Sanitär
Tübingen, Hbf, DB, Energetische Sanierung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Grundlage Grundlage für dieses Leistungsverzeichnis ist die VOB/C in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung.
Grundlage
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebotes, insbesondere im Hinblick auf die Andienbarkeit der Baubereiche, in Absprache mit dem Auslober wird empfohlen.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Anmerkungen Sämtliche Leistungen verstehen sich, je nach durchzuführender Leistung, incl. Lieferung, Material, Montage, notwendiger Befestigungsmittel (z.B. Schrauben, Haltewinkel etc.), Laden, Abtransport, ggf. Zwischenlagerung, Entsorgung, Nachweisen und Gebühren. Der AN hat die Baustelle täglich bei Arbeitsende von seinen Abfällen zu reinigen und diese auf den dafür eingerichteten Lagerflächen zwischen zu lagern. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die Abfälle auf Rechnung des AN zu entfernen. Geschieht dies nicht, wird die Reinigung vom AG zu Lasten des AN veranlasst. Technische Spezifikationen: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Grundsätzlich sind alle Baustoffe auch ohne den ausdrücklichen Hinweis darauf immer nach Herstellerangaben einzubauen, sofern nicht explizit etwas anderes gefordert wird. Ansprechpartner bei Rückfragen: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Personbahnhöfe Regionalbereich Südwest Herr Halil Dolan Bahnhofplatz 1, 76137 Karlsruhe 0721 / 938-4561 oder 01523 311 9193 halil.dolan@deutschebahn.com
Anmerkungen
Hinweise zum Arbeitsschutz Potentielle Expositionen von gefährlichen Stoffen sind durch direkten Kontakt und Staubentwicklung möglich. Daher sind händische Arbeiten weitestgehend zu vermeiden und für die allgemeinen Abbruchmaßnahmen ein Staubschutz für die Atemwege und den Körper (Hautkontakt) vorgeschrieben. Zur Vermeidung einer inhalativen Aufnahme und als Präventivmaßnahme zur Reduzierung der Staubentwicklung, sind Abbruchstellen und Transportwege regelmäßig zu befeuchten bzw. von den übrigen Bereichen durch geeignete Maßnahmen abzuschotten. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist obligatorisch erforderlich, entsprechend der Schutzstufe ggf. auch Körper- und Atemschutz. Die BGV "Allgemeine Vorschriften" ist zu beachten. Ergänzende Details zu Arbeitsschutzanforderungen bzw. im Umgang mit gefährlichen Stoffen sind insbesondere in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustellenverordnung - BaustellV) geregelt. Anmeldungen nach TRGS 519 sind vom AN fristgerecht vor dem Start der Arbeiten bei den zuständigen Stellen einzureichen ohne separate Benachrichtigung des AG. Bezüglich weiterer Einzelregelungen wird auf die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke (BGV, BGR, BGI) hingewiesen. Grundsätzlich dürfen alle im Zusammenhang mit Gefahrstoffen stehenden Arbeiten nur von dafür zugelassenen oder fach- kundigen Unternehmen durchgeführt werden. Das eingesetzte Personal muss bei Arbeiten im Zusammenhang mit bestimmten Gefahrstoffen arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersucht sein (z.B. bei Asbest nach G 1.2: Mineralischer Staub, Teil 2: asbestfaserhaltiger Staub und G 26: Untersuchung bei Einsatz von Atemschutzgeräten). Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Hinweise zum Arbeitsschutz
Entsorgungsnachweise Gemäß Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV [3]) sind u.a. die Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer verpflichtet, Nachweise über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) zu führen, soweit die Nachweispflicht nach § 43 Abs.1 Satz 1 oder § 44 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG) besteht. Das Hauptaugenmerk liegt in der Regel auf der Kontrolle der gefährlichen Abfälle. Gefährliche Abfälle sind alle Abfälle, die in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) mit einem Stern gekennzeichnet sind. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist ein Entsorgungsnachweis mit Bestätigung der Zulässigkeit der Entsorgungsmaßnahme durch die Behörde zu führen. Für jede einzelne nachweispflichtige Abfallfraktion, der nach der AVV ein spezieller Abfallschlüssel zugeordnet ist, ist ein separater Entsorgungsnachweis erforderlich. Gemäß NachwV ist die abfallrechtliche Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in elektronischer Form Pflicht. Für gefährlichen Abfall gilt in der Regel eine Überlassungspflicht an den zentralen Träger der Sonderabfallentsorgung. Im Übrigen sind auch für nicht gefährliche Abfälle Entsorgungs- nachweise vorzulegen. Sämtliche Nachweise und Gebühren sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen und einzurechnen.
Entsorgungsnachweise
Zeitliche Abläufe Durchführung der Maßnahme: siehe beigefügten Rahmenterminplan.
Zeitliche Abläufe
Anlagen Fotos Bestand Pläne: siehe Planliste
Anlagen
Hinweis Eigenerklärung Teile der Maßnahmen betreffen von der Bundespolizei genutzte Räumlichkeiten. Die anhängenden Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärung der BPol sind daher zwingend zu beachten und auszufüllen.
Hinweis Eigenerklärung
Hinweis Abrechnung Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungen und Fördermittel sind die Leistungen jeweils in die Titel "FABB3" (Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen) und "ZKB & EM" (Zukunfstbahnhof und Eigenmittel) aufgeteilt. Bei Aufmaß und Abrechnung ist diese Titelzuordnung unbedingt beizubehalten. Die optimierte Baukostenabrechung ist vertraglich verpflichtend. Die Nachtragsplattform des AG ist zu verwenden.
Hinweis Abrechnung
01 Abbruch-/Rückbauarbeiten
01
Abbruch-/Rückbauarbeiten
Vorbemerkung Vorbemerkung zur Abfallentsorgung und Schadstoffhandhabung Alle im Zuge der HLS-Demontage- und Montagearbeiten anfallenden Abfälle, Altmaterialien und Verpackungen sind vom Auftragnehmer (AN) fach- und umweltgerecht zu trennen, zu lagern, abzutransportieren und zu entsorgen. Grundlage für die Ausführung ist das beigefügte Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Der AN hat dem AG vor Beginn der Arbeiten namentlich die vorgesehenen zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe sowie die finalen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu benennen. Sämtliche Entsorgungs- und Verwertungsnachweise (z. B. Wiegescheine, Übernahmescheine beim eANV) sind unaufgefordert digital beim AG einzureichen. Die Kosten für Behältergestellung, Logistik auf der Baustelle und Deponiegebühren sind, sofern im LV nicht anders ausgewiesen, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkung
01.01 Abbruch-/Rückbauarbeiten Wärmeversorgungsanlagen
01.01
Abbruch-/Rückbauarbeiten Wärmeversorgungsanlagen
01.02 Abbruch-/Rückbauarbeiten Raumlufttechnische Anlagen
01.02
Abbruch-/Rückbauarbeiten Raumlufttechnische Anlagen
01.03 Abbruch-/Rückbauarbeiten Sanitär
01.03
Abbruch-/Rückbauarbeiten Sanitär
01.04 Entsorgung
01.04
Entsorgung
02 Planung RLT- / Klimaanlage umfasst die fachlich und technisch vollständige Planung der gesamten Klimaanlage (Kältesystem, Kühlgeräte, Wärmetauscher, Kältemittelkreislauf) sowie der RLT-Anlage (Raumlufttechnik, Luftaufbereitung, Luftverteilung, Abluft- und Frischluftsysteme) für die Räume des BPol-Bereichs.
02
Planung RLT- / Klimaanlage umfasst die fachlich und technisch vollständige Planung der gesamten Klimaanlage (Kältesystem, Kühlgeräte, Wärmetauscher, Kältemittelkreislauf) sowie der RLT-Anlage (Raumlufttechnik, Luftaufbereitung, Luftverteilung, Abluft- und Frischluftsysteme) für die Räume des BPol-Bereichs.
02.01 Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Ausführungsplanung für Leistungen der KG 430. Leistungsumfang: Erstellung von schematischen System- und Netzwerk- Plänen Berechnung der thermischen Belastungen und Luftmengeberechnung Stücklisten Technische Datenblätter Zuarbeit für Statikprüfung und Tragwerksplanung, Abstimmung von Durchbrüchen etc. Leitungs- und Rohrnetz-Berechnungen, Auswahl von Regel- und Steuerungstechnik Erstellung der Ausführungsplanung (LP5) Montageplanung Integration und Koordination der vorhandenen TGA-Planung (KG 400) Durchführung von Kollisionsprüfungen BIM-Anforderungen gemäß BIM Ablaufplan
02.01
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Ausführungsplanung für Leistungen der KG 430. Leistungsumfang: Erstellung von schematischen System- und Netzwerk- Plänen Berechnung der thermischen Belastungen und Luftmengeberechnung Stücklisten Technische Datenblätter Zuarbeit für Statikprüfung und Tragwerksplanung, Abstimmung von Durchbrüchen etc. Leitungs- und Rohrnetz-Berechnungen, Auswahl von Regel- und Steuerungstechnik Erstellung der Ausführungsplanung (LP5) Montageplanung Integration und Koordination der vorhandenen TGA-Planung (KG 400) Durchführung von Kollisionsprüfungen BIM-Anforderungen gemäß BIM Ablaufplan
03 Wärmeversorgungsanlagen
03
Wärmeversorgungsanlagen
03.01 Wärmeübergabestation
03.01
Wärmeübergabestation
03.02 Druckhaltung
03.02
Druckhaltung
03.03 Verteiler, Armaturen, Pumpen
03.03
Verteiler, Armaturen, Pumpen
03.04 Rohrleitungen und Zubehör
03.04
Rohrleitungen und Zubehör
03.05 Dämmung Mineralwolle
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Dämmung Mineralwolle
03.06 Brandschutz
03.06
Brandschutz
03.07 Sonstiges
03.07
Sonstiges
03.08 Durchbrüche
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Durchbrüche
03.09 Stundenlohnarbeiten
03.09
Stundenlohnarbeiten
04 Raumlufttechnische Anlagen
04
Raumlufttechnische Anlagen
04.01 Lüftungsgerät und Wärmepumpe
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Lüftungsgerät und Wärmepumpe
04.02 Lüftungsgerät und Wärmepumpe
04.02
Lüftungsgerät und Wärmepumpe
04.03 Luftleitungen
04.03
Luftleitungen
04.04 Luftleitungen
04.04
Luftleitungen
04.05 Dämm und Brandschutzarbeiten für Lüftung
04.05
Dämm und Brandschutzarbeiten für Lüftung
04.06 Luftdurchlässe und Zubehör
04.06
Luftdurchlässe und Zubehör
04.07 Luftdurchlässe und Zubehör
04.07
Luftdurchlässe und Zubehör
04.08 Schalldämpfer
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Schalldämpfer
04.09 Schalldämpfer
04.09
Schalldämpfer
04.10 Volumenstromregler, Jalousieklappen und Zubehör
04.10
Volumenstromregler, Jalousieklappen und Zubehör
04.11 Volumenstromregler, Jalousieklappen und Zubehör
04.11
Volumenstromregler, Jalousieklappen und Zubehör
04.12 Brandschutzklappen
04.12
Brandschutzklappen
04.13 Brandschutzklappen
04.13
Brandschutzklappen
04.14 Konstruktion und sonstiges
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Konstruktion und sonstiges
04.15 Konstruktion und sonstiges
04.15
Konstruktion und sonstiges
04.16 Rohrleitungen und Zubehör
04.16
Rohrleitungen und Zubehör
04.17 Rohrleitungen und Zubehör
04.17
Rohrleitungen und Zubehör
04.18 Armaturen
04.18
Armaturen
04.19 Rohr Dämmung
04.19
Rohr Dämmung
04.20 Stundenlohnarbeiten
04.20
Stundenlohnarbeiten
04.21 Stundenlohnarbeiten
04.21
Stundenlohnarbeiten
04.22 Dokumentation und Inbetriebnahme
04.22
Dokumentation und Inbetriebnahme
04.23 Dokumentation und Inbetriebnahme
04.23
Dokumentation und Inbetriebnahme
04.24 Aussparung
04.24
Aussparung
04.25 Aussparung
04.25
Aussparung
05 Abwasser-, Wasseranlagen
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Abwasser-, Wasseranlagen
05.01 Schmutzwasserentwässerung
05.01
Schmutzwasserentwässerung
05.02 Trinkwasserleitung und Zubehör
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Trinkwasserleitung und Zubehör
05.03 Installationselemente
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Installationselemente
05.04 Dämmung
05.04
Dämmung
05.05 Brandschutz
05.05
Brandschutz
05.06 Sonstiges
05.06
Sonstiges
05.07 Durchbrüche
05.07
Durchbrüche
05.08 Stundenlohnarbeiten
05.08
Stundenlohnarbeiten