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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Liste der Projektbeteiligten
Bauherr
Irene Propco 7 (Stralauer One) GmbH
2-4 rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
vertreten durch:
OFFICEFIRST Real Estate GmbH,
MesseTurm
60308 Frankfurt am Main
Tel: 49 (0)69 60 60 50-1521
emanuel.krell@officefirst.com
Projektsteuerung
Drees & Sommer SE
Bundesallee 39-40a
10717 Berlin
Tel: +49 172 7692827
Email: stralauer.one@dreso.com
Architekt Objektplanung
caspar.schmitzmorkramer gmbh
Erftstraße 17
50672 Köln
Tel: +49 (0)221 99 20 79 -121
Email: 632_kh@caspar.archi
Baumanagement, Objektüberwachung
LeitWerk Berlin GmbH
Fanny-Zogel-Straße 11
12435 Berlin
Tel: +49 (0)30 95 62 95 21
Email: sab@leitwerk-ag.de
Technische Gebäudeausrüstung
DES GmbH
Auguststraße 14
22085 Hamburg
Tel: +49(0)40 63 606-30
Email: eierkuehlhau@des.de
Tragwerksplanung
wh-p GmbH - Beratende Ingenieure
Düsseldorfer Straße 88
10707 Berlin
Tel: +49 (0)30 887 0 887-0
Email: tragwerk-eierkuehlhau@wh-p.de
Zertifizierung LEED
HOINKA GmbH
Lembergweg 7/1
71067 Sindelfingen
Tel: +49 (0)7031 7659-441
Email: thomas.hoinka@hoinka.com
SiGeKo
SIGE(+)PLUS
health & safty Management
Coaching gfx.support
Rykestraße 25
10405 Berlin
Tel.: +49 171 834 4415
Email: info@danielheinisch.de
Fassade
Drees & Sommer SE
Geisenhausenerstraße 17
81379 München
Te.: +49 89 149816-4920
Email: frank.brodueffel@dreso.com
Landschaftsarchitekten
Topotek 1
Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH
Sophienstraße 18
10178 Berlin
Tel.: +49 30 246 258 26
Email: s.schmidt@topotek1.de
Liste der Projektbeteiligten
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation
Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung als Anlagen:
Planungsunterlagen zu Objektplanung, Stand gem. Planliste
von caspar
Unterlagen zu Zertifizierung nach LEED, Stand 30.11.23
von HOINKA GmbH
Unterlagen zu Fachplanung Baulogistik, Stand 20.03.25
von DREES & SOMMER SE
Lageplan zu Grundstück, Stand 23.08.23
von Vermessung Zimmermann
Hinweis:
Besondere Vertragsbedingungen des AG
werden zu Abstimmungen zur Vergabe ausgewählten Bietern
mit Einladung zum Bietergespräch zur Verfügung gestellt
Unterlagen zur Kalkulation
Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Baubeschreibung / Lage und Erschließung
Bei dem Gebäude handelt es sich um das historische denkmalgeschützte ehemalige Eierkühlhaus aus den
1920-er Jahren. Nach mehrmaligen Umbauten wurde das ehemalige Lagergebäude seit dem Jahr 2000 als
Bürogebäude genutzt. Das Gebäude befindet sich in Berlin, am Ufer der Spree, nahe der Oberbaumbrücke.
Am Spreeufer befindet sich eine Fußgängerpromenade.
Auf der Nordseite befindet sich eine mehrspurige Straße, die Stralauer Allee, über die die Erschließung des
Gebäudes erfolgt. Es ist Sache des AN, sich über die Befahrbarkeit der Erschließungsstraßen bis zum
Grundstück und auf dem Grundstück bis ans Baufeld zu informieren.
Das Bestandsgebäude soll saniert / umgebaut werden und danach wieder als Bürofläche genutzt werden. Es
besteht aus Untergeschoss (UG), Erdgeschoss (EG), 1.OG bis 7.OG, und das
Staffelgeschoss / Dachgeschoss (8.OG).
Das Gebäude wird zur Zeit über zwei innenliegende Treppenhäuser und mehrere Aufzugsanlagen
erschlossen. Die Aufzugsanlagen werden zu Beginn der Baumaßnahme bauseits stillgelegt.
Die Geschossflächen betragen insgesamt (BGF) ca. 25.208 m2.
Konstruktionsbeschreibung
Das Untergeschoss, das Erdgeschoss und die Obergeschosse wurden in Stahlbetonbauweise erstellt. Das
gleichmäßige Stützenraster von ca. 5,80 x 5,60 m zieht sich über alle Geschosse, wobei sich die
Stützenquerschnitte etagenweise zu den oberen Geschossen verjüngen. Die Stützen weisen Pilzköpfe und
Abstufungen auf.
Das Gebäude wurde im Jahr 1929 im ersten Bauabschnitt und im Jahr 1940 im zweiten Bauabschnitt
errichtet. Zwischen den beiden Bauabschnitten ist eine konstruktive Fuge ausgebildet, bei der im
Übergangsbereich Doppelstützen angeordnet sind. Die tragende Konstruktion ist als Stahlbetonskelettbau
hergestellt. Die Deckenstärke beträgt im Regelfall 24cm und wird im Bereich der
Stützen pilzartig verstärkt. Bedingt durch die historische Nutzung als Lagerhaus sind die Decken für eine
realtiv hohe Nutzlast von 10kN/m² ausgelegt.
Die bestehenden Geschossdecken unterscheiden sich in der jeweiligen Geschossebene in Stärke und
Höhenlage je nach Erstellungszeitpunkt. Hieraus resultieren einige Höhenversätze in den Geschossdecken.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufbauhöhen zu OK Fertigfußboden. Dies ist bei der Kalkulation zu
beachten.
Die Fassade besteht aus der denkmalgeschützten Ziegelfassade mit Ziegelornamentik und transluzenten
Glasfassaden an der Nord-, Süd- und Ostseite, sowie einer Glaslamellen-Konstruktion an der Südseite.
Die BE-Fläche rechts und vor dem Gebäude ist unterkellert, da sich dort eine Tiefgarage für die Stralauer
Allee 1 befindet, die sich bis unter die Stralauer Allee 2 erstreckt. Die TG-Decke wird unter der BE-Fläche
im Logistikkonzept zusätzlich ausgesteift, sodass während der Bauphase eine Verkehrslast von 100 kN/m²
getragen werden kann.
Objektbeschreibung
ZTV allgemein Zusätzliche technische Vorbemerkungen - ZTV allgemein
Baustellensituation, Lager- und Arbeitsflächen
Durch den Bauherrn wird ein Logistikunternehmen beauftragt. Zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten
werden einzelne Leistungen direkt durch den AN für leichten Abbruch (ohne Tragkonstruktionen) ausgeführt.
Diese Leistungen werden nach Beendigung der Arbeiten an das Baulogistikunternehmen übergeben.
Die übergeordnete, durch den AG /AN Baulogistik veranlasste Baustelleneinrichtung beinhaltet:
- Aufstellen von Bürocontainern
- Aufstellen von Aufenthaltsräumen (Mannschaftscontainer zu Miete)
- Sanitäranlagen
- Entnahmestellen für Bauwasser, Baustrom, Abwasser
- Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege
- Behälter bzw. Abfallcontainer für Bauschutt
- Bauaufzüge, Fassadengerüste
- Nutzung der BE-Fläche durch alle Gewerke bis Ende der Bauzeit.
Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Position Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren. Benötigte Lager- und Arbeitsflächen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Sie sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit dem Baulogistiker bzw. der Objektüberwachung
abzustimmen. Die inhaltliche Abstimmung ist mit der Objektüberwachung des AG durchzuführen.
Die Logistik der Materialanlieferung, Materialvorhaltung und ggf. Abtransport von Bauausrüstung/Equipment
ist auf die Verhältnisse innerhalb des Baufeldes anzupassen.
Auf der Baustelle herrscht ein Alkohol- und Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude.
Das Übernachten auf der Baustelle ist strikt untersagt.
Werbung an Fassadengerüsten wurde vom Denkmalamt nicht zugestimmt. Das Anbringen von
Firmenbannern / Werbung usw. ist nur nach Abstimmung mit dem Denkmalamt möglich.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend Deutsch sprechender, mit der Baustelle vertrauter, Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Straßen im Baustellenbereich
Das Baufeld ist über die bestehenden Straßen erreichbar. Die Zugänglichkeiten für andere sind freizuhalten.
Baustellensituation / Baustelleneinrichtung AG / Versorgungsanschlüsse
Entnahmestellen für Bauwasser bzw. Baustrom sowie Abwasserleitungen sind für die Dauer der Arbeiten
auf der Baustelle vorhanden. Für den Verbrauch werden durch den AG Pauschalen bzw. Umlageschlüssel
gem. Vertrag in Rechnung gestellt. Die Verteilung der Medien zum Arbeitsplatz und deren Vorhaltung ist
Sache des AN. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass die vorhandenen Straßen und Wege
uneingeschränkt weiter nutzbar sind.
Alle für die Arbeiten erforderlichen Hebezeuge, auch stationäre oder mobile Krane, Hilfskonstruktionen und
temporäre Abstützungen für Bauzustände, entsprechend den örtlichen Einbausituationen und den
Maßgaben der Berufsgenossenschaften sind vom AN aufzustellen, zu unterhalten und abzubauen.
Beschädigungen der bleibenden Rohbau-Oberflächen sind durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
Dies betrifft ausdrücklich auch das Stellen, den Unterhalt und den Abbau von Arbeits-, Hilfs- und
Schutzgerüsten für die eigene Leistung.
Wenn in den Leistungspositionen oder in gesonderten Positionen nicht ausdrücklich hierauf hingewiesen wird, sind alle hierfür entstehenden Kosten in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Gem. Baulogistikkonzept sind zwei stationäre Turmdrehkräne (TDK) vorgesehen, die vom AN-Rohbau
aufgebaut werden. Alle erforderlichen Aufwendungen für das Aufbauen der Turmdrehkräne sind durch
den AN zu erbringen. Kranstandorte sind vorher über die Objektüberwachung mit dem Tragwerksplaner
abzustimmen, dies gilt insbesondere im Bereich der Tiefgarage. Grundsätzlich sind bei Kranstellung
innerhalb oder außerhalb des Baufeldes oder öffentlichem Straßenland alle behördlichen Genehmigungen
und Anträge durch den AN zu erbringen. Etwaige behördliche Auflagen sind umzusetzen. Eine Vergütung
der Antragstellung, anfallende Gebühren und Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nicht.
Nach dem aktuellen Terminplan überschneiden sich teilweise die Montage der neuen
Fensterelementfassaden und die Rohbauarbeiten. Während dieser Zeiträume sollte ein Kran beim
Rohbauer und ein weiterer beim Fassadenbauer verbleiben. Die Aufteilung der beiden Kräne wird in
Absprache mit der OÜ vorgenommen, um einen unterbrechungsfreien Arbeitsablauf für beide Firmen zu
gewährleisten.
Bauseitig werden im Gebäude keine Gerüste gestellt. Sind Traggerüste der Bemessungsklasse B
erforderlich, sind die Aufwendungen hierfür in die Einheitspreise der betroffenen Positionen
einzukalkulieren.
Es wird besonders auf die beengten Verhältnisse innerhalb des Baufeldes und des Zugangs zum
Grundstück entsprechend des Baustelleneinrichtungsplanes hingewiesen. Dies ist bei der
Angebotskalkulation und der erforderlichen Logistik zu berücksichtigen.
Sauberkeit auf der Baustelle
Auf die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle wird durch den Auftraggeber sehr viel Wert
gelegt. Der Auftragnehmer hat für eine arbeitstägliche Reinigung seiner Arbeitsbereiche, sowie nach
Aufforderung durch die Objektüberwachung des AG, zu sorgen. Ein zusätzlicher Wassereintrag ins
Gebäude ist zu minimieren, etwaige erforderliche Öffnungen (z.B. Fassade und Dach) sind täglich zu
verschließen. Staubentwicklungen bei Abbruch- / Reinigungsarbeiten sind zu begrenzen.
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen
Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen
Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten
Verunreinigungen umgehend beseitigt werden.
Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und
sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation oder die anliegende Spree geleitet
werden.
Schutzmaßnahmen
Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für sein Gewerk vorzusehen, um
jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmen auszuschließen. Der AN trägt die Verantwortung
bis zur Abnahme und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere
der Schutz angrenzender tragender und gebäudeabschließender Bauteile.
Dies ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Baustellensicherheit
Bei dem Bauvorhaben wird die Baustellenverordnung - BaustellV - angewendet.
Es ist ein Sicherheitskoordinator nach BaustellV tätig. Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche
Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan, sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten.
Alle AN sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsbereiche nach den
einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften etc. zu treffen und
bis zum Abschluss aller von ihnen geschuldeten Leistungen einschließlich Rest- und Mängelbeseitigung
vorzuhalten, sowie wieder zu entfernen. Dies gilt auch, wenn andere Firmen Arbeiten auf den Bauflächen
ausführen oder die Baustelleneinrichtung mitnutzen. Hierunter fallen unter anderem Beleuchtung der
Arbeitsstellen bzw. Arbeitsbereiche, Absperrungen, Geländer, Abdeckungen von Aussparungen und
sonstige Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsbereiche.
Die Durchführung von Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich
untersagt. Lässt sich die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos
beseitigen, hat der Unternehmer der ausführenden Firma die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen in
einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Auf DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26, Schweißen,
Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen.
Von jedem AN muss, während seiner Arbeiten, ein Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sein.
Unterlagen
Ergänzend zur Leistungsbeschreibung werden dem Bieter als Anlage zum Leistungsverzeichnis
Planunterlagen gem. Anlage zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Basis der Kalkulation. Die beigelegten
Pläne sind Bestandteile des Leistungsverzeichnisses und sind in die Positionen eingebunden. Hieraus sind
auch die baulichen Zwänge entsprechend der Baukörpergeometrie, des Baugeländes und die
Erschließungsmöglichkeiten zu entnehmen. Die Unterlagen ersetzten nicht die Besichtigung der Baustelle
vor Ort.
Auf der Baustelle vorzuhalten sind folgende Ausführungsunterlagen (die für das jeweilige Gewerk
zutreffenden):
Alle Werkpläne/Detailpläne des Architekten und der Fachplaner, sowie Berechnungen, Gutachten, usw.
welche für die Durchführung der Leistungen des AN notwendig sind.
Eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung und das Auftrags-LV.
Leistungsumfang und Arbeitsablauf
Die Leistungen können kontinuierlich erbracht werden und erstrecken sich über den gesamten
Ausführungszeitraum. Die Arbeiten können parallel in verschiedenen Bereichen ausgeführt werden.
LEED Zertifizierung
Das Gebäude soll im LEED-Platin-Standard zertifiziert werden, für den Abbruch entsprechende
Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Unterlagen zur LEED Zertifizierung werden dem AN beim
LV-Versand zur Verfügung gestellt.
LEED
Die offizielle Zertifizierungsversion ist LEED v4.0 Core & Shell. Die HOINKA GmbH führt die Zertifizierung
für den Bauherrn in der Funktion des LEED Accredited Professionals (LEED AP) durch und ist die
Schnittstelle zur Zertifizierungsstelle U.S. Green Building Council in Washington, bei der alle notwendigen
Nachweise eingereicht werden.
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen
anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des
AG, sicherzustellen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen des LEED Systems zu
informieren und die für das Projekt definierten LEED Anforderungen umzusetzen, sowie die erforderlichen
Dokumentationen zu erbringen.
Bei weiterführender Planung und Planänderungen sind die folgenden projektübergreifenden LEED
Anforderungen zu berücksichtigen, wie sie in den untenstehenden projektspezifischen Unterlagen, siehe
"LEED Anlagen" festgelegt sind:
00_xxx_LEED_v4_Ausschreibung_Leistung_xxx_ _Stralauer_Allee_1_Berlin_vX.pdf
01_LEED Pre-Assessment
LEED Pre-Assessment
02_LEED Pflichtenheft
LEED Pflichtenheft
04_LEED CWM Plan (Abfallmanagement)
CWM Entsorgungsliste
06_LEED Inbetriebnahme (Commissioning) (NUR TGA KG 400)
Installationschecklisten (Beispiel)
Funktionschecklisten (Beispiel)
Teilnehmerliste Schulung Einweisung
07_LEED Bauökologie
LEED Produktbewertungsliste Nachhaltigkeitszertifikate
LEED Produktbewertungsliste Emissionsarme Produkte.
LEED-Einweisungsbesprechung
Nach Auftragsvergabe nehmen Vertreter des AG und AN an einer Einweisungsbesprechung teil. In dieser
Besprechung werden die LEED-Anforderungen des Projektes als Ganzes erläutert, sowie die angestrebten
LEED-Zertifizierungsvorgaben vorgetragen. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für den AN
verpflichtend.
Bauschuttbeseitigung und Entsorgung
Der AN ist verpflichtet Abfälle und Bauschutt, welche sich aus den Abbrucharbeiten ergeben und bei den
Arbeiten des AN anfallen, sortenrein zu trennen und in die von der Baulogistik zur Verfügung gestellten
Behälter, Bigbags oder Abfallcontainer auf der BE-Fläche zu entsorgen. Dabei ist die Gebäudegeometrie
mit Untergeschoss, Erdgeschoss und 8.Obergeschossen der Kalkulation zugrunde zu legen. Die
Entfernungen sind einzukalkulieren. Die Containerstellung und Schuttbeseitigung samt Abtransport zur
Deponie ist Sache des AN Baulogistik.
AN Rohbau hat zu beachten dass das Abbruchmaterial (geschnittener Beton oder Mauerwerk) gewisse
Größe aufweist, dass das Material von Entsorgungshöfen angenommen und problemlos entsorgt wird.
Tagesberichte / Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Tagesberichte anzufertigen und diese arbeitstäglich, oder auf
Grundlage besonderer Abstimmungen mit der Objektüberwachung, nur digital vorzulegen. Der AN ist
verpflichtet, für die Dauer seiner Arbeiten, an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen. Eine
Vergütung hierüber erfolgt nicht und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein unentschuldigtes
Fernbleiben von Bausitzungen wird mit einer Strafe von 500 EUR / Termin belegt und in Abzug gebracht.
Rechnungen / Aufmaß
Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen. Das Aufmaß ist positionsweise zu erstellen. In den
Aufmaßblättern der jeweiligen Rechnung sind nur die zugehörigen Mengenzuwächse darzustellen. Mengen
aus vorangegangenen Rechnungen sind als Übertrag voranzustellen.
Grundlage des Aufmaßes bzw.der Abrechnungspläne sind die
Werk-/Schal-/Bewehrungs-/Montagepläne/Architektenpläne. Sollte die abzurechnende Leistung hier nicht
ausreichend erkennbar sein, sind Abrechnungspläne / Detailpläne beizubringen aus denen die
abzurechnende Leistung hervorgeht.
Alle Einzelmaße der in den Aufmaßblättern aufgeführten Leistungen müssen ausnahmslos aus den
Abrechnungsplänen hervorgehen. Sie sind farblich anzulegen und über entsprechende Legenden /
Bezeichnungen zu kennzeichnen. Kann ein Abrechnungsmaß nicht aus den Maßangaben des Architekten
oder Tragwerksplaners ermittelt werden, ist das errechnete oder vor Ort ermittelte Maß in den
Abrechnungsplan zu übernehmen. Änderungen der Rechnungsprüfung durch den AG sind grundsätzlich in
die neuen Abschlagsrechnungen zu übernehmen. Bei Wiedersprüchen ist mit der OÜ vor neuer
Rechnungslegung eine Einigung zu erzielen.
Bei den zu kalkulierenden Leistungen handelt es sich um eine abnahmefähige, gebrauchsfertige Leistung
nach Herstellerrichtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Leistungen, welche zur
Erfüllung dieser Anforderungen notwendig, aber nicht explizit beschrieben sind, sind in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Sollte der Bieter über den Beschrieb
hinausgehende, vergütungswürdige Leistungen erkennen, so hat er derartige Leistungen in seinen
Angebotspreisen einzukalkulieren oder aber bei Angebotsabgabe schriftlich auf fehlende
Leistungsbeschreibungen hinzuweisen. Ansonsten gilt das Angebot in allen Leistungsteilen und für die
Herstellung oben beschriebener Beschaffenheit des Werkes als vollumfänglich kalkuliert.
Terminplan AN
Nach Auftragserteilung ist durch den AN innerhalb von 10 Arbeitstagen unaufgefordert ein aussagekräftiger
und detaillierter Terminplan über die Durchführung seiner Leistungen in Übereinstimmung mit dem
übergeordneten Bauablaufplan des AG vorzulegen.
Witterungsgerechtes Einrichten der Baustelle / (Winterbau)
Der Baubetrieb und die Verfahrenstechnik sind entsprechend dem Wetter und der Jahreszeit zu wählen, zu
planen, einzurichten und müssen berücksichtigt werden. Alle Aufwendungen für einen eventuellen
Winterverschluss der Baustelle mit den erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschließlich
der ordnungsgemäßen Räumung der anliegenden Verkehrswege bei Schnee und Glätte, deren laufende
Kontrolle und das Wiedereinrichten der Baustelle bei der Arbeitsaufnahme sowie Kosten für eventuelle
Winterbaumaßnahmen einschließlich der dafür erforderlichen Energiekosten trägt der AN.
Zuschläge für Schlechtwetter / (Winterbau) werden nicht vergütet, es sei denn, die Durchführung von
Winterbaumaßnahmen wird verursacht durch vom AG zu vertretende hindernde Umstände, die angezeigt
wurden oder dem AG offenkundig als Tatsache mit hindernder Wirkung bekannt waren. Die vorgenannten
Verpflichtungen in Bezug auf Winterbaumaßnahmen beziehen sich auf die Durchführung des AN.
Ausführungszeitraum / Ausführungsfristen
Für die Arbeiten sind die Ausführungsfristen entsprechend des Rahmenterminplanes bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Normen und Richtlinien
Es gelten die Ausführungen der VOB/C, neueste Fassung.
Besondere Vertragsbedingungen
Bei der Angebotskalkulation sind die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß Anlage zu
berücksichtigen. Alle hieraus ersichtlichen Aufwendungen sind mit der Angebotssumme abgegolten.
Projektdatenraum
Durch den AG wurde ein Projektdatenraum eingerichtet. Es handelt sich um die Projektplattform Conclude.
Diese ist durch den AN zu nutzen. Die Nutzung des Planservers ist für den AN kostenfrei. Die Pläne und andere relevanten Unterlagen sind selbstständig herunterzuladen. Der Zugang und die Freischaltung zur
Projektplattform sind durch den AN aktiv beim AG anzustoßen. Mehrkosten können hieraus nicht
veranschlagt werden.
Dokumentation
Spätestens 14 Tage nach Baufertigstellung ist die Dokumentation vollständig und prüfbar beim AG
einzureichen, in jedem Fall ist die Dokumentation vor der Abnahme einzureichen. Dies betrifft vor allem die
Fachbauleiterbescheinigungen und die vollständigen Entsorgungsnachweise der abgebrochenen
Materialien. Die Dokumentation ist auf die LEED-Zertifizierung abzustimmen.
ZTV allgemein
Leistungen der Baulogistik Leistungen der Baulogistik
Planung und Fortschreibungen
Dem AN werden vom AG für die Baulogistik sowohl ein Logistikhandbuch, als auch ein BE-Konzept
einschließlich Bauphasenpläne zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Rücksprache mit dem AG ggf.
anzupassen, zu konkretisieren und für die Dauer der gesamten Baumaßnahme fortzuschreiben. Neben dem
AN Rohbau, sind die AN HDI, AN Stahlbau AN Ausbau, usw. auf der Baustelle tätig. Daraus entstehende
Schnittstellen sind bei der Fortschreibung der Baulogistikplanung zu berücksichtigen.
Ausführung und Allgemeines
Gebühren für Miete (Sondernutzung), sämtliche Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung/Genehmigung
und Behördengänge, sowie daraus resultierende Anforderungen, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen,
Straßenbeleuchtungen und Absperrungen trägt der AN Baulogistik für den gesamten Ausführungszeitraum. Ziel der Baulogistik ist eine bedarfsgerechte Baustelleneinrichtung und eine Minimierung der Störungen bei Abläufen.Bei möglichen Störungen sind alle AN verpflichtet sich sofort mit dem AN Baulogistik abzustimmen, umBehinderungen in der Bauausführung zu vermeiden. Über die Vorgaben der Baulogistik hinaus, gilt
insbesondere die Baustellensicherheitsordnung. Durch das Baumanagement und den AN Baulogistik erfolgt
für jeden an der Baustelle tätigen AN eine Einweisung ins zu erstellende Logistikhandbuch und alle damit
verbundenen Abläufe. Der Aufwand ist entsprechend einzukalkulieren. Vor Ausführung sind zuständige
Ansprechpartner zu nennen, die im Falle von Störungen jeder Zeit während des Baustellenbetriebs
erreichbar sind.
Verkehrssicherung
Die Anforderungen für die Verkehrssicherung, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen,
Straßenbeleuchtungen und Absperrungen übernimmt der AN Baulogistik für die gesamte Bauzeit.
Baustellensicherung
Alle Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept des SiGeKo sind einzuhalten. Rettungs- und Fluchtwege und
Feuerwehrzufahrten sind stets zu gewährleisten. Der AN Baulogistik ist für die gesamte Sicherung innerhalb des Baufeldes, bis zur Fertigstellung allein verantwortlich. Die tägliche Schließung des Baufeldes ist durch den AN zu prüfen und sicherzustellen. Die Sicherungsanforderung der Baufeldschließung ist den Bauphasen
anzupassen.
Bauwasser
Das Einrichten und Abbauen von Bauwasseranschlüssen in genügender Anzahl mittels Standrohr,
ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes und die weiteren
Ausbaugewerke mit Auslegung für Spitzenbelastungen bei z.B. Estrich- und Verputzarbeiten, (gesichert und
ordentlich als Kasten farblich erkennbar) ist Sache des AN Baulogistik, inklusive der behördlichen Anträge für
die Einrichtung und Beseitigung der Anlage. Zusätzlich ist in der Tiefgrage ein C-Wasseranschluss je Treppenhauskern für die bauseitigen HDI-Maßnahmen einzurichten. Die Bauwasseranlagen sind mit Begleitheizung auszuführen.
Die Verbrauchskosten von Bauwasser und Abwasser werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag in Rechnung gestellt
Baustrom
Die Baustromanlagen werden durch den AN Baulogistik eingerichtet. Mit Beginn der Leistung obliegt die
komplette Baustromanlage samt Baustellenverteilung dem AN. Spezielle Anschlüsse und Absicherungen
sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Baustromanschlüsse sind in im Innen- und Außenbereich,
ausreichend dimensioniert und abgesichert (mind. 3 Baustromverteiler mit Starkstrom je Geschoss)
einzurichten, inklusive der behördlichen Anträge für Einrichtung und Beseitigung der Anlage.
Baustromanschlüsse müssen für die Ausbaugewerke nutzbar sein. Für alle vom AN Baulogistik ausgeführten Leistungen gilt, dass der Baustromanschluss, sowie der Verteilung vom AN Baulogistik herzustellen und miteinzukalkulieren sind.
Die Verbrauchskosten werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag
in Rechnung gestellt
Container
Die Containerstellung erfolgt durch den AN Baulogistik. Dies beinhaltet die Container für den AG,
Sanitärcontainer, Sanitätscontainer und, sowie Container für weitere AN. Kosten für Aufbau, Vorhaltung und
Rückbau sowie Medien werden den AN per Umlageschlüsses in Rechnung gestellt
Aufgrund der Platzverhältnisse sind die Container aufgeständert 4-geschossig zu stapeln. Die Baustrom- und
Bauwasserverteilung der Container erfolgt ebenfalls durch den AN.
Flächenmanagement und Transportlogistik
Mit Beginn der Arbeiten übernimmt der AN Baulogistik das Flächenmanagement. Somit übernimmt er die
Koordination, Verwaltung und Zuteilung der Lagerflächen. Den jeweiligen Unternehmern stehen
ausschließlich die zugewiesenen Flächen zur Verfügung. Lagerflächenvergabe und Flächenaufteilung unter
der Berücksichtigung von Kurzzeitlagerflächen, Entsorgungsflächen, Umschlagsflächen, Wartezonen,
Containerflächen sowie Be- und Entladezonen als gesamtes Flächenmanagementsystem erfolgt durch den
AN Baulogistik. Lagerflächen dürfen nur zur Materialzwischenlagerung genutzt werden. Die
Entsorgungsfläche wird ebenso durch den Baulogistiker verwaltet.
Der AN Baulogistik hat den Baustellenverkehr eigenverantwortlich zu koordinieren und dabei die begrenzten
Halteflächen zu berücksichtigen. Just-in-time Lieferungen, seitens der AN Baulogistik sind so zu koordinieren, dass der Verkehr in den umliegenden Straßen nicht behindert wird. Das Baulogistikhandbuch inkl. Avisierungssystem sind zu beachten.
Für den Vertikaltransport werden vom AN Baulogistik Bauaufzüge betrieben. Für jeden AN muss eine
Einweisung zur Nutzung und den Sicherheitsbestimmungen für die Bauaufzüge durchgeführt werden.
Entsorgung
Durch den AN Baulogistik ist ab Beginn der Arbeiten ein Wertstoffhof einzurichten, vorzuhalten, zu
unterhalten und zu betreiben. Die Entsorgung erfolgt gemäß Baustellenabfall-Management-Plan (LEED). Es
ist ein Abfallkoordinator zu stellen.
Jeder AN hat eigenständig und eigenverantwortlich seine Bauabfälle zum Wertstoffhof bzw.
Etagensammelstelle zu transportieren. Die Abfall-Abgabe hat sortenrein zu erfolgen. Durch den AN
Baulogistik erfolgt die Sortierung in Container/Big Bags auf dem Entsorgungshof sowie der Transport und die
Entsorgung.
Durch die weiteren AN erfolgt die Sortierung fraktionsweise in Etagensammelbehältern eigenständig mit
Kontrolle durch den AN Baulogistik. Sollten Abfälle unsachgemäß gelagert werden, ist dies durch den AN
Baulogistik an den jeweiligen AN zu melden.
Bei falscher Sortierung in die Etagen-Sammelbehälter erfolgt eine Nachsortierung auf Stundenbasis
zusammen mit einer Fotodokumentation. Nachsortierungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Abfälle (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sind entsprechend den
LEED-Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern.
Baustellenabfälle werden in die unterschiedlichen Abfallfraktionen durch den AN getrennt und sind der
Wiederverwertung zuzuführen.
Entsorgungslogistik
Der AN Baulogistik stellt einen Wertstoffhof auf der Südseite des Baufelds her. Die AN
entsorgen die Abfälle fraktionsweise in die bereitgestellten Etagensammelstellen bzw. Big Bags des
Wertstoffhofs. Der AN Baulogistik verbringt die sortierten Abfälle zum Entsorgungsort.
Reinigung und Räumdienst
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend
ist eine wöchentliche Baureinigung seitens AN Baulogistik einzukalkulieren. Eine entsprechende Umlage wird
bei allen AN festgelegt.
Sollten die AN dieser Pflicht nicht nachkommen, erfolgt die Reinigung als Ersatzvornahme durch den AN
Baulogistik nach Anweisung durch den AG.
Der AN Baulogistik übernimmt die Räum- und Streupflicht für das Baugrundstück, insbesondere die
Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, etc. Der Räumdienst
beinhaltet das Räumen und Freimachen der Wege und Verkehrsflächen innerhalb der vom Bauzaun
eingefassten Flächen einschließlich der Baustelleneinfahrten bzw. Ausfahrten.
Provisorischer Oberflächenschutz
Der Bestandspflasterbelag auf dem Grundstück ist durch geeignete Maßnahmen provisorisch zu schützen.
Die Flächen sind über die gesamte Bauzeit hinweg vorzuhalten und zu warten. Eine Beschädigung der
Flächen ist auszuschließen.
Bauheizung
In Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse und in Absprache mit dem AG soll der AN Baulogistik in der
Winterperiode (Ausbauphase) eine Bauheizung liefern, aufbauen und betreiben. Sämtliche verbliebene
Öffnungen zum Außenbereich sind provisorisch zu verschließen. Notwendige Durchgänge sollen durch
provisorische Türen zugänglich bleiben. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Angaben zu geplanten Bauaufzügen:
Transportbühne für max. 7 Personen und Lasten,Tragfähigkeit
bis 1500 kg,
Typ Geda 1500 Z/ZP
Bühne "B", Abmessungen 1,45 x 3,3 m
Nutzhöhe ca. 33 m,
mit Etageneinrichtungen für 8 Haltestellen
Aufbauort: Nordseite, Achse F.
optional zusätzlich: Südseite, Achse A.
Leistungen der Baulogistik
ZTV Metallbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten
1. Allgemein
Der AN ist für die Einhaltung der Maße lt. Zeichnungen allein verantwortlich. Die Fertigung hat nach Aufmaß am Bau zu erfolgen.
Die Arbeiten sind in Abstimmung und Koordination mit allen beteiligten Gewerken durchzuführen.
Bei allen zu liefernden und einzubauenden Teilen und Stoffen sind die Vorschriften der Zulassungsbehörden einzuhalten.
Lieferung und Montage der Bauteile nach Baufortschritt.
2. Normen und Vorschriften
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ergänzend zu den für alle Gewerke aufgeführten Regeln und Bestimmungen wird u. a. auf folgende Regeln und Bestimmungen zudem besonders hingewiesen:
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN 18008-1
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln -Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen
DIN 18095-1
Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18111
Türzargen - Stahlzargen
DIN 18232
Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN 55945
Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618
DIN EN 12051
Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 14846
Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster
DIN EN ISO 4618
Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN EN ISO 14731
Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung
ISO 6362-4
Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen
BFS Merkblatt Nr. 6
Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
RAL-GZ 607/6
Schutzbeschläge - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2113
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2215
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2225
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2386
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VFF Merkblatt AL.01
Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
4.1 Angaben zur Ausführung - Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Objektüberwachung erforderlich.
Falze und Kammern von Profilen, in die Niederschlagwasser eindringen kann, müssen den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers entsprechend entwassert werden.
Die Anforderungen des gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG, sowie DIN 4108 sind einzuhalten. Warmebrücken sind zu vermeiden.
Die Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sowie den Angaben des Systemherstellers entsprechen. Die Abdichtungen zum Baukorper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Nach Möglichkeit sind sichtbare Schraubverbindungen zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Senkkopfschrauben zu verwenden.
Erforderliche Anschlusskabel (Obentürschliesser, Verriegelungen etc.) sind verdeckt liegend zu führen. Der Durchgang der Kabel durch die Profile muss so gestaltet sein, dass keine scharfen Knickstellen für die Kabel entstehen können. Der Biegeradius muss mind. 15 mm betragen. Die im Rahmen verdeckt geführte Verkabelung ist immer (bei Vorhandensein) bis in die Zwischendecke zu verlegen und auf die dortige bauseitige Dose anzuschließen. Sämtliche Konstruktionsdurchdringungen sind mit geeigneten Gummitüllen und Würgenippeln in schwarz abzudecken.
Die Fabrikate und Typen aller Antriebe und Kontakte sowie Verkabelungen sind auf den Werkplänen des Auftragnehmers zu vermerken.
Für sämtliche Antriebe und Kontakte müssen vom Auftragnehmer bzw. vom Lieferanten die entsprechenden Prüfzeugnisse vorliegen.
4.2 Angaben zur Ausführung - Verglasung, Ausfachung
Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Glashersteller, der einschlägigen Fachverbände und des Profilsystemherstellers zu beachten.
Besonders hingewiesen wird auf die Forderung nach Entwässerung und Belüftung des Falzraumes bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund und auf die fachgerechte Verklotzung der Scheiben.
Verglasungen entsprechend der Einbausituation. Glasdicken nach statischen Erfordernissen. Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind Einzelscheiben zu härten. Erforderliche Versuche, Gutachten und Nachweise für eine Zulassung im Einzelfall sind durch den AN zu erbringen und einzukalkulieren und in Ablaufplan AN zu berücksichtigen. Produktionstechnische Anforderungen sind zu berücksichtigen. Farbunterschiede aufgrund unterschiedlicher Glasdicken oder Schichtpositionen sind unbedingt zu vermeiden.
4.3 Angaben zur Ausführung - Türen
Die Türlisten des Architekten dienen als Grundlage der weiterführend Planung und Ausführung durch den AN. Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen gemeinsam mit dem AG endgültig festzulegen. Maulweiten sind vor der Bestellung oder Fertigung der Türen gemeinsam mit dem AG endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Türen, insbesondere Türen mit Brandschutz- und/oder Schallschutzanforderungen sind nur als systemgebundene Einheit aus Zarge, Türblatt, Dichtungen, Schloss und Bändern auszuführen.
Die Hersteller- und Montageanleitungen sind zu beachten.
Für Bauteile mit Brandschutz- und / oder Schallschutzanforderungen sind die entsprechenden Prüfzeugnisse für das Gesamtbauteil vorzulegen, jedes Bauteil muss mit einem amtlichem Zulassungsschild dauerhaft gekennzeichnet sein.
Notausgangs- und Paniktüren werden nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 ausgeführt. Elemente mit Brandschutzanforderungen sind mit den zum angegebenen Fabrikat passenden Feuerschutzbeschlägen auszustatten.
Sofern nicht anders angegeben sind Zargen ohne Bodeneinstand zu verbauen (auf OK Bodenbelag).
4.4 Angaben zur Ausführung - Oberflächen und Grenzmuster
Um die Farbgebung und Qualität der dekorativen Oberflächen der Aluminiumbauteile und -profile zu bestimmen sind Grenzmuster (3 Sätze) festzulegen.
Beschichtungen gemäß der Richtlinien der GSB (Gesellschaft für Stückbeschichtung) oder Qualicoat, entsprechende Prüfzeugnisse sind vorzulegen.
Alle sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche, hochwertige Güte und Qualität aufweisen, unabhängig davon, ob es sich um Bauteile aus Stahl oder Aluminium handelt.
Hohlkammerprofile aus Stahl müssen allseitig, auch innen, mit dauerhaftem Rostschutz ausgeführt werden.
Kontaktkorrosionen sind dauerhaft auszuschließen.
Der Bieter hat von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien vorzulegen. Der ausführende Beschichter ist zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des Bieters untersuchen zu lassen.
4.5 Angaben zur Ausführung - Abrechnung
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5.
Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet.
4.6 Angaben zur Ausführung - Schutzmaßnahmen
Während der Montage und der Zeit bis zur Abnahme müssen alle Tür- und Fensterelemente gegen mechanische und chemische Beschädigungen geschützt und gesichert werden. Die Wahl der Maßnahme bleibt dem AN freigestellt. Es wird jedoch verlangt, dass diese Schutzmaßnahmen eine sichere und wirkungsvolle Lösung darstellen und die Oberfläche nicht verletzen.
Diese Schutzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Objektüberwachung vor der Abnahme vollständig zu beseitigen.
4.7 Angaben zur Ausführung - Reinigung
Nach Beendigung der Montagearbeiten sind alle Positions- und Markenaufkleber von den zu entfernen.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an turnusmäßigen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG, etc.
Die Arbeiten sind dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Vorgewerke angepasst auszuführen. Die Arbeitseinsätze erfolgen bauteil- und abschnittsweise nach Angabe der Objektüberwachung, dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Kleinflächenzuschläge sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
Unterlagen nach Angaben zur Kalkulation zur Leistungsbeschreibung
ZTV Metallbauarbeiten
ZTV Stahlbau Technische Vorbemerkung - Stahlbauarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18335
"ATV Stahlbauarbeiten"
DIN 18202
"Toleranzen im Hochbau" - Bauwerke
DIN EN 1090-4
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 4: Technische Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen
DIN EN 10088-4
Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10088-5
Nichtrostende Stähle - Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN ISO 1461
Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 3834-1
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teile 1-5
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
DIN EN ISO 8504
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 14713-3
Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 3: Sherardisieren
DIN EN ISO 15607
Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Allgemeine Regeln
DASt-Richtlinie 006
Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 007
Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 009
Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 014
Empfehlungen zum Vermeiden von Terrassenbrüchen in geschweißten Konstruktionen aus Baustahl
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 019
Brandsicherheit von Stahl- und Verbundbauteilen in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 022
Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
RAL-GZ 606
Stahlhochbau. Konstruktive Stahlbauten - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
2. Angaben zur Baustelle
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:
Stahlbaukonstruktionen außen auf Dachflächen über 7. und 8.OG.
Standflächen
Die für die Stahlbauarbeiten außen vorgesehenen Standflächen bestehen aus Stahlbeton-Deckenflächen über Büroflächen.
Die vorgesehenen Standflächen haben eine maximal zulässige Belastung
entsprechend Angaben Statikers, Angabe nach Anfrage.
Lage und Transportwege
Die Zur Planung vorgesehenen Transportwege sind in beigefügen Angaben zur Baulogistik-Planung dargestellt.
Gerüste
Nachfolgend zu Rohbau werden Gerüste bauseits aufgestellt als Fassadengerüst für Arbeiten an Fassaden und Dachflächen sowie als Absturzsicherung an Flachdach.
Für die Montageflächen zu Stahlbauarbeiten werden darüber hinaus bauseits keine Arbeitsgerüste gestellt.
Alle nötigen Arbeitsgerüste und der Schutz der Standflächen sind für die eigenen Leistungen vom AN Stahlbau zu planen sowie Kosten für die Nutzung einzurechnen. Nötige Abstimmungen dazu sind mit der Planung zur Baulogistik und Bauübrewachung abzustimmen.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Objektüberwachung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Objektüberwachung zu übergeben.
Die Stahlgüte der jeweiligen Konstruktionsbestandteile ist den statischen Unterlagen (Berechnungen,
Übersichtszeichnungen, Positionsplän) sowie im Positionsbeschrieb zu entnehmen.
Es sind grundsätzlich nur DIN-gerechte Baustoffe und Bauelemente zugelassen.
Angebotene Systeme bedürfen einer baurechtlichen Zulassung. Dem AN obliegt diese Prüfungspflicht.
Für die richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Beanspruchung, Schweißbarkeit und ihre geeignete
Behandlung wie Vorwärmen, Wärmenachbehandlung usw. ist der AN verantwortlich. Entsprechende Angaben sind auf den Werksplänen zu vermerken. Ggf. ist die Zustimmung durch den Prüfingenieur und Tragwerkplaner erforderlich.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit der Objektüberwachung des Auftraggebers festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Objektüberwachung erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Insbesondere bei örtlichen Schweißarbeiten sind angrenzende vorhandene Bauteile und fertiggestellte Fremdleistungen vor Beschädigungen durch den AN zu schützen.
Anforderung zu Toleranzen
Anforderung Toleranzen von Stahltragwerken
nach DIN EN 1090-2, Anhang B, mindestens Klasse 1
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
Verkehrssicherung
Nötige Leistungen zur Verkehrssicherung, die über die geplanten Leistungen der zentralen Baulogistik für das Baugrundstück hinausgehen, sind vom AN für Stahlbau eigenständig zu planen und einzukalkulieren. Dies beinhaltet z.B. nötige Abgrenzungen zu öffentlichen Flächen für den Zeitpunkt der Anlieferung.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Abrechung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der VOB/C mit ATV - DIN 18335.
Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Flächenmaß wird ergänzend zu Abschnitt 5.3 ATV DIN 18335 vereinbart, dass Ausschnitte nur bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen werden.
Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Längenmaß gelten für Unterbrechungen die Regeln des Abschnitt 5.3.2 ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten.
6. Besondere Leistungen
Weitere Angaben:
Ausführung von Leistungen zu Planung und statischer Berechnung nach Angaben in Einzelpositzionen
Prüfung von Verbindungen nach Anforderung entspr. nach DIN EN 1090-2
7. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an turnusmäßigen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG, etc.
Die Arbeiten sind dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Vorgewerke angepasst auszuführen. Die Arbeitseinsätze erfolgen bauteil- und abschnittsweise nach Angabe der Objektüberwachung, dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Kleinflächenzuschläge sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
Unterlagen nach Angaben zur Kalkulation zur Leistungsbeschreibung
ZTV Stahlbau
ZTV Korrosionsschutz Technische Vorbemerkung - Korrosionsschutzarbeiten
zusätzlich zu vorgenannten technischen Vorbemerkungen zu Stahlbauarbeiten gelten:
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 55633
Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme - Bewertung der Pulver-Beschichtungssysteme und Ausführung der Beschichtung
DIN 55634-1
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 55634-2
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen
DIN EN 13507
Thermisches Spritzen - Vorbehandlung von Oberflächen metallischer Werkstücke und Bauteile für das thermische Spritzen
DIN EN ISO 2178
Nichtmagnetische Überzüge auf magnetischen Grundmetallen - Messen der Schichtdicke - Magnetverfahren
DIN EN ISO 3882
Metallische und andere anorganische Überzüge - Übersicht über Verfahren zur Schichtdickenmessung
DIN EN ISO 8501-2
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen
DIN EN ISO 8501-4
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Hochdruck-Wasserwaschen
DIN EN ISO 8503
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen
DIN EN ISO 8504
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 14713-2
Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 2: Feuerverzinken
DIN EN ISO 14713-3
Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 3: Sherardisieren
AGI-Arbeitsblatt K 20
Korrosionsschutz von Stahl durch Duplex-Systeme (Feuerverzinkung + Beschichtung)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt K 21
Wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
DASt-Richtlinie 022
Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Objektüberwachung zu übergeben.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit der Objektüberwachung des Auftraggebers festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 4.1 DIN EN ISO 12944-7 durch Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/TS 9002 zu belegen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Objektüberwachung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von einem Werktag besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Objektüberwachung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Objektüberwachung einen Nachweis verlangen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Dokumentation eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Untergrundvorbereitung
Wenn Flammstrahlen in der Nähe von brennbaren Materialien ausgeführt werden soll, ist zuvor eine Genehmigung des Auftraggebers oder der Objektüberwachung einzuholen.
Ist das Anlegen von Vergleichsflächen für den Reinheitsgrad vorgeschrieben, so umfasst die Leistung auch das Schützen der Flächen gegen Veränderungen durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
Feuerverzinken
Stahlbauteil mit Korrosionsschutz durch Feuerverzinken (Stückverzinken)
gemäß DIN EN ISO 1461: 2009-10.
Für tragende feuerverzinkte Stahlbauteile nach Bauregelliste A, Teil 1, Lfd. Nr. 4.9.15 ist die DASt-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen" zusätzlich anzuwenden, somit konform zu den Anforderungen der DIN EN 1090-2 Anhang F.
Stahlzusammensetzung nach DIN EN 10025, gemäß Pkt. 7.4.3, Tabelle 1, "Zum Feuerverzinken geeignet".
Die gesamte Konstruktion ist gem. DIN EN ISO 14713-2 feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen.
Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 10684: 2011-09.
Auswahl des Korrosionsschutzsystems gem. DIN EN ISO 14713-1 / Tabelle 2 - Zeile 1 nach Umgebungsbedingungen:
Geeignet für den Einsatz bis zur Korrosivitätskategorie gemäß DIN EN ISO 14713-1
Korrosivitätskategorie: nach Angabe in Einzelpositionen
Schutzdauerklasse, Schutzdauer (Jahre): nach Angabe in Einzelpositionen
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem desselben Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit:
Zulassungsnummer und Aussteller
Ausführungsdatum
Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers
Anzahl der Schichten
Gesamtdicke der Trockenschicht
Art der Schlussbeschichtung
Datum der nächsten Prüfung
Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
anzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung abzustimmen.
4. Angaben zur Abrechnung
Die Abrechung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der VOB/C mit ATV - DIN 18364.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an turnusmäßigen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG, etc.
Die Arbeiten sind dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Vorgewerke angepasst auszuführen. Die Arbeitseinsätze erfolgen bauteil- und abschnittsweise nach Angabe der Objektüberwachung, dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Kleinflächenzuschläge sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
Unterlagen nach Angaben zur Kalkulation zur Leistungsbeschreibung
ZTV Korrosionsschutz
01 Los 1 Grundausbau
01
Los 1 Grundausbau
01.01 Allgemeine Leistungen
01.01
Allgemeine Leistungen
01.02 Erschließungskerne
01.02
Erschließungskerne
01.03 Geschoss UG
01.03
Geschoss UG
01.04 Geschoss EG
01.04
Geschoss EG
01.05 Geschoss 1.OG
01.05
Geschoss 1.OG
01.06 Geschoss 8.OG
01.06
Geschoss 8.OG
01.07 Geschoss 9.OG
01.07
Geschoss 9.OG
01.08 Einzelpreisangaben
01.08
Einzelpreisangaben
02 Los 2 Mieterausbau
02
Los 2 Mieterausbau
02.01 Allgemeine Leistungen
02.01
Allgemeine Leistungen
02.02 Geschoss EG
02.02
Geschoss EG
02.03 Geschoss 1.OG
02.03
Geschoss 1.OG
02.04 Geschosse 2. bis 3.OG
02.04
Geschosse 2. bis 3.OG
02.05 Geschoss 4.OG
02.05
Geschoss 4.OG
02.06 Geschoss 5.OG
02.06
Geschoss 5.OG
02.07 Geschoss 6.OG
02.07
Geschoss 6.OG
02.08 Geschoss 7.OG
02.08
Geschoss 7.OG
02.09 Geschoss 8.OG
02.09
Geschoss 8.OG
02.10 Geschoss 9.OG - keine Leistungen
02.10
Geschoss 9.OG - keine Leistungen
02.11 Einzelpreisangaben
02.11
Einzelpreisangaben