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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Der persönliche Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ist in die enstprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und wird, wenn im LV nicht gesondert aufgeführt, nicht gesondert vergütet. Alle zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen behördlichen und sonstigen Vorschriften sind beinhaltet, ebenso eine sach- und fachgerechte Ausführung. Die zur Verwendung gelangenden Baustoffe müssen ein amtliches Prüfzeichen haben oder sind vor dem Einbau durch eine zugelassene Materialprüfstelle auf ihre Eignung zu untersuchen. Falls die Durchführung der Eignungs- und Güteprüfungen der Baustoffe in DIN-Normen geregelt ist, sind diese anzuwenden. Außerdem dürfen sämtliche Geräte und Maschinen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen verwendet werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse befinden sich in dem Baustellenordner vor Ort. Hinweise zur Sauberkeit und Grundsätzliches Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich geordnet zu hinterlassen. Zusätzliche Vetragsbedingungen Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN und ZTV in ihrer jeweils neuesten Fassung sowie alle mitgeltenden Normen und Regelwerke. Für den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist die DIN 18920  zu beachten. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen umfassen insbesondere in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe aktuell gültigen Fassung: -  Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) -Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Ingenieurbau (ZTV-Ing) Im Rahmen der Wegebauarbeiten zu beachten: - ZTV E-StB - ZTV SoB-StB - ZTV Ew-StB – ZTV Asphalt-StB – TL Asphalt-StB – TL Gestein-StB – DIN 18300 Erdarbeiten – DIN 18301 / DIN 18302 Entwässerungs- und Wasserhaltungsarbeiten – DIN 18304 / DIN 18306 Verbau- und Rammarbeiten – DIN 18331 / DIN 18332 Beton- und Stahlbetonarbeiten – Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – AVV / LAGA (Entsorgung) Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen können nach Maßgabe des jeweiligen Baufortschritts und in Abstimmung mit der Bauleitung gewährt werden; sie sind auf eine Abschlagszahlung pro Monat begrenzt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis geprüfter und bestätigter Aufmaßblätter. Abrechnung zu Pauschalpositionen Pauschalpositionen werden nach Baufortschritt vergütet. 70 % der Pauschale sind nach nachgewiesenem Baubeginn abrechenbar, die verbleibenden 30 % nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Voraussetzung sind prüffähige Unterlagen und die Bestätigung durch die BÜ. Angebotshinweis Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe des Angebots vom Zustand der künftigen Baustelle und damit über die örtlichen Bedingungen informiert. Abkürzungen Die im Folgenden verwendete Abkürzung AG bezeichnet den Auftraggeber. Die Abkürzung AN bezeichnet denjenigen Auftragnehmer, dessen Vertrags-Soll mit dieser Unterlage definiert wird. Die Abkürzung BÜ bezeichnet die örtliche Bauüberwachung. Der Begriff 'Baustelle' umfasst im weiteren LV die Arbeitsbereiche der beschriebenen Leistungen.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung:
01 Technische Bearbeitung
01
Technische Bearbeitung
01.01 Technische Bearbeitung, Qualitätssicherung
01.01
Technische Bearbeitung, Qualitätssicherung
01.03 Planungsleistungen
01.03
Planungsleistungen