Die nachfolgend beschriebene Leistung umfasst die Renovierung des Treppenhauses bestehend aus einem Überholungsanstrich der Wand- und Deckenflächen, sowie der Treppengeländer aus Holz und den Stahlblechtüren im Keller, mit allen Nebenarbeiten. Das Treppenhaus wird hofseitig im EG erschlossen und führt vom KG bis ins 4. Obergeschoss. Die Treppenhauswände sind verputzt und wurden bei der letzten Renovierung mit einem gelben, glänzenden Anstrich an den Wänden versehen. Im Sockelbereich ist die Wandfläche mit einem 10cm hohen Acryl-Anstrich versehen. Das Holzgeländer hat runde, weiße Füllstäbe und einen weiß lackierten Untergurt. Der darauf befestigte Handlauf ist dunkelrot lackiert. Der Lack ist stark abgenutzt. Die Deckenflächen im Treppenraum bestehen aus den Untersichten der Treppenläufe und Podeste und haben eine Konstruktion aus Betonunterzügen. Diese Flächen sind gespachtelt und weiß beschichtet. Es ist geplant die Malerarbeiten an den folgenden Treppenaufgängen ausführen zulassen: Tieckstrasse 8, 9,10,11 . In dieser Ausschreibung sind die Mengen für ein Treppenhaus enthalten. Je nach Kapazität können auch mehrere Treppenhäuser gleichzeitig bzw. nacheinander ausgeführt werden. Die Baustelle befindet sich im Stadtgebiet Jägervorstadt. Parkplätze können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt, die Belange der Mieter sind demensprechend während der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Lärm- und Schmutzbelästigungen sind weitestgehend auszuschließen. Anfallender Schutt und Materialreste sind täglich zu entsorgen. Bauarbeiten sind montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zugelassen. Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Auf die Baustellensicherheit ist insbesondere wegen der Anwesenheit baustellenunkundiger Mieter und deren Besucher äußerster Wert zu legen. Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist während der Ausführung der Bauleistung zu gewährleisten. Vertragsgrundlagen: Für das Angebot, die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Baustoffe gelten in der nachstehenden Reihenfolge: der Bauvertrag bzw. das Verhandlungsprotokoll auf der Grundlage des Angebotes, der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses einschließlich der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sowie der Technischen Vorbemerkungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B,C in der jeweils gültigen Fassung die DIN- und Eurocode-Bestimmungen, sowie Zulassungen für die zu liefernden Baustoffe und Ausführung der Bauleistungen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirma Alle weiteren z.Zt. geltenden DIN-Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, der Bauaufsicht, der städtischen Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und des Naturschutzes. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigelegt werden, ohne dass es der besonderen Zurückweisung durch den Auftraggeber bedarf.
Die nachfolgend beschriebene Leistung umfasst die Renovierung des Treppenhauses bestehend aus einem Überholungsanstrich der Wand- und Deckenflächen, sowie der Treppengeländer aus Holz und den Stahlblechtüren im Keller, mit allen Nebenarbeiten. Das Treppenhaus wird hofseitig im EG erschlossen und führt vom KG bis ins 4. Obergeschoss. Die Treppenhauswände sind verputzt und wurden bei der letzten Renovierung mit einem gelben, glänzenden Anstrich an den Wänden versehen. Im Sockelbereich ist die Wandfläche mit einem 10cm hohen Acryl-Anstrich versehen. Das Holzgeländer hat runde, weiße Füllstäbe und einen weiß lackierten Untergurt. Der darauf befestigte Handlauf ist dunkelrot lackiert. Der Lack ist stark abgenutzt. Die Deckenflächen im Treppenraum bestehen aus den Untersichten der Treppenläufe und Podeste und haben eine Konstruktion aus Betonunterzügen. Diese Flächen sind gespachtelt und weiß beschichtet. Es ist geplant die Malerarbeiten an den folgenden Treppenaufgängen ausführen zulassen: Tieckstrasse 8, 9,10,11 . In dieser Ausschreibung sind die Mengen für ein Treppenhaus enthalten. Je nach Kapazität können auch mehrere Treppenhäuser gleichzeitig bzw. nacheinander ausgeführt werden. Die Baustelle befindet sich im Stadtgebiet Jägervorstadt. Parkplätze können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Eine Ortsbegehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt, die Belange der Mieter sind demensprechend während der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Lärm- und Schmutzbelästigungen sind weitestgehend auszuschließen. Anfallender Schutt und Materialreste sind täglich zu entsorgen. Bauarbeiten sind montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zugelassen. Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Auf die Baustellensicherheit ist insbesondere wegen der Anwesenheit baustellenunkundiger Mieter und deren Besucher äußerster Wert zu legen. Die Zugänglichkeit des Gebäudes ist während der Ausführung der Bauleistung zu gewährleisten. Vertragsgrundlagen: Für das Angebot, die Ausführung der Arbeiten und die Lieferung der Baustoffe gelten in der nachstehenden Reihenfolge: der Bauvertrag bzw. das Verhandlungsprotokoll auf der Grundlage des Angebotes, der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses einschließlich der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sowie der Technischen Vorbemerkungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B,C in der jeweils gültigen Fassung die DIN- und Eurocode-Bestimmungen, sowie Zulassungen für die zu liefernden Baustoffe und Ausführung der Bauleistungen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirma Alle weiteren z.Zt. geltenden DIN-Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, der Bauaufsicht, der städtischen Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und des Naturschutzes. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers werden auf keinen Fall Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigelegt werden, ohne dass es der besonderen Zurückweisung durch den Auftraggeber bedarf.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUSTELLE
1.Baustelleneinrichtung
Vor dem Einrichten der Baustelle ist der Bauleitung ein
Baustelleneinrichtungsplan über die beabsichtigte
Einrichtung
einzureichen und abzustimmen. Für die
Baustelleneinrichtung
stehen nur begrenzte Flächen zur Verfügung.
2. Fachbauleiter
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den
verantwortlichen Fachbauleiter und seinen auf der
Baustelle
verantwortlichen Vertreter (Polier o.ä.) schriftlich
zu benennen.
Der Polier muss während allgemeiner Arbeitszeiten
ständig
erreichbar sein. Er ist mit einem Mobilfunktelefon
auszustatten;
die Nummer ist der Objektüberwachung mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der örtlichen
Bauüberwachung wöchentlich Bautagesberichte
einzureichen.
3. Baudurchführung
Kosten für Einbehalte und Umlagen werden vom Bauherrn
prozentual einbehalten (siehe dazu Abstimmungen in den
Vergabeverhandlungen).
Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und
Müllentsorgungswege
sind freizuhalten.
Die Parkflächen können nach Absprache für die Nutzung
durch
Anwohner gesperrt werden. Die Flächen werden zur
Aufstellung
von Schutt-, Sanitär- und Materialcontainern zur
Verfügung
gestellt.
Der AN übernimmt als Nebenleistungen alle Maßnahmen,
die
zur Sicherung und zum Schutz gegen Beschädigungen oder
Verunreinigungen, insbesondere des öffentlichen
Straßenlandes, des Straßenpflasters und der
Straßenbeleuchtung erforderlich sind.
Die Sicherungsmaßnahmen sind auf eigene Kosten vom AN
in
Abstimmung mit den zuständigen Stellen der
Landeshauptstadt
Potsdam durchzuführen.
Der Zustand des öffentlichen Straßenlandes ist vom AN
zu
Beginn der Bauarbeiten mit dem Amt durch ein
Pflasterprotokoll
festzuhalten.
Das Gleiche gilt für Grünflächen, Beschädigungen oder
Verunreinigungen auf/an Verkehrsflächen, die in Folge
der
Baumaßnahme eingetreten sind. Diese sind durch den AN
umgehend auf seine Kosten zu beseitigen.
Die Grundstücksfläche kann nur bedingt, befahren
werden. Die
zu überfahrenden Flächen sind weitestgehend zu
schützen und
müssen abschließend wieder hergerichtet werden.
Der AN ist für die gesamte Bauzeit für die Sicherung
des
Objektes verantwortlich, jedoch nur im Umfang seines
Leistungsumfeldes.
Ebenso übernimmt er als Nebenleistung alle Maßnahmen,
die
erforderlich sind, um die berechtigten Belange des
Nachbarn im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu wahren,
insbesondere alle Maßnahmen zur Einschränkung des
Baulärms, die nach öffentlichem und privatem Recht
notwendig
sind.
Die Nutzung von Radios u. ä. Tonträgern während der
Bauzeit
ist untersagt.
Die Baustelle ist mit fachlich qualifiziertem und
ausreichendem
Personal zu besetzen, um die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine
einzuhalten. Die
örtliche Bauüberwachung ist berechtigt, bei ernsthaften
Verstößen die Ablösung der Arbeitskräfte zu verlangen.
Der AN
ist verpflichtet unverzüglich geeigneten Ersatz für
die Baustelle
zur Verfügung zu stellen. In einem mit der
Bauüberwachung und
dem AG vereinbarten Turnus, einmal pro Woche, findet
auf der
Baustelle eine Besprechung statt, an der der AN bzw.
sein
Bevollmächtigter teilnehmen muss.
Der AN ist verpflichtet Bautageberichte zu erstellen,
die
Angaben enthalten über:
das Datum und den jeweiligen Arbeitstag entsprechend
Terminplanung - Ausfalltage sind aufzugliedern und zu
begründen,
das Wetter mit Temperaturangabe,
die Anzahl und die Qualifikation der vom AN auf der
Baustelle beschäftigter Personen,
eventuell eingesetzte Großgeräte u. dgl., sowie
die jeweils ausgeführten Arbeiten an verschiedenen
Bauteilen.
Insbesondere bei den Abdichtungsarbeiten ist auf eine
(gemäß
dem gewählten Hersteller) systemkonforme Ausführung
aller
Komponenten zu achten.
Sämtliche Arbeitsschritte sind zu dokumentieren und
fotografisch festzuhalten.
Zur Abnahme sind die Ausführungsprotokolle mit Angabe
u.A.
der gemessenen Schichtdicken an den AG zu übergeben.
Die Anzahl der Messungen richtet sich nach Vorgabe des
Herstellers.
Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle dürfen nur
Baumaschinen eingesetzt werden, die den
Lärmschutzanforderungen des RAL-ZU 53 entsprechen.
Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem
AG
anzukündigen und zu begründen. Der AG behält sich vor,
die
Einhaltung der Anforderungen über Messungen zu
kontrollieren
und zu dokumentieren.
Lärmintensive Arbeiten sind so zu planen, dass diese
während
der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden. Die
Durchführung lärmintensiver Arbeiten während der vor
Ort
geltenden Schutzzeiten (z.B. Mittagszeit), abhängig vom
Standort, sind zu vermeiden.
Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle gilt ein
erhöhter
Staubschutz. Daher sind alle Maschinen und Geräte mit
einer
Absaugung zu versehen, so dass Stäube direkt an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und
gefahrlos
entsorgt werden können. Die Ausbreitung des Staubes auf
unbelastete Bereiche ist, soweit technisch möglich, zu
verhindern. Außerdem sind Ablagerungen zu vermeiden.
Dazu sind ggf. temporäre Absperrungen zwischen
einzelnen
Bereichen einzurichten.
Zur Beseitigung von Stäuben dürfen nur Feucht- bzw.
Nassverfahren oder saugende Verfahren angewandt werden.
Die Einrichtungen zum Bearbeiten (Abschneiden etc.) von
Bauprodukten sowie die Einrichtungen zum Erfassen von
Stäuben müssen dem Stand der Technikentsprechen.
Schalöle und altölgetränkte Lappen, Reste oder
Überschüsse
von Hydrauliköl z. B. durch die Nutzung von
Baumaschinen,
dürfen weder mit dem Boden in Kontakt kommen noch
versickern. Dies ist durch eine ölfeste Folie oder
Wanne
sicherzustellen. Altöle unterliegen den Bestimmungen
besonders überwachungsbedürftiger Stoffe.
Sämtliche Baumaterialien sind so zu lagern, dass Sie
vor
Witterung und Sonneneinstrahlung geschützt sind. Bei
chemischen Materialien und Produkten ist
sicherzustellen, dass
diese nicht mit der Umwelt in Kontakt kommen. Eine
Lagerung
auf dem Boden im Außenraum ist untersagt. Die
Lagerbereiche
sind entsprechend zu schützen. Ein Auslaufen der
Gebinde ist
in jedem Fall zu verhindern.
Das Wegschütten von Farbresten und Lösungen aller Art
in die
Entwässerung der Gebäude und auf dem Grundstück ist
ausdrücklich untersagt. Der Unternehmer hat diese
Reste in
einem geeigneten Gefäß zu sammeln und für eine
anderweitige
Beseitigung zu sorgen. Es dürfen keinerlei Farbreste
und dgl. in
Ausgüsse, Abortbecken u. ä. geschüttet werden.
4. Abnahme der Leistung
Es erfolgt vom AG eine förmliche Abnahme der vom AN
erbrachten Leistungen oder Teilleistungen. Die Abnahme
ist
anzumelden.
5. Rechnungslegung, Zahlung
Die Zahlung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen
entsprechend Baufortschritt.
Bei Aufträgen über 10.000 _ werden Abschlagszahlungen
bis
zu 90% ausgezahlt, sofern keine Erfüllungsbürgschaft
vorliegt.
6. Zahlungen, Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen werden nach mangelfrei erbrachten
Leistungen gewährt. Der AN hat seine Rechnung prüfbar
aufzustellen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der
Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen
und andere Belege sind beizufügen.
Die Rechnungen sind an den Bauherrn zu adressieren.
Alle
Rechnungen als pdf-Dateien über die folgende
E-Mailadresse
einzureichen:
fibu@pwg1956.de
Die notwendigen Anlagen z. B. Mengenberechnungen,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen etc. sind mit
einzureichen.
Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb von 4
Wochen nach
erfolgter Abnahme einzureichen.
Auf allen Rechnungen sind Auftragsnummer, -datum,
Rechnungsnummer, Objekt, Ausführungszeitraum,
Steuer-Nr.
und Finanzamt anzugeben.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUSTELLE
Allgemeine Anforderungen
Für alle Baumaßnahmen dürfen nur Materialien verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport,
Verarbeitung,
Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und
Umweltverträglichkeit aufweisen. Insbesondere dürfen
nur
schadstoffarme und lösemittelarme, nicht
sensibilisierend
wirkende und olfaktorisch unauffällige Produkte und
Materialien
verwendet werden.
Es wird verlangt, dass alle Farben in
Originalverpackungen der
Herstellerwerke auf die Baustelle geliefert und nach
Werksvorschriften entsprechend verarbeitet werden.
Zusätzlich ist eine Erklärung über den Anteil an
SVHC-Stoffen
im Produkt vorzulegen.
Für SVHC (Besonders besorgniserregender Stoffe) > 0,1%
ist
eine Deklaration der Einzelstoffe vorzulegen.
Im Rahmen der Zertifizierung des Gebäudes durch die
DGNB
und das QNG sind Anforderungen an einzelne Baustoffe,
wenn
in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben
wird
einzuhalten und nachzuweisen.
Die Bauleitung ist berechtigt, jederzeit
Materialproben in der
erforderlichen Menge von den zur Anwendung kommenden
Werkstoffen zu entnehmen. Die Kosten für die Prüfung
trägt der
Unternehmer, wenn die Ergebnisse nicht den
Anforderungen
des Leistungsverzeichnisses und den
Verarbeitungsvorschriften
entsprechen.
Die Bauleitung wird die Einhaltung der folgenden
Anforderungen
regelmäßig kontrollieren.
Anforderung an die Produkte und Materialien, die zur
Erbringung der beschriebenen Leistung, durch den AN zum
Einsatz kommen:
Wandfarben, Grundierungen, dekorative Spachtelmassen
im Innenbereich auf mineralischen Untergründen (bzw.
Beton,
Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie auf
Gipskartonplatten, Tapeten, Vliese etc.) müssen:
lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 sein
oder
mit dem Umweltzeichen DE-UZ 102
ausgezeichnet sein.
Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend
mineralischen Untergründen im Innenbereich (bzw. Beton,
Mauerwerk, Mörtel, Spachtel und Dispersionspachtel,
Putze,
Vliese, Gipskartonplatten, etc.) müssen:
wasserbasiert sein und
einen VOC-Gehalt von < 5 g/l vorweisen.
Reaktive PU-Produkte (z.B. Versiegelungen, 2K-PU-Lacke)
zur Beschichtung von mineralischen Oberflächen von
Boden,
Decke und Wand müssen den Anforderungen des:
GISCODE PU10 genügen und
einen Emissionsnachweis gemäß AgBB Verfahren als
Einzelprodukt oder im System vorweisen.
(Acrylharz) PMMA- und PMMA-/Epoxyd-Beschichtungen für
Boden- und Wandflächen mit speziellen Anforderungen und
Flüssigkunststoff müssen den Anforderungen des:
GISCODE RMA10
entsprechen.
EP-Produkte zur Beschichtung von mineralischen
Oberflächen
an Boden, Decke und Wand - ausgenommen OS-Systeme
müssen den Anforderungen des:
GISCODE RE05,
GISCODE RE10,
GISCODE RE20 oder
GISCODE RE30 entsprechen und
Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder
im System
vorweisen.
EP-/PU-Grundierungen und Beschichtungen für Boden- und
Wandflächen (z. B. Sockel) - Oberflächenschutzsysteme
mit
Ausnahme von Markierungen müssen einen:
GISCODE PU10,
GISCODE PU20,
GISCODE RE05 oder
GISCODE RE10
vorweisen.
01 Baustelleneinrichtung
01.__.0010 WC-Kabine aufstellen, unterhalten WC-Toilettenkabine liefern, aufstellen in Absprache mit dem AG auf befestigtem Untergrund, für die Dauer der Baumaßnahme (4 Woche ) vorhalten, 1-mal pro Woche innen komplett reinigen,
nach Beendigung der Ausführung wieder abbauen und abfahren.
Die WC-Kabine ist gemäß Arbeitsstättenverordnung
einzurichten.
Abrechnung: Stück 4 Wochen
WC-Kabine aufstellen, unterhalten
01.__.0020 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Betreiben der erforderlichen
Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit sowie
Beräumen der Baustelleneinrichtung nach Abschluss der
Arbeiten.
Die BE umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zur
Erbringung
der nachfolgend beschriebenen Gesamtleistung.
Baustrom und Bauwasser können aus dem
Hausanschlussraum entnommen werden (Einbau
Zwischenzähler erforderlich!)
Die geplante Baustelleneinrichtung ist mit der
örtlichen
Bauleitung abzustimmen und von dieser zu genehmigen,
bzw.
freizugeben.
01.__.0030 Flächen schützen Flächen und Gegenstände im Treppenhaus sind vor Verschmutzung und Beschädigung durch die Malerarbeiten zu schützen, Ausführung wie folgt: Bodenflächen mit Abdeckvlies Geländer, Türen, Fenster, Lampen, Lichtschalter/ Steckdosen mit Kreppband und Papier abkleben.
Materialien nach Gebrauch entsorgen.
01.__.0040 Rüstung Treppenkopf Aufstellort: auf obersten Treppenlauf/ Zwischenpodest. Für die Vorarbeiten und Ausführung der Anstricharbeiten muss im obersten Geschoss ein Gerüst für die Ausführung der eigenen Arbeiten eingeplant werden. Die Stellung des Gerüstes muss so erfolgen, dass der Zugang zum Dachgeschoss immer möglich ist. Die Vorhaltezeit für die eigenen Arbeiten und die geringen Aufstellflächen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Höhe vom Zwischenpodest bis zur Unterkannte Decke liegt bei ca. 4m.
02 Deckenflächen
02.__.0010 Deckenflächen, vorarbeiten Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und
Podeste, oberste Geschossdecke
Untergrund prüfen, Loser Altanstrich/ Spachtelmasse durch Abstoßen
entfernen. ca. 5 % der Fläche
Deckenflächen, vorarbeiten
02.__.0020 Deckenflächen, grundieren Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und
Podeste, oberste Geschossdecke
Deckenflächen reinigen, Tiefengrund streichen.
Deckenflächen, grundieren
02.__.0030 Deckenflächen, spachteln Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und
Podeste, oberste Geschossdecke
Schadhafte Stellen nachspachteln, ca. 5 % der Flächen.
02.__.0040 Deckenflächen, Dispersionsanstrich Ausführungsort: Unterseiten Treppenläufe und
Podeste, oberste Geschossdecke
Überholungsbeschichtung auf Putz-/ Gipskartonflächen im
Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion.
Untergrund: Putzflächen, Gipskarton
Deckvermögen: Klasse 1, deckend
Glanz: stumpfmatt
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 3
Waschbeständig nach DIN 13300
Farbton: weiß
Einbauhöhe: bis 3,00m
Deckenflächen, Dispersionsanstrich
02.__.0050 Deckenstreifenunterzüge Ausführungsort wie zuvor, jedoch für Ausführung der
Vorarbeiten und des Überholungsanstrichs an den
Streifen-Unterzügen an Treppenläufen und Podesten,
sowie
Treppenwangen.
Abrechnung nach lfm. Abwicklung ca. 13-30cm
03 Wandflächen
03.__.0010 Wandflächen, vorarbeiten Ausführungsort: Treppenhaus, Wände
Untergrund prüfen, Loser Altanstrich/ Spachtelmasse durch Abstoßen
entfernen,
ca. 5 % der Fläche.
03.__.0020 Wandflächen, grundieren Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und
Podestwangen
Flächen reinigen, Tiefengrund streichen
03.__.0030 Wandflächen, spachteln Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und
Podestwangen
Schadhafte Stellen nachspachteln, ca. 5 % der Fläche.
03.__.0040 Wandflächen, Dispersionsanstrich Ausführungsort: Treppenhaus Wände, Treppen- und
Podestwangen
Überholungsbeschichtung auf Putzflächen im
Innenbereich mit
Kunststoff-Dispersion.
Untergrund: Putzflächen
Deckvermögen: Klasse 1, deckend
Glanz: stumpfmatt
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 1
Farbton: hellgetönt
Einbauhöhe: bis 3,00m
Wandflächen, Dispersionsanstrich
03.__.0050 Laibungen an Öffnungen und Nischen Einbauort: Fenster- und Türleibungen
Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in den
vorgenannten
Positionen beschrieben, behandeln.
Laibungstiefe: 5,5-12 cm
Laibungen an Öffnungen und Nischen
03.__.0060 Überholungsanstrich Wandsockelflächen Ausführungsort: Wandflächen an Treppenwange und
Podesten
Überholungsanstrich an Wandsockelfläche mit einem
Acrylharzlack, deckend, Farbton mittelgetönt,
seidenglänzend.
Höhe: 10-20 cm.
Überholungsanstrich Wandsockelflächen
04 Bodenflächen
04.__.0010 Boden spachteln Ausführungsort: Treppenraum Keller
Aufbringen einer zementgebundenen, mineralischen Spachtelmasse
Löcher füllen, vollflächiges Glätten der Bodenfläche
04.__.0020 Boden beschichten Ausführungsort: Treppenraum Keller
Aufbringen einer einkomponentigen, lösemittelfreien
Beschichtung als Polyurethan-Acrylat-Hybrid-System, mit
Grund- und Schlussbeschichtung.
Die Altbeschichtung muss mit entsprechenden Verfahren
als
tragfähige Oberfläche hergerichtet werden.
Farbe: Standartfarbton, seidenmatt
Richtfab.: Brillux
Floortec PU-Bodensiegel ELF 847 o. glw.
05 Sonstige Bauteile
05.__.0010 Türflächen schleifen, grundieren Ausführungsort: Kellergeschoss
beschichtete Stahlblechtüren, F30, einseitig
schleifen,
grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln.
Inkl. Abklebearbeiten von Türbeschlägen.
Abmessung: ca. 0,885 x 2,02m
Türflächen schleifen, grundieren
05.__.0020 Türflächen Schlussbeschichtung Ausführungsort: Kellergeschoss
Beschichtung der zuvor beschriebenen Stahlblechtüren,
bestehend Schlussanstrich mit hell getönter Lackfarbe.
Türflächen Schlussbeschichtung
05.__.0030 Wandschrank schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppenpodest
beschichteter Wandschrank aus Holz, einseitig
schleifen, grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln.
Inkl. Abklebearbeiten
Abmessung: ca. 1,0 x 2,50m
Anstrich: PU Lack , hellgetönt
Wandschrank schleifen, grundieren
05.__.0040 Wandschrank Schlussbeschichtung Beschichtung der zuvor beschriebenen Wandschränke,
bestehend aus Schlussanstrich mit hell getönter Lackfarbe.
Wandschrank Schlussbeschichtung
05.__.0050 Wohnungseingangstür schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppenhaus
Türblatt und Zarge einseitig schleifen,
grundieren, Abplatzungen und Löcher verspachteln.
Inkl. Abklebearbeiten von Türbeschlägen.
Abmessung: ca. 0,885 x 2,02m
Anstrich: PU Lack, RAL 9010
Wohnungseingangstür schleifen, grundieren
05.__.0060 Wohnungseingangstür Schlussbeschichtung Beschichtung der zuvor beschriebenen Wohnungseingangstüren,
bestehend aus Schlussanstrich mit PU Lack RAL 9010
Wohnungseingangstür Schlussbeschichtung
05.__.0070 Handlauf schleifen, grundieren Ausführungsort: Handlauf am Treppengeländer am
Treppenauge
Handlauf aus Holz, mit Lack beschichtet schleifen,
grundieren, Abplatzungen und Löcher
verspachteln.
Farbton: dunkelgetönt
Handlauf schleifen, grundieren
05.__.0080 Handlauf Schlussbeschichtung Ausführungsort: Handlauf am Treppengeländer am
Treppenauge
Beschichtung des Handlaufs, bestehend aus
Schlussanstrich
mit dunkel getönter Lackfarbe.
Sollte ein Zwischenanstrich notwendig sein, wird
dieser in
gesonderter Position "Zulage Zwischenanstrich"
abgerechnet.
Handlauf Schlussbeschichtung
05.__.0090 Treppengeländer schleifen, grundieren Ausführungsort: Treppengeländer am Treppenauge
Treppengeländer aus beschichteten Holz, bestehend
aus runden Füllstäben, Abstand ca. 12 cm,
rechteckigen Untergurt, sowie Pfosten an den
Treppenpodesten. Abmessung 20/10 cm.
Alle Teile schleifen, grundieren.
Farbton: hellgetönt
Treppengeländer schleifen, grundieren
05.__.0100 Treppengeländer Schlussbeschichtung Ausführungsort: Treppengeländer am Treppenauge
Beschichtung des zuvor beschriebenen Treppengeländers mit Lackfarbe.
Farbton: hellgetönt
Sollte ein Zwischenanstrich notwendig sein, wird
dieser in
gesonderter Position "Zulage Zwischenanstrich"
abgerechnet.
Treppengeländer Schlussbeschichtung