Malerarbeiten
Strangsanierung Kreuzstraße 150, 75217 Birkenfeld
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Strangsanierung eines Wohnhauses in der Kreuzstraße 150 in 75217 Birkenfeld. Ausführung ab August 2025 Das Projekt besteht aus: 1 Wohnhaus mit insgesamt 44 Wohneinheiten 7 Obergeschosse 1 Erdgeschoss 2 Untergeschosse 1 Tiefgarage 1 Gewerbeeinheit (KITA Gemeinde Birkenfeld) Die Strangsanierung bezieht sich nur auf die 44 Wohneinheiten. Diese werden im bewohnten Zustand mit neuen Trink- / Abwasserleitungen, Abluftsystem und Elektrozuleitungen modernisiert. Es handelt sich bei der Strangsanierung um 5 Hauptstränge für die Badversorgung und 3 Nebenstränge für die Küchen sowie ein Nebengebäude mit 3 Wohneinheiten. Die KITA erhält neue Zuleitungen. Die Sanitärleitungen innerhalb der KITA werden nicht erneuert. Die Trinkwasserversorgung der Nebenstränge wird teilweise aufgelöst. Die Versorgung der Küchen soll über die neu verlegten Stränge erfolgen. Die Badgrundrisse werden in diesem Zuge neu angepasst. Die Schmutzwasserleitungen in den Küchen werden demontiert und an gleicher Stelle neu ausgeführt. Die Wohnungen erhalten alle neue Elektrozuleitungen einschl. Unterverteiler. Die Zähleranlage wird in Abschnitten neu errichtet. Hierzu wird ein neuer Elektrozählerraum erstellt. Für die Leitungsverlegung werden innerhalb der Wohnungen in Teilbereichen abgehängte Decken zur Ausführung kommen. Folgende Arbeiten sind geplant und werden ausgeführt. 1. Erneuerung Trinkwassersteigleitungen 2. Modernisierung der Bäder 3. Erneuerung der Elektrozuleitung zu den Wohnungen einschl. neuer Unterverteiler 4. Erneuerung Schwachstromleitungen zu den Wohnungen 5. Anpassung Heizungsinstallation in den Bädern 6. Lüftung der innenliegenden Bäder, WC`s und Küchen nach Lüftungsgutachten 7. Brandschutz entsprechend geltenden Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien 8. Wärmeschutz nach EnEV in der gültigen Fassung Technische Ausrüstung: Die Leistungen zur Technischen Gebäudeausstattung erfolgen gemäß Funktional-Beschreibung und sind Bestandteil der GU-Ausschreibung und Leistung des AN. Diese ist eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen und ggf. mit dem AG abzustimmen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorschriften Allgemeine Vorschriften Einheitspreis/Angebotspreis Wenn nicht anders beschrieben, sind im Einheitspreis Lieferung und Montage sowie alle Nebenleistungen nach VOB oder den Vertragsbedingungen enthalten, und zwar für alle zu den Positionen gehörenden Teile, die zur ordnungsgemäßen Funktion notwendig sind, auch wenn diese nicht besonders aufgeführt sind. Fabrikate Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben sowie Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. Erfolgen keine Angaben vom Bieter, so sind die im LV genannten Modelle und Materialien ohne jede Nachforderung zu liefern. Die Entscheidung über Alternativpositionen trifft allein der Auftraggeber. Bei gleichartigen Gegenständen (z.B. Armaturen) sind grundsätzlich einheitliche Fabrikate zu verwenden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den anderen Gewerken vorzunehmen. Leistungen Für alle Leistungen, die für die vertragsmäßige Erstellung der Anlagen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer die notwendigen Angaben zweifelsfrei, schriftlich und durch Zeichnungen ergänzt rechtzeitig und unaufgefordert anzugeben. Materialien Die Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein. Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. den besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen. Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig. Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im LV aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Werden Baustoffe oder Bauteile bauseits geliefert, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, in Verwahrung zu nehmen, die vertragsgemäße Lieferung zu bestätigen, sie später zur Verwendungsstelle zu transportieren, und unter Einhaltung geltender Vorschriften einzubauen und anzuschließen. Die Materialien sind bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Transport Fracht, Verpackung, Transport, Transportmittel und Abladen der Materialien und Werkzeuge bis zur Einbaustelle gehören zum Auftragsumfang. Ebenso Rücktransport der Verpackungen, Restteile und Werkzeuge sowie Versicherungen und allgemeine Geschäftsunkosten. Die Beschaffung von Hilfskräften auf der Baustelle für Transportzwecke ist Angelegenheit des Auftragnehmers. Nachtragsangebote Nachtragsangebote für nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind unaufgefordert, vor Ausführung der Leistungen einzureichen. Für die Nachtragsangebote gelten alle Bedingungen, sowie die Preisbasis des Hauptauftrages. Die Preisbildung ist auf Verlangen nachzuweisen. Montageeinsatz Der Auftragnehmer hat für die gesamte Montagezeit einen verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und zu benennen. Dieser muss u.a. berechtigt sein, selbständig Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu können. Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung / Fachbauleitung angesetzten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Für die Beurteilung der Kapazität des Bieters sind folgende Angaben erforderlich: Vom Auftragnehmer werden insgesamt zur betriebsfertigen
Allgemeine Vorschriften
Sanierung im bewohnten Zustand und andere Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Modernisierung findet in bewohnten Zustand statt. Die Modernisierung der Leitungen und Wohnungen erfolgt immer strangweise. Es muss größtmögliche Rücksicht auf die Mieter genommen werden. Auf besondere Handicaps einzelner Bewohner ist im besonderen Rücksicht zu nehmen. Ein reibungsloser Ablauf ohne Leerzeiten und die Einhaltung des Bauzeitenplanes des AN muss gewährleistet sein. Ein Grobbauzeitenplan wird von der Baugenossenschaft Arlinger eG erstellt. Sämtliche Mitarbeiter sind auf diese Besonderheit hinzuweisen. Schnellstmöglich nach der Vergabe ist ein gemeinsamer Hausdurchgang mit dem verantwortlichen Bauleiter der Baugenossenschaft Arlinger eG vorzunehmen. An diesem Durchgang werden die Gegebenheiten in jeder Wohnung in Augenschein genommen; z. B. Ausbildung der vorhandenen Bodenbeläge, Tapeten, Einbauten usw. Es wird gemeinsam entschieden, wie die Küchen umgebaut werden, ob im Zuge der Küchen- und Badmodernisierung auch die Fußböden in Küche und / oder Flur erneuert werden, wie in Küche und Flur mit den Wandgestaltungen verfahren werden soll usw. Danach ist umgehend ein detaillierter Bauzeitenplan aufzustellen, in dem auch die beim Durchgang festgelegten Zusatzarbeiten zu berücksichtigen sind, und dem AG vorzulegen. Die Arbeiten in den einzelnen Wohnungen sollen zügig durchgeführt werden. Der BZP muss zwingend eingehalten werden. Übergabe der Bäder/Wohnungen in bezugsfertigem Zustand. Es muss vor Arbeitsbeginn bedacht werden, dass ausreichend Kapazitäten für diese Zusatzarbeiten bereitgestellt werden müssen. Es ist einzukalkulieren, dass unter Umständen Arbeiten am Wochenende und in den Ferien intensiviert ausgeführt werden müssen. Diese Arbeiten sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu besprechen. Der Küchenumbau muss zügig vonstattengehen. Es sind unbedingt alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Belästigung der Bewohner so gering wie möglich zu halten. Der durch die Arbeiten entstehende Lärm, Schmutz und Staub ist auf das unumgänglich erforderliche Maß zu reduzieren und durch geeignete Maßnahmen wie Abdeckfolien und Staubschutzwände einzugrenzen. Abfall sowie Verschmutzungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, sind täglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Abfall und Schutt im UG, Treppenhaus und Allgemeinräumen, z.B. Bauschutt durch Stemmarbeiten etc. Beim Verlassen der Baustelle sind die Materialien und das Arbeitsgerät der Handwerker immer sicher und sauber zu lagern. Flure und Treppenhäuser dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden (Fluchtwege). Gefährdungen der Bewohner sind absolut zu vermeiden. Der benötigte Strom für die Sanierungsarbeiten darf nicht von den Bewohnern abgenommen werden, sondern vom Baustellenverteiler, der für die Dauer der Maßnahme installiert wird. Lose Kabel im Treppenhaus sind am Treppengeländer zu fixieren. Stolperfallen sind zu vermeiden. Interimsbäder werden nach Bedarf in den Wohnungen errichtet. Die Bereit- und Aufstellung erfolgt durch die BGA nach rechtzeitiger Bekanntgabe.
Sanierung im bewohnten Zustand und andere Vorbemerkungen
Allgemeine Vorschriften für Bäder und Duschen Bäder und Duschen wie in den beiliegenden Plänen dargestellt: Die Wände in Bäder und WC werden bauseits durch Fliesenleger bevliest, im Duschbereich raumhoch, teilweise halbhoch gefliest, Ablagen auch - befliest. An Wandteilen, die nicht gefliest werden wird bauseits (durch Trockenbaufirma) ein Mineralischer Filzputz aufgebracht werden. Küche: Installationswand und eckübergreifend weiter auf die anschl. Wandseiten jeweils ca. 60 cm fliesen (bauseits). Oberhalb der Wandfliesen ist Raufaser- oder Mustertapete zu kleben und zu streichen bzw. ggf. nur Glattputz zu streichen, je nachdem wie Küche im Bestand vorgefunden wird, einschließlich Entfernen von Alttapeten (bauseits Abbruchfirma), Untergrundvorbereitung, Schließen von E-Schlitzen und Endbehandlung. Die Malerarbeiten auf der Installationswand der Küche sowie in den Bädern und auf der Flurseite mit der Badtür gehören zum Leistungsumfang der jeweiligen Bad- bzw. WC-Positionen.
Allgemeine Vorschriften für Bäder und Duschen
01 Ausbauarbeiten
01
Ausbauarbeiten
01.01 Decken- und Malerarbeiten
01.01
Decken- und Malerarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen