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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Text Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Planung / Bauablauf:
Es wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten ausgegangen.
Der AN gewährleistet, den vorgegebenen Zeitrahmen für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten einzuhalten:
Hierzu wird ein Mitarbeiterstamm von ......... Personen (erforderliche Angabe AN) für dieses Bauvorhaben eingeteilt.
Örtlichkeit und Besichtigung:
Vor Abgabe des Angebotes ist die Örtlichkeit zu besichtigen. Der AN hat sich über Art und Umfang der auszuführenden Leistungen auf der Baustelle zu informieren, insbesondere auch bei den zuständigen Ämtern und Stellen in Bezug auf den Verlauf von Leitungen und sonstige, evtl. die Bauausführung beeinträchtigenden Gegebenheiten.
Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden.
Vergütung - Abrechnung:
Sämtliche Positionen sind, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes ausgeschrieben, in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung sämtlicher Materialien einschl. Antransport, Gestellung und Abtransport sämtlicher Hilfsmittel anzubieten.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle, einschl. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. der notwendigen Hebe- und Transportwerkzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Pauschalisierung der im folgenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten ist beabsichtigt !
Ausführungsunterlagen, Baumaße:
Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN - sofern er nicht zur Erstellung der Ausführungsunterlagen nach Vertrag verpflichtet ist - vom AG nach Baufortschritt übergeben. Soweit erforderlich, ist der AN verpflichtet, vom AG diese Unterlagen unverzüglich schriftlich anzufordern.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistungen die Ausführungsunterlagen der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten mit dem AG zu klären.
Alle Maße sind auf der Baustelle zu prüfen und vom AN verantwortlich auf der Baustelle zu nehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Plänen vermerkt ist. In den Zeichnungen / Leistungsbeschreibungen festgestellte Maßdifferenzen sind der Bauleitung zu melden.
Ausführung:
Soweit bauseitige Leistungen ausgeführt werden bzw. erforderlich werden, die zur Vertragserfüllung des AN notwendig sind, wird der AN diese dem AG schriftlich unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraumes detailliert in Art und Umfang angeben und sich nach deren Ausführung überzeugen, dass sie fach- und termingerecht ausgeführt wurden. Soweit der AN hierfür Pläne und Unterlagen benötigt, wird sie der AG nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Anforderung dem AN zur Verfügung stellen.
Sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die mit der Ausführung der Leistungen erforderlich werden, hat der AN zu treffen. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Vorhandene Schutzabdeckungen und Geländer o.ä., die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäss herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Massnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Diebstahl, Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen.
Sauberhaltung der Baustelle:
Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und mindestens einmal in der Woche den durch seine Leistungen entstandenen Schmutz, Schutt und Abfall (z.B. Frühstücksabfall, Verpackungsmaterial, Schutt bis 1cbm) entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Arbeitsbereich ist mind. wöchentlich besenrein zu hinterlassen. Nach Fertigstellung der Leistungen sind sowohl Lager- als auch Arbeitsplätze und die Baustelle zu räumen und in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Die Verfahrensweise bei Verstößen wird im Rahmen der Vergabeverhandlung erörtert und vereinbart.
Baubesprechung:
Der AN ist verpflichtet, einmal wöchentlich auf der Baustelle an allgemeinen Baubesprechungen teilzunehmen (nach Absprache mit der Bauleitung).
Beim unentschuldigten Fernbleiben bzw. Fernbleiben ohne Zustimmung der AG-Bauleitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- brutto fällig. Diese gilt für jeden Baubesprechungstermin gesondert.
Sonstiges:
Für alle Unterlagen des AG, seiner Architekten und Sonderfachleute etc., die der AN im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauvorhabens erhält, besteht Urheberschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass in den Unterlagen hierauf nocheinmal gesondert hingewiesen wird.
Der AN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung ihm übergebene und von ihm für dieses Bauvorhaben erstellte Unterlagen, Zeichnungen, Pläne etc. anderweitig zu verwenden.
Veröffentlichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Arbeits- und Unfallschutz:
Die Arbeiten sind entsprechend der Baustellen-VO durchzuführen.
Sämtliche Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten, darüber hinaus hat der AN für seine Arbeiten folgendes ständig bereit zu halten:
- Notfalltelefon
- Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Material
- ausgebildeter Ersthelfer (namentliche Benennung vor Arbeitsbeginn).
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, seinen Angaben ist Folge zu leisten.
Baustrom-Bauwasser-Bautoilette:
Für alle am Bau beschäftigten Firmen stellt der AG zur Verfügung:
- Bauwasseranschluss
- Baustromanschluss
- Baustellen-WC
Das Heranbringen der Versorgungseinrichtungen ab der bauseits gestellten Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN.
Für die Kosten des Versorgungseinrichtungen behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,40 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke ist Sache des AN.
Bauwesenversicherung:
Für das Objekt wird eine Bauwesenversicherung vom AG abgeschlossen. Der AN zahlt dafür eine pauschalen Betrag von 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme.
Bauschild:
Für die Kosten des Bauschildes behält der AG einen pauschalen Betrag von 0,10 % der Bruttoabechnungssumme ein.
Gewährleistung:
Die Parteien vereinbaren eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren, für Abdichtungsarbeiten sowie WU-Betonbauteile 10 Jahre.
Sicherheitsleistung:
Der AN hat dem AG bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu übergeben.
Vertrag:
Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Versicherungsschutz:
Die Haftpflichtversicherung des Bieters besteht bei:
...........................................................
Deckungssumme bei Personenschäden:
.......................................................................EUR
Deckungssumme bei Sachschäden:
.......................................................................EUR
(erforderliche Angaben AN)
Text Allgemeine Vorbemerkungen
Text Baubeschreibung Baubeschreibung
Das hier beschriebene Bauvorhaben befindet sich in der Hannoverschen Straße 111 und 111a in Bremen-Hemelingen.
Es handelt sich um die Brandschadensanierung nach einem Wohnungsbrand in der 1. Etage im Haus 111; das Nachbargebäude 111a wurde in Teilbereichen ebenfalls beschädigt und die angrenzenden Wohnungen gehören ebenfalls zur Sanierungsmaßnahme.
Das Gebäude 111 ist Teil einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäudeteilen, Gewerbeeinheiten sowie einer Garagenanlage.
Die Gebäude wurden konventionell gemauert, die Decke über EG ist betoniert, in den oberen Geschossen wurde eine Holzbalkendecke eingebaut.
Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgeführt.
Das Gebäude 111 besteht aus 1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und 1 Dachgeschoss. Es befinden sich jeweils 4 Wohnungen auf jeder Etage. Insgesamt 12 Wohneinheiten.
Im Kellergeschoss befindet sich die Heizungsanlage für den gesamten Baukomplex sowie die Abstellräume für die Wohnungen.
Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen teilweise über eine Terrasse, im Obergeschoss verfügen die Wohnungen teilweise über einen Balkon; im Dachgeschoss sind keine Balkone vorhanden.
Im Zuge der Erstmaßnahmen wurde das Gebäude komplett entkernt, der Dachstuhl erneuert und die Fenster ausgetauscht.
Baugrundstück / Lagebeschreibung
Bestehende Situation:
Es werden keine Lagerräume für Materialien und keine Mitarbeiter-Aufenthaltsräume vom AG zur Verfügung gestellt. Falls diese benötigt werden, sind sie auf einem mit der Bauleitung abzustimmenden Platz im Außenraum aufzustellen, dies gilt insbesondere auch für die im Bauablauf später arbeitenden Ausbaugewerke. Während des Bauablaufs ist mit Umlagerungen zu rechnen.
Text Baubeschreibung
Text beigefügte Unterlagen Anlagenverzeichnis:
mit desem Leistungsverzeichnis übergebene Unterlagen:
2. Grundrisse
3. Lageplan
4. Gebäudeschnitt
6. Bautechnische Stellungnahme des Ing.-Büros KTC
Die vorgenannten Unterlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.
Text beigefügte Unterlagen
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinweis Baustelleneinrichtung Art und Umfang der Baustelleneinrichtung und Lagerung auf der Baustelle sowie Anlieferung auf die Baustelle sind vor Ausführung der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Hinweis Baustelleneinrichtung
01._.010 Baustelleneinrichtung für die Gesamtbauzeit Baustelleneinrichtung.
Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit (=Gesamtbauzeit!) sowie Räumung der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Verunreinigungen, mit folgenden, in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen:
- Lager- und Arbeitsplätze
- Verkehrssicherungseinrichtungen einschl. Leistungen
zur Verkehrssicherung
- Baustellenbeleuchtung für die angebotene Bauzeit
- Tagesunterkünfte einschl. Sanitäreinrichtungen für alle am
Bau beteiligten Gewerke
- Lagerräume, Werkstätten, Magazine, Unterstelleinrichtungen
- Maschinen und Geräte
- Baubüro zur eigenen Nutzung
- alle sonstigen Kosten, die der AN zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat
- Sicherungsmassnahmen insbesondere der Verkehrswege auf
und vor dem Grundstück, einschl. Säuberung und
Schneeräumung usw., für eine ausreichende
Wegebeleuchtung ist zu sorgen.
- Liefern und Vorhalten der Erste-Hilfe-Ausstattung für alle am
Bau beteiligten Gewerke im Baustellencontainer sowie die für
die Baustellensicherungsmassnahmen erforderliche
Beschilderung.
- Aushang SIGE-Plan und Baustellenverordnung an
zugänglicher Stelle.
- ebenso sind die Nachbargrundstücke an der Grenze absolut
zuverlässig und unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur
Übergabe zu schützen.
Sämtliche notwendigen Innengerüste für die nachfolgenden Arbeiten sind enthalten.
Der AN hat sämtliche Absturz- und Bausicherungsmaßnahmen durchzuführen und bis zum Einbau der endgültigen Geländer bzw. Sicherungselemente vorzuhalten.
Die Innentreppengeländer sind so zu montieren, dass bauseitige Betonwerksteinarbeiten möglich sind (Randüberstand des Belages beachten).
Der Polier sorgt dafür, dass über die gesamte Bauzeit die Zäune und Bauzugänge nach Arbeitsende täglich verschlossen werden.
Ganztägige Anwesenheit eines Poliers mit Telefon für die gesamte Rohbauzeit.
Leistungen, die der AG über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
Leistungszeit = Gesamtbauzeit
01._.010
Baustelleneinrichtung für die Gesamtbauzeit
P
1,00
psch
01._.020 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss herstellen in kompletter Leistung.
Für die Ausführung der eigenen Leistungen und für alle Folgegewerke bis zur Baufertigstellung vorhalten; einschl. Verteilungen und Anschlussleitungen.
Die Mitbenutzung aller übrigen Gewerke ist zu gewährleisten.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke wird gesondert mit dem AG verhandelt.
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der Bauwasseranschluss wieder zu beseitigen.
Vorhaltung: 4 Wochen
01._.020
Bauwasseranschluss
1,00
Stck
01._.030 Längervorhaltung Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss über die Grundhaltung hinaus vor- und instandhalten.
Abrechnung nach Stück x Wochen.
01._.030
Längervorhaltung Bauwasseranschluss
36,00
Wo
01._.040 Baustromanschluss Baustromanschluss herstellen in fertiger Leistung.
Baustromananschluß mit Verteilerkästen,
einschl. Anschlussleitungen herstellen, betriebsfertig montieren und während der gesamten Bauzeit vorhalten.
Der erforderliche Baustellenverteiler sowie die Stomkosten sind vom AN zu übernehmen und allen anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Anschluss:
An das öffentliche Netz des Energieversorgungsunternehmens.
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der Baustromanschluss wieder zu beseitigen.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten der Folgewerke wird gesondert mit dem AG verhandelt.
Vorhaltung: 4 Wochen.
01._.040
Baustromanschluss
1,00
Stck
01._.050 Längervorhaltung Baustromanschluss Baustromverteilungen und -unterverteilungen inkl. Zuleitungen über die Grundhaltung hinaus vor- und instandhalten.
Abrechnung nach Stück x Wochen.
01._.050
Längervorhaltung Baustromanschluss
36,00
Wo
01._.060 WC-Kabine bereitstellen WC-Kabine; als Mobil-WC; für die Nutzung der am Bau beteiligten Ausbaufirmen antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen;
inkl. regelmäßiger Ver- und Entsorgung nach Erfordernis.
WC-Anlage und Wasserbecken mit Zubehör.
Leistung einschl. Umsetzen nach Erfordernis.
Bereitstellung: 4 Wochen.
01._.060
WC-Kabine bereitstellen
1,00
Stck
01._.070 Längervorhaltung WC-Kabine Längervorhaltung der WC-Kabine;
Mehr- / Minderkosten für längere bzw. kürzere Vorhaltezeit.
01._.070
Längervorhaltung WC-Kabine
36,00
Wo
01._.080 Sanitärcontainer liefern und aufstellen Sanitärcontainer liefern und aufstellen für die Benutzung aller am Bau Beteiligten. Contaner liefern, auf dem vorhandenen Untergrund aufstellen und alle Anschlüsse frostgeschützt herstellen;
Container wärmegedämmt, Fenster mit Außenrollladen und Klappläden; nach Aufforderung den Container abbauen und abfahren.
Containergröße und Ausstattung nach BG-Richtlinien;
für 50 AK; mit:
- WC-Zellen mit WC-Becken
- Urinalbecken oder Urinalrinne
- Duschen
- Waschstellen oder 1 Waschrinne
- Seifenspender
- Papierhandtuchspender
- Wasserzapfstelle
- Beleuchtung
- Mülleimer
- Fenster
- Be- und Entlüftungsöffnungen
- Tür mit PZ-Schloß
- Zählereinrichtung für Wasser, Abwasser und Strom.
Zusätzlich zu den in der Grundposition enthaltenen Sanitäreinrichtungen! Nur nach Aufforderung durch die Bauleitung!
Vorhaltung: 4 Wochen
01._.080
Sanitärcontainer liefern und aufstellen
E
1,00
Stck
01._.090 Sanitärcontainer vor- und unterhalten Sanitärcontainer vor- und unterhalten;
Container wie in der Vorposition in vollem Wortlaut beschrieben; für die Dauer der Bauarbeiten in betriebsbereitem Zustand halten;
wie folgt:
- Reinigung täglich
- laufende Versorgung mit Seifen / Waschpasten,
Papierhandtüchern etc.
- Wartung des Containers; einschl. erforderlicher Reparaturen
- Gebühren und Kosten für die Ver- und Entsorgung
von Wasser / Abwasser und Strom.
Die Abrechnung erfolgt nach Stück x Vorhaltung in Wochen.
01._.090
Sanitärcontainer vor- und unterhalten
E
36,00
Wo
01._.100 Bauzaun Bauzaun, Stahlrahmen (Mobil), H=2,00m.
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton, einschl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., aufstellen und nach Abschluss aller Bauarbeiten abbauen und abfahren; einschl. Türe und Tore.
Zaunhöhe: 2,00m
Bauzaun vor- und unterhalten für die Dauer der gesamten Bauzeit; dazu ist der Bauzaun ständig geschlossen zu halten; nach Anlieferung von Material und anderen Stoffen sind die Türe und Tore wieder zu schliessen; schadhafte Zaunteile sind unaufgefordert auszuwechseln.
Abrechnung in Meter Bauzaun (m) x Woche (Wo).
01._.100
Bauzaun
4.000,00
m/Wo
01._.110 Bauzauntore Bauzaun-Tore (3,50m breit) als Zulage zur Vorposition.
Tore verschliessbar, passend zum Bauzaun.
Durchfahrtsbreite: 3,50m
Einschl. Liefern von 20 Schlüsseln zum Schloss.
Vorhaltung für die Dauer der Geamtbauzeit.
01._.110
Bauzauntore
P
1,00
psch
01._.120 Bautrocknungsgerät Bautrocknungsgerät.
Bautrocknung mit Bautrocknungsgeräten; 10 KW;
liefern, aufstellen, anschließen; vorhalten, entleeren.
Komplette Lieferung; exkl. Verbrauch Strom und Öl.
Nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung!
Vorhaltezeit: 4 Wochen
01._.120
Bautrocknungsgerät
E
1,00
Stck
01._.130 Baustahltür Baustahltür einbauen ca. 10 Monate vorhalten
und wieder abfahren;
inkl. Schliesszylinder und ca. 20 Schlüssel.
01._.130
Baustahltür
E
1,00
Stck
02 ABBRUCH- und AUSBESSERUNGSARBEITEN
02
ABBRUCH- und AUSBESSERUNGSARBEITEN
ZTV Mauerarbeiten ZTV Mauerarbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage:
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV / DIN 18330 - Mauerarbeiten.
Für die Abdichtung gegen Bodenfeuchte für die waagerechte Abdichtung in oder unter den Wänden
gilt Abschnitt 3.2.1 der DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten - und gleichwertig Abschnitt 7.2 von Teil 4 der DIN 18195.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4242 - Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung
DIN 4795 - Nebenluftvorrichtungen für Haussschornsteine
DIN 18515 - Außenwandbekleidungen
DIN EN 771-T 6 und T 7 - Festlegungen für Mauersteine
DIN EN 1051-1 - Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1:
Begriffe und Beschreibungen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Zu beachtende Technische Regeln:
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton)
Arbeitsgemeinschaft Ziegelelementbau e.V. und Güteschutz
Ziegelmontagebau e.V.:
Ziegelelement-Merkblatt - Allgemeine Montageanleitung Ziegelwandelemente
- Merkblatt für die fachgerechte Montage von Ziegelwandelementen
Güteschutz:
RAL-RG 517 - Schornsteinsanierung - Gütesicherung
RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung
RAL-RG 535/2 - Ziegelmontagebau; Gütesicherung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Steine / Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.
Steine und Ziegel für Verblend- und Sichtmauerwerk sind vor Transportschäden zu bewahren. Der Einbau von beschädigten oder verschmutzten Steinen und Ziegeln ist unzulässig.
Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppen dürfen auf der Baustelle nur dann gleichzeitig verwendet werden, wenn eine Verwechlsung ausgeschlossen ist. Dazu ist eine getrennte Lagerung und äußere Kennzeichnung erforderlich.
Anker aus nicht rostendem Stahl sind nach DIN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen.
Angaben zur Ausführung:
Allgemeines:
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Künstliche Mauersteine und Mauerziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sind in der Leistungsposition Formate vorgeschrieben, darf nur mit Zustimmung der Bauleitung davon abgewichen werden.
Sofern Passstücke lieferbar sind, sind diese grundsätzlich zu verwenden, wenn große Formate zum Einsatz kommen.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässsig.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird. Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig.
Brüstungsmauerwerk ist stets gleichzeitig mit dem Wandmauerwerk aufzumauern.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30cm und im Abstand von maximal 25cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nicht tragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist ein starrer Anschluss der Wand an Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen unzulässig.
Ein gleitender Anschluss ist auszubilden.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel.
Das in DIN 1053 geforderte vollflächige Ausbilden von Lagerfugen gilt auch für großformatige Steine und Bauteile; das Ausbilden von lediglich zwei Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und gilt als wesentlicher Mangel. Dünnbettmörtel ist mit Mörtelschlitten aufzutragen, sofern die Verarbeitungshinweise der Steinhersteller keine andere Auftragsart vorschreiben.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen.
Das Verfüllen von Restflächen in großformatigem Mauerwerk ist unzulässig.
Zuschnitte unter 5cm Länge sind zu vermeiden.
Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten.
Dübel zur Befestigung müssen den Anforderungen des Untergrundes entsprechen.
Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D 9) uneingeschränkt.
Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt weden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden;
sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben.
Nicht korrrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen.
Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksabdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen.
Zweischalige Haustrennwände müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle - auch im Bereich der Deckenauflager und der Brandwände über der Dachhaut - schalltechnisch entkoppelt sein. Um das Eindringen von Deckenbeton in die Hohlräume zu verhindern, sind die Fugen mit Folie abzudecken, falls eine Abmauerung nicht ausreichend ist. Die Folie ist nach Erhärten des Betons zu entfernen. Dämmungen sind beim Aufmauern fortlaufend einzubauen. Beim Abstreichen des Mörtels darf dieser nicht in den Zwischenraum fallen; nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauerwerk- und Deckenöffnungen mit Brandschutzanforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.).
Rücklagemauerwerk für Dichtungen gegen drückendes Wasser, welches wieder abzubrechen ist, darf nur in Mörtel der Normalmörtel-Qualität NM I gemauert werden. Wird auf der wasserabgewandten Seite der vertikalen Dichtung konstruktives Mauerwerk erstellt, so ist zwischen Dichtung und Mauerwerk ein 5cm breiter Zwischenraum zu belassen, der beim Aufmauern schichtweise mit NM II der Druckfestigekeit M 10 (gemäß DIN EN 998-2 und DIN V 18580) zu verfüllen und vorsichtig zu verdichten ist.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind grundsätzlich mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800 zu versehen.
Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
Ziegelmauerwerk:
Wird im Leistungsverzeichnis Mauerwerk ohne weitere Forderungen ausgeschrieben, so ist von Rezeptmauerwerk auszugehen.
Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln.
Vor Aufbringen von Ortbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochlochziegeln grundsätzlich abzudecken.
Sind für die Ausbildung von Ecken und Kanten im Außenmauerwerk bei großformatigen Zahnziegeln keine Formsteine vorhanden, sind kleinere Formate bei gleicher Saugfähigkeit einzubauen unter Beachtung von DIN 1053-1, Abschnitt 9.3.
Großformatige Ziegel dürfen nur durch Sägen oder spezielle Spaltwerkzeuge getrennt werden; Ausgleichsmörtel sind nicht zugelassen.
Beim Einsetzen von Dübeln ist zu beachten:
- Bei Hochlochziegeln dürfen keine Bohrhämmer eingesetzt werden
- Bei porosierten Lochziegeln sind Hartmetallbohrer zu verwenden.
Wände, Fensterbrüstungen und dergleichen aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbindung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grundsätzlich vor zu erwartenden
starken Niederschlägen und bei Arbeitsabschluss durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnässung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verrutschen und Verwehen zu schützen.
Kalksandsteinmauerwerk:
Außenecken von Kelleraußenwänden sind immer miteinander zu verzahnen.
Alle übrigen Wandanschlüsse können stumpf gestoßen werden. Dabei ist die Stoßfuge zwischen Längswand und stumpf gestoßener Querwand voll zu vermörteln. Der stumpfe Wandanschluß ist durch Einlegen von Edelstahl-Flachankern in die Mörtelfuge zu sichern.
Mauerwerk aus Betonsteinen:
Großformatige Leichtbetonsteine dürfen nur durch Sägen getrennt werden.
Ausgleichsmörtelfugen in Außenwänden sind unzulässig.
Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton:
Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken von Steinen zur Ausrichtung unzulässig.
Montageelemente für Brandwände dürfen nur mit vermörtelten Fugen versetzt werden.
Mörtel:
Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
Stürze:
Sind Flachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit U-Schale als verlorene Schalung eingebaut werden.
Stürze sind so abzusteifen, das sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus Ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5cm Auflager auf jeder Seite haben.
Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Vor Einbringen von Ortbeton sind die Ziegelschalen von Stürzen abzusteifen und vorzunässen.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Decken:
Bei massiven Dachdecken (bzw. bei Geschossdecken nach Absprache mit der Bauleitung) sind zur Vermeidung der Kantenpressung ca. 3cm breite und 1cm hohe Dämmstreifen raumseitig anzubringen.
Bei Aufbringen von Ortbeton sind die Ziegelhohlräume grundsätzlich abzudecken.
In Außenwänden sind die Stirnseiten der Deckenauflager zu dämmen; falls möglich, sind Deckenmauerungsziegel zu verwenden.
Falls in zu verputzenden Außenwänden für das Auflager von Stahlbeton-Dachdecken kein Gleitlager erforderlich ist, sind diese durch Rückverankerungen an der Innenseite der Außenwände anzuschließen, um die Gefahr konstruktionsbedingter Aufschlüsselungen und Risse zu minimieren.
Preisinhalte:
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18330 gelten als Nebenleistungen:
- Das Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Böden, Wänden und Decken.
- Das Glätten aller Flächen für die waagerechten Mauerwerksabdichtungen mit reinem Zementmörtel.
- Das Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer Formate (das Problem der Kantenpressung ist zu beachten).
- Schutzmassnahmen für Sichtmauerwerk.
- Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
- Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
- Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
- Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluß unbelassener Trennwände an Decken.
- Das Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen nach Herstellervorschrift bei der Montage von Systemblöcken und Modulblöcken aus Porenbeton.
- Das provisorische Abdecken von Trennfugen.
- Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen für Stürze und Decken.
- Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum Anschluß anderer Bahnen.
- Das Sichern von Außenwand-Verblendmauerwerk gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen.
Hilfskonstruktionen im Sinne von Nr. 4.1.1 DIN 18330 sind z.B. Lehrgerüste für Schalungen, Bögen, Gewölbe sowie Transportbrücken für die eigene Tätigkeit.
Abrechnungshinweise:
Werden Durchbrüche oder Schneidearbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach Längenmaß ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge. Gleiches gilt, wenn die Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt. Technisch notwendige Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden.
Sonstige Angaben zur Bauausführung:
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Der evtl. Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich zustimmungsbedürftig und muss im Vorfeld dem AN angezeigt werden. Dem Einsatz von Personal im Rahmen von osteuropäischen Werkverträgen wird nicht zugestimmt. Die Nachunternehmer müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung auf der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen.
Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
ZTV Mauerarbeiten
02._.010 Meterrissplaketten einschl. Anbringung.
Bezugshöhe ist jeweils OK FFB des Geschosses,
als Messpunkt für alle Gewerke, zum Verbleib unter Putz,
einschl. exaktem Einmessen.
02._.010
Meterrissplaketten
12,00
Stck
02._.020 Schw. Estrich/Dämmung, abbr., bis d=80 mm Estrich, schwimmend, einschl. Dämmlage und Trennschicht abbrechen; Bauschutt getrennt nach Estrich und Dämmmaterial entsorgen.
Estrichart: Zementestrich
Estrichdicke: ca. 40 mm
Dämmdicke: ca. 40 mm
02._.020
Schw. Estrich/Dämmung, abbr., bis d=80 mm
212,00
m2
02._.030 Schw. Estrich/Dämmung, abbr., bis d=80 mm, in kl. Flächen Estrich, schwimmend, einschl. Dämmlage und Trennschicht abbrechen; Bauschutt getrennt nach Estrich und Dämmmaterial entsorgen.
Estrichart: Zementestrich
Estrichdicke: ca. 40 mm
Dämmdicke: ca. 40 mm
Ausführung in kleinen Flächen bis ca. 1,0 m2
(z.B. im Bereich der Fensterbrüstungen)
Vor Beginn der Arbeiten ist der Estrich zur Abgrenzung einzuschneiden.
02._.030
Schw. Estrich/Dämmung, abbr., bis d=80 mm, in kl. Flächen
4,00
m2
02._.040 Kellertrennwände abbrechen Kellertrennwände in Holzbauweise demontieren und entsorgen.
Bauart: senkrecht montierte Massivholzbretter
Demontage komplett incl. Türen, Beschläge und sämtliches Befestigungsmaterial.
Raumhöhe: ca. 1,95 m
02._.040
Kellertrennwände abbrechen
39,00
m2
02._.050 Innenwand in Kleinflächen abbr.,d= bis 14 cm Innenwand aller Ziegelformate, gemauert mit allen Mörtelgruppen, beidseitig geputzt, in Kleinflächen (zur Verbreiterung von Öffnungen, Herstellen von Nischen) abbrechen, Mauerwerkskanten sauber beschneiden, einschl. aller Sicherungsmaßnahmen für das vorhandene Mauerwerk; Bauschutt entsorgen.
Wanddicke: bis 14 cm
In Kleinflächen bis 1,5 m2
02._.050
Innenwand in Kleinflächen abbr.,d= bis 14 cm
12,00
m2
02._.060 Innenwand in Kleinflächen abbr.,d= bis 28 cm Innenwand in Kleinflächen (zur Verbreiterung von Öffnungen, Herstellen von Nischen) abbrechen wie vor, jedoch
Wanddicke: bis 28 cm
In Kleinflächen bis 1,5 m2
02._.060
Innenwand in Kleinflächen abbr.,d= bis 28 cm
12,00
m2
02._.070 Wandöffnung in Mauerwerk (d= 24 cm) komplett neu herstellen Sicherungseinrichtung herstellen:
Fußboden und angrenzende Wandflächen schützen
Einseitig Abfangung im EG und KG herstellen bestehend aus jeweils 2 Stück Lastverteilungsbalken (ca. 12/12/200 cm) oben und unten sowie 2 Stück Drehsteifen.
Auffangwanne herstellen (es darf kein Wasser in den Estrich oder angrenzende Bauteile eindringen).
Öffnung auf der ersten Seite herstellen (halbseitig):
Öffnung ca. 1,40 x 0,150 m, Tiefe ca. 13,0 cm durch Schneiden mit Trennscheibe und stemmen herstellen!
Schutt abfahren.
Stahlträger HEM100 einbauen, Länge ca. 1,30 m, ober- und unterseitig vollflächig unterstopfen und ankeilen. Gem. Statik.
Sicherungseinrichtung umsetzen:
Fußboden und angrenzende Wandflächen schützen
Auffangwanne herstellen (es darf kein Wasser in den Estrich oder angrenzende Bauteile eindringen).
Öffnung auf der zweitenSeite herstellen (halbseitig):
Öffnung ca. 1,40 x 0,15 m, Tiefe ca. 13,0 cm erschütterungsfrei durch Schneiden mit Trennscheibe und Stemmen herstellen!
Vorhandenen Sturzträger entfernen.
Schutt abfahren.
Stahlträger HEM100 einbauen, Länge ca. 1,30 m, oberseitig vollflächig unterstopfen und ankeilen. Gem. Statik.
Stahlträger beidseitig ausmauern, dreiseitig mit Streckmetall versehen und bündig zum angrenzenden Wandputz verputzen
Seitliche Leibungen beidseitig bündig zum angrenzenden Wandputz verputzen.
Sicherungseinrichtung entfernen:
Drehsteifen komplett entfernen (KG und EG)
Öffnung unterhalb der neuen Träger herstellen
Öffnung unterhalb der neuen Träger ca. 0,90 x 2,10 m (bis UK Estrich), Tiefe ca. 24,0 cm erschütterungsfrei durch Schneiden mit Trennscheibe herstellen, nicht stemmen!
Schutt abfahren.
Ausführung gemäß Statik!
02._.070
Wandöffnung in Mauerwerk (d= 24 cm) komplett neu herstellen
3,00
Stck
02._.080 Türsturz anheben, d=24 cm Türsturz von nicht normgerechten Türen zum Einbau von normgerechten Türen in der Höhe wie folgt verändern:
- Putzbereich einschneiden und abschlagen
- Abstützung für über dem Sturz befindliches Mauerwerk einbauen und nach erfolgter Reparatur entfernen
- Sturz aus Kanthölzern einschl. Putzträger ausbauen
- Öffnung auf die vorgesehene Sturzauflagerhöhe ausbrechen
- Flächen von Mörtel und losen Bestandteilen säubern
- Auflager mit Ziegeln ausreichender Druckfestigkeit mit Mörtel NM III (einschl. Herstellen der Verzahnung mit vorhandenem Mauerwerk) herstellen
- Ziegelfertigteilsturz einbauen
- Schlitz zwischen dem Sturzträger zum aufgehenden Mauerwerk übermauern und verkeilen
- Bauschutt entsorgen
Alte Türhöhe: bis 1,90 m
Neue Türhöhe: bis 2,01 m
Wanddicke: bis 24 cm
Öffnungsbreite : 0,80 - 1,20 m
Einbauort: WE-Türen
02._.080
Türsturz anheben, d=24 cm
12,00
Stck
02._.090 Mauerverzahnungen (gerissen) ausbessern Gerissene Mauerverzahnungen freilegen, lose Teile ausstemmen und neu ausmauern, sowie Risse verklammern, Fugen mit entsprechendem Mörtel auswerfen;
In kleinen Flächen.
02._.090
Mauerverzahnungen (gerissen) ausbessern
24,00
lfdm
02._.100 Mauerwerksrisse m.Quellzement ausbessern Mauerwerksrisse keilförmig auskratzen bzw. aufstemmen, reinigen, Stahlkeile eintreiben und mit Quellzement verpressen sowie mit Drahtgewebe überspannen;
In kleinen Flächen.
02._.100
Mauerwerksrisse m.Quellzement ausbessern
36,00
lfdm
02._.110 Stahlsturz I(PE 140) instandsetzen Stahlsturz im Mauerwerk instandsetzen, Anschlüsse an das Mauerwerk freilegen, losen Putz entfernen, inkl. dem Putzträger.
Sichtbaren Stahlträger reinigen, entrosten und mit Rostschutzfarbe grundieren; Stege beidseitig ausmauern und mit geeignetem Putzträgergewebe überspannen; Bauschutt entsorgen.
Abmessungen: IPE 140 (ca. 140 x 70 mm)
Es sind die sichtbaren Abschnitte (ca. 50 % der Abwicklung) zu bearbeiten
Einzellängen: Unterschiedlich von ca. 1,20 bis 3,30 m
Bauteile: Innentüren und Fenster
02._.110
Stahlsturz I(PE 140) instandsetzen
139,00
lfdm
02._.120 Fensterbrüstung instand setzen Fensterbrüstung aus Mauerwerk wie folgt instandsetzen:
- beschädigte und lose Steine entfernen
- neue Steine einbauen
- Fugen auskratzen
- Spritzbewurf mit Zementmörtel
- Zementglattstrich mit Gefälle auftragen
- Bauschutt entsorgen
02._.120
Fensterbrüstung instand setzen
6,00
m2
02._.130 Rauchrohranschluss schließen Rauchrohranschluss im 1/2-Stein dicken Schornstein-Wangenmauerwerk schließen, einschl. Ausbauen des Rauchrohrfutters mit Manschette. Reinigen der angrenzenden Mauerschichten, Rohröffnung vollflächig ausmauern.
Bauschutt entsorgen.
Öffnung: Durchmesser bis ca. 150 mm
02._.130
Rauchrohranschluss schließen
E
12,00
Stck
02._.140 Putztür abbrechen Putztür mit Rahmen im Schornstein abbrechen.
Öffnung zumauern; Bauschutt entsorgen.
02._.140
Putztür abbrechen
E
8,00
Stck
02._.150 Schornsteinmauerwerk abbrechen Schornsteinmauerwerk aller Steinformate und Mörtelgruppen, einschl. des Schornsteinkranzes oder des Aufsatzes abbrechen; Bauschutt entsorgen.
Anzahl der Züge: 2
Wangendicke: 11,5 cm
Ziegelart: KS
Abwicklung: 2-seitig
02._.150
Schornsteinmauerwerk abbrechen
33,00
lfdm
02._.160 Ausmauerung, KS, Heizkörpernischen, d= 11,5 cm Ausmauerung von Heizkörpernischen. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Flächengröße : 1 bis 2 m2
Steinart : Kalksandstein
Wanddicke : 11,5 cm
Die Verbindung zum Hintermauerwerk ist mit eingebohrten Drahtankern (Edelstahl) in ausreichender Anzahl herzustellen.
02._.160
Ausmauerung, KS, Heizkörpernischen, d= 11,5 cm
39,00
m2
02._.170 Öffnung schließen, bis 0,30 m2, d= 11,5 cm Öffnung (rund oder eckig) schließen im 1/2-Stein dicken Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in den Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 0,30 m2
02._.170
Öffnung schließen, bis 0,30 m2, d= 11,5 cm
30,00
Stck
02._.180 Öffnung schließen, bis 1,00 m2, d= 11,5 cm Öffnung (rund oder eckig) schließen im 1/2-Stein dicken Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in den Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 1,00 m2
02._.180
Öffnung schließen, bis 1,00 m2, d= 11,5 cm
30,00
Stck
02._.190 Öffnung schließen, bis 2,50 m2, d= 11,5 cm Öffnung schließen im 11,5 cm dicken KS-Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in beiden Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 2,50 m2
02._.190
Öffnung schließen, bis 2,50 m2, d= 11,5 cm
1,00
Stck
02._.200 Öffnung schließen, bis 0,30 m2, d= 24 cm Öffnung (rund oder eckig) schließen im 1-Stein dicken Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in den Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 0,30 m2
02._.200
Öffnung schließen, bis 0,30 m2, d= 24 cm
30,00
Stck
02._.210 Öffnung schließen, bis 1,00 m2, d= 24 cm Öffnung (rund oder eckig) schließen im 1-Stein dicken Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in den Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 1,00 m2
02._.210
Öffnung schließen, bis 1,00 m2, d= 24 cm
30,00
Stck
02._.220 Öffnung schließen, bis 2,50 m2, d= 24 cm Öffnung schließen im 24 cm dicken KS-Mauerwerk mit Steinen gleicher Art und Größe wie im vorhandenen Umgebungsmauerwerk.
Vollfugig ausmauern,
einschl. Herstellung von Verzahnungen in beiden Leibungen.
Öffnungsgröße : bis 2,50 m2
02._.220
Öffnung schließen, bis 2,50 m2, d= 24 cm
6,00
Stck
02._.230 Wandanschluss aufmauern (KS), m. Anschl., d= bis 27 cm Wandanschluss nach Mauerwerksabbruch mit Verzahnung und Anschlag aufmauern und mit Kalkzementmörtel grob verputzen.
Steinart: KS-Mauerwerk
Wanddicke: bis 27 cm
02._.230
Wandanschluss aufmauern (KS), m. Anschl., d= bis 27 cm
10,00
lfdm
02._.240 Schlitz schließen, über 10 bis 15 cm2 Schlitze in rohem Mauerwerk oder Fertigteilen mit entsprechendem Mörtel und Steinmaterial bündig schließen.
Schlitzquerschnitt: über 10 bis 15 cm2
02._.240
Schlitz schließen, über 10 bis 15 cm2
72,00
lfdm
02._.250 Breite Schlitze schließen, bis 45 cm2, mit Putzträger Schlitze in rohem Mauerwerk oder Fertigteilen mit Putzträger überspannen und mit MG III ausdrücken.
Der Putzträger muss die Schlitzränder mindestens 10 cm überdecken.
Schlitzbreite: bis ca. 15 cm
Tiefe: bis ca. 3 cm
Art des Putzträgers: Rippenstreckmetall, verzinkt
02._.250
Breite Schlitze schließen, bis 45 cm2, mit Putzträger
36,00
lfdm
02._.260 Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d= 11,5 cm Ausmauerung, in Teilabschnitten und Kleinflächen für Öffnungen, Nischen u.ä. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Flächengröße : bis 1 m2
Steinart : Kalksandstein
Wanddicke : 11,5 cm
Die Verbindung zum angrenzenden Mauerwerk ist mit eingebohrten Drahtankern (Edelstahl) herzustellen.
Nur für Flächen, die nicht in den Vorpositionen enthalten sind.
02._.260
Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d= 11,5 cm
24,00
m2
02._.270 Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d= 17,5 cm Ausmauerung, in Teilabschnitten und Kleinflächen für Öffnungen, Nischen u.ä. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Flächengröße : bis ca. 1 m2
Steinart : Kalksandstein
Wanddicke : 17,5 cm
Die Verbindung zum angrenzenden Mauerwerk ist mit eingebohrten Drahtankern (Edelstahl) herzustellen.
Nur für Flächen, die nicht in den Vorpositionen enthalten sind.
02._.270
Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d= 17,5 cm
12,00
m2
02._.280 Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d=24,0 cm Ausmauerung, in Teilabschnitten und Kleinflächen für Öffnungen, Nischen u.ä. Alle Schneidearbeiten, z.B. im Bereich von Leitungen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Flächengröße : bis 1 m2
Steinart : Kalksandstein
Wanddicke : 24,0 cm
Die Verbindung zum angrenzenden Mauerwerk ist mit eingebohrten Drahtankern (Edelstahl) herzustellen.
Nur für Flächen, die nicht in den Vorpositionen enthalten sind.
02._.280
Ausmauerung, KS, Kleinflächen, d=24,0 cm
36,00
m2
02._.290 Innen-MW tragend, D=24,0 cm Mauerwerk der tragenden Innenwände,
als Mauerwerk nach DIN 1053-1,
liefern und lot- und fluchtgerecht aufmauern,
mit Fugenglattstrich (für bauseitigen Anstrich) wie folgt:
Mauerwerksdicke: 24,0 cm
- Kalksandstein KS-Quadro-Vollstein
nach DIN V 106-1 und 2 und bauaufsichtlichen Zulassungen
- Steinfestigkeitsklasse: 20 N/qmm
- Rohdichteklasse: 2,0
2000 kg/cbm
- Dünnbettmörtel MG II a
- Abmessung: 498/240/498 mm.
Leistung einschl. Herstellung aller Öffnungen
und der erforderlichen Höhenausgleichsschichten / KS-Kimmschichten.
Liefern und nach Herstellerrichtlinien fachgerecht herstellen.
02._.290
Innen-MW tragend, D=24,0 cm
20,00
m2
02._.300 Innen-MW tragend, D=11,5 cm Mauerwerk der tragenden Innenwände,
als Mauerwerk nach DIN 1053-1,
liefern und lot- und fluchtgerecht aufmauern,
mit Fugenglattstrich (für bauseitigen Anstrich) wie folgt:
Mauerwerksdicke: 11,5 cm
- Kalksandstein KS-Quadro-Vollstein
nach DIN V 106-1 und 2 und bauaufsichtlichen Zulassungen
- Steinfestigkeitsklasse: 20 N/qmm
- Rohdichteklasse: 2,0
1800 kg/cbm
- Dünnbettmörtel MG II a
- Abmessung: 498/115/498 mm.
Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik
(nach DIN 1053) mit Flachanker aus
nichtrostendem Stahl.
Ohne Stoßfugenvermörtelung !
Leistung einschl. Herstellung aller Öffnungen
und der erforderlichen Höhenausgleichsschichten / KS-Kimmschichten.
Liefern und nach Herstellerrichtlinien fachgerecht herstellen.
02._.300
Innen-MW tragend, D=11,5 cm
30,00
m2
02._.310 KS BP-10 , nicht tragend, D=10,0 cm Mauerwerk der nicht tragenden Innenwände,
als Mauerwerk nach DIN 1053-1,
liefern und lot- und fluchtgerecht aufmauern, wie folgt:
Mauerwerksdicke: 10,0 cm
- Kalksandstein KS-BP 10, KS-Bauplatte,
nach DIN V 106-1 und 2 und bauaufsichtlichen Zulassungen
- Dünnbettmörtel MG II a
Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik
(nach DIN 1053) mit Flachanker aus
nichtrostendem Stahl.
Ohne Stoßfugenvermörtelung !
Die nichttragenden Innenwände sind mit einem Luftspalt zur Decke einzubauen, der später als gleitender Anschluß auszuführen ist (s. Vorbemerkungen).
Leistung einschl. Herstellung aller Öffnungen
und der erforderlichen Höhenausgleichsschichten / KS-Kimmschichten.
Liefern und nach Herstellerrichtlinien fachgerecht herstellen.
02._.310
KS BP-10 , nicht tragend, D=10,0 cm
E
1,00
m2
02._.320 Wischputz auf Mauerwerk Wischputz auf Mauerwerk in den Nebenraumbereichen im Kellergeschoss liefern und fachgerecht herstellen in fertiger Arbeit.
Fugenglattstrich im Zuge der Mauerwerkserstellung.
Fertig für bauseitigen Anstrich.
Einbaubereiche in den Kellergeschossen außer Treppenraumbereiche.
02._.320
Wischputz auf Mauerwerk
400,00
m2
02._.330 Glattstrich Leibungen Leibungen von Öffnungen für den Einbau von Fenstern etc.vorbereiten.
Wanddicke: bis 17,5 cm
Glattstrich als Untergrundvorbereitung für das Anbringen der Foliendichtung herstellen.
Einschl. der ggfls. erforderlichen Grundierung.
02._.330
Glattstrich Leibungen
E
1,00
lfdm
02._.340 Herstellung von Kernbohrungen Herstellung von Kernbohrungen im Mauerwerk
Durchmesser 100-150 mm.
Wandstärke: bis 300 mm
Das Schliessen der Aussparung nach erfolgter Leitungsverlegung ist entsprechend einzukalkulieren.
02._.340
Herstellung von Kernbohrungen
12,00
Stck
03 PUTZARBEITEN (Haus 111)
03
PUTZARBEITEN (Haus 111)
ZTV Putzarbeiten ZTV Putzarbeiten
Es gelten die VOB, alle im Zusammenhang mit den Putzarbeiten stehenden DIN-Normen und eingeführte technische Baubestimmungen jeweils in der neuesten Fassung, insbesondere die
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten.
Die Verarbeitungsrichtlinien und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.
Das Einrichten der Baustelle für die eigenen Arbeiten ; einschl. erforderlicher Gerüststellung;
ist in den Einheitspreisen einzurechnen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
Putzarbeiten:
Ecken, Pfeilervorlagen, Anarbeiten an Aussparungen und Erschwernisse durch Rohrleitungen werden nicht gesondert vergütet.
Der gesamte Putz ist bis zu Beendigung der Nachputzarbeiten und Beginn der Malerarbeiten zu unterhalten, Schäden sind auzubessern und der Putz ist gegen Witterungseinflüsse durch geeignete Massnahmen zu schützen.
Sehr glatte, dichte und nicht saugende Flächen oder aber stark saugende Flächen sind mit einem geeigneten Anstrich farbgerecht vorzubehandeln.
Ggf. angewandter Spritzbewurf als Putzuntergrund muss mind. 12 Stunden vor dem Aufbringen der Putzlagen hergestellt werden.
Das Überspannen von Rissen, rissgefährdeten Untergründen, Außen- und Innenkanten und bei Materialwechsel ist mit geeigneten Gewebeeinlagen mit genügender Stoßüberdeckung fachgerecht auszuführen und in den Einheitspreisen der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.
Die vorgenannte Arbeit wird, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, nicht vergütet.
Ebenfalls ist in die Einheitspreise einzurechnen:
- das saubere Trennen des Putzes von allen Holz- und Metallbauteilen durch scharfen Kellenschnitt,
- das Trennen von Wand- und Deckenputz im Bereich von Gleitfugen durch scharfen Kellenschnitt,
- das Putzen hinter Installationsrohren und hinter Heizkörpern in einem gesonderten Arbeitsgang,
soweit erforderlich,
- der Schutz aller im Bereich der Putzarbeiten liegenden Einbauten durch reissfeste Folien und das
Entfernen sämtlicher Schutzmassnahmen,
- die eventuell erforderlich werdende Gerüststellung für Wand- und Deckenputzarbeiten.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
ZTV Putzarbeiten
03._.010 Innenwandputz als Gipsputz Innenwandputz als Gipsputz (Maschinenputz)
auf Kalksandsteinwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen
in fertiger Arbeit.
-Oberfläche: anstrichfertig.
-Putzqualität Q2.
-Putzdicke i.M. 1,0 cm
-Putzhöhen: bis 3,00 m
-Mörtelgruppe P IV
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche glatt für bauseitigen Anstrich.
Einbaubereiche:
Alle Räume außer Bäder
Fabrikat: Knauf Maschinenputz o.gl.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
03._.010
Innenwandputz als Gipsputz
1.250,00
m2
03._.020 Leibungsputz Leibungs- und Sturzflächen einputzen;
bei Öffnungen über 2,50 m2 Größe
Leibungs- und Sturztiefe bis 15,0 cm.
-Putzqualität Q2.
Leistung einschliesslich erforderlicher Putzträger
sowie erforderlicher Eckschutzschienen
an den Leibungsecken.
03._.020
Leibungsputz
134,00
lfdm
03._.030 Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen Zulage zum zuvor beschriebenen Innenwandputz für:
Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen;
Einbau im Bereich der Fensterbrüstungen;
auf Sollhöhe=UK Fensterbank einputzen.
03._.030
Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen
50,00
lfdm
03._.040 Innenwandputz als Aqua-Putz Innenwandputz als
Multi-Gipsputz CaSo4-2H2O (Aquaputz),
auf Kalksandsteinmauerwerkwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus
Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen.
-Oberfläche: anstrichfertig bzw. fertig für bauseitigen
Fliesenbelag.
-Putzdicke i.M. 1,5 cm.
-Putzqualität Q2.
-Putzhöhen: bis 3,00 m
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche für bauseitigen Anstrich. sowie bauseitigen
Fliesenbelag.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
03._.040
Innenwandputz als Aqua-Putz
G
171,00
m2
03._.050 Innenwandputz als Kalkzementputz Alternative zu vor:
Innenwandputz als Kalkzementputz
auf Kalksandsteinmauerwerkwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus
Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen.
-Mörtelgruppe P IIb
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche für bauseitigen Anstrich. sowie bauseitigen
Fliesenbelag.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
03._.050
Innenwandputz als Kalkzementputz
A
171,00
m2
03._.060 TRH-Putz; Gerüststellung >2,00m Höhen Innenwandputz im Treppenhaus;
vom EG - STG;
als Gipsputz (Maschinenputz)
auf Kalksandsteinmauerwerkswandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen
in fertiger Arbeit.
-Oberfläche: anstrichfertig.
-Putzdicke i.M. 1,0 cm.
-Putzqualität Q2.
-Mörtelgruppe P IV
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-inkl. ggf. erforderliche Putzträger zur Überspannung
rissgefährdeter Untergründe aus Kunststoff-Armierungsgewebe,
-inkl. erforderlicher Eckschutzschienen an Wandecken.
-Oberfläche glatt für bauseitigen Anstrich.
Leistung einschliesslich der erforderlichen Gerüststellung;
Höhen > 2,00m.
Einbaubereiche:
Treppenhausbereich vom KG - DG
Fabrikat: Knauf Maschinenputz o.gl.
Angebotenes Fabrikat:
..................................................
03._.060
TRH-Putz; Gerüststellung >2,00m Höhen
101,00
m2
03._.070 Leibungsputz zu vor Leibungs- und Sturzflächen einputzen;
Treppenhausbereich;
bei Öffnungen über 2,50 m2 Größe
Leibungs- und Sturztiefe bis 15cm.
-Putzqualität Q2.
Leistung einschliesslich erforderlicher Putzträger
sowie erforderlicher Eckschutzschienen
an den Leibungsecken.
03._.070
Leibungsputz zu vor
14,00
lfdm
03._.080 Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen Zulage zum zuvor beschriebenen Innenwandputz für:
Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen.
Einbau im Bereich der Fensterbrüstungen;
auf Sollhöhe=UK Fensterbank einputzen.
03._.080
Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen
5,00
lfdm
03._.090 Treppenpodestunterseiten verputzen Treppenpodestunterseiten verputzen;
sonst in allen Teilen wie vor beschrieben.
-Putzqualität Q2.
Treppenpodeste im KG - STG in 4 Treppenhausbereichen.
03._.090
Treppenpodestunterseiten verputzen
44,00
m2
03._.100 Eckschutzschienen Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen;
Einzellängen bis 2,80m;
soweit nicht in den Vorpositionen erfasst.
Nur in Abstimmung mit und auf Anweisung der Bauleitung !
03._.100
Eckschutzschienen
E
194,00
lfdm
03._.110 Putzabschlussschienen Putzabschlussschienen zur sauberen Abgrenzung von Putzflächen an andere, angrenzende Bauteile.
-unterhalb der Fensterbänke
-Putzabschluß zum Fenster- und Türrahmen;
liefern und fachgerecht einbauen.
03._.110
Putzabschlussschienen
E
1,00
lfdm
03._.120 Putzarmierung aus Glasgewebe Putzarmierung aus Glasgewebe
zur Überbrückung unterschiedlicher Materialien zur Verhinderung von Rissbildungen, Stoßüberlappungen > 10cm
liefern und fachgerecht einbauen.
03._.120
Putzarmierung aus Glasgewebe
60,00
m2
03._.130 Streckmetallbespannung Streckmetallbespannung an den Übergängen
von Beton und Mauerwerk,
bis 30cm, liefern und einbauen.
03._.130
Streckmetallbespannung
E
1,00
lfdm
03._.140 Schlitz schließen, über 10-15 cm2 Schlitze in rohem Mauerwerk oder Fertigteilen mit entsprechendem Mörtel und Steinmaterial bündig schließen.
Schlitzquerschnitt: über 10 bis 15 cm2
03._.140
Schlitz schließen, über 10-15 cm2
10,00
lfdm
03._.150 Schlitze nachträglich schließen Schlitze in oberflächenfertigen Wandelementen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen.
Schlitzbreite: bis 50 mm
Schlitztiefe: bis 30 mm
03._.150
Schlitze nachträglich schließen
E
1,00
lfdm
03._.160 Installationsschlitze 100mm schließen Installationsschlitze satt mit Dämm-Mörtel auswerfen,
mit verzinktem Drahtgewebe überspannen
und eben abziehen.
Schlitzbreite: bis 100mm
Schlitztiefe: bis 30mm.
03._.160
Installationsschlitze 100mm schließen
10,00
lfdm
03._.170 Installationsschlitze 200mm schließen Installationsschlitze satt mit Dämm-Mörtel auswerfen,
mit verzinktem Drahtgewebe überspannen
und eben abziehen.
Schlitzbreite: bis 200mm
Schlitztiefe: bis 30mm.
03._.170
Installationsschlitze 200mm schließen
10,00
lfdm
03._.180 Deckenbohrungen schließen Deckenbohrungen in der Stahlbetondecke,
Durchmesser bis 50mm,
nach Durchführung von bauseitigen Steigeleitungen
der Heizungs- und Trinkwasserrohre
verzwicken und verputzen.
03._.180
Deckenbohrungen schließen
E
1,00
Stck
03._.190 Wandbohrungen schließen Wandbohrungen im Durchmesser bis 50mm
nach bauseitigem Einbau der Heizungsleitungen mit Mörtel verzwicken und oberflächenbündig verputzen.
03._.190
Wandbohrungen schließen
E
1,00
Stck
03._.200 Stahlzargen verzwicken Verzwicken bauseits eingebauter Stahlzargen
- gerechnet pro lfdm = beidseitig Zarge.
03._.200
Stahlzargen verzwicken
90,00
lfdm
03._.210 Nachbesserungs- und Anputzarbeiten Nachbesserungs- und Anputzarbeiten:
Vor Beginn der Malerarbeiten alle Putzflächen
nachbessern, auf ihre Vollständigkeit hin prüfen
bzw. alle Putzflächen dem AN der Malerarbeiten
ausgebessert übergeben.
Leistung einschl. dem nachträglichen Bei-, An- und Einputzen von Rohrdurchführungen, Zähler- und Verteilerschränken, Einbaurahmen etc.
Vorhalten der Putzflächen bis zur Abnahme vom AG.
03._.210
Nachbesserungs- und Anputzarbeiten
P
1,00
psch
04 PUTZARBEITEN (Haus 111a)
04
PUTZARBEITEN (Haus 111a)
04._.010 Innenwandputz als Gipsputz Innenwandputz als Gipsputz (Maschinenputz)
auf Kalksandsteinwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen
in fertiger Arbeit.
-Oberfläche: anstrichfertig.
-Putzqualität Q2.
-Putzdicke i.M. 1,0 cm
-Putzhöhen: bis 3,00 m
-Mörtelgruppe P IV
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche glatt für bauseitigen Anstrich.
Einbaubereiche:
Alle Räume außer Bäder
Fabrikat: Knauf Maschinenputz o.gl.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
04._.010
Innenwandputz als Gipsputz
E
1,00
m2
04._.020 Leibungsputz Leibungs- und Sturzflächen einputzen;
bei Öffnungen über 2,50 m2 Größe
Leibungs- und Sturztiefe bis 15,0 cm.
-Putzqualität Q2.
Leistung einschliesslich erforderlicher Putzträger
sowie erforderlicher Eckschutzschienen
an den Leibungsecken.
04._.020
Leibungsputz
E
1,00
lfdm
04._.030 Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen Zulage zum zuvor beschriebenen Innenwandputz für:
Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen;
Einbau im Bereich der Fensterbrüstungen;
auf Sollhöhe=UK Fensterbank einputzen.
04._.030
Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen
E
1,00
lfdm
04._.040 Innenwandputz als Aqua-Putz Innenwandputz als
Multi-Gipsputz CaSo4-2H2O (Aquaputz),
auf Kalksandsteinmauerwerkwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus
Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen.
-Oberfläche: anstrichfertig bzw. fertig für bauseitigen
Fliesenbelag.
-Putzdicke i.M. 1,5 cm.
-Putzqualität Q2.
-Putzhöhen: bis 3,00 m
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche für bauseitigen Anstrich. sowie bauseitigen
Fliesenbelag.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
04._.040
Innenwandputz als Aqua-Putz
E
1,00
m2
04._.050 Innenwandputz als Kalkzementputz Alternative zu vor:
Innenwandputz als Kalkzementputz
auf Kalksandsteinmauerwerkwandflächen sowie Teil-Stahlbetonwandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus
Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen.
-Mörtelgruppe P IIb
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-Oberfläche für bauseitigen Anstrich. sowie bauseitigen
Fliesenbelag.
Angebotenes Fabrikat:
.........................................................
04._.050
Innenwandputz als Kalkzementputz
E
1,00
m2
04._.060 TRH-Putz; Gerüststellung >2,00m Höhen Innenwandputz im Treppenhaus;
vom EG - STG;
als Gipsputz (Maschinenputz)
auf Kalksandsteinmauerwerkswandflächen (Innenwandflächen sowie in Ebene Hintermauerwerk) sowie auf Wandbekleidungen aus Holzwolleleichtbauplatten (Heratecta / Tektalan) und Fugenblockstreifen liefern und fachgerecht herstellen
in fertiger Arbeit.
-Oberfläche: anstrichfertig.
-Putzdicke i.M. 1,0 cm.
-Putzqualität Q2.
-Mörtelgruppe P IV
-einlagige Ausführung
-inkl. der erforderlichen Untergrundvorbereitungen;
Staubteile entfernen, Unebenheiten beseitigen,
lose haftenden Untergrund abklopfen,
Ausbrüche vorspachteln, Haftgrund
-inkl. Beiputzen von größeren Fehlstellen
-Ausführung vollflächig
-inkl. ggf. erforderliche Putzträger zur Überspannung
rissgefährdeter Untergründe aus Kunststoff-Armierungsgewebe,
-inkl. erforderlicher Eckschutzschienen an Wandecken.
-Oberfläche glatt für bauseitigen Anstrich.
Leistung einschliesslich der erforderlichen Gerüststellung;
Höhen > 2,00m.
Einbaubereiche:
Treppenhausbereich vom KG - DG
Fabrikat: Knauf Maschinenputz o.gl.
Angebotenes Fabrikat:
..................................................
04._.060
TRH-Putz; Gerüststellung >2,00m Höhen
E
1,00
m2
04._.070 Leibungsputz zu vor Leibungs- und Sturzflächen einputzen;
Treppenhausbereich;
bei Öffnungen über 2,50 m2 Größe
Leibungs- und Sturztiefe bis 15cm.
-Putzqualität Q2.
Leistung einschliesslich erforderlicher Putzträger
sowie erforderlicher Eckschutzschienen
an den Leibungsecken.
04._.070
Leibungsputz zu vor
E
1,00
lfdm
04._.080 Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen Zulage zum zuvor beschriebenen Innenwandputz für:
Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen.
Einbau im Bereich der Fensterbrüstungen;
auf Sollhöhe=UK Fensterbank einputzen.
04._.080
Zulage zu vor: Eckschutz - Brüstungen
E
1,00
lfdm
04._.090 Treppenpodestunterseiten verputzen Treppenpodestunterseiten verputzen;
sonst in allen Teilen wie vor beschrieben.
-Putzqualität Q2.
Treppenpodeste im KG - STG in 4 Treppenhausbereichen.
04._.090
Treppenpodestunterseiten verputzen
E
1,00
m2
04._.100 Eckschutzschienen Unterputz-Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech
für Innenputze, in Wandputz einbauen;
Einzellängen bis 2,80m;
soweit nicht in den Vorpositionen erfasst.
Nur in Abstimmung mit und auf Anweisung der Bauleitung !
04._.100
Eckschutzschienen
E
1,00
lfdm
04._.110 Putzabschlussschienen Putzabschlussschienen zur sauberen Abgrenzung von Putzflächen an andere, angrenzende Bauteile.
-unterhalb der Fensterbänke
-Putzabschluß zum Fenster- und Türrahmen;
liefern und fachgerecht einbauen.
04._.110
Putzabschlussschienen
E
1,00
lfdm
04._.120 Putzarmierung aus Glasgewebe Putzarmierung aus Glasgewebe
zur Überbrückung unterschiedlicher Materialien zur Verhinderung von Rissbildungen, Stoßüberlappungen > 10cm
liefern und fachgerecht einbauen.
04._.120
Putzarmierung aus Glasgewebe
E
1,00
m2
04._.130 Streckmetallbespannung Streckmetallbespannung an den Übergängen
von Beton und Mauerwerk,
bis 30cm, liefern und einbauen.
04._.130
Streckmetallbespannung
E
1,00
lfdm
04._.140 Schlitz schließen, über 10-15 cm2 Schlitze in rohem Mauerwerk oder Fertigteilen mit entsprechendem Mörtel und Steinmaterial bündig schließen.
Schlitzquerschnitt: über 10 bis 15 cm2
04._.140
Schlitz schließen, über 10-15 cm2
247,00
lfdm
04._.150 Schlitze nachträglich schließen Schlitze in oberflächenfertigen Wandelementen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen.
Schlitzbreite: bis 50 mm
Schlitztiefe: bis 30 mm
04._.150
Schlitze nachträglich schließen
50,00
lfdm
04._.160 Installationsschlitze 100mm schließen Installationsschlitze satt mit Dämm-Mörtel auswerfen,
mit verzinktem Drahtgewebe überspannen
und eben abziehen.
Schlitzbreite: bis 100mm
Schlitztiefe: bis 30mm.
04._.160
Installationsschlitze 100mm schließen
101,00
lfdm
04._.170 Installationsschlitze 200mm schließen Installationsschlitze satt mit Dämm-Mörtel auswerfen,
mit verzinktem Drahtgewebe überspannen
und eben abziehen.
Schlitzbreite: bis 200mm
Schlitztiefe: bis 30mm.
04._.170
Installationsschlitze 200mm schließen
10,00
lfdm
04._.180 Deckenbohrungen schließen Deckenbohrungen in der Stahlbetondecke,
Durchmesser bis 50mm,
nach Durchführung von bauseitigen Steigeleitungen
der Heizungs- und Trinkwasserrohre
verzwicken und verputzen.
04._.180
Deckenbohrungen schließen
9,00
Stck
04._.190 Wandbohrungen schließen Wandbohrungen im Durchmesser bis 50mm
nach bauseitigem Einbau der Heizungsleitungen mit Mörtel verzwicken und oberflächenbündig verputzen.
04._.190
Wandbohrungen schließen
18,00
Stck
04._.200 Stahlzargen verzwicken Verzwicken bauseits eingebauter Stahlzargen
- gerechnet pro lfdm = beidseitig Zarge.
04._.200
Stahlzargen verzwicken
E
1,00
lfdm
04._.210 Nachbesserungs- und Anputzarbeiten Nachbesserungs- und Anputzarbeiten:
Vor Beginn der Malerarbeiten alle Putzflächen
nachbessern, auf ihre Vollständigkeit hin prüfen
bzw. alle Putzflächen dem AN der Malerarbeiten
ausgebessert übergeben.
Leistung einschl. dem nachträglichen Bei-, An- und Einputzen von Rohrdurchführungen, Zähler- und Verteilerschränken, Einbaurahmen etc.
Vorhalten der Putzflächen bis zur Abnahme vom AG.
04._.210
Nachbesserungs- und Anputzarbeiten
P
1,00
psch
05 ESTRICHARBEITEN
05
ESTRICHARBEITEN
ZTV Estricharbeiten ZTV Estricharbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
ATV DIN 18353 - Estricharbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1264-4 - Fußboden-Heizung - Systeme und Komponenten - Teil 4: Installation
DIN EN 12620 - Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13318 - Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13813 - Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Merkblätter und Richtlinien des Bundesverbandes Systemböden e.V.:
Nr. 12 - Oberflächenübergang bei Systemböden - Allgemeine techn. Vertragsbedingungen
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB):
- Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Dämmschichten nach DIN 18 560
- Untergründe für Industrieestriche - Anforderungen, Prüfung und Vorbehandlung
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
- Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 4 und 5 Arbeitsrichtlinien
- Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 8, 9 und 10. Ergänzung der Arbeitsrichtlinien für die Teile 4 und 5
- Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen
- Hinweise zur Auswahl von Zementen für die Estrichherstellung im Wohnungs- und Verwaltungsbau
- Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen
- Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13162
- Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163
- Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen.
- Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
- Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit
- Arbeitsanweisung CM-Messung
- Ablaufprotokoll für die Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen
- Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
- Risse in zementgebundenen Industrieböden
- Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken. Hinweise für Estrichleger und Planer, Teil Estrichtechnik
- Ausgleichschichten aus Leichtmörtel
- Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
IVD-Merkblätter des Industrieverbands Dichtstoffe e.V., insbesondere:
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen in Sanitär- und Feuchträumen
Nr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
Nr. 5: Butylbänder
Güteschutz:
RAL-RG 818 - Güteschutz Estriche - Gütesicherung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem von der Bauleitung in Erfahrung zu bringen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren.
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit der Bauleitung vorher festzulegen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken -, so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Bodeneinstand von Zargen in den Estrich sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer Estrich-Unterschicht ausgeführt werden.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass - wenn nicht anders angegeben -, Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertig gestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Dämmungen
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich gewährleistet ist.
Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden.
Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden.
Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen;
sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen.
Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein Ausgleichsestrich aufzubringen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich.
Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter Belastung maximal 25 mm dick sein. Bei Trittschalldämmstoffen mit mittlerer oder geringer Zusammendrückbarkeit (Bezeichnungen sm, sg) kann diese Dicke überschritten werden.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Abdeckung der Dämmung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen wasserundurchlässig auszuführen.
Fugen
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Risse, die sich gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Erforderliche Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung vermieden werden soll.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Platten nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine horizontale Bewegung möglich ist.
Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu verwenden.
Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen.
Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als Ausgleichsschichten verwendet werden.
Für Elektro-Fußbodenheizungen dürfen nur für diesen Temperaturbereich ausdrücklich zugelassene Estriche verwendet werden.
Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim Zusammentreffen verschiedener Flächen, z.B. in Türen, anzuordnen.
Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.Der Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner Maßgabe freizugeben.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m2 Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Preisinhalte
Ergänzend zu DIN 18353 bzw. 18354 gelten als Nebenleistung:
- Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, es sei denn, dass das hierbei allgemein übliche Maß überschritten wird.
- Liefern und Einbauen der Randstreifen bei schwimmenden Estrichen, falls nicht als eigene Position ausgeschrieben.
- Der bei korrekter Verlegung von Rohrleitungen in der Dämmschicht entstehende Aufwand für Anpassung und Verschnitt. Das gilt nicht bei Fußbodenheizungen.
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung von Mineralfasererzeugnissen.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder durch Abkleben.
Ergänzend zu DIN 18353 bzw. 18354 gelten als Besondere Leistung:
- Aufwendungen zum Gewährleisten der Mindesttemperatur von Luft und Boden.
Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender weisungsbefugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Estricharbeiten
Estrich Erdgeschoss Estrich Erdgeschoss
Estrich Erdgeschoss
05._.010 Dampfsperre, PE-Folie, 2x0,2 mm, Estr. Dampfsperre unter Estrich aus Kunststofffolie mit 10 cm Überlappung lose verlegen, 2-lagig, im Randbereich und an aufgehenden Bauteilen befestigen.
Folie: PE, 2 x 0,2 mm
05._.010
Dampfsperre, PE-Folie, 2x0,2 mm, Estr.
212,00
m2
05._.020 Zementestrich CT, C25, F4, S40, TSD (70 mm) Schwimmender Zementestrich (CT) nach DIN 18560 / DIN EN 13813 für Bodenbeläge wie folgt:
- Randstreifen aus Dämmstoff mit abknickbarem Fuß, h= ca. 100 mm
- Trittschalldämmung MW 30-3 mm, WLG 035, SD 19, DES-sm
- PE-Folie 0,2 mm, 2-lagig
- Zementestrich, d= 40 mm
Oberfläche planeben für Belag
Druckfestigkeit: C 25
Biegezugfestigkeit: F 4
Nutzlast: 2 kN/m2
Konstruktionshöhe: 70 mm
Einbauort: EG
05._.020
Zementestrich CT, C25, F4, S40, TSD (70 mm)
212,00
m2
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
05._.030 Niveauausgleich mit gebundener Schüttung ca. 30 mm Niveauausgleich mit gebundener Schüttung ca. 30 mm Schütthöhe
Liefern und Einbau einer zementär gebundenen Schüttung, zur Herstellung des Höhen- und Niveauausgleiches auf Massivdecken.
Gebundene Ausgleichsschüttung entsprechend Herstellervorschrift liefern und planeben einbauen.
Einbauhöhe: 30 mm
Bauart: Zementär gebundene Schüttung für Schütthöhen zwischen 30 und 2.000 mm.
Baustoffklasse: A2-s1 nach DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar)
Anwendungsbereich: 1 bis 4 (bis 5,0 kN/m²)
Begehbar: nach 6 Stunden bei 20°C und 65% rel. Luftfeuchtigkeit
Belegreif: nach 24 Stunden bei 20°C und 65% rel. Luftfeuchtigkeit
Trockenrohdichte: ca. 350 kg/m3
Feuchtebereich: W0-I, W1-I, W2-I, W3-I (Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18534)
Erzeugnis/System:
fermacell Gebundene Schüttung o. glw.
Angebotenes Erzeugnis/System:
........................
(vom Bieter einzutragen)
05._.030
Niveauausgleich mit gebundener Schüttung ca. 30 mm
E
212,00
m2
05._.040 Randabstellung, Estrich, h=bis 10 cm Estrichabstellung an freien Deckenrändern, Treppenpodesten etc.
Befestigung der Schalung auf Rohdecke.
Höhe der Schalung: bis 10 cm
05._.040
Randabstellung, Estrich, h=bis 10 cm
4,00
lfdm
05._.050 Aussparung schließen, <0,1 m2, Estrich Aussparung in Estrich schließen und nachträglich an durchdringende Bauteile anarbeiten.
Aussparungsgröße: bis 0,1 m2
05._.050
Aussparung schließen, <0,1 m2, Estrich
5,00
Stck
05._.060 Aussparung schließen, >0,1 m2, Estrich Aussparung in Estrich schließen und nachträglich an durchdringende Bauteile anarbeiten.
Estrichart: CT
Aussparungsgröße: 0,1 m2 - 1,0 m2
Estrichdicke: bis 80 mm
05._.060
Aussparung schließen, >0,1 m2, Estrich
1,00
m2
05._.070 Schallschutztrennung im Bereich der WE-Türen Schallschutztrennung im Bereich der WE-Türen zum Treppenhaus.
Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Bewegungsfugenprofile in den Estrich.
Der Einbau erfolgt vor dem Estrich legen. Das Profil mit werkseitig angebrachtem Schaumklebeband wird auf die Dämmung bzw. Folie geklebt.
Der überstehende PE-Schaum ist nach dem Trocknen des Estrichs abzuschneiden.
Die Bewegungsfuge ist gerade auszuführen.
Die Bewegungsfuge ist im Bodenbelag zu übernehmen.
Produkt :Protektor Nr. 3925 Bewegungsfugenprofil
(oder gleichwertiger Art)
Material Hart-PVC mit Schaumklebeband und PE-Schaum
Dicke PE-Schaum 10 mm
Profil 25 x 100 mm
05._.070
Schallschutztrennung im Bereich der WE-Türen
E
4,00
lfdm
05._.080 Bewegungsfuge, elas. Fugendich.-Masse, B10, T=40 mm, Alu-Profil Bewegungsfuge in vorbeschriebenem Estrich ausbilden, Füllstoff: elastische Fugendichtsmasse, beständig gegen Säuren,
Fugenunterfüllung und Fugenvorbehandlung nach Vorschrift des Füllstoffherstellers.
Fugenprofil aus Aluminium,
Fugenbreite: 10 mm
Fugentiefe: 40 mm
05._.080
Bewegungsfuge, elas. Fugendich.-Masse, B10, T=40 mm, Alu-Profil
E
1,00
lfdm
05._.090 Zulage Scheinfugen schneiden und füllen Scheinfugen in frischen Estrich schneiden und nach Belegreife des Estrichs mit Fugendichtmasse aus Kunstharz vergiessen.
Anordnung gem. DIN.
Als Zulage zu allen vorgenannten Estrichpositionen.
05._.090
Zulage Scheinfugen schneiden und füllen
P
1,00
psch
05._.100 Estrich-Bewehrung, Faserbewehrung Estrichbewehrung mittels dem Frischestrich beigemischten Stahlfasern,
Faserdosierung: 12,5 kg/m3.
05._.100
Estrich-Bewehrung, Faserbewehrung
212,00
m2
05._.110 Estrich-Schnellhärter, Zulage, 14 Tage Estrichzusatzmittel als Schnellhärter beigeben, als Zulage.
Belegreife für Bodenbelag: nach höchstens 14 Tagen (bei normalen Klimabedingungen)
05._.110
Estrich-Schnellhärter, Zulage, 14 Tage
212,00
m2
05._.120 Mehr- oder Minderstärken Zementestrich je 10 mm Mehr- oder Minderstärken Zementestrich je 10 mm.
05._.120
Mehr- oder Minderstärken Zementestrich je 10 mm
E
1,00
m2
06 STAHLZARGEN UND -TÜREN
06
STAHLZARGEN UND -TÜREN
06._.010 E-I2-30-SA-C5 Türen / Stahl 0,88x2,01x0,24 Stahltüren als E-I2-30-SA-C5 Feuerschutz-Türen
im Innenbereich
liefern und fachgerecht einbauen in fertiger Arbeit.
Feuerhemmend, dicht schliessend; gemäß DIN EN 13501
geprüft und bauaufsichtlich zugelassen.
Feuerhemmende Rauchschutztür mit Selbstschliessfunktion
nach DIN EN 13501.
Baurichtmaß: B x H = 0,88 x 2,01m.
Mit geschlossenem Türblatt. Mit Winkelzarge.
Türblattoberfläche und Zarge aus verzinktem Stahl
für bauseitigen Anstrich.
-Einbau in Mauerwerkswände D= 24,0 cm.
06._.010
E-I2-30-SA-C5 Türen / Stahl 0,88x2,01x0,24
3,00
Stck
06._.020 MZ Türen / Stahl 0,88x2,01x0,24,0 Stahltüren als MZ-Türen;
ohne Brandschutzanforderungen;
im Innenbereich liefern und fachgerecht einbauen
in fertiger Arbeit.
Baurichtmaß: B x H = 0,885 x 2,01m.
Mit geschlossenem Türblatt. Mit Winkelzarge.
Türblattoberfläche und Zarge aus verzinktem Stahl
für bauseitigen Anstrich.
-Einbau in Mauerwerkswände D= 24,0 cm.
06._.020
MZ Türen / Stahl 0,88x2,01x0,24,0
1,00
Stck
07 KELLERTRENNWÄNDE
07
KELLERTRENNWÄNDE
07._.010 Kellertrennwände Grundposition Trennwände für Kellerverschläge
Material: Gehobelte und gefaste Holzprofile 19 x 55 mm, verzinkte Winkelprofile 28 x 22 mm,
verzinkte Teleskoprohre 30 x 30 mm.
Montage: Die Holzprofile werden im Abstand von 45 mm mit den Winkelprofilen von innen verschraubt. Die Winkelprofile werden von innen an den Teleskoprohren mit Boden- und Deckenabstand befestigt.
Höhe: ca. 2,00 m
Einschl. Herstellen von Aussparungen für haustechnische Leitungen.
07._.010
Kellertrennwände
76,00
m2
07._.020 Zulage für Tür im System Ausführung wie Trennwand, jedoch mit zwei
Diagonalwinkel zur zusätzlichen
Aussteifung, Größe ca. 800 x 1950 mm,
nach innen oder außen öffnend,
- vorgerichtet für Profilzylinder
- mit Griff innen und außen
07._.020
Zulage für Tür im System
10,00
Stck
07._.030 Tür in MW Ausführung wie Trennwand, jedoch mit zwei
Diagonalwinkel zur zusätzlichen
Aussteifung, Größe ca. 800 x 1950 mm,
nach innen oder außen öffnend,
- vorgerichtet für Profilzylinder
- mit Griff innen und außen
-Montage erfolgt in bauseitig hergestellter Öffnung
07._.030
Tür in MW
2,00
Stck
07._.040 Lichtschalterleiste Zwei aneinander montierte Holzprofile für ausreichend Fläche
zur Befestigung der Lichtschalter, Steckdosen und Elektrokabel.
07._.040
Lichtschalterleiste
12,00
Stck
07._.050 Nummernschild Nummernschild
Aluminium eloxiert, Größe ca. 105 x 70 mm,
inklusive Nummerierung
07._.050
Nummernschild
12,00
Stck
08 STUNDENLOHNARBEITEN
08
STUNDENLOHNARBEITEN
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers,
vertreten durch die örtliche Bauleitung des Architekten möglich.
Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen unaufgefordert Lohnkosten, anteilige Gemeinkosten, einschl. Wagnis und Gewinn sowie Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder u.ä.) und Kosten für Aufsicht enthalten sind.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind mit einzubeziehen;
sie sind im Bedarfsfall gesondert zu vereinbaren.
Der Bieter erklärt:
Die nachfolgend angebotenen Verrechnungssätze sind unter preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden.
Sie gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung
08._.010 Stundenlohn Facharbeiter Facharbeiterstunden auf Nachweis und besondere Anweisung der Bauleitung.
Die Stunden sind durch Tagelohnzettel mit Angabe der Tätigkeiten nachzuweisen.
08._.010
Stundenlohn Facharbeiter
E
50,00
h
08._.020 Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten, Helfer.
Leistungen wie vor, jedoch für Helferstunden.
08._.020
Stundenlohn Helfer
E
50,00
h
08._.030 Materialpauschale Materialpauschale für die vorgenannten Stundenlohnarbeiten.
08._.030
Materialpauschale
E
100,00
Stck
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