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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Bodenbeläge ZTV Bodenbelag
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18356 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.
Klebstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt.
Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Bei allen Arbeiten sind die Verlege-, Verarbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller einzuhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Auf Anforderung des AG sind die Beläge und Sockel kostenlos zu bemustern.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
7. Lage- und Ortsangaben
Lage-, Orts- und Materialangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage und Fabrikate der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
8. Bestand
Die Bestandswände können u. U. nicht rechtwinklig zueinander oder zu neuen Wänden stehen, so dass die Anschlüsse schräg ausgeführt werden müssen. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen sind in die Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
ZTV Bodenbeläge
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.01 Fugen schließen-klammern Schließen von Rissen, Schein- und Arbeitsfugen im Estrich mit einem 2-Komponenten-Spezialharz.
Die Risse sind ca. 2/3 der Estrichdicke einzuschneiden und mit einem leistungsstarken Industriesauger auszusaugen.
Zusätzliche Quereinschnitte, Einbau und Verguss von Rissklammern / Wellenverbindern.
Unmittelbar nach dem Einbringen des Spezialharzes ist der verharzte Bereich unter Verwendung von Quarzsand - Körnung 0,3 bis 0,8 mm - im Überschuss abzustreuen.
Lage: hauptsächlich im Flur
01.__.01
Fugen schließen-klammern
357,84
m
01.__.02 Randstreifen abschneiden Abschneiden und Entsorgen von überstehenden Randdämmstreifen.
01.__.02
Randstreifen abschneiden
1.825,77
m
01.__.03 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 1-k-PU-Grundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 2,5% Restfeuchte
Fabrikat: UZIN PE 414 BiTurbo, Murexin Silan-Feuchtigkeitssperre MS-X 2, Thomsit R 740 o.glw.
01.__.03
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5%
E
1,00
m²
01.__.04 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 2--Epoxidharzgrundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 5% Restfeuchte
Fabrikat: Thomsit R 755 o.glw.
01.__.04
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5%
E
1,00
m²
01.__.05 Türen anspachteln Großflächiges Anspachteln von ca. 5 mm Höhenunterschied im Anschlussbereich von einflügeligen Türen.
01.__.05
Türen anspachteln
280,00
St
01.__.06 Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 2 mm dick auftragen. Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 2 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 5 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
01.__.06
Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich
E
1,00
m²
01.__.07 Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 4 mm dick auftragen. Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 4 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 7 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
01.__.07
Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich
E
1,00
m²
02 Belag
02
Belag
02.__.01 PVC-Belag, heterogen, Planken, 2,5/0,55mm, inkl. Vorbereitung Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC, heterogen, mit Oberflächenvergütung, als Planken, Aufladungsspannung im Begehversuch max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 4 dB, Brandverhalten Klasse B1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben.
Europäische Klassifizierung: 33, 42
Oberfläche: Holzdekor
Dicke: 2,5 mm
Nutzschicht: 0,55 mm
Format: ca. 20/132 cm
Untergrund: Zementestrich
Verlegung im unregelmäßigen Verband
Fabrikat: IVC Ultimo Dryback
Farbe: Summer Oak 24867
02.__.01
PVC-Belag, heterogen, Planken, 2,5/0,55mm, inkl. Vorbereitung
1.367,89
m²
02.__.02 Sockelleiste MDF weiß 16/100 Sockelleiste aus MDF, weiß foliert, Oberseite eckig, liefern und an Wänden aus Beton, Mauerwerk und Gipskarton befestigen.
Leiste auf Bodenbelag aufgesetzt. Ecken auf Gehrung schneiden oder mit Formteilen ausbilden.
Querschnitt: ca. 16 x 100 mm
Farbe RAL 7044 - seidengrau
02.__.02
Sockelleiste MDF weiß 16/100
1.503,84
m
02.__.03 Abdeckprofil Edelstahl Abdeckprofil, als Flachprofil, aus Edelstahl, Fugenbreite ca. 20 mm, liefern und an Übergängen zu anderen Bodenbelägen auf den Bodenbelag aufsetzen und verschrauben.
Lage: Flurtüren
02.__.03
Abdeckprofil Edelstahl
E
21,70
m
02.__.04 zweiteiliges Übergangsprofil zweiteiliges Übergangsprofil aus eloxiertem Aluminium für Vinyl- / Designbeläge einschließlich Befestigungsmittel liefern und montieren.
Bei Türen hat die Übergangsschiene genau unter dem geschlossenen Türblatt zu liegen.
Farbe nach Wahl des AG.
Profil PF 378 V, Küberit 588
02.__.04
zweiteiliges Übergangsprofil
295,93
m
02.__.05 Verfugen Türzargen Unteren Abschluss von Türzargen im Bereich von Kunststoff- und Holzbelägen dauerelastisch verfugen. (2 Stück pro Tür).
Farbe nach Wahl des AG.
02.__.05
Verfugen Türzargen
300,00
St
02.__.06 Verfugung An- und Abschlüsse Anschluss an bodentiefe Fenster / Balkontüren und vorhandene Winkelschienen bzw. angrenzende andere Bodenbeläge dauerelastisch im Farbton passend zum Bodenbelag herstellen.
In dieser Position enthalten ist das Auskratzen der Randstreifen zum Herstellen der erforderlichen Tiefe für die Verfugung.
02.__.06
Verfugung An- und Abschlüsse
26,00
m
03 Einheitspreise
03
Einheitspreise
03.__.01 provisorische Abdeckung Pappe provisorische Abdeckung des fertigen Belages mit einer robusten Pappe, Tetrapak o.ä. liefern und rutschsicher verlegen. Der Ausbau und die Entsorgung erfolgt bauseits.
03.__.01
provisorische Abdeckung Pappe
E
1,00
m²
03.__.02 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte Kfz - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
03.__.02
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h