem Weg erreicht man die direkte Nähe der Ostfassade der Turnhalle. Einschränkung Benutzung Zufahrt: Der AN kann sich vor Abgabe des Angebotes vor Ort einen Überblick über die Situation machen.  Die Straßen und Wege zur Turnhalle sind teilweise beengt und sind Vor-Ort einzusehen. Zufahrten und Wege für Baustellenverkehr werden vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit der Bauleitung besprochen und abgestimmt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Beschaffenheit Zufahrt: Asphaltiert, gepflastert Flächen auf Grundstück: Teilweise versiegelt (gepflastert, Tartansportplatz, bepflanzte Flächen, Rasenflächen) Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das Herstellen von Anschlüssen von Baustrom und Bauwasser. Die Lage der Anschlüsse ist im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Transport am Bau ist möglich über: Flure, Räume Die Lagerplätze sind vorab mit dem AG abzusprechen. Für die sichere Lagerung der Baustoffe hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die genutzten Flächen sind nach Abschluss der Bauausführung entsprechend dem vorgefundenen Ausgangszustand und frei von Bauresten zu hinterlassen. Eine Lagerung von Materialien innerhalb der Turnhalle ist nicht gestattet. Lage und Größe der für die Baustelleneinrichtung benötigten Flächen sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Schutzmaßnahmen: Die Straßenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Eventuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.  Außerhalb der Baustelle verursachte Beschädigungen an Freiflächen, Gebäuden, Wegen, Straßen, Bepflanzungen und technischen Anlagen (wie z.B. E-Verteiler, Straßenbeleuchtung) sind auf Kosten des AN zu beseitigen. Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Schäden (z.B. an Straßenkanten) sind zu treffen und über die Arbeitsdauer vorzuhalten. Flurschäden, die vom AN oder seinen Beauftragten während der Bauzeit das Maß an Unvermeidbarem überschreiten oder fahrlässig hervorgerufen werden gehen zu Lasten des AN. Alle durch die Baumaßnahmen entstandenen Schäden sind vom AN zu beseitigen. Alle vom AN benutzten Flächen und Wege sind während der Baumaßnahme zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung der Arbeiten wieder instand zu setzen.  Der AN hat eigene Vorkehrungen zu treffen, um Schäden innerhalb des Gebäudes durch Schlechtwetter zu vermeiden. (Schutz gegen Witterungsschäden) Der Auftragnehmer hat bis zur Abnahme die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Regelung und Sicherung des Verkehrs: Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Fassadengerüst: Das Fassadengerüst wird vom AN Gerüstbau errichtet und vorgehalten. Diese Gerüste stehen den nachfolgenden Auftragnehmern zur Verfügung. Die Gerüste müssen den zur Zeit gültigen Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Insbesondere DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste und DIN-Norm 18451 Gerüstbauarbeiten. Eventuell erforderliche statische Nachweise werden gesondert abgerechnet. Das zur Benutzung überlassene Fassadengerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der Baustelle zu entfernen. Geländer und Umwehrungen sind so auszubilden, dass die aus Sicherheitsgründen geforderten Höhen sowie lichte Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben und zum Fußboden eingehalten werden. Materialentsorgung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Baustellenabfälle / Bauschutt, Materialreste usw. sorgfältig sortiert, d.h. getrennt nach Art des Materials (z.B. Holz, Kunststoffe, Metalle, Dämmung) zu entsorgen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des AN. Verstößt der AN gegen die Verpflichtung zur Sortierung oder separaten Entsorgung, so gehen die entstandenen Mehrkosten aller Art auf ihn über.  Alle Entsorgungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen und beinhalten den Abtransport gemäß den gesetzlichen Vorgaben mitsamt aller auszuführenden Nebenarbeiten Der Entsorgungsnachweis einschließlich der dazugehörigen Lieferscheine sind im Zusammenhang mit der Übergabe der Dokumentation an den Bauherrn zu übergeben. Der Aufwand für Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei Montagearbeiten und bei Erstellung der Bauleistung anfallen, ist einzukalkulieren. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den dazu erlassenen Verordnungen wie Nachweisverordnung und Transportgenehmigungsverordnung sind zu beachten. Für Abbruchmaßnahmen ist der "Erhebungsbogen zu Abfällen" vom AN im Auftrag des AG auszufüllen und innerhalb von 2 Wochen nach Maßnahmeende an diesen zurückzusenden. Reinigung während der Baumaßnahme: Reinigung der Innen- und Außenbereiche während der Ausführung der Arbeiten alltäglich nach Feierabend, und gründlich vor Beginn des Wochenendes. Ziel der Reinigung ist die Erhaltung der Sauberkeit auf der Baustelle, auch zur Gewährung der Sicherheit der am Bau Beteiligten. Die Baustelle und Gerüste sind stets in einem sauberen Zustand zu halten und nach Beendigung der Teilarbeiten besenrein entsprechend den nach VOB genannten Nebenleistungen zu übergeben. Den diesbezüglichen Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten. Kommt der AN seiner Reinigungspflicht nicht nach, werden vom AG kostenpflichtige Ersatzmaßnahmen vorgenommen und beim Auftragnehmer in Abzug gebracht. Angaben zur Ausführung Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gesetzliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien Alle gesetzlichen Grundlagen, Vorschriften, Richtlinien und die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) mit Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind maßgeblich einzuhalten. Zusätzlich zu den ATV gem. VOB/C (DIN 18299 ff) sind u. a. folgende Normen und Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung zu beachten:                   - VDE-Richtlinien bzw. VDE-Bestimmungen, Vorschriften des TÜV - DIN - Normen - EN - Normen - Unfallverhütungsvorschriften - einschlägige Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände - Arbeitsstättenverordnung - Brandschutzvorschriften - MLAR - DGUV Vorschriften und Regeln - kommunale Abfallsatzung - Blitzschutzrichtlinie - RAL-Montage-Richtlinien - Schallschutz nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Gebäudeenergiegesetz GEG - Allgemein gültige behördliche und gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht eigens erwähnt sind Vertragsbestandteil ist die VOB, Teil B und C in der letztgültigen Fassung. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen, etc. in der jeweils neuesten Ausgabe, im Speziellen: VOB/C Verdingungsordnung für Bauleistungen. Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften sind einzuhalten. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu beachten. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten hat der AN den AG unverzüglich (vor Arbeitsaufnahme) informieren Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Das Anbringen von eigenen Firmentafeln ist nur mit Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung gestattet. Bei dem Abbruch von tragenden Bauteilen (Decken u.a.) sind die Abfangungsmaßnahmen nach statischen Erfordernissen herzustellen. Die Vorgaben des Statikers sind dabei zu beachten und einzuhalten. Hilfskräfte, Transportmittel und Hebezeuge sind Sache des Auftragnehmers. Über eventuell vorhandene und zur Verfügung stehende Anlagen anderer am Bau beschäftigter Firmen hat sich der AN selbst zu informieren. Die Kosten für solche Anlagen Dritter sind Sache des Auftragnehmers. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, umfassen alle Leistungen die Lieferung der zugehörigen Stoffe und Bauteile, das Abladen, Lagern, Verschnitt, Vertragen, Transporte, Vorbereitungsarbeiten, Nebenarbeiten und fachgerechten Einbauen einschließlich Lieferung aller erforderlichen Befestigungsmaterialien unter Zugrundelegung der der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten mit einzukalkulieren. Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Materialien / Ökologie Alle Baukonstruktionen sind aus güteüberwachten Materialien zu erstellen. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die frei von Schadstoffen sind, bzw. bei denen die durch die Gesetzgebung vorgegebenen Werte in der Gesamtheit der Schadstoffe innerhalb der Grenzwerte liegen. Die gleichen Kriterien gelten auch für die Verarbeitung der Materialien. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind erforderliche Nachbesserungen, bzw. erforderliche Änderungen der Ausrüstung zu Lasten des Auftragnehmers auszuführen. Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstigen Anstrichen, Spachtelungen, Öle/Wachse, Korrosions-, Brandschutz, etc.) sind umweltverträgliche, insbesondere lösemittelarme Produkte und Verfahren zu verwenden ("blauer Engel"). Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen Produkt bzw. GISCODE der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Es sind grundsätzlich nur Bauprodukte mit allgemeiner, bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt, gekennzeichnet mit dem Übereinstimmungszeichen und dem Hinweis "Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen" zu verwenden. Die Materialien und Konstruktionen müssen ökologisch und gesundheitlich unbedenklich sein. Hinweise zu gleichwertigen Materialien bzw. Ausführungen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.(Erläuterung: "Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.") Bei Vorgabe bestimmter Materialien o.ä. ist es Sache des Bieters, den Nachweis der Gleichwertigkeit von Materialien zu erbringen. Wird ein anderes Material als beschrieben Bestandteil des Angebotes, ist die Gleichwertigkeit mit der Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Als geeignete Form des Nachweises können technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten Stelle dienen. Die Gleichwertigkeit ist schon zur Angebotsabgabe anhand detaillierter technischer Unterlagen nachzuweisen sonst ist das Angebot unvollständig und kann nicht gewertet werden. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikation gilt VOB Teil A, §13, Nr. 2. Bauleitung und Baubesprechung Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Von diesen Besprechungen werden Protokolle durch die örtliche Bauleitung des AG angefertigt, in denen die vereinbarten Festlegungen enthalten sind. Die Festlegungen sind mit Verkündung gültig und gegebenenfalls schon vor Zugang des Protokolls auszuführen. Der AN ist verpflichtet, die beschlossenen Maßnahmen auch bei Nichtteilnahme an den Baurapporten im Rahmen seines bestehenden Vertrages zeitgerecht zu erfüllen. Der Bauleitung sind wöchentlich, unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: Bautagesberichte. Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über das Kalenderdatum, Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte des Auftragnehmers, sowie Anzahl und Art der von ihm eingesetzten Geräte, den wesentlichen Baufortgang größerer Teilabschnitte, Wetterverhältnisse, von der Bauüberwachung erhaltene Unterlagen, Lieferungen und Transporte, Anordnungen und besondere Vorkommnisse. Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Der Auftraggeber bestellt im Rahmen der aktuellen Baustellenverordnung einen Sicherheits und Gesundheitskoordinator. In Verbindung mit der Baustellenverordnung hat der AN seine arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsanalysen gemäß ArbSchG §§ 5,6 bereitzustellen. Bei Gefahr in Verzug auf der Baustelle ist der SiGeKo dem AN gegenüber weisungsberechtigt. Der Unternehmer hat im Zuge der Auftragsannahme den Meldebogen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination vollständig auszufüllen und diesen der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Abrechnung Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Mengen gelten als Kalkulationsgrundlage. Die tatsächlichen Ausführungsmengen sind eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Grundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Aufmaße und Rechnungen sind durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung zu erstellen. Sie sind als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Abnahme Zur Abnahme sind folgende Unterlagen beizubringen: - Fachunternehmererklärung/Herstellerbescheinigung; - Nachweis der verwendeten Produkte, Lieferscheine; - Nachweis der Zulassungen (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse); - Verwendbarkeitsnachweise; - Übereinstimmungserklärungen; - Entsorgungsnachweise. Planungsunterlagen als Anlage zum LV siehe Allgemeine Technische Vorbemerkungen zum jeweiligen Los. Termine und Fristen siehe Deckblatt und Bauzeitenplan Liste der Beteiligten Bauherr: Amt  Temnitz Bergstraße 2 16818 Walsleben Planung / Bauleitung: Ru ppiner Architektur & Ingenieurbüro Gerhart-Hauptmann-Str. 11 16816 Neuruppin
Baubeschreibung / Beschreibung der Maßnahmen
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Vorbereitende Arbeiten
03.02
Vorbereitende Arbeiten
03.03 Abdichtungsarbeiten
03.03
Abdichtungsarbeiten
03.04 Mauerarbeiten
03.04
Mauerarbeiten