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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE
I. Beschreibung des geplanten Projektes:
Die nachfolgende Ausschreibung umfasst Neubau eines
Trinkwasserbehälters mit zwei Wasserkammern mit dazu
gehöriger Schieberkammer.
Die Arbeiten werden ausgeführt an folgender
Projektadresse bzw. folgendem Standort:
Trinkwasserspeicher
Im Rusch
59755 Arnsberg-Ruschenberg
Das Baugelände grenzt am westlichen Rand an das
Grundstück des bestehenden Trinkwasserspeichers und im
Norden grenzt die Längsfläche an einen Feld-/ Waldweg.
Das Gelände, auf dem die geplante Baumaßnahme
durchgeführt wird, befindet sich innerhalb
eines Landschaftsschutzgebietes
und außerhalb
erdbebengefährdeten Gebiete (keine Erdbebenzone nach
DIN 4149),
einer Wasserschutzzone,
eines Vogelschutzgebietes und
eines FFH-Gebietes.
Errichtet wird ein neuer Trinkwasserbehälter in der
Nachbarschaft zum bestehenden Wasserepeicherbehälter.
Der Neubau ist als eingeschossiges Gebäude in
Massivbauweise in Ortbeton für die gesamte
Baukonstruktion vorgesehen. Die Grundrissfläche des
neuen Trinkwasserbehälters beträgt (B/L) ca. 21,69 /
36,30m. Die max. Gebäudehöhe von ca. 9,10 m (Bauteil
Schieberkammer) erstreckt sich von UK-Bodenplatte bis
OK-Attikaaufkantung. Die Geschosshöhe innerhalb der
Trinkwasserbehälter beträgt an der höchsten Stelle ca.
5,60 und an der niedrigsten Stelle ca. 4,41 m, gemessn
von OK-Roh-Bodenplatte bis UK-Roh-Geschossdecke.
Das geplante Gebäude wird längsseitig in eine flache
Hanglage des vorhandenen Geländeverlaufes eingebettet.
Die max. Tiefe beträgt dabei ca. 4,00 m.
Die Stahlbetondecken oberhalb der Wasserspeicherkammern
wie auch über der Schieberkammer werden jeweils pro
Bauteil in unterschiedlichen Stärken im Gefälle als
Flachdach ausgebildet und erhalten als oberseitigen
Abschluss eine extensive Dachbegrünung mit umlaufendem
Kiesstreifen im Randbereich zur Attikaaufkantung. Das
Gelände um den neuen Trinkwasserbehälter wird mittels
Gitterstabzaun umzäunt.
Die Vermessungsarbeiten werden vom einem gesondert vom
Auftraggeber beauftragten, externen Vermessungsbüro
durchgeführt. Dieses beinhaltet die Eckpunkte der
Bodenplatte und die Übergabe eines Höhenfestpunktes.
ll: Ecktermine:
Es ist geplant, mit den baulichen Arbeiten zur
Errichtung des neuen Trinkwasserbehälters im Mai
2026 zu beginnen. Die Hauptbauarbeiten sollen zum August
2027 abgeschlossen sein. Mit der Montage der
verfahrens- und elektrotechnischen Ausrüstung (durch
gesonderte Auftragnehmer) soll ab Sommer 2027 begonnen
werden. Die Inbetriebnahme des neuen
Trinkwasserspeichers ist für den Spätsommer 2027
geplant.
PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE
Allgemeines zur Baustellenorganisation Allgemeines zur Baustellenorganisation
In die Positionen dieses Titels sind alle Leistungen
einzurechnen, die durch die nachfolgenden
Einheitspreise des Angebotes nicht abgegolten werden
und im Interesse des ordnungsgemäßen Ablaufes der
gesamten Baumaßnahme/ Rückbaumaßnahme erforderlich
sind, mögen sie besonders hervorgehoben sein oder
nicht.
Die Arbeiten werden ausgeführt an folgender
Projektadresse:
Die übliche Arbeitszeit für die Ausführung der Arbeiten
ist von Montag bis Freitag, jeweils von 6:00 Uhr bis
18:00 Uhr. Ausnahmen hiervon sind nach Absprache mit
dem Bauherrn bzw. der Bauüberwachung möglich. Sonn- und
Feiertagsarbeit sowie Arbeiten außerhalb der von den
Aufsichtsbehörden zugelassenen Zeiten sind nur in
besonders begründeten Fällen zulässig. Sofern aus
terminlichen Gründen zur Erfüllung der
Fertigstellungstermine oder wegen anderer Gründe, die
der Auftragnehmer zu vertreten hat, Leistungen
außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erforderlich sein
sollten, so trägt der Auftragnehmer die zusätzlichen
Kosten und ist für die Beschaffung der ggf.
erforderlichen Ausnahmegenehmigungen verantwortlich.
Nach Bedarf, jedoch in der Regel mindestens 1 x
wöchentlich, erfolgt eine Baubesprechung vor Ort,
welche durch die örtliche Bauüberwachung koordiniert
wird. Seitens des Auftragnehmers nimmt zumindest der
Projekt- bzw. Bauleiter bzw. dessen Vertreter teil. Die
Bauüberwachung erstellt ein Protokoll, welches binnen
einer Frist von einer Woche zu prüfen ist.
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet bzw.
zusätzlich zu den Positionen der nachfolgenden Titel
ist zu berücksichtigen:
Durch den Auftragnehmer wird ein Bauzeitenplan
aufgestellt und fortlaufend aktualisiert. Dabei sind
auch die Abhängigkeiten zu bzw. von anderen am Bau
Beteiligten darzustellen.
Unterhalten und wieder Instandsetzen der vorhandenen
"nicht öffentlichen" Zufahrtsstraßen und Verkehrswege,
die durch Baufahrzeuge benutzt werden. Der
ursprüngliche Zustand ist durch Fotos zu sichern und
festzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass jederzeit für einen
verkehrssicheren Zustand zu sorgen ist.
Bei Bedarf Reinigung Baustellenzufahrtsstraßen, falls
diese durch Baufahrzeuge verschmutzt worden sein
sollten.
Als Baustellenzufahrt ist ein relativ steiler Waldweg
zu nutzen, ausgehend vom Danzigweg und den Weg
Ruschufer, der zum südlichen Rand des Baugeländes
führt. Sich hieraus ergebende Erschwernisse beim
Transport oder Einschränkungen von Transportgrößen sind
einzukalkulieren.
Es ist eine laufende Baustoffprüfung entsprechend den
aktuellen technischen Vorschriften durchzuführen.
Es ist eine laufende Dokumentation der eingebauten
Stoffe durchzuführen.
Wohncontainer und Personalübernachtungen auf dem
Baustellengelände sind nicht zulässig. Ausnahmen sind
nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Auftraggebers
möglich.
Der Auftragnehmer führt arbeitstäglich ein Bautagebuch
mit mindestens folgenden Informationen:
- Arbeitsbeginn und -ende,
- Personalstand, spezifiziert nach Gewerken,
- ausgeführte Leistungen am betreffenden Tag (auch
Nachunternehmerleistungen),
- eingesetztes Groß- und Spezialgerät und
- Besonderheiten wie z.B. Unfälle,
- Witterung.
Elektrische Energie: Der Auftraggeber stellt einen
Stromanschluss im Bereich des benachbarten
Bestandsgebäudes zur Verfügung. Diese
Anschlussmöglicheit kann bereits für die Realisierung
der Baustromversorgung für die gesamte Bauzeit genutzt
werden. Entfernung von der Anschlussstelle zum Baufeld:
ca. 75 m. Die Stromversorgung an den einzelnen
Einsatzstellen / Bedarfsstellen ist vom AN
sicherzustellen. Vom Auftragnehmer ist ein
Zwischenzähler einzubauen und zu betreiben.
Bauwasser wird bauseits über eine Entnahmestelle vom
vorhandenen Wasseranschluss im / am benachbarten
Bestandsgebäude dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellt, Entfernung der Anschlussstelle zum Baufeld
wie zuvor beschrieben. Die zugehörige benötigte
Rohrleitung bis zum Baufeld ist vom Auftragnehmer
beizustellen und gehört mit zum Leistungsumfang der
Baustelleneinrichtung. Vorhaltedauer der Leitung bis
zur Inbetriebnahme der Anlage, mindestens jedoch 12
Monate ab Baubeginn. Das Bauwasser ist auch den anderen
vor Ort tätigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Das Bauwasser hat Trinkwasserqualität!.
Vom Auftragnehmer ist ein oder sind bei Bedarf mehrere
Baustromverteiler beizustellen, der / die auch von
anderen am Bau beteiligten Gewerken genutzt werden kann
/ können.
Der Transport der Medien Bauwasser und Baustrom zur
jeweiligen Verwendungsstelle ist vom Auftragnehmer
sicherzustellen, einschließlich der hierfür benötigten
Materialien (Rohre; Kabel etc.).
Der Verbrauch der Medien Bauwasser und Baustrom ist für
den Auftragnehmer kostenlos.
Vom Auftragnehmer sind für alle Medien (Baustrom,
Bauwasser) geeignete Zwischenzähler einzubauen und zu
betreiben.
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebotes wird
jedem Bieter empfohlen.
Der Bauherr ist berechtigt, die Schlusszahlung solange
einzubehalten, bis die Bauleitung erklärt, dass die
Baustelle ordnungsgemäß geräumt wurde, und der
Unternehmer alle seine vertraglichen Verpflichtungen
erfüllt hat.
In der Baustellenvorhaltung hat der Auftragnehmer
wöchentlich mindestens einmal, auf Verlangen der
Bauleitung jedoch mehrmals wöchentlich, die Räume des
Bauwerkes und die Baustelle selbst von anfallendem
Bauschutt zu säubern. Kommt der Auftragnehmer dieser
Verpflichtung nicht nach, so ist die Bauleitung
berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Baustelle
säubern zu lassen.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Ausführung
aller Einmessungen und Absteckungen in horizontaler und
vertikaler Richtung und alle Höhenkoordinaten aus den
vom Bauherrn bzw. vom Planungsbüro vorgegebenen
Ausführungszeichnungen. Der Auftragnehmer hat alle
Höhenpunkte örtlich in eigener Verantwortung anzutragen
bzw. anzugeben oder sich in Abstimmung mit der
Bauleitung von der Richtigkeit der durchgeführten
Messung zu überzeugen und dieses zu bestätigen.
Der Auftragnehmer allein ist für die Richtigkeit der
abgesteckten Maße und angetragenen Höhen sowie für die
entsprechende Bauausführung verantwortlich und hat
somit alle entstehenden baulichen Fehler auf eigene
Kosten zu beseitigen.
Ebenfalls mit einzurechnen sind alle, für die
Ausführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen
eventuell erforderlich werdenden Leergerüste,
Arbeitsgerüste, Schalgerüste Schutzgerüste,
Absturzsicherungen, Hebezeuge und Kräne jeglicher Art,
sowie deren Vorhaltung, Abbau und Abtransport, soweit
diese in den entsprechenden Normen der VOB/C als
Nebenleistung benannt sind.
Die SiGeKo-Leistungen (Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination) für die gesamte
Baumaßnahme wird durch ein bauseitig beauftragtes,
externes Büro ausgeführt. Die Anweisungen des SiGeKo
sind verbindlich und unbedingt zu befolgen.
Es dürfen nur Bauprodukte verbaut werden, die dem Stand
der Technik entsprechen.
Es dürfen nur Geräte und Maschinen verwendet werden,
die sich in einem optisch und technisch einwandfreien
Zustand befinden.
Dem Auftragnehmer obliegt die Planung der fachgerechten
Ausführung von Detailpunkten wie z.B.
Fassadenanschlüsse an Wänden, Türen, Decken, Stützen
und Sockeln, Dachanschlüsse, Dachdurchführungen etc.
Sämtliche Detailpläne, die für die Gesamtausführung
erforderlich sind, werden vom Auftragnehmer
aufgestellt, zur technischen Detailabsprache der
örtlichen Bauüberwachung vorgelegt und bei Bedarf
überarbeitet und schließlich zur Kontrolle und Freigabe
eingereicht.
Hinweis: Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Planunterlagen stellen Vorabzüge dar und sind keine
Ausführungspläne.
Die Bestandszeichnungen für das fertige Werk werden im
vorliegenden Projekt durch das Planungsbüro erstellt.
Der Auftragnehmer stellt dem Planungsbüro dafür nach
Ausführung der Arbeiten bei Bedarf die aktuellsten
Baupläne (z.B. vom Stahlbauer) im Dateiformat .dxf oder
.dwg zur Verfügung.
Zum Abschluss der Baumaßnahme nach Fertigstellung aller
Arbeiten wird gemeinsam eine Schlussabnahme
durchgeführt.
Die Abnahme kann unmittelbar nach erfolgreicher
Beendigung aller Arbeiten durchgeführt werden. Der
Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen
und erfolgt danach innerhalb der in der VOB/B
festgelegten Fristen, sofern alle Voraussetzungen
erfüllt sind.
Mit der Abnahme gehen Gefahr und Schutzpflicht auf den
Auftraggeber über.
Allgemeines zur Baustellenorganisation
03 BAUARBEITEN
03
BAUARBEITEN
03.03 Fertigteil-Betontreppen
03.03
Fertigteil-Betontreppen
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