Elektroinstallation
thyssenkrupp, Dinslaken, Deponie Wehofen-Nord 3.BA
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebotsbedingungen Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages: "Allgemeine Vertragsbedingungen" diese "Technischen Vertragsbedingungen" die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen" die VDE-Vorschriften und -Richtlinien sowie die einschlägigen DIN- Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw., neueste Fassung und Gelbdruck, sofern diese für die Zukunft Bedeutung haben. die Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU und die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften nach VBG4. die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Bundespost. alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3 sein. das Leistungsverzeichnis und die evtl. gesondert beiliegenden Vertragsbedingungen des Bauherrn, bzw. dessen Beauftragten. die Verdingungsverordnungen für Bauleistungen (VOB) oder, falls anwendbar, die Verdingungsverordnung für Lieferungen (VOL), soweit nicht in den Vertragsbedingungen des Bauherrn bzw. dessen Beauftragten anders lautende Bedingungen festgelegt werden. zusätzlich vom Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im Baurecht bzw. im Gewerberecht verankert sind und damit behördliche Auflagen wurden, wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Elt-Bauverordnungen und sonstige Bauauflagen, entsprechend der jeweiligen Verordnung der zuständigen Länder. 2. Auftragsabwicklung Der Auftragnehmer erhält vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter der Bauleitung ein Auftrags-LV und die zugehörigen Planunterlagen, 2 Satz Pläne. Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage, wie Verteilungen, Stationen, Fernmeldeanlagen, ELA-, Uhren-, Fernseh-, Telefonanlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und vor Beauftragung dem Ingenieurbüro bzw. dem Fachbauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Pläne kann eine weitere Beauftragung erfolgen. Sollten weitere Pläne und Blankette vom Ingenieurbüro zusätzlich verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostenpreis an den Auftragnehmer abgegeben und berechnet. Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Montagezeichnungen bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und Stromlaufpläne mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Angebots Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den tatsächlichen Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus. Ebenfalls hat der Bieter kein Recht, Nachforderungen zu verlangen. Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie Schalter, Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage eines Musters seine schriftliche Genehmigung vom Bauherrn bzw. von der Fachbauleitung einzuholen. 3. Außervertragliche Arbeiten Für Bauvorhaben bei EUR 150.000 Auftragssummen ist vom Bieter ein Monteur bzw. ein Obermonteur zu benennen, der die Baustellenleitung inne hält. Von diesem ist ein Bautagebuch zu führen, welches wöchentlich dem Fachbauleiter oder Oberbauleiter (nach Absprache in anderen Zeitabständen) vorzulegen ist. Generell hat sich der Bieter bei Nachtragsaufträgen vor Arbeitsbeginn die Preise schriftlich genehmigen zu lassen. Ansonsten werden diese Preise von der Fachbauleitung festgelegt und sind vom Bieter nicht anfechtbar. Stundenlohnarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn sie vom Auftraggeber oder von der Fachbauleitung usw. mündlich und schriftlich in Auftrag gegeben sind und sie dem Auftragnehmer bzw. dem Fachbauleiter innerhalb von 1 Woche durch Abzeichnen der Stundenlohnzettel schriftlich bestätigt werden. Stundenlohnarbeiten verfallen grundsätzlich, wenn sie nicht innerhalb eines Monates abgerechnet sind. 4. Aufmaß, Abnahme, Revisionszeichnungen Die Leistung des Auftragnehmers ist durch die Fachbauleitung in jedem Fall durch eine schriftliche Abnahmeerklärung abzunehmen. Die Niederschrift der Abnahme mit Datum wird Beginn der Gewährleistungsfrist. Eine Abnahme ist spätestens 3 Wochen vor der Übergabe bzw. Abnahme schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der Revisionsunterlagen und -zeichnungen. Benötigt werden 2 Satz Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen von technischen Geräten. Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu erstellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der Datenanlagensegmente. Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber dies frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materialien werden vom Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und festgelegt. Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber vom Auftraggeber gefordert werden, so hat der Auftragnehmer diese zu beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Kosten sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei notwendigen Wiederholungsprüfungen zu. Auch die Kosten für die behördlichen Anmeldungen von Anlagen sind vom Auftragnehmer zu entrichten. 5. Fristen Die genauen Bauzeiten und Fristen werden in einem Terminplan festgelegt. Diesen hat der Auftragnehmer zu überprüfen. Gegebenenfalls muss er schriftlich Einspruch einlegen, falls diese Termine technisch nicht einzuhalten sind. Die im Angebot festgelegten Preise sind Einheitspreise für die Länge der Bauzeit. Das gilt ebenfalls für die Lohn-, Preis- und Kupferpreisgestaltung. Überschreitet jedoch die Baufrist einen Zeitraum von 24 Monaten, so wird dem Bieter die Möglichkeit der Lohngleitklausel für die Arbeiten nach dem 24. Monat unter Nachweis der Löhne und Zuschläge zugestanden. Das gleiche gilt für den Rohstoffpreis des Kupfers. Dem Angebot ist ein Rohstoffpreis für Kupfer von EUR 980,00 / 100 kg zugrunde zu legen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kupferpreis (DEL-Notiz), der 5 Werktage nach der Auftragserteilung gültig ist. Dieser Kupferpreis ist vom Bieter in seiner Auftragsbestätigung aufzuführen und findet nur bei Lieferungen über 24 Monate hinaus Anwendung. 6. Leitungsverlegung Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer Höhe von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die Leitungsführung nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig. Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht in der oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche, in der unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche und in einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche zu verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es hat lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der Leitungen zu erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Längen und Maße sind überschlägig ermittelt. Vor der Bestellung durch den Auftragnehmer sind die genauen Mengen am Bau zu ermitteln. 7. Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen Generell erhält jedes Neubauvorhaben eine Potentialausgleichserde. Diese wird in das Fundament des zu erstellenden Baues eingebracht. Eine Fahne ist im Elektroanschlussraum einzuführen und später auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte Potentialausgleich ist nach den gültigen VDE-Vorschriften durchzuführen. Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches Erdpotential geachtet werden. Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und in einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine Errichterbescheinigung sind der Schlussrechnung beizufügen. Das Gleiche gilt im Falle einer Abnahme durch einen Sachverständigen. In diesem Falle muss das Prüfprotokoll ebenfalls der Schlussrechnung beigelegt werden. 8. Kabel und Leitungen für Heizung, Lüftung, Sanitär Vorbemerkung: Die Leitungen für Heizung, Lüftung, Sanitär sind in ausreichender Länge so zu verlegen, dass sie durch den Lieferanten der Geräte abgesetzt, eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen, Inbetriebnahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben werden. Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung. 9. Einverständniserklärung Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er technisch und betrieblich in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis genannte Elektroinstallation selbstverantwortlich zu erstellen. Er erklärt sich weiterhin mit den vorstehenden Vertragsbedingungen vollinhaltlich einverstanden. _____________________, den ________________________ (Ort, Datum) __________________________________________________ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Verteilungen
1
Verteilungen
Hinweis Verteilungen Verteilungen Fabrikat:            Striebel & John Einbaugeräte:   ABB oder gleichwertig angebotenes Fakrikat: ............................................. ..................... angebotener Typ:  ................................................. ................. angebotenes Fabr. Einbauten: ............................................ ...................... Kennzeichnungsschilder sind mit Gravur und Text, nach Angabe, Innen und außen dauerhaft zu befestigen. Im Zuge der Werk- und Montageplanung ist durch eine Netzberechnung die Lastfluss- und Kurz- schlussverhältnisse, sowie die Selektivität der Anlage graphisch und tabellarisch zu dokumentieren. Die Netz- berechnung ist mit den Ausführungsplänen der Verteiler- anlage zur Genehmigung vorzulegen. Die Kosten sind in den Einzelpreisen zu berücksichtigen.
Hinweis Verteilungen
1.1 Niederspannungs-Hauptverteilung
1.1
Niederspannungs-Hauptverteilung
1.2 Verteilungseinbauten
1.2
Verteilungseinbauten
2 Zuleitungen und Potentialausgleich
2
Zuleitungen und Potentialausgleich
2.1 Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2.1
Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2.2 Potentialausgleich
2.2
Potentialausgleich
2.3 Leitungen - Potentialausgleich - (mit Brandverhalten Eca)
2.3
Leitungen - Potentialausgleich - (mit Brandverhalten Eca)
3 Elektroinstallation
3
Elektroinstallation
3.1 Schalter, Steckdosen und Geräte
3.1
Schalter, Steckdosen und Geräte
3.2 Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3.2
Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3.3 Leitungen Schwachstrom
3.3
Leitungen Schwachstrom
3.4 Leitungsnetz Brandmeldeanlage
3.4
Leitungsnetz Brandmeldeanlage
3.5 Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3.5
Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
4 Leitungsführungssysteme
4
Leitungsführungssysteme
4.1 Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4.1
Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4.2 Sammelhalter
4.2
Sammelhalter
5 Beleuchtung
5
Beleuchtung
5.1 Beleuchtung -Innen-
5.1
Beleuchtung -Innen-
5.2 Beleuchtung -Aussen-
5.2
Beleuchtung -Aussen-
6 Sicherheitsbeleuchtung
6
Sicherheitsbeleuchtung
6.1 Dezentrales Notlicht Versorgungssystem
6.1
Dezentrales Notlicht Versorgungssystem
7 Passives Datennetz
7
Passives Datennetz
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA Vorbemerkungen für die Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA Auf das Verkabelungssystem ist eine Hersteller-Garantie von 25 Jahren zu gewähren. Die Herstellergarantie deckt im Garantiefall die Kosten des auszutauschenden Materials und die dadurch entstehenden Montagekosten ab. Um die Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellergarantie zu erfüllen, muss die Verkabelung durch einen von Fa. Reichle & De-Massari (R&M) geschulten und zertifizierten Freenet-Installateur erfolgen. Dieser hat den Nachweiß einer gültigen Zertifizierung dem Angebot beizulegen. Die Herstellergarantie ist nach Fertigstellung des Projektes bei Fa. R&M zu beantragen. Die Messwerte der Linkmessungen sind der Fa. R&M zur Überprüfung vorzulegen und es ist die Abnahme der Verkabelung zu erwirken. Anforderung und Zertifikate Für das Kupfer-Verkabelungssystem der Fa. R&M sind mit dem Angebot folgende Zertifikate von akkreditierten Prüflabors vorzulegen, über die Einhaltung: - der Kategorie 6A Einzelproduktanforderung nach der   ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 und re-embedded nach   IEC 60603-7-51 und IEC 60512-27-100 - der Grenzwerte der Übertragungsklasse EA für die   gesamte Übertragungsstrecke (4-Connector-Model),   Channel-Link nach ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. - des PVP Standards, Teilnahme an der dauerhaften   Qualitätskontrolle des "GHMT Premium Verification   Program". - bei der ausschließlichen Verwendung von geschirmten   R&M Produkten und Installation durch einen   Zertifizierten Freenet-Installateur wird für den   Permanent Link eine Systemreserve von 4dB NEXT   garantiert Das Verkabelungssystem muss vorbereitet sein für die Aufnahme von: - Visueller Farbmarkierung mit integriertem   Staubschutz von Dose, Rangierfeld und Rangierkabel - Mechanischer Codierung von Dose, Rangierfeld und   Rangierkabel - Mechanischem Aus- und Einsteckschutz von Dose und   Rangierfeld (entriegelbar nur mit Spezialschlüssel) - Staub- und Feuchtigkeitsschutz bis IP54 von Dose Normen Die Produktanforderungen und Messungen basieren auf den Spezifikationen der Normen: ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. DIN-EN 50173-1:2011 und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011, DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 IEC 60603-7-51 Kalibrierung von Messgeräten Die fristgemäße Kalibrierung des Messgerätes ist entsprechend Herstellerbestimmungen nachzuweisen. Die Messungen der Kabelstrecken mit den vorgegebenen NVP- Werten ist nicht genau genug. Es sind deshalb exakte Referenzlängen für die Kalibrierung der Messgeräte vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird der neue mittlere NVP festgelegt und als Standard definiert. Die Abweichung der Fertigungstoleranzen wird zu Gunsten der Installationsfirmen ausgelegt. Klasse EA Messung der Twisted-Pair Kupferverkabelung Klasse EA Permanentlinkmessung der Kupferverkabelung nach der ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. Messung und Auswertung aller in der Norm beschriebenen Parameter und Dokumentation in Schriftform und auf Datenträger. Anforderungsprofil für Kupferkabel-Messtechnik Zur Überprüfung bzw. Zertifizierung von dienstneutralen, strukturierten Verkabelungen ist ein Messgerät einzusetzen, das folgende technische Eigenschaften aufweist. Eigenschaften: - Level IV - Genauigkeit gefordert. - ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 bis 500 MHz - Messung gemäß Grenzwerten nach DIN-EN 50173-1:2011   und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011,   DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 bis 500 MHz Messbereich: Frequenzbereich:   1-500 MHz geforderte Messparameter: - Verdrahtungsplan - Widerstand - Länge - Kapazität - Dämpfung - DUAL NEXT TM ( Nahnebensprechen von beiden Seiten) - ACR-N - Impedanz ( 85 - 115 Ohm) - Laufzeit / Laufzeitdifferenz - Dual Return Loss ( Rückflussdämpfung von beiden   Seiten) - Power Sum NEXT - Power Sum ACR - ACR-F (gleichpegliges Übersprechen am fernen Ende) - Power Sum ACR-F - Headroom (Systemreserve)
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
7.1 Datennetz KAT 6A
7.1
Datennetz KAT 6A
7.2 Systembeschreibung "LWL-Netz"
7.2
Systembeschreibung "LWL-Netz"
8 Videoüberwachungsanlage
8
Videoüberwachungsanlage
8.1 Kameratechnik
8.1
Kameratechnik
8.2 Aufzeichnung / Workstation
8.2
Aufzeichnung / Workstation
8.3 Netzwerktechnik
8.3
Netzwerktechnik
8.4 Montage, Programmierung- und Inbetriebnahme
8.4
Montage, Programmierung- und Inbetriebnahme
9 Sonstiges
9
Sonstiges
9.1 Stundenlohnarbeiten
9.1
Stundenlohnarbeiten
9.2 Fussbodentemperierung
9.2
Fussbodentemperierung
9.3 Brandabschottungen
9.3
Brandabschottungen
9.4 Dokumentation / Wartung
9.4
Dokumentation / Wartung
9.5 Sachverständigenabnahme
9.5
Sachverständigenabnahme