Fertigteiltreppen
Trinkwasserbehälter Ruschenberg II
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE I.  Beschreibung des geplanten Projektes: Die nachfolgende Ausschreibung umfasst Neubau eines Trinkwasserbehälters mit zwei Wasserkammern mit dazu gehöriger Schieberkammer. Die Arbeiten werden ausgeführt an folgender Projektadresse bzw. folgendem Standort: Trinkwasserspeicher Im Rusch 59755 Arnsberg-Ruschenberg Das Baugelände grenzt am westlichen Rand an das Grundstück des bestehenden Trinkwasserspeichers und im Norden grenzt die Längsfläche an einen Feld-/ Waldweg. Das Gelände, auf dem die geplante Baumaßnahme durchgeführt wird, befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und außerhalb erdbebengefährdeten Gebiete (keine Erdbebenzone nach DIN 4149), einer Wasserschutzzone, eines Vogelschutzgebietes und eines FFH-Gebietes. Errichtet wird ein neuer Trinkwasserbehälter in der Nachbarschaft zum bestehenden Wasserepeicherbehälter. Der Neubau ist als eingeschossiges Gebäude in Massivbauweise in Ortbeton für die gesamte Baukonstruktion vorgesehen. Die Grundrissfläche des neuen Trinkwasserbehälters beträgt (B/L) ca. 21,69 / 36,30m. Die max. Gebäudehöhe von ca. 9,10 m (Bauteil Schieberkammer) erstreckt sich von UK-Bodenplatte bis OK-Attikaaufkantung. Die Geschosshöhe innerhalb der Trinkwasserbehälter beträgt an der höchsten Stelle ca. 5,60 und an der niedrigsten Stelle ca. 4,41 m, gemessn von OK-Roh-Bodenplatte bis UK-Roh-Geschossdecke. Das geplante Gebäude wird längsseitig in eine flache Hanglage des vorhandenen Geländeverlaufes eingebettet. Die max. Tiefe beträgt dabei ca. 4,00 m. Die Stahlbetondecken oberhalb der Wasserspeicherkammern wie auch über der Schieberkammer werden jeweils pro Bauteil in unterschiedlichen Stärken im Gefälle als Flachdach ausgebildet und erhalten als oberseitigen Abschluss eine extensive Dachbegrünung mit umlaufendem Kiesstreifen im Randbereich zur Attikaaufkantung. Das Gelände um den neuen Trinkwasserbehälter wird mittels Gitterstabzaun umzäunt. Die Vermessungsarbeiten werden vom einem gesondert vom Auftraggeber beauftragten, externen Vermessungsbüro durchgeführt. Dieses beinhaltet die Eckpunkte der Bodenplatte und die Übergabe eines Höhenfestpunktes. ll: Ecktermine: Es ist geplant, mit den baulichen Arbeiten zur Errichtung des neuen Trinkwasserbehälters im Mai 2026 zu beginnen. Die Hauptbauarbeiten sollen zum August 2027 abgeschlossen sein. Mit der Montage der verfahrens- und elektrotechnischen Ausrüstung (durch gesonderte Auftragnehmer) soll ab Sommer 2027 begonnen werden. Die Inbetriebnahme des neuen Trinkwasserspeichers ist für den Spätsommer 2027 geplant.
PROJEKTBESCHREIBUNG / ECKTERMINE
Allgemeines zur Baustellenorganisation Allgemeines zur Baustellenorganisation In die Positionen dieses Titels sind alle Leistungen einzurechnen, die durch die nachfolgenden Einheitspreise des Angebotes nicht abgegolten werden und im Interesse des ordnungsgemäßen Ablaufes der gesamten Baumaßnahme/ Rückbaumaßnahme erforderlich sind, mögen sie besonders hervorgehoben sein oder nicht. Die Arbeiten werden ausgeführt an folgender Projektadresse: Die übliche Arbeitszeit für die Ausführung der Arbeiten ist von Montag bis Freitag, jeweils von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ausnahmen hiervon sind nach Absprache mit dem Bauherrn bzw. der Bauüberwachung möglich. Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten außerhalb der von den Aufsichtsbehörden zugelassenen Zeiten sind nur in besonders begründeten Fällen zulässig. Sofern aus terminlichen Gründen zur Erfüllung der Fertigstellungstermine oder wegen anderer Gründe, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erforderlich sein sollten, so trägt der Auftragnehmer die zusätzlichen Kosten und ist für die Beschaffung der ggf. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen verantwortlich. Nach Bedarf, jedoch in der Regel mindestens 1 x wöchentlich, erfolgt eine Baubesprechung vor Ort, welche durch die örtliche Bauüberwachung koordiniert wird. Seitens des Auftragnehmers nimmt zumindest der Projekt- bzw. Bauleiter bzw. dessen Vertreter teil. Die Bauüberwachung erstellt ein Protokoll, welches binnen einer Frist von einer Woche zu prüfen ist. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet bzw. zusätzlich zu den Positionen der nachfolgenden Titel ist zu berücksichtigen: Durch den Auftragnehmer wird ein Bauzeitenplan aufgestellt und fortlaufend aktualisiert. Dabei sind auch die Abhängigkeiten zu bzw. von anderen am Bau Beteiligten darzustellen. Unterhalten und wieder Instandsetzen der vorhandenen "nicht öffentlichen" Zufahrtsstraßen und Verkehrswege, die durch Baufahrzeuge benutzt werden. Der ursprüngliche Zustand ist durch Fotos zu sichern und festzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass jederzeit für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen ist. Bei Bedarf Reinigung Baustellenzufahrtsstraßen, falls diese durch Baufahrzeuge verschmutzt worden sein sollten. Als Baustellenzufahrt ist ein relativ steiler Waldweg zu nutzen, ausgehend vom Danzigweg und den Weg Ruschufer, der zum südlichen Rand des Baugeländes führt. Sich hieraus ergebende Erschwernisse beim Transport oder Einschränkungen von Transportgrößen sind einzukalkulieren. Es ist eine laufende Baustoffprüfung entsprechend den aktuellen technischen Vorschriften durchzuführen. Es ist eine laufende Dokumentation der eingebauten Stoffe durchzuführen. Wohncontainer und Personalübernachtungen auf dem Baustellengelände sind nicht zulässig. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Auftraggebers möglich. Der Auftragnehmer führt arbeitstäglich ein Bautagebuch mit mindestens folgenden Informationen: - Arbeitsbeginn und -ende, - Personalstand, spezifiziert nach Gewerken, - ausgeführte Leistungen am betreffenden Tag (auch Nachunternehmerleistungen), - eingesetztes Groß- und Spezialgerät und - Besonderheiten wie z.B. Unfälle, - Witterung. Elektrische Energie: Der Auftraggeber stellt einen Stromanschluss im Bereich des benachbarten Bestandsgebäudes zur Verfügung. Diese Anschlussmöglicheit kann bereits für die Realisierung der Baustromversorgung für die gesamte Bauzeit genutzt werden. Entfernung von der Anschlussstelle zum Baufeld: ca. 75 m. Die Stromversorgung an den einzelnen Einsatzstellen / Bedarfsstellen ist vom AN sicherzustellen. Vom Auftragnehmer ist ein Zwischenzähler einzubauen und zu betreiben. Bauwasser wird bauseits über eine Entnahmestelle vom vorhandenen Wasseranschluss im / am benachbarten Bestandsgebäude dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt, Entfernung der Anschlussstelle zum Baufeld wie zuvor beschrieben. Die zugehörige benötigte Rohrleitung bis zum Baufeld ist vom Auftragnehmer beizustellen und gehört mit zum Leistungsumfang der Baustelleneinrichtung. Vorhaltedauer der Leitung bis zur Inbetriebnahme der Anlage, mindestens jedoch 12 Monate ab Baubeginn. Das Bauwasser ist auch den anderen vor Ort tätigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Das Bauwasser hat Trinkwasserqualität!. Vom Auftragnehmer ist ein oder sind bei Bedarf mehrere Baustromverteiler beizustellen, der / die auch von anderen am Bau beteiligten Gewerken genutzt werden kann / können. Der Transport der Medien Bauwasser und Baustrom zur jeweiligen Verwendungsstelle ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, einschließlich der hierfür benötigten Materialien (Rohre; Kabel etc.). Der Verbrauch der Medien Bauwasser und Baustrom ist für den Auftragnehmer kostenlos. Vom Auftragnehmer sind für alle Medien (Baustrom, Bauwasser) geeignete Zwischenzähler einzubauen und zu betreiben. Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebotes wird jedem Bieter empfohlen. Der Bauherr ist berechtigt, die Schlusszahlung solange einzubehalten, bis die Bauleitung erklärt, dass die Baustelle ordnungsgemäß geräumt wurde, und der Unternehmer alle seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. In der Baustellenvorhaltung hat der Auftragnehmer wöchentlich mindestens einmal, auf Verlangen der Bauleitung jedoch mehrmals wöchentlich, die Räume des Bauwerkes und die Baustelle selbst von anfallendem Bauschutt zu säubern. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Baustelle säubern zu lassen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Ausführung aller Einmessungen und Absteckungen in horizontaler und vertikaler Richtung und alle Höhenkoordinaten aus den vom Bauherrn bzw. vom Planungsbüro vorgegebenen Ausführungszeichnungen. Der Auftragnehmer hat alle Höhenpunkte örtlich in eigener Verantwortung anzutragen bzw. anzugeben oder sich in Abstimmung mit der Bauleitung von der Richtigkeit der durchgeführten Messung zu überzeugen und dieses zu bestätigen. Der Auftragnehmer allein ist für die Richtigkeit der abgesteckten Maße und angetragenen Höhen sowie für die entsprechende Bauausführung verantwortlich und hat somit alle entstehenden baulichen Fehler auf eigene Kosten zu beseitigen. Ebenfalls mit einzurechnen sind alle, für die Ausführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen eventuell erforderlich werdenden Leergerüste, Arbeitsgerüste, Schalgerüste Schutzgerüste, Absturzsicherungen, Hebezeuge und Kräne jeglicher Art, sowie deren Vorhaltung, Abbau und Abtransport, soweit diese in den entsprechenden Normen der VOB/C als Nebenleistung benannt sind. Die SiGeKo-Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) für die gesamte Baumaßnahme wird durch ein bauseitig beauftragtes, externes Büro ausgeführt. Die Anweisungen des SiGeKo sind verbindlich und unbedingt zu befolgen. Es dürfen nur Bauprodukte verbaut werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Es dürfen nur Geräte und Maschinen verwendet werden, die sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand befinden. Dem Auftragnehmer obliegt die Planung der fachgerechten Ausführung von Detailpunkten wie z.B. Fassadenanschlüsse an Wänden, Türen, Decken, Stützen und Sockeln, Dachanschlüsse, Dachdurchführungen etc. Sämtliche Detailpläne, die für die Gesamtausführung erforderlich sind, werden vom Auftragnehmer aufgestellt, zur technischen Detailabsprache der örtlichen Bauüberwachung vorgelegt und bei Bedarf überarbeitet und schließlich zur Kontrolle und Freigabe eingereicht. Hinweis: Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Planunterlagen stellen Vorabzüge dar und sind keine Ausführungspläne. Die Bestandszeichnungen für das fertige Werk werden im vorliegenden Projekt durch das Planungsbüro erstellt. Der Auftragnehmer stellt dem Planungsbüro dafür nach Ausführung der Arbeiten bei Bedarf die aktuellsten Baupläne (z.B. vom Stahlbauer) im Dateiformat .dxf oder .dwg zur Verfügung. Zum Abschluss der Baumaßnahme nach Fertigstellung aller Arbeiten wird gemeinsam eine Schlussabnahme durchgeführt. Die Abnahme kann unmittelbar nach erfolgreicher Beendigung aller Arbeiten durchgeführt werden. Der Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen und erfolgt danach innerhalb der in der VOB/B festgelegten Fristen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Schutzpflicht auf den Auftraggeber über.
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03 BAUARBEITEN
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03.03 Fertigteil-Betontreppen
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