Strangsanierung / Legionellenbehebung in Worms, Dürkheimer Straße 1, 1a, 3, 3a
Strangsanierung / Legionellenbehebung_Worms, Dürkheimer Straße 1, 1a, 3, 3a
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Heizung-Lüftung-Sanitär
10
Heizung-Lüftung-Sanitär
Allgemeine Regelungen Lage der Baustelle    Bauvorhaben: Strangsanierung eines Mehrfamilenhauses    Straße: Dürkheimer Str. 1,1a,3,3a    PLZ / Ort: 67549 Worms Grundlagen: Für die Kalkulation stehen zur Veranschaulichung Architektenzeichnungen im Maßstab 1:50/1:100 zur Verfügung. Schemata der einzelnen Gewerke Kalkulationshinweise zu den im Folgenden beschriebenen Arbeiten Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Heizungs-, und Sanitärarbeiten in vier 4-7-stöckigen Wohngebäuden und einem  Keller.Die Wohngebäude bestehen aus Erdgeschoss, sowie 3-7 Obergeschossenund einem Technikraum im 7.OG. Das Erdgeschoss wird über insgesamt 4 Eingänge erreicht.Die zu erbringende Dienstleistung umfasst die Erstellung neuer Steigestränge (Kaltwasser und Heizung) sowie dei Erneuerung der Versorgungsleitungen im Keller. Die Trinkwassererwärmung wird auf auf Wohnungssattionen umgestellt. Hierfür werden je Strang neue Heizungs- sowie Kaltwasserleitungen in die Wohnungen gezogen. Die Steiglestränge zu den Bestandsheizkörpern werden im Untergeschoss neu angeschlossen und hydraulisch eingeregelt. An allen Bestandsheizkörpern werden die Thermostatventile getauscht und ein hydraulischer Abgleich eingestellt. Die alten Trinkwasserleitungen werden im Untergeschoss zurückgebaut und eine neue Kalt wasserleitung wird bis zu den Wohnungsstationen installiert. Die nötigen Trockenbauarbeiten für die Installation der Wohnungssatationen sind in die Preise mit einzukalkulieren. Die vorliegende Ausschreibung umfasst alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen die zur komplett betriebsfertigen Technik notwendig sind. Klein- und Hilfsmaterialien sind im Positionspreis einzurechnen. Als Vertragsgrundlage wird auf die VOB und eine zwischen AG und Bieter zu vereinbarenden Vertragsverhandlung verwiesen. Bedenken gegen die Art der Ausschreibung, die Materialien, Lieferungen und Leistungen, Ausführung und Art der Abrechnung sind vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber zu klären. Spätere Anmeldungen jeglicher Art können keinerlei Berücksichtigung finden. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er die geforderten Leistungen verstanden und bei der Kalkulation und Ausführung berücksichtigt hat. Sanitär Trinkwasser Der Trinkwasserhausanschluss befindet sich in einem zentralen Hausanschlussraum des Wohngebäudes. Von dort aus erfolgt die Versorgung mittels Rohrleitung aus Edelstahl. Die Warmwasserbereitung erfolgt über Wohnungsstationen in den Abstellnieschen oder Räumen der Wohnung. Innerhalb der Wohnungen werden Warm und Kaltwasserleitungen bis in die Bäder/Küchen verlegt und dort an den zu  zu demontierenden Wasserzähler an den Bestand angeschlosen. Diese neuen Leitungen sollen mittels Trockenbau abgekastet werden. Zur Vermeidung von Tauwasserbildung bzw. zum Schutz vor unzulässiger Erwärmung werden sichtbar verlegte Kaltwasserleitungen und Steigleitungen mit nichtbrennbarer alukaschierter Mineralwolle isoliert. In Vorwänden verlegte Rohrleitungen werden mit Schutzschläuchen ummantelt. Warmwasserleitungen sind gem. GEG zu dämmen. Steigleitungen und sichtbare Leitungen sind mit Mineralwolle zu dämmen. Im Fußbodenaufbau und in Vorwänden kann Elastomer-Dämmung verbaut werden. Sichtbare Leitungen sind mit einem PVC-Mantel zu versehen. Sämtliche Rohrbefestigungen erhalten Schalldämmeinlagen, die einen ausreichenden Schallschutz entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" gewährleisten und sind mit in den Einheitspreisen der Rohrleitung mit einzukalkulieren. In Fluchtwegen und Betondecken sind zugelassene Metallbefestigungen zu wählen. Der elektrische Anschluss an eine durch die Elektrofachfirma hergestellte Zuleitung aller Anlagenkomponenten ist in den Preis mit einzukalkulieren. Herstellerangaben Sämtliche Bauteile dürfen in gleichweritiger Qualität angeboten weden. Bemusterung Eine Bemusterung sämtlicher Bauteile ist dem AG auf Wunsch vorzustellen. Heizung Die Wärmeerzeugung erfolgt über den Bestandsheizraum. Hier werden Pufferspeicher ergänzt um die Lastspitzen der Wohnungsstationen abzufangen. Die Hauptleitung aus der Heizzentrale im 7OG bis in den Keller wird erneuert. Hier werden dann alle Steigepunkte der Bestsndsheizkörper, sowie die neuen Steigepunkte der Wohnungssatationen angebunden. Jeder Strang ist einzeln abzusperren und mit Strangregulierventilen auszurüsten. Heizungsleitungen sind gem. GEG zu dämmen. Steigleitungen und sichtbare Leitungen sind mit Mineralwolle zu dämmen. Im Fußbodenaufbau und in Vorwänden kann Elastomer-Dämmung verbaut werden. Sichtbare Leitungen sind mit einem PVC-Mantel zu versehen. Sämtliche Rohrbefestigungen erhalten Schalldämmeinlagen, die einen ausreichenden Schallschutz entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" gewährleisten und sind mit in den Einheitspreisen der Rohrleitung mit einzukalkulieren. In Fluchtwegen und Betondecken sind zugelassene Metallbefestigungen zu wählen. Rohrmaterial Steigestränge : Edelstahl Anbindeleitung zu Fußbodenheizungsverteiler: Mehrschichtverbundrohr Der elektrische Anschluss an eine durch die Elektrofachfirma hergestellte Zuleitung aller Anlagenkomponenten ist in den Preis mit einzukalkulieren. Herstellerangaben Sämtliche Bauteile dürfen in gleichweritiger Qualität angeboten weden. Bemusterung Eine Bemusterung sämtlicher Bauteile ist dem AG auf Wunsch vorzustellen. Lüftung Wohnräume Die Auslegung der Luftmengen errechnet sich nach der DIN 1946 Teil 6. Sanitärräume und innenliegenden Räume werden über Einzelraumlüfter nach DIN 18017-3 entlüftet. Die Ausführung der Lüftungsleitungen erfolgt mit Brandschutzschotts in den jeweiligen Geschoßdecken. Rohrmaterial Lüftungsrohre: Wickelfalz, Alu-Flexrohr Der Anschluss der Lüftungsleitungen erfolgt an bauseitig montierte Dachdurchführungen. Die letzten 2 Meter vor der Dachdurchführung sind die Lüftungsleitungen mit Mineralwolle gegen Schwitzwasser zu dämmen Der elektrische Anschluss an eine durch die Elektrofachfirma hergestellte Zuleitung aller Anlagenkomponenten ist in den Preis mit einzukalkulieren. KiWa-Räume Die Belüftung erfolgt über Pendellüfter in der Fassade. Allgemeine Angaben Zum Erreichen der Baustelle stehen befestigte Zufahrtswege zur Verfügung Die nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten. Soweit nicht bekannt gelten die Anforderungen nach TA-Lärm / VDI 2058 wie folgt: 6-22 Uhr    / 22 - 6 Uhr Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet: bis 60 dB(A) / bis 45 dB(A) Art und Umfang der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100-540 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel  Erdungsanlagen und Schutzleiter. Montage, Montagehilfsmittel, Ausführung: Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können. Sie sind so anzuordnen, dass die Bedienung und Wartung in einfacher Art und Weise ordnungsgemäß vorgenommen werden kann. Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber an zentraler Stelle auf der Baustelle bereit gestellt Räume und Flächen zur Mitbenutzung durch den Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem AG Besondere umweltrechtliche Vorschriften Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Leitungen, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über diesen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Auf der Baustelle werden gleichzeitig mit der Erstellung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen andere Arbeiten des technischen und nichttechnischen Ausbaus und des Rohbaus durchgeführt. Gegen Verschmutzung und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom AN der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen usw.). Angaben zur Ausführung Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Die Baumaßnahme wird im Wesentlichen in einem Zuge fortlaufend durchgeführt. Übliche Unterbrechungen nach Baufortschritt im Rahmen der Gewerkeabhängigkeiten sind anzunehmen. Fertiginstallationen und Inbetriebnahmearbeiten müssen nach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug des Gebäudes, durchgeführt werden. Restarbeiten geringen Umfangs nach Fertigstellung und mit dem AG abgesprochen werden. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung (Nebenleistung gem. VOB) Lager- und Aufenthaltsflächen im Gebäude bedürfen der räumlichen und schriftlichen Zustimmung des AG Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistung sind. Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste, Scherenbühnen und Hebezeuge im erforderlichen Umfang und in der nach denUVV- Vorschriften erforderlichen Ausführung für die Zeit seiner Ausführung vorzuhalten und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung für Montagegerüste, Hilfskonstruktionen und Insgemeinkosten erfolgt nicht. Die zu kalkulierende Montagehöhe ist den Hinweisen zur Baustelle, der Anlagenbeschreibung bzw. den Höhenangaben der Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Mitbenutzung fremder Gerüste nach Rücksprache mit AG Anforderungen an wiederaufbereitete oder nicht genormte Stoffe Nicht genormte Stoffe oder Bauteile dürfen nicht verwendet werden Art und Umfang der verlangten Gütenachweise Anforderungen aus Zertifizierungen Befestigungen von Lüftungskanälen und Rohren nur mit zugelassenen Metalldübeln. Wand- und Deckendurchführungen sind gemäß DIN 4109 und LAR neuster Fassung auszuführen Verwendung und Verwertung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen sind nicht vorgesehen Bauschutt, Verpackungsmaterialien sowie Materialreste sind vom AN selbst zu entsorgen. Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten. Gemeinsame Intebriebnahme und Probebetriebe im üblichem Umfang sind vorzusehen und mit in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Zwischenabnahmen können seitens des AG gefordert werden und werden nicht separat vergütet. Wartung der Anlage während der Gewährleistungszeit Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten sowie den Revisionsunterlagen hinzuzufügen.
Allgemeine Regelungen
Kalkulationshinweise Der Ausführungsbeginn soll frühstmöglich unter Berücksichtigung der Beauftragung, Vorarbeiten und Materialbestellung stattfinden. Die Terminabstimmung mit dem AG hat rechtzeitig, durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Es sind alle notwendigen Materialien, Nebenmaterialien, Werkzeuge, Leitern und Gerüste usw. in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, beinhalten die Leistung den Transport zum Fahrzeug/Container des AN, Transportentfernung auf der Baustelle bis 250 m. Alle Arbeiten sind bei Bedarf entsprechend den geltenden Richtlinien und Verordnungen auszuführen, insbesondere die Arbeits- und Gesundheitsschutz-Richtlinen. Grundlage dieser Ausschreibung und Ausführung der beschriebenen Arbeiten sind die zur Zeit der Ausführung gültigen DIN-Vorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. neuester Stand der Technik, der Text dieser Vorbemerkung und der Leistungsbeschreibung. Des Weiteren besonders zu beachten sind die Unfallverhütungsvorschriften auf der Basis der entsprechenden gültigen Merkblätter und Merkhefte der Bau-Berufsgenossenschaften. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustellenbesonderheiten können nicht anerkannt werden. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind inbesondere einzukalkulieren: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Fachbauleitung die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten die Kosten zur Lieferung und Montage der einzelnen Bauteile Notwendige Prüfungen und das erbringen von abnahmepflichtigen Nachweisen Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle, im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen, die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist errforderlich und wird nicht gesondert vergütet. Arbeiten durch Sub- oder andere Unternehmer sind dem AG zu melden und sind genehmigungspflichtig. Subunternehmer können nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG beschäftigt werden. Für die durch Subunternehmer ausgeführte Leistungen haftet der AN, die Mindestlöhne, soziale und gesetzliche Leistungsabgaben, Gesundheitszeugnisse, sowie Unfall- und Gefahrenunterweisungen sind vom AN vorzunehmen und auf Nachfrage dem AG vorzulegen. Allgemeine Richtlinien: Materialtrennung und fachgerechte Entsorgung. Über die fachgerechte Entsorgung ist ein Nachweis vorzulegen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er die geforderten Leistungen verstanden und bei der Kalkulation und Ausführung berücksichtigt hat. Bedenken gegen die Art der Ausschreibung, die Materialien, Lieferungen und Leistungen, Ausführung und Art der Abrechnung sind vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber zu klären. Spätere Anmeldungen jeglicher Art können keinerlei Berücksichtigung finden.
Kalkulationshinweise
Technische Vorbemerkungen Heizung, Lüftung, Sanitär Ausführungs- und Detailzeichnungen Vor Baubeginn sind der Bauleitung alle für die Baumaßnahme erforderlichen Montagezeichnungen im Maßstab 1:50 vorzulegen. Die aktuelle Ausführungsplanung wird seitens des AG zur Verfügung gestellt. Diese Zeichnungen sind innerhalb von 28 Tagen zu prüfen. Spätere Beanstandungen der zugesenteten Planung kann nicht für Bauverzug verantwortlich gemacht werden. Qualität und Bemusterung der Materialien Alle zur Erstellung der technischen Anlagen verwendeten Materialien müssen in Deutschland zugelassen sein. Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich ist. Es ist anzustreben, durch den Einsatz von einfachen aber guten Geräten und Materialien einschlägiger Firmen, den Zeitaufwand für Wartungsarbeiten gering zu halten. Bei Abweichung der Herstellervorgaben aus diesem LV ist ein Nachweis der Gleichwertigkeit vorzulegen und mit dem AG abzustimmen. Kostenreduzierende Materialien dürfen in einem technischen Nebenangebot dem LV beigelegt werden. Dies kann auch seitens des AG nachgefordert werden. Sämtliche Bauteile der Sichtinstallation (Armaturen, Keramik, Beschläge etc.) müssen nach Absprache mit dem AG bemustert und vorgestellt werden. Technische Geräte (Heizungsanlage, Pumpen, Lüfter etc.) dürfen nach einem  Gleichwertigkeitsnachweis in einem Nebenangebot bepreist werden. Wenn bei der Bemusterung Kosten durch Anschaffung des Materials entstehen, ist der AG darüber zu informieren. Personalkosten zur Vorstellung der Produkte ist mit inden Einheitspreisen einzukalkulieren. Revisionsunterlagen Zur Abnahme der Anlagen sind die kompletten Revisionsunterlagen in geprüfter und ggf. nach Prüfung in korrigierter Form zu übergeben. Die nachstehende Auflistung gilt in Ihrem anwendbaren Umfang, erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit: Messergebnisse der Druckprüfung des Leitungsnetzes je Gebäudeteil Befüllung und Spülung der Trinkwasser-Installation Mikrobiologische Untersuchung Desinfektion des Leitungsnetzes nach DVGW 291 Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit nach Befüllung Anlagen und Funktionsbeschreibungen, spezifisch auf die Anlagen bezogen alle erstellten Zeichnungen als CAD-Plotts Bestückungspläne Bedienhandbücher, Herstelleranleitungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen Abnahme-, Meß- und Inbetriebnahmeprotokolle alle Dokumente sind in Anlehnung an die Ordnerstruktur auf einer CD als pdf-Datei abzulegen Zu den Zeichnungen gehören: Grundrisszeichnungen und dargestellte Ansichten Strangschema Details (z. B. Schachtdetail) Die Darstellung der Zeichnungen muss den aktuellen DIN - Normen entsprechen. Andere Darstellungen werden nicht anerkannt. Sollten vom AG Formblätter für die vorgenannten Daten zur Verfügung gestellt werden, so sind diese entsprechend den Vorgaben auszufüllen. Die vorgenannten Planungs-, Montage- und Revisionsunterlagen sind 4-fach als Papierpausen in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Die Unterlagen sind für unterschiedliche Gebäude bzw. Gebäudeteile getrennt anzulegen. Außer den vorgenannten Papierunterlagen sind zeichnerische Unterlagen auf EDV-Datenträgern im Datenformat "PDF, DWG, DXF" zu übergeben. Der Aufwand zur Erstellung der Revisionsunterlagen ist mit in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Baubesprechung: Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, bei der die Anwesenheit des Bauleiters AN oder dessen Vertreters notwendig ist. Eine Nichtteilnahme wird als vertragswidriges Verhalten gewertet und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich. Entsorgung von Bauschutt, Abfall, Abbruch-, Verpackungsmaterial, Materialverschnitt: Bauschutt, Abfall, Abbruch-, Verpackungsmaterial, Materialverschnitt sind vom AN gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Entsorgungsvorschriften für Bauschutt- und Müllentsorgung wird hiermit hingewiesen. Bei Anfall überwachungsbedürftiger und besonders überwachungsbedürftiger Abfälle hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Möglichkeit, die rechtliche Befugnis, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen (Begleitscheinverfahren). Die Nachweise zum Begleitscheinverfahren sind der/ den Abschlagsrechnung(en) bzw. der Schlussrechnung beizufügen. Gibt der Auftragnehmer den Abfall seinerseits an einen Dritten weiter, so muss er diesen dem Auftraggeber namentlich nennen und die notwendigen Unterlagen beifügen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Abnehmer zur Entsorgung des Abfalls geeignet und befugt ist. Die Entsorgung von Bauschutt, Abfall, Abbruch-, Verpackungsmaterial und Materialverschnitt ist alleinige Sache des Bieters. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kosten für das Erstellen sämtlicher Nachweise, insbesondere von Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen sowie von Abfallbegleitpapieren, sind Bestandteil der Leistung und in den Einheitspreisen kalkulativ zu erfassen. Sonstiges Alle ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als komplette Leistung einschließlich einer betriebsfertigen Montage und sämtlichem zugehörigen Klein- und Befestigungsmaterial, sowie das einbringen und montieren. Da die Arbeiten in Teilbereichen in ca. 2,5 - 3m Höhe (zudem sind Steigeschächte über alle Geschosse mit zu berücksichtigen) ausgeführt werden müssen, ist seitens des AN die Gerüststellung mit in die EP einzukalkulieren. Für Geräte und Bauteile der Sichtinstallation ist eine vorherige Freigabe für die Bestellung durch den Architekten/ Bauherrn einzuholen. Die entsprechenden Betriebsmittel müssen bemustert werden. Sollten entsprechende Muster nur gegen Rücknahmekosten seitens des Herstellers verfügbar sein, sind für diese inhaltvolle Farbprospekte zur Ansicht vorzulegen. Grundsätzlich verstehen sich alle ausgeschriebenen Positionen komplett geliefert und betriebsfertig montiert, einschließlich allen Klein- und Befestigungsmaterial sowie sonstigem systembedingten Zubehör. Sämtliche Arbeiten sind nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Baustelleneinrichtung ist mit dem AG vorher abzustimmen und ein Baustelleneinrichtungsplan ist zur Freigabe vorzulegen. Der Bieter hat sämtliche Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften für die Entsorgung von Mineralfaserstoffen und beim Umgang mit mineralischem Staub sind grundsätzlich zu beachten.
Technische Vorbemerkungen Heizung, Lüftung, Sanitär
10.41 Abwasser- und Wasseranlagen
10.41
Abwasser- und Wasseranlagen
10.42 Wärmeversorgungsanlagen
10.42
Wärmeversorgungsanlagen
10.77 Allgemeine Baunebenkosten
10.77
Allgemeine Baunebenkosten