Innenputzarbeiten
Trinkwasserbehälter Bad Vilbel
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.0 ALLGEMEINE HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE Einleitung: Die nachfolgenden Beschreibungen und Vorbemerkungen sind Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. Sämtliche hierzu erforderlichen Leistungen bzw. daraus resultierenden Erschwernisse sind - sofern nicht als eigene Leistungsposition aufgeführt - in die Einzelpositionen einzukalkulieren. Alle im Folgenden ausgeführten Arbeiten und zu verwendenden Materialien müssen den geltenden Normen, Regeln und Stand der Technik entsprechen. Sofern innerhalb der Leistungspositionen keine Lieferung angegeben ist, verstehen sich sämtliche Leistungen immer inklusive Lieferung. Hinweis zu technischen Spezifikationen: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Verwendete Abkürzungen: AG   =   Auftraggeber AN   =    Auftragnehmer BL   =   Bauleitung (AG oder Ing.-Büro) BE   =   Baustelleneinrichtung LV   =   Leistungsverzeichnis EP   =   Einheitspreis GB   =   Gesamtbetrag Bo   =   Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag Bm   =   Bedarfsposition mit Gesamtbetrag RDF   =   Rohrdurchführung MDF   =   Mauerdurchführung DDF   =   Deckendurchführung WK   =   Wasserkammer VK   =   Vorkammer EG   =   Erdgeschoss UG / KG   =   Untergeschoss / Kellergeschoss OG   =   Obergeschoss GOK   =   Geländeoberkante GUK   =   Geländeunterkante DEA   =   Druckerhöhungsanlage TWL   =   Trinkwasserleitung HB   =   Hochbehälter Weiterhin werden die gebräuchlichen Mengen- und Maßeinheiten verwendet. Vertragsbedingungen: Siehe gesonderte Unterlagen zum Leistungsverzeichnis. Zusätzlich zu VOB/A wird VOB/B und VOB/C in der jeweils aktuellsten Fassung Vertragsbestandteil.
0.0 ALLGEMEINE HINWEISE
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE ANGABEN ZUR BAUSTELLE Kurzbeschreibung: Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH beabsichtigt eine umfangreiche Optimierung des Wasserversorgungssystem vorzunehmen. Bestandteil dessen ist u. a. der Bau eines neuen Trinkwasserbehälters als Hochbehälter (HB 6) als Ersatz für die benachbarte Anlage (HB 3). Der neue Trinkwasserbehälter soll in Ortbetonbauweise hergestellt werden und verfügt über zwei Wasserkammern mit einem Speichervolumen von jeweils 3.500 m³. Das Gesamtspeichervolumen beläuft sich damit auf V = 7.000 m³. In der zweigeschossigen Vorkammer (Schieberkammer) soll die Rohrleitungstechnik sowie die Fernwirktechnik untergebracht werden. Ebenfalls ist ein sationäres Notstromaggregat in einer separaten Räumlichkeit sowie ein Sanitärraum vorgesehen. Für die Innenauskleidung der Wasserkammern ist eine trinkwasserzugelassene Epoxidharzbeschichtung vorgesehen. Die Vorkammer soll in beiden Geschossen auf den Bodenflächen gefliest werden. Die Deckenunterseiten erhalten jeweils einen Farbanstrich. Die Wandflächen (EG und UG) sollen verputzt und mit einem Farbanstrich versehen werden. Die Wandseiten zur Wasserkammer sollen in beiden Geschossen auf der gesamten Wandhöhe gefliest werden. Die Rohrleitungsinstalltionen in der Anlage werden in Edelstahl ausgeführt. Der Trinkwasserbehälter wird in das örtliche Gelände eingebettet (Wasserkammern erdüberdeckt, Vorkammer teilweise freistehend). Die freistehende Fassade der Vorkammer erhält eine Natursteinverkleidung. Im Außenbereich werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen zum Anschluss des neuen Bauwerks verlegt. Die Bauwerksentwässerung sowie Dränagewasser werden der vorhandenen Entwässerungsleitung (HB 3) zugeführt und von dort einem Vorlfuter zugeleitet. Für das Abwasser ist eine Sammelgrube vorgesehen. Es erfolgt kein Anschluss an das Kanalnetz. Die Zu- und Ablaufleitungen (Trinkwasser) werden in da 355 PE bzw. da 560 PE bis auf Höhe des HB 3 neu verlegt und dort an die bestehenden Leitungen angeschlossen. Mit diesem Umschluss geht der neue HB 6 in Betrieb und der vorhandene HB 3 wird ab diesem Zeitpunkt außer Betrieb genommen. Zusätzlich wird aus Redundanzgründen eine parallele Zu- und Ablaufleitung (da 355 PE / da 560 PE) ab dem neuen Behälter bis auf Höhe der Straße "Am Galgen" verlegt. Ebenfalls sind auf dieser Strecke neue Leerrohre für Strom- und Steuerkabel vorgesehen. Der Rohrleitungsbau erfolgt in offener Bauweise. Im Baufeld befindet sich vrsl. eine alte Versorgungsleitung DN 250 GG. Diese muss im Zuge der Baugrubenherstellung für den Neubau zurückgebaut werden. Es soll eine neue Leitungsverbindung da 355 PE als Noteinspeisung im Bereich der Baugrube des neuen Behälters mitverlegt werden. Das Bauvorhaben wird genehmigungsrechtlich nicht durch die Bauaufsichtsbehörde Frankfurt sondern direkt durch die Fachbehörden "Umweltamt" und "Denkmalamt" begleitet. Die entsprechenden Genehmigungen liegen vor. Es erfolgt eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung durch Drittbeteiligte. 0.1.1 Lage der Baustelle und Zuwegung Die Baustelle befindet sich südlich der Stadt Bad Vilbel bzw. nördlich des Stadtteiles Bergen-Enkheim (Frankfurt a. Main) nahe der Vilbeler Landstraße und in unmittelbarer Nähe zur "Berger Warte". Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Galgen" und von dort über einen asphaltierten Betriebsweg bis auf das Anlagengelände des "HB 3". Die Wegebreite ist im Bereich der Zufahrt auf ca. 3,00 m begrenzt. Die Wendemöglichkeiten im Baustellenbereich sind eingeschränkt bzw. erst im Bereich der BE- und Lagerflächen möglich. Die Entfernung ab der Kreuzung "Vilbeler Landstraße / Am Galgen" bis zum Baufeld beträgt ca. 250 m. Eine direkte Anfahrt des Baufeldes aus östlicher Richtung (ab Vilbeler Landstraße) - südlich der "Berger Warte" ist nicht möglich. Die Auswahl der Baumaschinen und Baufahrzeuge ist an die räumlichen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Eine Besichtigung der Örtlichkeit im Vorfeld wird empfohlen. 0.1.2 Besondere Belastungen / Geräuschemissionen - keine Angaben vorhanden bzw. für die nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht relevant - 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage Es gelten die Beschreibungen gemäß Pkt 0.1.1. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Verkehrsbeanspruchung der Zuwegung sowie der direkten Anlagenumgebung sind so gering wie möglich zuhalten. Im Bereich der Zuwegung ist mit Spaziergängern und Radfahrern zu rechnen. Es gelten die örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. im Bereich der Baustellenzufahrt "Schrittgeschwindigkeit". Die Beschreibungen gemäß Pkt. 0.1.1. sind ebenfalls zu beachten. Die Baustellenzufahrt ist gemäß der Beschreibung unter Pkt. 0.1.1 nur einspurig möglich. Wendemöglichkeiten exisiteren im Bereich der BE-Fläche. Das Baufeld bzw. die Baugrube des neuen Bauwerkes kann nicht vollständig umfahren werden. Der daraus resultierende Mehraufwand hinsichtlich der Baustellenlogistik ist einzukalkulieren. 0.1.5 Freizuhaltende Flächen Die Erreichbarkeit der vorhandenen Anlage (HB 3) mittels PKW ist zu allen Zeitpunkten der Bauarbeiten zu gewährleisten. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen HB 6 ist das Betreten der Vor- und Wasserkammer zu Wartungs- und Bedienungszwecken ununterbrochen zu ermöglichen. Baumaschienen und Baufahrzeuge sind daher außerhalb der Bauzeiten auf der Baustelleneinrichtungsfläche zu parken. 0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege Die zweigeschossige Vorkammer des neuen Trinkwasserspeichers kann über eine zweiflügelige Zugangstür (h/b ca. 2,00 x 2,00 m) im Erdgeschoss betreten werden. Der Zugang zum UG erfolgt über eine Treppenanlage im Innenbereich (b = 1,50 m) der Vorkammer. Die Raumhöhe im EG beträgt ca. 2,70 bis 3,00 m; im UG ca. 5,50 m bzw. bis 6,50 m im Bereich der Entwässerungsrinne. Im EG der Vorkammer ist je Wasserkammer eine Sichtfensteröffnung (h/b ca. 1,10 x 1,10 m) angeordnet, Die Wasserkammern können jeweils über eine Drucktür im UG der Vorkammer betreten werden (h/b ca. 2,00 x 1,00 m). Die Türschwelle der Drucktür befindet sich ca. 1,50 m über dem Fußboden im UG. Entsprechende Hilfskonstruktionen zum Betreten der Wasserkammer (bis zum Zeitpunkt der Montage der Podestanlage) sind vorzusehen. Die Raumhöhe der Wasserkammer beträgt zwischen 5,40 m bis 7,20 m über Fußboden bzw. bis 8,60 m über Fußboden im Bereich der Entleerungsvertiefung. Es liegen im neuen Bauwerk mit entsprechendem Baufortschritt Erschwernisse durch die Überbrückung von Rohrleitungen bzw. technischen Installationen im EG und UG vor. Weiterhin sind die unter Pkt. 0.1.1 und 0.1.4 genannten Angaben bezüglich der Transportwege zu beachten. 0.1.7a Wasser- und Stromversorgung, Abwasser Allgemein sind das Heranführen von Kraftstrom und Wasser einschl. Herstellen der Bauanschlüsse sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend der Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften auszuführen. Weiterhin gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Stromanschluss: Bauseits wird auf Höhe der späteren Zähleranschlusssäule ("Am Galgen", ca. 100 m Entfernung zur Bestandsanlage HB 3) ein provisorisches Kabel oberirdisch verlegt. Am Ende des Kabels wird auf Höhe des HB 3 ein bauseits gestellter Baustromverteiler aufgestellt. Dort werden für die Bauphase folgende Anschlüsse bereitgestellt: 1 x 63A CEE (Alternativ kann 1x32A und 1x16A bereitgestellt werden.) Die Maximalleistung beträgt 40 kW. Strom wird kostenfrei zur Vergügung gestellt. Die Nutzung des Anschlusses ist mit anderen an der Maßnahme beteiligten Gewerken abzustimmen. Der daraus resultierende Aufwand ist einzukalkulieren. Die Entfernung HB 3 bis zum Baufeld HB 6 beträgt ca. 50 m. Sämtliche daraus resultierenden Arbeiten zur Strombereitstellung im Baufeld (Baustromkabel, Baustromverteiler, Absicherung, Kabelsicherung, Provisorien etc.) sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die aus der Entfernung resultierenden Leistungsverluste sind mit Blick auf die vergügbare Leistung zu berücksichtigen und von o. g. Maximalleistung in Abzug zu bringen. Für das Erfordernis einer Stromversorgung größer bzw. stärker als die vorgenannten Angaben (unter Beachtung der Leistungsverluste) ist durch den AN der Einsatz eines Generators vorzusehen. Der Generator einschl. Betriebsmittel wird nicht gesondert vergütet und ist vollständig miteinzukalkulieren. Wasseranschluss: Im UG des HB 3 ist ein Wasserhahnanschluss 3/4 Zoll vorhanden. Ab dort beträgt die Entfernung zum Baufeld des HB 6 ca. 50 m einschl. Überbrückung der Höhendifferenzen von ca.+/- 6,00 m (z. B. Lage Wasseranschluss UG unter GOK) Der Wasserhahnanschluss im UG des HB 3 wird über eine Pumpe gespeist: Pumpentyp: WILO CO-1HELIX V1007/CE-01-WMS Die Installation eines Rohrsystemtrenners ist erforderlich. Wasser wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für größere Wassermengen bzw. einen höheren Druck ist durch den AN eine Druckerhöhungsanlage einschl. Rückflussverhinderer vorzusehen und zu betreiben. Mit einzukalkulieren ist: Herstellen, Vorhalten, Betreiben, Umbauen und Rückbauen von provisorischer Rohrleitung mit Trinkwassereignung, Rohrleitung ab Wasserhahnanschluss AG bis zum Baufeld. Strecke ca. 50 m, Rückflussverhinderer am Anschlusspunkt, Rohrleitung als PE-Druckrohr oder Schlauchleitung für Trinkwasser, einschl. aller notwendigen Schweißverbindungen, Formteile, Anschlüsse und Absperrarmaturen, Rohrleitung oberirdisch verlegt, einschl. Stütz- und Hilfskonstruktionen bzw. prov. Befestigungen / Lagesicherung Provisorische Wandöffnung mittels Kernbohrung in Gebäudefassade des HB 3 herstellen, Wand aus Mauerwerk / Stahlbeton, d bis 50 cm, Kernbohrdurchmesser nach Wahl des AN in Abhängigkeit des Leitungsdurchmessers der provisorischen Rohrleitung, Abdichtung von Ringraum (Kernbohrung / Rohrwand), Wiederverschluss der Kernbohröffnung mit Vergussbeton (einschl. Schalungsarbeiten) nach Rückbau des Rohrleitungsprovisoriums. Die Mitbenutzung des Wasseranschlusses im Baufeld durch weitere an der Maßnahme beteiligte Gewerke ist zu ermöglichen! Wasserbereitstellung für die Dichtheitsprüfung: Siehe Beschreibung im LV-Titel "Dichtheitsprüfung". Entsorgung von Brauchwasser: Auf der Baustelle ist keine Kanalisation zur Einleitung von Brauchwässern vorhanden. Vom AN ist ein geeigneter Brauchwasserauffangbehälter mit Filter zur Aufnahme des anfallenden Brauchwassers für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten. Sämtliche Leistungen zur Schaffung eines geeigneten Stellplatzes auf dem Baugrundstück, zum Auf- und Abbau und zum regelmäßigen Entleeren des Behälters sowie für die fachgerechte Entsorgung des Brauchwassers sind miteinzukalkulieren. Auf- und Abbau sowie Vorhalten eines Brauchwasserauffangbehälters als Komplettleistung. Zur Fassung des Brauchwassers sind geeignete Baupumpen für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten. 0.1.7b Sanitäranlagen Sanitäranlagen sind an der Anlage nicht vorhanden. Während der Bauzeit muss eine transportable Toilettenanlage mit dichtem Sammelbehälter aufgestellt werden. Die Benutzung der Toilettenlage durch weitere an der Maßnahme beteiligte Gewerke (Nachunternehmer) ist zu ermöglichen. Die gesammelten Fäkalien sind einer Kläranlage zuzuführen. Die Toilettenanlage ist zusätzlich durch eine geeignete Auffangwanne zu sichern. Weiterhin sind Einrichtungen / Installationen zum Händewaschen und zur Handdesinfektion vorzusehen. 0.1.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen Die Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Lagerfläche (für Bodenaushub etc.) befindet sich in direkter Umgebung zum Baufeld. Die max. Entfernung zwischen Baufeld und BE-Fläche bzw. Bodenzwischenlager beträgt ca. 250 m. Folgende Flächen stehen zur Verfügung: - Fläche 1: ca. 80 x 15 m (1200 m²) - Fläche 2: ca. 38 x 10 m (380 m²) - Fläche 3: ca. 52 x 8 m (420 m²) - Fläche 4: ca. 8 x 8 m (64 m²) - (Kranaufstellfläche) Das Gelände ist horizontal bis geneigt (Neigung bis ca. 1:3). Fläche 1 dient zur Zwischenlagerung der Oberbodenmieten sowie des Bodenanteiles, welcher für den späteren Wiedereinbau vorgesehen ist. Fläche 2 dient als BE-Fläche (Lagerplatz, Maschinenen, Baucontainer etc.). Fläche 3 dient als Bodenzwischenlager für den Bodenaushub, welcher zur Entsorgung vorgesehen ist. Fläche 4 ist für die Aufstellung der Krananlage vorgesehen. Die Schutzstreifen der Freileitungen (Hochspannungsleitungen) sind beim Anlegen der BE- und Lagerflächen zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für die Aufstellung der Krananlage. Der Zustand der BE- und Lagerflächen ist vor Baubeginn im Sinne einer Beweissicherung fotografisch zu dokumentieren. Die Leistungen zur Herstellung, Vorhaltung, Absicherung und Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche sind der Position zur Baustelleneinrichtung bzw. Baustellenräumung zu entnehmen. 0.1.9. Bodenverhältnisse und Baugrund Die Angaben zu Bodenverhältnissen bzw. Baugrund sind den jeweiligen Vorbemerkungen bzw. den Leistungsbeschreibungen der Einzelpositionen zu entnehmen. Weiterhin sind die Angaben des Baugrundgutachtens vom 30.01.2025 zu beachten (gesonderte Anlage zum Leistungsverzeichnis). 0.1.10. Hydrologie - keine Angaben vorhanden bzw. für die nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht relevant - 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Im Rahmen der Baugenehmigung wurden u. a. folgende Nebenbestimmungen / Auflagen erlassen: Naturschutzrechtliche Auflagen: - es erfolgt eine ökologische Baubegleitung durch Drittbeteiligte - es erfolgt eine bodenkundliche Baubegleitung durch Drittbeteiligte Beginn und Fertigstellung der Maßnahme sind der Unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt Frankfurt a. Main) mitzuteilen - es erfolgen regelmäßige Termine zur Zwischenabnahme gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde - die Vorgaben zur Baustellenzufahrt sind strikt einzuhalten (siehe Pkt. 0.1.1). - die Vorgaben zum Anlegen von BE- und Lagerflächen, Baustraßen und Kranaufstellfläche sind strikt einzuhalten (siehe Pkt. 0.1.8) - offene Gräben und Gruben sind arbeitstäglich (morgens) auf hineingefallene Kleintiere wie Reptilien und Säugetiere zu kontrollieren und die vorgefundenen Tiere außerhalb der Gräben und Gruben wieder auszusetzen. Offene Gräben und Gruben sind einseitig mit einem schrägen Brett (40 Grad) zu versehen - Grabungen im Wurzelbereich zu erhaltender Bäume dürfen erst nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde erfolgen freigelegte Wurzeln sind umgehend durch ein Vlies gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen - der Kronentraufbereich zu erhaltender Bäume darf nicht als Lagerplatz genutzt und nicht befahren werden - die Anpflanzungen von Gehölzen (Pflanzeitpunkte) sind mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen die Dauer der Fertigstellungspflege von Anpflanzungen beträgt 5 Jahre - der Zeitpunkt für Einsaat (wiederherzustellende bzw. neu anzulegende Wiesenbereiche) ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen - die Vorgaben zum Saatgut sind strikt einzuhalten Boden im Einsaatbereich ist vorab zu lockern (Tiefenlockerung) und zu fräsen. Durch zusätzliches Eggen ist eine feinkrümelige Bodenstruktur sicherzustellen - Ober- und Unterboden sind getrennt zu lagern, ebenfalls ist Oberboden im Bereich von gerodeten Flächen gesondert zu separieren - das Befahren oder Andrücken von Bodenmieten ist zu unterlassen Denkmalschutzrechtliche Auflagen: - Beginn und Fertigstellung der Maßnahme sind der Behörde (Denkmalamt Frankfurt a. Main) mitzuteilen - Bodendenkmäler dürfen nur im Beisein des Denkmalamtes freigelegt werden - Freilegungsarbeiten an Bodendenkmälern müssen nach den Vorgaben der Genehmigungsbehörde erfolgen Allgemein: Es gilt generell, dass sämtliche während der Bauzeit in Anspruch genommenen Flächen nach Abschluss der Baumaßnahme gemäß Ursprungszustand wiederherzustellen sind. 0.1.12 Besondere Entsorgungsvorgaben Anfallender Bauschutt und andere zu entsorgende Materialien sind umgehend ordnungsgemäß aus der Schutzzone zu entfernen. 0.1.13 Schutzgebiete Die Baumaßnahme befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) und grenzt an das Natur- und Kulturdenkmal "Berger Warte". Die zum Einsatz kommenden Baustoffe und Bauhilfsstoffe dürfen nicht grundwassergefährdend sein. Beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten muss mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Maschinen sind täglich vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten auf Dichtheit zu prüfen. Sollte ein Fahrzeugabstellplatz unbedingt erforderlich sein, so ist dieser zusätzlich in geeigneter Weise abzusichern. Der Standort des erforderlichen Kompressors ist zusätzlich durch eine Auffangwanne zu sichern. Die Lagerung sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten mit Ausnahme der Verwendung von Betriebsstoffen in Baufahrzeugen und -maschinen ist in der Schutzzone verboten. Sollten dennoch wassergefährdende Flüssigkeiten austreten, sind diese sofort schadlos zu beseitigen. Die entsprechenden Geräte und ausreichende Bindemittel zur Aufnahme sind stets bereitzuhalten. Bei einem Austreten von wassergefährdenden Flüssigkeiten sind unverzüglich die Abt. "Wasser- und Bodenschutz" bzw. "Umwelt" der zuständigen Genehmigungsbehörde oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. 0.1.14 Schutzobjekte Die angrenzenden Grundstücke im Baubereich sowie entlang der Zuwegung sind zum Teil eingefriedet. Die Einfriedungen (Zäune, Mauern, Hecken etc.) sind grundsätzlich vor Beschädigungen zu schützen. Grenzsteine im Bereich der Baustelle dürfen nicht in Lage und Positon verändert werden. Bei Beschädigungen von Grenzsteinen ist der AG unverzüglich zu informieren. 0.1.15 Regelungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs Es gelten die örtlichen Verkehrsvorschriften. Eine gesonderte Regelung des öffentlichen Verkehrs ist nicht vorgesehen. 0.1.16 Lage von Versorgungsleitungen / Leitungsauskünfte Der AN hat sich rechtzeitig vor Baubeginn über die exakte Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Der AN ist verpflichtet, sich Auskünfte bei den jeweiligen Unternehmen einzuholen. Im Bereich des Baufeldes ist mit dem Vorhandensein von Trinkwasser- und Entwässerungsleitungen, Strom- und Medienkabeln etc. zu rechnen. In den beigefügten Lageplänen sind Leitungen und Kabel nur schematisch und nicht lagegetreu dargestellt. Die exakte örtliche Lage und Anzahl von Kabeln / Leitungen kann von der Plandarstellung abweichen. Sämtliche Erd- und Tiefbauarbeiten sind daher mit entsprechender Vorsicht und ggfs. Such-/ Handschachtungen auszuführen. 0.1.17 Hindernisse im Bereich der Baustelle - keine Angaben vorhanden bzw. für die nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht relevant - 0.1.18 Angaben zur Kampfmittelfreiheit Die Kampfmittelfreiheit des Baufeldes ist durch den AG bzw. Bauherrn zu überprüfen und eine Kampfmittelfreigabe zu erteilen. Sollten während der Baumaßnahme Kampfmittel angetroffen werden, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und der gefährdete Bereich ist zu verlassen und abzusperren. Die Bauleitung und der AG / Bauherr sowie die zuständige Polizeidienststelle sind umgehend zu verständigen. 0.1.19 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung Es gelten die Vorgaben der Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Wird von Seiten des Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) eingesetzt bzw. führt der Bauherr diese Tätigkeit selbst aus oder sind die SiGeKo-Leistungen Teil des Leistungsverzeichnisses, so sind die Hinweise des Koordinators sowie die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zu berücksichtigen. Der AN hat seine Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. 0.1.20 Besondere Anordnungen von Drittbeteiligten Die Sicherheitsregeln für Arbeiten in der Nähe von Freileitungen sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Die entsprechenden Unterlagen der TenneT TSO GmbH (Versorgungsunternehmen) sind dem Leistungsverzeichnis gesondert beigefügt. Die Erschwernisse durch das Arbeiten in der Nähe von Freitungen sind kalkulatorisch zu berücksichtigen. Eigenes Personal sowie Nachunternehmer sind über die Sicherheitsbestimmungen zu unterrichten und einzuweisen. Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Bauleitung und dem AG auszuhändigen. Beginn und Ende der Arbeiten sind beim zuständigen Versorgungsunternehmen (hier: TenneT TSO GmbH) schriftlich anzumelden. 0.1.21 Schadstoffbelastungen - keine Angaben vorhanden bzw. für die nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht relevant - 0.1.22 Vorarbeiten Bauseits werden folgende Arbeiten vorbereitet bzw. Leistungen erbracht: - Materialbereitstellung Rohrleitung und Formteile für Rohrleitungsbau in offener Bauweise gemäß Beschreibung der Einzelpositionen - Baufeldräumung und Rodungsarbeiten - Kampfmittelsondierung und geophysikalische Vorprüfung auf Bodendenkmälter 0.1.23 Andere Unternehmer auf der Baustelle Mehraufwand durch das parallele Arbeiten anderer / mehrerer Gewerke am Bauvorhaben ist mit einzukalkulieren. Südlich des Baufeldes in ca. 50 bis 100 m Entfernung erfolgen im Zeitraum 06/2026 bis 06/2027 Arbeiten zur 110 kV-Netzerweiterung (unterirdische Rohrtrasse). Es liegt keine direkte Überschneidung der Baufelder vor.
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Arbeitsabschnitte / Bauablauf Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in mehrere Baubschnitte gemäß  der nachfolgenden Beschreibung. Die Ausführungsreihenfolge der Einzelpositionen ergibt sich aus dem u. g. Bauablauf. Umsetzungszeitraum: Der Umsetzungszeitraum ist den Vertragsbedingungen zum LV zu entnehmen. Im Rahmen eines Bietergespräches wird eine exakte Zeitschiene innerhalb des genannten Zeitfensters mit dem AG und AN abgestimmt. Bauzeitenplan: Nach Aufforderung durch den AG / die Bauleitung ist der AN innerhalb von 10 Werktagen zur Erstellung eines Bauzeitenplanes verpflichtet. Der Bauzeitenplan, als Balkendiagramm mit Angabe aller maßgeblichen Vorbereitungs-, Haupt- und Nachbereitungsarbeiten, ist dem AG /  der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die einmalige Korrektur des Bauzeitenplanes durch den AN aufgrund der AG-seitigen Prüfung ist einzukalkulieren. Der Bauzeitenplan ist während der gesamten Bauzeit unaufgefordert fortzuschreiben. Bei zeitlichen Abweichungen zwischen Bauzeitenplan und Bauausführung von mehr als 5 Werktagen ist der Bauzeitenplan zu korrigieren. Diese Anpassungen werden nicht gesondert vergütet. Bauablauf: Folgender Bauablauf ist vorgesehen: bis 04/2026 (bauseits) - Rodungsarbeiten - Kampfmittelsondierung - geophysikalische Untersuchung / archäolog. Vorprüfung 04/2026: - Beweissicherung - Baustelle einrichten - Baumschutzmaßnahmen - Baustraße anlegen 05/2026: - Oberboden abtragen - Baugrube für Bauwerk herstellen 06/2026: - Gründungspolster herstellen - Erdungsanlage herstellen - Betonierarbeiten Bodenplatte VK 07/2026: - Betonierarbeiten Bodenplatte WK 08/2026: - Betonierarbeiten Wände WK - Drucktüreinbau / Rohrdurchführungen WK 09/2026: - Betonierarbeiten Wände WK+ VK - Rohrdurchfürungen VK 010/2026: - Betonierarbeiten Decke WK + VK 11/2026: - Kernbohrungen / nachträgliche Durchdringungen - Einbau Tür- und Fensteranlagen VK 12/2026: - Dichtheitsprüfung Wasserkammer 01/2027: - Reservezeitraum / Winterpause 02/2027: - Gerüststellung Bauwerk außen - Strahlarbeiten VK - Strahlarbeiten WK 03/2027: - Bauwerksabdichtung außen - Sanitärinstallationen VK - Klimatisierung und Trocknung WK 04/2027: - Wärmedämmung - Fassaden- und Attikaverkleidung - Blitzschutzarbeiten - Estricheinbau VK - Klimatisierung und Trocknung WK 05/2027: - Dränage, Entwässerungsleitungen - Sammelschacht und Abwasser-Sammelgrube - Rohrleitungsbau im Bereich der Baugrube - Baugrubenverfüllung bis OK Gelände - Sanitärinstallationen VK - Putzerarbeiten in VK - Fliesenlegerarbeiten in VK - Malerarbeiten in VK - Klimatisierung und Trocknung WK 06/2027: - Erdüberdeckung Bauwerk, Böschungsmodellierung - Rohrgraben anlegen, Rohrleitungsbau - Epoxidharzauskleidung Wasserkammer 07/2027: - Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten - Rohrgraben anlegen, Rohrleitungsbau - Epoxidharzauskleidung Wasserkammer 08/2027: - Zaunbauarbeiten - Rohrleitungsinstallation VK + WK - technische Installationen VK + WK 09/2027: - Rohrleitungsinstallation VK + WK - technische Installationen VK + WK - Haustechnik VK - Notstromtechnik VK 10/2027: - Desinfektion Wasserkammer - Reinigung und Inbetriebnahme Anlage - Umschluss Leitungsbau - Grabenverfüllung - Baustellenräumung Der Rückbau der Bestandsanlage "HB 3" ist nicht Gegenstand des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. Die vorgenannte Abfolge umfasst alle Gewerke. Nicht alle Gewerke sind Gegenstand des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Fahrzeug- und Maschineneinsatz: Die eingesetzen Fahrzeuge und Maschinen sind gemäß den örtlichen Einschränkungen (siehe u. a. Pkt. 0.1.1 und 0.1.6) zu wählen. Anlagenbetrieb während der Bauphase: Der Hochbehälter "HB 3" befindet sich während der Bauphase in Betrieb. Der Zugang zur Anlage ist gemäß den geltenden Regeln und Anforderungen im Trinkwasserbereich zu schützen und zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Winterbau: Es sind Arbeiten im Winterzeitraum (November - März) vorgesehen (siehe Bauablauf). Der daraus resultierende Mehraufwand für den Winterbau bzw. die Wintersicherungsmaßnahmen ist einzukalkulieren. Die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung für Winterbaustellen sind einzuhalten. 0.2.3 SiGeKo-Vorgaben Die SiGeKo-Leistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Die SiGeKo-Leistungen sind gewerkeübergreifend zu erbringen (siehe Beschreibung der entsprechenden LV-Position). 0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung / Gesundheitsschutz Es gelten die allgemeinen und aktuellen Vorgaben zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz, entsprechend den geltenden Vorgaben zur Ausführung der jeweiligen Leistung. 0.2.5 Besondere Anforderungen / Kontaminierte Bereiche Besondere Anforderungen zu Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind sofern vorhanden, den Leistungsbeschreibungen der Einzelpositionen zu entnehmen. 0.2.6a Besondere Anforderungen / Baustelleneinrichtung Besondere Vorgaben zur Baustelleneinrichtung sind der betreffenden Leistungsbescheibung / Einzelposition zu entnehmen. Weiterhin sind die Angaben zur Baustelle gemäß 0.1 und die darin enthaltenen Beschreibungen / Vorgaben bezüglich der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Sofern die Baustelleneinrichtung (und Baustellenräumung) nicht als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis aufgeführt wird, sind die entsprechenden Leistungen vollumfänglich in die Einzelpositionen einzukalkulieren. 0.2.6b Besondere Anforderungen / Entsorgung Besondere Anforderungen zur Entsorgung sind in den zutreffenden Einzelpositionen aufgeführt. 0.2.7a Besondere Anforderungen / Gerüstarbeiten Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind die Leistungen für Aufbau, Vorhaltung, Umsetzen (auch mehrfach) und Abbau von Arbeitsgerüsten einzukalkulieren (Gerüste für Arbeitshöhe bis einschließlich 3,50 m, Ausgleich geneigter Standflächen bis 40 cm Höhenunterschied). Anzahl und Art der Arbeitsgerüste nach Wahl des AN. Arbeitsgerüste gemäß geltenden Anforderungen zur Arbeitssicherheit. 0.2.7b Besondere Anforderungen / Vermessungsarbeiten Die im Rahmen der Herstellung von Öffnungen, Durchbrüchen etc. anfallenden Vermessungsleistungen sind in die Einheitspreise der auszuführenden Leistungen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 0.2.8 Regelungen zur Mitbenutzung Eine Mitbenutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen. 0.2.9 Vorhaltezeiträume für andere Unternehmer Das Vorhalten von Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen, Aufenhalts- und Lagerräumen, Einrichtungen etc. für andere Unternehmer ist nicht vorgesehen. Ausgenommen sind sämtliche Leistungen zur Bereitstellung der Baustelleneinrichtungsfläche einschl. zugehöriger Absicherungen (Bauzaun) sowie zur Bereitstellung der mobilen Toilettenanlage. Ebenfalls ausgenommen sind provisorische Zugangskonstruktionen am / im Bauwerk bzw. der Baugrube sowie Absturzsicherungen. In diesem Fall gilt als Vorhaltezeitraum die vertraglich vereinbarte Ausführungszeit. 0.2.10 Verwendung von Recyclingstoffen Die Verwendung von Recyclingstoffen ist nicht zugelassen. 0.2.11 Anforderungen an Recyclingstoffe Siehe Hinweis unter Pkt. 0.2.10. 0.2.12 Besondere Anforderungen / Umweltverträglichkeit Besondere Anforderungen zur Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen sind sofern erforderlich, den Leistungsbeschreibungen der Einzelpositionen zu entnehmen. 0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise Die geforderten Eignungs- und Qualitätsnachweise bzw. Zertifizierungen und Prüfzeugnisse sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen. 0.2.14 Stoffgewinnung auf der Baustelle Die Gewinnung von Baustoffen auf der Baustelle und deren Verwendung ist nicht vorgesehen. 0.2.15 Entsorgungsleistungen des Auftraggebers Entsorgungsleistungen durch den Auftraggeber sind nicht vorgesehen. 0.2.16 Materialbereitstellung durch den Auftraggeber Materialbereitstellung Rohrleitung und Formteile für Rohrleitungsbau in offener Bauweise gemäß Beschreibung der Einzelpositionen. 0.2.17 Gerätebereitstellung durch den Auftraggeber Eine Gerätebereitstellung durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer Das Erbringen von Leistungen für andere Unternehmer ist nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Arbeiten in Zusammenhang mit Pkt. 0.2.9. 0.2.19 Vorgaben zur Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme von Leitungen und Bauwerken der Trinkwasserversorgung hat nur in vorheriger Absprache mit dem Gesundheitsamt (über den AG) zu erfolgen. 0.2.20 Leistungsbenutzung vor Abnahme Bei einer Leistungsbenutzung vor Abnahme gilt die Regelung nach VOB/B §12 Abs. 5 Nr. 2. 0.2.21 Wartungsübertragung während Verjährungsfrist Die Übertragung von Wartungsarbeiten für maschinelle, elektrotechnische sowie elektronische Anlagen bzw. Teile davon, im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages ist nicht vorgesehen. 0.2.22 Besondere Abrechnungsvorgaben Verschnitt und Überlappungsverluste sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach: 1. Abrechnungszeichnungen des AN 2. Gemeinsamen örtlichen Aufmaßen 3. Geprüften Lieferscheinen und Entsorgungsnachweisen Hinweis zu Bauschutt: Soweit in den Einzelpositionen nicht explizit benannt, gilt als Umrechnungsfaktor für den Bauschutt 2,3 to/m³. Hinweis zur Abschlussdokumentation: Für alle verwendeten Materialien, Bauteile, Formstücke, etc. sind die Dokumentationen wie Produktdatenblätter, Eigenschaften, Zulassungen, etc. zusammen mit der Schlussrechnung vollständig in 2-facher Ausfertigung und digital auf CD (1-fach) einzureichen. Der Aufwand zur Erstellung der Abschlussdokumentation ist - sofern nicht als gesonderte LV-Position ausgewiesen - in die nachfolgenden Leistungen einzukalkulieren. 0.2.23 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, insbesondere Informationen über Wetter, Temperatur, Zahl und Art von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt, Abnahmen, Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
01 BAUTECHNIK
01
BAUTECHNIK
01.19 Putzerarbeiten
01.19
Putzerarbeiten