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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 -22 - 85540 Haar
Instandsetzung und Sanierung eines denkmalgeschützen Altbaus im Jugendstilpark Haar mit 8 Wohneinheiten, 13 Stellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage (nicht Teil der Maßnahme)
ALLGEMEIN
Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in 85540 Haar in der Apfelwiese 18 - 22, auf dem Flurstück 261/67.
Die Bebauung ist Teil des Essembles „Jugendstilpark“ und richtet sich nach dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 190 vom 26.04.2017 (Nr. des Landratsamtes München 0016/2014/BL) und der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Haar.
Das Gesamtbauvorhaben umfasst 1 denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Mietwohnungen, von 2 - 4-Zimmerwohnungen mit Freianlagen und insgesamt 13 Tiefgaragenstellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage, diese (TG Stellplätze) sind nicht Teil des Bauvorhabens.
Das Gebäude wird gem. Art. 2 Abs. 3 und Abs. 4 BayBO in Gebäudeklasse 4 eingestuft.
Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt als ein Bauabschnitt in Losen. Bauende/Fertigstellung von Los 3 am 28.02.2028. Aufteilung der Gesamtmaßnahme in fünf Lose:
Los 1 Baumeister und Abbruch
Los 2 Dach
Los 3 Fenster- und Fenstertüren
Los 4 Innenausbau, TGA
Los 5 Außenanlagen
Eine Besichtigung ist in Abstimmung mit dem Bauherren möglich.
GEBÄUDE
Das ehemalige Klinikbestandsgebäude ist voll unterkellert und verfügt über 1 Vollgeschoss EG und zwei Dachgeschosse 1.OG und 2.OG, die über ein Treppenhaus erschlossen werden.
Die Kelleraußenwände inkl. Sockel im Erdgeschoß der Gebäude sind in Stampfbeton errichtet. Die oberirdischen Außenwände sind in Ziegel errichtet und verputzt und werden nach Farbkonzept gestrichen.
Die Bestandswände sind in Ziegel und Decken in Beton (Steineisendecke) oder Holz (Holzbalkendecke) errichtet, neue Bauteile werden in Stahlbeton bzw. Ziegel oder Trockenbau hergestellt.
Die im Bereich der Wohnungen vorhandenen tragenden Trennwände sind in Ziegel hergestellt, nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise (Metallständerwand/Trockenbau).
Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton mit schwimmenden Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung und Bodenbelag (Parkett/Fliesen).
Die Treppenhauswände vom Unter- bis 2. Obergeschoss werden verputzt, geschliffen und gem. Farbkonzept gestrichen.
Fenster in Holz und in Anlehnung an das Erscheinungsbild der Erstellungszeit.
In dem Kellergeschoss ist der Heizungsraum, der Elektroraum und der Hausanschlussraum sowie die Mieterkeller untergebracht.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über Fernwärme.
Das Schmutzwasser wird dem öffentlichen Kanal der Stadt Haar zugeführt.
Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück in Sickerschächte geleitet.
Es ist jeder Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. Die Abtrennung der einzelnen Kellerabteile untereinander erfolgt über ein Trennwandsystem.
WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar
300 Bauwerk Baukonstruktion
300
Bauwerk Baukonstruktion
Vorbemerkungen Allgemeine Grundlagen zur Bauleistungs-/ Qualitätsbeschreibung
Die Ausschreibung basiert auf der VOB Ausgabe September 2019 und Ergänzungsband 2023
Der AN wird mit der vollständigen Realisierung des, hier beschriebenen und in den Plänen dargestellten Leistungsumfang, historischen Wohngebäudes und der Außenlagen als GU für das Los 3 beauftragt.
Art, Umfang und Ziel der durch den AN zu erbringenden Leistung als Komplettleistung inkl. der Beratungsleistungen, und Bauleitungen auf Grundlage der Werkplanung (Architekt, HLSE sowie sämtl. Nachweise).
In den nachfolgenden Beschreibungen werden immer komplett betriebsfertig installierte und angeschlossene Leistungen beschrieben, vom Auftragnehmer ist die schlüsselfertige, betriebsbereite Herstellung der Baumaßnahme bzw. Bauteile zu übergeben.
Die vom Auftraggeber übergebene Eingabe- und Werkplanung und die dazugehörige Baubeschreibung gilt als gleichwertig. Bei Widersprüchen, gilt der jeweils höhere und detailliertere Stand.
Im Pauschalangebot sind alle erforderlichen Bauleistungen und vorbereitenden Maßnahmen sowie baubegleitende Leistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Herstellung der Leistung erforderlich sind.
Die Arbeiten erfolgen teilweise parallel mit Drittunternehmen. Die erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit Drittunternehmen sind eigenverantwortlich und rechtzeitig herbeizuführen.
Termine
Die Leistung des AN wird unter Umständen lage- und aufgabenbezogen in mehreren zeitlich getrennten Abschnitten stattfinden. Das bedeutet, dass alle zu erwartenden Unterbrechungen im Angebot zu berücksichtigen sind.
Geplanter Baubeginn: 01.09.2027
Gesamtfertigstellung Los 3: 28.02.2028
Der tatsächliche Starttermin ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Arbeiten sind so spätestens 21 Kalendertage nach Anforderung zu beginnen.
Für die Bemusterung der Materialen finden gemeinsame Termin statt, die vom Auftragnehmer rechtzeitige bekannt zu geben sind.
Angebotspreisabfragen
Bei sämtlichen Angebotspreisabfragen handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer.
Planungsleistungen
Im Planungsumfang sind alle erforderlichen Planungsleistungen, Beratungsleistungen sowie sämtliche Leistungen zur Abnahmen von Prüfungen und Bescheinigungen durch Prüfingenieure/-sachverständigen für die schlüsselfertige Errichtung enthalten, siehe auch Pos. 700.
Die Kosten der Prüfstatik ist nicht Leistungsumfang des Auftragnehmers, jedoch deren Koordination.
Abstimmungen gem. Ausführungen der Baugenehmigung
Im Rahmen der Ausführung müssen einzelne Maßnahmen mit der Genehmigungsbehörde bzw. der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Diese Aufgabe fällt in den Verantwortungsbereich des Unternehmers.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Abstimmungen:
Abstimmung der Fertigungspläne der neuen Fenster (Querschnittszeichnungen M 1:1, Ansicht M 1:10)
Beginn und Vollendung der Bauarbeiten sind neben dem Landratsamt München auch dem Landesamt für Denkmalpflege mindestens 3 Werktage vor Aufnahme bzw. nach Beendigung der Maßnahmen schriftlich anzuzeigen.
Normen und DIN
Die Ausführung des Bauvorhabens hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen gültig zum Zeitpunkt der Abnahme zu erfolgen.
Brandschutz
Das Brandschutzkonzept von BSSP Brandschutzplan vom 08.07.2025 mit Ergänzungen vom 27.08.2026 muss beachtet und eingehalten werden.
Wärmeschutz
Die Berechnungen und Vorgaben von BZS vom 18.06.2026 hinsichtlich des Wärmeschutzes (Wärmeschutznachweis/GEG Nachweis), Bauteilkatalog vom 18.06.2026 und der Sommerliche Wärmeschutz vom 18.06.2026 sind zu beachten und einzuhalten. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz GEG vom 01.01.2024. Des Weiteren gelten falls nicht näher beschrieben hinsichtlich des Wärmeschutzes das GEG sowie die flankierende Norm DIN 4108-6 / DIN V 4701, in der zur Baugenehmigung gültigen Fassung.
Schallschutz
Die Vorgaben des Bauakustikkonzepts (Außenlärm und Schallschutznachweis) von BZS vom 24.06.2026 sind zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus ist jener Schallschutz geschuldet, der sich aus der vereinbarten Bauausführung (Schallschutznachweis und Schalltechnische Untersuchung zum Schutz gegen Außenlärm) bei einwandfreier Bauausführung erzielen lässt, jedoch mind. nach DIN 4109-2020, Teil 5.
Sonstiges
Kommunikationssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Ein deutschsprachiger Bauleiter und Polier wird gefordert. Die Baustelle ist permanent zu besetzen. Bitte beachten Sie die Hinweise der VOB 2019 zu diesem Punkt.
Vorbemerkungen
Vorbemerkung Fenster/-türen Die Ausführung der Verglasungsarbeiten erfolgt nach DIN 18361 VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023
Die Ausführung der Beschlagarbeiten erfolgt nach DIN 18357 VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023
Als Berechnungsgrundlage des Uf-Wertes gilt die DIN EN ISO 10077-2 wie auch EN 12412-2.
Die Berechnungen und Vorgaben von BZS Bauphysik GmbH, hinsichtlich des Wärmeschutzes sind zu beachten und einzuhalten, insbesondere der Bauteilkatalog.
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Bei der Entdröhnung von Blechflächen (z.B. vorgehängte Bleche und Fensterbänke) ist DIN 18360 (Ziff. 3.1.22) zu beachten.
Technische Vorbemerkungen zur Ausschreibung von Holz-Fenstern
Allgemeines
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Hinsichtlich Fertigungszeichnungen und Maße (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1 die, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, entsprechend einzurechnen sind.
Angebotszeichnungen
Die tatsächlichen Fenstergrößen sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation durch Aufmaß zu prüfen.
Soweit in den Positionsbeschreibungen keine Angaben zu Profilausbildung gemacht sind, können diese der Fensterübersicht bzw. aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden.
Die den verschiedenen Positionen beigefügten Details dienen der Kalkulation. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Abwandlungen gegenüber der gewünschten Anschlusssituation müssen klar hervorgehoben werden und vom AG genehmigt werden.
Fertigungszeichnungen
Zeichnungen der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle auf Anforderung dem AG rechtzeitig vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen dem AG vorliegen und vom Architekten geprüft wurden und mit dem Denkmalschutz abgestimmt und freigegeben sind.
Maße
Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Anforderungen an die Fensterkonstruktion
Statische Anforderungen (wesentliche Anforderungen)
Die Fensterkonstruktionen, einschließlich deren Verbindungselementen, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper zu befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1" zu entnehmen. Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Rahmenkonstruktion zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/200 der Länge bzw. max.15 mm für die gesamte Konstruktion durchbiegen (Mindestanforderung).
Die planmäßigen Beanspruchungen sind gemäß nachfolgenden Regelwerken, in den jeweils neuesten Fassungen, anzunehmen:
Zusätzliche Belastungen sind den Positionsbeschreibung bzw. den Angaben zum Bauobjekt zu entnehmen. Ein statischer Nachweis kann nach DIN EN 1991-1-4 / NA gefordert werden. Für Fensterelemente mit absturzsichernder Funktion gilt die DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln- Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen.
Ein gültiger Nachweis zur Ermittlung der Tragkraft von Kunststoff-Rahmensystemen (Glasfalzanschlag) nach DIN 18008-4 Anhang D "Nachweis der Stoßsicherheit von Lagerkonstruktionen" Punkt D.1.2 oder nach den Technischen Regeln für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Abschnitt 6.3.2.c kann gefordert werden. Verglasungen sind, unter Berücksichtigung der wärme- und schallschutztechnischen Anforderungen, so zu wählen, dass eine Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten von nicht mehr als L/300 der Länge, maximal jedoch 8 mm nicht überschritten wird. Vorgaben seitens Glashersteller sind zudem zu beachten.
Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Die Prüfung der Windwiderstandsfähigkeit erfolgt nach EN 12211, die Klassifizierung nach EN 12210.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der DIN 18055. Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit erfolgt nach EN 1026, die Klassifizierung nach EN 12207.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der DIN 18055. Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Als Nachweise gelten Eignungsprüfungen nach RAL-RG 716 oder die Vorlage der entsprechenden Systemprüfungen des Profilsystemgebers.
Ansonsten ist ein Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstitutes für die Maximalgrößen in Abhängigkeit der Farbe von den angebotenen Fenster- und Türöffnungsarten vorzulegen.
Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
(wesentliche Anforderung)
Für die Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gelten in der jeweils neuesten Fassung:
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau"
Richtlinien der Bauregelliste A
DIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen /
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten".
Nachzuweisen ist der Uw- Wert nach DIN EN ISO 10077-1 in der jeweils neuesten Fassung. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Anforderungen an den Schallschutz
(wesentliche Anforderung)
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung.
DI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung.
Hinweise auf Schallschutznachweis
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Horizontal oder schräg angeordneten Blechflächen die der Bewitterung ausgesetzt sind (z.B. vorgehängte Bleche, Fensterbänke, usw.) sind zu entdröhnen. Es wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Dies ist in die Vertragspreise mit einzurechnen.
Bei senkrechten Blechflächen ist eine Anti-Dröhnbeschichtung nur dann einzurechnen, wenn diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist.
Werkstoff Holz
Fensterprofile aus Holz
Das verwendete Holz für die Fensterprofile muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Holzart und Qualität: [Holzart gemäß Auswahl/Farbkonzept, z. B. Kiefer, Lärche, Eiche oder Meranti], geeignet für den Fensterbau gemäß DIN EN 942 (Holz in Tischlerarbeiten - Anforderungen an Schnittholz und Halbzeuge für die Oberflächenbehandlung); Sortierung mindestens Klasse J2 oder besser hinsichtlich Astigkeit, Faserneigung (max. 1:10), Jahrringbreite und Harzgallen.
Holzfeuchte bei Verarbeitung: 13 % ± 2 % nach DIN 68121 (Halbzeuge für Fenster und Fenstertüren) bzw. RAL-GZ 695.
Verleimung: Klebstoffe der Beanspruchungsgruppe D4 nach DIN EN 204/205 (hochwasserfest, geeignet für dauerhafte Außenanwendung).
Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften: Elastizitätsmodul und Biegefestigkeit ergeben sich aus der gewählten Holzart und Sortierklasse; Nachweis im Rahmen der statischen Bemessung der Flügel- und Rahmenquerschnitte (Profilstabilität, Durchbiegung).
Maßhaltigkeit / Quell- und Schwindverhalten: innerhalb der für die jeweilige Holzart üblichen, normativ angegebenen Grenzwerte; Lagerung und Verarbeitung bei ausgeglichener Holzfeuchte zur Vermeidung von Verzug.
Klassifizierung zum Brandverhalten: Klasse D-s2, d0 nach DIN EN 13501-1 (entspricht Baustoffklasse B2 "normal entflammbar" nach DIN 4102-1), wie für unbehandeltes Vollholz üblich.
Holzschutz: konstruktiver Holzschutz vorrangig; chemischer Holzschutz nur soweit nach Gefährdungsklasse gemäß DIN 68800-3 erforderlich.
Chemikalienbeständigkeit: Beständigkeit gegen im Umfeld des Fensters bzw. Rollladenkastens eingesetzte Baumaterialien (wie Kalk, Zement usw.) ist über das Beschichtungssystem (siehe unten) sicherzustellen.
Beschichtung der Holzoberflächen
Das verwendete Beschichtungssystem muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Beschichtungsstoffe und Schichtaufbau gemäß DIN EN 927-1 bis -6 (Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich).
Bewitterungs- und Beständigkeitsprüfung nach DIN EN 927-3/-6; Haftfestigkeit und Rissüberbrückung nach DIN EN 927-2.
Mindestschichtdicke (Trockenschichtdicke) gemäß RAL-GZ 695, herstellerseitig nachzuweisen.
Farbtonbeständigkeit (Kreidung, Vergilbung) gemäß Angaben des Beschichtungsherstellers.
Beständigkeit gegenüber den unter "Fensterprofile aus Holz" genannten Baumaterialien (Kalk, Zement usw.) ist durch den Beschichtungshersteller nachzuweisen.
Gütezeichen
Die Fensterprofile (Holz) müssen den Güteanforderungen der RAL-GZ 695 entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein. Das RAL-Gütezeichen Fenster und Haustüren gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
Metallteile
Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gilt:
DIN 1748 bei Strangpressprofilen
DIN EN 485 bei Blechen und Bändern
Stahl
Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360 gegen Korrosion zu schützen.
Die Wandstärken der Stahlaussteifungen müssen mindestens 1,5 mm betragen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten können.
Dichtprofile
Alle Dichtungen, die der Außenwitterung ausgesetzt sind, müssen den Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoff-Fenster RAL- GZ 716 entsprechen. Dies gilt auch für APTK (EPDM) Dichtungen.
Für andere nichtzellige Elastomer- Dichtungen und anderer Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen und den Auftraggeber vorzulegen.
Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen) verträglich sein.
Tauwasserableitung der Fensterkonstruktionen
Blendrahmenentwässerung
Eventuell anfallendes Tauwasser im Falzbereich muss unmittelbar und kontrolliert nach außen abgeführt werden können. Hierzu sind bei allen Fensteröffnungsarten in den unteren Blendrahmen-/Riegelquerstücke Entwässerungsöffnungen vorzusehen.
Glasfalzentwässerung
Aufgrund der Garantiebedingungen der Isolierglashersteller muss der Glasfalz bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den Angaben der Systembeschreibung übereinstimmen. Die Belüftungs- / Entwässerungsöffnungen müssen die Mindestabmessungen aufweisen (Schlitze 28 x 5 mm und in Ausnahmefällen Bohrungen 8 mm).
Falzdichtungen
Die Falzdichtungen in den Dichtungsebenen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind einheitlich umlaufend in einer Ebene einzubauen. Alternativ sind auch eckverschweißte Lösungen zugelassen, sofern diese dauerhaft dicht gegen Wind und Wasser verbunden sind. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Dichtprofile leicht auswechseln zu können. Die Entwässerungsrinne muss so groß bemessen sein, dass eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglichkeit gewährleistet ist. Es muss bei PVC weißen Profilen die Möglichkeit bestehen, bei den Dichtungsprofilen zwischen schwarz und grau wählen zu können.
Dichtungssysteme
Folgende Dichtungssysteme sind zugelassen:
Mitteldichtungssystem
Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn alle technischen Merkmale der vorgenannten Absätze erfüllt werden.
Beschläge
Beschläge müssen den Anforderungen der EN 13126 entsprechen und den zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die Beschlagsteile müssen nachjustierbar sein, die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Für den Einbau sind die Vorgaben der jeweiligen Beschlagshersteller und Systemgebern zu beachten. Eine dauerhafte, sowie sichere Befestigung aller Beschlagsteile ist sicherzustellen. Die Möglichkeit zur Wartung und ggf. einen Austausch der Beschläge muss gegeben sein.
Ecklager bei Drehkippbeschlägen müssen den Flügel bei jeder Flügelstellung sicher führen, auch wenn der Fensterflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Falls keine besonderen Schutzmaßnahmen, wir z.B. Fehlbediendungssperren oder Vorrichtungen einer besonderen Öffnungsfolge zu Ausführung kommen, muss sichergestellt werden, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung nicht absacken kann. Der Fensterflügel muss sich im eingebauten Zustand um mindesten 90° öffnen lassen, sofern die baulichen Situationen dies zulassen.
Folgende Zusatzeinrichtung(en) (z.B. Fehlbedienungssperre, Öffnungsbegrenzer, Drehsperren, abschließbare Griffe, usw.) werden grundsätzlich gefordert und sind zusammen mit den Beschlägen anzubieten.
Die Bedienhöhen der Fenstergriffe sind in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Innerhalb eines Raumes sind diese - soweit möglich - einheitlich auszuführen.
Es kommen folgende Fenstergriffe zur Ausführung:
Fabrikat / Modellbezeichnung: Ventano / Spandau A in Messing patiniert siehe auch Farb- und Materialliste
Bei Kippflügeln und Oberlichtflügeln sind, soweit in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, grundsätzlich zusätzliche Fang- und Putzscheren vorzusehen.
Sämtliche Benutzerinformationen, insbesondere zu Wartung- und Pflegearbeiten, sind entsprechend den Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und dem Produkthaftungsgesetz spätestens nach Einbau unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Verglasung Glasdicken
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der im Punkt "Anforderungen an die Fensterkonstruktion / Statische Anforderungen" angegebenen Belastungen zu ermitteln.
Falls zusätzliche Belastungen (z.B. Schneelast bei Überkopfverglasung, usw.) zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, wird in den einzelnen Positionen / Positionsansichten darauf hingewiesen.
Glaseinbau und Verklotzung
Der Einbau der Verglasungen ist entsprechend der freigegebene Systembeschreibung auszuführen.
Bei den Verglasungsarbeiten ist die DIN 18361 "Verglasungsarbeiten", sowie die Vorschriften der Isolierglashersteller sowie die "Verglasungsrichtlinie" des Instituts des Glaserhandwerks zu beachten. Bei Sonderverglasung sind auf Wunsch Muster vorzulegen. Es werden nur Systeme zugelassen, deren als Hohlkammer ausgebildeter Glasfalzüberschlag eine Höhe von mind. 26 mm hat. Die Höhe wird ab der Oberkante Klotzauflagefläche gemessen.
Die Trag- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den "Verklotzungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau (IHG) Hadamar auszuführen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen wie z.B. Nylon, Hart- PVC, Polystyrol u.a. Die tragenden Klötze müssen 80 mm bis 100 mm lang sein und sollen den Scheibenrand auf jeder Seite 2 mm überragen.
Glashalteleisten
Über die Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen über die gesamte Länge ein gleichmäßiger Anpressdruck sicherzustellen. Die Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen jederzeit austauschbar sein. Die Angaben des Systemgebers sind einzuhalten.
Anforderungen an die Fertigung von Fensterelementen
Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren, Fensterelementen und Vorhangfassaden setzen eine dokumentierte Produktionskontrolle von den Ausgangsstoffen bis hin zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695. Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Kunststofffenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnung nachzuweisen. Nachweise über andere Formen der Gütesicherung sind entsprechend zu führen.
Einbau der Fenster
Die Planung und Ausführung der Baukörperanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz erfüllen.
Dabei sind folgende Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen einzuhalten:
DIN 4108 Beiblatt 2
DIN 4108-7
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. Frankfurt/M.
Befestigung der Fenster
Elementbefestigungen haben unter Berücksichtigung der materialspezifischen Kennwerte, der verwendeten Rahmen- und Wandwerkstoffe, der Lastabtragung, der Befestigungsmittel sowie der zu erwartenden Belastungen zu erfolgen.
Das Eigengewicht der Fenster- bzw. Türelemente sind über druckfeste Unterkonstruktionen (wie z.B. Tragklötze) in das Bauwerk einzuleiten. Die jeweiligen Unterkonstruktionen müssen so angeordnet werden, dass sowohl die inneren als auch die äußeren Elementabdichtungen ohne jegliche Unterbrechung ausgeführt werden können.
Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass die Verankerungen / Unterkonstruktionen:
die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf den Baukörper übertragen
die Bewegungen, sowohl aus thermischen Belastungen der Fenster und Fensterelemente als auch aus den zu erwartenden Formänderungen des Baukörpers aufnehmen können
gegen verschieben gesichert werden.
die Funktion der Abdichtungen nicht beeinträchtigt werden
Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten. Raumseitige Abdichtungen sind luftdicht auszuführen. Diese müssen somit verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann. Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen.
Bei Abdichtungsarbeiten von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes.
Dichtsysteme
Fugendichtbänder
Vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff für äußere und innere Abdichtungen. Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1) zugelassen. Dichtbänder der BG2 dürfen nur vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt eingesetzt werden. Bei der Verarbeitung sind die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC-Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Elastische Dichtstoffe
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt weiter die DIN 18540 und DIN 18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen. Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden.
Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind dem IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen.
Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift - Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" nachgewiesen werden.
Die Montagerichtlinien / Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
Glastypen
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Verglasungen.
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Gläser wie unter Positionen näher beschrieben.
Beschlagstypen
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Beschläge.
In den einzelnen Positionsbeschreibungen der Elemente werden dann jeweils nur noch die folgenden Kurzbezeichnungen des zum Einsatz kommenden Glases genannt:
BF (= Beschlag für Fenster)
BT (= Beschlag für Türen)
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Beschläge wie unter Punkt "Beschläge" näher beschrieben.
BF 1
Dreh- / Kipp- Beschlag; 1 - flügelig mit Basissicherheit Verdeckt liegender Dreh- /Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt.
Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz.
Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3.
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung. Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
BF 2
Dreh- / Dreh/Kipp- Beschlag mit Stulp; 2 - flügelig mit Basissicherheit
Verdeckt liegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt.
Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz.
Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3.
Justiermöglichkeiten:
Ecklager mit Höhen- und Seiteneinstellung. Schere mit Flügelandruck und Seiteneinstellung.
Vorbemerkung Fenster/-türen
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtung Die Ausführung der Maler- und Lackierarbeiten / Beschichtungen erfolgt nach DIN 18363 VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023
Für sämtliche Malerarbeiten, Lackierarbeiten oder Beschichtungsarbeiten ist ein jeweiliger Systemhersteller anzubieten. Gemischte Systeme sind unzulässig.
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtung
Vorbemerkung Spenglerarbeiten Alle Spenglerarbeiten erfolgen nach DIN 18339 VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023.
Kupfer in Materialstärke 0,7mm.
Ausbildung von Anschlüssen und Abdeckungen etc. gemäß Planung Architekt bzb und Forderungen der Denkmalpflege
Alle sichtbaren Blechbauteile in Dachflächen, Regenrinnen, Fallrohre und Blechabdeckungen auf Mauerabschlüssen etc. in Kupfer
Blechabdeckungen sind entsprechend zu entdröhnen. Anschlussbleche sind in Kupfer auszuführen.
Vorbemerkung Spenglerarbeiten
Vorbemerkung Gerüst Ausführung nach VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023 DIN 18451
Vorbemerkung Gerüst
300.330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.330
Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
300.390
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
700 Baunebenkosten
700
Baunebenkosten
700.710 Übertragene Bauherrenaufgaben
700.710
Übertragene Bauherrenaufgaben