Elektrotechnik
TED Wiesbaden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbestimmungen Es gelten die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen" des Auftraggebers, welche als gesondertes (separates) Dokument zum Leistungsverzeichnis verbindlich gilt.
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Umlagekosten Der AN trägt folgende Umlagekosten, wobei es sich bei den angegebenen Beträgen jeweils um Nettobeträge handelt. Für den Umfang und die Pflicht einer etwaigen Umsatzsteuerzahlung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Baustrom / Bauwasser: 0,30% vom Netto Baureinigung:  0,30% vom Netto Bauwesenversicherung: 0,30% vom Netto Bauschild:   0,15% vom Netto Die Abzüge beziehen sich auf die jeweiligen Abrechnungssummen, zzgl. zum Endbetrags des Leistungsverzeichnisses / der Auftragssumme des Werkvetrages.
Umlagekosten
Ausführungszeiten- und fristen Der AN berücksichtigt bei der Bepreisung des Leistungsverzeichnis folgende Ausführungszeiten- und fristen Baubeginn:   nach Vereinbarung vor. Bauende:  nach Vereinbarung Der Ablauf selbst orientiert sich anhand eines Bauzeitenplans, welcher fortlaufend fortgeschrieben wird. Bei den Ausführunszeiten ist eine Toleranz/Abweichung von ca. 20% bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Werden im Bauvertrag/Werkvertrag abweichende Termine vereinbart, so gelten die Terimine und Fristen im Werkvertrag übergeordnet.
Ausführungszeiten- und fristen
Bauvorhaben Umbau/Aufstockung Wohnobjekt Bertramstraße 16 / Zimmermannstr. 10 65185 Wiesbaden Allgemein Das mit einem Bestandsgebäude bereits bebaute Grundstück befindet sich in der Bertramstraße 16 / Zimmermannstr. 10 in 65185 Wiesbaden. Eckdaten zum Objekt im Bestand: - derzeit aus den Geschossen KG - 5.OG (DG, als reiner Abstellraum) - derzeit 20 Wohneinheiten und einige wenige Büroeinheiten im Erdgeschoss Geplante Umnutzung: Das Objekt soll wie folgt verändert werden: - die beabsichtigte Umnutzung der Büroeinheiten im EG zu Wohneinheiten - die Aufstockung des Gebäudes um 2 weitere Wohngeschosse (5.OG und 6.OG) - bei Fertigstellung wird das Objekt somit insgesamt 42 Wohneinheiten aufweisen - somit wird das Objekt um 22 neue Wohneinheiten erweitert. Das Objekt wird in 2 Gebäudeteile unterteilt, einmal Bertramstraße sowie einmal um die Ecke die Zimmermanstraße. Das Kellergeschoss ist als Abstellfläche und für die Technikzentralen vorgesehen. Im Erdgeschoss befinden sich die neu zu planenden Wohneinheiten, 2 Treppenhäuser im Bestand sowie eine Durchfahrt (Gebäudeteil Zimmermannstraße), zum Innenhof mit gewissen Parkplatzflächen. Die Etagen 1.OG bis 4.OG verfügen über Wohneinheitem im Bestand, welche grundsätzlich unberührt bleiben. Das derzeitige 5.OG dient als Abstellfläche und soll im Zuge der Baumaßnahmen als ein Vollgeschoss für Wohnzwecke umgebaut werden. Ein weiteres 6.OG wird ebenso mit aufgestockt um diese Etage mit Wohneinheiten auszubauen. In der obersten Etage sind teilweise Laubengänge zudem verfügbar. Das Objekt verfügt zudem über einen Innenhof, in welche KFZ Parkplatzflächen ausgewiesen werden. Lage und Erschließung Grundstück Das Objekt liegt ca. 2,3 km vom Stadtkern entfernt. Erschlossen wird das Grundstück über die Bertramstraße und Zimmermannstraße. Energiestandard Der Ausbau hat im Grunde gemäß den Mindestanforderungen des GEG / KfW-EH55 Standard zu erfolgen. Baukörper / Baukonstruktion Massive Errichtung, überwiegend aus Mauerwerksaußenwänden. Geschossdecken ggf. aus Holzbalkendeckenkonstruktionen im Grunde (vermutlich) im Bestand. Innenwände aus Mauerwerk sowie Trockenbaukonstruktionen. Betonwände/Betonkonstruktionen ebenfalls gegeben. Geschossdecken der Stockwerksaufstockung in Beton. Barrierefreiheit k. A. Baustelleneinrichtung Der AN ist verpflichtet, die eigene Baustelleneinrichtung gemeinsam mit der Bauleitung des AG und mit allen am Bau Beteiligten vor Beginn der Arbeiten so festzulegen, dass Störungen und Änderungen während der Bauzeit vermieden werden. Für die Baustelleneinrichtung stehen nur vom AG freigegebene Flächen in Abstimmung zur Verfügung. Wenn Baustelleneinrichtungen die Leistungserbringung anderer behindert, so sind diese Einrichtungen nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ohne besondere Vergütung zu verlegen bzw. zu entfernen. WC´s, Bauwasser und Baustrom werden nach Absprache bauseitig gestellt und über eine Umlage abgerechnet. Koordinationspflicht Ein Großteil der Gewerke greift bezüglich zu erbringender Leistungen zeitlich und räumlich direkt ineinander. Es wird verlangt, sich im Bauablauf Gewerke übergreifend eigenverantwortlich direkt zu informieren und abzustimmen. Es finden zusätzliche regelmäßige Koordinierung's- bzw. Baubesprechungen statt, die vom Bauleiter des AG organisiert und geleitet werden. Unfallverhütungsmaßnahmen Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle und des Baubetriebes erforderlichen Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich und unverzüglich zu veranlassen. Andienungsverkehr zur Baustelle darf ausschließlich auf separat ausgewiesenen Wegen und Flächen auf dem Grundstück erfolgen. Bauschuttbeseitigung Der AN hat die Baustelle ständig rein zu halten und sämtlichen von seiner Arbeit herrührenden Schutt und sonstigen Abfall täglich zu beseitigen. Die Entsorgung des Bauschuttes erfolgt in Eigenregie des AN. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Abkürzungen in der Ausschreibung - AG  Auftraggeber - AN  Auftragnehmer - o.glw. oder gleichwertig - KW  Kalenderwoche - EP  Einheitspreis - vorh.           vorhanden - GOF  Geländeroberfläche Projektbeteiligte Bauherr: RQI Immobilien AG Dantestraße 4 65189 Wiesbaden Projektsteuerung: SBPM Salvamoser Bau- und Projektmanagement Rintheimer Straße 23 - Eingang C 76131 Karlsruhe Architekten: A.G.S Architekten Neulandstraße 11 77855 Achern Tragwerksplanung: iBM - Ingenieurbüro Memic Dürkheimer Str. 105 68309 Mannheim TGA Planung: DAMBAN Ingenieurbüro Gutenstetter Str. 8F 90449 Nürnberg Brandschutz: Atelier abc Im Wörtel 31 68199 Mannheim Schallschutz: Ingenieurbüro MAN Emser Str. 55 65195 Wiesbaden Thermische Bauphysik: A-PHYS Ingenieurgesellschaft mbH Am Paradeplatz 20 69126 Heidelberg
Bauvorhaben
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV - DIN 18382 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Die Energieversorgung (Kabel) für die Niederspannungshauptversorgung (bis zum Außen-Kabelverteilschrank und von hier bis zum HAK) des Bauvorhabens wird durch den VNB (von der örtlichen Netzstation) eingespeist, von hier aus erfolgt die (kundeneigenen) Versorgungsanbindung bis zur Technikzentrale. Die hierfür vorgesehene Zählung erfolgt im selben Objekt. 0.1.2 Eine Telekommunikationsversorgung erfolgt über den Telekommunikationsanbieter. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Das bauseitige Bereitstellen von Gerüste, Hebebühnen und dergleichen werden nicht vorausgesetzt und ist im Grunde nicht anzunehmen. Sollten während der Baumaßnahme ggf. Gerüste, Hebebühnen von Fremdgewerken zur Nutzung vorhanden sein, so ist die Nutzung dieser eigenständig abzustimmen und zu koordinieren. Eine bauseitige Bereitstellung von Gerüste, Arbeitsbühnen, ist aber nicht vorgsehen. 0.2.2 Das Gebäude wird im Bestand ertüchtigt und ist in 2 Bauteilen unterteilt. Das Objekt verfügt über Unterkellerungen (Technikräume; Kellerabteile), Erdgeschoss sowie weitere Obergeschosse. 0.2.3 Vom AG werden dem AN gegenüber die Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne) wie Grundrisse und Schemen bereitgestellt, soweit im Auftragsumfang enthalten. Dies beinhaltet Unterlagen wie: - Stromkreislisten/Stromlaufpläne - Anlagenschematas - Ausführungspläne der ELT/NT-Installation in Maßstab 1:50 - Anlagenbeschreibung (im Leistungsverzeichnis) - Leistungsverzeichnis 0.2.4 Ausschreibungsunterlagen zur Bepreisung sind als "GAEB" Schnittstellen zu behandeln und weiterzuleiten, CAD-Unterlagen als "DWG" sowie "PDF" Dateien. 0.2.5 Es sind die brandschutztechnischen Anforderungen der Landesbauordnung sowie der MLAR einzuhalten, samt den Bestimmungen aus dem Brandschutzkonzept. 0.2.6 Die elektrotechnische Netzversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz des SW-Netz Wiesbaden. Die Netzform gilt als TN-C-Netz, 400V, der zentrale Einspeisepunkt ist der jeweilige Hausanschlusspunkt im Gebäude. 0.2.7 Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten die "Technischen Anschlussbedingungen (TAB)" samt den hierfür gültigen Ergänzungen / Hinweisen und Forderungen des Netzversorgers. 0.2.8 Das Objekt verfügt nicht über Anlagen der besonderen Art. 0.2.9 Die zentrale Versorgung erfolgt über die Zähleranlage im jeweiligen Technikraum (Untergeschoss), dem sind weitere Unterverteilungen für die gegebenen Versorgerbereiche sternförmig nachgeschalten. Die Lage und Ausführung der Schaltanlagen sind aus den Ausführungsunterlagen zu entnehmen. 0.2.10 Der elektrische Hausanschluss (für je Gebäudeteil) ist für den Leistungsbedarf von 138kVA/200A ausgelegt im Bestand (nach Rücksprache mit dem VNB ist dieser Wert anzuwenden). Eine Telekommunikationsverbindung erfolgt über die Telekom. 0.2.11 Als Überspannungsschutz in der Niederspannungshauptverteilung/Zählerplatz kommt ein Grobschutz zu tragen, in den übrigen (nachgeschalteten) Unterverteilungen ein Mittelschutz. 0.2.12 Die Verkabelung der Stromkreisleitungen erfolgen als klassische Mantelleitungsverkabelung. Die Trassierungen erfolgen i. d. R. via Kabeltragsysteme. Die unterirdischen Verlegesysteme (im Erdreich), wie etwa für Außenleuchten oder für die Schranke (o. Ä.) erfolgen via Erdmantelleitungen, welche für das Erdreich zugelassen sind. 0.2.13 Anforderungen an die Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normenreihen, VDI, etc.) einzuhalten, soweit erforderlich. 0.2.14 Als Montageuntergrund sind grundsätzlich Stahlbetonwände sowie Mauerwerkswände anzunehmen. In den jeweiligen Wohneinheiten zudem auch als Trockenbaukonstruktion anzunehmen. 0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Werk- und Montageplanung ist durch den AN unter Berücksichtigung der DIN VDI 6026 Blatt 1 zu berücksichtigen. 0.2.16 Die Ausführungsplanung erfolgt in Maßstab 1:50 0.2.17 Für die Installationskomponente im sichtbarem Bereich (der Endmontage) ist jeweils ein Musterexemplar durch den AN bereitzustellen und in die Einheitspreise bereits mit einzukalkulieren. Die Musterexemplare sind vor Installation/Einbau mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. 0.2.18 Die Prüfanforderungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, wie u. A. der DIN EN, VDE, VDI und IEC Normen und Bestimmungen einzuhalten. 0.2.19 Die Anzahl und Art der geforderten Messungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik der DIN EN, VDI, VDE und IEC Normen und Bestimmungen zu berücksichtigen. 0.2.20 Art und Umfang der Einweisung der jeweilgen zu errichtenden Anlagen des AN sind auskömmlich insoweit zu tätigen, so dass das eingewiesene örtliche zuständige Personal die jeweilien Anlagen uneingeschränkt bedienen kann. Zur Einweisung ist jeweils ein Einweisungsprotokoll zu erstellen und von allen Beteiligten entgegenzuzeichnen. Das Einweisungsprotokoll samt Anlagen ist an alle hier beteiligten Personnen zu verteilen. 0.2.21 Die Revisionsunterlagen/Dokumentationen sind 1-fach in digitaler Form auf USB-Stick sowie 2-fach in Papierform an den AG auszuhändigen. Vor der Montage: - Montagepläne (Grundrisse, Schemen, evtl. Detailpläne) - Fabrikatslisten der einzubauenden Geräte und Komponenten mit allen technischen   Angaben. Zur Bestandsdokumentation: - Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten Anlage in den Bauplänen), - Stückliste, enthalten alle Schalt- und Verteilungsanlagen sowie elektrotechnische   Geräte. - Stromlaufpläne/Schaltpläne über Schalt- und Verteileranlagen. - Funktionsbeschreibungen der Anlagen. - Protokolle über durchgeführte Messungen, - Ersatzteilliste, - Zulassungsbescheide - Abnahmeprotokoll des Sachverständigen Weiterer Umfang regeln die ZTV, die VOB/C und die Leistungsposition. Die Vollständigkeit der Revisionsunterlagen ist Voraussetzung zur Schlussrechnungszahlung. 0.2.24 Vorgaben aus Sachverständigengutachten, wie etwa einem Brandschutzkonzept, Sachverständigenbegehungen in Bezug auf sicherheitstechnischen relevanten Anlagen, sowie von ggf. erforderlichen und relevanten Prüfsachverständigen sind durch den AN zu berücksichtigen. Der AN hat sich hier eigenverantwortlich in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung nach dem Sachstand zu erkundigen. Sonstige Angaben Konformität Die Konformität sowie die erforderlichen Qualitäten der Bauprodukte sind durch die jeweiligen gültigen Erklärungen/Bauartnachweise/bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse nachzuweisen. Montage und Installation Allgemein Die Anlagen sind unter Berücksichtigung der letztgültigen Bestimmungen z. B. VdS, DIN, VDE, UVV, TAB, VDI, NAV und Zulassungsbescheinigungen auszuführen. Ändern sich Unterlagen während der Bauzeit, ist die Anwendung mit der Objektüberwachung und Bauherrn abzustimmen. Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel/Bauprodukte/Komponente zu verwenden. Protokolle, von im Zulassungsbescheid geforderten Einbauprüfungen, sind der Objektüberwachung / dem AG unaufgefordert vorzulegen. Leitungen im freien sind generell UV-beständig auszuführen oder gegen UV-Strahlung zu schützen. Zuleitung zu Gewerke-Schaltschränken einschließlich Auflegen auf den Klemmen des Schaltschrankes werden durch den AN ausgeführt. Bei Verwendung von Stahlpanzerrohr oder verzinktem bzw. Edelstahlrohr für die Elektroinstallation sind die offenen Rohrenden mit Kabelschutztüllen fachgerecht zu versehen. Einführen und Auflegen auf Klemmen aller ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen und deren Adern sind im Einheitspreis des Bauteils enthalten. Für jede Geräteart wird nur ein Fabrikat verwendet. Bei der Ausführung der Schaltschränke / Verteileranschlagen / Schaltanlagen ist darauf zu achten, dass die von den Schaltgeräten entwickelte Wärme abgeführt wird. Sofern in den Zeichnungen nicht anders vorgegeben wird, sind Steckdosen und Schalter in folgende Höhen, Mitte oberstes Gerät, über Oberkante Fertigfußboden gemäß den DIN 18015 Anforderungen zu montieren: Schalter 1,05 m; Steckdosen 0,30 m; FR-Steckdosen 1,05 m. Sofern in den Zeichnungen nicht anders vorgegeben wird, sind sichtbare Installationsteile auf gleicher Höhe oder übereinander zu montieren. Steckdosenkombinationen auf 0,30 m Höhe sind immer waagrecht, Schalter/Steckdosenkombinationen auf 1,05 m Höhe immer senkrecht zu installieren. Bei Schaltern und Tastern ist grundsätzlich auf eine einheitliche Wippenstellung zu achten. Schalter sind dabei so zu setzen, dass bei oben bündiger Wippe mit dem Rahmen das betreffende Gerät bzw. die betroffene Leuchte ausgeschaltet ist. Bei Drehstromsteckdosen ist grundsätzlich ein einheitliches Rechtsdrehfeld herzustellen, es sei denn, die Herstellervorgaben von Geräte / Maschinen geben eine abweichende Vorgabe vor (solch Abweichungen sind immer in Abstimmung mit der Objektüberwachung / mit dem AG abzustimmen). Der AN ist verpflichtet, die Trassenführung vor der Montage mit allen anderen Gewerken, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima zu koordinieren. Bei der Installation von Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt sind Befestigungssysteme zu verwenden, die zusammen mit dem Kabel eine entsprechend dem Funktionserhalt gültige Bescheinigung aufweisen. Schellen, Ausleger, etc. werden in gleichmäßigen Abständen angeordnet. Bohrungen bis 30 mm Durchmesser sind in den Einheitspreisen kalkulatorisch zu berücksichtigen, da diese nicht gesondert vergütet werden. Bei Unterputzinstallation sind Schalter, Anschlussdosen etc. mit Schraubbefestigung zu liefern. Nur mit Krallen befestigte Schalter und Steckdosen werden nicht abgenommen. Soweit möglich und sinnvoll, sollen Abzweigdosen an Kabelrinnen angeordnet und raumweise zusammengefasst werden (bei Bedarf/Notwendigkeit). Die Anlagenteile sind einschl. aller erforderlichen Prüf- und Abnahmekosten (EVU, Sachverständige etc.) sowie Nebenleistungen zu erbringen. Transportwege Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, z. B. für Schaltschränke u. Ä. sind vom AN freizuhalten. Es werden bauseitig keine Sicherung der Transportwege für Anlagenteile / Bauteile des AN sichergestellt sowie vom AG auch nicht vergütet. Diese sind durch den AN in Koordination und Absprache mit den anderen Gewerke-Handwerkern zu tätigen. Leistungen und Kosten zu Transport/Verpackung sind in den Einheitspreisen durch den AN zu berücksichtigen. Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Von der ATV abweichend vorgesehenen Regelungen, welche hier nicht aufgelistet sind, sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen Im Leistungsverzeichnis vereinzelt aufgeführt. Diese sind durch den AN zu berücksichtigen. Abfall und Entsorgung Die Entsorgung von Produktions- und Montageabfälle, sowie demontierter Stoffe oder Bauteile erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsnachweise sind der Objektüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Folgende Baustoffe dürfen u. A. bei der Baumaßnahme nicht verwendet werden: - asbesthaltige Baustoffe, - FCKW-, HFCKW oder CFCI-haltige Baustoffe - Bauteile, die unter Verwendung von FCKW-, HFCKW oder CFCI produziert werden. - Bauteile aus Tropenhölzern, usw. Die Abdeckungen der Elektroinstallations-Schächte (Holzbretter, o. Ä.) sind nach deren Entfernung durch den AN zu entsorgen. Alle der Baumaßnahme betreffenden Abfälle, wie Montageabfälle, Verpackungsabfälle, etc. sind im Verantwortungsbereich des AN und sind durch ihm fachgerecht zu entsorgen und in den Einheitspreisen zu kalkulatorisch zu berücksichtigen. Diese werden durch den AG nicht gesondert vergütet. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist durch den AN eigenständig zu stellen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Aufstellung und Verortung der Baustelleneinrichtung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung bzw. mit dem AG. Sollte der AN einen Lagercontainer vor Ort benötigen, so ist dieser sowie etwaige Umsetzarbeiten während des Baufortschritts bereits in den Einheitspreisen zu berücksichtigen (wird nicht vom AG separat vergütet).
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Anlagenbeschreibung KGR 440 Starkstromanlagen KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen Grundlagen Die Niederspannungsversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz des SW-Netz Wiesbaden. Die Übergabe zu Grundstück (Übergabe VNB/Objekt) erfolgt in den jeweiligen Hausanschlussschrank im UG Technikraum, von welche aus die Zählerblöcke gespeist werden. Von den Zähleranlagen erfolgt die sternförmige Versorgung der jeweiligen Einheiten. Jede Wohneinheit erhält eine Unterverteilung, innerhalb der Einheit (Unterputz). Für den Allgemeinbereich (Außen und Innen) werden Unterverteilungen im Technikraum vorgesehen (Aufputz). Energieversorgung VNB Berechnungs- und Auslegungsgrundlagen gemäß der örtliche TAB (Standort Wiesbaden) des SW-Netz Wiesbaden. Der Planung wurde die elektrische Leistungsbilanz wie folgt rechnerisch ermittelt: - Bertramstraße 16: 142 kW, gem. DIN 18015 Kurve A - Zimmermannstr. 10: 130 kW, gem. DIN 18015 Kruve B Nach Rücksprache mit dem SW-Netz sind für beide Gebäudeteile jeweils ein Hausanschluss von 138 kVA/200A vorzusehen (dies wird seitens SW-Netz als prakiktabel betrachtet). Zähleinrichtung Die Verbrauchserfassung erfolgt zentral für die Gebäude jeweils. Die Netzversorgung ab der Niederspannungshauptverteilung erfolgt als 400 V-Netz und wird gemäß der DIN VDE 0100 Teil 444 als TN-Netz installiert. Der Zentrale Erdungspunkt (ZEP) wird in der Zähleranlage errichtet. Die elektrische Anlage wird nach den notwendigen und gültigen DIN / DIN VDE Vorschriften, den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geplant, dimensioniert und ausgeführt. Der Nachweis des selektiven Geräteverhaltens, der Kurzschlussfestigkeit der eingesetzten Betriebsmittel und Kurzschlussschutzgewährleistung der eingesetzten Betriebsmittel mit Pesonenschutz gegen elektrischen Schlag ist darzulegen. Die Netzberechnungsdaten sowie die vollständige Dokumentation sind an den AG zu übergeben. Für den Brandschutz werden die bauaufsichtlichen Richtlinien und die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept beachtet. Grundsätzlich werden alle Kabel, Leitungen und Kabelverlegesysteme, die Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege queren durch bauaufsichtlich zugelassene Brandschotts gesichert. KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen Abgehend von der Zähleranlage erfolgt die sternförmige Versorgung der einzelnen Versorgungsbereiche über Kabeltrassen (Kabelrinnensystem/Kabelleitersystem im Gebäude)  zu den jeweiligen Unterverteilungen. Zähleranlage Die Zähleranlage ist gemäß Ausführungsplanung in folgenden Zählerschränke unterteilt um die ordnungsgemäße Unterbringung im Technikraum zu realisieren (in Anbetracht der notwendigen Arbeitsbereiche gemäß der TAB): - 2 x Zählerschrank mit 6 DPZ - 2 x Zählerschrank mit 4 DPZ + APZ Für die EG Einheiten werden die ursprünglichen Zählerplätze der Gewerbeeinheiten wiederverwendet. Seitens VNB sind Dreipunktzähler (DPZ) zu verwenden. Trassierung Für die Haupt- und Steigleitungen werden halogenhaltige Kabel des Typs NYM (bis 16 mm² Cu) eingesetzt. Weiterhin erfolgt zur Minimierung gegenseitiger Rückwirkungen eine getrennte Verlegung der Stark- und Schwachstromleitungen. Als Mindestquerschnitt für Haupt- und Steigleitungen wird 16 mm² Cu gewählt. Die Querschnittsfestlegung erfolgt nach der zulässigen Strombelastbarkeit entsprechend VDE 0298. Folgende Kabelanlagen sind gemäß Planstand vorgesehen: - Zuleitungen für Zähleranlagen NYM-J 5x35mm² oder größer - Hauptleitungen NYM-J 5x16mm² - E-Ladeinfrastruktur NYY-J 5x6mm² - Stromkreisleitungen NYM-J 3x1,5mm² bis 5x2,5mm² - Durchlauferhitzer o. Ä. NYM-J 5x6mm² oder größer - Sonstige Anlagen NYM-J 3x2,5mm² - Jalousie-Leitungen HO5RN-F 4x0,75mm², schwarz - Fernmeldeleitung J-Y(ST)Y 4x2x0,8mm² - Koaxialkabel LCD120 A+ oder Ähnlich - Netzwerkkabel Kat. 7 Duplex orange oder Ähnlich Der Ausbau der Kabeltrassen erfolgt mittels Kabelrinnen (ggf. Sammelhalterschnellen) welche im Deckenbereich des KG sichtbar angebracht werden, bei gemeinsamen Trassen für Stark- und Schwachstromanlagen werden Trennstege eingesetzt. Für die Verlegung der Steigleitungen werden Kabelleitern eingesetzt. Hierbei sind dieVersorgungsleitunge in den vertikal und horizontal Trassierungen mit einem Verlegeabstand von 1De des Kabeldurchmessers zu beachten (auf Kabelrinnen / auf Steigleitungen, o. Ä. zwecks Zuleitungen zu den Unterverteilungen) um Kabelerwärmungen zu reduzieren (und ggf. notwendige Querschnittserhöhungen zu vermeiden). Die Einheiten im Erdgeschoss werden direkt über die Kellergeschossdecke zwischen KG/EG mittels der jeweilig zugehörigen Kabelanlagen versorgt (Einzelstiche zu der jeweiligen Einheit). Steigschacht-Trassierung für die Etagen 5.OG und 6.OG: Diese erfolgen über neue über die Innenhof-Fassade zu errichtende Steigschächte. Dieser werden jeweils an der Fassade neu errichtet, von welche die Steigtrassen vom KG aus bis zum 5.OG hochgeführt werden, dann über eine Zwischen-Installationsebene zwischen 4.OG und 5.OG horizontal bis zu den jeweilig vorgesehene Steigpunkten geführt werden, und von hier aus wieder vertikal bis zum 6.OG. Die Verlegung erfolgt in den Technikräumen sowie im KG Bereich allgemein als Aufputz via KuPa-Rohre. Die Verlegung in den Wohneinheiten erfolgt Unterputz in den Wänden/Decken, sowie als Aufbodeninstallation auf Oberkante Rohboden (innerhalb Dämmebene, unterhalb Estrich) oder bei Bedarf innerhalb Abhangdecken (im Erdgeschoss möglich). In den Treppenhäusern erfolgt die Installation Unterputz (ergänzende Maßnahmen betreffend, wie die Beleuchtungsinstallation sowie RAA-Anlagen). In den Außenanlagen erfolgt die Verlegung der Erdleitungen innerhalb des Erdreichs in ausreichender Frosttiefe (mindestens 0,80m) und mit dafür zugelassenen UV-beständigen Leitungen. Die Steigleitungen werden in zu den übrigen TGA-Leitungen separaten Steigpunkten geführt und entsprechend der Brandschutzqualität des durchdringenden Bauteils geschottet. Leitungen für sicherheitsrelevante Anlagen sind als Leitungen mit Funktionserhalt in E30 bzw. in E90 zu verlegen. Die Verlegung der Leitungen erfolgt separat mittels zugelassener Leitungsverlegesysteme. Die Abgänge für die einzelnen Unterverteilungen werden (je nach Anlagengröße) mit SLS-Schalter 3-polig E-Charakteristik 63A (für Wohneinheiten gemäß DIN 18015) abgesichert. Die Gewerbeeinheiten sowie die Unterverteilungen für die Allgemeinbereiche je nach tatsächlichen Erfordernis / gemäß Planung. Unterverteilungen/Stromkreise Die Unterverteilungen werden als Unterputzverteilungen realisiert (mit ingesamt 4 reihen mit je 12 Teilungseinheiten). Sofern nicht anders beschrieben, werden alle Einbaugeräte nach Anlagengruppen zusammengefasst, d. h. nach Stromkreisen für die Beleuchtung, für Steckdosen und Kraftstromanschlüsse getrennt angeordnet. Bei FI-Schutzschaltern wird von einem Nennfehlerstrom von max. 30 mA ausgegangen. Die Verkabelung des Gebäudes erfolgt sternförmig von der jeweiligen Unterverteilung des Versorgungsbereiches mittels halogenhaltiger Feuchtraum-Mantelleitung NYM-J in nachfolgend aufgeführten Mindestquerschnitten: Leuchten Stromkreise = 1,5 mm² Cu Steckdosenstromkreise = 2,5 mm² Cu Kombinierte Leuchten-/ Steckdosenstromkreise = 2,5 mm² Cu (bei Bedarf) Die Absicherung der Beleuchtung, Putzsteckdosen und der allgemeinen Steckdosenstromkreise erfolgt über Leitungsschutzschalter (LSS) 10 A bzw. 16 A mit B-Abschaltcharakteristik. EDV-Verbraucher werden mit FI-LSS der Charakteristik C, 30 mA, 16A abgesichert. Die Ausstattung der Räume erfolgt gemäß freigegebener Werk- und Montageplanung. Installationsgeräte Die Installationsgeräte wie Schalter, Steckdosen, etc. erfolgen in den Wohneinheiten generell als Unterputzinstallation, mit einem einheitlichem Schalterprogramm. Die Installation im Untergeschoss gesamtheitlich erfolgt Aufputz (einheitliches Schalterprogramm). In den Treppenhäusern / Fluren erfolgt die Montage der Installationen in Unterputz (bei Notwendigkeit einzelner Komponente mittels Aufputzgehäuse in Aufputz, nach örtlicher Absprache). Installationszonen Sind gemäß der DIN 18015 zu berücksichtigen, bezüglich: - Wandtrassierungen - Bodentrassierungen (einschl. Sammlung von Bodentrassen) - Deckentrassierungen - Höhe der Installationskomponente - Installation nebst Laibungen / Türen / Fenstern / Ecken - Installationen über Arbeitsplatten / Küchenzonen / Nassbereiche Schutzbereiche Badinstallation Die jeweligen Schutzbereiche in einer Badinstalaltion gemäß der DIN VDE 0100-701 sind zu berücksichtigen KGR 445 Beleuchtungsanlagen Allgemeinbeleuchtung Innen/Außen Als Lichtquellen werden vorrangig Lampen mit hoher Lichtausbeute und langer Lebensdauer gewählt. Als Leuchtmittel kommen LED-Leuchten zum Einsatz. Folgende Beleuchtungsstärken werden hierfür herangezogen: Verkehrsflächen Außenbereich:  1 - 10 lx Technik / E-Anschluss / Werkstatt:  200 lx Wohn- und Schlafräume:   75 - 150 lx (bauseits) Sanitärbereich Wohnbereich:  200 lx (bauseits) Außenparkplätze:    1 - 20 lx Lagerraum:     100 lx Treppenhaus:    100 lx Flure (Verkehrsflächen Allgemeinbereich): 100 lx Die Beleuchtungsschaltung in den Gemeinschaftsflächen allgemeinerfolgen mittels Beleuchtungsanlagen mit integrierter Sensorik (als Präsenzmeldung).  In den Technik- und Nebenräumen werden zudem hierfür passende Feuchtraum-Langfeldleuchten mit integrierten Bewegungsmeldern/Präsenzmeldern vorgesehen. Die Außenbelechtung des Objeks wird via Dämmerungsschalter oder Jahresschaltuhr geschalten, wahlweise (ggf. in Abstimmung offen). In den Wohneinheiten erfolgt die Beleuchtungsschaltung ebenfalls manuell, welche zudem bauseits / Bewohnerseits gestellt wird (und im Auftragsvolumen nicht enthalten ist). 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen Es erfolgt keine Ertüchtigung der Erdungsanlage generell im Bestand, da die gesamte Erdungsanlage nicht angerührt wird, lediglich Objektbezogen ertüchtigt/erweitert/angebunden wird. Äußerer Blitzschutz Die Blitzschutzanlage ist in der Planung/Ausschreibung auf Dach nicht berücksichtigt / nicht erforderlich. Erdungsanlage Der Ring- und Fundamenterder wird als Erdungsanlage für den Potentialausgleich herangezogen gemäß DIN 18014, welche vermutlich im Bestand so gegeben sein müsste. Die Erdungsanlage ist bei den Maßnahmen messtechnisch auf korrekte Funktion zu prüfen. Potentialausgleich In der Bodenplatte ist ggf. ein Funktionspotentialausgleichsleiter (Fundamenterder) zum Zwecke der Potentialsteuerung im Bestand erhalten (keine Einsicht möglich, da bereits bebaut). Überspannungsschutz / Innerer Blitzschutz Die elektrischen Anlagen des Gebäudes erhalten einen gestaffelten, koordinierten Überspannungsschutz. Hierzu wird im Kabelverteilschrank sowie Zähleranlage ein 3-poliger Kombiableiter des Typ 1 gemäß DIN EN 61643-11 vorgesehen, mit energetischer Koordination nach DIN V VDE 0185-4 zu Typ 2 und Typ 3 Ableiter sowie direkt zu den Endgeräten (Vorsicherungsfrei). Für die vereinzelten Unterverteilungen werden 4-polige Überspannungsschutzgeräte Typ 2 der Anforderungsklasse C vorgesehen. Alle Leitungen, die von außen nach innen geführt werden, werden direkt nach Gebäudeeintritt mit einem Überspannungsschutz versehen. 490 Sonstiges Elektrische Heizkörper Die jeweiligen Handtuchheizkörper in den Bädern der Wohneinheiten werden elektrisch betrieben und via Schuko-Steckdosen (welche durch den Gewerke-Elektriker/AN) versorgt. Die Handtuchhalterheizkörper selbst werden durch das Heizung- und Sanitär-Gewerk geliefert und montiert. Raumlufttechnik Gemäß Planstand sind für gewisse Wohneinheiten Badabluftventilatoren vorgesehen, welche ektrisch anzusteuern sind, über den Stromkreis des jeweiligen Badezimmers. Brandschottungen/Schottsysteme Das Brandschutzkonzept, die Landesbauorndung sowie die MLAR sind hierbei zu berücksichtigen. Trassierungen welche notwendige Flure queren, sind dementsprechend brandschutztechnisch zu ertüchtigen (mittels Promatverkofferungen). Steigpunkte/Steigschächte sind auskömmlich brandschutztechnisch gemäß bauaufsichtliche Prüfzeugnisse des DiBt zu schotten (bei gemeinsamen Steigschächten mit weiteren TGA-Gewerken sind diese zuvor abzustimmen). Elektrische Rollläden / Sonnenschutz Elektrische Rollläden sind gegeben und sind für die elektrische Verkabelung zu berücksichtigen. Fußbodenheizung Nicht vorhanden. Beheizung erfolgt konventionell über Heizkörper. Heizungsanlagen / Zentrale Die elektrische Versorgung der einzelnen Komponente des Gewerkes Heizung sind zu berücksichtigen. E-Ladeinfrastruktur Für die 6 KFZ Parkplätze sind Ladestationen (Wallboxen) für die Parkplätze als Vorbereitung eingeplant. Die tatsächliche Errichtung dieser einschl. der Wallboxen erfolgt nicht umfassend. Es erfolgt lediglich die Vorbereitung in den Verteileranlagen sowie die Bereitstellung jener Zuleitungen bis zu den Parkplätzen. Die Parkplätze befinden sich im Innenhof. Photovoltaikanlage Eine Vorhaltung oder Vorbereitung zur PV-Anlage ist nicht gegeben. Toranlage Hierfür ist eine elektrische Versorgung vorzusehen. KGR 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 451 Telekommunikationsanlagen Die Telekommunikationsversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Netz (Telekom). Von den jeweiligen Telekom-HÜP/APL erfolgt eine Versorgung der jeweiligen Wohneinheiten via Fernmeldeverkabelung bis zu den jeweiligen Medienunterverteilungen. In der Meidenverteilung erfolgt die Anbindung und somit Übergabe an eine TAE Dose. 452 Such- und Signalanlagen Das Objekt wird mit einer Audio Sprech- und Klingelanlage ausgestattet. An den jeweiligen Haupteingängen wird jeweils eine Türstation verortet. In jeder Wohneinheit wird eine Audio-Sprechstelle bei der Wohneinheitstüre vorgesehen. Außenseitig zu jeder Einheit wird nebst jeweiliger Hauseingangstür ein Klingeltaster vorgesehen. Die Versorgung der Klingelanlage erfolgt immer zentral über den E-Technikraum, wo die jeweiligen Netzteile in den allgemeinen Unterverteiler vorgesehen werden für das gesamte Klingelnetz. Der Türöffner wird an der Haupteingangstüre des Objekts verortet. Die Verkabelung und Verdrahtung erfolgt mittels eines JY(ST)Y 4x2x0,8 oder gleichwertig, gemäß Schema-Zeichnung der Ausführungsplanung. Klingentableau ist in der Türstation am Haupteingang integriert, von welche auch die Klingel zu bedienen sind (Anzahl der Klingel inkl. der Bestands-Wohnungen). Die jeweiligen Endstellen (Gegensprechstellen) sind in den einzelnen Klingeltastungen der Türstation individuell zuzuorden, in Rahmen der Werk- und Montageplanung. Schließanlage selbst für die Toranlage erfolgt bauseits durch den Torlieferanten. Schematische Zuordnung Klingelanlage: - Klingelanlage nebst Durchfahrt: für WE6 - WE8 - Klingelanlage Haustür Zimmermannstr.: für Zimmermannstr. + WE42 Bertramstr. - Klingenlanage Haustür Bertramstr.: Für Einheiten Bertramstr. ohne WE42 Aufbau: Klingeltaster werden bauseits bereitgestellt, so dass ein Türlautsprecher-Modul in die Briefkastenanlage integriert wird durch den AN zur Anbindung an eine fremde Klingeltableau-Briefkastenanlage. Klingelanlage für die Tordurchfahrt wird lediglich gesamtheitlich errichtet (mit 3 Klingeltaster). 455 Fernseh- und Antennenanlagen Die Fernsehversorgung erfolgt über das Kabelfernsehnetz (welcher im Bestand existiert). Erweiterungsmaßnahmen sind hier nicht vorgesehen vorab, eine vom AN eigenständige Prüfung der möglichen Schaltstellen ist eigenständig zu erfolgen. Die öffentliche Enspeisung/Erschließung erfolgt bis zu den jeweiligen HÜP im Technikraum. Die sternförmige Verteilung zu den jeweiligen Wohneinheiten erfolgt über ein Koaxialkabelnetz, welche für die Breitbandversorgung des Kabelnetzversorgers als zugelassen gilt. Die Versorgung der Wohneinheiten (Übergabe Wohneinheit) erfolgt in den jeweiligen Medienverteilungen. Herin erfolgt die Setzung eines BK-Verteilers, welche als Schnittstelle gilt. Von hier aus erfolgt die Verteilung innerhalb der Wohneinheit bis zu den jeweiligen Anschlussdosen. Für die jeweiligen Enddosen sind dementsprechende Abschlusswiderstände vorzusehen, für durchgeschliffene Anschlusdosen, dementsprechende Berücksichtigung bei der Wahl der Anschlussdose. Hierbei ist auf Freigabe durch den Kabelnetzversorger vor Abruf/Bestellung und Einbau der Anschlussdosen sowie der weiteren Komponente zu achten! 456 Gefahrenmeldeanlagen Brandmeldeanlage (BMA) In den Wohnräumen werden batteriebetriebene autarke Rauchwarnmelder vorgesehen, gemäß Mindestausstattung, ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr. Hier sind die Vorgaben der HBO §14 Abs.2 zur Rauchmelderpflicht zu berücksichtigen. Rauch-/Wärmeabzugsanlage (RWA) Gemäß aktuellem Brandschutzkonzept sind für beide Treppenhäuser jeweils Rauchabzugsanlagen vorgesehen. Diese werden gemäß DIN 18232 und den Vorgaben der MBO / LBO vorgesehen. In Hessen ergänzend zur HBO §33. Ausbau: - wirksame Öffnungsfläche bauseits - RWA Zentrale in oberster Etage - Akkupack, Notstrom für 72h gem. EN 12101-10 - RWA Taster mind. im EG und oberster Etage - RWA Steuereinheit / Motorsteuerung - Wind- und Regenwächter, Montage auf Dach - Rauchmelder für TRH bei RWA Zentrale - Steuerung nach EN 12101-9 457 Übertragungsnetze Im Rahmen der technischen Anlagen wird eine anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlage als strukturierte Verkabelung vorgesehen. Die strukturierte Verkabelung beinhaltet eine einheitliche Sekundärverkabelung nach dem Prinzip einer nutzungsunabhängigen Vorverkabelung. Dieses System gestattet die Nutzung heutiger sowie zukünftiger Kommunikationssysteme und wird gemäß den Vorgaben der EN 50173 und EN 50174 geplant. Die Netzwerkverkabelung erfolgt immer in den jeweiligen Wohneinheiten intern und besteht aus: - Multimediaverteiler mit einem integrierten Patchfeld - jeweils eine UAE Anschlusseinheit RJ45 in der Wohneinheit (Anzahl gemäß Planung) Die Verkabelung selbst via Kat.7 Leitungen, Duplex. Hinweis Glasfasernetz Keine Abstimmungen / Vorrrüsten gegeben.
Anlagenbeschreibung
Hinweistext Fabrikatsabfragen In einigen Leistungspositionen werden Fabrikatsabfragen vorgenommen. In diesen Positionen hat der Bieter die Möglichkeit ein gleichwertiges Fabrikat zum genannten Leitfabrikat anzubieten. Sollte hier keine Eintragung durch den Bieter erfolgen, gilt das Leitfabrikat als angeboten. Wird ein gleichwertiges Fabrikat angeboten, ist die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Die vergleichbaren Merkmale sind schriftlich zu dokumentieren und dem Angebot beizufügen. Für alle Systemkomponente ist ein einheitliches Fabrikat / Typ anzubieten, ausgenommen sind Positionen, in welche gesonderte Fabrikate und Typen benannt werden. Von den Systemkomponenten abweichende und vergleichbare Fabrikate / Typen sind bei Kabel, Leitungen und Installationsmaterial möglich.
Hinweistext Fabrikatsabfragen
01 Starkstromanlagen
01
Starkstromanlagen
01.01 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
Niederspannungsschaltanlagen
01.02 Niederspannungsinstallation
01.02
Niederspannungsinstallation
01.03 Beleuchtungsanlagen
01.03
Beleuchtungsanlagen
02 Erdung- und Blitzschutzanlagen
02
Erdung- und Blitzschutzanlagen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Blitzschutzanlagen - DIN 18384 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Die Blitzschutzanlage ist im Grunde unberührt, da es sich um einen Innenausbau sowie eine Aufstockung handelt, ohne Änderung der Außenanlagen / Fundamente / Grundkörper des Objekts. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Es sind keine Arbeiten im Außenbereich hierzu gegeben. Es erfolgt eine Generalsanierung des Gebäudetraktes, die allgemeine Erdungsanlage im Fundament sowie etwaige Blitzschutzeinrichtungen (äußere) sind hiervon unberührt. 0.2.2 Die "allgemeine Baubeschreibung" gibt nähere Auskunft über die Bauart des Gebäudes. 0.2.3 Art und Beschaffenheit des Untergrundes gemäß der allgemeinen Baubeschreibung. 0.2.4 Dachgewerk keine Relevanz 0.2.5 Außenputz keine Relevanz 0.2.6 Dach als Satteldach und als Flachdach ausgebildet 0.2.7 Sämtliche größere Metallteile befinden sich innerhalb des Gebäudes, wie Heizungszentrale, Sanitärtechnik und E-Technikraum. 0.2.8 Das Baufeld wird wahrscheinlich von metallenen Versorgungsleitungen erschlossen (unersichtlich im Bestand). 0.2.9 Die Erschließung des Baufelds im Bestand ist nicht auskömmlich untersuchbar. 0.2.10 Im Zuge des Innenausbaus / der Sanierung werden neue Erdbefestigungsanschlusspunkte für etwaige metallische Anlagen benötigt. Die Fundamenterdungsanlagen im Bestand bleibt unberührt, vielmehr wird die bestehende Erdungsanlage wiederverwendet. 0.2.11 Die Erdung von sämtlichen Wasser- und Gasrohren sowie sonstigen metallischen Bauteilen (welche gemäß den Vorschriften der DIN / VDE Normungen vorgeschrieben sind) an die Erdung angebunden. Der Trennungsabstand zu metallischen Bauteilen sind einzuhalten. 0.2.12 Ein Prüfbuch ist hierfür vorgesehen. Dieser ist durch den AN zu liefern. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Von dieser ATV abweichende Regelungen, welche in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen vermerkt sind, sind zu berücksichtigen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
02.02 Erdungsanlagen
02.02
Erdungsanlagen
03 Fernmelde- und informationstechn. Anlage
03
Fernmelde- und informationstechn. Anlage
03.01 Telefonanlage
03.01
Telefonanlage
03.02 Such- und Signalanlagen
03.02
Such- und Signalanlagen
03.03 Fernsehanlage
03.03
Fernsehanlage
03.04 Gefahrenmeldeanlagen
03.04
Gefahrenmeldeanlagen
03.05 Übertragungsnetze
03.05
Übertragungsnetze
04 Brandschutz
04
Brandschutz
04.01 Brandschutztechnische Arbeiten
04.01
Brandschutztechnische Arbeiten
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Baustelleneinrichtung
05.01
Baustelleneinrichtung
05.02 Prüfungen und Abnahmen
05.02
Prüfungen und Abnahmen
05.03 Stundenlohnarbeiten
05.03
Stundenlohnarbeiten
05.04 Wartung
05.04
Wartung
05.05 Sonstiges
05.05
Sonstiges