Schlosser
Standortübungsplatz Ahlen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV DIN 18299 I. Allgemeine Vorbemerkungen Teil 1 Angaben gemäß DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 0 Allgemeine Baubeschreibung Im Bereich der Standortschießanlage Hamm-Heessen ist auf dem Standortübungsplatz der Neubau zweier Übungshäuser in Massivbauweise inkl. Einfriedung sowie die Errichtung „zerstörter“ Infrastruktur zu Übungszwecken geplant. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffen- heit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage der Baustelle: Das Grundstück liegt in einem Kasernengelände der Bundeswehr (Sondergebiet gemäß BauNVo). Die militärischen Vorschriften sind von allen vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräften, Lieferanten und sonstigem Personal zu beachten. Arbeitnehmer aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (siehe Anlage Staatenliste) haben keinen Zutritt. Die Zufahrt zu dem Baustellengelände erfolgt über die Hammer Strasse (L811) und der Straße Im Oestricher Holt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Keine 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Die Übungshäuser sind nach Art freistehender, einfacher Wohnhäuser (Stahlbeton) mit entsprechender Raumaufteilung zu errichten. Das jedem Übungshaus zuzuordnende Grundstück soll mit niedriger Zaun- und Mauerabgrenzung eingefriedet werden. Die Ausführung der Gebäude erfolgt als Massivkonstruktion mit Satteldächern. Die Gebäudeabmessungen von ÜH 1 betragen 12 x 8m, mit einer Grundfläche von 96,77m2. Die Gebäudeabmessungen von ÜH 2 betragen 10 x 4,5m, mit einer Grundfläche von 45,36m2. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Das Baugrundstück liegt inmitten eines Truppenübungsplatzes und ist über eine befestigte Straße zu erreichen. Das Verlassen der Zuwegung zum Baugrundstück, ob mit Fahrzeugen oder zu Fuß, ist strengstens untersagt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Keine 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen. Keine 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume. Lagerflächen auf dem Baugrundstück sind vorhanden. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen. Gemäß Bodengutachten 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Gemäß Bodengutachten 2.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Keine 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Gem. Leistungsverzeichnis 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Keine 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Gem. Leistungsverzeichnis 0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Keine 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Keine 0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen. Keine Generell ist bei allen Baugrundeingriffen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da die Existenz von Kampfmitteln nie ganz ausgeschlossen werden kann. Falls bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände gefunden werden oder eine außergewöhnliche Verfärbung des Erdreichs zu bemerken ist, sind die Arbeiten umgehend einzustellen. Die örtliche Bauüberwachung des AG und die Feuerwehr (02381 - 903 - 0 bzw. 02381 - 903 - 0) sind unverzüglich zu informieren. 0.1.18 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Keine 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Keine 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä. Gemäß Bodengutachten 0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Keine 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN 02 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Die Erstellung der Trinkwasserleitung für die Bauwasserversorgung ist bevorzugt auszuführen. Die weitere Koordinierung der Ausführung obliegt dem AN. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Keine 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Keine 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Gem. Leistungsverzeichnis 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Keine 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Keine 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung. 0.2.8 Vorhalten von Gerüsten, Hebezeugen und anderen Einrichtungen für andere Auftragnehmer. Die Gerüststellung ist Teil der GU-Ausschreibung. 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis. 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Gemäß Bodengutachten und Leistungsverzeichnis. 0.2.15 Art, Menge, Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. Keine 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Die Koordinierung der Arbeiten und Arbeitskräfte obliegt dem AN 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Keine 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Keine 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Gemäß allgemeine Vertragsbedingungen 03. Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 und 0.3.2 Andere Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen, als in ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehen. Keine 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben 0.4.2 Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) Im LV ausdrücklich benannt / ausgeschrieben
ATV DIN 18299
09 Schlosser- und Metallbauarbeiten
09
Schlosser- und Metallbauarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Art und Beschaffenheit, insbesondere Tragfähigkeit der Unterlage (z. B. Untergrund, Unterbau, Tragschicht, Tragwerk). Gemäß Leistungsverzeichnis 0.1.2 Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit von Lager- und Montageflächen sowie Einschränkungen der Arbeitshöhe, getrennt nach Bauphasen. Gemäß Baustelleneinrichtungsplan 0.1.3 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten sowie Konstruktion benachbarter Bauwerke. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.1.4 Ausbildung von Baugruben. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.1.5 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaues von bauseitigen Gerüsten. Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Anzahl/Menge, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung (Werkstoffgüte) herzustellender Bauteile. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.2 Bauteilfertigung/Ausführung nach Ausführungsplan oder nach örtlichem Aufmaß. Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU 0.2.3 Art der Vorbehandlung des Untergrundes (z. B. Reinigen, Hochdruckreinigen, Aufrauen, Abschlagen von Altuntergründen, Verfestigen des Untergrundes). Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.4 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (z. B. mit Ankerplatte, Stoßlasche, Gabelhülse, Trennstreifen). Keine 0.2.5 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Lagern, Stützenfüßen, Gelenken, Stößen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.6 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.7 Zulässige Fugenpressungen an Lagern und Stützenfüßen; Verlauf und Ausmaß von Setzungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.8 Anzahl, Art, Lage, Maße von herzustellenden oder zu schließenden Aussparungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.9 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Installations- und Einbauteilen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.10 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit und elektrische Leitfähigkeit, akustische sowie licht- und lüftungstechnische Anforderungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.11 Erhöhte Anforderungen an Ebenheit und Maßtoleranzen nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau — Bauwerke", z. B. zu Fassaden, Anlageteilen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.12 Ausgleichen von größeren Unebenheiten und Maßabweichungen des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig, z. B. bei Auflager- und Anschlusspunkten. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.13 Besondere Einschränkungen der Formänderungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.14 Wahl oder Ausschluss bestimmter Verbindungsarten (z. B. Schweißen, Schrauben, Nieten). Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.15 Erfordernis besonderer Bearbeitung der Schweißnähte. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.16 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.17 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung. Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU 0.2.18 Anzahl, Art und Maße von Mustern/Oberflächen und Farbmustern/Musterkonstruktionen, Ort der Anbringung/des Aufbaues. Keine 0.2.19 Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen. Keine 0.2.20 Angaben für die Erstellung der Werkstattzeichnungen mit allen Bauteilen, Anschlüssen und Verbindungen, z. B. Querschnitte, Materialien, Blechdicken, Schrauben, Schweißnähte. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.21 Ausführungsunterlagen, welche vom Auftragnehmer auf der Basis der vom Auftraggeber übergebenen Ausführungsunterlagen erstellt werden (Herstellungsunterlagen), z. B.: — Werkstattzeichnungen; ー Montageübersichten; ー Stücklisten; ーArbeitsanweisungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.22 Für welche Ausführungsunterlagen die Genehmigung des Auftraggebers erforderlich ist. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.23 Art und Umfang von Bauteil- oder Werkstoffprüfungen, die über die Anforderungen der Bauregelliste und der Liste der technischen Baubestimmungen hinausgehen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.24 Art und Umfang eventuell erforderlicher Probebelastungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.25 Weitere Prüfungen über die Festlegungen nach Abschnitt 3.1.1 hinaus. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.26 Vorgaben für den Austausch von Daten auf elektronischem Wege. Gemäß Vertragsbedingungen 0.2.27 Angaben zu Korrosionsschutzarbeiten nach ATV DIN 18364 „Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten". Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.28 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen beschrieben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Keine 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Als Nebenleistungen, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen sind, kommen insbesondere in Betracht: ー Vorhalten der Gerüste (siehe Abschnitt 4.1.1); ー Erstellen und Vorhalten von Hilfskonstruktionen (siehe Abschnitt 4.1.2); ー Dichtheitsprüfungen (siehe Abschnitt 4.1.9).
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit von Lager- und Montageflächen, Hauptwindrichtung sowie Einschränkungen der Arbeitshöhe, getrennt nach Bauphasen. Gemäß Baustelleneinrichtungsplan 0.1.2 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaues von bauseitigen Gerüsten. Die Koordinierung der Leistungen obliegt dem AN GU 0.1.3 Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit und Tragfähigkeit der Transportwege. Einschränkungen durch die Gebäudegeometrie, Öffnungsmaße. Montageöffnungen, Absetzbühnen oder andere Baubehelfe. Aufstellflächen für Hebe- und Zugangstechnik. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Art, Beschaffenheit, Gestaltung und Belastbarkeit der Bauwerksteile, an oder in welche die Bauteile eingebaut werden sollen, z. B. bei Türen und Fenstern innerer oder äußerer Anschlag, glatte Leibung, Art des Sturzes, Putz. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.2 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und von Anschlüssen an angrenzende Bauwerke oder Bauteile. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.3 Anzahl, Art, Lage und Maße von Aussparungen für Befestigungsanker, Art der Befestigung, z. B. Schweißen, Bolzen, Dübel. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.5 Besondere Beanspruchungen, z. B. erhöhte Windlasten, Temperaturen, Bewegungen und Schwingungen des Bauwerks oder einzelner Bauwerksteilen, starker Verkehr und andere dynamische Belastungen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.6 Besondere Anforderungen bei höheren Windlastklassen als Klasse 2 für Tore in Gebäudefassaden. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.7 Art und Umfang von Sicherheitseinrichtungen, z. B. bei kraftbetätigten Toren und kraftbetätigten Türen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.8 Art, Maße und Form der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder Torsegmente sowie Art der Umlenkung bei Sektionaltoren. Keine 0.2.9 Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren, Maße des Rollraumes. Keine 0.2.10 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung der Abdichtung von Fugen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.11 Anforderungen an Wärmedämmung, Schalldämmung, Entdröhnung, Luftdurchlässigkeit, Brandschutz, Strahlenschutz, Einbruch- und Durchschusshemmung, Feuchteschutz und dergleichen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.12 Erstellen und Liefern von Prüfelementen einschließlich der erforderlichen Prüfungen, z. B. hinsichtlich eines erhöhten Schallschutzes. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.13 Anforderungen an die Barrierefreiheit, z. B. Bedienkräfte bei Fenstern und Türen, Schwellenausbildung. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.14 Lage der glatten Seiten einwandiger Türen und Tore. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.15 Flügelart, Öffnungsrichtung, Öffnungsbegrenzung und Bedienkräfte von Fenstern und Türen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.16 Anforderungen an die Ausführung von Schwellen an Türen und Fenstertüren. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.17 Bauform, Profilierung und Bodeneinstand von Zargen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.18 Erstellen und Liefern von Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und statischen Berechnungen durch den Auftragnehmer. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.19 Art und Dicke des Glases. Art der Verglasung, z. B. Dichtstoff, Dichtprofile, Falzleisten innen oder außen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.20 Anzahl, Art, Stoff und Form der Beschläge. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.21 Belastbarkeit feststehender Sonnenschutzeinrichtungen, z. B. Widerstand gegen Windlast. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.22 Besondere Anforderungen an Kunststoffe, z. B. UV-Beständigkeit. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.23 Art und Umfang des Korrosionsschutzes und der Vorbehandlung von Aluminiumbauteilen, z. B. Voranodisation. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.24 Art und Zeitpunkt der Oberflächenbehandlung. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.25 Besondere Schutzmaßnahmen bei endbehandelten Oberflächen z. B. durch Holzverkleidungen, nochmaliges Aus- und Einbauen von Fenster- und Türflügeln. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.26 Angaben zu rutschhemmenden Eigenschaften von begehbaren Bauteilen. Gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.27 Zeitpunkt der Montage von Beschlägen und Falzdichtungen. Die Koordinierung der LEistungen obliegt dem AN GU 0.2.28 Art und Anzahl der geforderten Muster. Keine 0.2.29 Grenzmuster für Farbe und Glanz bei endbehandelten Oberflächen. Keine 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen beschrieben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 3.4.3, wenn die Scheiben bei Schaukästen und Vitrinen nicht hinterlüftet sein sollen, Abschnitt 3.7.1, wenn die Blechdicke von Zargen weniger als 1,5 mm betragen soll, Abschnitt 3.8.2, wenn die Blechdicke von Türblättern bei einwandiger Ausführung weniger als 2 mm und bei doppelwandiger Ausführung ohne Füllstoff weniger als 1,5 mm betragen soll. -Keine 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
09.01 Treppengeländer/Absturzsicherungen ÜH1
09.01
Treppengeländer/Absturzsicherungen ÜH1
09.02 Treppengeländer/Absturzsicherungen ÜH2
09.02
Treppengeländer/Absturzsicherungen ÜH2
09.03 Stahltüren und -klappen ÜH1
09.03
Stahltüren und -klappen ÜH1
09.04 Stahltüren und -klappen ÜH2
09.04
Stahltüren und -klappen ÜH2
09.05 Sonstige Stahlbauarbeiten ÜH1
09.05
Sonstige Stahlbauarbeiten ÜH1