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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Ausgangssituation SunYard Heidelberg
Geplant ist der Neubau eines 3- bis 5-gschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäudes, bestehend aus den Häusern A, B und C, welche oberirdirsch mit aufgeständerten Brücken verbunden sind.
Einer eingeschoßigen Tiefgarage im 1.UG sowie Technik- und Lagerflächen im 1. und 2. Untergeschoss, die in den Plänen dargestellt sind.
Das 1. Untergeschoß beinahltet neben ca. 93 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen (gefordert 96 Stück), Sanitär- sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Mieter der Häuser A, B, und C.
Im Erdgeschoß sind Läden- und eine Gastronomieeinheite vorgesehen.
Baubeschreibung
DGNB GOLD + QNG Zertifizierung nach DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juli 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard „Gold“.
Die sich aus der Förderung und der Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Alu-Fenster zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
- Ausschluss von Korruption und Bestechung
- Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
- Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
DGNB GOLD + QNG
ATV- FASSADENVERKLEIDUNGSARBEITEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK:
FASSADENVERKLEIDUNGSARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Nach Auftragserteilung hat der AN Werk- und Detailzeichnungen
anzufertigen.
Sofern erforderlich hat der AN den statischen Nachweis zu erbringen. Vom AN gelieferte zeichnerische und beschriebene Darstellung, aus der Konstruktion, Maße, Befestigung und Anschlüsse an das Bauwerk zu ersehen sind, bedarf der Genehmigung durch den AG.
Die Arbeiten sind in sach- und fachgerechter, erstklassiger Ausführung genau nach den genehmigten Zeichnung bzw. Angaben der Bauleitung vorzunehmen.
Die Leistungen umfassen, sofern im Pos.-Text nicht anders beschrieben, Lieferung und Einbau aller Bauteile und Baustoffe, einschließlich Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle.
Kosten für ggf. erforderliche System- oder Materialprüfungen sind einzurechnen.
Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlegung entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer ein amtliches Gutachten kostenlos zu beschaffen, soweit von der Bauleitung verlangt, sind Muster vorzulegen.
Für die Güte und Beschaffendheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- und Lieferfirma.
Der Auftragnehmer hat zu prüfen, ob unsachgemäße Ausführungen anderer Handwerker die Durchführung und die Gewährleistung der eigenen Arbeiten beeinträchtigt. Gegebenenfalls ist hiervon die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu unterrichten.
Sämtliche zur Ausführung kommenden Metallteile sind, soweit diese nicht aus Edelmetallen oder verzinkten Eisenteilen bestehen, mit entsprechenden Rostschutzanstrichen nach DIN auf vorher durchgeführte Entrostung, zu liefern und einzubauen.
Das Befestigen der zur Ausführung der erforderlichen Teile im Mauerwerk oder im Beton bzw. Herstellen von Aussparungen, Vergießen von Ankern und dgl. sind Nebenleistungen, soweit nicht im Nachfolgenden anders bestimmt.
Erforderliche Trennschichten zwischen untereinander nicht verträglichen Metallen oder Baustoffen sind bei allen Ausführungen zu berücksichtigen.
Für alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, Sicherungen usw., insbesondere wie sie sich aus den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen.
Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise und ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV- FASSADENVERKLEIDUNGSARBEITEN
01 Vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten
01
Vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten
01.01 Vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten
01.01
Vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten