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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Liste der Projektbeteiligten
Bauherr
Irene Propco 7 (Stralauer One) GmbH
2-4 rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
vertreten durch:
OFFICEFIRST Real Estate GmbH,
MesseTurm
60308 Frankfurt am Main
Tel: 49 (0)69 60 60 50-1521
emanuel.krell@officefirst.com
Projektsteuerung
Drees & Sommer SE
Bundesallee 39-40a
10717 Berlin
Tel: +49 172 7692827
Email: stralauer.one@dreso.com
Architekt Objektplanung
caspar.schmitzmorkramer gmbh
Erftstraße 17
50672 Köln
Tel: +49 (0)221 99 20 79 -121
Email: 632_kh@caspar.archi
Baumanagement, Objektüberwachung
LeitWerk Berlin GmbH
Fanny-Zogel-Straße 11
12435 Berlin
Tel: +49 (0)30 95 62 95 21
Email: sab@leitwerk-ag.de
Technische Gebäudeausrüstung
DES GmbH
Auguststraße 14
22085 Hamburg
Tel: +49(0)40 63 606-30
Email: eierkuehlhau@des.de
Tragwerksplanung
wh-p GmbH - Beratende Ingenieure
Düsseldorfer Straße 88
10707 Berlin
Tel: +49 (0)30 887 0 887-0
Email: tragwerk-eierkuehlhau@wh-p.de
Zertifizierung LEED
HOINKA GmbH
Lembergweg 7/1
71067 Sindelfingen
Tel: +49 (0)7031 7659-441
Email: thomas.hoinka@hoinka.com
SiGeKo
SIGE(+)PLUS
health & safty Management
Coaching gfx.support
Rykestraße 25
10405 Berlin
Tel.: +49 171 834 4415
Email: info@danielheinisch.de
Fassade
Drees & Sommer SE
Geisenhausenerstraße 17
81379 München
Te.: +49 89 149816-4920
Email: frank.brodueffel@dreso.com
Landschaftsarchitekten
Topotek 1
Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH
Sophienstraße 18
10178 Berlin
Tel.: +49 30 246 258 26
Email: s.schmidt@topotek1.de
Liste der Projektbeteiligten
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation
Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung als Anlagen:
Planungsunterlagen zu Objektplanung, Stand gem. Planliste
von caspar.
Unterlagen zu Zertifizierung nach LEED, Stand 30.11.23
von HOINKA GmbH
Unterlagen zu Fachplanung Baulogistik, Stand 20.03.25
von DREES & SOMMER SE
Lageplan zu Grundstück, Stand 23.08.23
von Vermessung Zimmermann
Hinweis:
Besondere Vertragsbedingungen des AG
werden zu Abstimmungen zur Vergabe ausgewählten Bietern
mit Einladung zum Bietergespräch zur Verfügung gestellt
Unterlagen zur Kalkulation
Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Baubeschreibung / Lage und Erschließung
Bei dem Gebäude handelt es sich um das historische denkmalgeschützte ehemalige Eierkühlhaus aus den
1920-er Jahren. Nach mehrmaligen Umbauten wurde das ehemalige Lagergebäude seit dem Jahr 2000 als
Bürogebäude genutzt. Das Gebäude befindet sich in Berlin, am Ufer der Spree, nahe der Oberbaumbrücke.
Am Spreeufer befindet sich eine Fußgängerpromenade.
Auf der Nordseite befindet sich eine mehrspurige Straße, die Stralauer Allee, über die die Erschließung des
Gebäudes erfolgt. Es ist Sache des AN, sich über die Befahrbarkeit der Erschließungsstraßen bis zum
Grundstück und auf dem Grundstück bis ans Baufeld zu informieren.
Das Bestandsgebäude soll saniert / umgebaut werden und danach wieder als Bürofläche genutzt werden. Es
besteht aus Untergeschoss (UG), Erdgeschoss (EG), 1.OG bis 7.OG, und das
Staffelgeschoss / Dachgeschoss (8.OG).
Das Gebäude wird zur Zeit über zwei innenliegende Treppenhäuser und mehrere Aufzugsanlagen
erschlossen. Die Aufzugsanlagen werden zu Beginn der Baumaßnahme bauseits stillgelegt.
Die Geschossflächen betragen insgesamt (BGF) ca. 25.208 m2.
Konstruktionsbeschreibung
Das Untergeschoss, das Erdgeschoss und die Obergeschosse wurden in Stahlbetonbauweise erstellt. Das
gleichmäßige Stützenraster von ca. 5,80 x 5,60 m zieht sich über alle Geschosse, wobei sich die
Stützenquerschnitte etagenweise zu den oberen Geschossen verjüngen. Die Stützen weisen Pilzköpfe und
Abstufungen auf.
Das Gebäude wurde im Jahr 1929 im ersten Bauabschnitt und im Jahr 1940 im zweiten Bauabschnitt
errichtet. Zwischen den beiden Bauabschnitten ist eine konstruktive Fuge ausgebildet, bei der im
Übergangsbereich Doppelstützen angeordnet sind. Die tragende Konstruktion ist als Stahlbetonskelettbau
hergestellt. Die Deckenstärke beträgt im Regelfall 24cm und wird im Bereich der
Stützen pilzartig verstärkt. Bedingt durch die historische Nutzung als Lagerhaus sind die Decken für eine
realtiv hohe Nutzlast von 10kN/m² ausgelegt.
Die bestehenden Geschossdecken unterscheiden sich in der jeweiligen Geschossebene in Stärke und
Höhenlage je nach Erstellungszeitpunkt. Hieraus resultieren einige Höhenversätze in den Geschossdecken.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufbauhöhen zu OK Fertigfußboden. Dies ist bei der Kalkulation zu
beachten.
Die Fassade besteht aus der denkmalgeschützten Ziegelfassade mit Ziegelornamentik und transluzenten
Glasfassaden an der Nord-, Süd- und Ostseite, sowie einer Glaslamellen-Konstruktion an der Südseite.
Die BE-Fläche rechts und vor dem Gebäude ist unterkellert, da sich dort eine Tiefgarage für die Stralauer
Allee 1 befindet, die sich bis unter die Stralauer Allee 2 erstreckt. Die TG-Decke wird unter der BE-Fläche
im Logistikkonzept zusätzlich ausgesteift, sodass während der Bauphase eine Verkehrslast von 100 kN/m²
getragen werden kann.
Objektbeschreibung
ZTV allgemein Zusätzliche technische Vorbemerkungen - ZTV allgemein
Baustellensituation, Lager- und Arbeitsflächen
Durch den Bauherrn wird ein Logistikunternehmen beauftragt. Zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten
werden einzelne Leistungen direkt durch den AN für leichten Abbruch (ohne Tragkonstruktionen) ausgeführt.
Diese Leistungen werden nach Beendigung der Arbeiten an das Baulogistikunternehmen übergeben.
Die übergeordnete, durch den AG /AN Baulogistik veranlasste Baustelleneinrichtung beinhaltet:
- Aufstellen von Bürocontainern
- Aufstellen von Aufenthaltsräumen (Mannschaftscontainer zu Miete)
- Sanitäranlagen
- Entnahmestellen für Bauwasser, Baustrom, Abwasser
- Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege
- Behälter bzw. Abfallcontainer für Bauschutt
- Bauaufzüge, Fassadengerüste
- Nutzung der BE-Fläche durch alle Gewerke bis Ende der Bauzeit.
Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Position Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren. Benötigte Lager- und Arbeitsflächen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Sie sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit dem Baulogistiker bzw. der Objektüberwachung
abzustimmen. Die inhaltliche Abstimmung ist mit der Objektüberwachung des AG durchzuführen.
Die Logistik der Materialanlieferung, Materialvorhaltung und ggf. Abtransport von Bauausrüstung/Equipment
ist auf die Verhältnisse innerhalb des Baufeldes anzupassen.
Auf der Baustelle herrscht ein Alkohol- und Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude.
Das Übernachten auf der Baustelle ist strikt untersagt.
Werbung an Fassadengerüsten wurde vom Denkmalamt nicht zugestimmt. Das Anbringen von
Firmenbannern / Werbung usw. ist nur nach Abstimmung mit dem Denkmalamt möglich.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend Deutsch sprechender, mit der Baustelle vertrauter, Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Straßen im Baustellenbereich
Das Baufeld ist über die bestehenden Straßen erreichbar. Die Zugänglichkeiten für andere sind freizuhalten.
Baustellensituation / Baustelleneinrichtung AG / Versorgungsanschlüsse
Entnahmestellen für Bauwasser bzw. Baustrom sowie Abwasserleitungen sind für die Dauer der Arbeiten
auf der Baustelle vorhanden. Für den Verbrauch werden durch den AG Pauschalen bzw. Umlageschlüssel
gem. Vertrag in Rechnung gestellt. Die Verteilung der Medien zum Arbeitsplatz und deren Vorhaltung ist
Sache des AN. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass die vorhandenen Straßen und Wege
uneingeschränkt weiter nutzbar sind.
Alle für die Arbeiten erforderlichen Hebezeuge, auch stationäre oder mobile Krane, Hilfskonstruktionen und
temporäre Abstützungen für Bauzustände, entsprechend den örtlichen Einbausituationen und den
Maßgaben der Berufsgenossenschaften sind vom AN aufzustellen, zu unterhalten und abzubauen.
Beschädigungen der bleibenden Rohbau-Oberflächen sind durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
Dies betrifft ausdrücklich auch das Stellen, den Unterhalt und den Abbau von Arbeits-, Hilfs- und
Schutzgerüsten für die eigene Leistung.
Wenn in den Leistungspositionen oder in gesonderten Positionen nicht ausdrücklich hierauf hingewiesen wird, sind alle hierfür entstehenden Kosten in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Gem. Baulogistikkonzept sind zwei stationäre Turmdrehkräne (TDK) vorgesehen, die vom AN-Rohbau
aufgebaut werden. Alle erforderlichen Aufwendungen für das Aufbauen der Turmdrehkräne sind durch
den AN zu erbringen. Kranstandorte sind vorher über die Objektüberwachung mit dem Tragwerksplaner
abzustimmen, dies gilt insbesondere im Bereich der Tiefgarage. Grundsätzlich sind bei Kranstellung
innerhalb oder außerhalb des Baufeldes oder öffentlichem Straßenland alle behördlichen Genehmigungen
und Anträge durch den AN zu erbringen. Etwaige behördliche Auflagen sind umzusetzen. Eine Vergütung
der Antragstellung, anfallende Gebühren und Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nicht.
Nach dem aktuellen Terminplan überschneiden sich teilweise die Montage der neuen
Fensterelementfassaden und die Rohbauarbeiten. Während dieser Zeiträume sollte ein Kran beim
Rohbauer und ein weiterer beim Fassadenbauer verbleiben. Die Aufteilung der beiden Kräne wird in
Absprache mit der OÜ vorgenommen, um einen unterbrechungsfreien Arbeitsablauf für beide Firmen zu
gewährleisten.
Bauseitig werden im Gebäude keine Gerüste gestellt. Sind Traggerüste der Bemessungsklasse B
erforderlich, sind die Aufwendungen hierfür in die Einheitspreise der betroffenen Positionen
einzukalkulieren.
Es wird besonders auf die beengten Verhältnisse innerhalb des Baufeldes und des Zugangs zum
Grundstück entsprechend des Baustelleneinrichtungsplanes hingewiesen. Dies ist bei der
Angebotskalkulation und der erforderlichen Logistik zu berücksichtigen.
Sauberkeit auf der Baustelle
Auf die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle wird durch den Auftraggeber sehr viel Wert
gelegt. Der Auftragnehmer hat für eine arbeitstägliche Reinigung seiner Arbeitsbereiche, sowie nach
Aufforderung durch die Objektüberwachung des AG, zu sorgen. Ein zusätzlicher Wassereintrag ins
Gebäude ist zu minimieren, etwaige erforderliche Öffnungen (z.B. Fassade und Dach) sind täglich zu
verschließen. Staubentwicklungen bei Abbruch- / Reinigungsarbeiten sind zu begrenzen.
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen
Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen
Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten
Verunreinigungen umgehend beseitigt werden.
Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und
sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation oder die anliegende Spree geleitet
werden.
Schutzmaßnahmen
Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für sein Gewerk vorzusehen, um
jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmen auszuschließen. Der AN trägt die Verantwortung
bis zur Abnahme und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere
der Schutz angrenzender tragender und gebäudeabschließender Bauteile.
Dies ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Baustellensicherheit
Bei dem Bauvorhaben wird die Baustellenverordnung - BaustellV - angewendet.
Es ist ein Sicherheitskoordinator nach BaustellV tätig. Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche
Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan, sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten.
Alle AN sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsbereiche nach den
einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften etc. zu treffen und
bis zum Abschluss aller von ihnen geschuldeten Leistungen einschließlich Rest- und Mängelbeseitigung
vorzuhalten, sowie wieder zu entfernen. Dies gilt auch, wenn andere Firmen Arbeiten auf den Bauflächen
ausführen oder die Baustelleneinrichtung mitnutzen. Hierunter fallen unter anderem Beleuchtung der
Arbeitsstellen bzw. Arbeitsbereiche, Absperrungen, Geländer, Abdeckungen von Aussparungen und
sonstige Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsbereiche.
Die Durchführung von Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich
untersagt. Lässt sich die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos
beseitigen, hat der Unternehmer der ausführenden Firma die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen in
einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Auf DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26, Schweißen,
Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen.
Von jedem AN muss, während seiner Arbeiten, ein Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sein.
Unterlagen
Ergänzend zur Leistungsbeschreibung werden dem Bieter als Anlage zum Leistungsverzeichnis
Planunterlagen gem. Anlage zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Basis der Kalkulation. Die beigelegten
Pläne sind Bestandteile des Leistungsverzeichnisses und sind in die Positionen eingebunden. Hieraus sind
auch die baulichen Zwänge entsprechend der Baukörpergeometrie, des Baugeländes und die
Erschließungsmöglichkeiten zu entnehmen. Die Unterlagen ersetzten nicht die Besichtigung der Baustelle
vor Ort.
Auf der Baustelle vorzuhalten sind folgende Ausführungsunterlagen (die für das jeweilige Gewerk
zutreffenden):
Alle Werkpläne/Detailpläne des Architekten und der Fachplaner, sowie Berechnungen, Gutachten, usw.
welche für die Durchführung der Leistungen des AN notwendig sind.
Eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung und das Auftrags-LV.
Leistungsumfang und Arbeitsablauf
Die Leistungen können kontinuierlich erbracht werden und erstrecken sich über den gesamten
Ausführungszeitraum. Die Arbeiten können parallel in verschiedenen Bereichen ausgeführt werden.
LEED Zertifizierung
Das Gebäude soll im LEED-Platin-Standard zertifiziert werden, für den Abbruch entsprechende
Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Unterlagen zur LEED Zertifizierung werden dem AN beim
LV-Versand zur Verfügung gestellt.
LEED
Die offizielle Zertifizierungsversion ist LEED v4.0 Core & Shell. Die HOINKA GmbH führt die Zertifizierung
für den Bauherrn in der Funktion des LEED Accredited Professionals (LEED AP) durch und ist die
Schnittstelle zur Zertifizierungsstelle U.S. Green Building Council in Washington, bei der alle notwendigen
Nachweise eingereicht werden.
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen
anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des
AG, sicherzustellen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen des LEED Systems zu
informieren und die für das Projekt definierten LEED Anforderungen umzusetzen, sowie die erforderlichen
Dokumentationen zu erbringen.
Bei weiterführender Planung und Planänderungen sind die folgenden projektübergreifenden LEED
Anforderungen zu berücksichtigen, wie sie in den untenstehenden projektspezifischen Unterlagen, siehe
"LEED Anlagen" festgelegt sind:
00_xxx_LEED_v4_Ausschreibung_Leistung_xxx_ _Stralauer_Allee_1_Berlin_vX.pdf
01_LEED Pre-Assessment
LEED Pre-Assessment
02_LEED Pflichtenheft
LEED Pflichtenheft
04_LEED CWM Plan (Abfallmanagement)
CWM Entsorgungsliste
06_LEED Inbetriebnahme (Commissioning) (NUR TGA KG 400)
Installationschecklisten (Beispiel)
Funktionschecklisten (Beispiel)
Teilnehmerliste Schulung Einweisung
07_LEED Bauökologie
LEED Produktbewertungsliste Nachhaltigkeitszertifikate
LEED Produktbewertungsliste Emissionsarme Produkte.
LEED-Einweisungsbesprechung
Nach Auftragsvergabe nehmen Vertreter des AG und AN an einer Einweisungsbesprechung teil. In dieser
Besprechung werden die LEED-Anforderungen des Projektes als Ganzes erläutert, sowie die angestrebten
LEED-Zertifizierungsvorgaben vorgetragen. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für den AN
verpflichtend.
Bauschuttbeseitigung und Entsorgung
Der AN ist verpflichtet Abfälle und Bauschutt, welche sich aus den Abbrucharbeiten ergeben und bei den
Arbeiten des AN anfallen, sortenrein zu trennen und in die von der Baulogistik zur Verfügung gestellten
Behälter, Bigbags oder Abfallcontainer auf der BE-Fläche zu entsorgen. Dabei ist die Gebäudegeometrie
mit Untergeschoss, Erdgeschoss und 8.Obergeschossen der Kalkulation zugrunde zu legen. Die
Entfernungen sind einzukalkulieren. Die Containerstellung und Schuttbeseitigung samt Abtransport zur
Deponie ist Sache des AN Baulogistik.
AN Rohbau hat zu beachten dass das Abbruchmaterial (geschnittener Beton oder Mauerwerk) gewisse
Größe aufweist, dass das Material von Entsorgungshöfen angenommen und problemlos entsorgt wird.
Tagesberichte / Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Tagesberichte anzufertigen und diese arbeitstäglich, oder auf
Grundlage besonderer Abstimmungen mit der Objektüberwachung, nur digital vorzulegen. Der AN ist
verpflichtet, für die Dauer seiner Arbeiten, an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen. Eine
Vergütung hierüber erfolgt nicht und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein unentschuldigtes
Fernbleiben von Bausitzungen wird mit einer Strafe von 500 EUR / Termin belegt und in Abzug gebracht.
Rechnungen / Aufmaß
Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen. Das Aufmaß ist positionsweise zu erstellen. In den
Aufmaßblättern der jeweiligen Rechnung sind nur die zugehörigen Mengenzuwächse darzustellen. Mengen
aus vorangegangenen Rechnungen sind als Übertrag voranzustellen.
Grundlage des Aufmaßes bzw.der Abrechnungspläne sind die
Werk-/Schal-/Bewehrungs-/Montagepläne/Architektenpläne. Sollte die abzurechnende Leistung hier nicht
ausreichend erkennbar sein, sind Abrechnungspläne / Detailpläne beizubringen aus denen die
abzurechnende Leistung hervorgeht.
Alle Einzelmaße der in den Aufmaßblättern aufgeführten Leistungen müssen ausnahmslos aus den
Abrechnungsplänen hervorgehen. Sie sind farblich anzulegen und über entsprechende Legenden /
Bezeichnungen zu kennzeichnen. Kann ein Abrechnungsmaß nicht aus den Maßangaben des Architekten
oder Tragwerksplaners ermittelt werden, ist das errechnete oder vor Ort ermittelte Maß in den
Abrechnungsplan zu übernehmen. Änderungen der Rechnungsprüfung durch den AG sind grundsätzlich in
die neuen Abschlagsrechnungen zu übernehmen. Bei Wiedersprüchen ist mit der OÜ vor neuer
Rechnungslegung eine Einigung zu erzielen.
Bei den zu kalkulierenden Leistungen handelt es sich um eine abnahmefähige, gebrauchsfertige Leistung
nach Herstellerrichtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Leistungen, welche zur
Erfüllung dieser Anforderungen notwendig, aber nicht explizit beschrieben sind, sind in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Sollte der Bieter über den Beschrieb
hinausgehende, vergütungswürdige Leistungen erkennen, so hat er derartige Leistungen in seinen
Angebotspreisen einzukalkulieren oder aber bei Angebotsabgabe schriftlich auf fehlende
Leistungsbeschreibungen hinzuweisen. Ansonsten gilt das Angebot in allen Leistungsteilen und für die
Herstellung oben beschriebener Beschaffenheit des Werkes als vollumfänglich kalkuliert.
Terminplan AN
Nach Auftragserteilung ist durch den AN innerhalb von 10 Arbeitstagen unaufgefordert ein aussagekräftiger
und detaillierter Terminplan über die Durchführung seiner Leistungen in Übereinstimmung mit dem
übergeordneten Bauablaufplan des AG vorzulegen.
Witterungsgerechtes Einrichten der Baustelle / (Winterbau)
Der Baubetrieb und die Verfahrenstechnik sind entsprechend dem Wetter und der Jahreszeit zu wählen, zu
planen, einzurichten und müssen berücksichtigt werden. Alle Aufwendungen für einen eventuellen
Winterverschluss der Baustelle mit den erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschließlich
der ordnungsgemäßen Räumung der anliegenden Verkehrswege bei Schnee und Glätte, deren laufende
Kontrolle und das Wiedereinrichten der Baustelle bei der Arbeitsaufnahme sowie Kosten für eventuelle
Winterbaumaßnahmen einschließlich der dafür erforderlichen Energiekosten trägt der AN.
Zuschläge für Schlechtwetter / (Winterbau) werden nicht vergütet, es sei denn, die Durchführung von
Winterbaumaßnahmen wird verursacht durch vom AG zu vertretende hindernde Umstände, die angezeigt
wurden oder dem AG offenkundig als Tatsache mit hindernder Wirkung bekannt waren. Die vorgenannten
Verpflichtungen in Bezug auf Winterbaumaßnahmen beziehen sich auf die Durchführung des AN.
Ausführungszeitraum / Ausführungsfristen
Für die Arbeiten sind die Ausführungsfristen entsprechend des Rahmenterminplanes bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Normen und Richtlinien
Es gelten die Ausführungen der VOB/C, neueste Fassung.
Besondere Vertragsbedingungen
Bei der Angebotskalkulation sind die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß Anlage zu
berücksichtigen. Alle hieraus ersichtlichen Aufwendungen sind mit der Angebotssumme abgegolten.
Projektdatenraum
Durch den AG wurde ein Projektdatenraum eingerichtet. Es handelt sich um die Projektplattform Conclude.
Diese ist durch den AN zu nutzen. Die Nutzung des Planservers ist für den AN kostenfrei. Die Pläne und andere relevanten Unterlagen sind selbstständig herunterzuladen. Der Zugang und die Freischaltung zur
Projektplattform sind durch den AN aktiv beim AG anzustoßen. Mehrkosten können hieraus nicht
veranschlagt werden.
Dokumentation
Spätestens 14 Tage nach Baufertigstellung ist die Dokumentation vollständig und prüfbar beim AG
einzureichen, in jedem Fall ist die Dokumentation vor der Abnahme einzureichen. Dies betrifft vor allem die
Fachbauleiterbescheinigungen und die vollständigen Entsorgungsnachweise der abgebrochenen
Materialien. Die Dokumentation ist auf die LEED-Zertifizierung abzustimmen.
ZTV allgemein
Leistungen der Baulogistik Leistungen der Baulogistik
Planung und Fortschreibungen
Dem AN werden vom AG für die Baulogistik sowohl ein Logistikhandbuch, als auch ein BE-Konzept
einschließlich Bauphasenpläne zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Rücksprache mit dem AG ggf.
anzupassen, zu konkretisieren und für die Dauer der gesamten Baumaßnahme fortzuschreiben. Neben dem
AN Rohbau, sind die AN HDI, AN Stahlbau AN Ausbau, usw. auf der Baustelle tätig. Daraus entstehende
Schnittstellen sind bei der Fortschreibung der Baulogistikplanung zu berücksichtigen.
Ausführung und Allgemeines
Gebühren für Miete (Sondernutzung), sämtliche Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung/Genehmigung
und Behördengänge, sowie daraus resultierende Anforderungen, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen,
Straßenbeleuchtungen und Absperrungen trägt der AN Baulogistik für den gesamten Ausführungszeitraum. Ziel der Baulogistik ist eine bedarfsgerechte Baustelleneinrichtung und eine Minimierung der Störungen bei Abläufen.Bei möglichen Störungen sind alle AN verpflichtet sich sofort mit dem AN Baulogistik abzustimmen, umBehinderungen in der Bauausführung zu vermeiden. Über die Vorgaben der Baulogistik hinaus, gilt
insbesondere die Baustellensicherheitsordnung. Durch das Baumanagement und den AN Baulogistik erfolgt
für jeden an der Baustelle tätigen AN eine Einweisung ins zu erstellende Logistikhandbuch und alle damit
verbundenen Abläufe. Der Aufwand ist entsprechend einzukalkulieren. Vor Ausführung sind zuständige
Ansprechpartner zu nennen, die im Falle von Störungen jeder Zeit während des Baustellenbetriebs
erreichbar sind.
Verkehrssicherung
Die Anforderungen für die Verkehrssicherung, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen,
Straßenbeleuchtungen und Absperrungen übernimmt der AN Baulogistik für die gesamte Bauzeit.
Baustellensicherung
Alle Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept des SiGeKo sind einzuhalten. Rettungs- und Fluchtwege und
Feuerwehrzufahrten sind stets zu gewährleisten. Der AN Baulogistik ist für die gesamte Sicherung innerhalb des Baufeldes, bis zur Fertigstellung allein verantwortlich. Die tägliche Schließung des Baufeldes ist durch den AN zu prüfen und sicherzustellen. Die Sicherungsanforderung der Baufeldschließung ist den Bauphasen
anzupassen.
Bauwasser
Das Einrichten und Abbauen von Bauwasseranschlüssen in genügender Anzahl mittels Standrohr,
ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes und die weiteren
Ausbaugewerke mit Auslegung für Spitzenbelastungen bei z.B. Estrich- und Verputzarbeiten, (gesichert und
ordentlich als Kasten farblich erkennbar) ist Sache des AN Baulogistik, inklusive der behördlichen Anträge für
die Einrichtung und Beseitigung der Anlage. Zusätzlich ist in der Tiefgrage ein C-Wasseranschluss je Treppenhauskern für die bauseitigen HDI-Maßnahmen einzurichten. Die Bauwasseranlagen sind mit Begleitheizung auszuführen.
Die Verbrauchskosten von Bauwasser und Abwasser werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag in Rechnung gestellt
Baustrom
Die Baustromanlagen werden durch den AN Baulogistik eingerichtet. Mit Beginn der Leistung obliegt die
komplette Baustromanlage samt Baustellenverteilung dem AN. Spezielle Anschlüsse und Absicherungen
sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Baustromanschlüsse sind in im Innen- und Außenbereich,
ausreichend dimensioniert und abgesichert (mind. 3 Baustromverteiler mit Starkstrom je Geschoss)
einzurichten, inklusive der behördlichen Anträge für Einrichtung und Beseitigung der Anlage.
Baustromanschlüsse müssen für die Ausbaugewerke nutzbar sein. Für alle vom AN Baulogistik ausgeführten Leistungen gilt, dass der Baustromanschluss, sowie der Verteilung vom AN Baulogistik herzustellen und miteinzukalkulieren sind.
Die Verbrauchskosten werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag
in Rechnung gestellt
Container
Die Containerstellung erfolgt durch den AN Baulogistik. Dies beinhaltet die Container für den AG,
Sanitärcontainer, Sanitätscontainer und, sowie Container für weitere AN. Kosten für Aufbau, Vorhaltung und
Rückbau sowie Medien werden den AN per Umlageschlüsses in Rechnung gestellt
Aufgrund der Platzverhältnisse sind die Container aufgeständert 4-geschossig zu stapeln. Die Baustrom- und
Bauwasserverteilung der Container erfolgt ebenfalls durch den AN.
Flächenmanagement und Transportlogistik
Mit Beginn der Arbeiten übernimmt der AN Baulogistik das Flächenmanagement. Somit übernimmt er die
Koordination, Verwaltung und Zuteilung der Lagerflächen. Den jeweiligen Unternehmern stehen
ausschließlich die zugewiesenen Flächen zur Verfügung. Lagerflächenvergabe und Flächenaufteilung unter
der Berücksichtigung von Kurzzeitlagerflächen, Entsorgungsflächen, Umschlagsflächen, Wartezonen,
Containerflächen sowie Be- und Entladezonen als gesamtes Flächenmanagementsystem erfolgt durch den
AN Baulogistik. Lagerflächen dürfen nur zur Materialzwischenlagerung genutzt werden. Die
Entsorgungsfläche wird ebenso durch den Baulogistiker verwaltet.
Der AN Baulogistik hat den Baustellenverkehr eigenverantwortlich zu koordinieren und dabei die begrenzten
Halteflächen zu berücksichtigen. Just-in-time Lieferungen, seitens der AN Baulogistik sind so zu koordinieren, dass der Verkehr in den umliegenden Straßen nicht behindert wird. Das Baulogistikhandbuch inkl. Avisierungssystem sind zu beachten.
Für den Vertikaltransport werden vom AN Baulogistik Bauaufzüge betrieben. Für jeden AN muss eine
Einweisung zur Nutzung und den Sicherheitsbestimmungen für die Bauaufzüge durchgeführt werden.
Entsorgung
Durch den AN Baulogistik ist ab Beginn der Arbeiten ein Wertstoffhof einzurichten, vorzuhalten, zu
unterhalten und zu betreiben. Die Entsorgung erfolgt gemäß Baustellenabfall-Management-Plan (LEED). Es
ist ein Abfallkoordinator zu stellen.
Jeder AN hat eigenständig und eigenverantwortlich seine Bauabfälle zum Wertstoffhof bzw.
Etagensammelstelle zu transportieren. Die Abfall-Abgabe hat sortenrein zu erfolgen. Durch den AN
Baulogistik erfolgt die Sortierung in Container/Big Bags auf dem Entsorgungshof sowie der Transport und die
Entsorgung.
Durch die weiteren AN erfolgt die Sortierung fraktionsweise in Etagensammelbehältern eigenständig mit
Kontrolle durch den AN Baulogistik. Sollten Abfälle unsachgemäß gelagert werden, ist dies durch den AN
Baulogistik an den jeweiligen AN zu melden.
Bei falscher Sortierung in die Etagen-Sammelbehälter erfolgt eine Nachsortierung auf Stundenbasis
zusammen mit einer Fotodokumentation. Nachsortierungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Abfälle (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sind entsprechend den
LEED-Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern.
Baustellenabfälle werden in die unterschiedlichen Abfallfraktionen durch den AN getrennt und sind der
Wiederverwertung zuzuführen.
Entsorgungslogistik
Der AN Baulogistik stellt einen Wertstoffhof auf der Südseite des Baufelds her. Die AN
entsorgen die Abfälle fraktionsweise in die bereitgestellten Etagensammelstellen bzw. Big Bags des
Wertstoffhofs. Der AN Baulogistik verbringt die sortierten Abfälle zum Entsorgungsort.
Reinigung und Räumdienst
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend
ist eine wöchentliche Baureinigung seitens AN Baulogistik einzukalkulieren. Eine entsprechende Umlage wird
bei allen AN festgelegt.
Sollten die AN dieser Pflicht nicht nachkommen, erfolgt die Reinigung als Ersatzvornahme durch den AN
Baulogistik nach Anweisung durch den AG.
Der AN Baulogistik übernimmt die Räum- und Streupflicht für das Baugrundstück, insbesondere die
Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, etc. Der Räumdienst
beinhaltet das Räumen und Freimachen der Wege und Verkehrsflächen innerhalb der vom Bauzaun
eingefassten Flächen einschließlich der Baustelleneinfahrten bzw. Ausfahrten.
Provisorischer Oberflächenschutz
Der Bestandspflasterbelag auf dem Grundstück ist durch geeignete Maßnahmen provisorisch zu schützen.
Die Flächen sind über die gesamte Bauzeit hinweg vorzuhalten und zu warten. Eine Beschädigung der
Flächen ist auszuschließen.
Bauheizung
In Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse und in Absprache mit dem AG soll der AN Baulogistik in der
Winterperiode (Ausbauphase) eine Bauheizung liefern, aufbauen und betreiben. Sämtliche verbliebene
Öffnungen zum Außenbereich sind provisorisch zu verschließen. Notwendige Durchgänge sollen durch
provisorische Türen zugänglich bleiben. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Angaben zu geplanten Bauaufzügen :
Transportbühne für max. 7 Personen und Lasten,Tragfähigkeit
bis 1500 kg,
Typ Geda 1500 Z/ZP
Bühne "B", Abmessungen 1,45 x 3,3 m
Nutzhöhe ca. 33 m,
mit Etageneinrichtungen für 8 Haltestellen
Aufbauort: Nordseite, Achse F.
optional zusätzlich: Südseite, Achse A.
Leistungen der Baulogistik
ZTV Baureinigung Technische Vorbemerkung - Baureinigungsarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
BIV-Richtlinie
Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk
Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4 und 5.0 der Richtlinie. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den Angaben in den Vorbemerkungen oder der Leistungsbeschreibung haben diese Angaben Vorrang vor der Richtlinie.
DGUV Regel 101-018
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGR 209)
GGGR-Merkblatt AE.01
Aufmaß in der Gebäudereinigung
Herausgeber: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.
RAL-GZ 902
Gebäudereinigung - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: 1.UG bis 9.OG
Gerüste
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten.
Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.
Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden.
Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden.
Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Objektüberwachung betreten werden.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe.
Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen.
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
5. Angaben zur Abrechnung
Nebenleistungen
Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, wenn die zu bearbeitende Fläche bis zu 3,50 m über Gelände oder Fußboden liegt, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile.
Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr.
Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind.
Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Verlust bis zur Rückgabe.
Besondere Leistungen
Vollflächiges Abdecken oder Abkleben mit Folien oder Planen.
Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auftragnehmer angebracht wurden.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, wenn die zu bearbeitende Fläche mehr als 3,50 m über Gelände oder Fußboden liegt.
Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Absturzsicherungen.
Abrechungsregeln
Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen.
Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zugrunde gelegt.
Probeflächen, die als Nebenleistung ausgeführt wurden, werden übermessen.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an turnusmäßigen Baubesprechungen, falls erforderlich.
Die Arbeiten sind dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Vorgewerke angepasst auszuführen. Die Arbeitseinsätze erfolgen bauteil- und abschnittsweise nach Angabe der Objektüberwachung, dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
Unterlagen nach Angaben zur Kalkulation zur Leistungsbeschreibung
ZTV Baureinigung
01 Los 1 Grundausbau
01
Los 1 Grundausbau
01.01 Allgemeine Leistungen
01.01
Allgemeine Leistungen
01.02 Geschoss UG
01.02
Geschoss UG
01.03 Geschoss EG
01.03
Geschoss EG
01.04 Geschoss 1.OG
01.04
Geschoss 1.OG
01.05 Geschosse 2. bis 3.OG
01.05
Geschosse 2. bis 3.OG
01.06 Geschoss 4.OG
01.06
Geschoss 4.OG
01.07 Geschoss 5.OG
01.07
Geschoss 5.OG
01.08 Geschoss 6.OG
01.08
Geschoss 6.OG
01.09 Geschoss 7.OG
01.09
Geschoss 7.OG
01.10 Geschoss 8.OG
01.10
Geschoss 8.OG
01.11 Geschoss 9.OG
01.11
Geschoss 9.OG
01.12 Fassaden- / Dachflächen
01.12
Fassaden- / Dachflächen
01.13 Außenanlagen
01.13
Außenanlagen
01.14 Einzelpreisangaben
01.14
Einzelpreisangaben
02 Los 2 Mieterausbau
02
Los 2 Mieterausbau
02.01 Allgemeine Leistungen
02.01
Allgemeine Leistungen
02.02 Geschoss EG
02.02
Geschoss EG
02.03 Geschoss 1.OG
02.03
Geschoss 1.OG
02.04 Geschoss 2. bis 3.OG
02.04
Geschoss 2. bis 3.OG
02.05 Geschoss 4.OG
02.05
Geschoss 4.OG
02.06 Geschoss 5.OG
02.06
Geschoss 5.OG
02.07 Geschoss 6.OG
02.07
Geschoss 6.OG
02.08 Geschoss 7.OG
02.08
Geschoss 7.OG
02.09 Geschoss 8.OG
02.09
Geschoss 8.OG
02.10 Geschoss 9.OG
02.10
Geschoss 9.OG
02.11 Einzelpreisangaben
02.11
Einzelpreisangaben