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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung der Baustelle Vorbemerkungen LV
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Bestandteile des Vertrags. Das gilt auch für etwaige Besondere Vertragsbedingungen, etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.
Die vereinbarten Einheitspreise sind Festpreise, sofern nicht Preisgleitklauseln vereinbart sind.
1.1 Allgemeine Baubeschreibung
Das Gebäude zur Revitalisierung und Aufstockung liegt in der Fürstenberger Str. 12-13 im Hinterhof in 10435 Berlin, im Stadtteil Mitte. Das Gebäude wurde im 19. Jhd. errichtet und befindet sich in einer Nachbarschaft mit Wohn- und Gewerbe-, sowie Schulnutzungen bzw. sozialen Einrichtungen. Das Gebäude ist nahezu freistehend, lediglich an der nördlichen Wand ist es zu einem kleinen Teil an das Nachbargebäude der Wolliner Straße anschließend. An drei Seiten (Norden, Osten, Westen) steht das Gebäude mit entsprechenden Brandwänden auf der Grundstücksgrenze. Das Baugrundstück liegt nicht direkt an der Straße, eine Zuwegung mit Fahrzeugen zum Gebäude/Baugrundstück ist nicht möglich.
Der Zugang für Personen findet über das Vorderhaus der Fürstenberger Str. 13 statt. Der Durchgang durch das Vorderhaus ist in der Umgestaltung ebenfalls Gegenstand dieses Bauvorhabens.
Gegenwärtige Nutzung:
Das Gebäude ist derzeit leerstehend. In der Vergangenheit wurde es als Ausbildungs- und Schulungszentrum genutzt. Nach der Kernsanierung soll das Gebäude der Büro- und Gewerbenutzung dienen.
Gebäude/Maßnahme
Das bestehende Gebäude hat nach der Revitalisierung und Aufstockung um eine weitere Etage eine Gesamt-BGF von ca. 1376 m2 und wird als Multitenant in 6 Mieteinheiten auf sechs Etagen gegliedert. Eine Nutzung im Singletenant ist gleichfalls möglich.
Da der Bestand stark renovierungsbedürftig und teilweise schwer beschädigt ist, muss das Gebäude komplett entkernt, die schadstoffbelasteten Bereiche entfernt und anschließend entsprechend wieder ausgebaut werden. Das 4. OG wird komplett abgebrochen. Im Zuge des Neuaufbaus des Geschosses wird ein weiteres 5. Obergeschoss aufgestockt und mit einem Flachdach mit Grünfläche versehen.
Für eine verbesserte Zugänglichkeit und angemessene Erschließung ist außerdem die Umgestaltung des Durchgangs des Vorderhauses, Fürstenberger Str. , Gegenstand der Baumaßnahmen.
Allgemein gliedert sich das Vorhaben in nachfolgende Bereiche:
1.Abbruch Gebäudeteile Hinterhaus:
Sukzessive Entkernung/Abbruch bestehender Gebäudeteile im Bestandsbau:
- Abbruch schadstoffbelasteter Gebäudeteile. Insbesondere die Holzbalkendecken auf der rechten, teilweise nicht begehbaren Gebäudehälfte (Schädliche HSM)
- Abschnittsweiser Abbruch innenliegender Bestandswände/Treppen/Decken
- Abbruch bestehender Kamin an westlicher Außenseite des Gebäudes über gesamte Höhe
- Abbruch 4. Obergeschoss, mitsamt bestehendem Pultdach
- Abschnittsweises Abbrechen und Herstellen Bodenplatten/Sohle
- Abschnittsweises Abbrechen Streifenfundamente Innenliegend
Es bleibt nahezu nur die Hülle des Gebäudes vom Bestand erhalten
2.Ausbau und Aufstockung/Revitalisierung:
- Abschnittsweises Herstellen Unterfangungen (inkl. Unterfangen angrenzendes Nachbargebäude) nach DIN
- Neu aufmauern 4. und 5. Obergeschoss inkl. Pfosten-Riegel-Fassade (5. OG) und neues Flachdach
- Verschließen bestehender Öffnungen in Brandwänden
- Vergrößerung/Erneuerung Öffnungen
- Dämmung Außenwände und Erneuerung Fassaden
- Ausbau Balkone
- Erneuerung Sohle
- Neubau Erschließungskern mit Sicherheitstreppenraum, notwendigen Vorraum und Aufzug
- Sukzessives verziehen neuer Wände und Decken
- Neueinführung und Verziehen von Leitungen und Hausanschlussraum/Technikfläche
- Innendämmung und Wandoberflächen herstellen
- Herstellen Erschließungskern in Stahlbeton (Foyer, Sicherheitstreppenraum, notw. Vorraum, Aufzug)
- Innenausbau.
3.Umbaubereich/Umgestaltung Durchgang Vorderhaus, Fürstenberger Str. 13:
Der bestehende Zugang wird verbreitert und konstruktiv an drei Punkten verändert:
- Dies beinhaltet die Verbreiterung des Zugangs zur Fürstenberger Straße hin, einen Sturz in der Mitte des Zugangs, sowie der Zugang zum Hinterhof/Revitalisierung
- Die Zuwegung vom Hofzugang zum Grundstück/Haupteingang des Gebäudes von außen, inklusive Neugestaltung betroffener Außenbereiche
4.Freianlagengestaltung
Durchgang Vorderhaus:
-Abbruch komplette Sohle und Nivellierung Boden inkl. Abbruch Stufen Bestand
-Verziehen neuer Versorgungsleitungen für Hinterhaus und Neueinbringung Sohle inkl. Rampe im vorderen Bereich
-Verbreiterung und Erneuerung bestehender Öffnungen
-Anbringung neue Klingelanlage, Briefkastenanlage und Firmenschilder
-Innenausbau Gestaltung
Außenanlagen:
-Entfernen/Geländeanpassung auf Grundstück
-Herstellen Zuwegung mit Rampe vom Vorderhaus/Durchgang FBS 13 zum Gebäude mit entsprechendem Plattenbelag/Beleuchtung/Sitzstufe
-Herstellen neues Müll- /Wärmepumpenhäuschen
-Herstellen Fahrradstellplätze und Grünflächen
Technische Anlagen:
HLS: Die vorhandene Heizungsanlage wird komplett demontiert. Es werden neue Anschlüsse und Grundleitungen gelegt.
Ein Hausanschlussraum im EG wird hergestellt. Das Gebäude wird mit Fußbodenheizung ausgestattet und mit Heizkörpern ergänzt. Alle sanitären Anlagen werden komplett erneuert.
ELT:
Vollständige Erneuerung gesamten Elektrotechnik im Gebäude der Revitalisierung sowie im Durchgang und Außenbereich.
In den zur Baumaßnahme gehörenden Bereichen werden ein Datennetzwerk mit Anschluss zum WLAN-Netz errichtet. Das Flachdach wird mit Photovoltaik Paneelen ausgestattet.
Außenanlagen: Neugestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück, sowie der Zugangsbereich/ Zuwegung vom Durchgang des Vorderhauses zur Grundstücksgrenze mit entsprechender Außenbeleuchtung.
1.2 Beschreibung der Baukonstruktion
Bauzustand/Tragwerk:
Das vorhandene Bestandsgebäude besteht aus Erdgeschoss und vier Obergeschossen mit einem Pultdach. Es wurde im 19. Jhd. in Mauerwerksbauweise errichtet. Das Gebäude wurde mehrfach Um- und Weitergebaut und weist neben Massivdecken (Kappdecken im Treppenhaus) und nachträglich eingezogenen Stahlbetondecken (Decken linker Gebäudeteil) auch Reste von schwer beschädigten Holzbalkendecken auf, welche nicht mehr tragfähig/begehbar und vor allem im rechten Gebäudeteil über dem EG bis zum 4. OG vorzufinden sind. Das Dachgeschoss wurde vermutlich in der Nachkriegszeit ausgetauscht. Das bestehende Pultdach wurde als Holzbalkendach ausgebildet. Es ist eine Deckung aus Bitumenbahnen vorhanden.
1.3 Angaben zum Baugrund
Ein Geotechnischer Bericht zu dem vorhandenen Boden auf dem Grundstück des Gebäudes, sowie Kernbohrungen innerhalb des Gebäudes wurden erstellt. Die genauen Ergebnisse sind dem Bericht vom 18.03.2022 zu entnehmen (2021-0647 Geotechnischer Bericht (nach EN 1997 - EC 7, DIN 4020). Nach dem Ergebnis der Bodengutachten und den Rammkernbohrungen, sowie den Laboruntersuchungen stellt sich ab Geländeoberfläche folgender genereller Baugrundaufbau dar:
· Der Baugrund wird zunächst bis in eine Tiefe von max. 1,5 m unter Gelände durch aufgefüllte, z.T. schluffige bis stark schluffige Sande geprägt, die zum Teil geringe Anteile an Fremdbestand- teilen in Form von Bauschuttresten enthalten
· Die zweite aufgefundene Schicht (Tiefe 1,3 - 3,1 m) wurde als aufgefüllt mit Fein- und Feinmittelsande, mittelsandig, schluffig, schwach tonig, schwach kiesig eingestuft.
1.4 Schadstoffbelastung Boden:
Die genauen Ergebnisse sind dem geotechnischen Bericht zu entnehmen (2021-0647 Geotechnischer Bericht (nach EN 1997 - EC 7, DIN 4020).
1.5 Grundwasser
Der Bemessungswasserstand für das Bauvorhaben liegt bei +32,5 m ü. NHN +33,5 m im Mittelwasserstand.
Der höchste zu erwartende Grundwasserstand (zeHGW) wird mit +33,8 m ü. NHN angegeben.
1.6 Angaben zu Schadstoffen im Inneren des Gebäudes
Ein Schadstoffgutachten wurde erstellt und ist in der Anlage beigefügt. Die noch vorhandenen Holzbalken(-decken) weisen gesundheitsgefährdete HSM auf. Die Holzbalkendecke wurde mittels Mischprobe im Labor untersucht.
Ergebnisse haben ggf. Einfluss auf verschiedene Arbeit Schutzmaßnahmen, diese sind mit allen Beteiligten abzustimmen (z.B. A+S Plan). Die kompletten Leitungen werden im Zuge der Abbruchmaßnahmen von einer Fachfirma demontiert und entsorgt.
1.7 Öffentliche Erschließung
Das Gebäude ist im Bestand an das öffentliche Wasser und Abwassernetz der Berliner Wasserbetriebe angeschlossen. Eine Nutzung der bestehenden Wasserleitung für Bauwasser ist möglich.
Das Regenwasser wird zu einem großen Teil über das Flachdachgefälle im innenliegenden Schacht im Gebäude gesammelt und aus dem Gebäude geleitet. Eine Notentwässerung findet über 2 Speier auf dem Dach statt und wird aufs Grundstück zur Versickerung geleitet.
Das Gebäude wird an das Netz von Vattenfall angeschlossen. Alle Abwasser- und Versorgungsanlagen wie Heizung, IT und Elektroanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme neu erstellt und an die städtische Versorgung angeschlossen. Für die Heizung werden Wärmepumpen in einem separaten Häuschen (in Müllhäuschen integriert) auf einer Grundstücksecke platziert.
Eine Baustromversorgung aus dem bestehenden Netz steht nicht mit der entsprechend notwendigen Leistung zur Verfügung. Der Baustrom wird über den bestehenden Anschluss bezogen, sowie über eine zusätzlich gelegte Stromtrasse.
2. Angaben zur Bauausfuhrung
Während der geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen muss der stetige Zugang für die Bewohner des Vorderhauses im Durchgang und Zugang zum Hinterhof gewährt sein.
2.1 Erschließung
Das Baugelände wird über die Fürstenberger Str. 13 erschlossen. Eine umzäunte Lagerfläche auf der Fürstenberger Straße ist vorgesehen. Ein Baukran wird auf dem Baugrundstück im Rahmen der Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt (Nutzung siehe unten). Alle Baumaterialien werden in der Regel mittels Überschwenken der Vorder-/Nachbarhäuser von der Lagerfläche auf der Fürstenberger Str. auf das Baugrundstück transportiert. Ein Baustellenzugang für Personen und kleinere Geräte/Materialien (an engster Stelle max. 87 cm Breite) findet über den Durchgang des Wohnhauses der Fürstenberger Str. 13 statt. Der zusätzliche Aufwand in der Baustellenerschließung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Zugang durch das Vorderhaus stellt zugleich den Zugang und Rettungsweg für die Mieter:innen des Vorderhauses dar und muss daher für diese ebenfalls zugänglich/zeitgleich nutzbar sein. Für die Zeit der Umbaumaßnahmen des Durchgangs (Verbreiterung/Erneuerung Sohle usw.) wird eine Interimslösung für die Bewohner:innen bereit gestellt.
Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge betreten und verlassen werden.
2.2 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, befahrbare und freizuhaltende Flächen, Einschränkungen
An der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Davon abweichend wird Schrittgeschwindigkeit festgelegt. Das Materiallager vor der Fürstenberger Str. 13 befindet sich auf öffentlichen Parkplatzflächen. Ein direktes Betreten der Baustelle aus dem Materiallager heraus ist nicht möglich. Ein Kreuzen/Überqueren des Fußgängerweges ist notwendig.
Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es besteht Einweisungspflicht. Die Einweiser haben Warnwesten zu tragen.
Eine zusätzliche Baustelle wird auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fürstenberger Str. zeitgleich stattfinden. - Mögliche Kollisionen sind zu vermeiden.
Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten. Die vorhandenen Feuerwehr- und Rettungswege sind generell freizuhalten und dürfen auch keinesfalls kurzfristig blockiert oder durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden, insbesondere darf in diesen kein Material gelagert werden. Feuerwehraufstellflächen und ihre Zufahrten sowie Hydranten und ihre Zugänge sind dauernd freizuhalten. Dies gilt insbesondere für den Durchgang, der Zugleich den Fluchtweg für die Bewohner:innen des Vorderhauses darstellt.
Der Bauzaun ist immer verschlossen zu halten. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen, sind Maschinen und Geräte so abzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienste die Zugänge ungehindert passieren können.
2.3 Geländeoberfläche, Aufwuchs:
Im Bereich der Baustelleneinrichtung befinden sich Bestandsgebäude, welche erhalten und gesichert werden. Ebenso befinden sich auf der Materiallagerfläche, sowie auf den zu betretenden, angrenzenden Nachbargrundstücken Bestandsbäume, die ebenfalls erhalten und gesichert werden. Die Baugrube, welche sich neben dem Baugrundstück auf vier weiteren Nachbargrundstücken befindet, muss entsprechend nach Abschluss der Arbeiten wieder verschlossen und in seine ursprüngliche Geländeform gebracht werden. Insbesondere eine Stützwand nördlich vom Gebäude (ca. 80 cm Höhe), sowie eine ca. 2m hohe Bestandsmauer, welche an der Ostseite direkt an das Gebäude anschließt, müssen nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt werden.
2.4 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Grundstück in geringem Umfang unentgeltlich zur Verfügung. Da das Gebäude an drei Seiten auf der Grundstücksgrenze steht und hier die Baugrube bereits auf dem Nachbargrundstück liegt, gibt es hier keine weitere Möglichkeit Baumaterialen zu lagern. Entsprechend sind die Baustellenlogistik und Materiallagerung teilweise mit längeren Wegen verbunden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.5 Baustelleneinrichtungsplan
Der AG legt dem Leistungsverzeichnis einen Baustelleneinrichtungsplan bei. Eine alternative Nutzung der ausgewiesenen Flächen ist denkbar, allerdings mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
2.6 Baustrom/Bauwasser
Vom AG werden Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom zu Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten werden vom AG übernommen und per Umlage im Vertrag geregelt.
2.7 Lagerflächen
Die Bereitstellung von Flächen zur Lagerung von Materialien und Aufstellung von Containern o. ä. erfolgt in Abstimmung der Gewerke im Rahmen der zur Verfügung stehenden BE-Fläche unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Transportwege und Baufreiheit der Bauausfu?hrung.
Die Lagerflächen sind gemeinsam mit anderen Unternehmen zu nutzen. Alle Befestigungen der Oberflächen für Materiallager etc. sind Sache des AN. Der AG übernimmt keine Haftung für Geräte und Material des AN. Eine Bauwesenversicherung wird nicht abgeschlossen.
2.8 Verpackungsmaterial und überschüssiges Baumaterial
Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit.
2.9 Entsorgung von Materialien
Für die artenspezifische Trennung und fachgerechte Entsorgung von Materialeien entsprechend den aktuell gültigen behördlichen Vorschriften, ist der AN verantwortlich.
Die Sammlung von Materialien darf nur in dafür vom AN aufzustellenden Sammelbehältern (Containern) erfolgen. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind vom AN vorzulegen.
Grundlage für die Abrechnung sind das Aufmaß sowie der Wiege- und Übernahmeschein.
Die Stellflächen für die Container werden in Abstimmung mit der Objektu?berwachung festgelegt.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Erschließung /Erreichbarkeit aller Baubereiche nur bedingt bzw. eingeschränkt möglich ist. Ein Transportweg bis 150 m vom Abbruchort bis zu den Sammelcontainern ist in die Einheitspreise der Abbruchpositionen einzukalkulieren. Die Gewerbeabfallverordnung ist einzuhalten.
2.10 Immissionsschutz
Die gesetzlichen Vorschriften zum Immissionsschutz (Lärm, Staub etc.) gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) und Landesimmissionsschutzgesetz (LlmSchG Bln) sind einzuhalten. Alle erforderlichen Schutzvorkehrungen sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Es sind ausschließlich geräuscharme Geräte/Maschinen einzusetzen. Staubminderung kann u.a. durch Staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen erreicht werden.
Bei Arbeiten im Vorderhaus ist der genutzte Bestand, insbesondere Treppenhaus und Wohnungen zu schützen.
2.11 Reinigung der Arbeitsbereiche
Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich zu reinigen und aufzuräumen. Arbeitsflächen sind am Ende des Tages besenrein zu hinterlassen.
2.12 Ausfu?hrungsfristen / Baufristenplan
Der AN hat mit der BL einen detaillierten Baufristenplan für die Ausführung seiner vertraglichen Leistungen abzustimmen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Die terminliche Abfolge wird über einen Bauzeitenplan des AG geregelt, welcher bei Beauftragung an den AN übergeben wird und auf dessen Basis durch jedes ausführende Gewerk vor Arbeitsbeginn Feinablaufpläne zu erstellen und einzureichen sind.
2.13 Ausführungsanweisung
Allen Anweisungen und Hinweisen des AG bzw. dessen Objektüberwachung, auch bei der Ausführung der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist sofort Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die Baustellenordnung durch Betriebsangehörige des Auftragnehmers (AN) sind die betreffenden Personen unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Die Objektu?berwachung ist bevollmächtigt, die Auftraggeber:in bei den Belangen der örtlichen Baudurchfu?hrung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt. Grundsätzlich ist sämtlicher rechtsrelevanter Schriftverkehr an die Projektleitung des AG zu übermitteln und zusätzlich in digitaler Kopie (E-Mail) an die Objektüberwachung des AG und die Projektleitung des AG. Die Objektu?berwachung ist seitens des AG bevollmächtigt, Behinderungsanzeigen und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung entgegenzunehmen.
2.14 Bauleitung/Aufsichtspersonal
Die Ausführung der Arbeiten des AN muss von einem fachlich qualifizierten, deutschsprachigen Mitarbeiter/-in des AN geleitet werden, der dem AG vor Ausführungsbeginn (mit Namen, Vorname und Telefonnummer) zu benennen ist.
Diese:r Firmenbauleiter:in muss während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein. Jeder Personalwechsel in dieser Funktion ist schriftlich anzuzeigen.
Der AN hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausfu?hrungstermine in Bezug auf die Detailausfu?hrungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß BauOBln, BaustellVO, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossenschaften einzuhalten und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten.
Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die
Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer ist der firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Der AN verpflichtet sich ferner dafür zu sorgen, dass ständig weisungsbefugtes Personal anwesend ist, welches eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes, und in Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen.
2.15 Baustellenbesprechung
Es ist geplant, regelmäßig (ca. 1x wöchentlich) Koordinationsbesprechungen mit den Firmen bzw. Planer:innen durchzuführen. Der AN hat hierzu auf Anforderung der Projektleiter:in bzw. dessen kompetenten Vertreter:in in Funktion als Entscheidungsträger:in zu entsenden.
2.16 Bautageberichte
Ein Bautagebuch ist zu führen und die Objektüberwachung des AG in digitaler Form wöchentlich zu übermitteln.
2.17 Baustellenverordnung
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV). Die vom SiGeKo erstellte Baustellenverordnung ist durch den AN im Original zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil. Die Belehrung aller am Bau beteiligten Personen ist durch den AN vor Beginn der Arbeiten und später im monatlichen Turnus durchzuführen und gegenüber dem SiGeKo nachzuweisen. Der SiGeKo ist weisungsbefugt. Die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter jedes AN müssen der Objektüberwachung des AG namentlich bekannt sein. Nach den gesetzlichen Vorschriften hat jeder AN einen Ersthelfer zu benennen.
2.18 Technische Betriebsmittel, Maschinen u. Geräte
Alle durch den AN eingesetzten elektrischen Betriebsmittel (Maschinen, Kabel, Verteiler, Leuchten etc.) müssen gemäß den Vorschriften der DGUV für den Baustelleneinsatz in gem. Vorschrift genannten Zeiträumen durcheine Fachkraft geprüft sein. Der Nachweis hierzu ist auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf dem AG, der Objektüberwachung des AG oder dem SiGeKo vorzulegen. Sämtliche Installationen, Reparaturen von und an elektrischen Betriebsmitteln dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Baustelle ist gemäß einschlägigen Unfallverhu?tungsvorschriften und nach Anzahl der Beschäftigten auszustatten. Dies betrifft u.a. die BGV A1, Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitsstättenrichtlinie. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die DGUV 56 uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Objektüberwachung des AG durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken.
2.19 Bauschild
Eigene Firmenschilder oder Werbung am Bauzaun oder Gerüst, etc. des Auftragnehmers sind nicht gestattet.
2.20 Firmenangehörige
Der Auftragnehmer einschließlich seiner Nachunternehmer hat sicherzustellen, dass die jeweils auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können.
2.21 Arbeitsschutz/ SiGeKo
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhu?tungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die "allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln" beachtet werden. Diese Verpflichtung ist ein Teil des Vertrages.
2.22 Abrechnung
Für die Abrechnung sind vom AN nachvollziehbare Mengenberechnungen vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach vom AN anzufertigenden Abrechnungs- und Aufmaßzeichnungen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Leistungen sind kumuliert aufzustellen. Aufmaße und Abrechnungszeichnungen sind zu jeder Zwischenrechnung vorzulegen, soweit diese Positionen einem Leistungszuwachs zur aktuellen Rechnung darstellen.
Leistungen sind gemäß den Ordnungszahlen (Positionen) des LVs aufzuführen.
Rechnungen inkl. Anlagen und prüfbarer Aufmaßunterlagen: 1-fach in Papier an:
Projekt Kur GmbH
Knesebeckstraße 61 A
10719 Berlin
Diese sind in digitaler Form (per Email) parallel an die zuständige Objektüberwachung des AG (Anschrift wird benannt) und Projekt Kur GmbH einzureichen. Der Rechnungseingang per Post bei dem Auftraggeber gilt als Rechnungseingang.
Auf Rechnungen müssen folgende Angaben erhalten sein:
-Stellenzeichen des Sachbearbeiters gemäß Vertrag
-Kontierungsmerkmale aus der Beauftragung
Abschlagsrechnungen sind kumulativ abzüglich bereits gestellter Rechnungen zu erstellen. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen/Leistungen und Maßnahmen getrennt und prüfbar auszuführen. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach Abrechnungsplänen oder gemeinsamen Aufmaßen vor Ort, sowie in Bezug zu den LV Positionen.
2.23 Arbeitszeit
Die Baustelle ist generell geöffnet von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Der AG beabsichtigt nicht die Zugänglichkeit des Baustellenbereichs zu kontrollieren.
In jedem Fall ist sicher zu stellen, dass die Baustelle verschlossen ist, wenn dort keine Arbeiten stattfinden, sofern möglich. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei den ausführenden Firmen.
2.24 Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen:
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
2.25 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Parallel zu den ausgeschriebenen Arbeiten werden aufgrund der Bestandssituation Arbeiten durch andere Unternehmer durchgeführt. Dementsprechend sind detaillierte Abstimmungen mit den
parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich.
2.26 Anforderungen an Transportwege
Vor Beginn der Arbeiten sind Transportwege mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Die Verschmutzung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden und ggf. wieder zu beseitigen.
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle eigenverantwortlich zu überprüfen, dass vorgefertigte Teile auch zum Zeitpunkt der Anlieferung an den Einbauort transportiert werden können.
2.27 Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Das Absperren von Gefahrenbereichen im Ausführungszeitraum liegt in der Verantwortung des AN. Mit Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Vom AN erstellte Bodenöffnungen sind sicher zu verschließen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Trägern zum Schutz ihrer Leitungen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die Arbeitsbereiche befinden sich in Rettungswegen. Die Möglichkeit der Nutzung der Fluchtwege ist zu gewährleisten.
2.28 Hebezeuge, Aufzüge
Ein Baukran auf dem Baugrundstück wird durch die Baustelleneinrichtung gestellt. Dieser ist nur nach Einweisung durch den Aufsteller und nur durch geschultes Fachpersonal zu bedienen. Der Kranführer des AN ist dem AG namentlich zu benennen und die Qualifikation zum Führen eines Krans nachzuweisen.
Ein Gerüstaufzug mit Tragfähigkeit von 1000 kg Materiallast wird im Zuge des Fassadengerüstes aufgestellt und allen Baufirmen zur Verfügung gestellt. Dieser ist nur nach Einweisung durch den Aufsteller und nur durch geschultes Fachpersonal zu bedienen.
2.29 Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume stehen dem AN bauseits in Form eines Baucontainers zur Verfügung.
2.30 Sanitärräume
WCs werden dem AN in Form von WC-Containern zur Verfügung gestellt.
2.31 Bemessungen im Rahmen der Werkstattplanung
Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ist Leistung des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Richtangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung verbleiben beim AN.
Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, absoluten Höhen (NN), sowie Achsen, usw. im Leistungsverzeichnis sind nur ca.- Angaben. Sämtliche Maße sind vor Ort am Bau zu nehmen. Abweichungen sind sofort der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen.
2.32 Übergabe von Unterlagen durch AG an AN
Der Unternehmer erhält als Grundlage für die Ausführung sämtliche notwendige Planunterlagen digital. Die weitere Detailierung zur Werkstatt- und Montageplanung, insbesondere betreffend Planumläufe und Planungszeiten, sind den ZTVs der einzelnen Gewerke bzw. gesonderten Positionen zu entnehmen.
2.33 Übergabe von Unterlagen durch AN an AG
Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind den beauftragten (Fach-)Planern ausschließlich in digitaler Form zur Freigabe vorzulegen. Diese Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der Prüffristen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Hierbei ist für die Prüfung der Unterlagen durch die (Fach-)Planung eine Prüffrist von mindestens 5 Kalendertagen zu berücksichtigen.
Fragen und notwendigen Abstimmungen, die sich Seitens des AN auf der Baustelle ergeben, sind rechtzeitig vor Ausführung gegenüber der Objektüberwachung des AG zu benennen. Die Objektüberwachung des AG stehen zur Klärung und Beantwortung der Fragen eine Frist von 5 Kalendertagen zur Verfügung. Diese Fristen sind bei der Terminplanung des AN zu beachten.
2.34 Rauchverbot:
Rauchverbot innerhalb des Gebäudes bei Zuwiderhandlung Abmahnung des betroffenen Mitarbeiters bei erneuter Zuwiderhandlung Verweis des betroffenen Mitarbeiters von der Baustelle zu Lasten des AN.
2.35 Dokumentation:
Die Dokumentation unter Zugrundelegung der Strukturvorgaben des AG für sämtliche Leistungen des vorliegenden Leistungsverzeichnis sind in die folgenden EPs einzukalkulieren. Umfang und Format: Alle Unterlagen sind in dem AG digital (pdf) zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben. Bis spätestens 21 Tage vor Abnahme der Objektu?berwachung ist die Dokumentation komplett, einschließlich Unterlagen zur Abnahme vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben. Für fertiggestellte Anlagenteile/ -bereiche, die in Betrieb genommen werden können, hat der Auftragnehmer 12 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesen Teil der Dokumentation zu übergeben.
Allgemeine Beschreibung der Baustelle
Schwierigkeit der Baustelle Das Hinterhaus liegt in einem Quartier, dass 4-seitig bebaut ist. Die Bauarbeiten finden im Innenhof statt. Bauseits wird im Innenhof ein Kran aufgestellt, der für alle Gewerke zur Verfügung steht.
Der Kran wird von der Abbruch / Rohbaufirma bedient. Dieser steht dem AN für Transportarbeiten zur Verfügung.
Alle Baumaterialien, die für die Durchführung der Baustelle benötigt werden, müssen mit diesem Kran über die Häuserzeile der Fürstenberger Straße gehoben werden. Das Gleiche gilt für den Abtransport von Bau- und Abbruchmaterialien.
Eine direkte Zufahrt zur Baustelle ist nicht möglich. Es besteht ein Zugang (normaler Hausflur) mit Ein- und Ausgangstür ca. 1,0 m x 2,0 m. Dieser Zugang ist für den An- und Abtransport von Materialien nicht geeignet.
Beim Erstellen des Angebotes ist dieser Umstand vom Anbieter zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es ist mit besonderen Schwierigkeiten durch die Lage der Baustelle zu rechnen!
Schwierigkeit der Baustelle
Technische Vorbemerkungen Fliesenarbeiten Technische Vorbemerkungen
Grundlage der Leistungen ist die VOB.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18352 - Fliesen-und Plattenarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen
Zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN EN 87 - Keramische Fliesen und Platten für Bodenbeläge und Wandbekleidungen; Begriffe, Klassifizierung, Anforderungen und Kennzeichnung
DIN EN 1347 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit DIN EN 12808-1 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 1: Bestimmung der Chemikalienbeständigkeit von Reaktionsharzmörteln
DIN EN 12808-2 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit
DIN EN 12808-3 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 3: Bestimmung der Biege- und Druckfestigkeit
DIN EN 12808-4 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Schwindung
DIN EN 12808-5 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme
DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Definitionen und Festlegungen
sowie die Technischen Regeln:
Merkblätter des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ZDB
Abdichtungen, Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidung und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereiche
Abdichtungen, Prüfung, Prüfung von Abdichtungsstoffen und Abdichtungssystemen Bewegungsfugen, Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Fußbodenkonstruktionen, Estriche, Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf
calciumsulfatgebundenen Estrichen Fußbodenkonstruktionen, Keramik, Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf
zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschicht Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
Hochbelastbare Bodenbeläge, Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge
Wärme- und Schallschutzmaßnahmen, Hinweise und Erläuterungen zu Wärme- und Schallschutzmaßnahmen bei Fußbodenkonstruktionen mit Belägen aus Fliesen und Platten
Weiter sind zu beachten:
Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen im Nassbereich
Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen
Nr. 5: Butylbänder
Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen
Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
BGR 181 - Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Stoffe, Bauteile
Alle einzubauenden Fliesen und Platten sind vom AG bemustern und bestätigen zu lassen. Muster sind ohne Mehrkosten durch den AN vorzulegen. Für alle Reinigungs-, Ergänzungs- und
Oberflächenbehandlungsverfahren an Natur- und Werkstein sind Musterflächen vom AG bemustern und bestätigen zu lassen. Die Musterflächen sind ohne Mehrkosten durch den AN herzustellen.
Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben - erste Wahl anzubieten.
Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit dem Verlegematerial ausgeschlossen sind.
Ausführung - Allgemeines
Beläge und Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen.
Einzukalkulieren ist das Anarbeiten der Wand- und Bodenbeläge an alle angrenzenden und eingebauten Bauteile wie Anschlagschienen, Türzargen, Fenster u.ä.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit
Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben.
Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen.
Das Material der Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine
Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu
verwenden.
Falls nicht anders ausgeschrieben, sind die Fliesen und Platten im Fugenschnitt und parallel zu den Wänden zu verlegen als Kalkulationsgrundlage. Unabhängig davon sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Bauherrn festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von
Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine
Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Stark saugende Untergründe (z.B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen.
Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen.
Werden flüssige Dichtungen gegen nicht drückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese eine
Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75°C, eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12, eine
Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm2, eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren.
Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Bewegungsfugen sollten im Raster von 4 m hergestellt werden.
Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein.
Ausführung - Bodenbeläge
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen.
Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%,
bei Anhydritestrich von 0,5% nicht überschritten
werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Es darf, besonders bei Stufenbelägen ist darauf zu achten, keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Für Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Ausführung - Wandbekleidungen
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht Gegenteiliges aussagen.
An allen sichtbaren Kanten sind Fliesenwinkel einzubauen, falls keine Fliesen mit Randglasur anzusetzen sind.
Bei Wandbelägen ist bzgl. Fliesenschnitt auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu achten.
Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung
der Platten endgültig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Abdeckungen/Schutzmaßnahmen
Empfindliche Bauteile wie Fenster, Glasfassaden, Türen, Fliesen und Fußböden müssen vor Verschmutzung und Beschädigung durch geeignete Maßnahmen (Abkleben etc.) geschützt werden. Alle auftretenden Beschädigungen und Verunreinigungen an nicht geschützten Teilen werden auf Kosten des Anbieters beseitigt.
Die Schutz- und Reinigungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung:
Das Verfugen der Flächen nach Angabe.
Das Abdecken der Flächen mit Malerpapier statt mit Sägespänen, entsprechend der Forderung der Bauleitung;
das Entfernen der Abdeckung.
Der Zusatz von Dichtkleber im Spritzwasserbereich bei Wandfliesen.
Das Belegen von Kleinflächen, Nischen u.ä.
Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen während der Ausführung der Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen.
Verwendung von Formstücken für die Ausbildung der Ecken am Schnittpunkt vertikaler und horizontaler Kantenschutzwinkel, sofern eine Liefermöglichkeit besteht.
Das Überprüfen der ggf. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen.
Das Sichern von Außenwandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist.
Dabei ist das Format der Platten zu beachten.
Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten.
Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
Technische Vorbemerkungen Fliesenarbeiten
01 Hinterhaus
01
Hinterhaus
01.01 Fliesenarbeiten
01.01
Fliesenarbeiten
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten