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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Das Gebäude SOLITÄR 2 ist ein achtgeschossiges, nicht unterkellertes Wohnhaus im Steingut-Quartier in Bremen. Es umfasst insgesamt 62 öffentlich geförderte Mietwohnungen mit Zwei- und Drei-Zimmer-Grundrissen. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über ein zentrales Treppenhaus mit barrierefreiem Aufzug.
Der Neubau wird in konventioneller, massiver Bauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Stahlbeton- und Kalksandsteinbauteilen. Die Fassade ist als zweischaliges Mauerwerk mit Klinkerverblendung ausgeführt. Charakteristische Fassadengliederungen und Rücksprünge verleihen dem Gebäude eine klare architektonische Struktur. Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Begrünung ausgebildet und mit einer Photovoltaikanlage versehen.
Die Wohnungen sind funktional ausgestattet, barrierearm geplant und verfügen über Balkone beziehungsweise Terrassen im Erdgeschoss. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zugeordnet.
Ansprechpartner: Kilian Trimpe
Telefon +49 171 7503134
E-Mail: kilian.trimpe@freytag-vdlinde.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Anfahrt zum Bauvorhaben Anfahrt: Schönebecker Str. 101, 28759 Bremen
Anfahrt zum Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN-Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, die Lieferung, die Herstellung, die Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, diese sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen.
Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN.
Die Arbeiten werden nicht ohne Unterbrechung erstellt werden können und werden in Teilleistungen durchgeführt; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln.
Die laufende Schutt- und Materialbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen.
Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 1-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne.
Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich.Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Meister und Vorarbeiter ______________ € / Stunde
Facharbeiter ______________ € / Stunde
Helfer ______________ € / Stunde
Der Bieter versichert,
1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt.
2. dass im LV keine Unklarheiten sind,
3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist.
4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Die Gerüstarbeiten sind nach den einschlägigen Richtlinien, gesetzlichen Vorschriften, der VOB Teil B und C, der DIN-Normen sowie der Unfallverhütungsvorschriften fachgerecht inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen komplett herzustellen. Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächte oder dergleichen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, ebenso das Überbauen von Stufen. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstlage freizuhalten. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln.
Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauelementes abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Bauleitung beseitigt zu werden.
Abrechnungsgrundlage ist die eingerüstete Fläche. Enthalten im Angebotspreis sind Lastverteilbohlen unterhalb der Gerüststandfüße sowie ein Niveauausgleich bis 40cm, die An- und Abfuhr, der Auf- und Abbau und die Gebrauchsüberlassung für die Grundstandzeit von 4 Wochen,
Technische Vorbemerkungen
01.01 Fassadengerüst Rohbau
01.01
Fassadengerüst Rohbau
01.02 Fassadengerüst Verblendarbeiten
01.02
Fassadengerüst Verblendarbeiten
01.03 sonstige Gerüste
01.03
sonstige Gerüste