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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsart und Preisermittlung Diese Nachunternehmeranfrage dient der Angebotskalkulation für den Neubau der Rettungswache Jüchen. Auftraggeber der Anfrage ist H-P Molls Bau GmbH & Co. KG. Ein Auftrag wird erst durch gesonderte Vereinbarung erteilt.
Für das gesamte Tiefbaupaket der Titel 01 bis 04 wird ein vollständiges Pauschalangebot angefragt. Alle Einzelpositionen sind mit Einheitspreisen auszufüllen; bei Normalpositionen sind daraus Gesamtpreise und Titelsummen zu bilden. Mengen, EP, GP und Titelsummen dienen als nachvollziehbare Preisaufschlüsselung. Die Summe der einbezogenen Positionsgesamtpreise ist mit gesondert ausgewiesenen Korrekturen und Nachlässen zur angebotenen Gesamtpauschalsumme im Summenblatt der Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“ überzuleiten.
Titel 01 enthält Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und die gesonderte Kranleistung; Titel 02 die aufgegliederten GU-Erdarbeiten; Titel 03 und 04 die übernommenen und ausdrücklich ergänzten Grundleitungs- und Entwässerungsleistungen. Der Bieter hat sämtliche bereitgestellten, seinen Leistungsumfang betreffenden Pläne, Beschreibungen, Gutachten und Begleitunterlagen zur Kalkulation sowie zur Prüfung von Mengen und Schnittstellen heranzuziehen.
Die in einzelnen Positionen ausdrücklich ausgewiesenen 10-%-Kalkulationszuschläge auf unsichere Modellansätze sind bereits in deren Anfragemengen enthalten; gegebenenfalls kommt eine Rundung hinzu. Kein weiterer automatischer 10-%-Zuschlag ist auf diese Mengen oder das Gesamt-LV anzuwenden. Die übernommenen Fach-LV-Mengen enthalten keinen solchen Zuschlag, soweit eine Ergänzung nicht ausdrücklich bezeichnet ist. Eigene notwendige Mehr- oder Mindermengen sind gesondert nach dem folgenden Absatz auszuweisen.
Erkennbare Abweichungen, Widersprüche, fehlende Angaben und Überschneidungen möglichst vor Angebotsabgabe über H-P Molls Bau klären. Verbleibende Abweichungen und eigene Mengenermittlungen sind mit dem Angebot positionsbezogen einschließlich Bezugsplan, Rechenansatz, Leistungszuordnung und Preisauswirkung vorzulegen. Enthaltene Korrekturen sind in der Gesamtpauschalsumme zu berücksichtigen und nachvollziehbar zur Positionssumme überzuleiten. Die Vergleichsmengen des LV nicht stillschweigend ersetzen.
Vor Beauftragung werden Unterlagenstand, Leistungsumfang, Mengen- und Bodenannahmen, Schnittstellen, Ausnahmen und Gesamtpauschalsumme ausdrücklich vereinbart. Die EP-/GP-Aufgliederung begründet innerhalb dieses Pauschalumfangs keine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß. Aufmaß- und Abrechnungshinweise übernommener Fachtexte dienen insoweit der Mengenprüfung, Preisaufschlüsselung und Dokumentation. Für die Vergütungsart dieses NU-Pakets gilt diese zentrale Regelung; die öffentlichen GU-Vertragsunterlagen werden hierdurch nicht geändert.
Die Einheitspreise dienen außerdem zur nachvollziehbaren Bewertung ausdrücklich vereinbarter Änderungen, Mehr- und Minderleistungen nach den vereinbarten Vertragsbestimmungen. Eine Mengenabweichung allein begründet keine automatische Anpassung der Pauschalsumme. Unbekannte Bodenverhältnisse und aus den Unterlagen nicht bestimmbare Leistungen werden durch die Mengenprüfpflicht nicht ohne konkrete Vereinbarung übertragen.
Zehn Positionen sind als Nur-EP angefragt und gehen technisch zunächst nicht in die GAEB-Summen ein: 02.01.0140, 02.01.0160, 02.01.0210, 02.01.0280, 03.07.0020, 03.07.0030, 04.04.0010, 04.04.0020, 04.04.0030 und 04.09.0020. Für jede dieser Positionen sind bereits bei Angebotsrückgabe der EP und ausdrücklich entweder „in der Grundpauschale enthalten“ mit Preisanteil und Bezugsposition oder „gesonderte Option, außerhalb der Grundpauschale“ mit Leistungs- und Preisannahme anzugeben. Eingerechnete Anteile nicht doppelt addieren. Notwendige Leistungen dürfen nicht allein wegen des Nur-EP-Kennzeichens ungeklärt fehlen. Der vollständige Pauschalumfang und etwaige gesonderte Optionen sind vor Beauftragung verbindlich abzugleichen.
Nachunternehmer-Angebotsabgabe bis 12.11.2026, 14:30 Uhr, über Cosuno; Angebotsbindung mindestens bis 18.12.2026. Preise netto in EUR. Liefer- und Montagevorläufe sowie erforderliche Mitwirkungen angeben. Ausführung nach abgestimmtem Bauzeitenplan auf Grundlage des Terminplans vom 18.09.2026; konkrete Einsatztermine und Bauabschnitte sind abzustimmen. Titelpreise und Gesamtpauschale in einer Anlage nach BA1 und BA2 aufteilen. VOB/B und die einschlägigen ATV der VOB/C sind als Vertragsgrundlagen vorgesehen und werden vor Vertragsschluss vollständig zugänglich gemacht. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
Angebotsart und Preisermittlung
Leistungsumfang des Tiefbaupakets Das Leistungsverzeichnis umfasst die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung einschließlich der gesondert ausgewiesenen Kranleistung in Titel 01, die aufgegliederten GU-Erdarbeiten in Titel 02, den Bereich 1 des Sanitär-Leistungsverzeichnisses einschließlich der bezeichneten ergänzenden Montage in Titel 03 sowie die Grundstücksentwässerung nach LV 550 einschließlich der bezeichneten Ergänzungen in Titel 04. Die öffentlichen Original-Leistungsverzeichnisse werden durch diese Nachunternehmeranfrage nicht geändert.
Schnittstellen und einmal erfasste Leistungen sind in den Positionen angegeben. Bestehende Liefer- und Montageleistungen anderer Gewerke dürfen nicht nochmals vollständig eingepreist werden. Abweichende Leistungszuordnungen sind vor der Beauftragung schriftlich abzustimmen.
Die Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“ ist Bestandteil dieser NU-Anfrage und zusammen mit der GAEB sowie sämtlichen im Unterlagenverzeichnis bezeichneten Kalkulationsunterlagen bereitzustellen und heranzuziehen. Sie enthält die fünf technischen Originalabbildungen beziehungsweise Tabellen des LV 550 und das auszufüllende Pauschalsummenblatt. Ein GAEB-/Cosuno-Export ohne diesen Bildanhang ersetzt die Anlage nicht. Erhalt und verwendeten Unterlagenstand mit dem Angebot bestätigen; fehlende Dateien vor Angebotsabgabe anzeigen.
Quellzuordnungen wie „San“ und „550“ sowie dort genannte alte OZ bezeichnen das jeweilige ursprüngliche Fach-LV. Sie sind keine zusätzlichen Positionen dieses NU-LV. Maßgebend für Preiszuordnung und Angebotsrückgabe ist die jeweils vorangestellte neue OZ; die vollständigen übernommenen Fachtexte und ausdrücklich bezeichneten Ergänzungen bleiben technische Leistungsgrundlage.
Leistungsumfang des Tiefbaupakets
Planunterlagen, Gutachten und Mengenprüfung Der Bieter hat die bereitgestellten, im Unterlagenverzeichnis bezeichneten Architektur-, Tragwerks-, TGA- und Baustelleneinrichtungspläne sowie das Baugrundgutachten bei der Kalkulation seiner Leistungen heranzuziehen. Insbesondere sind Maße, Höhen, Leitungsführungen, Arbeitsräume, Böschungen, Einbauschichten, Anschlüsse, Leistungsgrenzen und erkennbare Überschneidungen gewerkbezogen zu prüfen.
Für die Mengen- und Leistungsprüfung aller vier Titel gilt der Vortext zur Preisermittlung. Für die Gründung und ihre Mengenansätze sind die zusammengehörigen aktuellen Tragwerks- und Baugrundangaben einschließlich der ausdrücklich geforderten GU-Mindestanforderungen heranzuziehen; Architekturpläne ergänzen die geometrische Darstellung. Widersprüche nicht durch freie Auswahl eines günstigeren Ansatzes lösen, sondern anzeigen. Die Prüfung ersetzt keine fehlende Fach- oder Tragwerksplanung und keine ausdrückliche Festlegung offener Leistungsgrenzen.
Gemeinsame Anfragebasis für Titel 02: Oberbodenabtrag mit 0,45 m Ausgangsdicke; Grasnarben- und Oberbodenpositionen jeweils einmal für die umzäunte BE-Fläche BA1. Ein in der betreffenden Position ausgewiesener 10-%-Kalkulationszuschlag ist bereits in ihrer Menge enthalten und keine zusätzliche Schichtdickenvorgabe. In 02.01.0100 sind 5 m³ Handschachtungszulage, in 02.01.0220 zwölf statische Lastplattenversuche und in 02.03.0050/0055 jeweils 40 m³ Weichstellenaustausch und Ersatzmaterial angesetzt. Dies sind ausdrücklich gesetzte Kalkulationsannahmen, kein Nachweis des späteren tatsächlichen Bedarfs.
Für Gebäudeaushub und Polster gelten die positionsbezogen ausgewiesenen Mengen, Höhen und Modellannahmen einschließlich dort bereits enthaltener Zuschläge. Zusätzlicher Füllraum unter der Bodenplatte ist in 02.01.0170 erfasst. Die äußere Arbeitsraumfüllung 02.01.0200 ist als vollständiger Restfüllkörper innerhalb der modellierten Gebäudegrube bis zur Anfragehöhe 71,70 m NHN angesetzt, einschließlich erforderlicher Anteile oberhalb des vorhandenen Geländes; bereits erfasste Polster- und Füllkörper sind abzuziehen. Zusätzliche Geländeauffüllung außerhalb dieser Grube und außerhalb gesonderter Fachgräben ist ausschließlich 02.01.0210 zuzuordnen. Tatsächliche Endhöhen, seitliche Lastverteilung, Sicherung im südlichen Engbereich, Verdichtungsverbote und Materialgrenzen sind vor Beauftragung abschließend abzugleichen.
Bereitgestelltes Baugrundgutachten: Neubau Rettungswache Jüchen, Projekt 68897-2025-4, vom 03.06.2026, einschließlich Anlage 3 mit Laborprüfbericht 26-14863/1 vom 01.04.2026. Das Gutachten ist technische Kalkulations- und Ausführungsgrundlage. Maßgebende Unterlagen sind insbesondere BE-Plan 477-199 vom 17.09.2026, Außenanlagenplan 477-800 vom 17.09.2026, Schnitte 477-215 vom 23.09.2026, Detail Tor Fahrzeughalle 477-304 und Fußbodenaufbauten 477-310 vom 22.09.2026 sowie die bereitgestellten Schal-, Gründungs- und TGA-Pläne. Der konkrete übergebene Dateisatz und Planstand ist im Angebotsabgleich zu protokollieren.
Planunterlagen, Gutachten und Mengenprüfung
Freimachung und vorhandene Anlagen Die Freimachung umfasst den Gebäudebereich und die zugehörige Baustellenzufahrt. Laut BE-Plan sind drei Bäume zur Fällung markiert; weitere Bäume wurden bereits entfernt. Es sind drei Fällungen einschließlich Wurzelwerk sowie zehn davon getrennte, bereits vorhandene Wurzelstöcke zu kalkulieren. Buschwerk, Hecken und kleinere Gehölze werden unter 02.01.0020 erfasst. Bäume auf der Fläche für die spätere Polizei sind nicht pauschal dieser Räumung zuzuordnen. Fällungen nur nach Markierung und Freigabe.
Vor Beginn sind die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen bei den zuständigen Stellen zu erkunden und mit der Bauleitung abzugleichen. Bestandspläne ersetzen die Leitungsortung und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht. Freigelegte Anlagen sind zu schützen und unverzüglich anzuzeigen.
Freimachung und vorhandene Anlagen
Boden, Abfuhr, Verwertung und Deponieannahme Grasnarbe, humoser Oberboden und mineralischer Unterboden sind getrennt zu behandeln. Der untersuchte Löss/Lösslehm ist im Baugrundgutachten, Seiten 18-19, aufgrund der Mischproben MP1-MP3 orientierend als BM-0 nach Ersatzbaustoffverordnung eingestuft. Die zugehörigen Laborergebnisse stehen in Anlage 3, PDF-Seiten 37-48. Diese Aussage ist keine pauschale Klassifizierung aller anfallenden Materialien.
Die Grundpreise der Aushubpositionen enthalten die jeweils beschriebenen Leistungen für Lösen, Laden, Transport und zulässige Annahme beziehungsweise Verwertung auf der genannten Materialgrundlage. Oberboden ist gesondert entsprechend der vorgesehenen Verwendung und den Anforderungen der BBodSchV zu beurteilen. Eine Deponieklasse DK 0 oder eine andere DepV-Zuordnung wird durch die BM-0-Angabe nicht zugesagt.
Das Gutachten weist darauf hin, dass Annahmestellen höchstens sechs Monate alte Analysen verlangen, und empfiehlt eine erneute repräsentative Beprobung vor Baubeginn. Die vorhandene Laborprüfung stammt aus März 2026. Der Bieter hat den vorgesehenen Verwertungs-/Entsorgungsweg und die dafür benötigten Annahmenachweise zu benennen. Verantwortlichkeit, Kosten und erforderlicher Umfang aktueller Untersuchungen sind vor der Beauftragung festzulegen. Für eine Beprobung bis zum Ergebnis nennt das Gutachten 12-15 Werktage.
Ein Zuschlag für BM-F0* ist nur über die gesonderte Position 02.01.0280 anzubieten. Eine tatsächliche BM-F0*-Menge ist bisher nicht räumlich nachgewiesen. Die frühere LAGA-Bezeichnung in der Originalbeschreibung ist keine allgemeine Gleichsetzung mit einer Deponieklasse. Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sowie Originalwiegescheine sind der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben.
Baugruben und Gräben sind nach den maßgebenden Sicherheitsanforderungen herzustellen. Eine Nutzung außerhalb der rechtlich verfügbaren Flächen ist nicht vorausgesetzt. Der südliche Engbereich der Gebäudegrube ist vor Angebotsbindung hinsichtlich Böschung, Sicherung und zugehöriger Mengenänderungen abzugleichen.
Boden, Abfuhr, Verwertung und Deponieannahme
Bodenpolster, Verfüllung und Einbau Für das tragende Bodenpolster ist natürliches, nicht bindiges, kapillarbrechendes und frostsicheres Material 0/45 entsprechend der Leistungsbeschreibung zu verwenden. Mindestdicke unter Bodenplatte und Fundamenten 1,00 m, soweit die freigegebene Gründung keine weitergehenden Anforderungen stellt. RC/RCL ist ausgeschlossen.
Bodenpolster mit 100 % der einfachen Proctordichte und Arbeitsraum-/Geländeauffüllungen aus Kiessand 0/32 mit 98 % der einfachen Proctordichte herstellen. Einbaulagen höchstens 40 cm. Jede Lage mit geeignetem Gerät mindestens dreimal überfahren. Gerät, Lagenstärke und Feuchte sind aufeinander abzustimmen; die Güteanforderungen sind nachzuweisen und zu protokollieren.
In den statisch bezeichneten Sonderzonen sind die Verdichtungsverbote zu beachten. Der angebotene Einbau darf diese Vorgaben nicht verletzen. Erforderliche abgestimmte Sonderverfahren sind vor Beauftragung zu benennen. Unterhalb des Bodenpolsters ist kein Bindemittelfräsen vorgesehen. Freigelegte bindige Sohlen sind vor Aufweichen und schädlicher Befahrung zu schützen.
Polster, Arbeitsraumfüllung, zusätzliche Geländeauffüllung und Fach-LV-Grabenfüllungen sind räumlich zu unterscheiden. Derselbe Raum wird nur einmal erfasst. Die vereinbarten Material- und Leistungsgrenzen sind maßgebend.
Bodenpolster, Verfüllung und Einbau
Prüfungen und Nachweise Die im GU-Erdumfang vorgeschriebenen fünf Rammsondierungen sind zusätzlich zu den gesonderten Nachweisen der Grundleitungen und Grundstücksentwässerung kalkuliert. Eine gemeinsame Nutzung setzt identische Prüfaufgaben und eine ausdrückliche Abstimmung voraus.
Statische Lastplattendruckversuche sind gesondert anzubieten. Für 02.01.0220 werden zwölf Versuche zur Preisermittlung angesetzt. Diese Anzahl ist eine Anfrageannahme und keine aus DIN/VOB abgeleitete Mindestzahl. Prüflos, Prüfstellen, Höhenebenen und Zeitpunkte werden mit dem Bodengutachter vor dem Einbau festgelegt. Auf der endgültigen Polsteroberkante sind Ev2 mindestens 120 MN/m² und Ev2/Ev1 kleiner 2,2 nachzuweisen. Anforderungen an Zwischenlagen werden gesondert festgelegt.
Prüfungen und Nachweise
Grundleitungen, Formstücke und Hauseinführungen Die Rohre und Formstücke sind in den ausgeschriebenen Werkstoffen und Abmessungen nach Hersteller-Verlegeanweisung, Höhenlage und Gefälle einzubauen. Vor Einbau sind sie zu reinigen, bei Unterbrechung sind die Enden zu verschließen. Bettungs- und Umhüllungszonen, Passstücke, Anschlüsse, ölbeständige NBR-Dichtungen sowie die zugehörigen Material- und gegebenenfalls statischen Nachweise sind nach der jeweiligen Originalposition zu berücksichtigen.
Liefer- und Montageanteile von Überschiebmuffen, Schachtfuttern, Anschlussstücken und Übergängen sind bei erkennbaren Überschneidungen vor Preisbindung zu klären. Die Originalpositionen bleiben erhalten; dieselbe tatsächlich enthaltene Lieferung oder Montage wird bei der Preisbildung nur einmal berücksichtigt. Gebäudeseitige Leitungen und Außenleitungen werden an den dokumentierten Übergabepunkten verbunden. Insbesondere die bezeichnete Höhendifferenz am Austritt 02 ist vor Ausführung planerisch aufzulösen.
Die Mehrspartenhauseinführungen, die gesonderte Einspartenhauseinführung, die vier Leitungsreserven für die spätere Polizeianbindung sowie die Medienleerrohre sind hinsichtlich System, Länge, Nennweite, Lage und Abdichtungsanschluss vor Bestellung abzugleichen. Technisch erforderliche Systemteile und Abdichtungen bleiben entsprechend dem vollständigen Originalumfang enthalten.
Grundleitungen, Formstücke und Hauseinführungen
Rinnen, Bodenabläufe und Abdichtungsanschlüsse Der gesamte Sanitär-Bereich 1 wird in diesem Paket geführt. Die Originalpositionen San 1.2.1bis 1.2.9 und San 1.3.4 bleiben Nur-Lieferpositionen. Die nach der neuen Leistungsaufteilung zusätzlich zu organisierende Montage ist in den dafür ausgewiesenen neuen Montagepositionen zu kalkulieren. Der frühere Übergabehinweis an das Sanitärgewerk begründet keine außerhalb dieses Pakets unterstellte kostenlose Einbauleistung.
Rinnen, Ablaufkörper, Stirnwände, Roste, Dichtstoffe und Klebstoffe sind als abgestimmtes geprüftes System zu behandeln. Die widersprüchlichen Körper- und Rostlängen sowie bereits in Körpertexten genannte Roste sind vor Bestellung zu klären. Das Ausrichten, systemgerechte Verbinden, Anschließen und die Einbindung in WU-Konstruktion, Bitumenabdichtung und weiteren Bodenaufbau sind anhand der vollständigen Leistungsbeschreibung und der eindeutig ausgewiesenen Schnittstellen zu koordinieren.
Örtliche Polsterabsätze unter Rinnen sind in 02.03.0030/0040 erfasst. Zusätzliche Gefälleprofilierung ist unter 02.03.0010/0020 als Normalposition mit einer Anfrageannahme von 2 % beschrieben. Das Gefälle der Oberseite darf ohne Detailnachweis nicht als Polstergefälle unterstellt werden. Mehrmengen an Beton, Sauberkeitsschichten und Dämmung im jeweiligen Rohbau- bzw. Dämmumfang prüfen.
Rinnen, Bodenabläufe und Abdichtungsanschlüsse
Schächte, Abscheider und Rückhaltesystem Höhen, Anschlussanordnung, Bauteilzusammenstellung und Belastungsklassen der Schächte sind vor Ausführung mit den örtlichen Verhältnissen und der freigegebenen Planung abzugleichen. Herstellernachweise, Qualitätsanforderungen, Statik und Prüfstatik sowie Anschluss- und Dichtungsanforderungen sind entsprechend den vollständigen Originalbeschreibungen einzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Klassen oder Maßangaben ist vor Bestellung eine Klärung herbeizuführen.
Beim Abscheider sind die ausdrücklich bauseits beschriebenen Leistungen für Baugrube, Kran und Vorleistungen von den Liefer- und Fachleistungen zu trennen und im vollständigen Tiefbaupaket eindeutig zuzuordnen. Warntechnik, Kabel, Schaltkasten, Leerrohre mit Zugdraht, Stromanschluss, Generalinspektion, Betriebstagebuch und Inbetriebnahme sind nach den jeweiligen Originalpositionen abzugrenzen. Eine pauschale kostenlose Mitübernahme fremder Elektrovorleistungen wird nicht eingeführt.
Die Rückhaltung ist als vollständig abgestimmtes System mit den geforderten integrierten Schächten, Abdichtungsbahnen, Schutzlagen, Anschlüssen und Nachweisen herzustellen. PE-HD-Schweißarbeiten und Nahtprüfungen sind durch den nach Originaltext qualifizierten Fachbetrieb und das entsprechend qualifizierte Personal auszuführen. Planum, Rückhaltungsschichten, Anschlüsse, Verfüllfreigabe und Bauablauf sind vor Ausführung abzustimmen.
Schächte, Abscheider und Rückhaltesystem
Wasserhaltung Wasserhaltung ist nach den ausdrücklich zugeordneten Positionen zu kalkulieren. Die im LV genannten normalen Niederschlags- und Schutzmaßnahmen bleiben im beschriebenen Umfang berücksichtigt. Darüber hinausgehende Wasserhaltung wird nicht durch einen allgemeinen Nebenleistungssatz unentgeltlich oder zeitlich unbegrenzt abgegolten.
Für neue OZ 04.07.0010 (Quell-OZ 550/1.8.1) sind Dauer, angenommener Zufluss, vorgesehene Einleitstelle, erforderliche Genehmigung, Gebühren und technische Durchführung rechtzeitig mit H-P Molls Bau abzustimmen. Einleitungen dürfen nicht ohne die erforderlichen abgestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Wasserhaltung
Rohabnahme, Dichtheitsprüfung und TV-Untersuchung Die Rohabnahme der Leitungen ist vor dem Verfüllen beziehungsweise Verschließen anzumelden. Für die zum eigenen Leistungsumfang gehörenden Grundleitungen sind zwei zeitlich getrennte Dichtheitsprüfungen zu berücksichtigen: unmittelbar nach der Verlegung sowie unmittelbar vor Gesamtübergabe beziehungsweise Gesamt-Abnahme der GU-Leistung. Die Kamerabefahrung ist unmittelbar vor der Gesamtübergabe beziehungsweise Gesamt-Abnahme durchzuführen. Prüftermine, Zugänglichkeit, erforderliche Zwischenzustände und Dokumentation mit H-P Molls Bau abstimmen.
Beide Dichtheitsprüftermine sind bei den zugehörigen Leitungsprüfleistungen 03.05.0010 sowie 04.04.0050 und 04.04.0060 preislich zu berücksichtigen. Die ausgewiesenen Leitungslängen werden hierfür nicht verdoppelt. 04.04.0010 bezeichnet die gesondert abgefragte Reinigung und ersetzt keine Dichtheitsprüfung. Die Schachtprüfung 04.04.0070 bleibt entsprechend ihrem eigenen Leistungsumfang gesondert zugeordnet. Derselbe Prüfaufwand nicht nochmals in anderen Positionen ansetzen. Soll ein anderer Auftragnehmer Prüfleistungen erbringen, die entsprechende Minderleistung im Angebot gesondert ausweisen und vor Beauftragung eindeutig abgrenzen.
Die Leitungs- und Schachtprüfungen sind durch die verlangte Fachfirma beziehungsweise das sachkundige Personal auszuführen. Geforderte Sachkundenachweise vor Prüfungsbeginn vorlegen. Prüfverfahren, Verschlüsse, erforderliche Prüfmedien, deren unschädliche Ableitung, Protokollierung und vom Auftragnehmer zu vertretende Wiederholungsprüfungen sind zu berücksichtigen. Die abweichende Prüfgrundlage der Abscheiderzuleitung ist vor Beauftragung zu klären.
Die TV-Untersuchung der 103 m Sanitär-Grundleitungen enthält die dort ausdrücklich beschriebene Spülung. Die TV-Untersuchung der 312 m Außenleitungen und die separat als Nur-EP angefragten Reinigungs-, Saugwagen- und Räumgutleistungen des LV 550 bleiben hiervon abgegrenzt. Erforderliche Reinigung zur vereinbarten Prüfbarkeit, Zuordnung der Nur-EP-Leistungen und mögliche Überschneidungen sind vor Beauftragung festzulegen.
Rohabnahme, Dichtheitsprüfung und TV-Untersuchung
Revision, Nachweise, Wartung und Kalkulationsaufschlüsselung Dokumentation und Schlussvermessung umfassen die nach den jeweiligen Originalpositionen verlangten Material-, Fachunternehmer-, Prüf-, TV-, Foto-, Inspektions-, Inbetriebnahme- und gegebenenfalls Schweißnachweise sowie die Bestandsaufnahmen in Lage und Höhe. Bestandszeichnungen sind in den ausgeschriebenen Formaten DXF und PDF zu übergeben. Der Umfang für den Sanitär-Teil beträgt entsprechend San 1.7.1 dreifach Papier und digital PDF; für den Außenentwässerungsteil gilt entsprechend 550/1.10.1 einfach Papier und digital PDF. Eine abweichende einheitliche Übergabe bedarf einer ausdrücklichen Abstimmung.
Für die im eigenen Leistungsumfang enthaltenen wartungspflichtigen technischen Bauteile und Anlagen sind die Wartungskosten der ersten sechs Monate der Gewährleistungsdauer im Angebot zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Abscheideranlage. Erforderliche Wartungsleistungen, Intervalle und Nachweise nach Herstellerangaben und den einschlägigen technischen Vorgaben angeben. Den hierfür enthaltenen Preisanteil als Angebotsanlage gesondert ausweisen, ohne ihn nochmals zu addieren.
Das unter 04.09.0020 beziehungsweise Original 550/1.10.2 als Nur-EP angefragte Wartungsangebot bleibt als gesonderte Preisabfrage bestehen. Es ersetzt die im vorherigen Absatz verlangte Berücksichtigung der ersten sechs Monate nicht. Preiszeitraum und Abgrenzung späterer Wartungen, Betreiber-Eigenkontrollen, Entleerung, Entsorgung und wiederkehrender Prüfungen sind vor Beauftragung eindeutig festzulegen. Eine darüber hinausgehende mehrjährige Wartung wird nur ausdrücklich vereinbart.
Die für den eigenen Leistungsumfang erforderlichen Wartungsangebote sind rechtzeitig vor Übergabe vorzulegen. Mit Beauftragung ist eine nachvollziehbare Kalkulationsaufschlüsselung für die eigenen Leistungen bereitzustellen: Lohn, Material, Geräte, sonstige Kosten und Zuschläge sowie die maßgebenden Aufwand- und Leistungsansätze. Die Aufschlüsselung dient der im GU-Verfahren verlangten Urkalkulation und der nachvollziehbaren Bewertung vereinbarter Änderungen.
Revision, Nachweise, Wartung und Kalkulationsaufschlüsselung
Zusammenarbeit und Leistungsabgrenzung Rückfragen, technische Klärungen und Änderungswünsche ausschließlich über die benannte Bauleitung von H-P Molls Bau führen. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit Bauherrn, Architekten oder Fachplanern bedarf der vorherigen Freigabe durch H-P Molls Bau. Vorleistungen, Anschlüsse, verdeckte Leistungen und Prüfungen rechtzeitig abstimmen. Eigenes Restmaterial und Abfälle im beschriebenen Leistungsumfang ordnungsgemäß beseitigen.
Die Leistungsgrenzen zwischen den Gewerken und zwischen den Titeln dieses Leistungsverzeichnisses sind einzuhalten. Dieselben Lieferungen, Montagen, Erdarbeiten und Nachweise nur einmal berücksichtigen. Die Vergütungsart und Preisermittlung sind ausschließlich im Vortext und im Pauschalsummenblatt der Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“ geregelt.
Zusammenarbeit und Leistungsabgrenzung
Gesamter Leistungsumfang und Baustelleneinrichtung Das Gesamtpaket umfasst die beschriebenen Erd-, Graben-, Rohr-, Schacht-, Abscheider- und Rückhalteleistungen einschließlich der ausdrücklich zugeordneten Facharbeiten. Die gewerkbezogene Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung ist über 01.01.0010 erfasst. Dieselben Einrichtungen nicht nochmals über andere Positionen umlegen. Ausdrücklich bauseitig bereitgestellte Bauteile bleiben innerhalb ihrer bezeichneten Liefergrenze. Die gesonderte Kranleistung für die Abscheideranlage ist unter 01.02.0010 beschrieben.
Zum Grundumfang von 01.01.0010 gehören auch die nach GU-Beschreibung erforderlichen provisorischen Baustraßen, Lager- und Arbeitsflächen aus natürlichem Schottermaterial mit im Mittel 35 cm Dicke beziehungsweise nach statischem Bedarf einschließlich Herstellung, tragfähigem Unterhalt, erforderlichem Anpassen sowie Rückbau und Abfuhr. RC/RCL ist nicht vorgesehen. Die tatsächlich benötigten Befestigungsflächen und Belastungen sind anhand von BE-Plan und angebotenem Bauablauf zu bestimmen und mit Lage, Fläche und Aufbau im Angebot auszuweisen. Die gesamte eingezäunte BE-Fläche gilt nicht automatisch als befestigte Fläche; eine verbindliche zusätzliche Fläche wird hier nicht vorgegeben. Diese Schotterbefestigung gehört nicht zur Kiessand-Geländeauffüllung 02.01.0210; denselben Aufbau nicht doppelt erfassen. Besondere Kranfundamente und gesonderte Tragfähigkeitsnachweise sind nach ihrer ausdrücklich abgestimmten Leistungszuordnung anzugeben.
Gesamter Leistungsumfang und Baustelleneinrichtung
Offene Ausführungsangaben vor Beauftragung Mit dem Angebot sind mindestens Elektro-/Tiefbau-Trassenabgrenzung, zusätzlicher Rohrschutz und zusätzliche Leerrohre, zusätzliche Geländeauffüllung außerhalb bereits erfasster Füllkörper, Umfang und Aufbau der BE-Befestigungsflächen, südliche Grubensicherung, Verdichtungsverbote, aktuelle Bodenannahme sowie sämtliche Nur-EP-Zuordnungen und Ausnahmen eindeutig auszuweisen. Offene Angaben vor Beauftragung abgleichen. Die alleinige Addition der Normalpositionen bestätigt keinen vollständigen Pauschalumfang.
Die bereitgestellte Kampfmittelstellungnahme und die Einschränkungen des laufenden Feuerwehrbetriebs sind bei der Verfahrenswahl zu beachten. Für einen angebotenen Verbau sind erforderliche Sondierbohrungen, Sondierungen und zugehörige Wartezeiten konkret zu benennen und der Sicherungsleistung zuzuordnen. Umfang, Verfahren und Preisannahmen sind vor Beauftragung festzulegen. Die bestehende Alarmausfahrt ist bis zur freigegebenen Umstellung auf die neue Ausfahrt nutzbar zu halten.
Offene Ausführungsangaben vor Beauftragung
Montage und Überschneidungen Die Montage der originalen Nur-Lieferbauteile ist separat unter 03.08 enthalten. Die ursprünglichen Texte behalten ihren reinen Lieferumfang. Gleiche Rohrbettungs-, Verfüll-, Verbau- und Prüfleistungen werden bei identischer Lage und identischer Aufgabe nicht nochmals ausgelöst. Eine gemeinsame Deckung der fünf GU- und fünf Sanitärprüfungen ist bisher nicht belegt. Deshalb werden fünf GU-, fünf Sanitär- und zwei Außenprüfungen getrennt kalkuliert. Ein Minderpreis für tatsächlich gemeinsam nutzbare Prüfungen setzt den bestätigten Prüfplan voraus. Arbeitsraum, Polsterüberstände und tatsächliche Geländehöhen sind vor Ausführung zu bestätigen.
Montage und Überschneidungen
01 Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
01
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
01.01 Einrichtung und Verkehrssicherung
01.01
Einrichtung und Verkehrssicherung
01.02 Besondere Kranleistung für die Abscheideranlage
01.02
Besondere Kranleistung für die Abscheideranlage
02 Erdarbeiten und Gründungsvorbereitung
02
Erdarbeiten und Gründungsvorbereitung
Technische Grundlagen Erdarbeiten Die Leistungen sind nach den einschlägigen ATV, insbesondere DIN 18300, den gutachterlichen Vorgaben und den freigegebenen Gründungs-/Tragwerksunterlagen auszuführen. Homogenbereiche und Bodenkennwerte sind dem bereitgestellten Baugrundgutachten zu entnehmen. Abweichende Verhältnisse unverzüglich anzeigen.
Bei Angebotserstellung sind die für die beschriebene eigene Leistung erforderlichen Geräte, Transporte, Kleingeräte, Einbauhilfen und Nachweise zu berücksichtigen. Die profilgerechte Grundherstellung der Polsteroberflächen ist Bestandteil der Polsterpositionen. Gesonderte Zulagen erfassen ausschließlich den dort bezeichneten zusätzlichen Aufwand.
Technische Grundlagen Erdarbeiten
02.01 Baufeld Gebäudegründung und zugeordnete Zusatzleistungen
02.01
Baufeld Gebäudegründung und zugeordnete Zusatzleistungen
02.02 Grasnarbe und Oberboden gesamte Baustelleneinrichtungsfläche BA1
02.02
Grasnarbe und Oberboden gesamte Baustelleneinrichtungsfläche BA1
02.03 Zusätzliche Profilierung und örtlicher Bodenaustausch
02.03
Zusätzliche Profilierung und örtlicher Bodenaustausch
03 Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und Hallenentwässerung
03
Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und Hallenentwässerung
Hinweise Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und Hallenentwässerung Die zehn ausdrücklich bezeichneten Nur-Lieferpositionen bleiben in ihrem Originalumfang erhalten. Ihre für das vollständige Tiefbaupaket ergänzte Montage ist unter 03.08 gesondert aufgegliedert. Die frühere interne Zuordnung als Molls-Eigenleistung ist keine Beistellungszusage in dieser neuen Gesamtausschreibung.
Die quellenbezogenen technischen Vorbemerkungen und ZTV zu Grundleitungen gelten im übernommenen Umfang. Die Quellenübersicht unterscheidet ursprüngliche Fach-LV-Seiten von den Seiten des später erzeugten Molls-Teilauszugs.
Beschreibung der Schmutzwasserentsorgung aus dem ursprünglichen Fach-LV
Alle sanitären Einrichtungen mit Wasseranschluss, werden über eine
Schwerkraftentwässerung in das öfffentliche Abwassernetz entwässert.
Fallleitungen werden über Dach belüftet. Alle Fallpunkte und
Einzelabläufe, mit Ausnahme der Fahrzeug- und Waschhalle, werden über
Sammelgrundleitungen unter der Bodenplatte aus dem Gebäude geführt.
Anfallendes Abwasser in der Fahrzeug- und Waschhalle wird über eine
Rinne mit einem Ablaufpunkte werde ebenfalls über Sammelgrundleitungen
aus dem Gebäude geführt.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur diese Pläne haben
Gültigkeit. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den Auftragnehmer
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf
ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, nach VOB, Teil C zu erfolgen.
a) für die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage : DIN 18380
b) für die Lüftungsanlage : DIN 18379
c) für die Wasser- und Abwasserinstallation : DIN 18381
d) für Dämmarbeiten : DIN 18421
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme
vom Unternehmer auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm befestigt
werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus
geeigneten Materialien.
2.7 Alle Verteilungen sind mit Plantaschen und darin untergebrachten
Schaltplänen auszustatten, die Funktion, techn. Daten, Schaltungen,
Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
2.8 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und
dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der
Kosten, dessen Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
2.9 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen
und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder
Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Rohabnahme (nach Fertigstellung der Rohmontage, vor dem Verschließen von
Schlitzen, Wänden, Decken, usw.)
Endabnahme (nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage)
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber und der
Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt
unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert unmittelbar nach
Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Abnahme, der
Bauleitung (Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu
übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,
falls nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung
von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die
Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in
die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten,
Vorhalten und Beseitigen von temporärer Baubeleuchtung (tragbare
Strahler), Lager- und Vormontageplätzen einschließlich von
Zwischenlagerkosten sowie der Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sowie
für das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig
bereitgestelltem Anschluss sind Bestandteil der Preise, soweit sie der
Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.
4.4 Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts
anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die
folgenden Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen Preisen
abgegolten:
das Prüfen der Pläne auf richtige Anordnung von Aussparungen
das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und Fräsarbeiten für
Durchbrüche und Schlitze, sowie das Überwachen der Einsetzarbeiten durch
Dritte
die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen
die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Fundamenten
von Kessel-, Behälter und Pumpenfundamenten
Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung
seiner Leistungen zu erbringen hat.
4.5 Nicht abgegolten sind:
Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um
Nebenleistungen handelt
Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits gestellten Materials
das mehrmalige Montieren von Rahmen und Abdeckungen zum Zweck der
Malerarbeiten und dgl.
Herstellen von Bauprovisorien
Hinweise Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und Hallenentwässerung
03.01 Rohrleitungen
03.01
Rohrleitungen
03.02 Rinnen
03.02
Rinnen
03.03 Dichtungen
03.03
Dichtungen
03.04 Erdarbeiten/Gräben
03.04
Erdarbeiten/Gräben
03.05 Dichtigkeitsprüfung Grundleitungen
03.05
Dichtigkeitsprüfung Grundleitungen
03.06 TV- Untersuchung Grundleitungen
03.06
TV- Untersuchung Grundleitungen
03.07 Sonstiges
03.07
Sonstiges
03.08 Ergänzende Montage der Nur-Lieferbauteile
03.08
Ergänzende Montage der Nur-Lieferbauteile
04 Grundstücksentwässerung vollständig nach LV 550
04
Grundstücksentwässerung vollständig nach LV 550
Hinweise Grundstücksentwässerung vollständig nach LV 550 Originale Baubeschreibung und ZTV GLE aus LV 550
Beschreibung Bauvorhaben Der geplante Neubau der Rettungswache befindet sich auf dem Grundstück der Feuerwache.
Aufgrund der vorhandenen Topografie der Feuerwache fließt das Oberflächenwasser in Richtung der geplanten Rettungswache und der vorhandenen Zufahrt.
An der Baugrenze zwischen Feuerwache und Rettungswache ist eine Entwässerungsrinne vorgesehen, die an die vorhandene Grundleitung der Feuerwache angeschlossen wird.
Im Zufahrtsbereich soll das Oberflächenwasser durch mehrere Rinnen aufgefangen und einer unterirdischen Rückhaltung zugeführt werden.
Die Rückhaltung dient der Zwischenspeicherung bei einem Starkregenereignis. Hierbei wurde ein Teil der Flächen der Feuerwache sowie der geplanten Rettungswache berücksichtigt. Die Grundleitungen wurden auf das 30-jährige Regenereignis bemessen, damit das Niederschlagswasser der unterirdischen Rückhaltung zugeführt werden kann.
Die Rettungswache wird an die vorhandenen Grundstücksanschlüsse zur Kelzenberger Straße angeschlossen.
Für das Schmutzwasser der Waschhalle sowie der Rinnen in den Abstellhallen ist ein Koaleszenzabscheider vorgesehen. Da sich das Sperrwasser im Abscheider oberhalb der Rückstauebene befindet, wurde keine Hebeanlage berücksichtigt. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) GLE
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlich Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur diese Pläne hab Gültigkeit. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werde
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind a ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit. Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern nichts Abweichend vereinbart wurde, nach VOB, Teil C zu erfolgen.
a) Erarbeiten : DIN 18300 b) Verbauarbeiten : DIN 18303 c) Entwässerungskanalarbeiten : DIN 18306 d) Drän- und Versickerungsarbeiten : DIN 18308
Weiterhin ist die DIN 4124: Baugruben und Gräben zu beachten.
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist a eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und be etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahm vom Unternehmer auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis i zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen z versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach sein Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm befestigt werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus geeigneten Materialien.
2.7 Alle Verteilungen sind mit Plantaschen und darin untergebrachten Schaltplänen auszustatten, die Funktion, techn. Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
2.8 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalte Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, dessen Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
2.9 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Rohabnahme (nach Verlegung der Rohrleitungen und vor den Verfüllarbeiten) Endabnahme (nach Fertigstellung)
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber und der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert unmittelbar na Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Abnahme, der Bauleitung (Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen ist die komplette Leistung abgegolten falls nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalte Vorhalten und Beseitigen von temporären Baubeleuchtung (tragbare Strahler), Lager- und Vormontageplätzen einschließlich von Zwischenlagerkosten sowie der Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sowie für das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss sind Bestandteil der Preise, soweit sie der Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.
4.4 Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen Preisen abgegolten:
Zwischentransporte, unabhängig von der Technologie (nicht jedoch vom Auftraggeber angeordnete Zwischenlagerung), Herstellen von Baggerstandflächen, Bermen, Erschwernisse durch wasserhaltigen Aushub, Beseitigen von normalen Niederschlägen, Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen, Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle, Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege, soweit die Verschmutzung durch Arbeiten des Auftragsnehmers verursacht werde, Erschwernisse durch Arbeiten in verbauten Gräben.
4.5 Nicht abgegolten sind:
Wasserhaltungsarbeiten, sofern es sich nicht um die Beseitigung von Niederschlägen handelt, Stillstandszeiten bei Unterbrechungen durch Funde von Munition und historisch bedeutsamen Ausgrabungen, Nachschachtung, sofern die Erdarbeiten von Dritten ausgeführt werden.
Die fünf technischen Abbildungen und Tabellen des Original-LV 550 sind in der Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“ wiedergegeben. Diese Anlage ist zusammen mit dem GAEB-LV und den übrigen Kalkulationsunterlagen zwingend bereitzustellen und zur Angebotskalkulation heranzuziehen. Sie ist bei einem bildlosen GAEB-/Cosuno-Export zusätzlich erforderlich. Die Wartungstabelle ist außerdem als Text in der betreffenden Position wiedergegeben. Alte OZ in übernommenen Fachtexten beziehen sich auf das ausdrücklich bezeichnete Quell-LV; die vorangestellte neue OZ regelt die Preiszuordnung in diesem NU-LV.
Hinweise Grundstücksentwässerung vollständig nach LV 550
04.01 Erdarbeiten/Gräben
04.01
Erdarbeiten/Gräben
04.02 Schmutz- und Regenwasser Grundleitungen Außenanlagen
04.02
Schmutz- und Regenwasser Grundleitungen Außenanlagen
04.03 Schachtbauwerke
04.03
Schachtbauwerke
04.04 Dichtigkeitsprüfung und Haltungs-/ Schachtbericht
04.04
Dichtigkeitsprüfung und Haltungs-/ Schachtbericht
04.05 Koalezensabscheider
04.05
Koalezensabscheider
04.06 Füllkörper-Rückhaltesystem
04.06
Füllkörper-Rückhaltesystem
04.07 Wasserhaltung
04.07
Wasserhaltung
04.08 Leerrohre Medienversorgung
04.08
Leerrohre Medienversorgung
04.09 Sonstiges
04.09
Sonstiges
04.10 Lohn und Geräte
04.10
Lohn und Geräte
04.11 NU-Ergänzung Schacht SWÜ01
04.11
NU-Ergänzung Schacht SWÜ01
Angebotsabschluss – Gesamtpauschale und verbindliche Angebotsanlagen Das ausgefüllte Pauschalsummenblatt der Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“ ist mit dem Angebot zurückzugeben. Auszuweisen sind die Nettosummen der Titel 01 bis 04, gesonderte bereits enthaltene Korrekturen und Nachlässe, die daraus ermittelte Gesamtpauschale netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag brutto. EP-/GP-Aufgliederung und Pauschalsummenblatt müssen rechnerisch übereinstimmen.
Beizufügen sind die Preisaufteilung BA1/BA2; die positionsbezogene Erklärung zu allen zehn Nur-EP-Positionen; bezifferte Mengen-/Leistungskorrekturen mit Quellen und Rechenweg; eindeutig bezeichnete Ausnahmen und Optionen; BE-Befestigungsflächen und Aufbau; Verwertungs-/Entsorgungsweg mit Annahmegrundlage; erforderliche Vorleistungen und Vorläufe; enthaltene Wartungskosten der ersten sechs Monate der Gewährleistungsdauer ohne erneute Addition; sowie die Bestätigung des erhaltenen und verwendeten Unterlagensatzes einschließlich der Anlage „Tiefbau_Rev07_Begleitunterlagen.pdf“.
Gesonderte Optionen sind außerhalb der Grundpauschale auszuweisen. Erforderliche Leistungen und offene Preis-/Leistungszuordnungen sind vor einer Beauftragung vollständig abzugleichen; ein Nur-EP-Kennzeichen oder eine fehlende Mengenvorgabe ersetzt diese Klärung nicht. Die angebotene Pauschalsumme bezieht sich auf den ausdrücklich bezeichneten und abgestimmten Unterlagen- und Leistungsstand.
Angebotsabschluss – Gesamtpauschale und verbindliche Angebotsanlagen