Blitzschutzanlage
thyssenkrupp, Dinslaken, Deponie Wehofen-Nord 3.BA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.  Angebotsbedingungen Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages: "zusätzliche Vertragsbedingungen" diese "Technischen Vertragsbedingungen" die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen" die VDE-Vorschriften und -Richtlinien sowie die einschlägigen EN DIN- Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw., neueste Fassung. die Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen NVB und die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV. die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Telekom. alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3 sein. das Leistungsverzeichnis die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zusätzlich vom Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im Baurecht bzw. im Gewerberecht verankert sind und damit behördliche Auflagen wurden, wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Elt-Bauverordnungen und sonstige Bauauflagen, entsprechend der jeweiligen Verordnung der zuständigen Länder. 2.  Auftragsabwicklung Der Auftragnehmer erhält vom AG bzw. dessen Vertreter ein Leistungsverzeichnis in digitaler Form als PDF- und GAEB-Datei und im Zuge der Beauftragung die zugehörigen Planunterlagen in digitaler Form als PDF- und DXF-/DWG-File. Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen Werk-  und Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage, wie Verteilungen, Stationen, Datennetz, ELA-, Uhren-, Fernseh-, Telekommunikations-Anlagen sowie Gefahrenmelde-Anlage, Brandmelde-, Einbruchmelde-Anlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und vor Beauftragung dem AG bzw. dem Fachbauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Planunterlagen kann eine Montagefreigabe erfolgen. Sollten weitere Zeichnungsunterlagen in Papierform und Blankett vom AG zusätzlich verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostenpreis an den Auftragnehmer weitergeleitet und berechnet. Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Werk- und Montagezeichnungen bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und Stromlaufpläne mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Angebots Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen. Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den tatsächlichen Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus. Ebenfalls hat der Bieter kein Recht, Nachforderungen zu verlangen. Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie Schalter, Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage eines Musters eine schriftliche Genehmigung vom AG bzw. von der Fachbauleitung einzuholen. 3.  Aufmaß, Abnahme, Revisionszeichnungen Eine Abnahme ist spätestens zwei Wochen vor der Übergabe bzw. Abnahme schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der Revisionsunterlagen und -zeichnungen. Benötigt werden ein Satz Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen zur Prüfung und Freigabe durch den AG für die endgültige Vervielfältigung. Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu erstellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der Datenanlagensegmente. Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber dies frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materialien werden vom Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und festgelegt. Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber vom Auftraggeber gefordert werden, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Kosten sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei notwendigen Wiederholungsprüfungen für die Erstabnahme der Neuanlage zu. 4. Leitungsverlegung nach Bauproduktenverordnung (BauPVO) Alle Kabel und Leitungen, welche fest mit dem Gebäude verbunden werden (siehe hierzu EU-Verordnung 305/2011, Anhang IV, Tabelle 1, Bereichscode 31), je nach Einbauort, Wohnbau oder Sonderbau, müssen einer klassifizierten Euroklassen-Mindestanforderung entsprechen, um das entsprechende Schutzziel der EU 305-2011 zu erfüllen. Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer Höhe von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die  Leitungsführung nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig. Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht in der oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche, in der unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche und in einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche zu verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es hat lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der Leitungen zu erfolgen. 5.  Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen Generell erhält jedes Bauvorhaben eine Erdungsanlage nach den technischen Erfordernissen sowie den aktuellen DIN-Vorschriften. Eine Erdungs-Anschlussfahne ist im Elektroanschlussraum einzuführen und später auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte Potentialausgleich ist nach den gültigen DIN EN / VDE-Vorschriften durchzuführen. Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches Erdpotential geachtet werden. Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und in einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine Errichterbescheinigung sind den Revisionsunterlagen beizufügen. 6.  Kabel und Leitungen für Fremdgewerke Vorbemerkung: Die Leitungen für Fremdgewerke sind in ausreichender Länge so zu verlegen, dass diese durch den Lieferanten der Geräte abgesetzt, eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen, Inbetriebnahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben werden. Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung. 7. Kennzeichnung und Beschriftung von Schaltern, Steckdosen und Geräten Sämtliche Schalter, Steckdosen und Geräte-Anschlussdosen sind, nach Vorgabe vom AG und der Bauleitung, nach aktuellen DIN EN Normen (z.B. DIN EN 61346-2) dauerhaft und unverwechselbar mit Stromkreisnummern zu kennzeichnen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 8. Einverständniserklärung Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er technisch und betrieblich in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis genannte Elektroinstallation selbstverantwortlich zu erstellen. Er erklärt sich weiterhin mit den vorstehenden Vertragsbedingungen vollinhaltlich einverstanden.             ___________________, den ________________________ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Erdungsanlage
1
Erdungsanlage
1.1 Fundamenterder
1.1
Fundamenterder
1.2 Äußere Blitzschutzanlage
1.2
Äußere Blitzschutzanlage
1.3 Sonstiges
1.3
Sonstiges