Malerarbeiten Treppenhaus
Treppenhaus Tieckstrasse
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die nachfolgend beschriebene Leistung umfasst die Renovierung des Treppenhauses bestehend aus einem Überholungsanstrich der Wand- und Deckenflächen, sowie der Treppengeländer aus Holz und den Stahlblechtüren im Keller, mit allen Nebenarbeiten. Das Treppenhaus wird hofseitig im EG erschlossen und führt vom KG bis ins 4. Obergeschoss. Die Treppenhauswände sind verputzt und wurden bei der letzten Renovierung mit einem gelben, glänzenden Anstrich an den Wänden versehen. Im Sockelbereich ist die Wandfläche mit einem 10cm hohen Acryl-Anstrich versehen. Das Holzgeländer hat runde, weiße Füllstäbe und einen weiß lackierten Untergurt. Der darauf befestigte Handlauf ist dunkelrot lackiert. Der Lack ist stark abgenutzt. Die Deckenflächen im Treppenraum bestehen aus den Untersichten der Treppenläufe und Podeste und haben eine Konstruktion aus Betonunterzügen. Diese Flächen sind gespachtelt und weiß beschichtet. Es ist geplant die Malerarbeiten an den folgenden Treppenaufgängen ausführen zulassen: Tieckstrasse 8, 9,10,11 .  In dieser Ausschreibung sind die Mengen für ein Treppenhaus enthalten. Je nach Kapazität können auch mehrere Treppenhäuser gleichzeitig bzw. nacheinander ausgeführt werden. Die Baustelle befindet sich im Stadtgebiet Jägervorstadt. Parkplätze können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt, die Belange der Mieter sind demensprechend während der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Lärm- und Schmutzbelästigungen sind weitestgehend auszuschließen. Anfallender Schutt und Materialreste sind täglich zu entsorgen. Bauarbeiten sind montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zugelassen. Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Auf die Baustellensicherheit ist insbesondere wegen der Anwesenheit baustellenunkundiger Mieter und deren Besucher äußerster Wert zu legen. Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist während der Ausführung der Bauleistung zu gewährleisten. Vertragsgrundlagen: Für das Angebot, die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Baustoffe gelten in der nachstehenden Reihenfolge: der Bauvertrag bzw. das Verhandlungsprotokoll auf der Grundlage des Angebotes, der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses einschließlich der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sowie der Technischen Vorbemerkungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B,C in der jeweils gültigen Fassung die DIN- und Eurocode-Bestimmungen, sowie Zulassungen für die zu liefernden Baustoffe und Ausführung der Bauleistungen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirma Alle weiteren z.Zt. geltenden DIN-Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, der Bauaufsicht, der städtischen Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und des Naturschutzes. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigelegt werden, ohne dass es der besonderen Zurückweisung durch den Auftraggeber bedarf.
Die nachfolgend beschriebene Leistung umfasst die Renovierung des Treppenhauses bestehend aus einem Überholungsanstrich der Wand- und Deckenflächen, sowie der Treppengeländer aus Holz und den Stahlblechtüren im Keller, mit allen Nebenarbeiten. Das Treppenhaus wird hofseitig im EG erschlossen und führt vom KG bis ins 4. Obergeschoss. Die Treppenhauswände sind verputzt und wurden bei der letzten Renovierung mit einem gelben, glänzenden Anstrich an den Wänden versehen. Im Sockelbereich ist die Wandfläche mit einem 10cm hohen Acryl-Anstrich versehen. Das Holzgeländer hat runde, weiße Füllstäbe und einen weiß lackierten Untergurt. Der darauf befestigte Handlauf ist dunkelrot lackiert. Der Lack ist stark abgenutzt. Die Deckenflächen im Treppenraum bestehen aus den Untersichten der Treppenläufe und Podeste und haben eine Konstruktion aus Betonunterzügen. Diese Flächen sind gespachtelt und weiß beschichtet. Es ist geplant die Malerarbeiten an den folgenden Treppenaufgängen ausführen zulassen: Tieckstrasse 8, 9,10,11 .  In dieser Ausschreibung sind die Mengen für ein Treppenhaus enthalten. Je nach Kapazität können auch mehrere Treppenhäuser gleichzeitig bzw. nacheinander ausgeführt werden. Die Baustelle befindet sich im Stadtgebiet Jägervorstadt. Parkplätze können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt, die Belange der Mieter sind demensprechend während der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Lärm- und Schmutzbelästigungen sind weitestgehend auszuschließen. Anfallender Schutt und Materialreste sind täglich zu entsorgen. Bauarbeiten sind montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zugelassen. Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Auf die Baustellensicherheit ist insbesondere wegen der Anwesenheit baustellenunkundiger Mieter und deren Besucher äußerster Wert zu legen. Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist während der Ausführung der Bauleistung zu gewährleisten. Vertragsgrundlagen: Für das Angebot, die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Baustoffe gelten in der nachstehenden Reihenfolge: der Bauvertrag bzw. das Verhandlungsprotokoll auf der Grundlage des Angebotes, der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses einschließlich der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sowie der Technischen Vorbemerkungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B,C in der jeweils gültigen Fassung die DIN- und Eurocode-Bestimmungen, sowie Zulassungen für die zu liefernden Baustoffe und Ausführung der Bauleistungen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirma Alle weiteren z.Zt. geltenden DIN-Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, der Bauaufsicht, der städtischen Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und des Naturschutzes. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigelegt werden, ohne dass es der besonderen Zurückweisung durch den Auftraggeber bedarf.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUSTELLE 1.Baustelleneinrichtung Vor dem Einrichten der Baustelle ist der Bauleitung ein Baustelleneinrichtungsplan über die beabsichtigte Einrichtung einzureichen und abzustimmen. Für die Baustelleneinrichtung stehen nur begrenzte Flächen zur Verfügung. 2. Fachbauleiter Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den verantwortlichen Fachbauleiter und seinen auf der Baustelle verantwortlichen Vertreter (Polier o.ä.) schriftlich zu benennen. Der Polier muss während allgemeiner Arbeitszeiten ständig erreichbar sein. Er ist mit einem Mobilfunktelefon auszustatten; die Nummer ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der örtlichen Bauüberwachung wöchentlich Bautagesberichte einzureichen. 3. Baudurchführung Kosten für Einbehalte und Umlagen werden vom Bauherrn prozentual einbehalten (siehe dazu Abstimmungen in den Vergabeverhandlungen). Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Müllentsorgungswege sind freizuhalten. Die Parkflächen können nach Absprache für die Nutzung durch Anwohner gesperrt werden. Die Flächen werden zur Aufstellung von Schutt-, Sanitär- und Materialcontainern zur Verfügung gestellt. Der AN übernimmt als Nebenleistungen alle Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Schutz gegen Beschädigungen oder Verunreinigungen, insbesondere des öffentlichen Straßenlandes, des Straßenpflasters und der Straßenbeleuchtung erforderlich sind. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf eigene Kosten vom AN in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Potsdam durchzuführen. Der Zustand des öffentlichen Straßenlandes ist vom AN zu Beginn der Bauarbeiten mit dem Amt durch ein Pflasterprotokoll festzuhalten. Das Gleiche gilt für Grünflächen, Beschädigungen oder Verunreinigungen auf/an Verkehrsflächen, die in Folge der Baumaßnahme eingetreten sind. Diese sind durch den AN umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Die Grundstücksfläche kann nur bedingt, befahren werden. Die zu überfahrenden Flächen sind weitestgehend zu schützen und müssen abschließend wieder hergerichtet werden. Der AN ist für die gesamte Bauzeit für die Sicherung des Objektes verantwortlich, jedoch nur im Umfang seines Leistungsumfeldes. Ebenso übernimmt er als Nebenleistung alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die berechtigten Belange des Nachbarn im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu wahren, insbesondere alle Maßnahmen zur Einschränkung des Baulärms, die nach öffentlichem und privatem Recht notwendig sind. Die Nutzung von Radios u. ä. Tonträgern während der Bauzeit ist untersagt. Die Baustelle ist mit fachlich qualifiziertem und ausreichendem Personal zu besetzen, um die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine einzuhalten. Die örtliche Bauüberwachung ist berechtigt, bei ernsthaften Verstößen die Ablösung der Arbeitskräfte zu verlangen. Der AN ist verpflichtet unverzüglich geeigneten Ersatz für die Baustelle zur Verfügung zu stellen. In einem mit der Bauüberwachung und dem AG vereinbarten Turnus, einmal pro Woche, findet auf der Baustelle eine Besprechung statt, an der der AN bzw. sein Bevollmächtigter teilnehmen muss. Der AN ist verpflichtet Bautageberichte zu erstellen, die Angaben enthalten über: das Datum und den jeweiligen Arbeitstag entsprechend Terminplanung - Ausfalltage sind aufzugliedern und zu begründen, das Wetter mit Temperaturangabe, die Anzahl und die Qualifikation der vom AN auf der Baustelle beschäftigter Personen, eventuell eingesetzte Großgeräte u. dgl., sowie die jeweils ausgeführten Arbeiten an verschiedenen Bauteilen. Insbesondere bei den Abdichtungsarbeiten ist auf eine (gemäß dem gewählten Hersteller) systemkonforme Ausführung aller Komponenten zu achten. Sämtliche Arbeitsschritte sind zu dokumentieren und fotografisch festzuhalten. Zur Abnahme sind die Ausführungsprotokolle mit Angabe u.A. der gemessenen Schichtdicken an den AG zu übergeben. Die Anzahl der Messungen richtet sich nach Vorgabe des Herstellers. Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den Lärmschutzanforderungen des RAL-ZU 53 entsprechen. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem AG anzukündigen und zu begründen. Der AG behält sich vor, die Einhaltung der Anforderungen über Messungen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Lärmintensive Arbeiten sind so zu planen, dass diese während der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden. Die Durchführung lärmintensiver Arbeiten während der vor Ort geltenden Schutzzeiten (z.B. Mittagszeit), abhängig vom Standort, sind zu vermeiden. Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle gilt ein erhöhter Staubschutz. Daher sind alle Maschinen und Geräte mit einer Absaugung zu versehen, so dass Stäube direkt an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden können. Die Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Bereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Außerdem sind Ablagerungen zu vermeiden. Dazu sind ggf. temporäre Absperrungen zwischen einzelnen Bereichen einzurichten. Zur Beseitigung von Stäuben dürfen nur Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren angewandt werden. Die Einrichtungen zum Bearbeiten (Abschneiden etc.) von Bauprodukten sowie die Einrichtungen zum Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technikentsprechen. Schalöle und altölgetränkte Lappen, Reste oder Überschüsse von Hydrauliköl z. B. durch die Nutzung von Baumaschinen, dürfen weder mit dem Boden in Kontakt kommen noch versickern. Dies ist durch eine ölfeste Folie oder Wanne sicherzustellen. Altöle unterliegen den Bestimmungen besonders überwachungsbedürftiger Stoffe. Sämtliche Baumaterialien sind so zu lagern, dass Sie vor Witterung und Sonneneinstrahlung geschützt sind. Bei chemischen Materialien und Produkten ist sicherzustellen, dass diese nicht mit der Umwelt in Kontakt kommen. Eine Lagerung auf dem Boden im Außenraum ist untersagt. Die Lagerbereiche sind entsprechend zu schützen. Ein Auslaufen der Gebinde ist in jedem Fall zu verhindern. Das Wegschütten von Farbresten und Lösungen aller Art in die Entwässerung der Gebäude und auf dem Grundstück ist ausdrücklich untersagt. Der Unternehmer hat diese Reste in einem geeigneten Gefäß zu sammeln und für eine anderweitige Beseitigung zu sorgen. Es dürfen keinerlei Farbreste und dgl. in Ausgüsse, Abortbecken u. ä. geschüttet werden. 4. Abnahme der Leistung Es erfolgt vom AG eine förmliche Abnahme der vom AN erbrachten Leistungen oder Teilleistungen. Die Abnahme ist anzumelden. 5. Rechnungslegung, Zahlung Die Zahlung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen entsprechend Baufortschritt. Bei Aufträgen über 10.000 _  werden Abschlagszahlungen bis zu 90% ausgezahlt, sofern keine Erfüllungsbürgschaft vorliegt. 6. Zahlungen, Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen werden nach mangelfrei erbrachten Leistungen gewährt. Der AN hat seine Rechnung prüfbar aufzustellen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Die Rechnungen sind an den Bauherrn zu adressieren. Alle Rechnungen als pdf-Dateien über die folgende E-Mailadresse einzureichen: fibu@pwg1956.de Die notwendigen Anlagen z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen etc. sind mit einzureichen. Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Abnahme einzureichen. Auf allen Rechnungen sind Auftragsnummer, -datum, Rechnungsnummer, Objekt, Ausführungszeitraum, Steuer-Nr. und Finanzamt anzugeben.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUSTELLE
Allgemeine Anforderungen Für alle Baumaßnahmen dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Insbesondere dürfen nur schadstoffarme und lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und olfaktorisch unauffällige Produkte und Materialien verwendet werden. Es wird verlangt, dass alle Farben in Originalverpackungen der Herstellerwerke auf die Baustelle geliefert und nach Werksvorschriften entsprechend verarbeitet werden. Zusätzlich ist eine Erklärung über den Anteil an SVHC-Stoffen im Produkt vorzulegen. Für SVHC (Besonders besorgniserregender Stoffe) > 0,1% ist eine Deklaration der Einzelstoffe vorzulegen. Im Rahmen der Zertifizierung des Gebäudes durch die DGNB und das QNG sind Anforderungen an einzelne Baustoffe, wenn in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben wird einzuhalten und nachzuweisen. Die Bauleitung ist berechtigt, jederzeit Materialproben in der erforderlichen Menge von den zur Anwendung kommenden Werkstoffen zu entnehmen. Die Kosten für die Prüfung trägt der Unternehmer, wenn die Ergebnisse nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses und den Verarbeitungsvorschriften entsprechen. Die Bauleitung wird die Einhaltung der folgenden Anforderungen regelmäßig kontrollieren. Anforderung an die Produkte und Materialien, die zur Erbringung der beschriebenen Leistung, durch den AN zum Einsatz kommen: Wandfarben, Grundierungen, dekorative Spachtelmassen im Innenbereich auf mineralischen Untergründen (bzw. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie auf Gipskartonplatten, Tapeten, Vliese etc.) müssen: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 sein oder mit dem Umweltzeichen DE-UZ 102 ausgezeichnet sein. Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenbereich (bzw. Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel und Dispersionspachtel, Putze, Vliese, Gipskartonplatten, etc.) müssen: wasserbasiert sein und einen VOC-Gehalt von < 5 g/l vorweisen. Reaktive PU-Produkte (z.B. Versiegelungen, 2K-PU-Lacke) zur Beschichtung von mineralischen Oberflächen von Boden, Decke und Wand müssen den Anforderungen des: GISCODE PU10 genügen und einen Emissionsnachweis gemäß AgBB Verfahren als Einzelprodukt oder im System vorweisen. (Acrylharz) PMMA- und PMMA-/Epoxyd-Beschichtungen für Boden- und Wandflächen mit speziellen Anforderungen und Flüssigkunststoff müssen den Anforderungen des: GISCODE RMA10 entsprechen. EP-Produkte zur Beschichtung von mineralischen Oberflächen an Boden, Decke und Wand - ausgenommen OS-Systeme müssen den Anforderungen des: GISCODE RE05, GISCODE RE10, GISCODE RE20 oder GISCODE RE30 entsprechen und Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder im System vorweisen. EP-/PU-Grundierungen und Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z. B. Sockel) - Oberflächenschutzsysteme mit Ausnahme von Markierungen müssen einen: GISCODE PU10, GISCODE PU20, GISCODE RE05 oder GISCODE RE10 vorweisen.
Allgemeine Anforderungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 WC-Kabine aufstellen, unterhalten WC-Toilettenkabine liefern, aufstellen in Absprache mit dem AG auf befestigtem Untergrund, für die Dauer der Baumaßnahme (4 Woche ) vorhalten, 1-mal pro Woche innen komplett reinigen, nach Beendigung der Ausführung wieder abbauen und abfahren. Die WC-Kabine ist gemäß Arbeitsstättenverordnung einzurichten. Abrechnung: Stück 4 Wochen
01.__.0010
WC-Kabine aufstellen, unterhalten
1,00
Stk
01.__.0020 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Betreiben der erforderlichen Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit sowie Beräumen der Baustelleneinrichtung nach Abschluss der Arbeiten. Die BE umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Gesamtleistung. Baustrom und Bauwasser können aus dem Hausanschlussraum entnommen werden (Einbau Zwischenzähler erforderlich!) Die geplante Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und von dieser zu genehmigen, bzw. freizugeben.
01.__.0020
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__.0030 Flächen schützen Flächen und Gegenstände im Treppenhaus sind vor Verschmutzung und Beschädigung durch die Malerarbeiten zu schützen, Ausführung wie folgt: Bodenflächen mit Abdeckvlies Geländer, Türen, Fenster, Lampen, Lichtschalter/ Steckdosen mit Kreppband und Papier abkleben. Materialien nach Gebrauch entsorgen.
01.__.0030
Flächen schützen
1,00
psch
01.__.0040 Rüstung Treppenkopf Aufstellort: auf obersten Treppenlauf/ Zwischenpodest. Für die Vorarbeiten und Ausführung der Anstricharbeiten muss im obersten Geschoss ein Gerüst für die Ausführung der eigenen Arbeiten eingeplant werden. Die Stellung des Gerüstes muss so erfolgen, dass der Zugang zum Dachgeschoss immer möglich ist. Die Vorhaltezeit für die eigenen Arbeiten und die geringen Aufstellflächen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Höhe vom Zwischenpodest bis zur Unterkannte Decke liegt bei ca. 4m.
01.__.0040
Rüstung Treppenkopf
1,00
psch
02 Deckenflächen
02
Deckenflächen
02.__.0010 Deckenflächen, vorarbeiten Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und Podeste, oberste Geschossdecke Untergrund prüfen, Loser Altanstrich/ Spachtelmasse durch Abstoßen entfernen. ca. 5 % der Fläche
02.__.0010
Deckenflächen, vorarbeiten
84,00
02.__.0020 Deckenflächen, grundieren Ausführungsort:  Unterseiten Treppenläufe und Podeste, oberste Geschossdecke Deckenflächen reinigen, Tiefengrund streichen.
02.__.0020
Deckenflächen, grundieren
84,00
02.__.0030 Deckenflächen, spachteln Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und Podeste, oberste Geschossdecke Schadhafte Stellen nachspachteln, ca. 5 % der Flächen.
02.__.0030
Deckenflächen, spachteln
84,00
02.__.0040 Deckenflächen, Dispersionsanstrich Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und Podeste, oberste Geschossdecke Überholungsbeschichtung auf Putz-/ Gipskartonflächen im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion. Untergrund: Putzflächen, Gipskarton Deckvermögen: Klasse 1, deckend Glanz: stumpfmatt Nassabriebbeständigkeit: Klasse 3 Waschbeständig nach DIN 13300 Farbton: weiß Einbauhöhe: bis 3,00m
02.__.0040
Deckenflächen, Dispersionsanstrich
84,00
02.__.0050 Deckenstreifenunterzüge Ausführungsort wie zuvor, jedoch für Ausführung der Vorarbeiten und des Überholungsanstrichs an den Streifen-Unterzügen an Treppenläufen und Podesten, sowie Treppenwangen. Abrechnung nach lfm. Abwicklung ca. 13-30cm
02.__.0050
Deckenstreifenunterzüge
118,00
m
03 Wandflächen
03
Wandflächen
03.__.0010 Wandflächen, vorarbeiten Ausführungsort: Treppenhaus, Wände Untergrund prüfen, Loser Altanstrich/ Spachtelmasse durch Abstoßen entfernen, ca. 5 % der Fläche.
03.__.0010
Wandflächen, vorarbeiten
227,00
03.__.0020 Wandflächen, grundieren Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und Podestwangen Flächen reinigen, Tiefengrund streichen
03.__.0020
Wandflächen, grundieren
227,00
03.__.0030 Wandflächen, spachteln Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und Podestwangen Schadhafte Stellen nachspachteln, ca. 5 % der Fläche.
03.__.0030
Wandflächen, spachteln
227,00
03.__.0040 Wandflächen, Dispersionsanstrich Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und Podestwangen Überholungsbeschichtung auf Putzflächen im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion. Untergrund: Putzflächen Deckvermögen: Klasse 1, deckend Glanz: stumpfmatt Nassabriebbeständigkeit: Klasse 1 Farbton: hellgetönt Einbauhöhe: bis 3,00m
03.__.0040
Wandflächen, Dispersionsanstrich
227,00
03.__.0050 Laibungen an Öffnungen und Nischen Einbauort: Fenster- und Türleibungen Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in den vorgenannten Positionen beschrieben, behandeln. Laibungstiefe: 5,5-12 cm
03.__.0050
Laibungen an Öffnungen und Nischen
105,00
m
03.__.0060 Überholungsanstrich Wandsockelflächen Ausführungsort: Wandflächen an Treppenwange und Podesten Überholungsanstrich an Wandsockelfläche mit einem Acrylharzlack, deckend, Farbton mittelgetönt, seidenglänzend. Höhe: 10-20 cm.
03.__.0060
Überholungsanstrich Wandsockelflächen
70,00
m
04 Bodenflächen
04
Bodenflächen
04.__.0010 Boden spachteln Ausführungsort: Treppenraum Keller Aufbringen einer zementgebundenen, mineralischen Spachtelmasse Löcher füllen, vollflächiges Glätten der Bodenfläche
04.__.0010
Boden spachteln
4,00
04.__.0020 Boden beschichten Ausführungsort: Treppenraum Keller Aufbringen einer einkomponentigen, lösemittelfreien Beschichtung als Polyurethan-Acrylat-Hybrid-System, mit Grund- und Schlussbeschichtung. Die Altbeschichtung muss mit entsprechenden Verfahren als tragfähige Oberfläche hergerichtet werden. Farbe: Standartfarbton, seidenmatt Richtfab.: Brillux Floortec PU-Bodensiegel ELF 847 o. glw.
04.__.0020
Boden beschichten
4,00
05 Sonstige Bauteile
05
Sonstige Bauteile
05.__.0010 Türflächen schleifen, grundieren Ausführungsort: Kellergeschoss beschichtete Stahlblechtüren, F30, einseitig schleifen, grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln. Inkl. Abklebearbeiten von Türbeschlägen. Abmessung: ca. 0,885 x 2,02m
05.__.0010
Türflächen schleifen, grundieren
2,00
St
05.__.0020 Türflächen Schlussbeschichtung Ausführungsort: Kellergeschoss Beschichtung der zuvor beschriebenen Stahlblechtüren, bestehend Schlussanstrich mit hell getönter Lackfarbe.
05.__.0020
Türflächen Schlussbeschichtung
2,00
St
05.__.0030 Wandschrank schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppenpodest beschichteter Wandschrank aus Holz, einseitig schleifen, grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln. Inkl. Abklebearbeiten Abmessung: ca. 1,0 x 2,50m Anstrich: PU Lack , hellgetönt
05.__.0030
Wandschrank schleifen, grundieren
4,00
St
05.__.0040 Wandschrank Schlussbeschichtung Beschichtung der zuvor beschriebenen Wandschränke, bestehend aus Schlussanstrich mit hell getönter Lackfarbe.
05.__.0040
Wandschrank Schlussbeschichtung
4,00
St
05.__.0050 Wohnungseingangstür schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppenhaus Türblatt und Zarge einseitig schleifen, grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln. Inkl. Abklebearbeiten von Türbeschlägen. Abmessung: ca. 0,885 x 2,02m Anstrich: PU Lack,  RAL 9010
05.__.0050
Wohnungseingangstür schleifen, grundieren
5,00
Stk
05.__.0060 Wohnungseingangstür Schlussbeschichtung Beschichtung der zuvor beschriebenen Wohnungseingangstüren, bestehend aus Schlussanstrich mit PU Lack RAL 9010
05.__.0060
Wohnungseingangstür Schlussbeschichtung
5,00
Stk
05.__.0070 Handlauf schleifen, grundieren Ausführungsort: Handlauf am Treppengeländer am Treppenauge Handlauf aus Holz, mit Lack beschichtet schleifen, grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln. Farbton: dunkelgetönt
05.__.0070
Handlauf schleifen, grundieren
29,00
m
05.__.0080 Handlauf Schlussbeschichtung Ausführungsort: Handlauf am Treppengeländer am Treppenauge Beschichtung des Handlaufs, bestehend aus Schlussanstrich mit dunkel getönter Lackfarbe. Sollte ein Zwischenanstrich notwendig sein, wird dieser in gesonderter Position "Zulage Zwischenanstrich" abgerechnet.
05.__.0080
Handlauf Schlussbeschichtung
29,00
m
05.__.0090 Treppengeländer schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppengeländer am Treppenauge Treppengeländer aus beschichteten Holz, bestehend aus runden  Füllstäben, Abstand ca. 12 cm, rechteckigen Untergurt, sowie Pfosten an den Treppenpodesten. Abmessung 20/10 cm. Alle Teile schleifen, grundieren. Farbton: hellgetönt
05.__.0090
Treppengeländer schleifen, grundieren
29,00
m
05.__.0100 Treppengeländer Schlussbeschichtung Ausführungsort: Treppengeländer am Treppenauge Beschichtung des zuvor beschriebenen Treppengeländers mit Lackfarbe. Farbton: hellgetönt Sollte ein Zwischenanstrich notwendig sein, wird dieser in gesonderter Position "Zulage Zwischenanstrich" abgerechnet.
05.__.0100
Treppengeländer Schlussbeschichtung
29,00
m

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

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