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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Strangsanierung eines Wohnhauses in der Kreuzstraße 150 in 75217 Birkenfeld. Ausführung ab August 2025
Das Projekt besteht aus:
1 Wohnhaus mit insgesamt 44 Wohneinheiten
7 Obergeschosse
1 Erdgeschoss
2 Untergeschosse
1 Tiefgarage
1 Gewerbeeinheit (KITA Gemeinde Birkenfeld)
Die Strangsanierung bezieht sich nur auf die 44
Wohneinheiten.
Diese werden im bewohnten Zustand mit neuen Trink- /
Abwasserleitungen, Abluftsystem und Elektrozuleitungen
modernisiert.
Es handelt sich bei der Strangsanierung um 5
Hauptstränge für die Badversorgung und 3 Nebenstränge
für die Küchen sowie ein Nebengebäude mit 3
Wohneinheiten.
Die KITA erhält neue Zuleitungen. Die Sanitärleitungen
innerhalb der KITA werden nicht erneuert.
Die Trinkwasserversorgung der Nebenstränge wird
teilweise aufgelöst. Die Versorgung der Küchen soll
über die neu verlegten Stränge erfolgen.
Die Badgrundrisse werden in diesem Zuge neu angepasst.
Die Schmutzwasserleitungen in den Küchen werden
demontiert und an gleicher Stelle neu ausgeführt.
Die Wohnungen erhalten alle neue Elektrozuleitungen
einschl. Unterverteiler. Die Zähleranlage wird in
Abschnitten neu errichtet. Hierzu wird ein neuer
Elektrozählerraum erstellt.
Für die Leitungsverlegung werden innerhalb der
Wohnungen in Teilbereichen abgehängte Decken zur
Ausführung kommen.
Folgende Arbeiten sind geplant und werden ausgeführt.
1. Erneuerung Trinkwassersteigleitungen
2. Modernisierung der Bäder
3. Erneuerung der Elektrozuleitung zu den Wohnungen
einschl. neuer Unterverteiler
4. Erneuerung Schwachstromleitungen zu den Wohnungen
5. Anpassung Heizungsinstallation in den Bädern
6. Lüftung der innenliegenden Bäder, WC`s und Küchen
nach Lüftungsgutachten
7. Brandschutz entsprechend geltenden Vorschriften,
Gesetzen und Richtlinien
8. Wärmeschutz nach EnEV in der gültigen Fassung
Technische Ausrüstung:
Die Leistungen zur Technischen Gebäudeausstattung
erfolgen gemäß Funktional-Beschreibung und sind
Bestandteil der GU-Ausschreibung und Leistung des AN.
Diese ist eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen
und ggf. mit dem AG abzustimmen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorschriften Allgemeine Vorschriften
Einheitspreis/Angebotspreis
Wenn nicht anders beschrieben, sind im Einheitspreis
Lieferung und Montage sowie alle Nebenleistungen nach
VOB oder den Vertragsbedingungen enthalten, und zwar
für alle zu den Positionen gehörenden Teile, die zur
ordnungsgemäßen Funktion notwendig sind, auch wenn
diese nicht besonders aufgeführt sind.
Fabrikate
Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben sowie
Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und
zweifelsfrei anzugeben. Erfolgen keine Angaben vom
Bieter, so sind die im LV genannten Modelle und
Materialien ohne jede Nachforderung zu liefern.
Die Entscheidung über Alternativpositionen trifft
allein der Auftraggeber.
Bei gleichartigen Gegenständen (z.B. Armaturen) sind
grundsätzlich einheitliche Fabrikate zu verwenden. Der
Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den anderen
Gewerken vorzunehmen.
Leistungen
Für alle Leistungen, die für die vertragsmäßige
Erstellung der Anlagen erforderlich sind, hat der
Auftragnehmer die notwendigen Angaben zweifelsfrei,
schriftlich und durch Zeichnungen ergänzt rechtzeitig
und unaufgefordert anzugeben.
Materialien
Die Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik auszuführen. Alle verwendeten Stoffe und
Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu)
sein.
Soweit Materialien verwendet werden, für die
Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen,
sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C,
Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und
Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und
Richtlinien einschl. den besonderen örtlichen
Vorschriften entsprechen.
Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben,
Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In
Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung
notwendig.
Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im LV
aufgeführten Materialien und Bauteile hat der
Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und
bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich
anzuzeigen und zu begründen.
Werden Baustoffe oder Bauteile bauseits geliefert, so
hat der Auftragnehmer sie abzuladen, in Verwahrung zu
nehmen, die vertragsgemäße Lieferung zu bestätigen, sie
später zur Verwendungsstelle zu transportieren, und
unter Einhaltung geltender Vorschriften einzubauen und
anzuschließen. Die Materialien sind bei Übergabe auf
Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.
Transport
Fracht, Verpackung, Transport, Transportmittel und
Abladen der Materialien und Werkzeuge bis zur
Einbaustelle gehören zum Auftragsumfang. Ebenso
Rücktransport der Verpackungen, Restteile und Werkzeuge
sowie Versicherungen und allgemeine Geschäftsunkosten.
Die Beschaffung von Hilfskräften auf der Baustelle für
Transportzwecke ist Angelegenheit des Auftragnehmers.
Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für nicht im Angebot enthaltene
Leistungen sind unaufgefordert, vor Ausführung der
Leistungen einzureichen. Für die Nachtragsangebote
gelten alle Bedingungen, sowie die Preisbasis des
Hauptauftrages. Die Preisbildung ist auf Verlangen
nachzuweisen.
Montageeinsatz
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Montagezeit einen
verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und zu
benennen. Dieser muss u.a. berechtigt sein, selbständig
Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug
auf Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu
können. Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen
und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht
werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber
jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom
Auftraggeber bzw. der Bauleitung / Fachbauleitung
angesetzten Baustellenbesprechungen einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Für die Beurteilung der Kapazität des Bieters sind
folgende Angaben erforderlich:
Vom Auftragnehmer werden insgesamt zur betriebsfertigen
Allgemeine Vorschriften
Sanierung im bewohnten Zustand und andere Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die Modernisierung findet in bewohnten Zustand statt.
Die Modernisierung der Leitungen und Wohnungen erfolgt
immer strangweise.
Es muss größtmögliche Rücksicht auf die Mieter
genommen werden.
Auf besondere Handicaps einzelner Bewohner ist im
besonderen Rücksicht zu nehmen.
Ein reibungsloser Ablauf ohne Leerzeiten und die
Einhaltung des Bauzeitenplanes des AN muss
gewährleistet sein.
Ein Grobbauzeitenplan wird von der Baugenossenschaft
Arlinger eG erstellt.
Sämtliche Mitarbeiter sind auf diese Besonderheit
hinzuweisen.
Schnellstmöglich nach der Vergabe ist ein gemeinsamer
Hausdurchgang mit dem verantwortlichen Bauleiter der
Baugenossenschaft Arlinger eG vorzunehmen. An diesem
Durchgang werden die Gegebenheiten in jeder Wohnung in
Augenschein genommen; z. B. Ausbildung der vorhandenen
Bodenbeläge, Tapeten, Einbauten usw. Es wird gemeinsam
entschieden, wie die Küchen umgebaut werden, ob im Zuge
der Küchen- und Badmodernisierung auch die Fußböden in
Küche und / oder Flur erneuert werden, wie in Küche und
Flur mit den
Wandgestaltungen verfahren werden soll usw.
Danach ist umgehend ein detaillierter Bauzeitenplan
aufzustellen, in dem auch die beim Durchgang
festgelegten Zusatzarbeiten zu berücksichtigen sind,
und dem AG vorzulegen.
Die Arbeiten in den einzelnen Wohnungen sollen zügig
durchgeführt werden. Der BZP muss zwingend eingehalten
werden. Übergabe der Bäder/Wohnungen in bezugsfertigem
Zustand.
Es muss vor Arbeitsbeginn bedacht werden, dass
ausreichend
Kapazitäten für diese Zusatzarbeiten bereitgestellt
werden
müssen.
Es ist einzukalkulieren, dass unter Umständen Arbeiten
am Wochenende und in den Ferien intensiviert
ausgeführt werden müssen. Diese Arbeiten sind
rechtzeitig mit der Bauleitung zu besprechen.
Der Küchenumbau muss zügig vonstattengehen.
Es sind unbedingt alle Maßnahmen zu ergreifen, um die
Belästigung der Bewohner so gering wie möglich zu
halten.
Der durch die Arbeiten entstehende Lärm, Schmutz und
Staub ist auf das unumgänglich erforderliche Maß zu
reduzieren und durch geeignete Maßnahmen wie
Abdeckfolien und Staubschutzwände einzugrenzen.
Abfall sowie Verschmutzungen, die von den Arbeiten des
Auftragnehmers herrühren, sind täglich zu beseitigen.
Dies gilt auch für Abfall und Schutt im UG, Treppenhaus
und Allgemeinräumen, z.B. Bauschutt durch Stemmarbeiten
etc.
Beim Verlassen der Baustelle sind die Materialien und
das Arbeitsgerät der Handwerker immer sicher und sauber
zu lagern.
Flure und Treppenhäuser dürfen nicht als Lagerfläche
genutzt werden (Fluchtwege).
Gefährdungen der Bewohner sind absolut zu vermeiden.
Der benötigte Strom für die Sanierungsarbeiten darf
nicht von den Bewohnern abgenommen werden, sondern vom
Baustellenverteiler, der für die Dauer der Maßnahme
installiert wird.
Lose Kabel im Treppenhaus sind am Treppengeländer zu
fixieren. Stolperfallen sind zu vermeiden.
Interimsbäder werden nach Bedarf in den Wohnungen
errichtet. Die Bereit- und Aufstellung erfolgt durch
die BGA nach rechtzeitiger Bekanntgabe.
Sanierung im bewohnten Zustand und andere Vorbemerkungen
Allgemeine Vorschriften für Bäder und Duschen Bäder und Duschen
wie in den beiliegenden Plänen dargestellt:
Die Wände in Bäder und WC werden bauseits durch Fliesenleger bevliest, im Duschbereich raumhoch,
teilweise halbhoch gefliest, Ablagen auch - befliest.
An Wandteilen, die nicht gefliest werden
wird bauseits (durch Trockenbaufirma) ein Mineralischer Filzputz aufgebracht werden.
Küche:
Installationswand und eckübergreifend weiter auf die
anschl. Wandseiten jeweils ca. 60 cm fliesen (bauseits).
Oberhalb der Wandfliesen ist Raufaser- oder
Mustertapete zu kleben und zu streichen bzw. ggf. nur
Glattputz zu streichen, je nachdem wie Küche im Bestand
vorgefunden wird, einschließlich Entfernen von Alttapeten (bauseits Abbruchfirma), Untergrundvorbereitung, Schließen von E-Schlitzen und Endbehandlung.
Die Malerarbeiten auf der Installationswand der Küche
sowie in den Bädern und auf der Flurseite mit der
Badtür gehören zum Leistungsumfang der jeweiligen Bad-
bzw. WC-Positionen.
Allgemeine Vorschriften für Bäder und Duschen
01 Ausbauarbeiten
01
Ausbauarbeiten
01.01 Decken- und Malerarbeiten
01.01
Decken- und Malerarbeiten
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