Stahlbauarbeiten
TAG Sanierung MFH Bremen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: Planung / Bauablauf: Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen. Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten: Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt. Örtlichkeit und Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden. Vergütung - Abrechnung: Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten. Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt ! Ausführungsunterlagen, Baumaße: Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten,  Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären. Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden. Ausführung: Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen. Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen. Sauberhaltung der Baustelle: Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart. Baubesprechung: Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung). Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert. Sonstiges: Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird. Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden. Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Arbeits- und Unfallschutz: Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen. Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten: - Notfalltelefon - Feuerlöscher - Erste-Hilfe-Material - ausgebildeter Ersthelfer   (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn). Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten. Baustrom-Bauwasser-Bautoilette: Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung: - Bauwasseranschluss - Baustromanschluss - Baustellen-WC Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein. Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN. Bauwesenversicherung: Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme. Bauschild: Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein. Gewährleistung: Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre. Sicherheitsleistung: Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben. Vertrag: Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei: ........................................................... Deckungssumme bei Personenschäden: .......................................................................EUR Deckungssumme bei Sachschäden: .......................................................................EUR (erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 in Bremen-Hemelingen. Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme. Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage. Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut. Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt. Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten. Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen. Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden. Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht. Baugrundstück / Lagebeschreibung Bestehende Situation: Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis: mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen: 2.   Grundrisse 3.   Lageplan 4.   Gebäudeschnitt 6.   Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
ZTV Schlosserarbeiten Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18360 - Metallbauarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18358 - Rollladenarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 6834-1 - Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume; Anforderungen DIN 6935 - Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus Stahl DIN 16935 - Kunststoff-Dichtungsbahnen aus Polyisobutylen (PIB); Anforderungen DIN 18111-2 bis 4 - Türzargen - Stahlzargen DIN 18232 - Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 18250 - Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren DIN 18263-1 - Schlösser und Baubeschläge - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung - Teil 1: Oben-Türschließer mit Kurbeltrieb und Spiralfeder DIN 18263-4 - Schlösser und Baubeschläge - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung - Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb) DIN 18273 - Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen DIN 18799 - Steigleitern an baulichen Anlagen DIN 24537-1 - Roste als Bodenbelag - Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Weitere Begriffe und Definitionen zu DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und DIN EN ISO 4618-3 DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe - Teil 1: Allgemeine Begriffe DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen DIN EN 1125 - Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1154 - Schlösser und Baubeschläge - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1158 - Schlösser und Baubeschläge - Schließfolgeregler - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1192 - Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 1522 - Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung DIN EN 10027 - Bezeichnungssysteme für Stähle DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen DIN EN 10326 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen DIN EN 12207 - Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 - Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung DIN EN 12210 - Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Normen der Reihe DIN EN ISO 8501ff - Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen DIN EN ISO 9692-1 - Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur Schweißnahtvorbereitung - Teil 1: Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen, Gasschweißen, WIG-Schweißen und Strahlschweißen von Stählen DIN EN ISO 13920 - Schweißen - Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen - Längen- und Winkelmaße; Form und Lage ISO 6362-4 - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile aus Knetaluminium und Aluminium-Knetlegierungen, Teil 4: Strangpressprofile; Maß- und Formtoleranzen VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke: Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik, Grundlagen und Metallbauarbeiten Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: BGR 232 - Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGI 544 - Sicherheitslehrbrief für Metallbau-Montagearbeiten BGI 561 - Treppen BGI 563 - Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten BGI 588 - Merkblatt für Metallroste BGI 606 - Verschlüsse für Türen von Notausgängen Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt): DASt 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Die Merkblätter des Stahl-Informations-Zentrums, insbesondere: MB 382 - Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei MB 383 - Plattiertes Stahlblech MB 405 - Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme MB 434 - Wetterfester Baustahl MB 822 - Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei MB 823 - Schweißen von Edelstahl Rostfrei Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem abzustimmen. Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Schlosserarbeiten Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind. Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die Bauordnungen der Länder zu beachten; bei Unklarheiten ist der Architekt zu befragen. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur nicht rostende Teile zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden. Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem Auftraggeber zu entfernen. Werden vom Auftraggeber für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks zusätzliche Schutzvorrichtungen gefordert, so sind das Besondere Leistungen. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche Maßnahme. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt-Anschluss vorgesehen und bereitgestellt. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.5. der ATV/DIN 18360. Abschnitt 4.2.4 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggfls. durch zusätzliche Prüfungen, zu erwirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen.
ZTV Schlosserarbeiten
Werkplanung / Statik / Prüfstatik Planung / Werkzeichnungen / Statik / Prüfstatik / Muster / etc.: Für sämtliche nachfolgend beschriebenen Leistungen des Gewerks Schlosserarbeiten ist die Erstellung und Ausarbeitung von detailierten und fachlich umfangreichen Werkzeichnungen sowie die Erstellung der erforderlichen statischen Unterlagen sowie die ggfls. erforderlich behördliche Prüfung der statischen Unterlagen mit ein zu kalkulieren. Die Planunterlagen müssen die Ausführung hinreichend dokumentieren und darstellen. Die Zeichnungen sind dem lokalen Architekten rechtzeitig (min. 2 Wochen vor Fertigungsbeginn) zur Freigabe vorzulegen. Gleichfalls sind bei Bedarf alle relevanten Metalloberflächen zu bemustern! Alle Änderungen (Materialien, Dimensionen etc.) welche sich aus der Statik bzw. Werkplanung ergeben, sind bei der nachfolgenden Kalkulation mit ein zu kalkulieren.
Werkplanung / Statik / Prüfstatik
01 Innengeländer
01
Innengeländer
Beschreibung vorhandenes Innengeländer Geländer aus Stahl, wie folgt: Alle Bauteile aus Stahl, Handlaufhöhe ab OK Aufkantung bzw. OK Bodenbelag ca. 900 mm - Pfosten: Vierkantstahl 20 / 20 mm, Pfosten-Abstand: ca. 1000 mm (gleichmäßige Aufteilung), einbetoniert in Treppenstufen - Handlauf und Untergurt: Flachstahl 40 / 8 mm durchgehend mit angeformten Krümmlingen, Stöße und offene Anschnitte verschweißt. - Füllstäbe: Flachstahl 20 / 5 mm, teilweise mit Drehung zwischen Ober- und Untergurt geschweißt Abstand <= ca. 110 mm
Beschreibung vorhandenes Innengeländer
01.__.010 Innengeländer überarbeiten Geländer aus Stahl, gemäß vorgenannter Grundposition Innengeländer, überarbeiten: - verbogene Abschnitte richten - Fehlstellen ergänzen - lose Verbindungen / Schweißnähte befestigen bzw. nachbessern Gesamtlänge (von KG bis DG): ca. 15,0 m Abrechnung nach Stundenaufwand: (geschätzt 2 Mann je 3 Tage)
01.__.010
Innengeländer überarbeiten
48,00
h
01.__.020 Materialanteil zu Stunden Materialanteil zu Stunden.
01.__.020
Materialanteil zu Stunden
P
1,00
psch
01.__.030 Handlaufüberzug PVC STANDARD Geländer 40x8mm erneuern Handlaufüberzug PVC STANDARD für Geländer-Flachstahl erneuern. Flachstange 40 mm breit, Stärke:5-8 mm Ausführung durchlaufend, horizontal und vertikal gekrümmt Einschl. Demontage und der erforderlichen  Untergrundvorbereitung wie Reinigen und Glätten der Flachstahl-Oberfläche. Profil vorwärmen und schrittweise - in kleinen Abschnitten, beginnend von oben montieren. Überschüssiges Profil nach dem Abkühlen mit einer feinen Säge für Kunststoffe abschneiden. Offene Enden mit Endkappen verschließen. Farbton nach Wahl des AG aus der Angebotspalette des Herstellers.
01.__.030
Handlaufüberzug PVC STANDARD Geländer 40x8mm erneuern
15,00
lfdm
Stundenlohn
Stundenlohn
Hinweis Stundenlohn Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen. Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen oder wegen Fortfall der Pos. können nicht gestellt werden. Geleistete Lohnstunden werden vergütet mit den angebotenen Verrechnungssätzen, in die alle Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten einzurechnen sind.
Hinweis Stundenlohn
01.__.040 Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssatz für einen Facharbeiter.
01.__.040
Stundenlohnarbeiten
E
10,00
h
02 Briefkastenanlagen
02
Briefkastenanlagen
02.__.010 Briefkastenanlage, freistehend (12 Einheiten) Briefkastenanlage, freistehend Fabrikat: RENZ Ausführung nach DIN EN 13724 bestehend aus: - 12 Stück Briefkästen, b= 370 mm, h= 220 mm, T= 270 mm Anordnung: 3 Reihen Kästen übereinander komplett aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichtetem Galfan-Stahl (Farbton RAL nach Wahl des AG) flächenbündige Einwurfklappe, geräuschgedämpft Entnahmetür als Drehtür mit Posthaltefach Schloss, zwei Schlüssel Namensschild, vandalismusgeschützt, Alu zusätzliches 2. Schild, vandalismusgeschützt, Alu (Werbung - keine Werbung) - 1 Stück RENZ QUADRA Verkleidung, 4-seitig, aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichtetem Galfan-Stahl (Farbton RAL nach Wahl des AG), Regenabweiser Abmessungen: b= ca. 152 cm, h= ca. 70 cm, t= ca. 29 cm einschl. Rückwand aus Stahlblech - 2 Stück RENZ Rechtrohrständer 80 x 40 mm, seitlich montiert, mit Fußplatten aus Edelstahl V4A, aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichtetem Galfan-Stahl (Farbton RAL nach Wahl des AG), Fachgerecht herstellen, liefern und montieren, einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
02.__.010
Briefkastenanlage, freistehend (12 Einheiten)
1,00
Stck
03 Schließanlage
03
Schließanlage
03.__.010 Schließplan Schließplan in Zusammenarbeit und Abstim­mung mit dem Bauherren bzw. dem Nutzer mit Be­stim­mung der Grup­pen und Untergruppen etc. fest­legen. Das Er­geb­nis in Übersichtsplänen im Maß­stab 1:100 über­sicht­lich dar­stellen. Die Lie­fer­angaben für die Schließ­zy­lin­der aufnehmen (Zylinderart und -länge, Aus­mit­tig­keit, etc.). Vergütung pauschal für das gesamte Bau­vor­haben. Schlossanzahl: ca.  26 St
03.__.010
Schließplan
P
1,00
psch
03.__.020 Profildoppelzylinder im WILKA-Wendeschlüssel-System Profilzylinder für Zentralschließanlage ohne übergeordneten Generalschlüssel: Profildoppelzylinder im WILKA-Wendeschlüssel-System 3VE, massiv Messing matt vernickelt, Grundlänge 030/030, Zylinder nach DIN 18252 / EN 1303, je Zylinderseite mit 6 Spezial-Sperrstiftpaaren aus verschleißarmem Sondermessing, mit bis zu zwölf zusätzlichen Sperrelementen in zwei Ebenen, ein Gehäusestift als serienmäßige Anbohrhemmung aus gehärtetem vernickeltem Stahl, Federn aus Nirostadraht, 1-teiliger Sinterstahl-Schließbart. Schlüssel im Spezialprofil 3VE mit zusätzlichem Proctectorstift, mit Variierungsnuten, deren sich schneidende Nutflanken auf Geraden verlaufen, die durch die Endpunkte eines Halbkreisbogens gehen und sich in einem auf dem Halbkreisbogen liegendem Punkt schneiden. Schutz gegen Abtast- und Nachsperrversuche durch engen, labyrinthisch verlaufenden, parazentrischen Schlüsselkanal, der die Mittelebene viermal durchdringt. Verstärkte Schlüsselführung durch ballige Zylinderkerne. Mit Zylinderbefestigungsschraube, mit je 3 Protector-Neusilberschlüsseln.
03.__.020
Profildoppelzylinder im WILKA-Wendeschlüssel-System
26,00
Stck
03.__.030 Zulage NOT- und GEFAHRENFUNKTION Zulage für Profildoppelzylinder im WILKA-Wendeschlüssel-System 3VE, mit NOT- und GEFAHRENFUNKTION, massiv Messing matt vernickelt, Grundlänge 030/030, Zylinder nach DIN 18252 / EN 1303, je Zylinderseite mit 6 Spezial-Sperrstiftpaaren, sonst wie vor.
03.__.030
Zulage NOT- und GEFAHRENFUNKTION
26,00
Stck
03.__.040 Zulage für Freilauf-Zylinder für Getriebeschlösser (FZG) Zulage für Profildoppelzylinder im WILKA-Wendeschlüssel-System 3VE, Freilauf-Zylinder für Getriebeschlösser (FZG), massiv Messing matt vernickelt, Grundlänge 030/030, Zylinder nach DIN 18252 / EN 1303, je Zylinderseite mit 6 Spezial-Sperrstiftpaaren, sonst wie vor.
03.__.040
Zulage für Freilauf-Zylinder für Getriebeschlösser (FZG)
26,00
Stck
03.__.050 Verlängerungen für Profildoppelzylinder je 10 mm Verlängerungen für Profildoppelzylinder, je Seite, je angefangene 10 mm, bis 100 mm Gesamtlänge.
03.__.050
Verlängerungen für Profildoppelzylinder je 10 mm
52,00
Stck
03.__.060 Einzelschlüssel, (Mehrschlüssel) Einzelschlüssel, (Mehrschlüssel), bei gleichzeitiger Lieferung der Schließanlage.
03.__.060
Einzelschlüssel, (Mehrschlüssel)
E
1,00
Stck

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