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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Arbeits-, Schutz- und Fassadengerüst
1
Arbeits-, Schutz- und Fassadengerüst
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Gerüstarbeiten -
1. Mitgeltende Normen und Regeln
1.1. Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl.
der Änderungen entsprechender Normen und Regeln,
Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder
gleichwertig?, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 685
Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung -
Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und
Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz -
Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht -
Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem
Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil
1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN EN 15113-1
(Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1:
Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und
Bewertung
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung
stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen,
Prüfung, Wartung und Betrieb
BGI 663
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und
Schutzgerüsten
BGI 825
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
BGR 179
Einsatz von Schutznetzen
2. Angaben zur Ausführung
2.1. Allgemeines
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der
Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei
ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung
auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist
es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter über die
Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen
Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu
wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen
der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit
Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk,
Betonsichtflächen, Metallfassaden,
Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt
ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen
sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die
Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene
Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern
sie gering sind, selbst beseitigt, kann der
Auftragnehmer das dazu benötigte Material in
Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem
Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
sind im Zuge des Abbaus der Gerüste
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer
der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist
rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem
Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
3. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der
Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt:
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1.01 Fassadengerüst, LK 3, W06 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 als Standgerüst, längsorientiert (Fassadengerüst nach
DINEN 12810-1), mit Bordbrett, Zwischenseitenschutz
und Geländerholm und Seitenschutz für Putzar?beiten),
für senkrechte Außenflächen. Befestigung
mit Gerüstankern, mit Bekleidung, mit Leitern.
Aussteifung nach DIN EN 12811-1
Feldlänge : 2,50 m
Standfläche : waagrecht
Höhe oberste Belagfl. : 4,65 m
Lastklasse : 3
Breitenklasse : W06 (0,80 m)
Lichte Höhe : H2 (> 1,90 m zwischen den Gerüstlagen)
B : mit Bekleidung
LA : mit Leitern zwischen den Gerüstlagen
1.01
Fassadengerüst, LK 3, W06
320,00
m2
1.02 Vorhaltung Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung des unter der Pos. 1.1
beschriebenen Arbeitsgerüstes für die Dauer
von 16 Wochen
1.02
Vorhaltung Fassadengerüst
5.120,00
m2/W
1.03 Treppenturm Treppenturm, vorgebaut vor dem Fassadengerüst,
inkl. Geländer, beidseitig mit Hand- und Knielauf
(Doppelhandlauf) und Stirngeländer, Treppenläufe
und Treppenpodeste und Auf- und Abbau des Treppen-
turmes. Kopplung mit dem Fassadengerüst.
Lage nach Anweisung der Bauleitung des AG.
Grundfläche: ca. 2,00 x 3,00 m
Ausstritthöhe: ca. 5,0 m (Flachdach)
Treppenstufen aus Stahl, Laufbreite ca. 0,90 m
zulässige Belastung: 200 kg/m² (Lastklasse 3)
1.03
Treppenturm
1,00
St
1.04 Vorhaltung Treppenturm Gebrauchsüberlassung des unter der Vorposition
beschriebenen Treppenturmes für die Dauer von
16 Wochen .
1.04
Vorhaltung Treppenturm
16,00
St/W
1.05 Absturzsicherung als äußerer Seitenschutz Erweiterung und Ausbau des Fassadengerüstes
der Hauptposition im Bereich des Dachrandes ab
OK Attika (Flachdächer) und ab OK Traufe Bereich
Satteldach zu einem Schutzgerüst mit Schutz-
geländer und allen erforderlichen Arbeiten,
für die Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten,
mit einseitigem senkrechten Seitenschutz an der
Außenseite des Gerüstes
Gerüsthöhe: bis ca. 1,00 m über OK Dachattika
1.05
Absturzsicherung als äußerer Seitenschutz
45,00
m
1.06 Seitenschutz 16 Wochen vorhalten Gebrauchsüberlassung der unter der Vorposition
beschriebenen Absturzsicherung mit Seitenschutz-
geländer für die Dauer von 16 Wochen.
1.06
Seitenschutz 16 Wochen vorhalten
720,00
mWo
1.07 Dachdeckerfangnetz, 2 m hoch Dachdeckerfangnetz, 2m hoch, montieren und vorhalten
1.07
Dachdeckerfangnetz, 2 m hoch
45,00
m
1.08 Dachfangnetz vorhalten Dachfangnetz für die Dauer von 16 Wochen
vorhalten
1.08
Dachfangnetz vorhalten
720,00
mWo
1.09 Gitterträgerüberbrückung bis 5,00 m Gitterträgerüberbrückung liefern und nach
Absprache mit der Bauleitung des AG in das
Fassadengerüst der Position 1.1 gemäß DIN
EN 12811-1 einbauen.
Größe der Öffnungen: bis ca. 4,00 m
Abstand der Gitterträger gemäß statischen
Erfordernis in Verantwortung des AN.
An- und Abtransport, Montage und Demontage
1.09
Gitterträgerüberbrückung bis 5,00 m
5,00
m
1.10 Gitterträger vorhalten Gebrauchsüberlassung des unter den Vorpositionen
beschriebenen Gitterträger für die Dauer von
16 Wochen vorhalten.
1.10
Gitterträger vorhalten
80,00
mWo
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten 1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten
a) Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie
vorher vom AG ausdrücklich angeordnet sind und
entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden
Arbeitstag der Bauleitung des AG zur Anerkennung
vorgelegt werden. Stellt sich bei einer späteren
Prüfung heraus, dass die im Stundenlohn berechneten
Arbeiten bei Vertragsleistung berücksichtigt sind oder
zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten
trotz unterschriftlicher Anerkennung der
Stundenlohnberichte nicht vergütet.
b) Die Ausführung angehängter Stundenlohnarbeiten
kann der AN nicht ablehnen. Ungeeignete Arbeitskräfte
können abgelehnt werden.
c) Die Gestellung und der Betrieb von Kleingeräten
und Werkzeugen sind durch die Zuschläge abgegolten.
d) Vorhaltekosten werden nicht berechnet für Geräte,
die zur Baustelleneinrichtung gehören und sich auf der
Baustelle befinden.
Der angebotene Stundensatz enthält sämtliche
gesetzlichen
Lohnzuschläge.
1. Grundlage und Durchführung der Stundenlohnarbeiten
2.01 eines Facharbeiters eines Facharbeiters, einschl. aller Fahr- und Wege-
gelder, aller Auslösungen und Geschäftskosten.
Nur auf besondere Aufforderung der Bauleitung zum
täglichen Nachweis.
2.01
eines Facharbeiters
M
25,00
Std.
2.02 eines Bauhelfers eines Bauhelfers, sonst wie vor.
2.02
eines Bauhelfers
M
25,00
Std.