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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. PROJEKTBETEILIGTE 1. PROJEKTBETEILIGTE Bauherr und Auftraggeber MREI T18 GmbH & Co.. KG Wilmersdorfer Str.60 10627 Berlin Tel.: +49 (30) / 339 305 60 Fax: +49 (30) / 339 305 61 mrei@mrei.de https://www.mrei.de/ Projektsteuerung und Ausschreibung Rautenbach Gesellschaft v. Architekten mbH Erdmannstraße 11 10827 Berlin Tel.: +49 30 / 787 160 91 mail@rautenbach-architekt.com Objektplanung AUKETT + HEESE Architekten und Generalplaner Budapester Straße 43, 10787 Berlin Tel.: +49 30 / 23099421 Fax: +49 30 / 23099490 8690@aukett-heese.de Tragwerksplanung INGENIEURBÜRO MARTIN KOLLMANN Alte Poststraße 17 49074 Osnabrück Telefon: +49 541 / 33166-0 Telefax: +49 541 / 33166-66 info@ibkollmann.de Objektüberwachung rdi Ingenieurgesellschaft mbH Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 / 817 254 10-0 Fax: +49 30 / 817 254 10-150 T18@rdi-ing.de
1. PROJEKTBETEILIGTE
2. BAUBESCHREIBUNG 2. BAUBESCHREIBUNG Flurstück / Größe:635 / 2340 Gemarkung / Flur:Mitte / 20 Bei der Tieckstraße 18-19 in 10115 Berlin, handelt es sich um einen Baulückenschluss mit zwei Gebäuden (Vorderhaus, Hofgebäude), die der Gewerbe-, Büro-, und Wohnungsnutzung dienen. Das Vorderhaus bildet den Lückenschluss der Blockrandbebauung und liegt zwischen dem denkmalgeschützte Gebäude Tieckstraße 17 und der Gartenstraße 104. Das Hofgebäude schließt an den Giebel des Hinterhauses der Tieckstraße 17 (ebenfalls Baudenkmal) an und endet frei auf dem Grundstück. Die Bebauung der derzeitigen Brache erfolgt oberhalb des Tunnels der Nord-Südbahn (S-Bahn Berlin, Deutsche Bahn). Das Vorderhaus besteht aus sechs oberirdischen Geschossen sowie einem Untergeschoß und schließt mit einem Dachgarten ab. Hierbei ist das Untergeschoss eine Teilunterbauung des Vorderhauses und erstreckt sich neben dem vorhandenen S-Bahn-Tunnel zum Teil bis in den östlichen Hofbereich. Das Hofgebäude besteht ebenfalls aus sechs Geschossen hat jedoch aufgrund der Tunnellage der S-Bahn kein Untergeschoß. Es schließt ebenfalls mit einem Dachgarten ab. Die Dachgeschosse Vorderhaus 5.OG und Hofgebäude 5.OG werden als Berliner Dach hergestellt, wobei der Flachdachteil als Dachgarten genutzt wird, im Hofgebäude zusätzlich mit einem Schwimmbecken. Die Schrägdachkonstruktion schließt als Brüstung der Dachgärten ab, die somit in die Gebäudekubatur integriert werden. Projektphasen - Rohbau:Mär 2024 bis Jun 2025 - Ausbau / Fertigstellung:Mai 2025 bis Jul 2026
2. BAUBESCHREIBUNG
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.Organisation und Planung der Baustelle Das Bauvorhaben befindet sich mitten in einem hochsensiblen Wohn- und Zentrenumfeld, in dem Behinderungen der Zugänglichkeit vor allem aber Lärmbeeinträchtigungen negative Auswirkungen auf die Nutzungsfunktionen haben können. Vor diesem Hintergrund gilt, dass Maßnahmen so durchzuführen sind, dass die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering gehalten werden. Dazu ist ein ausführliches Konzept 2 Wochen nach Auftragserteilung einzureichen. 1.1.Baustellenaktivitäten haben ausschließlich innerhalb der genehmigten Flächen stattzufinden. 1.2.Die AVV-Baulärm sind in allen Fällen einzuhalten. 1.3.Die Planung der Bautätigkeit hat auf der Basis der Vorgaben der AVV-Baulärm zu erfolgen. Die Baustellenarbeitszeit liegt an allen Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Baustellentätigkeiten statt. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten sind mit einem Antrag auf Ausnahmezulassungen nach §10 Absatz 1 LImSchG Bln im Einzelnen zu beantragen. Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete. Die dargelegten Verfahren für die Ermittlung des Beurteilungspegels sind anzuwenden. Die behördlichen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu beachten. (Eine frühzeitige Einbeziehung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Herr Dr. Pischke, Tel.: 030 9025-2262, E-Mail: volker.pischke@senuvk.berlin.de ist empfehlenswert.) Die Beispiele für technische Schallschutzmaßnahmen sind anzuwenden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV ist anzuwenden. Die Verordnung enthält zulässige Schallleistungspegel von 57 Maschinen und Gerätearten und kann bei der Auslegung des Begriffs "Stand der Technik" in §22 Abs. 1 BImSchG herangezogen werden. Des Weiteren werden Betriebszeitenregelungen für Gerätearten und Maschinen festgelegt, die gemäß der Gebietstypen anzuwenden sind. https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_laerm_121206.pdf 2.Besonderes zur Baustellenorganisation Als SiGeKo ist vom BH beauftragt: Ehlers Ingenieure Dipl.-Ingenieur Jürgen Ehlers Xantener Straße 18, 10707 Berlin Telefon: 030 / 895 032 46 E-Mail: info@ehlers-ingenieure.de 3.Bauanlaufbesprechung Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in der der Auftragnehmer u. a. über die vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe informiert wird. 4.Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten weisungsbefugten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, der befugt und verpflichtet ist, verbindliche Abstimmungen zu treffen, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Die Besprechungen finden derzeit 14-tägig statt, - bei Bedarf auch öfter. Die Teilnahme an den Baustellenbesprechungen ist für den AN Pflicht. Unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 5.Bautagesberichte Der AN hat unaufgefordert Bautagesberichte im Rechner auszufüllen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG im Original einzureichen. Nichtvorlage wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 6.Arbeitsschritte und Bauzeitenplan Der AN erhält vom AG einen Terminplan aus dem die wesentlichen Projektmeilensteine zu entnehmen sind. Der AN hat auf Anforderung einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Bauzeitenplan unverzüglich durch den AN zu überarbeiten. Erkennt der AN Gründe, aus denen Meilensteine nicht erreicht werden können die auf die Leistungserbringung des AN zurückzuführen sind, so wird der AN den AG unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und aufzeigen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Termine einzuleiten sind. 7.Die Objektüberwachung des AG Die Objektüberwachung des AG ist bevollmächtigt, diesen bei den Belangen der örtlichen Baudurchführungen zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht berechtigt. 8.Arbeitszeiten Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist von jeweils 7.00 bis 20.00 Uhr, Montag bis einschließlich Samstag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Etwaige zusätzliche Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben. 9.Angebotspreis Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Eine Lohngleitklausel und eine Stoffgleitklausel werden nicht vereinbart. 10.Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. 11.Urkalkulation Der AN hat unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens nach 10 Tagen die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. 12.Abrechnung Abschlagsrechnungen müssen nach dem tatsächlichen Leistungsstand und geprüften Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden. Die Rechnungen sind wie folgt einzureichen: 1 x als Original beim AG 1 x als Kopie einschl. erforderlicher Anlagen zur Rechnungsprüfung bei der OÜ Als Rechnungseingangsdatum gilt das Vorliegen des Originals der Rechnung in Papierform beim AG. Alle Rechnungsaufmaße und Leistungsfeststellungen sind VOR der Rechnungsausfertigung mit der OÜ abzustimmen. Die Aufmaße und zugehörigen Planunterlagen müssen eindeutig und leicht prüfbar sein. Für jede Position sind separate Aufmaßblätter anzulegen, die dann mit den fortschreitenden Abschlagsrechnungen kumulierend ergänzt werden. Darüber hinaus ist jedes Rechnungsblatt im Kopf so zu beschriften, dass eindeutig die Zuordnung zur jeweiligen Rechnung und der Position gewährleistet ist. In der Rechnung gestellte Mengensummen müssen im Aufmaßblatt per Mengenzusammenstellung nachvollziehbar aufgestellt und ablesbar sein. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen. 13.Nachträge Die Anspruchsvoraussetzung ist detailliert darzulegen. Die Kalkulationsnachweise für die einzelnen Positionen müssen aufgeteilt sein in: - Stundenanzahl - Gerätekosten - Stoffkosten Diese sind nachvollziehbar in ihren Mengenansätzen darzulegen. Die Kostenansätze sind nachvollziehbar aufzuschlüsseln und durch prüffähige Kalkulationsnachweise zu belegen, z.B. Lieferantennachweise. Die vertraglich vereinbarten Aufschläge sind immer eindeutig auszuweisen. Vor Rechnungslegung der Nachtragsleistungen muss eine einvernehmliche Prüfung der Nachträge erfolgt und abgestimmt werden. Nicht abgestimmte Nachträge werden in der Abrechnung nicht anerkannt. 14.Abnahme Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich anzuzeigen und ist Voraussetzung um eine förmliche Abnahme zu verlangen. 15.Umlagen Die Regelungen von Umlagen für Bauwasser, Baustrom, Container, Baustellenlogistik, Entsorgung, Nutzung der sanitären Anlagen und Bauwesensversicherung werden im Rahmen der Angebotsverhandlungen fixiert und vereinbart. 16.Baubetreuung, Firmenbauleitung, Sicherheitsbeauftragter Die Arbeiten müssen von einem fachlich qualifizierten deutschsprachigen Bauleiter betreut werden. Dieser ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, auf Basis einer schriftlichen Bauleitermeldung, zu benennen. Ein Bauleiterwechsel ist der Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Während der Arbeiten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter deutschsprachiger Obermonteur / Polier ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit / Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inkl. befähigter Person gem. § 8 BGV A1 der Bauberufsgenossenschaften. Der Beauftragte des AN hat die Gefährdungsanalyse zu erstellen. 17.Mitteilung von Bauunfällen Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber oder der OÜ und dem AN Baulogistik am gleichen Tag mitzuteilen und zu protokollieren. 18.Eventuelle Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem AG vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Qualifikationen / Referenzen des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG bzw. die OÜ des AG kann die Leistung an den NU weitervergeben werden. Im Widerspruch behält sich der AG die Möglichkeit einer Vertragskündigung vor. 19.Ausführung der Leistungen Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ATV nach VOB/C DIN 18299 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOB/C DIN 18299 1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.1Lage der Baustelle siehe Baustelleneinrichtungsplan aus der Anlage Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über die den Preis beeinflussenden Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. 1.2entfällt 1.3Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten eine Übersicht der von ihm benötigten Baustelleneinrichtung auf der Grundlage des vom AG übergebenen allgemeinen Baustelleneinrichtungsplanes zur Genehmigung vorzulegen. Dieser muss mindestens Angaben zu Materialcontainerstellungen, Lagerflächen, Silos, Kompressoren, Hebezeugen, Gerüsten (sofern Nebenleistung), Arbeitsbereichen (z.B. zur Vorabmontage größerer Bauteile), Geräte- und Maschinenstellungen und benötigten freien Flächen (z. B. für Geräteeinsatz, Wendekreise etc.) enthalten. Darüber hinaus ist vom AN eine detaillierte Bedarfsanmeldung, abgestimmt auf seinen Bauablauf bezüglich der benötigten Anschlüsse vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der AN selbst mit der Erbringung diese Leistung beauftragt ist. Bedingt der Arbeitsvorgang im Rahmen des vorhersehbaren Bauablaufes einen Umbau von Teilen der Gewerke spezifischen Baustelleneinrichtung des AN, so ist dieser unaufgefordert und ohne zusätzliche Vergütung zu leisten. 1.4Sanitäreinrichtungen Durch den AG ist beabsichtigt einen Sanitär- und Sanitätscontainer zu stellen. Diese Kosten werden dem AN anteilig berechnet. 1.5Baustelleneinrichtungsflächen / Materialcontainer Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Baugrundstück auf Grund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Lage und Ausmaß der zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Flächen sind grundsätzlich befestigt und gemeinsam mit anderen Unternehmern zu nutzen. Bezüglich der Zuordnung und Freigabe solcher Flächen ist den Festlegungen des Baulogistikers und der OÜ Folge zu leisten. Die Abstimmung zur Aufstellung von AN eigenen Containern hat mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Die Herstellung von Baustraßen zur Erschließung der Flächen erfolgt durch den AG auf Grundlage des beigefügten BE Planes. Alle weiteren Befestigungen der Oberflächen für Materiallager und Aufstellflächen von Containern und Kränen sind Sache des AN. 1.6Verkehrsverhältnisse Das Baustellengelände ist mit einem Bauzaun umschlossen Für Feuerwehr und Rettungsdienste müssen alle Zufahrten und Wege im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Ggf. sind auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse Abstimmungen mit den zuständigen Behörden durchzuführen. Bei längeren Arbeitspausen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen müssen Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass ein ungehindertes Passieren bzw. eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr und sonstige Notfahrzeuge möglich ist. Hydranten, Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für sämtliche Medien sind immer frei zugänglich zu halten. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Merkblatt der Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu treffen. Die Verschmutzung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden. Durch den AN verunreinigte Gehwege, Straßen und Zufahrten sind vom AN sofort zu reinigen. Zur Vermeidung von Unfällen ist besondere Sorgfalt bei der Sauberhaltung der benutzten Teile von öffentlichen Straßen zu verwenden. Aufwendungen für über das vorhandene Wegesystem hinausgehend erforderliche Rampen, Fahrstraßen, Baustraßen etc. zum Erreichen der Arbeits- und Beladestellen auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen. Auf dem Grundstück bestehen keinerlei Parkmöglichkeiten. Nutzung und Absperrung von Flächen des öffentlichen Raumes sind Sache des AN. Jegliche Zufahrt oder Abstellung mit/von privaten PKW auf das/dem Baugelände ist strikt untersagt! Die detaillierten Angaben sind dem Logistikkonzept zu entnehmen. 1.7Rauch- / Alkoholverbot Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein Rauchverbot. 1.8Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom Der AG stellt die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom über die gesamte Dauer der Bauzeit zur Verfügung. Die Anschlüsse werden auch von anderen AN genutzt. Alle weiteren Verteilungen zum Anschluss der zu nutzenden Geräte sind Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet. 2.ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2.1Messarbeiten Dem AN werden folgende Vermessungsunterlagen zur Verfügung gestellt: Achs- und Absteckpunkte der Hauptachsen gem. Skizzen Achsabsteckung . Sämtliche sonstigen erforderlichen Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhenmarkierungen, auch Farb- oder sonstige Markierungen mit Stiften auf sichtbar bleibenden Flächen (insbesondere Sichtbetonflächen) sind nicht zulässig. Die wesentlichen Messpunkte sind für die Dauer der Bauzeit zu befestigen und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die OÜ des AG zu beseitigen. 2.2Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der OÜ des AG abzustimmen. Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. 2.3Materialtransporte/Arbeitsbereiche Materialtransporte über die Fassade und sonstige oberflächenfertige Bauteile sind unzulässig. Die Lage und Anzahl der Treppenhäuser und deren Zugänglichkeit ist aus BE-Plan ersichtlich. Eine Nutzung der Personenaufzüge für Personal-, Material-, oder Gerätetransporte ist strikt untersagt. 2.4Schäden / Verunreinigungen Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG bzw. der Bauleitung sofort mündlich und dann schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit mit Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Beurteilung durch die Objektüberwachung des AG und den AG nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und der Objektüberwachung des AG jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei eine durch ihn vorgenommenen Beseitigung von Schäden Dritter eine Kostenaufstellung mit ordnungsgemäß prüffähigen Belegen beizufügen. 2.5Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld tätig sein. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. Für dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren. Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung und zentralen Erschließungen sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Container. 2.6Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Das Absperren von Gefahrenbereichen im Ausführungszeitraum liegt in der Verantwortung des AN. Mit Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Insbesondere beim Beladen und Transportieren ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen (Abplanen, Befeuchtung) wirkungsvoll zu unterbinden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN eingesetzten Verfahren müssen weiterhin staubarm (zulässige Feinstaubkonzentration max. 6 mg/m3 ) und lärmarm (Begrenzung der Geräuschimmissionen gemäß BlmSchG) sein. Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. 2.7Anforderungen an nicht genormte Baustoffe/vom AN zu liefernde Nachweise Sofern bauaufsichtlich oder aus anderen Vorschriften gefordert, sind Bemessungen, statische Nachweise, oder andere Prüfungen und Nachweise für die ausgeschriebenen Leistungen Sache des AN. Diese sind als Prüfzeugnisse, Zulassungen usw. oder als individuelle Nachweise aufzustellen und dem AG in übersichtlicher, prüfbarer Form zu übergeben. Der AN hat die Unterlagen vor Ausführung der Bauleistungen dem AG rechtzeitig einzureichen. 2.8Bemessung Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel sind Sache des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN und ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung mit dem Architekten abzustimmen. 2.9Gerüste Der AN Gerüstarbeiten errichtet ein Fassaden- und Arbeitsgerüst. Dieses wird durch den AG bis zum Abschluss der Arbeiten an der Fassadenhülle vorgehalten und den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Gerüste für die eigenen Leistungen sind durch den AN zu erbringen. Gerüste bis zu einer Höhe von 3,50 m (Höhe der Arbeitslage) sind als Nebenleistung einzukalkulieren. 2.10Hebezeuge, Aufzüge Die Kranstellung gem. der Beschreibung im LV obliegt dem Rohbauunternehmer. Der Kran incl. Kranführer sind auch anderen am Bau beschäftigten Firmen gegen eine Kostenumlage nach Abstimmung zur Verfügung zu stellen. 2.11Schutz umliegender Gebäude Alle auszuführenden Arbeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Schonung der umliegenden Bebauung / Bestandssubstanz durchzuführen. Insbesondere wird auf die direkt angrenzenden Gebäude gem. BE-Plan verweisen. 2.12Maßnahmen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) Die Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung werden vom AG übernommen. Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV beauftragt. Gemäß §5, Nr. 3, der BaustellV wird hierdurch die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt. Durch den SiGeKo ist für das Bauvorhaben eine Baustellenordnung aufgestellt worden. Die darin enthaltenen Regelungen sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten. Der AN liefert ohne zusätzliche Vergütung die gemäß Baustellenverordnung zu erbringenden Zuarbeiten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. 2.13.Brandschutz Gemäß DIN 18299, Ziffer 4.1.4 (vorbeugender Brandschutz) und VOB/B § 4 Nr. 2 Ziffer 1 +2 und § 10 ist der Auftragnehmer verpflichtet, frühzeitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Dieses ist in die EPs einzukalkulieren. Feuergefährliche Arbeiten sind vor Ausführung unter Nennung der Arbeiten, des Ausführungsortes und Beschreibung der Brandschutzarbeiten schriftlich 3 Tage im Vorlauf anzumelden. 2.14Immissionsschutz-Bereiche und Objekte Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete tags. Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Blm SchG) neueste Fassung sind zu beachten. Die Bauarbeiten und Transporte sind vom Auftragnehmer so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch die Bauarbeiten und Baustellentransporte soweit wie möglich vermieden werden. Es sind die entsprechenden Sondergenehmigungen, Messungen und Maßnahmen zum Schallschutz einzuhalten und einzukalkulieren. 2.15Planunterlage des AG / Werkstatt- und Montageplanung des AN Der Unternehmer erhält zur Beauftragung als Grundlage für die Ausführung sämtliche notwendigen Planunterlagen digital auf Datenträger in 1-facher Ausfertigung (in den Formaten pdf und bei Erfordernis als dwg). Auf den vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer seine Dokumentationsunterlagen zu erstellen. Der AG stellt für den Datenaustausch einen Planserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu nutzen. Der AN ist verpflichtet, alle Pläne auf Widersprüchlichkeit eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Widersprüchen ist umgehend der Bauherr bzw. die OÜ zu informieren. Zusätzliche Leistungen, welche auf Grund von widersprüchlichen Zeichnungen entstehen gehen zu Lasten des AN. 2.15.1Inhalte der Werkstatt- und Montageplanung 2.15.2Planumlauf und Verteiler Die Werk- und Montageplanung ist in deutscher Sprache und mit einer ausreichenden Detailtiefe zu erstellen. Es sind die notwendigen Schnittstellen zu anderen Gewerken einzuarbeiten und bei Erfordernis mit techn. Parametern zu untersetzen. Die Werkstatt- und Montagepläne sind dem Architekten zur Freigabe zu übergeben. Hierfür ist der Planserver des AG zu nutzen. Sofern Schnittstellen zur Fachplanung vorhanden sind, sind die Pläne ohne Anforderung des AG zeitgleich und in gleicher Anzahl auch den Fachplanern zu übergeben. Die Planunterlagen sind auf Anforderung der Planer und der OÜ des AG in einem gemeinsamen Termin mit dem AN und dem Architekten/Fachplanern TGA / OÜ vorzustellen und ggf. wesentliche Konstruktionsmerkmale zu erläutern. Nach Korrektur der Pläne durch die Architekten sind die Korrektureintragungen schnellstmöglich zu übernehmen und die Pläne zur endgültigen Freigabe spätestens innerhalb von 3AT nochmals vorzulegen. Der AN hat dabei eigenständig die von ihm benötigten Vorlaufzeiten zur termingerechten Fertigung bzw. Montage der Elemente zu berücksichtigen. Mehrmalige Prüfumläufe gehen zu Lasten des AN und führen nicht zu Terminverlängerung. 2.16Dokumentation Dokumentationsunterlagen sind digital auf Datenträger in 3-facher Ausfertigung zu übergeben unabhängig davon, ob diese schon einzelnwährend der Bauphase übergeben wurden. Die vor Abnahme des Gewerkes zu übergebenden Revisionspläne sind stets in der endgültigen Fassung unter Berücksichtigung aller Korrektureinträge bzw. gemäß der tatsächlich ausgeführten Leistung zu erbringen. Die Unterlagen sind rechtzeitig, 4 Wochen vor Abnahme einzureichen, dass sie vor der Abnahme der Leistungen des AN in geprüfter Form vorliegen. Für die Prüfung durch den AG sowie die Einarbeitung etwaiger Korrekturen und die erneute Prüfung bzw. Freigabe ist ein Zeitraum von 4 Wochen einzukalkulieren. Die Regelungen und Vorgaben des AG sind zu beachten und zwingend einzuhalten. 2.17Abmessungen Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, usw. im Leistungsverzeichnis sind nur ca.- Angaben. Diese exakten Abmessungen ergeben sich aus den Ausführungsplänen. 2.18Materialien Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, bauliche Nutzung sowie Wiederverwendung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Alle Materialien oder Produkte sind durch den Auftragnehmer spätestens vor Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage - der technischen Datenblätter und (falls erforderlich) der - Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen dürfen nicht verwendet werden. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Baunebenprodukte wie z.B. Betonschalplatten, Kanthölzer für temporäre Abstützungen. Für bituminöse und andere Voranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstoffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte oder wassergelöste) Systeme zu verwenden, wenn nicht anders beschrieben. Zur Vermeidung lösemittelhaltiger Produkte sind Klebe- und Dichtungsarbeiten im Außenbereich nach Möglichkeit in der frostfreien Jahreszeit auszuführen. Für Dichtungs- und Abdeckfolien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Produkte mit einem ausgewiesenen Recyclingatanteil zu bevorzugen, wenn in dem Recyclat oder durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Verwendung von Beschichtungen für Böden, Korrosionsschutz im Außenbereich, Schweißnähte oder anderen Einsatzbereichen, für die keine lösemittelfreien Beschichtungen möglich sind, müssen die verwendeten Produkte (z.B. High-Solid-Systeme) den Anforderungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a Schadstoffarme Lacke entsprechen. Außenbauteile mit der Korrosivitätskategorie C2 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung auf lösemittelfreier Epoxydharz-Basis (Schutzdauer hoch) zu beschichten. Innenbauteile der Korrosivitätskategorien C1 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung (z.B. Acrylharz-Basis) zu beschichten. Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Aluminium dürfen nur chromfreie Grundierverfahren verwendet werden. 2.19Beigestellte Stoffe; Bauteile Werden in den Leistungspositionen bauseitig gelieferte Materialien zum Einbau durch den Auftragnehmer aufgeführt, so ist der Materialtransport vom Zwischenlager (innerhalb des Baubereiches/Baugrundstückes) zur Verwendungsstelle Sache des Auftragnehmers. Die Haftung geht bei Materialübergabe im Zwischenlager an den Auftragnehmer über. 2.20Schweißarbeiten Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte müssen über einen Befähigungsnachweis in ihrem Fachgewerk verfügen. Es sind die jeweils der auszuführenden Leistung entsprechenden Nachweise der DIN 18800-7 vor Beginn einzureichen. Für die Stahlverbindungen ruhender Tragwerke sind mindestens der Eignungsnachweis Klasse D und für dynamisch beanspruchte Tragwerke der Nachweis Klasse E vorzuweisen. Schweißarbeiten sind vor Ausführung mit einem Vorlauf von 3 AT anzumelden.
4. ATV nach VOB/C DIN 18299
5. ZTV PARKETTARBEITEN 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN PARKETTARBEITEN Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen, Richtlinien, Merkblätter und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe usw. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Zwischenlagerungskosten werden nicht vergütet. Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle bedingt durch zeitversetztes Arbeiten mit Nachfolgegewerken werden nicht gesondert vergütet. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen n. TRGS 610 zählen. Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen n. TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt. Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
5. ZTV PARKETTARBEITEN
01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01.__.__.010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die in diesem Los beschriebenen Leistungen des AN für die Dauer der Ausbauzeit des AN. Die Baustelleneinrichtung (BE) beinhaltet alle Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der Leistungen des AN erforderlich sind einschließlich Montagehilfsmittel. Die Positon beinhaltet Aufbau, Vorhaltung sowie Räumen der Baustelle nach Beendigung der eigenen Arbeiten. Die Baustelleneinrichtung versteht sich einschl. kontinuierliche Reinigung aller BE-, Lager- sowie Arbeitsflächen, die von den Arbeiten des AN betroffen sind. Der AN hat während seiner gesamten Bauzeit für die Beseitigung und Abfuhr seines Bauschutts zu sorgen. Für das Auffangen und Abtransportieren sind ständig Container vorzuhalten. Die freie Lagerung von Schutt im Gebäude und auf den Außenflächen ist untersagt. Die Baustelle ist so einzurichten, dass der Betrieb auf der Baustelle bis zur endgültigen Fertigstellung nicht beeinträchtigt wird. Planmäßig absehbare Umbauten der Baustelleneinrichtung gehen zu Lasten des AN. Einzurechnen sind alle erforderlichen Vorkehrungen - ab 4 Wochen vor Montagebeginn bis Montageende -, insbesondere (soweit erforderlich): -regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen -Maschinen, Hebe-Einrichtungen Gerate, Werkzeuge -Fördergerate, Hebezeug, Transportmittel -Baustofflager, Materialcontainer, Lagerflächen -Container für Aufenthalt, Büro, Lagerung -Absperrungen, Sicherungen, Beschilderung, Beleuchtung -alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Personen und Geräte Ein bauseitiger Kran kann gebührenpflichtig mitgenutzt werden. Die Kranbenutzungsgebühr beträgt 173,50 €/Stunde.
01.__.__.010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02 Parkettboden
02
Parkettboden
02.__.__.010 Untergrund reinigen Bauseitiger Untergrund vor der Ausführung von Arbeiten von groben Verschmutzungen wie Bauschutt und Mörtel- oder Farbresten reinigen, inkl. der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Abfalls
02.__.__.010
Untergrund reinigen
E
250,00
m2
02.__.__.020 Vollflächiges Spachteln, D 1-5mm Vollflächiges Spachteln und Grundieren des Untergrundes aus Zementestrich mit selbstverlaufender, spannungsarmer, kunstharzvergüteter, lösemittelfreier und sehr emissionsarmer (EMICODE EC1) zementärer parkettgeeigneter Spachtelmasse Auftragsstärke 1 bis 5 mm Angeb. Fabrikat:
02.__.__.020
Vollflächiges Spachteln, D 1-5mm
500,00
m2
02.__.__.030 Fertigparkett/Landhausdiele, 3-schichtig, Eiche, verklebt, versiegelt Fertigparkett, als Landhausdiele, dreischichtig, nach DIN-EN 13489, Massivholzaufbau mit querverleimter Mittellage und Gegenzug aus Nadelholz, ausschließlich aus Holz, das nach den Vorgaben der Europäischen Holzhandelsverordnung Nr. 995/2010 beschafft wurde, produziert nach Umwelt und Sicherheitsstandards ISO 14001 geeignet für Fussbodenheizung, mit werkseitiger, unsichtbarer Versiegelung für besonders starke Beanspruchung, gebürstet und längsseitig gefast, liefern, entspr. Grundrissgeometrie, einschl. Anarbeiten an Stützen, Wandvorsprüngen, Innen-/ Außenecken usw., verlegen nach DIN 18356 und vollflächig verkleben mit Parkettklebstoff gem. ISO 17178 (elastisch) lösemittelfrei, gem. Herstelleranweisung, auf vorhandenem fachgerecht hergestelltem und geeignetem Untergrund Angeb. Fabrikat Kleber: Untergrund: Zement-Heizestrich Holzart: Eiche rustikal Farbton: graubraun ähnlich Bauhaus Eiche Farro bzw. Mafi Nero Eiche Country Oberfläche: leicht gebürstet, Versiegelung: werksseitig Angeb. Fabrikat Versiegelung: Einbauhöhe: mind. 16 mm Nutzschicht: mind. 4,0 mm Abmessung: mind. 1700 x 190 mm Verlegeart: unregelmäßiger Verband Angeb. Fabrikat Parkett: Einbauort:VH, 3. bis 5.OG HG, EG bis 5.OG Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-0-BO-001 - AUH-AR-5-DT-0-BO-002 - AUH-AR-5-DT-HG-BO-004
02.__.__.030
Fertigparkett/Landhausdiele, 3-schichtig, Eiche, verklebt, versiegelt
G
3.858,00
m2
02.__.__.040 Fertigparkett/Landhausdiele, 2-schichtig, Eiche, verklebt, versiegelt Fertigparkett, als Landhausdiele, zweischichtig, nach DIN-EN 13489, Massivholzaufbau mit Trägerschicht aus HDF, mit Nut und Feder, geeignet für Fussbodenheizung, mit werkseitiger, unsichtbarer Versiegelung für besonders starke Beanspruchung, gebürstet und längsseitig gefast, liefern, entspr. Grundrissgeometrie, einschl. Anarbeiten an Stützen, Wandvorsprüngen, Innen-/ Außenecken usw., verlegen nach DIN 18356 und vollflächig verkleben mit elastischem silanmodifizierten 1-Komponenten-Parkettklebstoff, gemäss ISO 17178 (elastisch) lösemittelfrei, gem. Herstelleranweisung, auf vorhandenem fachgerecht hergestelltem und geeignetem Untergrund Fabrikat Kleber: Bauwerk MS40 o. glw. Angeb. Fabrikat Kleber: Untergrund: Zement-Heizestrich Holzart: Eiche Holzindex (Sortierung): 15* Oberfläche: leicht gebürstet, Versiegelung: werksseitig mit B-Protect® Versiegelung o. glw. Angeb. Fabrikat Versiegelung: Einbauhöhe: 9,5 mm Nutzschicht: mind. 2,5 mm Abmessung: 1700 x 190 mm Verlegeart: unregelmäßiger Verband Fabrikat: Bauwerk, Typ Studiopark, Farro o. glw. Hersteller: Bauwerk Parkett GmbH Bahnhofstrasse 77 72411 Bodelshausen Angeb. Fabrikat Parkett: Sind für die abgefragten angebotenen Fabrikate keine Produkte eingetragen, gilt automatisch das beschriebene Produkt als angeboten, ansonsten ist die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes führen. Einbauort:VH, 3. bis 5.OG HG, EG bis 5.OG Detailverweis: wie vor
02.__.__.040
Fertigparkett/Landhausdiele, 2-schichtig, Eiche, verklebt, versiegelt
A
3.858,00
m2
02.__.__.050 ZULAGE: Ausbildung Randbereiche GK-Wände Nachträglichen Randschnitt des Parkettbelags in Randbereichen von GK-Montagewänden exakt parallel und mit gleichmäßigem Abstand zur Wand (max. 10mm) sorgfältig mit geeignetem Gerät (Oberfräse o. ä.) herstellen.
02.__.__.050
ZULAGE: Ausbildung Randbereiche GK-Wände
3.453,00
m
02.__.__.060 ZULAGE: Aussparung in Parkettboden, bis 0,1m² Aussparung in Parkettboden anlegen, als Zulage. Größe: bis 0,1 m² Einzelgröße
02.__.__.060
ZULAGE: Aussparung in Parkettboden, bis 0,1m²
24,00
St
03 Sonstige Leistungen
03
Sonstige Leistungen
03.__.__.010 Randdämmstreifen abschneiden Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens bei Parkettarbeiten
03.__.__.010
Randdämmstreifen abschneiden
3.453,00
m
03.__.__.020 Fugen, Presskorkstreifen, max 10mm Presskorkstreifen im Bereich von Fugen (Ber. Türen, angrenzende Wände) des Parkettbelags einlegen. Fugenbreite:max. 10 mm
03.__.__.020
Fugen, Presskorkstreifen, max 10mm
3.453,00
m
03.__.__.030 Schutzabdeckung Bodenbelag, Abdeckvlies Parkett zum Schutz vor Verschmutzung und mechanischen Beschädigung mit geeignetem, atmungsaktiven Abdeckvlies abdecken, Stöße und Anschlüsse staubdicht abkleben und nach Fertigstellung der Baustelle wieder freilegen. Abdeckmaterial fachgerecht entsorgen Material: Vliesstoff aus Synthesefasern Oberseite mit dampfoffener PE-Folie als Flüssigkeitssperre Unterseite mit rutschhemmender Beschichtung umweltfreundlich (frei von schädlichen Stoffen, Thermisch entsorgbar) Dicke: ca. 2,0 mm Gewicht: ca. 180 g/m" Verlegung 10 cm überlappend Fabrikat: Bauwerk Abdeckvlies o. glw. Angeb. Fabrikat:
03.__.__.030
Schutzabdeckung Bodenbelag, Abdeckvlies
3.858,00
m2
03.__.__.040 Risse verharzen Kraft- und Formschlüssiges Schließen von Schwind- und Arbeitsfugen sowie Spannungsrissen im Untergrund mit einem 2-Komponenten-Polyestergießharz und Einlegen von Wellenverbinder sowie anschließendem Abstreuen mit Quarzsand Körnung 0,3 - 0,8 mm im Überschuss. Überschüssigen Sand nach Trocknung durch Abfegen, Abreiben oder Absaugen entfernen
03.__.__.040
Risse verharzen
E
100,00
m
04 Optionale Leistungen
04
Optionale Leistungen
04.__.__.010 Parkett, Feuchtemessung, zusätzlich Zusätzliche Feuchtemessung pro Messpunkt, falls die zusätzliche Feuchte nicht eingehalten wurde (eine Messung ist im Grundpreis enthalten), einschl. Erstellen eines Messprotokolls.
04.__.__.010
Parkett, Feuchtemessung, zusätzlich
E
1,00
St
04.__.__.020 Nivellement, Bodenfläche Unterkonstruktion auf Ebenflächigkeit prüfen mittels Flächennivellement, einschl. Messprotokoll.
04.__.__.020
Nivellement, Bodenfläche
E
500,00
m2
05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
05.__.__.010 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.010
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h
05.__.__.020 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.020
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h

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