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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Teil A - Besondere technische Vertragsbedingungen Teil A - Besondere technische Vertragsbedingungen I. Allgemeine technische Beschreibung 1.       Objekt           Umbau alte Turnhalle und Sozialtrakt 2.       Bauort           Dorfaue 8, 16727 Oberkrämer OT Bötzow 3.       Erschliessung          Das Gelände ist medientechnisch erschlossen.          Lagerflächen werden nur begrenzt zur          Verfügung gestellt. Der Materialeinsatz ist          entsprechend zu disponieren.          4.       Angebotsgrundlage          Grundlage des Angebots          (Alle Teile ergänzen sich inhaltlich)          Teil A - Besondere technische Vertragsbindung                   I. Allgemeine technische Beschreibung                  II. Besondere technische Vorschriften                      Anhang          Teil B - Leistungsverzeichnis 5.       Ausführungsunterlagen          Übergabe bei Auftragserteilung 6.       Termine          Genaue Termine werden bei Auftragserteilung          festgelegt.          Beginn             : ...............          Ende                : ............... 7.       Baubegehungen sind vor Angebotsangabe mit der           Bauleitung zu vereinbaren.          Der Auftragnehmer erklärt, sich vor          Angebotsabgabe von allen örtlichen und          sonstigen Verhältnissen, auch in Zusammenhang          mit der Durchführung seiner Arbeiten, genau          unterrichtet zu haben 8.       Baustelleneinrichtung          Die Einheitspreise verstehen sich          einschliesslich Auf- und Abbau, Vor- und          Unterhaltung der gesamten          Baustelleneinrichtung für die Daür aller          Arbeiten. Es wird vorsorglich auf die          Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften          der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht          und der Bauaufsicht hingewiesen. Es bleibt          alleinige Angelegenheit des Auftragnehmers,          für die benötigte Sicherheit der benutzten          Einrichtungen zu sorgen. 9.       Bauwasser, Baustrom          Anschlüsse Baustrom und Bauwasser stehen zur          Verfügung. Die Kosten des Verbrauchs trägt          der Auftragnehmer (3 Promille der          Vertragssumme). Die elektrischen Anlagen,          Installation usw. müssen in allen Teilen          den VDE-Bestimmungen entsprechen. 10.      Bauschuttabfuhr          Der anfallende Abfall (Verpackungsmaterial          etc.) ist vom Auftragnehmer abzufahren. Alle          entsprechenden Kosten einschliesslich          Transport und Deponiegebühren hat der          Auftragnehmer in seine Einheitspreise          einzurechnen. Kommt der Auftragnehmer          dieser Verpflichtung nicht pünklich nach,          wird die Schuttbeseitigung durch Dritte          vorgenommen, die Kosten hat der Auftrag-          nehmer zu tragen. 11.      Bauwesenversicherung          Der Abschluss einer Bauwesenversicherung          entbindet den Auftragnehmer und seinen          Erfüllungsgehilfen nicht von der üblichen          Sorgfaltsplicht. 12.      Die Angebotsfrist läuft bis zum : 13.     Entfällt 14.      Alle Masse sind vom Auftragnehmer selbst am          Bau zu nehmen, ebenso hat sich der Auftrag-          nehmer über die Einrichtungsmöglichkeiten          aller angebotenen Materialien, Maschinen          und Geräte zu informieren. 15.      Die Lieferung frei Verwendungsstelle          beinhaltet sämtliche Kosten und Leistungen,          wie die Anlieferung an der Baustelle, nach          vorheriger, genaür Vergewisserung der          Abfuhrmöglichkeiten, evtl.          Transportversicherung der zum Abladen,          Einbringen notwendiger Hilfskräfte, der          Geräte und Vorrichtungen unter          Berücksichtigung der vorh. Einbringungs-          öffnungen, Boden- und Deckenbelastbarkeit. 16.      Vom Auftragnehmer müssen die Verträge mit          Nachauftragnehmern so abgefasst werden, dass          im Fall einer Vertragsstörung, die der          Auftragnehmer zu vertreten hat, der          Auftraggeber den Anspruch auf vertragsgemässe          Erfüllung der Leistung und Gewährleistung          unmittelbar gegen die Nachauftragnehmer          geltend machen kann. 17.      Parken von Fahrzeugen, PKW `s ist nur auf den          dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt.          Uebernachtungen sind auf dem gesamten          Baugelände nicht statthaft. Abschnitt II  Besondere technische Vorschriften 1.       Die Einheitspreise verstehen sich einschl.          Auf- und Abbau, Vor- und Unterhaltung der          gesamten Baustelleneinrichtung nebst          Unterkünften, WC- und Waschmöglichkeiten         sowie den behördlichen Vorschriften         entsprechende Sicherung und Schutzmassnahmen.          Für die Unterbringung von Arbeitskräften,          das Abstellen von Materialien und Werkzeugen          etc. stehen bauseitig keine verschliessbaren          Räume zur Verfügung. 2.       Die Ausführung aller Leistungen hat in          Übereinstimmung mit allen betreffenden          DIN-Normen, Richtlinien, Erlassen, und          den Verordnungen zu erfolgen. Sie gelten          vollinhaltlich als Ergänzung der          Ausschreibungsbedingungen, in der jeweils          neüsten Fassung. 3.       Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft          über Unfallverhütung sind besonders zu          beachten und zu befolgen. 4.       Die Arbeitsüberwachung durch einen          verantwortlichen Bauleiter sowie durch          eine ausreichende Anzahl von Vorarbeitern ist          mit den Einheitspreisen abgegolten. Der          Bauleiter muss während der Arbeitszeit         ständig für MW & Partner Bauingenieure GmbH         oder Bauherren erreichbar sein. 5.       Die Ausschreibung umfasst eine fertige          Leistung einschl. aller Nebenleistungen. 6.       Folgende Vorschriften liegen          der Ausschreibung zugrunde:          Die neusten Fassungen aller, mit den          Auftragsleistungen zusammenhängenden          DIN- und sonstigen Vorschriften, soweit          diese durch diese Ausschreibung nicht          abgeändert oder aufgehoben werden.          Weiterhin ist hierfür gültig:          a) die Bauordnung des Landes Brandenburg          b) die Vorschriften und Richtlinien der              Fachverbände          c) die Forderungen der örtlichen Brand-              schutzbehörde          d) die Forderungen der zuständigen              Bauaufsichtsbehörde          e) die Vorschriften der Berufsgenossenschaft 7.       Zum Leistungsumfang gehören ohne gesonderte           Vergütung ferner:          a) alle erforderlichen Nebenarbeiten im             Zusammenhang mit der Ausführung der             kompletten Leistung, einschliesslich aller             notwendigen Aussparungen und Oeffnungen          b) das Vorhalten der Baustelleneinrichtung              einschliesslich der erforderlichen Geräte              und Werkzeuge sowie Gerüste bis 2,00 m              Höhe          c) die Beseitigung aller anfallender              Verunreinigungen sowie der Verpackung der              einzubaünden Materialien sowie              angefallenen Bauschutt          d) das fachgerechte Ausbessern bzw. das              Reinigen verschmutzter Bauteile und              Oberflächen          e) das Beseitigen von Bauschäden und Bau-              mängeln vor der Endabnahme, wobei              Beschädigungen durch Fremdfirmen der              Bauleitung unverzüglich anzuzeigen sind.        f) sämtliche beim Abbruch anfallenden              Materialien gehen in Besitz des              Auftragnehmers über und sind von ihm              auf eine ordentliche Deponie zu entsorgen 8.       Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass, bzw. wo           möglich, nach Zeichnung. Die Aufmasse,           Abrechnungszeichnungen und Massenberechnungen           sind den Rechnungen in prüfbarer Form           beizufügen.
Teil A - Besondere technische Vertragsbedingungen
MALER- UND LACKIERARBEITEN 3 BESONDERER TEIL - Maler- und Lackierarbeiten 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technischeAusführung grundsätzlich aus: DIN 6164-1   - DIN-Farbenkarte bzw. RAL-Farbenkarte DIN 6173     - Farbabmusterungen DIN 8200     - Strahlverfahrenstechnik; Begriffe; Einordnung der Strahlverfahren DN 8201      - Feste Strahlmittel DIN 18349    - Betonerhaltungsarbeiten DIN 18363    - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364    - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18366    - Tapezierarbeiten DIN 18451    - Gerüstbauarbeiten DIN 50902    - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen DIN 53221    - Prüfung von Anstrichstoffen und ähnlichen Beschichtungsstoffen; Prüfung von Anstrichen auf Überlackierbarkeit DIN 53236    - Prüfung von Farbmitteln; Mess- und Auswertebedingungen zur Bestimmung von Farbunterschieden bei Anstrichen, ähnlichen Beschichtungen und Kunststoffen DIN 53778    - Kunststoffdispersionsfarben für innen DIN 55900    - Beschichtungen für Raumheizkörper DIN 55945    - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe (im Zweifel gilt DIN EN 971-1) DIN EN 927-1 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe Für das Beschichten von Estrich gilt: DIN 18353    - Estricharbeiten 3.2 Stoffe, Bauteile Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Pro- duktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert: - ohne organische Lösungsmittel - ohne giftige Topfkonservierungsmittel - ohne giftige Fungizide und Algizide - keine Schadstoffemission an die Umwelt - keine freiwerdenden KH-Monomeranteile - keine negative Geruchsbildung - Wasserdampfdurchlässigkeit - äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m Beschichtungsstoffe für Graffitischutz müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Bei porösem Untergrund dürfen nur chemisch neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen. Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht we- sentlich behindern und keine umweltschädigenden Lösungsmittel enthalten. Weiter muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder all- gemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 3.3 Ausführung 3.3.1 Allgemeines - Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat  der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber recht- zeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.   Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten:   -- leicht oder hell getönt: Weißpigment, geringe  Buntpigmentzusätze   -- mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne Sättigung   -- vollgetönt: Weißpigment höchster Sättigung mit überwiegend Buntpigment - Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. - Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. - Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer  freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke nicht dagegen spricht. - Ergänzend zu Nr. 3.1.1 DIN 18363 hat der Auftragnehmer Bedenken anzumelden:   -- wenn das vorgesehene Reinigungsverfahren keinen Erfolg verspricht   -- wenn insbesondere bei verputztem Holzfachwerk, Bruchsteinmauerwerk oder schadhaftem Ziegel - oder sonstigem Verblendmauerwerk - eine zu Schäden führende Durchfeuchtung des Untergrundes nicht nahezu auszuschließen ist,   -- wenn zum Schutz der Umgebung Maßnahmen erforderlich sind, welche die Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausführung fraglich erscheinen lassen. - Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das Geltendmachen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1   DIN 18 363 umfasst deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht. - Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist unbedingt einzuhalten. - Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. - Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. - Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. - Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden. - Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Zur Zeit gelten DIN 2403 und DIN 2404. - Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise vor Ausführung mit dem Architekten abzusprechen. - Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. - Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben. - Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung,  Behälter, Abdeckmaterial u. dgl. - Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten.   Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. - Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. - Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. - Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln. - Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. - Fassadenbeschichtungen sind nicht bei starker Sonneneinstrahlung  durchzuführen. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. ä. vorzunehmen. - Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen so wie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der Auftragnehmer Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 10% eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. - Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen. - Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach der Befestigung. 3.3.2 Untergründe und Vorbehandlung Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen: - nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie beschichtet sind - Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen - alkalische Reaktion des Untergrundes - harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz - ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen normal nicht überstreichbare Baustoffe Falls in der Ausschreibung keine besonderen Angaben zur Mörtelgruppe des Untergrundes gemacht werden, ist davon auszugehen, dass der Untergrund für die vorgesehene Beschichtung geeignet ist. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren. Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischen Abbeizern vor der Weiterbehandlung trocken sein. Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der Auftraggeber über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen. Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren. Porenbeton ist nur in trockenem Zustand zu beschichten. Die unmittelbare Beschichtung von Porenbeton für normale Anforderungen soll mit Beschichtungsstoffen - innen wie außen - auf der Basis von Acrylharz-Dis- persion erfolgen. Sind andere Beschichtungen ausgeschrieben, muss ggf. eine Vorbehandlung erfolgen. Die Herstellerrichtlinien sowohl des Lieferanten von Porenbeton als auch die des Beschichtungsstoff Herstellers sind in diesem Fall zwingend zu beachten. Das gilt entsprechend bei erhöhten Anforderungen an die Gestaltung, relativer Luftfeuchtigkeiten von über 70% über längere Zeit und chemischer Beanspruchung. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannterstofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als grundsätzlich nicht überstreichbar: - Elastische Dichtungsprofile - Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid - Polycarbonat - Polyethylen Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen. Weiße maßhaltige Kunststoffbauteile im Außenbereich (Türen, Fenster) sollen nicht dunkel beschichtet werden. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher und Risse mit einem der Beschichtung entsprechenden Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit der Bauleitung erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich. Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln. Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff Dispersions-Beschichtungen entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nicht-korrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u.dgl. Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber angewendet werden. Kupfer ist vor der Beschichtung mit Perchloräthylen zu reinigen. Unbehandeltes Aluminium ist zu schleifen und zu entfetten. Verzinkte Untergründe dürfen nicht mit Primern auf Alkydharzbasis behandelt werden; ebenso ist die Verwendung von Alkydharzlackfarben dafür untersagt. Hartfaserplatten dürfen vor der Beschichtung nicht angeschliffen werden. Zu grobe Zementestrich-Oberflächen sind nach Absprache mit der Bauleitung maschinell zu glätten. Furnierte Türen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden. Raufasertapeten oder andere tapetenähnliche Stoffe sind nur mit wasch oder scheuerbeständigen Stoffen zu beschichten. 3.3.3 Renovierungsarbeiten Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig - gegen besondere Vergütung - eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln. Andere Verfahren sollen ggf. als Nebenangebote abgegeben werden. Die Erprobung kann als Kriterium für die Vergabe verlangt werden. Das gilt insbesondere für Gebäude im Innenbereich der Bebauung. Beim Reinigungsabstrahlen von Fassaden mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk. Beim Reinigen von Ziegelfassaden sind diese zunächst von unten nach oben vorzunässen. Bei glasierten oder engobierten Oberflächen darf keineSäure verwendet werden. Bei schadstoffhaltigen Zusätzen sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Die Haftung neuer Beschichtungen auf alten Untergründen - auch auf Anstrichen - muss gewährleistet sein. Im Zweifel sind Probeanstriche vorzunehmen oder Fachberater zu konsultieren. Neben der Haftung ist auch die Übereinstimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit zu beachten. Anstriche auf Dichtungsmassen sind nicht zu erneuern. Im Schadensfall ist zunächst der Dichtstoff zu erneuern. Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen ist absolut untersagt. Gerissene Anstriche aller Art sind zu entfernen oder so anzuschleifen, dass Ansätze nicht sichtbar sind. Bei Lackierungsarbeiten, insbesondere von Türen und Fenstern, muss beim Vorhandensein von elastischen Dichtungen der Lack weichmacherfest sein. Saugende, aber überstreichbare, Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig. Altanstriche auf Polymerisatharzbasis können bei Zusatz von Lösungsmitteln (Ketone oder Benzolderivate) zum neuen Beschichtungsstoff ohne Vorbehandlung überstrichen werden. Altanstriche sind nur zu beschichten, wenn die Elastizität des neuen Trockenfilms das zulässt. Die Herstellerhinweise sind zu beachten. Alte Silikatfarbenanstriche können mit Kunststoff-Dispersionsfarben beschichtet werden, umgekehrt ist das nur zulässig, wenn zuvor nach Werks- vorschrift ein entsprechender Umwandler eingesetzt wird. In diesem Fall sind Glasflächen abzukleben. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist unmittelbar abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trock- nung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, damit eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so gilt das bis auf den unbeschichteten Untergrund. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. Sofern im unteren Bereich von Holzfenstern scharfe Kanten oder Fasen vorhanden sind, sind diese im Radius von 2 mm abzurunden. 3.3.4 Hinweise zu Beschichtungsstoffen und Verarbeitung Holzbeschichtungen im Außenbereich mit lasierenden oder pigmentfreien Beschichtungsstoffen sollen UV-Strahlen hemmende Bestandteile aufweisen. Bei Beschichtungen auf Lösungsmittelbasis ist unbedingt eine ausreichende Trocknung der einzelnen Schichten zu sichern. Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden. Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbtonder Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung    : RAL 1004 - 1015 mittlere Tönung : RAL 2002 - 3000 dunkle Tönung   : RAL 3003 - 8003 3.3.5 Brandschutzbeschichtungen Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: Die verwendeten Stoffe bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung oder eines (befristeten) Prüfbescheides der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Prüfanstalt. Imprägnierungen und sonstige Beschichtun- gen von Holz müssen vorher durchgeführt werden und mit der Brandschutzbeschichtung verträglich sein. Für Brandschutzbeschichtungen sind die Angaben der bauaufsichtlichen Zulassung verbindlich. Dämmschichtbildende Beschichtungsstoffe für Holz dürfen nur angewendet werden, wenn an der Verarbeitungsstätte eine gültige Zulassung (Prüfbescheid) als Durchschrift oder Kopie vorliegt. Dabei sind zu beachten: - Die Dicke des Holzes bzw. Holzwerkstoffes muss mehr als 12 mm betragen - Die Mindestauftragsmenge gemäß Zulassung ist einzuhalten - Die Hölzer sind grundsätzlich allseitig zu beschichten, wenn das Holz nicht vollflächig auf massiven, mineralischen Untergründen befestigt ist. Der zu beschichtende Untergrund muss tragfähig, frei von Staub, Öl, Fett und anderen Verunreinigungen sein. Stark saugende Flächen sind mit einem Grundbeschichtungsstoff nach Angaben des Herstellers des Brandschutzmittels zu behandeln. Glatte Oberflächen sind durch Anschleifen aufzurauhen. Alte Beschichtungen sind im allgemeinen zu entfernen. Die Anzahl der aufzutragenden Beschichtungen ist aus den Merkblättern der Hersteller zu ersehen. Beschichtungen mit wasserverdünnbaren dämmschichtbildenden Kunstharzbe- schichtungsstoffen dürfen bei Temperaturen der Luft und des Untergrundes unter 5 °C nicht mehr durchgeführt werden, die relative Luftfeuchtigkeit darf 70 % nicht übersteigen. Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) anzugeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln. U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Ausführende weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen. Die dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtungen sind für Stahlbauteile (Träger, Stützen und Fachwerkstäbe), die feuerhemmend F 30 oder F 60 nach DIN 4102 Teil 2 beschichtet werden sollen, von Bedeutung. Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen ist von dem Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nach DIN 18 200 nachzuweisen, ebenso ob das Beschichtungssystem für offene und auch für geschlossene Stahlprofile geprüft ist und bis zu welchen U/A-Werten die Produkte mit welchen Schichtdicken eingesetzt werden dürfen. Das System soll einheitlich aus - Korrosionsschutz - Dämmschichtbildner - Schlussbeschichtung bestehen. Es muss für den jeweiligen Einsatzort (innen und/oder außen) zugelassen sein. Systeme, die im Inneren Feuchtigkeitseinwirkungen oder chemisch stark wirkenden Medien ausgesetzt sind, müssen für innen und außen zugelassen sein. Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so ist die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten: 1. Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen. 2. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 Ám nicht überschreiten (einschließlich evtl. vorhandener Verzinkung). 3. Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach DIN EN ISO 2409 ist durchzuführen. 4. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten ergeben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein,  dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt. Das Auftragsverfahren (Rollen, Streichen, Spritzen) ist gemäß Zulassung und örtlicher Gegebenheit zu wählen. Das Messen der Stahltemperatur (> 5 °C) und der relativen Luftfeuchtigkeit (< 80 %) gilt als Nebenleistung. Auf eine Schlussbeschichtung kann verzichtet werden, wenn es in der Zulassung vermerkt ist. Beschichtete Bauteile dürfen keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Aufschäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Min- destabstand sollte 40 mm betragen. Vom Auftragnehmer ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion ein (ggf. mehrfach) Schild an auffälliger Stelle anzubringen, welches aufweist: - Zulassungsnummer und Aussteller - Ausführungsdatum - Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers - Anzahl der Schichten - Gesamtdicke der Trockenschicht - Art der Schlussbeschichtung - Datum der nächsten Prüfung - Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen Bestehen Zweifel technischer Art, ist der Auftragnehmer zur Konsultation des Herstellers verpflichtet. 3.4 Preisinhalte Zusätzlich zu Nr. 4.1  DIN 18363 gelten als Nebenleistung: - Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen. - Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers. - Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang, Fußgängerüberwege aus Bohlen für nicht begehbare Flächen. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts  für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - Der Schutz von Dachrinnen und Fallrohren vor Farb- und Putzbestand teilen. - Das Sichern von Außenwandbeschichtungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten. Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.: - Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt werden können und  keine Vertiefungen hinterlassen, - Löcher, die z.B. durch Stoß entstanden sind, - Schwundrisse, jedoch nicht Setzrisse, - durch Stoß und Druck entstandene kleinere Unebenheiten. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Als Besondere Leistungen gelten in Erweiterung von Nr. 4.2 DIN 18363: - Das Beiarbeiten schadhafter Holzteile mit spezieller Füllmasse (soweit technisch noch möglich). - Das Abrunden von scharfen und gefasten Kanten bei Fenstern und Türen  im Außenbereich. - Das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen zur Altbeschichtung. - Das Verkitten von Fugen an Deckleisten, Übergängen von Füllung und  Rahmen bei Türen und dgl. - Das Ausbessern von Kittfasen. - Der Voranstrich hinter Heizkörpern in Kleinflächen bis zur Größe der  Heizkörper.- Sonderbehandlung der Witterungsseite von Fassaden. - Sonderbehandlung von Beschlägen und Befestigungen sowie Formstücken. - Markierungen und Beschriftungen. - Beschichtungen für besondere Beanspruchungen. - Fugenabdichtungen. - Besondere Maßnahmen bei Beschichtungen im Außenbereich, wenn die Temperaturen unter 5° und über 30°C liegen. 3.5 Abrechnungshinweise Flächen mit besonderer Profilierung sind gesondert zu erfassen. Nr. 5.1.8 DIN 18363 ist so zu verstehen, dass sich das "zusammenhängend" auf den Zusammenhang von Öffnung und Nische bezieht (z.B. Fensteröffnung in einer Nische), nicht für den Zusammenhang von Öffnungen un- tereinander. So ist z.B. eine gemeinsame Öffnung von Tür und Fenster bei Balkonen oder ein Fenster über Eck als eine Öffnung zu betrachten. Brüstungen in ausgefachten Skelettbauten gelten nicht als Nische, sondern als Wandteil. Die Beschichtung von Zäunen, Geländern, Gittern u.ä. umfasst ohne besondere Erwähnung auch die Beschichtung von Befestigungen, Stützen, Handläufen u. dgl.. Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden: Unter dem Begriff "glatt" sind einzuordnen: geglättete und geriebene Putzflächen, glatt gespachtelte Putzflächen, d.h. Flächen, bei denen höchstens an vereinzelten Stellen geringfügige Unebenheiten auftreten, glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten, mit Raufaserpapier tapezierte Flächen u.ä. Untergründe. Unter dem Begriff "rau" sind einzuordnen: Kalk- und Zementputzflächenmit grobem Sandkorn, ungeputztes, jedoch bündig verfugtes Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk, schalungsraue Sichtbetonflächen mit geringen Schalungsgraten, strukturierte Anstriche, sandgefüllte Kunststoff-Dispersionsputze u.ä. Untergründe. Unter dem Begriff "stark rau" sind einzordnen: stark profilierte Oberflächen von Spritzputz, Wabenputz, Rohbeton, Kunststeinbossen u. ä. Untergründe.
MALER- UND LACKIERARBEITEN
01 Sozialtrakt (Innen)
01
Sozialtrakt (Innen)
01.__.0001 Dispersionsfarbenbeschichtung entfernen Dispersionsfarbenbeschichtung auf Wänden durch Abkratzen und Abwaschen bis auf den Putz entfernen. Bauteil: Wand und Decke Bereich : Wände
01.__.0001
Dispersionsfarbenbeschichtung entfernen
75,00
m2
01.__.0002 Abkleben von Heizkörper Abkleben von Heizkörper aus Stahl, beschichtet, einschl. unterhalten und wieder beseitigen. Ausführung mit einlagiger verklebter Kunststofffolie. Die verwendeten Klebematerialien dürfen keine Rückstände auf den Heizkörper hinterlassen.
01.__.0002
Abkleben von Heizkörper
40,00
01.__.0003 Schutzabdeckung, Folie Schutzabdeckung aus Kunststofffolie als Schutz der oberflächenfertigen Bauteile wie Fenstern, Türen, Einrichtungsgegenständen, Wandliesen udg. abkleben und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, einschl. der späteren Beseitigung, in allen Zimmern auf jeder Etage
01.__.0003
Schutzabdeckung, Folie
400,00
01.__.0004 Schutzabdeckung,Papier Schutzabdeckung aus Kartonware als Schutz für Keramik-, Terrazzo- und Bodenbeläge in unterschiedlichen Größen herstellen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, einschl. der späteren Beseitigung.
01.__.0004
Schutzabdeckung,Papier
250,00
01.__.0005 Abkleben von Elektroinstallation Abkleben von Elektroinstallation (z.B. Schalter, Steckdosen, Verteiler,) einschl. unterhalten und wieder beseitigen. Ausführung mit einlagiger verklebter Kunststofffolie. Die verwendeten Klebematerialien dürfen keine Rückstände hinterlassen.
01.__.0005
Abkleben von Elektroinstallation
150,00
St
01.__.0006 Abkleben von Rohrleitungen Abkleben von Rohrleitungen Durchmesser bis 100mm aus Stahl beschichtet, einschl. unterhalten und wieder beseitigen. Ausführung mit einlagiger verklebter Kunststofffolie. Die verwendeten Klebematerialien dürfen keine Rückstände auf den Rohrleitungen hinterlassen
01.__.0006
Abkleben von Rohrleitungen
50,00
m
01.__.0007 Deckenleuchten schützen Leuchten an Decken befestigt vor den Malerarbeiten mit einer Schutzfolie allseitig schützen. Größe bis 1000 x 300 x 100 mm
01.__.0007
Deckenleuchten schützen
25,00
Stk
01.__.0008 Maler, Spachtelarbeiten, Untergrund für Anstrich vorbehandeln Wandflächen für die Aufnahme von Anstriche, vorbereiten durch Ausbessern des Putzes oder Mauerwerksoberflächen sowie Unebenheiten, bis 3 mm vollflächig spachteln und vorher mit flüssiger Makulatur o.glw. grundieren Untergrund: Putz PII Spachtelungsansatz: 100 % der Gesamtflächen Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Oberflächen-Qualitätsstufe 4 -inkl. erf. Rüstung -Raumhöhe: bis 3,0 m Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 (erhöhte Anforderungen) Angeb. Fabrikat:................. Bereich: Wände im Sozialtrakt
01.__.0008
Maler, Spachtelarbeiten, Untergrund für Anstrich vorbehandeln
325,00
01.__.0009 Spachtelung von Leibungen Spachtelung von Leibungen im Innenbereich bei Abzugsflächen über 2,5m² zur Aufnahme eines Anstriches, inkl. Grundierung Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Oberfläche glatt und ansatzfrei. Oberflächen-Qualitätsstufe 4 Nur auf Anweisung der Bauleitung auszuführen. Leibungstiefe: bis 30cm Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 (erhöhte Anforderungen)
01.__.0009
Spachtelung von Leibungen
50,00
m
01.__.0010 Untergrund vorbereiten, reinigen Wände und Decken als Vorbereitung für die Ma- lerarbeiten von Staub und losen Ver- schmutzungen befreien. Bauteil   : Decken und Wände
01.__.0010
Untergrund vorbereiten, reinigen
900,00
m2
01.__.0011 Grundierung verfestigend, Wände (Tiefengrund) Grundierung verfestigend (Tiefengrund) für neu Oberflächen aus Gipskartonplatte, Gipsputz, Kalk-Zement-Putz einschl. Untergrundvorbereitung. Bauteil: Wände Wandhöhe 5,0 m Angeb. Fabrikat: .............................
01.__.0011
Grundierung verfestigend, Wände (Tiefengrund)
550,00
01.__.0012 Grundierung verfestigend, Decken (Tiefengrund) Grundierung verfestigend (Tiefengrund) für neu Oberflächen aus Gipskartonplatte, Gipsputz, Kalk-Zement-Putz einschl. Untergrundvorbereitung. Bauteil: Decken Deckenhöhe:3,0 m Angeb. Fabrikat: .............................
01.__.0012
Grundierung verfestigend, Decken (Tiefengrund)
215,00
01.__.0013 Beschichtung, Wände Anstrich auf Gipsputz Gipskartonplatten und Kalk-Zementputz mit Dispersionsfarbe scheuerbeständig nach DIN 53779 weiß oder leicht getönt, stumpfmatt nach DIN EN 13330 an Wänden im Innenbereich, bis zur vollständigen Deckung beschichten. Wandhöhe bis 3,00m (min. eine Zwischenbeschichtung und eine Schlussbeschichtung) Fabrikat: Brillux Latex 3000 o. glw. Angeb. Fabrikat:________________________                            (vom Bieter einzutragen)
01.__.0013
Beschichtung, Wände
550,00
01.__.0014 Zulage für seidenmatte Oberfläche,Wände Zulage zur vorbeschriebener Wandbeschichtung, Oberfläche seidenmatt zur Erhöhung des Abriebgrades. Die Flächen werden mit den Auftraggeber, Architekten und der Bauleitung am Bau festgelegt.
01.__.0014
Zulage für seidenmatte Oberfläche,Wände
550,00
01.__.0015 Farbband, mehrfarbig, waagerecht Farbband 3-farbig, an den Flurwänden herstellen, einschließlich Einmessen der 3 Streifen, Abkleben und Beschneiden der 3 Streifen und des Farbbandes zur Wandbeschichtung Farbe: Acryl-Dispersionsfarbe Farbtönung: dunkle Tönung Höhe des Farbbandes: ca. 50-60 cm Bereich: Flur
01.__.0015
Farbband, mehrfarbig, waagerecht
50,00
m
01.__.0016 Beschichtung,Trockenbaudecken, innen,scheuerb.,Disp. Anstrich auf Gipsputz Gipskartonplatten und Kalk-Zementputz mit Dispersionsfarbe scheuerbeständig nach DIN 53779 weiß oder leicht getönt, stumpfmatt nach DIN EN 13330 an Decken im Innenbereich, bis zur vollständigen Deckung beschichten. Wandhöhe bis 3,00m (min. eine Zwischenbeschichtung und eine Schlussbeschichtung) Fabrikat: Brillux Latex 3000 o. glw. Angeb. Fabrikat:________________________                            (vom Bieter einzutragen)
01.__.0016
Beschichtung,Trockenbaudecken, innen,scheuerb.,Disp.
215,00
m2
01.__.0017 Zulage für seidenmatte Oberfläche,Decken Zulage zur vorbeschriebener Deckenbeschichtung, Oberfläche seidenmatt zur Erhöhung des Abriebgrades. Die Flächen werden mit den Auftraggeber, Architekten und der Bauleitung am Bau festgelegt.
01.__.0017
Zulage für seidenmatte Oberfläche,Decken
215,00
01.__.0018 Anstrich von Leibungen Anstrich von Leibungen, Beschichtung wie Wände, (Dispersionsfarbe) auf Gipskartonplatten, Gipsputz, Kalk-Zement-Putz bzw. Glasfasertapete. Leibungstreife: bis 30cm
01.__.0018
Anstrich von Leibungen
50,00
m
01.__.0019 Naßraum, fungizid, Mehrkosten Zusatzmittel mit fungizider Wirkung für Anstriche in Naßräumen; als Mehrkosten. Angeb. Fabrikat: .....
01.__.0019
Naßraum, fungizid, Mehrkosten
300,00
m2
01.__.0020 Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish, Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish, emissionsarm, lösungsmittel- und weichmacherfrei, farblos seidematt versiegeln. Fabrikat: Brillux Finish ELF 48 oder gleichwertig Höhe. bis 2,0 m Angeb. Fabrikat: Brillux Latex 3000 Bereich  Flure
01.__.0020
Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish,
255,00
01.__.0021 Zulage mittlere Tönung Zulage zu den vorgenannnten Beschichtungen in weiß, für die Ausführung in einer mittleren Farbtönung nach Wahl des AG Bauteil: Wände Bereich:  Flure
01.__.0021
Zulage mittlere Tönung
200,00
01.__.0022 Farbübergang zwischen Wand und Decke Zulage für die Herstellung des Farbübergang zwischen Wand und Deckenfarbe. (Bescheiden) Bereich: Flure
01.__.0022
Farbübergang zwischen Wand und Decke
200,00
m
01.__.0023 Verfugung elasto-plastisch Verfugung elasto-plastisch von Anschlussfugen mit Ein-Komponenten-Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar)
01.__.0023
Verfugung elasto-plastisch
450,00
m
01.__.0024 Beschichtung, Stahlzarge 1,01/2,135,KH;MW 100 Beschichtung auf grundierte Metallzar- gen (Stahlumfassungszargen) im Innenbe- reich, deckend, mit Kunstharz wie folgt: - Zargendichtung entfernen - Schadstellen der Grundierung nachbe-   arbeiten - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit Lackfarbe - Zargendichtung einsetzen Kunstharz      : ..... Größe          : 1010/2135 mm Maulweite      : 100 mm Oberfläche     : seidenmatt Farbe          : dunkelgrau entsprechend Bestand Angeb. Fabrikat: .....
01.__.0024
Beschichtung, Stahlzarge 1,01/2,135,KH;MW 100
14,00
St
01.__.0025 Beschichtung,Stahlblechtür,innen,KH Beschichtung auf vorhandenen Grundan- strich von Stahlblechtüren im Innenbe- reich, mit Kunstharz wie folgt: - Schadstellen am Grundanstrich ausbes-   sern - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit schlagfester   Lackfarbe Rohbaumaß : 1010/2135 mm Oberfläche: seidenmatt Farbe vollton: nach Wahl des AG und Mustervorlage Fabrikat: Brillux 880 o. glw. Bereich: HA HLS, BMZ, Außengeräte Angeb. Fabrikat:...............................
01.__.0025
Beschichtung,Stahlblechtür,innen,KH
5,00
m2
01.__.0026 Baustelle ausfegen und beräumen Baustelle beräumen und ausfegen, anfallenden Bauschutt entsorgen. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung !
01.__.0026
Baustelle ausfegen und beräumen
250,00
01.__.0027 Schließen, spachteln und streichen von Bohrungen, d bis 50mm Nachträgliches Schließen, Spachteln und Streichen von Bohrungen in Massivwänden die nicht durch ELT-Komponenten abgedeckt werden. Durchmesser:  bis 50mm
01.__.0027
Schließen, spachteln und streichen von Bohrungen, d bis 50mm
56,00
St
01.__.0028 Schließen, spachteln und streichen von Bohrungen, d bis 100mm Nachträgliches Schließen, Spachteln und Streichen von Bohrungen in Massivwänden die nicht durch ELT-Komponenten abgedeckt werden. Durchmesser:  bis 100mm
01.__.0028
Schließen, spachteln und streichen von Bohrungen, d bis 100mm
8,00
St
02 Alte Sporthalle (Innen)
02
Alte Sporthalle (Innen)
02.__.0001 fahrbare Arbeitsbühne fahrbare Arbeitsbühne, (Rollrüstung) als Arbeitsgerüst, Gebrauchsüberlassung bis 4 Wo- chen (Grundeinsatzzeit). Höhe Arbeitslage: bis 2,5 m Länge           : bis 4,00 m Breite          : mind. 1,0 m Arbeitshöhe  + 4,0 m (= UK Decke)
02.__.0001
fahrbare Arbeitsbühne
1,00
St
02.__.0002 fahrbare Arbeitsbühne, Vorhaltung fahrbare Arbeitsbühne, (Rollrüstung) als Arbeitsgerüst, Gebrauchsüberlassung über die Grundvorhaltung . Höhe Arbeitslage: bis 2,25 m Länge           : bis 4,00 m Breite          : mind. 1,0 m Arbeitshöhe  + 4,0 m (= UK Decke)
02.__.0002
fahrbare Arbeitsbühne, Vorhaltung
8,00
StWo
02.__.0003 Dispersionsfarbenbeschichtung entfernen Dispersionsfarbenbeschichtung auf Wänden durch Abkratzen und Abwaschen bis auf den Putz entfernen. Bauteil: Wand und Decke Bereich : Wände
02.__.0003
Dispersionsfarbenbeschichtung entfernen
200,00
m2
02.__.0004 Schutzabdeckung, Folie Schutzabdeckung aus Kunststofffolie als Schutz der oberflächenfertigen Bauteile wie Fenstern, Türen, Einrichtungsgegenständen, Wandliesen udg. abkleben und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, einschl. der späteren Beseitigung, in allen Zimmern auf jeder Etage
02.__.0004
Schutzabdeckung, Folie
150,00
02.__.0005 Schutzabdeckung,Papier Schutzabdeckung aus Kartonware als Schutz für Keramik-, Terrazzo- und Bodenbeläge in unterschiedlichen Größen herstellen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, einschl. der späteren Beseitigung.
02.__.0005
Schutzabdeckung,Papier
450,00
02.__.0006 Abkleben von Elektroinstallation Abkleben von Elektroinstallation (z.B. Schalter, Steckdosen, Verteiler,) einschl. unterhalten und wieder beseitigen. Ausführung mit einlagiger verklebter Kunststofffolie. Die verwendeten Klebematerialien dürfen keine Rückstände hinterlassen.
02.__.0006
Abkleben von Elektroinstallation
350,00
St
02.__.0007 Abkleben von Rohrleitungen Abkleben von Rohrleitungen Durchmesser bis 100mm aus Stahl beschichtet, einschl. unterhalten und wieder beseitigen. Ausführung mit einlagiger verklebter Kunststofffolie. Die verwendeten Klebematerialien dürfen keine Rückstände auf den Rohrleitungen hinterlassen
02.__.0007
Abkleben von Rohrleitungen
50,00
m
02.__.0008 Deckenleuchten schützen Leuchten an Decken befestigt vor den Malerarbeiten mit einer Schutzfolie allseitig schützen. Größe bis 500 x 300 x 100 mm
02.__.0008
Deckenleuchten schützen
40,00
Stk
02.__.0009 Maler, Spachtelarbeiten, Untergrund für Anstrich vorbehandeln Wandflächen für die Aufnahme von Anstriche, vorbereiten durch Ausbessern des Putzes oder Mauerwerksoberflächen sowie Unebenheiten, bis 3 mm vollflächig spachteln und vorher mit flüssiger Makulatur o.glw. grundieren Untergrund: Putz PII Spachtelungsansatz: 100 % der Gesamtflächen Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Oberflächen-Qualitätsstufe 4 -inkl. erf. Rüstung -Raumhöhe: bis 4,00 m Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 (erhöhte Anforderungen) Angeb. Fabrikat:................. Bereich: Wände im Sozialtrakt
02.__.0009
Maler, Spachtelarbeiten, Untergrund für Anstrich vorbehandeln
290,00
02.__.0010 Zulage für Gewebeeinlage in rissgefährteten Bereichen Zulage für Gewebeeinlage in rissgefährteten Bereichen der Spachtelflächen
02.__.0010
Zulage für Gewebeeinlage in rissgefährteten Bereichen
100,00
02.__.0011 Spachtelung von Leibungen Spachtelung von Leibungen im Innenbereich bei Abzugsflächen über 2,5m² zur Aufnahme eines Anstriches, inkl. Grundierung Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Oberfläche glatt und ansatzfrei. Oberflächen-Qualitätsstufe 4 Nur auf Anweisung der Bauleitung auszuführen. Leibungstiefe: bis 30cm Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 (erhöhte Anforderungen)
02.__.0011
Spachtelung von Leibungen
150,00
m
02.__.0012 Untergrund vorbereiten, reinigen Wände und Decken als Vorbereitung für die Ma- lerarbeiten von Staub und losen Ver- schmutzungen befreien. Bauteil   : Decken und Wände
02.__.0012
Untergrund vorbereiten, reinigen
1.260,00
m2
02.__.0013 Grundierung verfestigend (Tiefengrund), Wände Grundierung verfestigend (Tiefengrund) für neu Oberflächen aus Gipskartonplatte, Gipsputz, Kalk-Zement-Putz einschl. Untergrundvorbereitung. Bauteil: Wände Wandhöhe: 4,0 m Angeb. Fabrikat: .............................
02.__.0013
Grundierung verfestigend (Tiefengrund), Wände
781,567
02.__.0014 Beschichtung, Wände Anstrich auf Gipsputz Gipskartonplatten und Kalk-Zementputz mit Dispersionsfarbe scheuerbeständig nach DIN 53779 weiß oder leicht getönt, stumpfmatt nach DIN EN 13330 an Wänden im Innenbereich, bis zur vollständigen Deckung beschichten. Wandhöhe bis 3,00m (min. eine Zwischenbeschichtung und eine Schlussbeschichtung) Fabrikat: Brillux Latex 3000 o. glw. Angeb. Fabrikat:________________________                            (vom Bieter einzutragen)
02.__.0014
Beschichtung, Wände
781,567
02.__.0015 Zulage für seidenmatte Oberfläche,Wände Zulage zur vorbeschriebener Wandbeschichtung, Oberfläche seidenmatt zur Erhöhung des Abriebgrades. Die Flächen werden mit den Auftraggeber, Architekten und der Bauleitung am Bau festgelegt.
02.__.0015
Zulage für seidenmatte Oberfläche,Wände
781,567
02.__.0016 Anstrich von Leibungen Anstrich von Leibungen, Beschichtung wie Wände, (Dispersionsfarbe) auf Gipskartonplatten, Gipsputz, Kalk-Zement-Putz. Leibungstreife: bis 30cm
02.__.0016
Anstrich von Leibungen
150,00
m
02.__.0017 Zulage mittlere Tönung Zulage zu den vorgenannnten Beschichtungen in weiß, für die Ausführung in einer mittleren Farbtönung nach Wahl des AG Bauteil: Wände Bereich:  Flure
02.__.0017
Zulage mittlere Tönung
781,567
02.__.0018 Farbband, mehrfarbig, waagerecht Farbband 3-farbig, an den Flurwänden herstellen, einschließlich Einmessen der 3 Streifen, Abkleben und Beschneiden der 3 Streifen und des Farbbandes zur Wandbeschichtung Farbe: Acryl-Dispersionsfarbe Farbtönung: dunkle Tönung Höhe des Farbbandes: ca. 50-60 cm Bereich: Flur
02.__.0018
Farbband, mehrfarbig, waagerecht
60,00
m
02.__.0019 Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish, Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish, emissionsarm, lösungsmittel- und weichmacherfrei, farblos seidematt versiegeln. Fabrikat: Brillux Finish ELF 48 oder gleichwertig Höhe. bis 2,0 m Angeb. Fabrikat: Brillux Latex 3000 Bereich  Flure
02.__.0019
Wandflächen mit einer Schutzversiegelung,Finish,
120,00
02.__.0020 Farbübergang zwischen Wand und Decke Zulage für die Herstellung des Farbübergang zwischen Wand und Deckenfarbe. (Bescheiden) Bereich:
02.__.0020
Farbübergang zwischen Wand und Decke
300,00
m
02.__.0021 Grundierung Decke, Akustiklochdecke Grundierung verfestigend (Tiefengrund) für Decken aus Gipskartonlochplatten al Akustikdecke, einschl. Untergrundvorbereitung. Bauteil: Decke Deckenhöhe: 4,00 m Fabrikat: Brillux 3720 o. glw. Angeb. Fabrikat: _______________________                               (vom Bieter einzutragen) Das Auftragen der Grundierung durch Spritzen ist nicht zulässig ! Bereich: Vereinsraum
02.__.0021
Grundierung Decke, Akustiklochdecke
310,00
02.__.0022 Anstrich, Deckenflächen, GK-Akustikdecke Anstrich auf GK-Akustikdeckenplatten (Lochplatten) mit Dispersionsfarbe waschbeständig nach DIN 53779, weiß oder leicht getönt, stumpfmatt nach DIN EN 13300 an Decken im Innenbereich, bis zur vollständigen Deckung beschichten. Deckenhöhe über Boden bis 3,2 m (min. eine Zwischenbeschichtung und eine Schlussbeschichtung). Angeb. Fabrikat: ...................................... (vom Bieter einzutragen) Das Auftragen der Beschichtung durch Spritzen ist nicht zulässig !
02.__.0022
Anstrich, Deckenflächen, GK-Akustikdecke
310,00
02.__.0023 Grundierung verfestigend (Tiefengrund), Decke Grundierung verfestigend (Tiefengrund) für neu Oberflächen aus Gipskartonplatte, einschl. Untergrundvorbereitung. Bauteil: Decken Wandhöhe: 4,0 m Angeb. Fabrikat: .............................
02.__.0023
Grundierung verfestigend (Tiefengrund), Decke
110,00
02.__.0024 Beschichtung,Trockenbaudecken, innen,scheuerb.,Disp. Anstrich auf Gipsputz Gipskartonplatten und Kalk-Zementputz mit Dispersionsfarbe scheuerbeständig nach DIN 53779 weiß oder leicht getönt, stumpfmatt nach DIN EN 13330 an Decken im Innenbereich, bis zur vollständigen Deckung beschichten. Wandhöhe bis 4,00m (min. eine Zwischenbeschichtung und eine Schlussbeschichtung) Fabrikat: Brillux Latex 3000 o. glw. Angeb. Fabrikat:________________________                            (vom Bieter einzutragen)
02.__.0024
Beschichtung,Trockenbaudecken, innen,scheuerb.,Disp.
110,00
m2
02.__.0025 Zulage für seidenmatte Oberfläche,Decken Zulage zur vorbeschriebener Deckenbeschichtung, Oberfläche seidenmatt zur Erhöhung des Abriebgrades. Die Flächen werden mit den Auftraggeber, Architekten und der Bauleitung am Bau festgelegt.
02.__.0025
Zulage für seidenmatte Oberfläche,Decken
420,00
02.__.0026 Verfugung elasto-plastisch Verfugung elasto-plastisch von Anschlussfugen mit Ein-Komponenten-Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar)
02.__.0026
Verfugung elasto-plastisch
540,00
m
02.__.0027 Beschichtung, Stahlzarge 1,13/2,135,KH;MW 150 Beschichtung auf grundierte Metallzar- gen (Stahlumfassungszargen) im Innenbe- reich, deckend, mit Kunstharz wie folgt: - Zargendichtung entfernen - Schadstellen der Grundierung nachbe-   arbeiten - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit Lackfarbe - Zargendichtung einsetzen Kunstharz      : ..... Größe          : 1135/2135 mm Maulweite      : 150 mm Oberfläche     : seidenmatt Farbe          : nach Wahl des AG Angeb. Fabrikat: .....
02.__.0027
Beschichtung, Stahlzarge 1,13/2,135,KH;MW 150
5,00
St
02.__.0028 Beschichtung, Stahlzarge 1,01/2,135,KH;MW 150 Beschichtung auf grundierte Metallzar- gen (Stahlumfassungszargen) im Innenbe- reich, deckend, mit Kunstharz wie folgt: - Zargendichtung entfernen - Schadstellen der Grundierung nachbe-   arbeiten - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit Lackfarbe - Zargendichtung einsetzen Kunstharz      : ..... Größe          : 1010/2135 mm Maulweite      : 150 mm Oberfläche     : seidenmatt Farbe          : nach Wahl des AG Angeb. Fabrikat: .....
02.__.0028
Beschichtung, Stahlzarge 1,01/2,135,KH;MW 150
1,00
St
02.__.0029 Beschichtung, Stahlzarge 0,885/2,135,KH;MW 150 Beschichtung auf grundierte Metallzar- gen (Stahlumfassungszargen) im Innenbe- reich, deckend, mit Kunstharz wie folgt: - Zargendichtung entfernen - Schadstellen der Grundierung nachbe-   arbeiten - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit Lackfarbe - Zargendichtung einsetzen Kunstharz      : ..... Größe          : 885/2135 mm Maulweite      : 150 mm Oberfläche     : seidenmatt Farbe          : nach Wahl des AG Angeb. Fabrikat: .....
02.__.0029
Beschichtung, Stahlzarge 0,885/2,135,KH;MW 150
1,00
St
02.__.0030 Beschichtung, Stahlzarge 1,800/2,135,KH;Eckzarge Beschichtung auf grundierte Metallzar- gen (Eckzarge) im Innenbe- reich, deckend, mit Kunstharz wie folgt: - Zargendichtung entfernen - Schadstellen der Grundierung nachbe-   arbeiten - Zwischenbeschichtung - Schlußbeschichtung mit Lackfarbe - Zargendichtung einsetzen Kunstharz      : ..... Größe          : 1800/2135 mm Oberfläche     : seidenmatt Farbe          : nach Wahl des AG Angeb. Fabrikat: .....
02.__.0030
Beschichtung, Stahlzarge 1,800/2,135,KH;Eckzarge
1,00
St
02.__.0031 Verfugung elasto-plastisch Verfugung elasto-plastisch von Anschlussfugen mit Ein-Komponenten-Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar)
02.__.0031
Verfugung elasto-plastisch
500,00
m
02.__.0032 Baustelle ausfegen und beräumen Baustelle beräumen und ausfegen, anfallenden Bauschutt entsorgen. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung !
02.__.0032
Baustelle ausfegen und beräumen
450,00
04 Neubeschichtung WDVS-Fassade
04
Neubeschichtung WDVS-Fassade
04.__.0001 Maler, Fassadenflächen reinigen; Hochdruck Geputzte Fassadenfläche-WDVS, von Verschmutzungen wie Staub und dgl. mit Hochdruck entfernen (Kärchern mit kaltem Wasser, gründlich reinigen) -Anfallendes Material entsorgen, inkl. Entsorgungs- gebühren) Oberfläche: Kunstharzputz/Silkonharzputz                     auf Armierung Sonstige Hinweis für die Abrechnung: - Abrechnung efolgt nach Ansicht der kompletten Fassade - Öffnungen <2,50 m² werden übermessen - Leibungen werden gesondert ausgeschrieben   Öffnungen >2,50 m²: 75 Fenster mit 2,15 x 1,35 m Gebäudehöhe: bis ca. 17 m Bereich: wie vorg. Position
04.__.0001
Maler, Fassadenflächen reinigen; Hochdruck
249,60
04.__.0002 Grundierung, Außenputz, verfestigend, Tiefgrund Grundierung von Außenputzflächen zur Verfestigung des Untergrundes mit einem Tiefgrund (verfestigend und hydrophobierend) Art des Putzes : Silikonharz/Kunstharzputz Oberfläche     : Reibeputz Fabr.: Sto Prim Fungal o. glw. Öffnungen <2,50 m² werden übermessen - Alle Leibungen werden gesondert ausgeschrieben Angeb. Fabrikat: Bereich: Gesamter Bereich ohne Sockel
04.__.0002
Grundierung, Außenputz, verfestigend, Tiefgrund
1.900,00
04.__.0003 Farbanstrich egalisierend, Silikonharzfrabe, (Anstrich 2x), Preisgruppe 1 Farbanstrich egalisierend, (Anstrich 2x) Kleinflächen: von ca. 110 m² bis ca. 150 m² Produkt:*Brillux-Egalisationsfarbe                Silikonharzfarbe                Brillux 918                 oder gleichwertig Farbton: Preisgruppe 1- hell getönt               nach Brillux Farbtonkarte Nr. 03.03.06 Öffnungen <2,50 m² werden übermessen - Alle Leibungen werden gesondert ausgeschrieben Angeb. Fabrikat: Bereich: Teilbereiche
04.__.0003
Farbanstrich egalisierend, Silikonharzfrabe, (Anstrich 2x), Preisgruppe 1
700,00
04.__.0004 Farbanstrich egalisierend, Silikonharzputz, (Anstrich 2x), Preisgruppe 2 Farbanstrich egalisierend, (Anstrich 2x) Kleinflächen: von ca. 1 m² bis ca. 40 m² Grundlage: Farbkonzept der                   GRACO GmbH & Co.KG                   (siehe Anlage) Produkt:*Brillux-Egalisationsfarbe                Silikonharzfarbe                Brillux 918                 oder gleichwertig Farbton: Preisgruppe 2 - mittel getönt               nach Brillux Farbtonkarte Nr. 03.06.09,               03.06.15, 03.06.18 und 03.03.12 Bereich: Teilbereiche
04.__.0004
Farbanstrich egalisierend, Silikonharzputz, (Anstrich 2x), Preisgruppe 2
1.300,00
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0001 Stundenlohn, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten, die während der Bauausfuehrung anfallen, jedoch nur auf besondere An- ordnung geleistet werden dürfen. Der Nachweis der Leistung ist durch Stundenrapporte in doppelter Ausfer- tigung täglich der Bauleitung zur Aner- kennung vorzulegen. Die Rapporte müssen Name, Beschaefti- gungsart und Lohnkategorie des einge- setzten Personals, den ausführlichen Beschrieb der ausgeführten Leistungen, die Ausführungsstelle, Menge und Art der verwendeten Materialien ausweisen. Polier-/Meisterstunden o.ae. werden nur dann vergütet, wenn der Einsatz von Aufsichtspersonal besonders schriftlich verlangt wurde. Facharbeiter:
05.__.0001
Stundenlohn, Facharbeiter
10,00
St

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