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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Ausgangssituation SunYard Heidelberg
Geplant ist der Neubau eines 3- bis 5-gschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäudes, bestehend aus den Häusern A, B und C, welche oberirdirsch mit aufgeständerten Brücken verbunden sind.
Einer eingeschoßigen Tiefgarage im 1.UG sowie Technik- und Lagerflächen im 1. und 2. Untergeschoss, die in den Plänen dargestellt sind.
Das 1. Untergeschoß beinahltet neben ca. 93 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen (gefordert 96 Stück), Sanitär- sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Mieter der Häuser A, B, und C.
Im Erdgeschoß sind Läden- und eine Gastronomieeinheite vorgesehen.
Baubeschreibung
DGNB GOLD + QNG Zertifizierung nach DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juli 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard „Gold“.
Die sich aus der Förderung und der Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Alu-Fenster zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
- Ausschluss von Korruption und Bestechung
- Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
- Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
DGNB GOLD + QNG
ATV-BETONWERKSTEINARBEITEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GERWERK:
BETONWERKSTEINARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Farbdifferenzen zwischen Treppenstufen und Podestplatten dürfen nicht vorkommen. Ein einheitliches Erscheinungsbild der Oberflächen wird gefordert.
Zu verwenden sind sorgfältig gewaschene, entstaubte und scharfkantige Hartgestein-Zuschlagstoffe ohne Bestandteile, die die Festigkeit und Beständigkeit des Werksteins beeinträchtigen.
Als Bindemittel sind hochwertige Portlandzemente oder Dyckerhoffweißzement zu verwenden.
Zuschlagstoffe und Bindemittel aller Bauteile sind aus der gleichen Lieferung zu verwenden und nach dem gleichen Rezept anzusetzen.
Verfugt wird nach Angabe der örtlichen Bauleitung mit grauem Zement, Zement eingefärbt oder Dyckerhoff weiß.
Das Anarbeiten an Rohrdurchführungen, Aussparungen, Einbauten, Schaltersteckdosen, Bodeneinläufe und dgl. ist im Einheitspreis enthalten.
Besonders zu beachten sind Trennfugen in Belägen mit Trittschalldämmung zur Vermeidung von Schallbrücken.
Vor der Fertigung sind dem AG Vergleichsmuster zur Auswahl und Genehmigung vorzulegen.
Bei der Verlegung der Platten ist das Fugenbild mit den Raumachsen abzustimmen von Raummitte auszugehen, wobei darauf zu achten ist, dass am Rand keine Reststreifen entstehen, die schmaler als 1/2-Plattebreite sind.
Nach dem örtlichen Aufmass sind Verlegepläne anzufertigen und der örtlichen Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Sämtliche Flächen müssen einwandfrei eben und ohne Stoßkanten verlegt werden.
In Streitfällen gelten die Maßtoleranzen nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3.
Falls Nachschleifarbeiten erforderlich werden, sind grundsätzlich ganze Flächen zu behandeln, um optische Unterschiede zu vermeiden.
Die Feinreinigung und Oberflächenversiegelung erfolgt nach Aufforderung der örtlichen Bauleitung. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind einzurechnen.
Für die Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenAAden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma.
Während der Bauzeit stehen dem Auftragnehmer keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- oder Lagerräume zur Verfügung.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise, und ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
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ATV-BETONWERKSTEINARBEITEN
ATV-FLIESEN - UND PLATTENARBEITEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK:
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlage entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Soweit von der Bauleitung verlangt, sind Muster vorzulegen.
Für Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma.
Wandfliesen müssen auf GK-Ständerwände, unverputzten Beton oder verputztes Mauerwerk geklebt werden, soweit in den Positionen nichts anderes verlangt wird.
Bodenfliesen werden im Dünnbettverfahren auf bauseitigem Zement- bzw. Anhydritestrich verlegt.
Das Verlegen erfolgt planeben oder im Gefälle, je nach vorhandenem Untergrund. Das Verfugen durch Einschlämmen mit grauem Zementmörtel sowie erforderliches Abkehren mit Trockenmischung und Reinigen ist im Einheitspreis enthalten.
Erforderliche Höhenausgleiche gegenüber den zulässigen Maßtoleranzen im Hochbau nach DIN 18202 für Estricharbeiten, sind zu berücksichtigen und einzurechnen.
Das Abschneiden und Entsorgen des Estrich-Randdämmstreifens ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Einarbeiten von Elektroauslässen und Dosen nach Plattenmaß ist vom Fliesenleger durchzuführen. Fugenkreuzinstallation soweit erforderlich.
Die Verlegeeinteilung ist von Raummitte mit Fuge oder Plattenmitte zu beginnen, so dass keine Plattenstreifen verbleiben, die schmaler als 1/2 Plattenbreite sind.
Das Anarbeiten an Rohrdurchführungen, Aussparungen, Einbauten, Bodeneinläufe und dgl., ist im Einheitspreis enthalten.
Montage und Demontage von Schalter- und Steckdosenabdeckungen sowie Gurtrollerblenden (einschl. erforderlicher Bohrungen) ist einzurechnen.
GK-Ständerwände und verputzte Flächen sind mit einer absperrenden Haftbrücke bzw. Tiefengrundierung zu versehen.
Bade- und Duschwannen werden auf bauseitig eingebrachtem Estrich gestellt.
Boden- oder Wandabdichtungen sind vor Montage der Wannen aufzubringen. Rohrdurchführungen sind besonders sorgfältig einzudichten. Bei der Verlegung auf Abdichtung darf es zu keinen Beschädigungen an Boden- oder Wandabdichtung kommen.
MateriA@altrennfugen bei unterschiedlichen Untergründen (Wand/Boden, Gipswand/Mauerwerk und Rohrdurchführungen) sind offen zu halten und später dauerelastisch zu versiegeln.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind Bewegungsfugen gem. den "Richtlinien des Fachverbandes des Deutschen Fliesenhandwerks" anzuordnen.
Die nach diesem Merkblatt erforderl. Gebäudetrennfugen, Randfugen und Anschlussfugen sind planerisch festgelegt. Sind darüber hinaus noch Feldbegrenzungsfugen (Dehnungsfugen) im Belag erforderlich, so hat sie der Unternehmer eigenverantwortlich festzulegen und auszubilden.
Dies gilt auch für Fugen zu Wannen, Türen und Fenstern. Hier ist besonders darauf zu achten, Schallübertragung zu vermeiden.
Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
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ATV-FLIESEN - UND PLATTENARBEITEN
01 Fliesen- und Natursteinarbeiten
01
Fliesen- und Natursteinarbeiten
01.01 Fliesenarbeiten
01.01
Fliesenarbeiten
01.02 Betonwerksteinarbeiten
01.02
Betonwerksteinarbeiten