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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. PROJEKTBETEILIGTE 1. PROJEKTBETEILIGTE
Bauherr und Auftraggeber
MREI T18 GmbH & Co.. KG
Wilmersdorfer Str.60
10627 Berlin
Tel.: +49 (30) / 339 305 60
Fax: +49 (30) / 339 305 61
mrei@mrei.de
https://www.mrei.de/
Projektsteuerung und Ausschreibung
Rautenbach Gesellschaft v. Architekten mbH
Erdmannstraße 11
10827 Berlin
Tel.: +49 30 / 787 160 91
mail@rautenbach-architekt.com
Objektplanung
AUKETT + HEESE
Architekten und Generalplaner
Budapester Straße 43, 10787 Berlin
Tel.: +49 30 / 23099421
Fax: +49 30 / 23099490
8690@aukett-heese.de
Tragwerksplanung
INGENIEURBÜRO MARTIN KOLLMANN
Alte Poststraße 17
49074 Osnabrück
Telefon: +49 541 / 33166-0
Telefax: +49 541 / 33166-66
info@ibkollmann.de
Objektüberwachung
Maruhn Real Estate Service GmbH
Wilmersdorfer Str. 60
10627 Berlin
t18@mrei.de
1. PROJEKTBETEILIGTE
2. BAUBESCHREIBUNG 2. BAUBESCHREIBUNG
Flurstück / Größe:635 / 2340
Gemarkung / Flur:Mitte / 20
Bei der Tieckstraße 18-19 in 10115 Berlin, handelt es sich um einen Baulückenschluss mit zwei Gebäuden (Vorderhaus, Hofgebäude), die der Gewerbe-, Büro-, und Wohnungsnutzung dienen.
Das Vorderhaus bildet den Lückenschluss der Blockrandbebauung und liegt zwischen dem denkmalgeschützte Gebäude Tieckstraße 17 und der Gartenstraße 104.
Das Hofgebäude schließt an den Giebel des Hinterhauses der Tieckstraße 17 (ebenfalls Baudenkmal) an und endet frei auf dem Grundstück.
Die Bebauung der derzeitigen Brache erfolgt oberhalb des Tunnels der Nord-Südbahn (S-Bahn Berlin, Deutsche Bahn).
Das Vorderhaus besteht aus sechs oberirdischen Geschossen sowie einem Untergeschoß und schließt mit einem Dachgarten ab. Hierbei ist das Untergeschoss eine Teilunterbauung des Vorderhauses und erstreckt sich neben dem vorhandenen S-Bahn-Tunnel zum Teil bis in den östlichen Hofbereich.
Das Hofgebäude besteht ebenfalls aus sechs Geschossen hat jedoch aufgrund der Tunnellage der S-Bahn kein Untergeschoß. Es schließt ebenfalls mit einem Dachgarten ab. Die Dachgeschosse Vorderhaus 5.OG und Hofgebäude 5.OG werden als Berliner Dach hergestellt, wobei der Flachdachteil als Dachgarten genutzt wird, im Hofgebäude zusätzlich mit einem Schwimmbecken.
Die Schrägdachkonstruktion schließt als Brüstung der Dachgärten ab, die somit in die Gebäudekubatur integriert werden.
Projektphasen
- Rohbau:Mär 2024 bis Aug 2025
- Ausbau / Fertigstellung:Juli 2025 bis Juli 2026
2. BAUBESCHREIBUNG
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.Organisation und Planung der Baustelle
Das Bauvorhaben befindet sich mitten in einem hochsensiblen Wohn- und Zentrenumfeld, in dem Behinderungen der Zugänglichkeit vor allem aber Lärmbeeinträchtigungen negative Auswirkungen auf die Nutzungsfunktionen haben können. Vor diesem Hintergrund gilt, dass Maßnahmen so durchzuführen sind, dass die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering gehalten werden. Dazu ist ein ausführliches Konzept 2 Wochen nach Auftragserteilung einzureichen.
1.1.Baustellenaktivitäten haben ausschließlich innerhalb der genehmigten Flächen stattzufinden.
1.2.Die AVV-Baulärm sind in allen Fällen einzuhalten.
1.3.Die Planung der Bautätigkeit hat auf der Basis der Vorgaben der AVV-Baulärm zu erfolgen. Die Baustellenarbeitszeit liegt an allen Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Baustellentätigkeiten statt. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten sind mit einem Antrag auf Ausnahmezulassungen nach §10 Absatz 1 LImSchG Bln im Einzelnen zu beantragen.
Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete.
Die dargelegten Verfahren für die Ermittlung des Beurteilungspegels sind anzuwenden.
Die behördlichen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu beachten.
(Eine frühzeitige Einbeziehung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Herr Dr. Pischke, Tel.: 030 9025-2262, E-Mail: volker.pischke@senuvk.berlin.de ist empfehlenswert.)
Die Beispiele für technische Schallschutzmaßnahmen sind anzuwenden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV ist anzuwenden. Die Verordnung enthält zulässige Schallleistungspegel von 57 Maschinen und Gerätearten und kann bei der Auslegung des Begriffs "Stand der Technik" in §22 Abs. 1 BImSchG herangezogen werden.
Des Weiteren werden Betriebszeitenregelungen für Gerätearten und Maschinen festgelegt, die gemäß der Gebietstypen anzuwenden sind.
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_laerm_121206.pdf
2.Besonderes zur Baustellenorganisation
Ein SiGeKo ist vom BH beauftragt.
3.Bauanlaufbesprechung
Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in der der Auftragnehmer u. a. über die vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe informiert wird und die hierzu zu verwendenden Formularvordrucke / Richtlinien erhält.
4.Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten weisungsbefugten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, der befugt und verpflichtet ist, verbindliche Abstimmungen zu treffen, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt, - bei Bedarf auch öfter. Die Teilnahme an den Baustellenbesprechungen ist für den AN Pflicht. Unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert.
5.Bautagesberichte
Der AN hat unaufgefordert Bautagesberichte gemäß übergebenen Muster / Vorlage des Auftraggebers im Rechner auszufüllen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG im Original einzureichen. Nichtvorlage wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert.
6.Arbeitsschritte und Bauzeitenplan
Der AN erhält vom AG einen Terminplan aus dem die wesentlichen Projektmeilensteine zu entnehmen sind.
Der AN hat auf Anforderung einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Bauzeitenplan unverzüglich durch den AN zu überarbeiten. Erkennt der AN Gründe, aus denen Meilensteine nicht erreicht werden können die auf die Leistungserbringung des AN zurückzuführen sind, so wird der AN den AG unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und aufzeigen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Termine einzuleiten sind.
7.Die Objektüberwachung des AG
Die Objektüberwachung des AG ist bevollmächtigt, diesen bei den Belangen der örtlichen Baudurchführungen zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht berechtigt.
8.Arbeitszeiten
Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist von jeweils 7.00 bis 20.00 Uhr, Montag bis einschließlich Samstag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Etwaige zusätzliche Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben.
9.Angebotspreis
Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Eine Lohngleitklausel und eine Stoffgleitklausel werden nicht vereinbart.
10.Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
11.Urkalkulation
Der AN hat unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens nach 10 Tagen die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen.
12.Abrechnung
Abschlagsrechnungen müssen nach dem tatsächlichen Leistungsstand und geprüften Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden.
Die Rechnungen sind wie folgt einzureichen:
1 x als Original beim AG
1 x als Kopie einschl. erforderlicher Anlagen zur Rechnungsprüfung bei der OÜ
Als Rechnungseingangsdatum gilt das Vorliegen des Originals der Rechnung in Papierform beim AG.
Alle Rechnungsaufmaße und Leistungsfeststellungen sind VOR der Rechnungsausfertigung mit der OÜ abzustimmen. Die Aufmaße und zugehörigen Planunterlagen müssen eindeutig und leicht prüfbar sein.
Für jede Position sind separate Aufmaßblätter anzulegen, die dann mit den fortschreitenden Abschlagsrechnungen kumulierend ergänzt werden.
Darüber hinaus ist jedes Rechnungsblatt im Kopf so zu beschriften, dass eindeutig die Zuordnung zur jeweiligen Rechnung und der Position gewährleistet ist. In der Rechnung gestellte Mengensummen müssen im Aufmaßblatt per Mengenzusammenstellung nachvollziehbar aufgestellt und ablesbar sein. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen.
13.Nachträge
Die Anspruchsvoraussetzung ist detailliert darzulegen. Die Kalkulationsnachweise für die einzelnen Positionen müssen aufgeteilt sein in:
- Stundenanzahl
- Gerätekosten
- Stoffkosten
Diese sind nachvollziehbar in ihren Mengenansätzen darzulegen. Die Kostenansätze sind nachvollziehbar
aufzuschlüsseln und durch prüffähige Kalkulationsnachweise zu belegen, z.B. Lieferantennachweise. Die vertraglich vereinbarten Aufschläge sind immer eindeutig auszuweisen.
Vor Rechnungslegung der Nachtragsleistungen muss eine einvernehmliche Prüfung der Nachträge erfolgt und abgestimmt werden. Nicht abgestimmte Nachträge werden in der Abrechnung nicht anerkannt.
14.Abnahme
Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich anzuzeigen und ist Voraussetzung um eine förmliche Abnahme zu verlangen.
15.Umlagen
Die Regelungen von Umlagen für Bauwasser, Baustrom, Container, Baustellenlogistik, Entsorgung, Nutzung der sanitären Anlagen und Bauwesensversicherung werden im Rahmen der Angebotsverhandlungen fixiert und vereinbart.
16.Baubetreuung, Firmenbauleitung, Sicherheitsbeauftragter
Die Arbeiten müssen von einem fachlich qualifizierten deutschsprachigen Bauleiter betreut werden. Dieser ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, auf Basis einer schriftlichen Bauleitermeldung, zu benennen. Ein Bauleiterwechsel ist der Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Während der Arbeiten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter deutschsprachiger Obermonteur / Polier ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit /
Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inkl. befähigter Person gem. § 8 BGV A1 der Bauberufsgenossenschaften. Der Beauftragte des AN hat die Gefährdungsanalyse zu erstellen.
17.Mitteilung von Bauunfällen
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber oder der OÜ und dem AN Baulogistik am gleichen Tag mitzuteilen und zu protokollieren.
18.Eventuelle Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Auftragnehmer hat dem AG vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Qualifikationen / Referenzen des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG bzw. die OÜ des AG kann die Leistung an den NU weitervergeben werden. Im Widerspruch behält sich der AG die Möglichkeit einer Vertragskündigung vor.
19.Ausführung der Leistungen
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ATV nach VOB/C DIN 18299 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOB/C DIN 18299
1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.1Lage der Baustelle
siehe Baustelleneinrichtungsplan aus der Anlage
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über die den Preis beeinflussenden Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
1.2Baustellenlogistik
Der AG plant für das Vorhaben einen Baustellenlogistiker zu beauftragen. Dessen Leistungsbild beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Flächenmanagement
- Entsorgungslogistik
- Baureinigung
Die Leistungen werden dem AN mittels Umlagekonzept anteilig berechnet.
Den Anordnungen des Logistikers ist zwingend Folge zu leisten. Alle Themen, welche Einfluss auf die Baustelleneinrichtung und den Ablauf aller am Bau Beteiligten nehmen, sind rechtzeitig vorab mit dem Baulogistiker abzustimmen und festzulegen.
1.3Baustelleneinrichtung
Der Auftragnehmer hat der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten eine Übersicht der von ihm benötigten Baustelleneinrichtung auf der Grundlage des vom AG übergebenen allgemeinen Baustelleneinrichtungsplanes zur Genehmigung vorzulegen. Dieser muss mindestens Angaben zu Materialcontainerstellungen, Lagerflächen, Silos, Kompressoren, Hebezeugen, Gerüsten (sofern Nebenleistung),
Arbeitsbereichen (z.B. zur Vorabmontage größerer Bauteile), Geräte- und Maschinenstellungen und benötigten freien Flächen (z. B. für Geräteeinsatz, Wendekreise etc.) enthalten.
Darüber hinaus ist vom AN eine detaillierte Bedarfsanmeldung, abgestimmt auf seinen Bauablauf bezüglich der benötigten Anschlüsse vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der AN selbst mit der Erbringung diese Leistung beauftragt ist.
Bedingt der Arbeitsvorgang im Rahmen des vorhersehbaren Bauablaufes einen Umbau von Teilen der Gewerke spezifischen Baustelleneinrichtung des AN, so ist dieser unaufgefordert und ohne zusätzliche Vergütung zu leisten.
1.4Sanitäreinrichtungen
Durch den AG ist beabsichtigt einen Sanitär- und Sanitätscontainer zu stellen.
Diese Kosten werden dem AN anteilig berechnet.
1.5Baustelleneinrichtungsflächen / Materialcontainer
Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Baugrundstück auf Grund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Lage und Ausmaß der zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Flächen sind grundsätzlich befestigt und gemeinsam mit anderen Unternehmern zu nutzen. Bezüglich der Zuordnung und Freigabe solcher Flächen ist den Festlegungen des Baulogistikers und der OÜ Folge zu leisten.
Die Abstimmung zur Aufstellung von AN eigenen Containern hat mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen.
Die Herstellung von Baustraßen zur Erschließung der Flächen erfolgt durch den AG auf Grundlage des beigefügten BE Planes. Alle weiteren Befestigungen der Oberflächen für Materiallager und Aufstellflächen von Containern und Kränen sind Sache des AN.
1.6Verkehrsverhältnisse
Das Baustellengelände ist mit einem Bauzaun umschlossen
Für Feuerwehr und Rettungsdienste müssen alle Zufahrten und Wege im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Ggf. sind auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse Abstimmungen mit den zuständigen Behörden durchzuführen. Bei längeren Arbeitspausen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen müssen Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass ein ungehindertes Passieren bzw. eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr und sonstige Notfahrzeuge möglich ist.
Hydranten, Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für sämtliche Medien sind immer frei zugänglich zu halten. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Merkblatt der Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu treffen.
Die Verschmutzung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden. Durch den AN verunreinigte Gehwege, Straßen und Zufahrten sind vom AN sofort zu reinigen. Zur Vermeidung von Unfällen ist besondere Sorgfalt bei der Sauberhaltung der benutzten Teile von öffentlichen Straßen zu verwenden.
Aufwendungen für über das vorhandene Wegesystem hinausgehend erforderliche Rampen, Fahrstraßen, Baustraßen etc. zum Erreichen der Arbeits- und Beladestellen auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Auf dem Grundstück bestehen keinerlei Parkmöglichkeiten. Nutzung und Absperrung von Flächen des öffentlichen Raumes sind Sache des AN. Jegliche Zufahrt oder Abstellung mit/von privaten PKW auf das/dem Baugelände ist strikt untersagt!
Die detaillierten Angaben sind dem Logistikkonzept zu entnehmen.
1.7Rauch- / Alkoholverbot
Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein Rauchverbot.
1.8Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom
Der AG stellt die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom über die gesamte Dauer der Bauzeit zur Verfügung.
Die Anschlüsse werden auch von anderen AN genutzt.
Alle weiteren Verteilungen zum Anschluss der zu nutzenden Geräte sind Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet.
2.ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.1Messarbeiten
Dem AN werden folgende Vermessungsunterlagen zur Verfügung gestellt: Achs- und Absteckpunkte der Hauptachsen gem. Skizzen Achsabsteckung .
Sämtliche sonstigen erforderlichen Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhenmarkierungen, auch Farb- oder sonstige Markierungen mit Stiften auf sichtbar bleibenden Flächen (insbesondere Sichtbetonflächen) sind nicht zulässig. Die wesentlichen Messpunkte sind für die Dauer der Bauzeit zu befestigen und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die OÜ des AG zu beseitigen.
2.2Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der OÜ des AG abzustimmen.
Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen.
2.3Materialtransporte/Arbeitsbereiche
Materialtransporte über die Fassade und sonstige oberflächenfertige Bauteile sind unzulässig. Die Lage und Anzahl der Treppenhäuser und deren Zugänglichkeit ist aus BE-Plan ersichtlich. Eine Nutzung der Personenaufzüge für Personal-, Material-, oder Gerätetransporte ist strikt untersagt.
2.4Schäden / Verunreinigungen
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen.
Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG bzw. dem Logistiker sofort mündlich und dann schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit mit Lichtbildaufnahmen festzuhalten.
Er darf das Schadensbild bis zu einer Beurteilung durch die Objektüberwachung des AG und den AG nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.
Der AN hat dem AG und der Objektüberwachung des AG jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei eine durch ihn vorgenommenen Beseitigung von Schäden Dritter eine Kostenaufstellung mit ordnungsgemäß prüffähigen Belegen beizufügen.
2.5Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld tätig sein. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. Für dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren.
Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung und zentralen Erschließungen sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Container.
2.6Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Das Absperren von Gefahrenbereichen im Ausführungszeitraum liegt in der Verantwortung des AN.
Mit Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen.
Eine Staubentwicklung während der Arbeiten ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden.
Insbesondere beim Beladen und Transportieren ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen (Abplanen, Befeuchtung) wirkungsvoll zu unterbinden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN eingesetzten Verfahren müssen weiterhin staubarm (zulässige Feinstaubkonzentration max. 6 mg/m3 ) und lärmarm (Begrenzung der Geräuschimmissionen gemäß BlmSchG) sein.
Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist.
2.7Anforderungen an nicht genormte Baustoffe/vom AN zu liefernde Nachweise
Sofern bauaufsichtlich oder aus anderen Vorschriften gefordert, sind Bemessungen, statische Nachweise, oder andere Prüfungen und Nachweise für die ausgeschriebenen Leistungen Sache des AN. Diese sind als Prüfzeugnisse, Zulassungen usw. oder als individuelle Nachweise aufzustellen und dem AG in übersichtlicher, prüfbarer Form zu übergeben. Der AN hat die Unterlagen vor Ausführung der Bauleistungen dem AG rechtzeitig einzureichen.
2.8Bemessung
Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel sind Sache des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN und ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung mit dem Architekten abzustimmen.
2.9Gerüste
Der AN Gerüstarbeiten errichtet ein Fassaden- und Arbeitsgerüst. Dieses wird durch den AG bis zum Abschluss der Arbeiten an der Fassadenhülle vorgehalten und den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Gerüste für die eigenen Leistungen sind durch den AN zu erbringen.
Gerüste bis zu einer Höhe von 3,50 m (Höhe der Arbeitslage) sind als Nebenleistung einzukalkulieren.
2.10Hebezeuge, Aufzüge
Die Kranstellung gem. der Beschreibung im LV obliegt dem Rohbauunternehmer.
Der Kran incl. Kranführer sind auch anderen am Bau beschäftigten Firmen gegen eine Kostenumlage nach Abstimmung zur Verfügung zu stellen.
2.11Schutz umliegender Gebäude
Alle auszuführenden Arbeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Schonung der umliegenden Bebauung / Bestandssubstanz durchzuführen. Insbesondere wird auf die direkt angrenzenden Gebäude gem. BE-Plan verweisen.
2.12Maßnahmen gem. Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung werden vom AG übernommen.
Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV beauftragt.
Gemäß §5, Nr. 3, der BaustellV wird hierdurch die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt.
Durch den SiGeKo ist für das Bauvorhaben eine Baustellenordnung aufgestellt worden. Die darin enthaltenen Regelungen sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten. Der AN liefert ohne zusätzliche Vergütung die gemäß Baustellenverordnung zu erbringenden Zuarbeiten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
2.13.Brandschutz
Gemäß DIN 18299, Ziffer 4.1.4 (vorbeugender Brandschutz) und VOB/B § 4 Nr. 2 Ziffer 1 +2 und § 10 ist der Auftragnehmer verpflichtet, frühzeitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Dieses ist in die EPs einzukalkulieren. Feuergefährliche Arbeiten sind vor Ausführung unter Nennung der Arbeiten, des Ausführungsortes und Beschreibung der Brandschutzarbeiten schriftlich 3 Tage im Vorlauf anzumelden.
2.14Immissionsschutz-Bereiche und Objekte
Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete tags.
Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Blm SchG) neueste Fassung sind zu beachten. Die Bauarbeiten und Transporte sind vom Auftragnehmer so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch die Bauarbeiten und Baustellentransporte soweit wie möglich vermieden werden. Es sind die entsprechenden Sondergenehmigungen, Messungen und Maßnahmen zum Schallschutz einzuhalten und einzukalkulieren.
2.15Planunterlage des AG / Werkstatt- und Montageplanung des AN
Der Unternehmer erhält als Grundlage für die Ausführung sämtliche notwendigen Planunterlagen in 1-facher Ausfertigung auf Papier und auf Datenträger (in den Formaten pdf und bei Erfordernis als dwg). Auf den vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer seine Dokumentationsunterlagen zu erstellen.
Der AG stellt für den Datenaustausch einen Planserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu nutzen.
Der AN ist verpflichtet, alle Pläne auf Widersprüchlichkeit eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Widersprüchen ist umgehend der Bauherr bzw. die OÜ zu informieren. Zusätzliche Leistungen, welche auf Grund von widersprüchlichen Zeichnungen entstehen gehen zu Lasten des AN.
2.15.1Inhalte der Werkstatt- und Montageplanung
2.15.2Planumlauf und Verteiler
Die Werk- und Montageplanung ist in deutscher Sprache und mit einer ausreichenden Detailtiefe zu erstellen. Es sind alle notwendigen Schnittstellen zu anderen Gewerken einzuarbeiten und bei Erfordernis mit techn. Parametern zu untersetzen.
Die Werkstatt- und Montagepläne sind dem Architekten zur Freigabe zu übergeben. Hierfür ist der Planserver des AG zu nutzen. Sofern Schnittstellen zur Fachplanung vorhanden sind, sind die Pläne ohne Anforderung des AG zeitgleich und in gleicher Anzahl auch den Fachplanern zu übergeben.
Die Planunterlagen sind auf Anforderung der Planer und der OÜ des AG in einem gemeinsamen Termin mit dem AN und dem Architekten/Fachplanern TGA / OÜ vorzustellen und ggf. wesentliche Konstruktionsmerkmale zu erläutern.
Nach Korrektur der Pläne durch die Architekten sind die Korrektureintragungen schnellstmöglich zu übernehmen und die Pläne zur endgültigen Freigabe spätestens innerhalb von 3AT nochmals vorzulegen. Der AN hat dabei eigenständig die von ihm benötigten Vorlaufzeiten zur termingerechten Fertigung bzw. Montage der Elemente zu berücksichtigen. Mehrmalige Prüfumläufe gehen zu Lasten des AN und führen nicht zu Terminverlängerung.
Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind dem AG in 3-facher Ausfertigung in Papierform vorzulegen. Nach Einarbeitung etwaiger Korrekturen ist die vom AG freigegebene Planung dem AG 3-fach in Papierform sowie in Dateiform (Dateiformat pdf, plt, dwg ) auf DVD-ROM oder CD-ROM zu übergeben.
2.16Dokumentation
Dokumentationsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu übergeben unabhängig davon, ob diese schon einzelnwährend der Bauphase übergeben wurden.
Die vor Abnahme des Gewerkes zu übergebenden Revisionspläne sind stets in der endgültigen Fassung unter Berücksichtigung aller Korrektureinträge bzw. gemäß der tatsächlich ausgeführten Leistung zu erbringen.
Die Unterlagen sind rechtzeitig, 4 Wochen vor Abnahme einzureichen, dass sie vor der Abnahme der Leistungen des AN in geprüfter Form vorliegen.
Für die Prüfung durch den AG sowie die Einarbeitung etwaiger Korrekturen und die erneute Prüfung bzw. Freigabe ist ein Zeitraum von 4 Wochen einzukalkulieren.
Die Regelungen und Vorgaben des AG sind zu beachten und zwingend einzuhalten.
2.17Abmessungen
Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, usw. im Leistungsverzeichnis sind nur ca.- Angaben. Diese exakten Abmessungen ergeben sich aus den Ausführungsplänen.
2.18Materialien
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, bauliche Nutzung sowie Wiederverwendung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen.
Alle Materialien oder Produkte sind durch den Auftragnehmer spätestens vor Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage
- der technischen Datenblätter und (falls erforderlich) der
- Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren.
Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen:
- FCKW und HFCKW
Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen dürfen nicht verwendet werden.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Baunebenprodukte wie z.B. Betonschalplatten, Kanthölzer für temporäre Abstützungen.
Für bituminöse und andere Voranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstoffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte oder wassergelöste) Systeme zu verwenden, wenn nicht anders beschrieben. Zur Vermeidung lösemittelhaltiger Produkte sind Klebe- und Dichtungsarbeiten im Außenbereich nach Möglichkeit in der frostfreien Jahreszeit auszuführen.
Für Dichtungs- und Abdeckfolien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Produkte mit einem ausgewiesenen Recyclingatanteil zu bevorzugen, wenn in dem Recyclat oder durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstoffe zu erwarten sind.
Bei der Verwendung von Beschichtungen für Böden, Korrosionsschutz im Außenbereich, Schweißnähte oder anderen Einsatzbereichen, für die keine lösemittelfreien Beschichtungen möglich sind, müssen die verwendeten Produkte (z.B. High-Solid-Systeme) den Anforderungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a Schadstoffarme Lacke entsprechen.
Außenbauteile mit der Korrosivitätskategorie C2 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung auf lösemittelfreier Epoxydharz-Basis (Schutzdauer hoch) zu beschichten.
Innenbauteile der Korrosivitätskategorien C1 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung (z.B. Acrylharz-Basis) zu beschichten.
Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Aluminium dürfen nur chromfreie Grundierverfahren verwendet werden.
2.19Beigestellte Stoffe; Bauteile
Werden in den Leistungspositionen bauseitig gelieferte Materialien zum Einbau durch den Auftragnehmer aufgeführt, so ist der Materialtransport vom Zwischenlager (innerhalb des Baubereiches/Baugrundstückes) zur Verwendungsstelle Sache des Auftragnehmers. Die Haftung geht bei Materialübergabe im Zwischenlager an den Auftragnehmer über.
2.20Schweißarbeiten
Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte müssen über einen Befähigungsnachweis in ihrem Fachgewerk verfügen.
Es sind die jeweils der auszuführenden Leistung entsprechenden Nachweise der DIN 18800-7 vor Beginn einzureichen. Für die Stahlverbindungen ruhender Tragwerke sind mindestens der Eignungsnachweis Klasse D und für dynamisch beanspruchte Tragwerke der Nachweis Klasse E vorzuweisen. Schweißarbeiten sind vor Ausführung mit einem Vorlauf von 3 AT anzumelden.
4. ATV nach VOB/C DIN 18299
5. ZTV KLEMPNERARBEITEN 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN KLEMNERARBEITEN
1.Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen, Richtlinien, Merkblätter und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Angaben zur Baustelle
2.1. Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüste
Für die eigenene Arbeiten notwendige Rollgerüste für Arbeiten im Gebäude bis zu 5m sind vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten.
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten.
Bei Abdeckungen aus Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand der Tropfkante entgegen Abschnitt 3.5.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen.
Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen.
Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen.
Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden.
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
5. ZTV KLEMPNERARBEITEN
6. Metalloberflächen - LEITBESCHREIBUNG 8. Metalloberflächen - LEITBESCHREIBUNG
Metalloberflächen von sichtbaren Blechen (Ausnahme: Titanzink) wie
Unterkonstruktion, Nieten, Führungschienen, Halteschienen Brüstung, etc.- mit gleicher Beschichtung, in Enviral Pulverbeschichtung Patinabeschichtung Baubronzeoptik
Das Pulver-Beschichtungssystem muss in Design, Farbgebung und technischem Aufbau dem System ENV Transparent Bronze brüniert ultramatt in der Version 05.03.2020 / 4648 entsprechen.
Ausführliche Informationen zur Oberflächenveredelung erhalten Sie bei der ENVIRAL Oberflächenveredelung GmbH telefonisch unter +49 (0)33843 642-0 bzw. +49 (0)800 3684725.
Oberflächen von sichtbaren Dachflächen wie
- Dacheindeckung
- Lisenen
- Attikableche
in Titanzink nach Bemusterung:
Vorbewittertes Titanzink ohne Phosphatierung, das die Bildung einer natürlichen und dauerhaften Zinkcarbonatschicht (Patina) zulässt
Oberflächenqualität: RHEINZINK-prePATINA ECO ZINC schiefergrau
bzw. mit Hochleistungsbeschichtung im Dünnschichtbereich, Korrosionskategorie C5 nach DIN EN ISO 12944-2,
Oberflächenqualität: RHEINZINK-GRANUM EXTRA basalte
6. Metalloberflächen - LEITBESCHREIBUNG
01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung
01.__.__.010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die in diesem Los beschriebenen Leistungen des AN für die Dauer der Ausbauzeit des AN.
Die Baustelleneinrichtung (BE) beinhaltet alle Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der Leistungen des AN erforderlich sind. Die Positon beinhaltet Aufbau, Vorhaltung sowie Räumen der Baustelle nach Beendigung der eigenen Arbeiten.
Die Baustelleneinrichtung versteht sich einschl. kontinuierliche Reinigung aller BE-, Lager- sowie Arbeitsflächen, die von den Arbeiten des AN betroffen sind.
Der AN hat während seiner gesamten Bauzeit für die Beseitigung und Abfuhr seines Bauschutts zu sorgen. Für das Auffangen und Abtransportieren sind ständig Container vorzuhalten. Die freie Lagerung von Schutt im Gebäude und auf den Außenflächen ist untersagt.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass der Betrieb auf der Baustelle bis zur endgültigen Fertigstellung nicht beeinträchtigt wird. Planmäßig absehbare Umbauten der Baustelleneinrichtung gehen zu Lasten des AN.
Einzurechnen sind alle erforderlichen Vorkehrungen, insbesondere (soweit erforderlich):
-regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen während der Bauphase
-Maschinen, Hebe-Einrichtungen Gerate, Werkzeuge
-Fördergerate, Hebezeug, Transportmittel
-Baustofflager, Materialcontainer, Lagerflächen
-Container für Aufenthalt, Büro, Lagerung
-Absperrungen, Sicherungen, Beschilderung, Beleuchtung
-alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Personen und Geräte
Ein bauseitiger Kran kann gebührenpflichtig mitgenutzt werden. Die Kranbenutzungsgebühr beträgt 173,50€/Stunde.
01.__.__.010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.__.020 Werkplanung Erstellen der Werkplanung / Fertigungszeichnungen für sämtliche Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses
Die Werkplanung muss folgende Angaben enthalten:
-Konstruktion, Maße, Abmessungen (auf Basis örtlichem Aufmaß), Abmessungen der einzelnen Bauteile.
-Materialangaben
-Einbausituation und Befestigung
-Anschlüsse einschl. Fugenausbildung
-Beschlagsangaben einschl. Hersteller- und Typangaben
-Einbaufolge
Mit der Fertigung darf erst nach Freigabe der Zeichnungen durch den Bauherren bzw. dessen Planer begonnen werden.
01.__.__.020
Werkplanung
P
1,00
psch
01.__.__.030 Statischer Nachweis n. DIN 18008-4 Statischer Nachweis/ Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung der DIN 18008-4 vom Juli 2013.
Gilt für alle ausgeschriebenen Fassaden-Konstruktionen sowie Ihrer Einbauelemente insbesondere der Verglasungen, Verankerungen etc. Der prüfbare statische Nachweis/ Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen einschließlich der DIN 18008-4, sind dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
01.__.__.030
Statischer Nachweis n. DIN 18008-4
P
1,00
psch
01.__.__.040 Bemusterung, Blechbekleidung Muster für die Blechbekleidung und Falzungen herstellen, anliefern, aufbauen, abstimmen
Einzelgröße: bis 1 m²
01.__.__.040
Bemusterung, Blechbekleidung
3,00
St
02 Metallbekleidung EG
02
Metallbekleidung EG
02.__.__.010 Wärmedämm. Fassade, MW 032, 180mm Mineralwolleplatten-Wärmedämmung der hinterlüfteten Fassade mit Bekleidung auf Metallunterkonstruktion, liefern und an Aussenwand montieren,
Leistung inkl. Anarbeiten an Metallunterkonstruktion, Leibungen, Eckausbildungen, konische Zuschnitte bei Anarbeitung an Dämmschichten anderer Gewerke.
Untergrund: Stahlbeton
Wärmedämmung:
Mineralwolle MW DIN EN 13162
einseitig vlieskaschiert n. DIN 18516-1
Brandverhalten DIN EN 13501: A1 (nichtbrennbar),
Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17
Anwendungsgebiet DIN 4108-10: WAB
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,032 W/(mk), WLG 032
Dämmdicke: 180mm
Befestigung geklebt bzw. gem. Zulassung
Fabrikat: ISOVER Ultimate Kontur FSP-032 o.glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort: VH, EG (Autoaufzug)
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FA-004
02.__.__.010
Wärmedämm. Fassade, MW 032, 180mm
4,00
m2
02.__.__.020 VHF, Alu-Kassetten, UK, H 2600mm Metallfassade, als vorgehängte, hinterlüftete Fassade (VHF), z. Teil wärmegedämmt (in gesond. Pos.), als Portalverkleidung, liefern und auf der Außenwand im Ber. des Autoaufzugs montieren, bestehend aus:
-Unterkonstruktion für Vorgehängte Hinterlüftete Fassade (VHF) mit Metall-Fassadentafeln, aus L- bzw. U-Konsolen, mit Isolatoren / therm. Trennung und Tragprofilen aus Aluminium, System für vertikale Tragkonstruktion., Bolzen zum Einhängen, nach stat. Erfordernis
Unebenheiten bis 20 mm so ausgleichen, dass eine planebene Fassadenfläche erzielt wird.
Es ist eine zwängungsfreie thermische Ausdehnung sicher zu gewährleisten.
Montage der Konsolen mit für den Verankerungsgrund zugelassenen Ankern
-Alu-Blechkassetten, großformatig, min. d=3 mm, mit allseitigen Umkantungen und Agraffen zur Einhängung,
Agraffen mit Kunststoffzwischenlage für geräuschlose Dehnmöglichkeit
-einschl. Ausführung von Passstücken und abweichenden Abmessungen, bedingt durch Einbauverhältnisse, sowie Bauwerkstoleranzen.
- Die Blechkonstruktion muss zum Anschluss an einen bauseitigem Potentialausgleich (Blitzschutz) leitend miteinander verbunden werden
-inkl. aller Befestigungs- und Verbindungsmittel
-Abrechnung nach tatsächlich belegter Fläche
Material UK:Aluminium
Verankerungsgrund:Beton
Fugenausbildung:10 (vert.) bzw. 15 mm (horizont.)
Abstand
VK Bekleid. - VK Wand:360 mm
Tafelformat B/H:1395 / 500 mm
Ansichtsfläche:ca. 4190 / 2650 mm (größte Maße)
einschl. Toröffnung (2500/2100 mm)
Angeb. System:
Einbauort:VH, EG (Ber. Autoaufzug)
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FA-004
02.__.__.020
VHF, Alu-Kassetten, UK, H 2600mm
6,00
m2
02.__.__.030 Leibung, VHF, Alu-Kassetten, B 500mm Leibungsausbildung der Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade aus Metallkassetten, passend zur Fassadenausbildung, inkl. Unterkostruktion, thermisch getrennte Absteifung, Eckausbildung und Herstellen der Anschlüsse.
Leibungstiefe:ca. 500 mm
Einbauort:VH, EG (Ber. Autoaufzug)
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FA-004
02.__.__.030
Leibung, VHF, Alu-Kassetten, B 500mm
4,20
m
02.__.__.040 Sturz, VHF, Alu-Kassetten, B 500mm Sturzausbildung der Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade aus Metallkassetten, passend zur Fassadenausbildung, inkl. Unterkostruktion, Eckausbildung und Herstellen der Anschlüsse.
Leibungstiefe:ca. 500 mm
Einbauort:VH, EG (Ber. Autoaufzug)
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FA-004
02.__.__.040
Sturz, VHF, Alu-Kassetten, B 500mm
3,00
m
02.__.__.050 VHF: Fassadenabschluss unten Fassadenabschluss unten, bestehend aus einem Aluminium- Kantteil und einem Lochblech (überlappend), d= 1mm inkl. aller Eckausbildungen, Stoßverbinder, Halter und Befestigungsmittel;
Belüftungsquerschnitt von mind. 50 cm²/m nach DIN18516-1
02.__.__.050
VHF: Fassadenabschluss unten
3,00
m
02.__.__.060 ZULAGE VHF: Rammschutz, H 545mm Zulage für die vor beschriebene Vorgehängte Hinterlüftete Fassade für die Ausbildung der untersten Felder im Leibungsbereich der Toröffnung, als Rammschutz, wie folgt:
-Alu-Tränenbleche, 5 mm, anstelle von Alu-Kassetten
-getrennte verstärkte Unterkonstruktion
Feldhöhe: 545 mm
Länge jeweils: 500 (Leib.) + 125 (Front) = 625 mm
02.__.__.060
ZULAGE VHF: Rammschutz, H 545mm
2,00
St
03 Dachdeckung 5.OG
03
Dachdeckung 5.OG
1 Blechverkleidung, Titanzink
[1]
Blechverkleidung, Titanzink
E
--- Blechverkleidung Dach 5.OG (Steildach) --- --- Blechverkleidung Dach 5.OG (Steildach) ---
--- Blechverkleidung Dach 5.OG (Steildach) ---
03.__.__.010 Unterkonstruktion, Blechbekleidung, hinterlüftet, Holzunterkonstr. Unterkonstruktion für Dachbekleidung aus Metall, hinterlüftet, im Bereich der Steildachfläche (Dachneigung ca. 68°),
bestehend aus vertikalen Kanthölzern, Lattung, Konterlattung,
gem. Eurocode 5 und Önorm B 2215, liefern und kraftschlüssig montieren.
Geringfügige Unebenheiten so ausgleichen, dass eine planebene Fassadenfläche erzielt wird.
Verankerungsgrund:Beton
Restfeuchte:15% (+/- 3%)
Kanthölzer:200/80 mm
Achsabstand:720 mm
Lattung:40/60 mm
Konterlattung:30/50 mm
Einbauort:VH-Hofseite / HG, Dach ü. 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
Hinweis:
Die Dachhaut wird voraussichtlich durch Fassadenkletterer
bestiegen. Die UK ist entsprechend auszulegen.
03.__.__.010
Unterkonstruktion, Blechbekleidung, hinterlüftet, Holzunterkonstr.
331,00
m2
03.__.__.020 Dachschalung, Nadelholz, 25mm Dachschalung aus Nadelholz DIN 4074-1 liefern und auf vorbeschriebene Unterkonstruktion verlegen.
Holzart:Fichte / Tanne
Holzfeuchte:trocken (< 20 %)
Brettdicke:mind. 25 mm
Sortierklasse:S1
Einbauort:VH-Hofseite / HG, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
03.__.__.020
Dachschalung, Nadelholz, 25mm
G
331,00
m2
03.__.__.030 Dachschalung, OSB/3, 25mm Schalung aus Holzwerkstoffplatten, allseitig Nut und Feder, liefern und auf Dachkonstruktion als Unterlage für Dachbekleidung, entspr. der Dachgeometrie verlegen und fachgerecht mit korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln befestigen.
Einschl. Zuschnitt und Anarbeitung an begrenzende Bauteile.
Verschnitt ist entspr. in den EP einzurechnen.
Einschl. aller Verbind.-/ Befestigungsmittel.
Material:OSB/3
Plattendicke:25 mm
Befestigung:Nagel
Einbauort:VH-Hofseite / HG, Dach ü. 5.OG
03.__.__.030
Dachschalung, OSB/3, 25mm
A
331,00
m2
03.__.__.040 Trennlage, strukturiert, auf Schalung unter Metalleindeckung Nahtselbstklebende diffusionsoffene, strukturierte Metalltrennlage, oberseitig: PP-Vlies mit Kunststoffgewirk als Abstandshalter, Nagelrand und Nahtselbstklebestreifen unterseitig: PP-Vlies mit Nahtselbstklebestreifen liefern und mit mindestens 10 cm Überdeckung auf der Schalung verdeckt mechanisch befestigen, z.B. mit Dachpappstiften oder Tackerklammern.
Längsnähte durch Abziehen der Abdeckfolie des Kaltselbstkleberandes unter Anpressdruck schließen.
Im Bereich der Kopfstöße einen Streifen Kaltselbstklebebahn, Breite = 30 cm, liefern, mit der Klebefläche nach oben verlegt fachgerecht unterlegen.
Trennlage stumpf stoßen und nach Abziehen der Abdeckfolie auf Streifen Kaltselbstklebebahn unter Anpressdruck beidseits aufkleben.
- Kunststoffgewirkhöhe: ca. 8 mm
- Trägereinlage: PP-Vlies
- Nagelrandbreite: 5 cm
- Brandverhalten: E (EU) B2 (D)
- Widerstand gg. Wasserdurchgang: W1
- Wasserdampfdurchlässigkeit: sd 0,1
Fabrikat: BauderTOP VENT NSK o. glw.
Angeb. Fabrikat:
03.__.__.040
Trennlage, strukturiert, auf Schalung unter Metalleindeckung
331,00
m2
03.__.__.050 Doppelstehfalzdeckung, Titan-Zinkblech,
RHEINZINK-GRANUM EXTRA, 430-460mm Dacheindeckung mit Blech in Bahnen, auf Holzschalung (in gesond. Pos.), oberhalb und seitlich der Dachfenster, als Streifen, Eck-/ Anschlussbereiche, gem. Ausführungsbeschreibung, liefern und montieren, wie folgt:
Dachdeckung:Doppelstehfalz
Dachneigung:ca. 68°
Gebäudehöhe:ca. 21 m
Blechdicke:0,7 mm
Scharbreiten:ca. 460 (VH, Rückseite)
ca. 430, 440, 460, 490 (HG)
Ansichtshöhe:ca. 1300 / 1750 / 5000 / 5600 mm
Fabrikat:RHEINZINK-GRANUM EXTRA o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH-Hofseite / HG, Dach / 5.OG
03.__.__.050
Doppelstehfalzdeckung, Titan-Zinkblech,
RHEINZINK-GRANUM EXTRA, 430-460mm
G
331,00
m2
03.__.__.060 Doppelstehfalzdeckung, Titan-Zinkblech, RHEINZINK-prePATINA, 430-460mm Doppelstehfalzdeckung wie in Pos. 03.0050 beschrieben, jedoch
Fabrikat:RHEINZINK-prePATINA schiefergrau o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH-Hofseite / HG, Dach / 5.OG
03.__.__.060
Doppelstehfalzdeckung, Titan-Zinkblech, RHEINZINK-prePATINA, 430-460mm
A
331,00
m2
03.__.__.070 Mehrpreis: Gratausbildung, Blechverkleidung Steildach Fertigen, Liefern und Montieren der Gratausbildung der vor beschriebenen Blechverkleidung mit Zusatz- bzw. Deckprofilen, Material wie vor, als Mehrpreis, bestehend aus:
-Beidseitig sind die Falze umzulegen, die Schare aufzustellen, und mit einer Rückkantung zu versehen.
Aufstellhöhe: 40 mm
-Holzleiste befestigen.
Querschnitt: ca. 40 x 40 mm
-Gratabdeckung:
Nenngröße: ca. 167 mm
Metalldicke: 0,80 mm
Abkantungen: 4 St
-Gratabdeckungen sind in den Haftstreifen einzuhängen.
-Stoßausbildung mit Überlappung und Anreifung sind einzukalkulieren.
-Haftstreifen aus verzinktem Stahlblech fluchtgerecht montieren:
Nenngröße: ca. 140 mm
Metalldicke: 1,00 mm
Abkantungen: 2 St
-einschl. Endböden / Abschlüsse
Einbauort: HG, Dach / 5.OG
03.__.__.070
Mehrpreis: Gratausbildung, Blechverkleidung Steildach
17,00
m
03.__.__.080 Mehrpreis: Kehlausbildung, Blechverkleidung Steildach Fertigen, Liefern und Montieren der Kehlausbildung der vor beschriebenen Blechverkleidung mit Zusatz- bzw. Deckprofilen, Material wie vor, als Mehrpreis, bestehend aus:
-Kehlprofil:
Fixierung der einzelnen Profile erfolgt mit Festhaften.
Nenngröße: 500 mm
Metalldicke: 0,70 mm
Abkantungen: 3 St
-Zusatzhaftstreifen ist mittels Löten oder durch
Nieten und Verwendung von Dichtungsband zu befestigen.
Nenngröße: max. 80 mm
Metalldicke: 1,0 mm
Abkantungen: 4
-Scharabschluss beidseitig: stehend rund
-beidseitig sind die Schare einzuhängen und Schrägschnitte einzukalkulieren
-einschl. Endböden / Abschlüsse
Einbauort: HG, Dach / 5.OG
03.__.__.080
Mehrpreis: Kehlausbildung, Blechverkleidung Steildach
6,00
m
03.__.__.090 Trauf-/ Rinnenausbildung, Blechverkleidung Steildach Fertigen, Liefern und Montieren der Traufausbildung der vor beschriebenen Blechverkleidung oberhalb der Dachfenster (in gesond. Leistung), jeweils zwischen den Lisenen, einschl. Anschluss an diese, Material wie vor, bestehend aus:
-Traufstreifen/Tropfblech fachgerecht auf dem abgesenkten Traufbrett und dem Haftstreifen unterhalb der Trennlage befestigen, Traufstreifen 20 mm überlappend in Haftstreifen einhängen.
Nenngröße: ca. 400 mm
Metalldicke: 0,70 mm
Abkantungen: 3 St
-Lochstreifen fachgerecht auf Stoß verlegen.
Ausführung: 63 %
Nenngröße: ca. 250 mm
Metalldicke: 1,00 mm
Abkantungen: 2 St
-Haftstreifen aus verzinktem Stahlblech fluchtgerecht montieren.
Nenngröße: ca. 250 mm
Metalldicke: 1,00 mm
Abkantungen: 1 St
-Scharabschluss, stehend rund, Rückkantung der Schar ca. 30° offen ausführen.
Als Hilfsmittel ist eine Abstandschablone zu verwenden, um die temperaturbedingte Längenänderung sicherzustellen.
-Rinnenausbildung als L-Form, einschl. Rinnenboden, Montage auf Holz-UK, Trennlage, Anschluss an Lochstreifen oben und Blechbekleidung unten
Nenngröße: ca. 380 mm
Metalldicke: 1 mm
Abkantungen: 2 St
-Kantholz als Auflager für die Rinneausbildung
Holzart: Fichte / Tanne / Kiefer
Holzfeuchte: 15 +/- 3 %
Sortierklasse: S 10 scharfkantig, nach DIN 4074-1
Querschnitt: 115/80 mm
Einzellängen (in mm): ca. 1500, 1550, 1650, 2000
Einbauort: VH (Str.s.) / HG, Dach / 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
03.__.__.090
Trauf-/ Rinnenausbildung, Blechverkleidung Steildach
107,00
m
03.__.__.100 Anschluss Attika, Blechverkleidung Steildach Fertigen, Liefern und Montieren des Attikaanschluss der vor beschriebenen Blechverkleidung, jeweils zwischen den Lisenen, einschl. Anschluss an diese, Material wie vor, bestehend aus:
-Scharabschluss, als umgelegter Falz
-Lochstreifen fachgerecht auf Stoß verlegen und rückseitig mit Blecheindeckung und Attikaabdeckung verbinden
Ausführung: 63 %
Nenngröße: ca. 100 mm
Metalldicke: 1,00 mm
Abkantungen: 2 St
Einzellängen (in mm): ca. 1500, 1550, 1650, 2000
Einbauort: VH (Str.s.) / HG, Dach / 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
03.__.__.100
Anschluss Attika, Blechverkleidung Steildach
107,00
m
03.__.__.110 Lisene Steildach unten (VH, Hofs.), Titanzink, Holz-UK, B
150mm, L 3600mm Lisene aus Holz-UK und Verkleidung aus gekantetem Blech (Material wie vor) liefern und zwischen bzw. seitlich der Dachfensterelement im Bereich des Steildachs (Dachneigung ca. 68°) montieren, wie folgt:
-Unterkonstruktion aus Holz:
Schalung aus Holzwerkstoffplatten verlegen und fachgerecht mit korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln seitlich an Fensterelementen befestigen.
Material:OSB/3
Plattendicke:25 mm
und:
Kantholz, als Lisenenprofil, mittig auf Schalung, in kompletter Länge montieren,
Querschnitt:B/H = ca. 130/135 mm
-Trennlage, wie in entspr. Pos. oben beschrieben,
auf Holzunterkonstruktion verlegen und jeweils beidseitig an Dachfensterlement gem. Detail anschließen
Zuschnitt ca. 910 mm
-Die Unterkonstruktion bildet gleichzeitig eine versenkte "Ortgang"-Rinne, beidseitig der Dachfenster
-Lisenen-Blechverkleidung aus Tintanzink (gleiches Material wie Dachbekleidung s. o.), 8-fach gekantet, mehrteilig,
einschl. Falzausbildungen, u. a. beidseitig der Lisene in Höhe der Abdeckung Dachfenster,
einschl. Verkleidung bzw. Anschluss an Dachfenster,
Zuschnitt insgesamt: ca. 1250 mm
Ansichtsbreite Lisene: 150 mm
-durchgehend von unten (Fassadenrinne) bis OK Dachfenster führen und an die weiterführende Lisene oben (in gesond. Pos.) anschließen
-Die Blechkonstruktion muss zum Anschluss an einen bauseitigem Potentialausgleich (Blitzschutz) leitend miteinander verbunden werden.
-einschl. Ausbildung des unteren Abschluss, bestehend aus:
Traufstreifen/Tropfblech, Lochstreifen, Haftstreifen und Blechabschluss mit entspr. Ab- und Rückkantungen
-einschl. aller erforderl. Verbindungs- und Befestigungsmittel
Einzellänge: ca. 3600 mm
Einbauort: VH, Hofseite, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
03.__.__.110
Lisene Steildach unten (VH, Hofs.), Titanzink, Holz-UK, B
150mm, L 3600mm
18,00
St
03.__.__.120 Lisene Steildach oben (VH-Hofs.), Titanzink, Holz-UK, B
150mm, L 1300mm Lisene aus Holz-UK und Verkleidung aus gekantetem Blech (Material wie vor) liefern und oberhalb der Dachfenster im Bereich des Steildachs (Dachneigung ca. 68°) montieren, wie folgt:
-Unterkonstruktion aus Holz:
Kantholz, als Lisenenprofil, auf Schalung (in gesond. Pos.) montieren,
Querschnitt:B/H = ca. 130/54 mm
-Trennlage, wie in entspr. Pos. oben beschrieben,
auf Holzunterkonstruktion verlegen
-Lisenen-Blechverkleidung aus Tintanzink (gleiches Material wie Dachbekleidung s. o.), 2-fach gekantet, 1-teilig,
einschl. Falz-/ Eckausbildungen und Einbindung in die Doppelstehfalzdeckung
Zuschnitt insgesamt: ca. 1250 mm
Ansichtsbreite Lisene: 150 mm
-Lisene durchgehend von OK Dachfenster bis UK Attika, als Weiterführung der unteren Lisene, durchgehend bis oben an die Attikaabdeckung führen und dort anschließen,
-Die Blechkonstruktion muss zum Anschluss an einen bauseitigem Potentialausgleich (Blitzschutz) leitend miteinander verbunden werden.
-einschl. aller erforderl. Verbindungs- und Befestigungsmittel
Einzellänge: ca. 1300 mm
Einbauort: VH, Hofseite, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
03.__.__.120
Lisene Steildach oben (VH-Hofs.), Titanzink, Holz-UK, B
150mm, L 1300mm
18,00
St
03.__.__.130 Lisene Steildach unten (HG), Titanzink, Holz-UK, B 150mm, L 3900mm Lisene aus gekantetem Titanzinkblech wie in Pos. 03.0110 beschrieben, jedoch
Einzellänge: ca. 3900 mm
Einbauort: HG, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
03.__.__.130
Lisene Steildach unten (HG), Titanzink, Holz-UK, B 150mm, L 3900mm
51,00
St
03.__.__.140 Lisene Steildach oben (HG), Titanzink, Holz-UK, B 150mm, L 1700mm Lisene aus gekantetem Titanzinkblech liefern und montieren, wie in Pos. 03.0120 beschrieben, jedoch:
Einzellänge:ca. 1700 mm
Einbauort:HG, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
03.__.__.140
Lisene Steildach oben (HG), Titanzink, Holz-UK, B 150mm, L 1700mm
51,00
St
03.__.__.150 Lisene Steildach (VH-Hofs.), Titanzink, UK n.brennb., B 150mm,
L 4900mm Lisene aus UK (nicht brennbar) und Verkleidung aus gekantetem Blech (Material wie vor) liefern und im Abschlussbereich des Steildachs (Dachneigung ca. 68°) zum Nachbargeb. (Brandwand) montieren, wie folgt:
-Unterkonstruktion:
nicht brennbare Schalungsplatte, anstelle von Schalung aus Holzwerkstoffplatten (wie oben beschrieben), als Strteifen
Material:Calziumsilikatplatte, zementgebunden
Fabrikat:Promatect H o. glw.
Plattendicke:25 mm
Streifenbreite:ca. 50 cm
und:
darauf Calciumsilikatplatte, aus mehreren Lagen unterschiedl. Dicken kombiniert, als Lisenenprofil, auf Schalung montieren,
Querschnitt:B/H = ca. 130/54 mm
-Trennlage, nicht brennbar, auf Schalung verlegen
Fabrikat: Skytech Pro XL o. glw.
-Lisenen-Blechverkleidung aus Tintanzink (gleiches Material wie Dachbekleidung s. o.), 3-fach gekantet, 1-teilig,
einschl. Falz-/ Eckausbildungen und Einbindung in die Doppelstehfalzdeckung sowie Abdeckung des WDVS (Giebelseite)
Zuschnitt insgesamt: ca. 400 mm
Ansichtsbreite Lisene: 150 mm
-Lisene durchgehend vom Traufbereich (ü. 4.OG) bis oben an die Attikaabdeckung führen und dort mit gekantetem Blech und Lochstreifen anschließen
-einschl.
Einzellänge:ca. 4900 mm
Einbauort:VH, Hofseite, Dach ü. 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
03.__.__.150
Lisene Steildach (VH-Hofs.), Titanzink, UK n.brennb., B 150mm,
L 4900mm
2,00
St
03.__.__.160 Lisene Steildach (HG), Titanzink, UK n.brennb., B 150mm, L 5600mm Lisene aus UK (nicht brennbar) und Verkleidung aus gekantetem Blech (Material wie vor) wie in Pos. 03.0150 beschrieben, jedoch
-nicht brennbare Trennlage in einer Schlaufe auf die Außenwand des Nachbargeb. führen, mit Klemmprofi befestigen, inkl. elastischer Versiegelung der Fuge zum aufgehenden Bauteil
-einschl. Anschluss der Blechverkleidung an das Nachbargeb. als Rinne zur Abführung des Niederschlagswassers zur Traufrinne
Zuschnitt ca. 150 mm
Einzellänge:bis ca. 5600 mm
Einbauort:HG, Dach 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-104
03.__.__.160
Lisene Steildach (HG), Titanzink, UK n.brennb., B 150mm, L 5600mm
2,00
St
--- Blechverkleidungen Dach ü. 5.OG --- --- Blechverkleidungen Dach ü. 5.OG ---
--- Blechverkleidungen Dach ü. 5.OG ---
03.__.__.170 Blechverkleidung (Attika geneigt), senkr., Titanzink, H 600mm Metall-Wandverkleidung der Innenseiten der Attika (zur Dachfläche geneigt: ca. 68°), aus Titanzink-Blechen (Material wie Blechverkleidung: s. o.) liefern und montieren, wie folgt:
-Unterkonstruktion: Tragprofile und L- oder U-Konsolen aus nicht korrodierendem Material, thermisch getrennt.
Unterkonstruktion inkl. aller erforderl. Befestigungs- und Verbindungsmittel.
Unebenheiten bis 20 mm so ausgleichen, dass eine planebene Fassadenfläche erzielt wird.
-Holzschalung (Material wie oben beschrieben)
-Blechverkleidung als Winkelstehfalz, hergestellt aus Material gem. Ausführungsbeschreibung
Bandbreite: 500 mm
Achsmaß ca.: 430 mm
Metalldicke: 0,80 mm
Jede Schar ist aus einer Länge zu fertigen.
Befestigung der Schare mit Festhaften.
-Scharbreiten wie Dachbekleidung Schrägdach
-unterer Abschluss mit Fußstreifen, Lochstreifen (Befestigung an Blechverkleidung und Sockeldämmung), Scharabschluss stehend rund
-einschl. Ausführung von Passstücken und abweichende Abmessungen, bedingt durch Einbauverhältnisse sowie Bauwerkstoleranzen
-Die Blechkonstruktion muss zum Anschluss an einen bauseitigem Potentialausgleich (Blitzschutz) leitend miteinander verbunden werden.
-Einschl. aller erforderl. Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Verankerungsgrund: Beton
Ausrichtung UK: senkrecht an geneigtem Untergrund
Abstand VK Bekleidung - Wand: var. ca. 100 bis 280 mm
Ansichtshöhe: H = ca. 600 mm
Einbauort: VH, Dach ü. 5.OG, Hofseite
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
03.__.__.170
Blechverkleidung (Attika geneigt), senkr., Titanzink, H 600mm
11,00
m
--- Blechverkleidungen Dachausstiegsfenster --- --- Blechverkleidungen Dachausstiegsfenster ---
--- Blechverkleidungen Dachausstiegsfenster ---
03.__.__.180 Verkleidung Dachausst. (VH; Aufkeilrahmen), Alu, 1800/4750mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster und Aufkeilrahmen, dreiseitig (2 Langseiten + 1 Stirnseite), senkrecht, wie folgt:
-Wärmedämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS), mit wasserableitender Trennlage / Kaschierung, dichtgestoßen, ohne Hohlräume entspr. Zeichnung dreiseitig, umlaufend verlegen und fixieren, einschl. Herstellen aller erforderlichen Schnitte in An- und Abschlussbereichen, Anpassen an die äußere Form des Dachausstiegselements und Anarbeiten an alle Durchdringungen
WLG: 040
Dicke: 100 mm (ca. 160 mm im Ber. d. Fensterrahmens)
-einschl. Ausführung von Passstücken und abweichende Abmessungen, bedingt durch Einbauverhältnisse sowie Bauwerkstoleranzen
-Abdeckblech der Oberseite, dreiseitig umlaufend, einschl. Eckausbildungen, Abfkantung im Ber. der Stirnseite, Aufkantung im Ber. der Langseiten (Hochbeeteinfassung)
Zuschnitt ca. 430 mm
Kantungen: 2 St
-Einschl. aller erforderl. Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Material Abdeckung: Aluminium
Blechdicke: 3 mm
Oberfläche: Pulverbeschichtung gem. Leitbeschreibung
Verankerungsgrund: Holzkunstruktion (Aufkeilrahmen)
Abmessungen:
Ansichtshöhe: H = ca. 350 bis 1000 mm
Grundriss: ca. 1800 / 4750 mm (Außenkanten)
Stirnseite: B/H = ca. 1800 / 1200 mm (ca. 2,0 m²)
Längsseite: B/H = ca. 4750/350-1200 mm (ca. 3,6 m²)
Gesamtfläche: ca. 9,2 m²
Einbauort: VH, Dach ü. 5.OG (Whg. 13 u. 14)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-XX-DS-005
- AUH-AR-5-DT-VH-TR-001
03.__.__.180
Verkleidung Dachausst. (VH; Aufkeilrahmen), Alu, 1800/4750mm
G
2,00
St
03.__.__.190 Verkleidung Dachausst. (VH; Aufkeilrahmen), Titanzink, 1800/4750mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster und Aufkeilrahmen wie vor beschrieben, jedoch
Material Abdeckung: Titanzink
Blechdicke:0,7 mm
Fabrikat:RHEINZINK-GRANUM EXTRA o. glw.
03.__.__.190
Verkleidung Dachausst. (VH; Aufkeilrahmen), Titanzink, 1800/4750mm
A
2,00
St
03.__.__.200 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 3100/4000mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster (Aufkeilrahmen), dreiseitig (2 Langseiten + 1 Stirnseite), senkrecht, wie in Pos. 03.0180 beschrieben, jedoch zusätzlich mit Metallverkleidung im Bereich der Stirnseite:
-Unterkonstruktion: Tragprofile aus Aluminium und L- oder U-Konsolen
-Bekleidung mit großformatigen Metalltafeln, senkrecht, aus Aluminium, geklebter Aufbau.
Die Verkleidung greift hinter das Abdeckblech des Fensterelements,
Abschluss unten mit rechtwinkliger Kantung
Abmessung Verkleidung: B/H = ca. 3100/1250 mm (3,9 m²)
Abmessungen:
Ansichtshöhe: H = ca. 350 bis 1450 mm
Grundriss: ca. 3100 / 4000 mm (Außenkanten)
Stirnseite: B/H = 3100 / 1450 mm (ca. 4,5 m²)
Längsseite: B/H = 4000/350-1450 mm (ca. 3,6 m²)
Gesamtfläche: ca. 11,7 m²
Einbauort: HG, Dach ü. 5.OG (ü. TRH)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-XX-DS-005
- AUH-AR-5-DT-HG-TR-006
- AUH-AR-5-DT-HG-TR-007
03.__.__.200
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 3100/4000mm
G
1,00
St
03.__.__.210 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 3100/4000mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster und Aufkeilrahmen wie vor beschrieben, jedoch
Material Abdeckung: Titanzink
Blechdicke:0,7 mm
Fabrikat:RHEINZINK-GRANUM EXTRA o. glw.
03.__.__.210
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 3100/4000mm
A
1,00
St
03.__.__.220 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 2600/4200mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster (Aufkeilrahmen), dreiseitig (2 Langseiten: 1 Langseite durch benachbarten Pool abgedeckt + 1 Stirnseite), mit Metallverkleidung im Bereich der Stirnseite:
-Unterkonstruktion: Tragprofile aus Aluminium und L- oder U-Konsolen
-Bekleidung mit großformatigen Metalltafeln, senkrecht, aus Aluminium, geklebter Aufbau.
Die Verkleidung greift hinter das Abdeckblech des Fensterelements,
Abschluss unten mit rechtwinkliger Kantung
Abmessung Verkleidung: B/H = ca. 2600/1250 mm (3,3 m²)
-Wärmedämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS), mit wasserableitender Trennlage / Kaschierung, dichtgestoßen, ohne Hohlräume entspr. Zeichnung dreiseitig, umlaufend verlegen und fixieren, einschl. Herstellen aller erforderlichen Schnitte in An- und Abschlussbereichen, Anpassen an die äußere Form der Betonwand und Anarbeiten an alle Durchdringungen
WLG: 040
1 Langseite:
Dicke: 100 mm (ca. 160 mm im Ber. d. Fensterrahmens)
1 Langseite und Stirnseite (Betonwand):
Dicke: 180 mm (ca. 260 mm im Ber. d. Fensterrahmens)
-einschl. Ausführung von Passstücken und abweichende Abmessungen, bedingt durch Einbauverhältnisse sowie Bauwerkstoleranzen
-Abdeckblech der Oberseite, dreiseitig umlaufend, einschl. Eckausbildungen, Abfkantung im Ber. der Stirnseite, Aufkantung im Ber. der Langseiten (Hochbeeteinfassung)
Zuschnitt ca. 430 mm (Langseiten)
Kantungen: 2 St
Zuschnitt ca. 750 mm (Stirnseite)
Kantungen: 3 St
-Einschl. aller erforderl. Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Material Abdeckung: Aluminium
Blechdicke: 3 mm
Oberfläche: Pulverbeschichtung gem. Leitbeschreibung
Verankerungsgrund: Betonwand
Abmessungen:
Ansichtshöhe: H = ca. 350 bis 1400 mm
Grundriss: ca. 2600 / 4200 mm (Außenkanten)
Stirnseite: B/H = 2600 / 1400 mm (ca. 3,6 m²)
Längsseite: B/H = 4200/350-1400 mm (ca. 3,9 m²)
Gesamtfläche: ca. 11,4 m²
Einbauort: HG, Dach ü. 5.OG (Whg. 21)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-XX-DS-005
- AUH-AR-5-DT-HG-TR-002
03.__.__.220
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 2600/4200mm
G
1,00
St
03.__.__.230 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 2600/4200mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster und Aufkeilrahmen wie vor beschrieben, jedoch
Material Abdeckung: Titanzink
Blechdicke:0,7 mm
Fabrikat:RHEINZINK-GRANUM EXTRA o. glw.
03.__.__.230
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 2600/4200mm
A
1,00
St
03.__.__.240 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 2600/7700mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster (Aufkeilrahmen), zweiseitig (2 Langseiten: 1 Langseite durch benachbarten Pool abgedeckt):
-Wärmedämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS), mit wasserableitender Trennlage / Kaschierung, dichtgestoßen, ohne Hohlräume entspr. Zeichnung dreiseitig, umlaufend verlegen und fixieren, einschl. Herstellen aller erforderlichen Schnitte in An- und Abschlussbereichen, Anpassen an die äußere Form der Betonwand und Anarbeiten an alle Durchdringungen
WLG: 040
1 Langseite:
Dicke: 100 mm (ca. 160 mm im Ber. d. Fensterrahmens)
1 Langseite und Stirnseite (Betonwand):
Dicke: 180 mm (ca. 260 mm im Ber. d. Fensterrahmens)
-einschl. Ausführung von Passstücken und abweichende Abmessungen, bedingt durch Einbauverhältnisse sowie Bauwerkstoleranzen
-Abdeckblech der Oberseite, dreiseitig umlaufend, einschl. Eckausbildungen, Abfkantung im Ber. der Stirnseite, Aufkantung im Ber. der Langseiten (Hochbeeteinfassung)
Zuschnitt ca. 430 mm
Kantungen: 2 St
-Einschl. aller erforderl. Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Material Abdeckung: Aluminium
Blechdicke: 3 mm
Oberfläche: Pulverbeschichtung gem. Leitbeschreibung
Verankerungsgrund: Betonwand
Abmessungen:
Ansichtshöhe: H = ca. 350 bis 1400 mm (Mitte)
Grundriss: ca. 2600 / 7700 mm (Außenkanten)
Längsseite: B/H = 7700/350-1400 mm (ca. 7,0 m²)
Gesamtfläche: ca. 14,0 m²
Einbauort: HG, Dach ü. 5.OG (Whg. 21)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-XX-DS-005
- AUH-AR-5-DT-HG-TR-002
03.__.__.240
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Alu, 2600/7700mm
G
1,00
St
03.__.__.250 Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 2600/7700mm Verkleidung der Außenseiten der Dachausstiegsfenster und Aufkeilrahmen wie vor beschrieben, jedoch
Material Abdeckung: Titanzink
Blechdicke:0,7 mm
Fabrikat:RHEINZINK-GRANUM EXTRA o. glw.
03.__.__.250
Verkleidung Dachausst. (HG; Aufkeilrahmen), Titanzink, 2600/7700mm
A
1,00
St
04 Blechabdeckungen
04
Blechabdeckungen
--- Ortgang 5.OG --- --- Ortgang 5.OG ---
--- Ortgang 5.OG ---
04.__.__.010 Ortgang (VH-Str.s.), CaSi-Platte/Alu-Blech, gekant., Z 560 Ortgangausbildung im Bereich des Nachbargebäudes als Brandriegel liefern und montieren wie folgt
-Zarge mit L-förmigen Querschnitt zusammengesetzt aus:
Calciumsilikatplatten, Promatect H o. glw.,
Plattendicke 25 und 60 (mehrlagig) mm,
Schenkellängen ca. 220 / 260 - 290 mm
mittels L-Profil, feuerverzinkt, an Rohbau befestigt
-Kantblech, Aluminium, d= 3 mm, pulverbeschichtet gem. Leitbeschreibung, 3-fach gekantet, Zuschnitt ca. 560 mm (40/140/350/30), auf Zarge geklebt,
-einschl. aller Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Einzellänge:bis ca. 5000 mm
Einbauort:VH, Straßenseite, Dach 5.OG
Nachbargeb. Gartenstr. 104
Nachbargeb. Tieckstr. 17
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-101
04.__.__.010
Ortgang (VH-Str.s.), CaSi-Platte/Alu-Blech, gekant., Z 560
10,00
m
--- Attkaabdeckungen --- --- Attkaabdeckungen ---
--- Attkaabdeckungen ---
04.__.__.020 Abdichtungsanschluss, Attika, Nachbargeb. Abdichtungsanschluss im der Brandwand zum Nachbargebäude, im Bereich der Attika, wie folgt:
-Bitumen-Voranstrich, kaltflüssig, auf Betonaufkantung
-1 Lage Bitumen-Schweißbahn auf Oberseite der Betonaufkantung aufschweißen, bis 15 cm über OK Blechabdeckung an aufgehender Brandwand des Nachbargeb. hochführen, einschl. Ausbildung einer Schlaufe.
Zuschnitt ca. 420 mm
Einbauort:HG, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandwand
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-DS-002
04.__.__.020
Abdichtungsanschluss, Attika, Nachbargeb.
7,00
m
04.__.__.030 Attika-Unterkonstruktion, n. brennbar, 60-80mm, 250-300mm Unterkonstruktion für Attikaabdeckung, als Höhenausgleich für Attikaoberkante, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen liefern und auf der Schräge der Attika-Oberseite windsogsicher montieren.
Einschl. aller Verbindungs-/ Befestigungsmittel
Material:Porotect o. glw., mehrlagig n. Erfordernis
Brandverhalten:A2-s1,d0 gem. DIN EN 13501-1
Dicke:60 bis 80 mm
Breite:ca. 250 - 300 mm
Fabrikat: Porotect Attikabohle A2, o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH/HG, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandw.
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-DS-001
- AUH-AR-5-DT-HG-DS-002
04.__.__.030
Attika-Unterkonstruktion, n. brennbar, 60-80mm, 250-300mm
28,00
m
04.__.__.040 Attikabohle, n. brennbar, 30/500mm Attikabohle nicht brennbare UK für die Attikaabdeckung,
Material wie vor beschrieben, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen liefern und auf der Attika-Unterkonstruktion der Vorposition nach Herstellerangabe windsogsicher montieren.
Einschl. Abdichtung der Oberseite mit Elastomerbitumenbahn, lose verlegt und mechanisch befestigt
Material:Porotect o. glw.
Dicke:30 mm
Breite:ca. 500 mm
Einbauort:VH, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandw.
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-DS-001
04.__.__.040
Attikabohle, n. brennbar, 30/500mm
21,00
m
04.__.__.050 Attikabohle, n. brennbar, 30/370mm Attikabohle A2, als nicht brennbare UK für die Attikaabdeckung, wie in Pos. 04.0040 beschrieben, jedoch
Breite:ca. 370 mm
Einschl. Abdichtung der Oberseite mit Elastomerbitumenbahn, Einlegen einer Rundschnur, Voranstrich, Hochführung an Brandwand des Nachbargebäudes (≥ 15 cm über Attika), mechanischer Befestigung mit Klemmprofil, Abdeckung der Anschluss-Oberkante mittels Überhangstreifen/Kappleiste mit Tropfkante, inkl. elastischer Versiegelung der Fuge zum aufgehenden Bauteil
Einbauort:HG, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandw.
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-DS-002
04.__.__.050
Attikabohle, n. brennbar, 30/370mm
7,00
m
04.__.__.060 Attikabohle, Purenit o. glw., 60/600mm Attikabohle aus feuchtigkeitsstabilem, mechanisch hochbelastbarem Konstruktionswerkstoff.
fäulnisbeständig, unverrottbar, liefern und verlegen, einschl Eckausbildung und der fachgerechten Befestigung mit geeigneten Befestigungsmitteln verwindungssteif auf geneigter Attika.
Baustoffklasse:B2 nach DIN 4102-1 /
Brandklasse:E nach EN 13501,
Wärmeleitfähigkeit:0,096 W/(m.K),
Untergrund:Stahlbeton
Rohbaubreite:25 cm
Querschnitt:60/600 mm
Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht extra vergütet.
Fabrikat:puren Attikabohle o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:HG / VH, Hofseite, Dach über 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
04.__.__.060
Attikabohle, Purenit o. glw., 60/600mm
136,00
m
04.__.__.070 Attikaabdeckung (Ber. Brandw.), Titanzink, Z 1000 Attikaabdeckung aus 4-fach gekantetem, entdröhntem Blech, einteilig, trittfest, mit Tropfkante außenseitig, innenseitig mit Abkantung, auf Haltevorrichtungen aus Vorstoßblechen, auf Attikabohle und Ausbildung der Dehnungsstöße bzw. Dehnungsausgleichs, inkl. der erforderlichen Befestigungen sowie den Längsstoßverbindungen und leitende Verbindung der Bleche untereinander als Blitzschutzvorkehrung, liefern und montieren.
Material:Titanzink
Blechdicke:1 mm
Zuschnitt:ca. 1000 mm
Oberfläche:Rheinzink Granum Extra o. glw.
bzw. n. Bemusterung
Einbauort:VH, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandwand
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-DS-001
04.__.__.070
Attikaabdeckung (Ber. Brandw.), Titanzink, Z 1000
21,00
m
04.__.__.080 Attikaabdeckung (Ber. Brandw.), Titanzink, Z 8500 Attikaabdeckung aus entdröhntem Blech wie in Pos. 04.0070 beschrieben, jedoch 3-fach gekantet, einseitig an Brandwand des Nachbargebäudes hochführen
Abdichtung der Attika-Unterkonstruktion, Höherführung und Befestigung mit Klemmprofil s. Leistungsteil Dachabdichtungsarbeiten
Zuschnitt:ca. 850 mm
Einbauort:HG, Dach ü. 5.OG, Ber. Brandwand
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-DS-002
04.__.__.080
Attikaabdeckung (Ber. Brandw.), Titanzink, Z 8500
7,00
m
04.__.__.090 Attikaabdeckung, Titanzink, Z 1100 Attikaabdeckung aus 5-fach gekantetem, Zinkblech, trittfest, mit Enkolit o. .glw. auf tragfähige Attikabohle (in gesond. Pos.) geklebt, Klebungsstöße und Dehnungsfugen n. Angabe Enkolit,
inkl. Eckausbildung (Gehrung), Ausbildung von Dehnungsstößen und leitender Verbindung der Bleche untereinander als Blitzschutzvorkehrung,
mit Hochleistungsbeschichtung im Dünnschichtbereich, Korrosionskategorie C5 nach DIN EN ISO 12944-2,
liefern und montieren.
Material:Titanzink n. DIN EN 988
Oberfläche:Rheinzink Granum Extra
Farbton:n. Bemusterung
Blechdicke:1 mm
Zuschnitt:ca. 1100 mm
Einbauort:VH, Hofseite, HG, Dach ü. 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
Hinweis:
Die Attikaabdeckung schließt an die rückwärtige Umkantung der Attikaverkleidung und frontseitig an die Dacheindeckung an.
04.__.__.090
Attikaabdeckung, Titanzink, Z 1100
136,00
m
--- Sonstige --- --- Sonstige ---
--- Sonstige ---
04.__.__.100 Blechabdeckung Dachfenster oben, Titanzink, Z 230mm, L 2000mm Blechabdeckung der Dachfenster oben, liefern und inkl. aller Anschlüsse an Fenster und Dachrinne, Falze, Ausschnitte, Auf- und Abkantungen sowie elastischer Verfugung auf Fenster montieren
Werkstoff:Titanzink
Blechdicke:0,7 mm
Oberfläche:wie Blechverkleidung
Zuschnitt:ca. 280 mm
Kantungen:1 St
Einzellängen:ca. 1500, 1550, 1650, 2000 mm
Einbauort:VH Str.s. / HG, 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
04.__.__.100
Blechabdeckung Dachfenster oben, Titanzink, Z 230mm, L 2000mm
107,00
m
04.__.__.110 Rinnenabdeckung, Titanzink, besch., Z 250 Attikakappe bzw. Abdeckung der Vorderkante der innenliegenden Fassadenrinne, aus 4-fach gekantetem, entdröhntem Blech aus Titanzink, einteilig, mit Tropfkante außen-/ innenseitig, auf Haltevorrichtungen aus Vorstoßblechen, auf Rinnenunterkonstruktion aus Zementbauplatten (in gesond. Pos.).
Einschl. Ausbildung der Dehnungsstöße bzw. Dehnungsausgleichs, inkl. der erforderlichen Befestigungen sowie den Längsstoßverbindungen und leitende Verbindung der Bleche untereinander als Blitzschutzvorkehrung, liefern und montieren.
Material:Titanzink
Blechdicke:1 mm
Zuschnitt:ca. 250 mm
Oberfläche:wie Blechverkleidung
Einbauort:VH/HG, 5.OG (Entwäss.rinne ü. 4.OG)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
04.__.__.110
Rinnenabdeckung, Titanzink, besch., Z 250
143,00
m
04.__.__.120 Fensterbankabdeckung, Titanzink, Z 230mm, L 2000mm Fensterbankabdeckung der Dachfenster liefern und inkl. aller Anschlüsse an Fenster und Dachrinne, Falze, Ausschnitte, Auf- und Abkantungen sowie elastischer Verfugung an Fenster montieren
Untergrund:Wärmedämmung (Mineralwolle)
Werkstoff:Titanzink
Blechdicke:1 mm
Oberfläche:wie Blechverkleidung
Gefälle:≥ 5°
Ausführung:mit Antidröhnstreifen
Einzellänge:ca. 2000 mm
Zuschnitt:ca. 230 mm
Einbauort:VH, 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
04.__.__.120
Fensterbankabdeckung, Titanzink, Z 230mm, L 2000mm
34,00
m
04.__.__.130 Fensterbankabdeckung, Titanzink, Z 400mm, L 1500-1650mm Fensterbankabdeckung der Dachfenster wie in Pos. 04.0120 beschrieben, jedoch
Gefälle:ca. 25°
Einzellänge:ca. 1500 bis 1650 mm
Zuschnitt:ca. 400 mm
Einbauort:HG, 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
04.__.__.130
Fensterbankabdeckung, Titanzink, Z 400mm, L 1500-1650mm
73,00
m
04.__.__.140 Abdeckung, Stahl verzinkt, Z 250, L 2300mm Abdeckblech, der Wärmedämmung im Ber. Fenstertürelement, 3-fach gekantet, inkl. aller erforderlichen Abkantungen, Falze und Anschlüsse sowie der elastischen Verfugung.
Untergrund:Wärmedämmung (EPS)
Werkstoff:Stahl verzinkt (VSt)
Blechdicke:mind. 1,0 mm (DIN EN 612)
Zuschnitt:ca. 250 mm
Einzellänge:ca. 2300 mm
Einbauort:VH, Straßenseite, EG (Ber. Lichtschacht)
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-007
04.__.__.140
Abdeckung, Stahl verzinkt, Z 250, L 2300mm
2,00
St
04.__.__.150 Wandanschlussblech Balkone, Alu, besch., 1-fach gek., Z 333 mm Anschlussblech, im Ber. der Balkone / Fensterelemente, über der Isokorbfuge, als Leitblech für Abdichtung aus Flüssigkunststoff (in gesond. Leistung) an aufgehende Bauteile
Anzahl Kantungen:1-fach gekantet
Werkstoff:Stahl, nicht rostend (S.S)
Dicke Werkstoff:mind. 0,40 mm (DIN EN 612)
Zuschnitt:333 mm
Einzellänge:ca. 1790 - 2150 mm
Einbauort:VH/HG, 1. - 4.OG: Balkone
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-005
04.__.__.150
Wandanschlussblech Balkone, Alu, besch., 1-fach gek., Z 333 mm
167,00
m
04.__.__.160 Blechstreifen als Brandsperre (VH), vert., 1,5mm, B 260mm Brandsperre, als vertikal durchlaufender Blechstreifen, liefern, montieren und nach VVTB Anhang 6, Stöße min. 3 cm überlappend und min alle 60 cm befestigt an Anschlussblech der Beton-FT-Fassade (siehe gesond. Leistung) und Zarge/Fenster, rauchdicht verschrauben
Blechdicke:1,5 mm
Streifenbreite:ca. 260 mm
Einbauort:VH, Straßenseite, EG - 5.OG
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-101
- AUH-AR-5-DT-VH-FA-001
- AUH-AR-5-DT-VH-FA-002
04.__.__.160
Blechstreifen als Brandsperre (VH), vert., 1,5mm, B 260mm
42,00
m
04.__.__.170 Blechstreifen als Brandsperre (HG), vert., 1,5mm, Z 220mm Brandsperre, als vertikal durchlaufender Blechstreifen,
wie in Pos. 04.0160 beschrieben, jedoch 3-fach gekantet, an Zarge (siehe gesond. Leistung: Blechfassade) und Blechverkleidung rauchdicht verschraubt
Zuschnitt:ca. 220 mm
Einbauort:HG, 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-HG-FE-104
04.__.__.170
Blechstreifen als Brandsperre (HG), vert., 1,5mm, Z 220mm
6,00
m
04.__.__.180 Anschluss als Brandsperre (VH), vert., gekant, 1,5mm, Z 180mm Brandsperre, als durchlaufender Blechstreifen,
wie in Pos. 04.0160 beschrieben, jedoch 4-fach gekantet, zur Aufnahme der Bauteilbewegungen, als Anschlussblech einschl. Brandschutzacryl an Beton-FT verschraubt und rauchdicht an Blechstreifen (in gesond. Pos.) verschraubt
Zuschnitt:ca. 180 mm
Einbauort:VH, Straßenseite, EG - 5.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FE-101
04.__.__.180
Anschluss als Brandsperre (VH), vert., gekant, 1,5mm, Z 180mm
42,00
m
04.__.__.190 Anschluss als Brandsperre (VH), horizont., gekant, 1,5mm, Z 250mm Brandsperre, als durchlaufender Blechstreifen,
wie in Pos. 04.0160 beschrieben, jedoch mit horizontalem Verlauf, 4-fach gekantet, zur Aufnahme der Bauteilbewegungen, als Anschlussblech einschl. Brandschutzacryl an OK Beton-FT verschraubt und rauchdicht an Unterspannbahn verklebt
Zuschnitt:ca. 250 mm
Einbauort:VH, 1. u. 3.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-VH-FA-002
04.__.__.190
Anschluss als Brandsperre (VH), horizont., gekant, 1,5mm, Z 250mm
82,00
m
05 Entwässerung
05
Entwässerung
05.__.__.010 Fallrohr, kreisförmig, Stahl verzinkt, DN 70 Regenfallrohre für die Dachentwässerung, mit Sicherungsschellen für die Verlegung hinter der Fassade, formstabil, bruchfest, rückstausicher, druckfest, mit Heizband als Begleitheizung, inkl. Anschluss an Ablauf, aller Zubehör-, Verbindungs- und Befestigungsteile.
Untergrund:Beton
Form:kreisförmig
Ausführung:Muffe einseitig
Werkstoff:Stahl feuerverzinkt n. DIN EN 1123
Baustoffkl:A1
Nenngröße:DN 70
Fabrikat:Loro-X Stahlablussrohr o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH/HG, 1.-4.OG
05.__.__.010
Fallrohr, kreisförmig, Stahl verzinkt, DN 70
351,00
m
05.__.__.020 Fallrohr, kreisförmig, Stahl verzinkt, DN 50 Regenfallrohre wie in Pos. 05.0010 beschrieben, jedoch für die Balkonentwässerung
Nenngröße:DN 50
05.__.__.020
Fallrohr, kreisförmig, Stahl verzinkt, DN 50
E
119,00
m
05.__.__.030 Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 45°, DN 70 Fallrohrbogen, rund, als Bestandteil der Verbindung zwischen Dachrinne und Standrohr (in gesond. Pos.)
Form:kreisförmig
Krümmung Bogen:45°
Werkstoff:Stahl feuerverzinkt n. DIN EN 1123
Baustoffkl:A1
Nenngröße:DN 70
05.__.__.030
Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 45°, DN 70
1,00
St
05.__.__.040 Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 87°, DN 70 Fallrohrbogen, rund, wie in Pos. 05.0030 beschrieben, jedoch
Krümmung Bogen:87°
05.__.__.040
Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 87°, DN 70
9,00
St
05.__.__.050 Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 87°, DN 50 Fallrohrbogen, rund, wie in Pos. 05.0030 beschrieben, jedoch
Nenngröße:DN 50
Krümmung Bogen:87°
05.__.__.050
Fallrohrbogen, kreisförmig, Stahl verzinkt, 87°, DN 50
E
4,00
St
05.__.__.060 Standrohr, Stahl verzinkt, DN 70, l=100 cm Standrohr, als stoßsicherer Übergang zwischen Fallleitung und Entwässerungskanal, mit Reinigungsöffnung und geschlitztem Deckel (Notüberlauf), mit Sicherungsschellen für die Verlegung hinter der Fassade, einschl. Anschluss an die erdverlegte Leitung.
Untergrund:Beton
Werkstoff:Stahl feuerverzinkt n. DIN EN 1123
Länge Rohr:100 cm
Nenngröße:DN 70
05.__.__.060
Standrohr, Stahl verzinkt, DN 70, l=100 cm
24,00
St
05.__.__.070 Standrohr, Stahl verzinkt, DN 50, l=100 cm Standrohr wie vor beschrieben, jedoch
Nenngröße:DN 50
05.__.__.070
Standrohr, Stahl verzinkt, DN 50, l=100 cm
E
10,00
St
05.__.__.080 Ablauf Kastenrinne, DN 70 Ablauf für Kastenrinne, einteilig, Auslauf senkrecht, n. wärmegedämmt, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion, einschl. Rundsieb für Fallrohranschluss, für metallische Kastenrinnen, aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, liefern und in vor beschriebene Kastenrinne einbauen
Nennweite:DN 70
Material:Stahl, feuerverzinkt
Fabrikat:Loro, DRAINLET Mini, Serie 84
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH/HG, 5.OG
05.__.__.080
Ablauf Kastenrinne, DN 70
14,00
St
05.__.__.090 Hochleist.dämm. Aerogel, Ber. Fallrohr, λ= 19 mW/(mK), D
90mm Hochleistungsdämmung aus Aero-Gel-Dämmstoff (Siliziumgel), flexibel und diffusionsoffen, mehrlagig, liefern und im Bereich der Außenwand hinter Fallrohren, streifenweise auf Untergrund entspr. Herstelleranweisung mechanisch befestigen.
Untergrund:Beton
Baustoffklasse:A2-s1,d0 (DIN EN 13501-1)
Wärmeleitfähigkeit:λ = 19 mW/(mK)
Baustoffklasse:A2-s1,d0 (DIN EN 13501-1)
Rohdichte:190 - 200 kg/m³ (DIN EN 1602)
Mattendicke:10 mm
Ges.-Dicke Wärmed.:90 mm
Streifenbreite:150 mm
Fabrikat:BASF SE Slentex o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:VH/HG, EG - 4.OG
Detailverweis: - AUH-AR-5-DT-XX-FA-102
05.__.__.090
Hochleist.dämm. Aerogel, Ber. Fallrohr, λ= 19 mW/(mK), D
90mm
336,00
m
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.__.__.010 Vogelabwehr, Edelstahldraht, Dornen, 2-reihig, 100 mm Spanndrahtsystem zur Vogelvergrämung liefern und montieren, bestehend aus:
-Trägerelemente mit Fuß und Pins aus Edelstahl, mit einem Loch zur Aufnahme von Edelstahlseil.
-Seile aus Edelstahl mit Edelstahlfedern verspannt
Werkstoff:Edelstahldraht
Ausführung:Dornen, zweireihig
Länge Dorn:ca. 100 mm
Fabrikat:Vespa o. glw.
Angeb. Fabrikat
Einbauort:VH/HG, 5.OG (Entwässerungsrinne)
Detailverweis:
- AUH-AR-5-DT-VH-FE-102
- AUH-AR-5-DT-HG-FE-103
06.__.__.010
Vogelabwehr, Edelstahldraht, Dornen, 2-reihig, 100 mm
143,00
m
06.__.__.020 Vogelabwehr, Edelstahldraht, Dornen, 3-reihig, 100 mm Spanndrahtsystem zur Vogelvergrämung wie in Pos. 06.0010 beschrieben, jedoch
Ausführung:dreireihig
Einbauort:VH/HG, Dach ü. 5.OG (Attika)
06.__.__.020
Vogelabwehr, Edelstahldraht, Dornen, 3-reihig, 100 mm
136,00
m
06.__.__.030 Schneefanggitter mit Stützen, Aluminium, 20cm Schneefanggitter mit gekröpften Schneefangstützen.
Bauteil:Schneefanggitter mit Stützen
Material:Aluminium
Höhe Gitter:20 cm
Angeb. Fabrikat:
Hinweis
Die endgültige Wahl des Schneefangs erfolgt nach Bemusterung.
06.__.__.030
Schneefanggitter mit Stützen, Aluminium, 20cm
136,00
m
06.__.__.040 Lüftungsgitter, 3-teil., Wetterschutzlamellen, 3000/650mm Wetterschutz-/ Lüftungsgitter für den Fassadeneinbau in rechteckiger Bauform zum Schutz vor eindringendem Regen, Laub, Vögeln etc., 3-teilig, als einbaufertiges Element, liefern und einbauen, wie folgt:
-Wetterschutzlamellen profiliert, schräg gestellt
Aluminium-Strangpressprofile, Enviral Pulverbeschichtung gem. Leitbeschreibung
-Zahnschienen, profiliert, verziktes Stahlblech
-Vogelschutzgitter, als Welldrahtgitter, innen angebracht, Stahl, feuerverzinkt
-Einbau in Beton-Lüftungsschacht (gerade Leibungsflächen
-einschl. aller erforderl. Befest.-/ Verbindungsmittel
Freier Lüft.querschnitt:≥ 1 m²
Abmessungen Öffnung:3000/650 mm
Teilung in Breite:3-geteilt, regelmäßig
Fabrikat:Trox, WGF-AL-T o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:TG-Lüftungsschacht (Hofseite)
06.__.__.040
Lüftungsgitter, 3-teil., Wetterschutzlamellen, 3000/650mm
1,00
St
06.__.__.050 Lüftungsgitter, 3-teil., Wetterschutzlamellen, 3900/870mm Wetterschutz-/ Lüftungsgitter, 3-teil., wie in Pos. 06.0040 beschrieben, jedoch
Freier Lüft.querschnitt:≥ 1,95 m²
Abmessungen Öffnung:870/3900 mm
06.__.__.050
Lüftungsgitter, 3-teil., Wetterschutzlamellen, 3900/870mm
1,00
St
06.__.__.060 Lüftungsgitter, 1-teil., Wetterschutzlamellen, 700/1580mm Wetterschutz-/ Lüftungsgitter für den Fassadeneinbau in rechteckiger Bauform, 1-teilig, als einbaufertiges Element, liefern und einbauen, wie folgt:
-Z-förmige Lamelle, freier Lüftungsquerschnitt 76%
-Klipshalter
-Rahmenprofil zum Einspannen, einschl. entspr. Fensterprofil
-Insektenschutzgitter, Nirosta MW 1,4 mm
-Einbau in Beton-Außenwand (gerade Leibungsflächen)
-einschl. aller erforderl. Befest.-/ Verbindungsmittel
Material:Aluminium, Al Mg Si 0,5
Oberfläche:Pulverbeschichtung
Farbton.RAL 8019
Freier Lüft.querschnitt:≥ 0,5 m²
Abmessungen Öffnung:700/1580 mm
Fabrikat:z. B. MLL Hamburg 743.4L o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:TG-Außenwand (Straßenseite)
06.__.__.060
Lüftungsgitter, 1-teil., Wetterschutzlamellen, 700/1580mm
2,00
St
06.__.__.070 Lüftungsgitter, 1-teil., Wetterschutzlamellen, 800/1580mm Wetterschutz-/ Lüftungsgitter wie in Pos. 06.0060 beschrieben, jedoch
Freier Lüft.querschnitt:≥ 0,65 m²
Abmessungen Öffnung:800/1580 mm
06.__.__.070
Lüftungsgitter, 1-teil., Wetterschutzlamellen, 800/1580mm
1,00
St
06.__.__.080 Gitterabtrennung, Streckgitter, 800/1850mm Gitterabtrennung für Belüftungsöffnungen im Innenbereich, liefern und montieren, bestehend aus:
-Streckgitter, 62 x 21 x 2,0 x 1,5 mm
(Maschenlänge x Maschenbreite x Stegbreite x Stegdicke)
-Zarge / Einfassrahmen
-Einbau in Beton-Außenwand (gerade Leibungsflächen)
-einschl. aller erforderl. Befest.-/ Verbindungsmittel
Material:Stahlblech
Oberfläche:Pulverbeschichtung
Farbton.RAL 7016
Abmessungen Öffnung:800/1850 mm
Fabrikat Gitter:z. B. Rotec o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort:UG-Außenwand (Straßenseite)
06.__.__.080
Gitterabtrennung, Streckgitter, 800/1850mm
1,00
St
06.__.__.090 Gitterabtrennung, Streckgitter, 450/2300mm Gitterabtrennung für Belüftungsöffnungen wie in Pos. 06.0080 beschrieben, jedoch
Abmessungen Öffnung:450/2300 mm
06.__.__.090
Gitterabtrennung, Streckgitter, 450/2300mm
1,00
St
06.__.__.100 Gitterabtrennung, Streckgitter, 1000/500mm Gitterabtrennung für Belüftungsöffnungen wie in Pos. 06.0080 beschrieben, jedoch
Abmessungen Öffnung:1000/500 mm
06.__.__.100
Gitterabtrennung, Streckgitter, 1000/500mm
2,00
St
06.__.__.110 Gitterabtrennung, Streckgitter, 1450/1850mm Gitterabtrennung für Belüftungsöffnungen wie in Pos. 06.0080 beschrieben, jedoch
Abmessungen Öffnung:1450/1850 mm
06.__.__.110
Gitterabtrennung, Streckgitter, 1450/1850mm
1,00
St
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Nachweisarbeiten Hinweise Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B)
Nachweisarbeiten Hinweise
07.__.__.010 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
07.__.__.010
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h
07.__.__.020 Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
07.__.__.020
Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h
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