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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 Abbruch und Demontagearbeiten
08
Abbruch und Demontagearbeiten
Abfallrechtliche Verantwortung und Entsorgung Abfallrechtliche Verantwortung und Entsorgung
(1) Der AN übernimmt im Rahmen der ihm Übertragenen Leistungen die Funktion des Abfallbesitzers und - soweit rechtlich zulässig - des Abfallerzeugers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz.
(2) Der AN ist verpflichtet sämtliche bei der Ausführung der Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und schadlos nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu beseitigen.
(im Folgenden meint "Ensorgung" die Verwertung oder Beseitung nach Wahl AN unter berücksichtigung der geltenden Normen und Gesetze)
(3) Dies umfasst insbesondere:
- die getrennte Erfassung der Abfälle nach Fraktion
- die fachgerechte Lagerung auf der Baustelle,
- den Transport duch zugelassene Beförderer,
- die Übergabe an zugelassene Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen,
- die vollständige und prüffähige Nachweisführung (insbesonder nach Nachweisverordnung). Der AN führt den lückenlosen Nachweis über die Entsorgung der Abfälle. Die Daten (Mengen, Verwertungswege) sind dem AG durch den AN spätestens 10 Werktage nach erfolgten Entsorgung unaufgefordert vorzulegen.
(4) Der AN hat ausschließlich geeignete und - soweit erforderlich - zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe einzusetzen und deren Eignung auf Verlangen nachzuweisen.
(5) der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsorgung der im Rahmen seiner Leistung anfallenden Abfälle frei, soweit diese auf ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
(6) Die Regelungen der VOB/B, insbesondere zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen, bleiben unberührt.
(7) Die Entsorgungskosten werden durch den AN übernommen und sind in die entsprechenden Positionen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen, einzukalkulieren.
Ausnahme: Die Entsorgungsgebühren für gefährliche Abfälle werden auf Nachweis durch den AG (TFW) übernommen.
Abfallrechtliche Verantwortung und Entsorgung
Abfallschlüsselnummern Es fallen im Zuge der Abbruch und Demontagearbeiten insbesondere Abfälle folgender Zuordnung an:
Betonabbruch und Ausbrüche Talsperre + Rohrkeller
- 17 01 01 Beton (nicht gefährlich)
! SSC-Beton, Sulfatbelastet, kein Recycling zulässig
- 17.01.02 Ziegel (nicht gefährlich) ! Mörtel: SSC-Beton
Bauwerksabbrüche:
- 17 01 01 Beton (s.o.)
- 17 01 02 Ziegel
- 17 01 03 Ziegel, Fliesen und Keramik
- 17 01 03 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
- 17 02 01 Holz (Altholz) (z.B. Dachstühle, Fenster, Bootshaus)
- 17 02 02 Glas
- 17 02 03 Kunststoff
- 17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen (Dacheindeckungen)
- 17 04 05 Eisen und Stahl
- 17 04 11 Kabel
- 17 06 04 Dämmaterial
- ggf. 17 08 02
- 17 09 01 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
- 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Abfallschlüsselnummern
Allgemeine Angaben Die folgenden Unterlagen sind zu berücksichtigen und für die nachfolgend genannten Bauleistungen zu Grunde zu legen:
- 01_Allgemeine Baubeschreibung: Allgemeine Angaben zur Baustelle und Bauausführung
- 02_Bauablauf
- 03_Leistungsbeschreibung Abriss und Demontage Rohwasserpumpwerk und Einlaufbauwerk
- 04_Leistungsbeschreibungen Abriss Werkstattgebäude und Bootshaus
- 05_Bauzeitenplan
- Fotodokumentationen
- Bestandsunterlagen
- Planunterlagen
Angaben zur Baustelle
siehe Allgemeine Baubeschreibung
ergänzend:
bestehende Vorerkundungen:
Es liegen orientierende Schadstofferkundungen vor:
- Talsperre/Rohwasserpumpwerk: Rohrleitungen im Grundablassstollen (Farbe), Beton,
- Bootshaus (Farbproben)
Für das Werkstattgebäude liegt eine Bauwerkszustandsuntersuchung vor.
Die wesentlichen Informationen sind in den Leistungsbeschreibungen enthalten.
Lagerflächen: siehe allgemeine Baubeschreibung
Schutz- Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge Abriss Rohwasserpumpwerk sind die Grundablassleitungen vor Schädigungen zu schützen. Die Kosten sind in die jeweiligen Abbruchleistungen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Angaben zur Ausführung
siehe allgemeine Baubeschreibung
ergänzend:
Einzelne Bauteile (Rohrleitungsarmaturen, Pumpen, Antriebe etc.) sind fachgerecht auszubauen und dem AG zu Übergeben. Die Leistungen sind in den jeweiligen LV-Positionen beschrieben.
Betonabbruch darf auf Grund der Sulfatbelastung nicht als Recycling weiterverwendet werden (Siehe auch Hinweise Betonabbruch und Leistungsbeschreibung Hinweise Beton)
Aushub ist seitlich zu lagern
Wiederverwendung von Stoffen: Natursteine des Natursteinmauerwerks sind zur Wiederverwendung auf dem Betriebsgelände zuwischenzulagern(in Abstimmung mit AG). Transportweg bis 500m die Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die jeweiligen Abbruchleistungen einzukalkulieren.
Allgemeine Angaben
Betonabbruch Beton:
Sulfathüttenzement-Beton (SSC-Beton)
Der Beton wurde in orientierenden Untersuchungen wie folgt
eingestuft siehe Prüfbericht (B 242299, B 242301, B 252897 und B 252898)
Schadstoff: Sulfat
EBV - RC 2
Festigkeitsklasse: C35/45 bis C75/85
! Hochfester Beton ! Festigkeiten von bis zu 80 MPa möglich
Betonabbruch
08.01 Planungsleistungen/Dokumentation
08.01
Planungsleistungen/Dokumentation
08.02 Demontage Rohrleitungen und Anlagentechnik Rohwaserpumpwerk
08.02
Demontage Rohrleitungen und Anlagentechnik Rohwaserpumpwerk
08.03 Teillabbruch/Ausbrüche
08.03
Teillabbruch/Ausbrüche
08.04 Abbruch Hochbauteil Rohwasserpumpwerk
08.04
Abbruch Hochbauteil Rohwasserpumpwerk
08.05 Abbruch Werkstattgebäude + Bootshaus
08.05
Abbruch Werkstattgebäude + Bootshaus
08.06 Baubehelfe und zusätzliche Leistungen im Zuge Abbruch
08.06
Baubehelfe und zusätzliche Leistungen im Zuge Abbruch