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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.03 Technische Vorbemerkungen
01.03
Technische Vorbemerkungen
V) Angebotsgrundlage: Pläne Grundlagen des Angebots
sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs- beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben:
Planauszüge aus Grundriss, Schnitt und AnsichtAuszug Nachweis zum Wärmeschutz
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zu überprüfen. Dies gilt auch für die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die dort zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
V) Angebotsgrundlage: Pläne
TV Wärmedämm-Verbundsysteme, (TEXT, 02/15) Für die Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen gelten insbesondere:
ATV DIN 18299:Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18345:Warmedämm-Verbundsysteme
DIN 55699:Verarbeitung von Wärmedämm Verbundsystemen
DIN EN13499:Wärmedämmstoffe für Gebäude-Außen seitige Wärmedämm-Verbund- systeme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol -Spezifikation
DIN EN 13500:Wärmedämmstoffe für Gebäude-Außenseitige Wärmedämm-Verbund- systeme (WDVS) aus Mineralwolle - Spezifikation
DIN V 18550:Putz und Putzsysteme - Ausführung
DIN 18 558:Kunstharzputze - Begriffe, Anforderungen, Ausführung
DIN EN 998-1:Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau -Teil 1: Putzmörtel
DIN EN 1062-1:Beschichtungsstoffe-Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich - Teil 1: Einteilung
DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 18202:Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
Eingeschlossen sind alle zu den Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller.
Besondere Hinweise
Vor Durchführung der Putzarbeiten ist der Putzuntergrund auf seine Eignung zu über- prüfen. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen und deren Vergütung werden gemeinsam abgestimmt.Abdeckungen: Fenster, Türen, Türfutter und Rahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbetonbauteile, etc. sind sorgfältig abzudecken. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, soweit in den Positionen nicht anders vermerkt. Die Verwendung von Klammern, Reißzwecken etc., die fertige Oberflächen beschädigen können, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen Folgeschäden zu Lasten des AN und werden auf seine Kosten beseitigt.Sämtliche Detailpunkte sind einwandfrei herzustellen und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.Nach Aufforderung durch den AG hat der AN durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, daß die angebotenen Systemaufbauten des Herstellers die technologischen Anforderungen erfüllen.Werden die Dämmplatten im Klebeverfahren befestigt, sind sie mit einem geeigneten Kleber im Verband dicht gestoßen, lot- und fluchtgerecht anzusetzen. Die Arbeiten verstehen sich einschl. evtl. notwendiger Untergrundvorbehandlung gemäß Hersteller-Richtlinien, dem Ausstopfen evtl. offener Fugen mit Dämmstoff bzw., bei Polystyrol-Dämmung, dem Ausschäumen mit Füllschaum und dem weiträumigen abschleifen von Unebenheiten mit einem Schleifbrett. Plattenfugen dürfen nicht im Bereich von Öffnungsecken angeordnet sein. Auf den Plattenstößen darf kein Kleber vorhanden sein.Wird vom Systemhersteller eine Verdübelung der Dämmplatten bei den angegebenen Wandhöhen verlangt, so ist diese mit einzukalkulieren, auch wenn dies in den Positionen nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Verdübelung von Dämmplatten darf nur mit zugelassenen Dübeln und Befestigungsmitteln hergestellt werden. bzw. muß nach den Herstellervorschriften durchgeführt werden.Die angebotenen Oberputze sind auf Anforderung in Form von Handmustern bzw. örtlich aufgetragenen Putzflächen in ausreichender Größe zu bemustern.Die angebotenen Profile, Dichtstoffe, etc. sind mit Fabrikat und Typ zu benennen und auf Anforderung in Form von Handmustern vorzulegen.Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in der Putzfläche vorzusehen.Der Putz an Wand- und Deckenflächen ist lot- und fluchtrecht auszuführen.Alle Öffnungen sind mit Lehren zu putzen.Öffnungen für Schalter, Abzweigdosen oder dergleichen sind nach Angabe herzustellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nichtAlle später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, daß sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Bei Nichtbeachtung gehen evtl. Folge- kosten zu Lasten des AN.Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen.Das Schließen von Leitungsschlitzen, Aussparungen etc. ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben oder vereinbart wird.Das Einarbeiten von Befestigungspunkten für Regenfallrohre, etc. ist in den Einheitspreisen der Hauptpositionen enthalten und wird nicht gesondert vergütet.Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Dazu ist die Fuge zwischen Fensterbank und Putzfläche mit Kompriband auszustopfen. Dieses wird gemäß dem Leistungsverzeichnis vergütet.An allen Ecken und vorspringenden Kanten des Außenputzes sind Putzprofile oder Kantengewebe anzubringen. Diese werden gemäß dem Leistungsverzeichnis vergütet.Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabrom- cyclododecan) enthalten, dürfen nicht verwandt werden. Das Einarbeiten von Befestigungspunkten für Regenfallrohre, etc. ist in den Einheitspreisen der Hauptpositionen enthalten und wird nicht gesondert vergütet.
TV Wärmedämm-Verbundsysteme, (TEXT, 02/15)
V) Verputzen von Laibungen (Text 05/15) Abweichend von der VOB wird festgelegt:
Fenster, Türen, Öffnungen tiefer als die Dämmschichtdicke:
Das Dämmen, Armieren und Putzen der Laibungen tiefer als die Dämmschichtdicke wird in der gesamten Tiefe gesondert vergütet
Das nachträgliche Putzen von Laibungen wird nur in Abstimmung mit der Bauleitung nach schriftlicher Erklärung vergütet.
Dämmdickensprünge an Rollladenkästen werden nicht ber ücksichtigt, insofern die dickere Dämmung durchgerechnet wird. Alle damit verbundenen Leistungen sind enthalten.
Stand: 30.01.2015
V) Verputzen von Laibungen (Text 05/15)
V) Gerüste vom AG gestellt (TEXT, 02/15) GERÜSTARBEITEN
Die notwendigen Gerüste werden vom AG gestellt.
Die Fassadenflächen werden bauseits entsprechend den UVV der Berufsgenossenschaft eingerüstet.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der AN, sich vor Ausführung der Leistung mit dem AG abzustimmen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Sofern im LV nicht anders vermerkt, erfolgt die Gerüstverankerung nach ATV DIN 18451. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem AG bzgl. Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzustimmen.
Grundsätzlich soll die Verankerung so gewählt werden, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Fassade geputzt, Fassade mit WDVS, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassade, Fassadenbekleidungen aller Art etc.) abgestimmt ist.
Wandseitig montierte Gerüstkonsolen, die im Zuge der Dämm- arbeiten entfernt werden müssen, sind vom AN zu entfernen und auf mit der Bauleitung abgestimmten Plätzen ordnungsgemäß zu lagern. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der AN mit dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Arbeiten nicht perforiert bzw. beschädigt wird.
V) Gerüste vom AG gestellt (TEXT, 02/15)
02 Mehrfamilienhaus 89
02
Mehrfamilienhaus 89
02.01 Mehrfamilienhaus HS 89
02.01
Mehrfamilienhaus HS 89