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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. PROJEKTBETEILIGTE 1. PROJEKTBETEILIGTE Bauherr und Auftraggeber MREI T18 GmbH & Co.. KG Wilmersdorfer Str.60 10627 Berlin Tel.: +49 (30) / 339 305 60 Fax: +49 (30) / 339 305 61 mrei@mrei.de https://www.mrei.de/ Projektsteuerung und Ausschreibung Rautenbach Gesellschaft v. Architekten mbH Erdmannstraße 11 10827 Berlin Tel.: +49 30 / 787 160 91 mail@rautenbach-architekt.com Objektplanung AUKETT + HEESE Architekten und Generalplaner Budapester Straße 43, 10787 Berlin Tel.: +49 30 / 23099421 Fax: +49 30 / 23099490 8690@aukett-heese.de Tragwerksplanung INGENIEURBÜRO MARTIN KOLLMANN Alte Poststraße 17 49074 Osnabrück Telefon: +49 541 / 33166-0 Telefax: +49 541 / 33166-66 info@ibkollmann.de Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurgesellschaft SCHEEL mbH Revaler Straße 28 10245 Berlin Tel. +49 30 / 236346-325 Fax: +49 30 / 236346199 igs.T18@ing-scheel.de www.ing-scheel.de Objektüberwachung Maruhn Real Estate Service GmbH Wilmersdorfer Str. 60 10627 Berlin t18@mrei.de
1. PROJEKTBETEILIGTE
2. BAUBESCHREIBUNG 2. BAUBESCHREIBUNG Flurstück / Größe: 635 / 2340 Gemarkung / Flur: Mitte / 20 Bei der Tieckstraße 18-19 in 10115 Berlin, handelt es sich um einen Baulückenschluss mit zwei Gebäuden (Vorderhaus, Hofgebäude), die der Gewerbe-, Büro-, und Wohnungsnutzung dienen. Das Vorderhaus bildet den Lückenschluss der Blockrandbebauung und liegt zwischen dem denkmalgeschützte Gebäude Tieckstraße 17 und der Gartenstraße 104. Das Hofgebäude schließt an den Giebel des Hinterhauses der Tieckstraße 17 (ebenfalls Baudenkmal) an und endet frei auf dem Grundstück. Die Bebauung der derzeitigen Brache erfolgt oberhalb des Tunnels der Nord-Südbahn (S-Bahn Berlin, Deutsche Bahn). Das Vorderhaus besteht aus sechs oberirdischen Geschossen sowie einem Untergeschoß und schließt mit einem Dachgarten ab. Hierbei ist das Untergeschoss ist eine Teilunterbauung des Vorderhauses und erstreckt sich neben dem vorhandenen S-Bahn-Tunnel zum Teil bis in den östlichen Hofbereich. Das Hofgebäude besteht ebenfalls aus sechs Geschossen hat jedoch aufgrund der Tunnellage der S-Bahn kein Untergeschoß. Es schließt ebenfalls mit einem Dachgarten ab. Die Dachgeschosse Vorderhaus 5.OG und Hofgebäude 5.OG werden als Berliner Dach hergestellt, wobei der Flachdachteil als Dachgarten genutzt wird, im Hofgebäude zusätzlich mit einem Schwimmbecken. Die Schrägdachkonstruktion schließt als Brüstung der Dachgärten ab, die somit in die Gebäudekubatur integriert werden. Projektphasen - Rohbau: Feb 2024 bis Sept 2025 - Ausbau / Fertigstellung: Jul 2025 bis Okt 2026
2. BAUBESCHREIBUNG
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Organisation und Planung der Baustelle Das Bauvorhaben befindet sich mitten in einem hochsensiblen Wohn- und Zentrenumfeld, in dem Behinderungen der Zugänglichkeit vor allem aber Lärmbeeinträchtigungen negative Auswirkungen auf die Nutzungsfunktionen haben können. Vor diesem Hintergrund gilt, dass Maßnahmen so durchzuführen sind, dass die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering gehalten werden. Dazu ist ein ausführliches Konzept 2 Wochen nach Auftragserteilung einzureichen. 1.1. Baustellenaktivitäten haben ausschließlich innerhalb der genehmigten Flächen stattzufinden. 1.2. Die AVV-Baulärm sind in allen Fällen einzuhalten. 1.3. Die Planung der Bautätigkeit hat auf der Basis der Vorgaben der AVV-Baulärm zu erfolgen. Die Baustellenarbeitszeit liegt an allen Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Baustellentätigkeiten statt. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten sind mit einem Antrag auf Ausnahmezulassungen nach §10 Absatz 1 LImSchG Bln im Einzelnen zu beantragen. Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete. Die dargelegten Verfahren für die Ermittlung des Beurteilungspegels sind anzuwenden. Die behördlichen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu beachten. (Eine frühzeitige Einbeziehung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Herr Dr. Pischke, Tel.: 030 9025-2262, E-Mail: volker.pischke@senuvk.berlin.de ist empfehlenswert.) Die Beispiele für technische Schallschutzmaßnahmen sind anzuwenden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV ist anzuwenden. Die Verordnung enthält zulässige Schallleistungspegel von 57 Maschinen und Gerätearten und kann bei der Auslegung des Begriffs "Stand der Technik" in §22 Abs. 1 BImSchG herangezogen werden. Des Weiteren werden Betriebszeitenregelungen für Gerätearten und Maschinen festgelegt, die gemäß der Gebietstypen anzuwenden sind. https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_laerm_121206.pdf 2. Besonderes zur Baustellenorganisation Ein SiGeKo ist vom BH beauftragt. 3. Bauanlaufbesprechung Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in der der Auftragnehmer u. a. über die vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe informiert wird und die hierzu zu verwendenden Formularvordrucke / Richtlinien erhält. 4. Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten weisungsbefugten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, der befugt und verpflichtet ist, verbindliche Abstimmungen zu treffen, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt, - bei Bedarf auch öfter. Die Teilnahme an den Baustellenbesprechungen ist für den AN Pflicht. Unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 5. Bautagesberichte Der AN hat unaufgefordert Bautagesberichte gemäß übergebenen Muster / Vorlage des Auftraggebers im Rechner auszufüllen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG im Original einzureichen. Nichtvorlage wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 6. Arbeitsschritte und Bauzeitenplan Der AN erhält vom AG einen Terminplan aus dem die wesentlichen Projektmeilensteine zu entnehmen sind. Der AN hat auf Anforderung einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Bauzeitenplan unverzüglich durch den AN zu überarbeiten. Erkennt der AN Gründe, aus denen Meilensteine nicht erreicht werden können die auf die Leistungserbringung des AN zurückzuführen sind, so wird der AN den AG unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und aufzeigen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Termine einzuleiten sind. 7. Die Objektüberwachung des AG Die Objektüberwachung des AG ist bevollmächtigt, diesen bei den Belangen der örtlichen Baudurchführungen zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht berechtigt. 8. Arbeitszeiten Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist von jeweils 7.00 bis 20.00 Uhr, Montag bis einschließlich Samstag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Etwaige zusätzliche Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben. 9. Angebotspreis Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Eine Lohngleitklausel und eine Stoffgleitklausel werden nicht vereinbart. 10. Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. 11. Urkalkulation Der AN hat unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens nach 10 Tagen die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. 12. Abrechnung Abschlagsrechnungen müssen nach dem tatsächlichen Leistungsstand und geprüften Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden. Die Rechnungen sind wie folgt einzureichen: 1 x als Original beim AG 1 x als Kopie einschl. erforderlicher Anlagen zur Rechnungsprüfung bei der OÜ Als Rechnungseingangsdatum gilt das Vorliegen des Originals der Rechnung in Papierform beim AG. Alle Rechnungsaufmaße und Leistungsfeststellungen sind VOR der Rechnungsausfertigung mit der OÜ abzustimmen. Die Aufmaße und zugehörigen Planunterlagen müssen eindeutig und leicht prüfbar sein. Für jede Position sind separate Aufmaßblätter anzulegen, die dann mit den fortschreitenden Abschlagsrechnungen kumulierend ergänzt werden. Darüber hinaus ist jedes Rechnungsblatt im Kopf so zu beschriften, dass eindeutig die Zuordnung zur jeweiligen Rechnung und der Position gewährleistet ist. In der Rechnung gestellte Mengensummen müssen im Aufmaßblatt per Mengenzusammenstellung nachvollziehbar aufgestellt und ablesbar sein. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen. 13. Nachträge Die Anspruchsvoraussetzung ist detailliert darzulegen. Die Kalkulationsnachweise für die einzelnen Positionen müssen aufgeteilt sein in: - Stundenanzahl - Gerätekosten - Stoffkosten Diese sind nachvollziehbar in ihren Mengenansätzen darzulegen. Die Kostenansätze sind nachvollziehbar aufzuschlüsseln und durch prüffähige Kalkulationsnachweise zu belegen, z.B. Lieferantennachweise. Die vertraglich vereinbarten Aufschläge sind immer eindeutig auszuweisen. Vor Rechnungslegung der Nachtragsleistungen muss eine einvernehmliche Prüfung der Nachträge erfolgt und abgestimmt werden. Nicht abgestimmte Nachträge werden in der Abrechnung nicht anerkannt. 14. Abnahme Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich anzuzeigen und ist Voraussetzung um eine förmliche Abnahme zu verlangen. 15. Umlagen Die Regelungen von Umlagen für Bauwasser, Baustrom, Container, Baustellenlogistik, Entsorgung, Nutzung der sanitären Anlagen und Bauwesensversicherung werden im Rahmen der Angebotsverhandlungen fixiert und vereinbart. 16. Baubetreuung, Firmenbauleitung, Sicherheitsbeauftragter Die Arbeiten müssen von einem fachlich qualifizierten deutschsprachigen Bauleiter betreut werden. Dieser ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, auf Basis einer schriftlichen Bauleitermeldung, zu benennen. Ein Bauleiterwechsel ist der Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Während der Arbeiten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter deutschsprachiger Obermonteur / Polier ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit / Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inkl. befähigter Person gem. § 8 BGV A1 der Bauberufsgenossenschaften. Der Beauftragte des AN hat die Gefährdungsanalyse zu erstellen. 17. Mitteilung von Bauunfällen Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber oder der OÜ und dem AN Baulogistik am gleichen Tag mitzuteilen und zu protokollieren. 18. Eventuelle Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem AG vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Qualifikationen / Referenzen des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG bzw. die OÜ des AG kann die Leistung an den NU weitervergeben werden. Im Widerspruch behält sich der AG die Möglichkeit einer Vertragskündigung vor. 19. Ausführung der Leistungen Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ATV nach VOB/C DIN 18299 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOB/C DIN 18299 1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.1 Lage der Baustelle siehe Baustelleneinrichtungsplan aus der Anlage Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über die den Preis beeinflussenden Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. 1.2 entfällt 1.3 Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten eine Übersicht der von ihm benötigten Baustelleneinrichtung auf der Grundlage des vom AG übergebenen allgemeinen Baustelleneinrichtungsplanes zur Genehmigung vorzulegen. Dieser muss mindestens Angaben zu Materialcontainerstellungen, Lagerflächen, Silos, Kompressoren, Hebezeugen, Gerüsten (sofern Nebenleistung), Arbeitsbereichen (z.B. zur Vorabmontage größerer Bauteile), Geräte- und Maschinenstellungen und benötigten freien Flächen (z. B. für Geräteeinsatz, Wendekreise etc.) enthalten. Darüber hinaus ist vom AN eine detaillierte Bedarfsanmeldung, abgestimmt auf seinen Bauablauf bezüglich der benötigten Anschlüsse vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der AN selbst mit der Erbringung diese Leistung beauftragt ist. Bedingt der Arbeitsvorgang im Rahmen des vorhersehbaren Bauablaufes einen Umbau von Teilen der Gewerke spezifischen Baustelleneinrichtung des AN, so ist dieser unaufgefordert und ohne zusätzliche Vergütung zu leisten. 1.4 Sanitäreinrichtungen Durch den AG ist beabsichtigt einen Sanitär- und Sanitätscontainer zu stellen. Diese Kosten werden dem AN anteilig berechnet. 1.5 Baustelleneinrichtungsflächen / Materialcontainer Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Baugrundstück auf Grund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Lage und Ausmaß der zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Flächen sind grundsätzlich befestigt und gemeinsam mit anderen Unternehmern zu nutzen. Bezüglich der Zuordnung und Freigabe solcher Flächen ist den Festlegungen des Baulogistikers und der OÜ Folge zu leisten. Die Abstimmung zur Aufstellung von AN eigenen Containern hat mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Die Herstellung von Baustraßen zur Erschließung der Flächen erfolgt durch den AG auf Grundlage des beigefügten BE Planes. Alle weiteren Befestigungen der Oberflächen für Materiallager und Aufstellflächen von Containern und Kränen sind Sache des AN. 1.6 Verkehrsverhältnisse Das Baustellengelände ist mit einem Bauzaun umschlossen Für Feuerwehr und Rettungsdienste müssen alle Zufahrten und Wege im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Ggf. sind auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse Abstimmungen mit den zuständigen Behörden durchzuführen. Bei längeren Arbeitspausen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen müssen Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass ein ungehindertes Passieren bzw. eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr und sonstige Notfahrzeuge möglich ist. Hydranten, Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für sämtliche Medien sind immer frei zugänglich zu halten. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Merkblatt der Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu treffen. Die Verschmutzung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden. Durch den AN verunreinigte Gehwege, Straßen und Zufahrten sind vom AN sofort zu reinigen. Zur Vermeidung von Unfällen ist besondere Sorgfalt bei der Sauberhaltung der benutzten Teile von öffentlichen Straßen zu verwenden. Aufwendungen für über das vorhandene Wegesystem hinausgehend erforderliche Rampen, Fahrstraßen, Baustraßen etc. zum Erreichen der Arbeits- und Beladestellen auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen. Auf dem Grundstück bestehen keinerlei Parkmöglichkeiten. Nutzung und Absperrung von Flächen des öffentlichen Raumes sind Sache des AN. Jegliche Zufahrt oder Abstellung mit/von privaten PKW auf das/dem Baugelände ist strikt untersagt! Die detaillierten Angaben sind dem Logistikkonzept zu entnehmen. 1.7 Rauch- / Alkoholverbot Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein Rauchverbot. 1.8 Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom Der AG stellt die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom über die gesamte Dauer der Bauzeit zur Verfügung. Die Anschlüsse werden auch von anderen AN genutzt. Alle weiteren Verteilungen zum Anschluss der zu nutzenden Geräte sind Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet. 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2.1 Messarbeiten Dem AN werden folgende Vermessungsunterlagen zur Verfügung gestellt: Achs- und Absteckpunkte der Hauptachsen gem. Skizzen Achsabsteckung . Sämtliche sonstigen erforderlichen Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhenmarkierungen, auch Farb- oder sonstige Markierungen mit Stiften auf sichtbar bleibenden Flächen (insbesondere Sichtbetonflächen) sind nicht zulässig. Die wesentlichen Messpunkte sind für die Dauer der Bauzeit zu befestigen und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die OÜ des AG zu beseitigen. 2.2 Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der OÜ des AG abzustimmen. Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. 2.3 Materialtransporte/Arbeitsbereiche Materialtransporte über die Fassade und sonstige oberflächenfertige Bauteile sind unzulässig. Die Lage und Anzahl der Treppenhäuser und deren Zugänglichkeit ist aus BE-Plan ersichtlich. Eine Nutzung der Personenaufzüge für Personal-, Material-, oder Gerätetransporte ist strikt untersagt. 2.4 Schäden / Verunreinigungen Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG bzw. der Bauleitung sofort mündlich und dann schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit mit Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Beurteilung durch die Objektüberwachung des AG und den AG nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und der Objektüberwachung des AG jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei eine durch ihn vorgenommenen Beseitigung von Schäden Dritter eine Kostenaufstellung mit ordnungsgemäß prüffähigen Belegen beizufügen. 2.5 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld tätig sein. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. Für dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren. Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung und zentralen Erschließungen sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Container. 2.6 Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Das Absperren von Gefahrenbereichen im Ausführungszeitraum liegt in der Verantwortung des AN. Mit Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Insbesondere beim Beladen und Transportieren ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen (Abplanen, Befeuchtung) wirkungsvoll zu unterbinden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN eingesetzten Verfahren müssen weiterhin staubarm (zulässige Feinstaubkonzentration max. 6 mg/m3 ) und lärmarm (Begrenzung der Geräuschimmissionen gemäß BlmSchG) sein. Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. 2.7 Anforderungen an nicht genormte Baustoffe/vom AN zu liefernde Nachweise Sofern bauaufsichtlich oder aus anderen Vorschriften gefordert, sind Bemessungen, statische Nachweise, oder andere Prüfungen und Nachweise für die ausgeschriebenen Leistungen Sache des AN. Diese sind als Prüfzeugnisse, Zulassungen usw. oder als individuelle Nachweise aufzustellen und dem AG in übersichtlicher, prüfbarer Form zu übergeben. Der AN hat die Unterlagen vor Ausführung der Bauleistungen dem AG rechtzeitig einzureichen. 2.8 Bemessung Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel sind Sache des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN und ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung mit dem Architekten abzustimmen. 2.9 Gerüste Der AN Gerüstarbeiten errichtet ein Fassaden- und Arbeitsgerüst. Dieses wird durch den AG bis zum Abschluss der Arbeiten an der Fassadenhülle vorgehalten und den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Gerüste für die eigenen Leistungen sind durch den AN zu erbringen. Gerüste bis zu einer Höhe von 3,50 m (Höhe der Arbeitslage) sind als Nebenleistung einzukalkulieren. 2.10 Hebezeuge, Aufzüge Die Kranstellung gem. der Beschreibung im LV obliegt dem Rohbauunternehmer. Der Kran incl. Kranführer sind auch anderen am Bau beschäftigten Firmen gegen eine Kostenumlage nach Abstimmung zur Verfügung zu stellen. 2.11 Schutz umliegender Gebäude Alle auszuführenden Arbeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Schonung der umliegenden Bebauung / Bestandssubstanz durchzuführen. Insbesondere wird auf die direkt angrenzenden Gebäude gem. BE-Plan verweisen. 2.12 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) Die Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung werden vom AG übernommen. Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV beauftragt. Gemäß §5, Nr. 3, der BaustellV wird hierdurch die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt. Durch den SiGeKo ist für das Bauvorhaben eine Baustellenordnung aufgestellt worden. Die darin enthaltenen Regelungen sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten. Der AN liefert ohne zusätzliche Vergütung die gemäß Baustellenverordnung zu erbringenden Zuarbeiten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. 2.13. Brandschutz Gemäß DIN 18299, Ziffer 4.1.4 (vorbeugender Brandschutz) und VOB/B § 4 Nr. 2 Ziffer 1 +2 und § 10 ist der Auftragnehmer verpflichtet, frühzeitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Dieses ist in die EPs einzukalkulieren. Feuergefährliche Arbeiten sind vor Ausführung unter Nennung der Arbeiten, des Ausführungsortes und Beschreibung der Brandschutzarbeiten schriftlich 3 Tage im Vorlauf anzumelden. 2.14 Immissionsschutz-Bereiche und Objekte Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete tags. Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Blm SchG) neueste Fassung sind zu beachten. Die Bauarbeiten und Transporte sind vom Auftragnehmer so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch die Bauarbeiten und Baustellentransporte soweit wie möglich vermieden werden. Es sind die entsprechenden Sondergenehmigungen, Messungen und Maßnahmen zum Schallschutz einzuhalten und einzukalkulieren. 2.15 Planunterlage des AG / Werkstatt- und Montageplanung des AN Der Unternehmer erhält zur Beauftragung als Grundlage für die Ausführung sämtliche notwendigen Planunterlagen digital auf Datenträger in 1-facher Ausfertigung (in den Formaten pdf und bei Erfordernis als dwg). Auf den vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer seine Dokumentationsunterlagen zu erstellen. Der AG stellt für den Datenaustausch einen Planserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu nutzen. Der AN ist verpflichtet, alle Pläne auf Widersprüchlichkeit eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Widersprüchen ist umgehend der Bauherr bzw. die OÜ zu informieren. Zusätzliche Leistungen, welche auf Grund von widersprüchlichen Zeichnungen entstehen gehen zu Lasten des AN. 2.15.1 Inhalte der Werkstatt- und Montageplanung 2.15.2 Planumlauf und Verteiler Die Werk- und Montageplanung ist in deutscher Sprache und mit einer ausreichenden Detailtiefe zu erstellen. Es sind die notwendigen Schnittstellen zu anderen Gewerken einzuarbeiten und bei Erfordernis mit techn. Parametern zu untersetzen. Die Werkstatt- und Montagepläne sind dem Architekten zur Freigabe zu übergeben. Hierfür ist der Planserver des AG zu nutzen. Sofern Schnittstellen zur Fachplanung vorhanden sind, sind die Pläne ohne Anforderung des AG zeitgleich und in gleicher Anzahl auch den Fachplanern zu übergeben. Die Planunterlagen sind auf Anforderung der Planer und der OÜ des AG in einem gemeinsamen Termin mit dem AN und dem Architekten/Fachplanern TGA / OÜ vorzustellen und ggf. wesentliche Konstruktionsmerkmale zu erläutern. Nach Korrektur der Pläne durch die Architekten sind die Korrektureintragungen schnellstmöglich zu übernehmen und die Pläne zur endgültigen Freigabe spätestens innerhalb von 3AT nochmals vorzulegen. Der AN hat dabei eigenständig die von ihm benötigten Vorlaufzeiten zur termingerechten Fertigung bzw. Montage der Elemente zu berücksichtigen. Mehrmalige Prüfumläufe gehen zu Lasten des AN und führen nicht zu Terminverlängerung. 2.16 Dokumentation Dokumentationsunterlagen sind digital auf Datenträger in 3-facher Ausfertigung zu übergeben unabhängig davon, ob diese schon einzelnwährend der Bauphase übergeben wurden. Die vor Abnahme des Gewerkes zu übergebenden Revisionspläne sind stets in der endgültigen Fassung unter Berücksichtigung aller Korrektureinträge bzw. gemäß der tatsächlich ausgeführten Leistung zu erbringen. Die Unterlagen sind rechtzeitig, 4 Wochen vor Abnahme einzureichen, dass sie vor der Abnahme der Leistungen des AN in geprüfter Form vorliegen. Für die Prüfung durch den AG sowie die Einarbeitung etwaiger Korrekturen und die erneute Prüfung bzw. Freigabe ist ein Zeitraum von 4 Wochen einzukalkulieren. Die Regelungen und Vorgaben des AG sind zu beachten und zwingend einzuhalten. 2.17 Abmessungen Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, usw. im Leistungsverzeichnis sind nur ca.- Angaben. Diese exakten Abmessungen ergeben sich aus den Ausführungsplänen. 2.18 Materialien Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, bauliche Nutzung sowie Wiederverwendung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Alle Materialien oder Produkte sind durch den Auftragnehmer spätestens vor Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage - der technischen Datenblätter und (falls erforderlich) der - Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen dürfen nicht verwendet werden. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Baunebenprodukte wie z.B. Betonschalplatten, Kanthölzer für temporäre Abstützungen. Für bituminöse und andere Voranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstoffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte oder wassergelöste) Systeme zu verwenden, wenn nicht anders beschrieben. Zur Vermeidung lösemittelhaltiger Produkte sind Klebe- und Dichtungsarbeiten im Außenbereich nach Möglichkeit in der frostfreien Jahreszeit auszuführen. Für Dichtungs- und Abdeckfolien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Produkte mit einem ausgewiesenen Recyclingatanteil zu bevorzugen, wenn in dem Recyclat oder durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Verwendung von Beschichtungen für Böden, Korrosionsschutz im Außenbereich, Schweißnähte oder anderen Einsatzbereichen, für die keine lösemittelfreien Beschichtungen möglich sind, müssen die verwendeten Produkte (z.B. High-Solid-Systeme) den Anforderungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a Schadstoffarme Lacke entsprechen. Außenbauteile mit der Korrosivitätskategorie C2 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung auf lösemittelfreier Epoxydharz-Basis (Schutzdauer hoch) zu beschichten. Innenbauteile der Korrosivitätskategorien C1 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung (z.B. Acrylharz-Basis) zu beschichten. Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Aluminium dürfen nur chromfreie Grundierverfahren verwendet werden. 2.19 Beigestellte Stoffe; Bauteile Werden in den Leistungspositionen bauseitig gelieferte Materialien zum Einbau durch den Auftragnehmer aufgeführt, so ist der Materialtransport vom Zwischenlager (innerhalb des Baubereiches/Baugrundstückes) zur Verwendungsstelle Sache des Auftragnehmers. Die Haftung geht bei Materialübergabe im Zwischenlager an den Auftragnehmer über. 2.20 Schweißarbeiten Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte müssen über einen Befähigungsnachweis in ihrem Fachgewerk verfügen. Es sind die jeweils der auszuführenden Leistung entsprechenden Nachweise der DIN 18800-7 vor Beginn einzureichen. Für die Stahlverbindungen ruhender Tragwerke sind mindestens der Eignungsnachweis Klasse D und für dynamisch beanspruchte Tragwerke der Nachweis Klasse E vorzuweisen. Schweißarbeiten sind vor Ausführung mit einem Vorlauf von 3 AT anzumelden.
4. ATV nach VOB/C DIN 18299
5. ZTV INNENTÜREN 5. zusätzliche technische Vertragsbedingungen Innentüren 1. Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18545-1 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 16014 Möbelbeschläge - Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Verschlussmechanismen DIN EN ISO 1163-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen IVD-Merkblatt Nr. 2: Klassifizierung von Dichtstoffen - Einteilung nach elastischem/plastischem Verhalten und zulässiger Gesamtverformung, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 12: Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau, Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) VdS 2021 Baustellen, Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. 3. Angaben zur Ausführung 3.1. Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 3.2. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. 4. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
5. ZTV INNENTÜREN
01 Baustelleneinrichtung und Sonstiges
01
Baustelleneinrichtung und Sonstiges
01.__.010 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die in diesem Los beschriebenen Leistungen des AN für die Dauer der Ausbauzeit des AN. Die Baustelleneinrichtung (BE) beinhaltet alle Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der Leistungen des AN erforderlich sind einschließlich Montagehilfsmittel. Die Positon beinhaltet Aufbau, Vorhaltung sowie Räumen der Baustelle nach Beendigung der eigenen Arbeiten. Die Baustelleneinrichtung versteht sich einschl. kontinuierliche Reinigung aller BE-, Lager- sowie Arbeitsflächen, die von den Arbeiten des AN betroffen sind. Der AN hat während seiner gesamten Bauzeit für die Beseitigung und Abfuhr seines Bauschutts zu sorgen. Für das Auffangen und Abtransportieren sind ständig Container vorzuhalten. Die freie Lagerung von Schutt im Gebäude und auf den Außenflächen ist untersagt. Die Baustelle ist so einzurichten, dass der Betrieb auf der Baustelle bis zur endgültigen Fertigstellung nicht beeinträchtigt wird. Planmäßig absehbare Umbauten der Baustelleneinrichtung gehen zu Lasten des AN. Einzurechnen sind alle erforderlichen Vorkehrungen - ab 4 Wochen vor Montagebeginn bis Montageende -, insbesondere (soweit erforderlich): - regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen - Maschinen, Hebe-Einrichtungen Gerate, Werkzeuge - Fördergerate, Hebezeug, Transportmittel - Baustofflager, Materialcontainer, Lagerflächen - Container für Aufenthalt, Büro, Lagerung - Absperrungen, Sicherungen, Beschilderung, Beleuchtung - alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Personen und Geräte
01.__.010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.020 Dokumentation Zusammenstellung der Dokumentation für die ausgeführten Leistungen mit folgendem Inhalt: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmererklärung - Erklärungen gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) - Konformitätserklärungen - Werkplanung, Details - allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse - Zulassungsbescheide, Prüfbescheide MPA, ift, u.ä. - Prüfzeugnisse und Prüfbescheinigungen - Zertifikate, Eignungsnachweise - Produktdatenblätter - technische Merkblätter u.ä. - Sicherheitsdatenblätter - Liefernachweise - Pflegehinweise aller eingebauten Materialien, weiterhin eine Fotodokumentation der Bauzustände sowie Bautagesberichte. Die Unterlagen sind im pdf-Format digital auf Datenträger in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Dokumentation ist wichtiger Bestandteil der Bauleistung und muss rechtzeitig, 4 Wochen vor Abnahme eingereicht werden, so dass sie vor der Abnahme der Leistungen des AN in geprüfter Form vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Freigabe der Schlussrechnung erst nach Vorlage der geprüften Dokumentation und Abnahme der Leistungen des AN Vollständigkeit erfolgt.
01.__.020
Dokumentation
P
1,00
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02 Innentüren Stahl
02
Innentüren Stahl
Innentüren mit Brandschutzanforderungen
Innentüren mit Brandschutzanforderungen
02.__.010 Stahlblechtür, SEZ, 885x2.010mm, 1-flg., T30/rd Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie folgt: Türtyp: Drehtür, 1-flüglig Rohbauöffnung bxh:  885 x 2.010 mm Zarge: Stahl-Eckzarge einschl. Dichtungen Einbau in MW-, StB- oder GK-Wände Wanddicken von bis ca.: 11,5 - 30cm Türblatt: Material: beidseitig Stahlblech, je 1,5mm Türblattdicke ca. 65mm Oberfläche Türblatt: endbehandelt, beidseitig lackiert Farbe: RAL 9010 (weiß) bzw. nach Wahl AG Oberfläche Zarge: endbehandelt, lackiert Farbe: RAL 9010 (weiß) bzw. nach Wahl AG Anforderungen: Brandschutz/Rauchschutz: feuerhemmend, rauchdicht Wärmeübergangswiderstand außen (Rse): keine Anforderung Fluchttür: Nein Bänder: verdeckt liegend, dreidimensional verstellbar Fa. Simonswerk, o. glw. Schloss: Riegel-Fallenschloss, Profilzylinder-Vorrichtung Garnitur: Drücker/Drücker, Rundrosette bzw. gemäß Zulassung Material: Aluminium Benutzerkategorie: Klasse 2 Türschließer: Standard-Obentürschließer mit Gestänge Richtfabrikat: angebotenes Fabrikat: DIN Rechts, Tür-Nr.: T.VH.U1.009-1
02.__.010
Stahlblechtür, SEZ, 885x2.010mm, 1-flg., T30/rd
1,00
Stk.
02.__.020 Stahlblechtür, SUZ, MW11,5, 1.010x2.010mm, 1-flg., T30/rd Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.010 x 2.010 mm Zarge: Stahl-Umfassungszarge einschl. Dichtungen Gewändeanschluss: MW Maulweite: ca. 115 mm DIN Links, Tür-Nr.: T.VH.U1.007-1
02.__.020
Stahlblechtür, SUZ, MW11,5, 1.010x2.010mm, 1-flg., T30/rd
1,00
Stk.
02.__.030 Stahlblechtür, SEZ, 1.010x2.260mm, 1-flg., T30/rd Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.010 x 2.260 mm DIN Links, Tür-Nr.: T.VH.U1.004-1
02.__.030
Stahlblechtür, SEZ, 1.010x2.260mm, 1-flg., T30/rd
1,00
Stk.
02.__.040 Stahlblechtür, SEZ, 1.010x2.260mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,40 Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.010 x 2.260 mm Anforderungen: Wärmeübergangswiderstand außen (Rse): 0,04 W/(m²K) DIN Rechts, Tür-Nr.: T.VH.U1.003-1
02.__.040
Stahlblechtür, SEZ, 1.010x2.260mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,40
1,00
Stk.
02.__.050 Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.010mm, 1-flg., T30/rd Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.135 x 2.010 mm Anforderungen: Fluchttür: Ja DIN Rechts, Tür-Nr.: T.VH.U1.006-1
02.__.050
Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.010mm, 1-flg., T30/rd
1,00
Stk.
02.__.060 Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.010mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,04 Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.135 x 2.010 mm Türblatt: doppelwandige Stahltür Anforderungen: Wärmeübergangswiderstand außen (Rse): 0,04 W/(m²K) Fluchttür: Ja, in Betrieb offen DIN Links, Tür-Nr.: T.VH.U1.002-1
02.__.060
Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.010mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,04
1,00
Stk.
02.__.070 Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.260mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,04 Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.135 x 2.260 mm Türblatt: doppelwandige Stahltür Anforderungen: Wärmeübergangswiderstand außen (Rse): 0,04 W/(m²K) Fluchttür: Ja DIN Links, Tür-Nr.: T.VH.U1.001-1
02.__.070
Stahlblechtür, SEZ, 1.135x2.260mm, 1-flg., T30/rd, Rse 0,04
1,00
Stk.
02.__.080 Stahlblechtür, SEZ, 1.460x2.260mm, 2-flg., T30/rd Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie folgt: Türtyp: Drehtür, 2-flüglig, asymetrisch Rohbauöffnung bxh:  1.460 x 2.260 mm Türschließer: Obentürschließer mit Schließfolgeregelung DIN Rechts, Tür-Nr.: T.VH.U1.005-1
02.__.080
Stahlblechtür, SEZ, 1.460x2.260mm, 2-flg., T30/rd
1,00
Stk.
02.__.090 Zulage Gleitschienenschließer mit integrierter Feststellung, 1-flg Zulage/Mehrpreis zu vorgenannten 1-flügeligen Türen für Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene und integrierter Feststellung Tür-Nr.: T.VH.U1.003-1, T.VH.U1.002-1, T.VH.U1.001-1
02.__.090
Zulage Gleitschienenschließer mit integrierter Feststellung, 1-flg
3,00
Stk.
02.__.100 Zulage Gleitschienenschließer mit integrierter Feststellung, 2-flg Zulage/Mehrpreis zu vorgenannter 2-flügeliger Tür für Türschließer: Obentürschließer mit Gleitschiene und integrierter Feststellung, mit Schließfolgeregelung Tür-Nr.: T.VH.U1.005-1
02.__.100
Zulage Gleitschienenschließer mit integrierter Feststellung, 2-flg
1,00
Stk.
02.__.110 Zulage Rauchschaltzentrale RSZ Zulage/Mehrpreis zu vorgenannten Türen für Lieferung und Montage einer Rauchschaltzentrale einschließlich Kosten für Inbetriebnahme, Annahme und Erstellung eines Prüfbuches inkl. Abnahmeplakette, wie folgt: Rauchschaltzentrale: Fabrikat: GEZE RSZ 7 oder gleichwertig Tür-Nr.: T.VH.U1.002-1
02.__.110
Zulage Rauchschaltzentrale RSZ
1,00
Stk.
Innentüren ohne Brandschutzanforderungen
Innentüren ohne Brandschutzanforderungen
02.__.120 Stahlblechtür, SUZ, MW11,5, 1.010x2.010mm, 1-flg. Stahlblechtür einschl. Zarge liefern und als einbaufertiges Element einbauen wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch: Rohbauöffnung bxh:  1.010 x 2.010 mm Zarge: Stahl-Umfassungszarge einschl. Dichtungen Gewändeanschluss: MW Maulweite: ca. 115 mm Anforderungen: Brandschutz/Rauchschutz: ohne Türschließer: ohne DIN Links, Tür-Nr.: T.VH.U1.007-2
02.__.120
Stahlblechtür, SUZ, MW11,5, 1.010x2.010mm, 1-flg.
1,00
Stk.
Türstopper
Türstopper
02.__.130 Wandtürpuffer, Kunststoff Wandtürpuffer, Kunststoff, nachgiebig, an Wand verklebt. Durchmesser: 50 mm
02.__.130
Wandtürpuffer, Kunststoff
10,00
Stk.
02.__.140 Wandtürstopper Edelstahl Wandtürstopper aus Edelstahl, an Wand geschraubt Konstruktion: Zapfen aus schwarzem Nylon, Puffer aus Neopren. Sockel Edelstahl, 0,8 mm dick. Abmessungen: Flansch 50x50 mm, Ausladung 55 mm
02.__.140
Wandtürstopper Edelstahl
E
10,00
Stk.
02.__.150 Bodentürstopper, Edelstahl Bodentürstopper mit seitlichem Gummipuffer einschl. Befestigungsmaterial, am Boden befestigen. Material: Edelstahl, Höhe: 52 mm, Durchmesser: 39 mm
02.__.150
Bodentürstopper, Edelstahl
E
10,00
Stk.
Sonstiges
Sonstiges
02.__.160 Zulage/Mehrpreis für Montage Türschließer bandgegenseitig Zulage/Mehrpreis zu vorgenannten Türen für eine bandgegenseitige Montage des Obentürschließers anstelle bandseitiger Montage.
02.__.160
Zulage/Mehrpreis für Montage Türschließer bandgegenseitig
E
1,00
Stk.
02.__.170 Minderpreis für Drücker/Drücker: Kunststoff, ECO Minderpreis zu vorgenannten Stahlblechtüren für alternative Ausführung des Beschlags Klinke/Knauf Edelstahl Beschlag: Drücker/Drücker Kunststoff, ECO o. glw.
02.__.170
Minderpreis für Drücker/Drücker: Kunststoff, ECO
E
1,00
Stk.
02.__.180 Vorrichtung und Einbau Magnetkontakt Vorrichten Türelement und Einbau eines Magnetkontaktes für Öffnungsüberwachung, fremdfeldsicher als Öffnungsmelder, VdS Klasse C für verdeckten bzw. versenkten Einbau, einschl. Erstellung der notwendigen Aussparungen und der Verkabelung innerhalb des Türelementes und verdecktem Kabelübergang mit Leerrohrführung von Türblatt zu Zarge. Einschl. Funktionsprüfung nach Einbau zusammen mit AN Sicherheitstechnik mit Protokollführung. Anschlusskabel Länge 0,5 m über das Türelement hinaus. Ausführung zur Aufschaltung auf Koppler, mit nachgenannten Eigenschaften: - Schutzart: IP 67; - Spannungsversorgung busseitig; - Interne Meldungsanzahl 3. Der Anschluss an die bauseitige Elektrozuleitung erfolgt bauseits.
02.__.180
Vorrichtung und Einbau Magnetkontakt
E
1,00
Stk.
02.__.190 Vorrichtung und Einbau Riegelkontakt Vorrichten Türelement und Einbau eines Riegelkontaktgebers mit variablem Einstellbereich des Schaltpunktes, mit VdS-Anerkennung Klasse C. Zu versenkende Stirnabdeckung länglich gerundet. Einschl. Erstellung der notwendigen Aussparungen und der Verkabelung innerhalb des Türelementes und verdecktem Kabelübergang mit Leerrohrführung von Türblatt zu Zarge. Einschl. Funktionsprüfung nach Einbau zusammen mit AN Sicherheitstechnik mit Protokollführung. Anschlusskabel Länge 0,5 m über das Türelement hinaus. Anschluss über Koppler an Bus. Der Anschluss an die bauseitige Elektrozuleitung erfolgt bauseits.
02.__.190
Vorrichtung und Einbau Riegelkontakt
E
1,00
Stk.
02.__.200 temporären Türbeschlag montieren/demontieren temporäre Klinke/Klinke Kombination aus Kunststoff, mit Stahlkern mit Drücker- und Zylinderrosetten, liefern und in endbeschichtetem Türelement montieren und nach Aufforderung durch die Bauleitung demontieren
02.__.200
temporären Türbeschlag montieren/demontieren
E
1,00
Stk.
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.010 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
03.__.010
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h
03.__.020 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
03.__.020
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
10,00
h