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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) allgemein
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
für Bauleistungen nach DIN 18299
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
ALLE Kernbohrungen sind grundsätzlich mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, werden durch den NU angezeichnet und eigenständig auf seine Kosten gebohrt.
Die statische Freigabe muss im Vorfeld mit dem AG abgestimmt werden.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich).
3 Parken auf der Baustelle
Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind in nur Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des Halters entfernt.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemeim
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke, Windstärke > 6 Beaufort, 24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagement
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) allgemein
Baubeschreibung HLS ATV nach DIN 18299 - Allgemeine Regelungen
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bauvorhaben: Neubau eines unterkellerten 6-geschossigen Wohnhauses mit 35 Wohneinheiten.
Straße: Stammesstraße 73
PLZ / Ort: 30459 Hannover
Bauherr: Klaus Güse
Straße: Schlägerstraße 21
PLZ / Ort: 30171 Hannover
Architekt: htm.a Hartmann Architektur GmbH
Straße: Walter-Gieseking-Str. 14
PLZ / Ort: 30159 Hannover
Ausführungszeiten12 Monate
Ausführungsbeginn: KW 43 2025
Ausführungsende: KW 46 2026
Baubeschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer VI-geschossigen Wohnanlage mit 35 Wohneinheiten. Konzipiert ist ein Baukörper, welcher die städtebauliche Figur aufnimmt und weiterführt und das bestehende Ensemble vervollständigt.
Das Gebäude soll im energetischen BEG-Effizienzhaus-40-Plus-Standard errichtet werden. Erschlossen wird das Gebäude über ein innenliegendes
Treppenhaus samt Aufzugsanlage. Das Untergeschoss wird als Weiße Wanne in WU-Beton ausgeführt. In diesem befinden sich Technikräume sowie
Mieterkeller und ein Abstellraum für Fahrräder. In den 6 oberirdischen Geschossen (EG bis 5. OG) befinden sich 35 Wohneinheiten.
Sanitär
Schmutzwasser
Das oberhalb der Rückstauebene anfallende Schmutzwasser wird über Fall- und Sammelleitungen in das KG geführt und mit natürlichem Gefälle unterhalb der Kellerdecke nach außen hin in Richtung des Übergabeschachtes als
Grundleitung geführt. Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt
(Technikzentralen) wird mittels Klein-Hebeanlagen über die Rückstauebene gepumpt, dort in die v. g. Sammelleitungen geführt und danach mit freiem Gefälle nach außen hin entwässert.
Die Entwässerung des Gebäudes findet im Trennsystem statt.
Die Entlüftung der Schmutzwasserleitung erfolgt über Dach. Fallleitungen werden mit vollem Querschnitt übers Dach entlüftet oder als Sammel- bzw. Umlüftungen in der entsprechenden Dimension entlüftet. Reinigungsöffnungen sind vorzusehen als Reinigungs- und Rohrendverschlüsse in Sammelleitungen, unmittelbar beim
Übergang der Fallleitung in liegende Leitungen oder als Rohrendverschlüsse am Übergang von einer lotrechten Leitung in eine Sammelleitung, in Grund- und
Sammelleitungen mind. alle 20 m, in Grundleitungen ohne Richtungsänderungen mit Nennweiten <= DN 150 mind. alle 40 m, bei Nennweiten >= DN 200 alle 60 m, bei Richtungsänderungen von Grundleitungen > 30 ° zusätzlich möglichst nahe der Richtungsänderung, vor Einmündung in die Grundleitung.
Rohrmaterial
SW Fall- und Sammelleitungen: Schallgedämmtes Kunststoffrohr
Objektanschluss: HT-Rohr mit Schalldämmschlauch aus Polyethylen mit widerstandsfähiger Schutzfolie.
Alternativ schallgedämmtes Kunststoffrohr wie vor.
Trinkwasser
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt aus dem Netz der Wasserversorgungsunternehmen über einen neu zu erstellenden Hausanschluss.
Vom HAR erfolgt die Trinkwasserverteilung unter der Decke des KG zu den einzelnen Steigeschächten (Material Verteil- und Steigleitungen: Edelstahl) und dann innerhalb der Vorwände zu den einzelnen Abnehmern hin (Material: Metallverbundrohr). Die Warmwasserversorgung erfolgt über Wohnungsstationen
in den einzelnen Wohnungen.
Zur Vermeidung von Tauwasserbildung bzw. zum Schutz vor unzulässiger Erwärmung werden Kaltwasserleitungen mit nichtbrennbarer alukaschierter Mineralwolle mit 100%-iger Dämmstärke isoliert. In Vorwänden verlegte Rohrleitungen werden mit Schutzschläuchen ummantelt. In Schächten erfolgt die
Isolierung mit alukaschierter Mineralwolle. Die Wärmedämmung der Verteilleitungen im Keller erhalten zum Schutz vor Beschädigungen einen Mantel aus PVC / Kunststofffolie.
Eine wohnungsweise Absperrung ist mittels Ventilgriffeinheit an den Wohnungsstationen möglich. Die Messkapselunterteile in den Wohnungsstationen
nehmen die Messkapseln auf, die durch ein von dem Bauherren beauftragtes Messdienstunternehmen geliefert und montiert werden. Zusätzlich werden die Steigeleitungen im KG kurz vor dem Eintritt in den Steigeschacht mit Absperrventilen versehen, um somit ein strangweises Absperren von Wasserleitungen zu ermöglichen.
In dem HAR ist ein Ausgußbecken vozusehen.
Sämtliche Rohrbefestigungen erhalten Schalldämmeinlagen, die einen ausreichenden Schallschutz entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" gewährleisten.
Rohrmaterial
Versorgungsleitungen im Keller und in Schächten: Edelstahlrohr
Anbindeleitungen: Metallverbundrohr, ggf. Edelstahlrohr
Heizung
Die Versorgung mit Wärme erfolgt über Wärmepumpen in Kakadenschaltung, die auf dem Dach des 5.OG aufgestellt werden. Von dort führen auf dem Dach verlegte und entsprechend mit Blechmantel und Dämmung versehene Rohrleitungen über einenSchacht ins KG zum Technikraum. Die Verteilung der Wärme erfolgt von dort aus mittels Zweirohrnetz im Untergeschoss bis zu den einzelnen Steigsträngen zu den Wohnungsstationen mit hintergeschalteter Fussbodenheizung und Handtuchheizkörpern in den Bädern.
Sämtliche Rohrbefestigungen erhalten Schalldämmeinlagen,
die einen ausreichenden Schallschutz entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" gewährleisten.
Im Vor- und Rücklauf sind Strangregulierarmaturen zur Absperrung und für den hydraulischen Abgleich vorgesehen. Die Rohrleitungsverlegung erfolgt in den
Heizungszentralen, im Keller sowie in den Schächten in nichtrostendem Chromstahl (Werkstoff-Nr. 1.4520). Die Rohrleitungsverlegung in den Etagen bis zu den Heizkörpern im Bad hin ist in Metallverbundrohr vorgesehen.
Lüftung
Die Belüftung der Wohnungen erfolgt über Wohnungslüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Dabei werden Bäder und Kochbereiche als Ablufträume und Wohnund Schlafräume als Zulufträume deklariert.
Die Bauzeiten für die rohbaurelevante Lüftungsinstallation über den Filigrandeckenplatten richten sich nach den Betonierungsterminen der
jeweiligen Geschossdecken (EG - 5.OG). Diese Arbeiten laufen vor den normalen TGA-Ausführungsfristen!
Lüftungsanlagen müssen in ihrer Ausführung die erforderlichen Eigenschaften für die Kennzeichnung E (Energieeffizienz) und H (Hygiene, bei Zuluftanlagen)
sowie die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 1946-6 erfüllen.
Alle Anlagenkomponenten von Zuluftanlagen (außer Durchlässe bzw. Tellerventile) in einer Lüftungsanlage müssen ein Hygienezertifikat nach VDI 6022 besitzen.
Dies wird auf Verlangen vom Auftragnehmer (AN) zur Verfügung gestellt.
Die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) muss beachtet werden.
Kellerlüftung
Kellerräume sind mit einer Ventilatorlüftung inkl. Taupunkt-Lüftungssteuerung auszustatten. Vorgesehen sind Rohreinschubventilatoren.
Rohrmaterial
Lüftungsrohre: Stahlblech verzinkt mit Lippendichtung, Ausnahme: Rohrverlegung in den Geschossdecken als Kunststoff-Flexrohr aus PE-HD.
Zum Erreichen der Baustelle stehen befestigte Zufahrtswege zur Verfügung
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere oder klimatische oder betriebliche Bedingungen - Hauptwindrichtung: West / Süd-West
- max. Schalldruckbelastung: VDI-Richtlinie 2058 und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) dürfen nicht überschritten werden
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Wohngebäude mit Keller, EG, 5 xOG als Vollgeschosse Angabe Decken aller Geschosse: Stahlbeton, Deckenstärke KG 40cm, EG 20cm, OGs 20cm
Angabe Dach: Flachdach, Material: WU-Beton, und Ziegeldach.
Ausbildung Kellergeschoss: WU-Beton gegen drückendes Wasser, gasdicht
Die Bebauung befindet sich in einem reinem Wohngebiet:
Die nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten. Soweit nicht bekannt gelten
die Anforderungen nach TA-Lärm / VDI 2058 wie folgt: 6-22 Uhr / 22 - 6 Uhr
reinem Wohngebiet: bis 50 dB(A) / bis 35 dB(A)
Art und Umfang der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100-540
Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-54: Auswahl
und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen und Schutzleiter.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen
-sind den Grundrissen zu entnehmen!
Montage, Montagehilfsmittel, Ausführung:
Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, daß sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können. Sie sind so anzuordnen, daß die Bedienung und Wartung in einfacher Art und Weise ordnungsgemäß vorgenommen
werden kann.
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom
werden vom Auftraggeber an zentraler Stelle auf der
Baustelle bereit gestellt
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Leitungen,
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen
oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus
Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über
diesen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Auf der Baustelle werden gleichzeitig mit der Erstellung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen andere Arbeiten des technischen
und nichttechnischen Ausbaus und des Rohbaus durchgeführt. Gegen Verschmutzung und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom AN der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen usw.).
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt.
Übliche Unterbrechungen nach Baufortschritt im Rahmen der Gewerkeabhängigkeiten sind anzunehmen und einzukalkulieren.
Fertiginstallationen und Inbetriebnahmearbeiten müssen nach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug des Gebäudes, durchgeführt werden.
Restarbeiten geringen Umfangs nach Fertigstellung,
0.2.6 Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistung sind.
Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste, Scherenbühnen und Hebezeuge im erforderlichen Umfang und in der nach den UVV- Vorschriften erforderlichen Ausführung für die
Zeit seiner Ausführung vorzuhalten und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung für
Montagegerüste, Hilfskonstruktionen und Insgemeinkosten erfolgt nicht.
Die zu kalkulierende Montagehöhe ist den Hinweisen zur Baustelle, der Anlagenbeschreibung bzw. den
Höhenangaben der Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
0.2.12 Art und Umfang der verlangten Gütenachweise
Anforderungen aus Zertifizierungen Befestigungen von Lüftungskanälen und Rohren nur mit zugelassenen Metalldübeln. Wand- und Deckendurchführungen sind gemäß DIN 4109 und LAR neuster Fassung auszuführen
0.2.20 Wartung der Anlage während der Gewährleistungszeit
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten sowie den
Revisionsunterlagen hinzuzufügen.
Baubeschreibung HLS
ATV nach DIN 18381 HLS ATV nach DIN 18381 - Gas-, Wasser- u.Entwässerungsanlagen
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 bis 0.1.6 siehe ATV DIN 18299 0.1.1 bis 0.1.3
0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.2.6 bis 0.2.8
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Umfang der vom Auftragnehmer vorzunehmenden Installation der anlagentinternen elektrischen Leitungen einschließlich Auflegen auf die Klemmen.
Angaben zu den erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten
für die MSR- Funktionen sind dem für die Elektroinstallation beauftragtem NU sowie der Fachbauleitung des GU in Form von Kabellisten und Angaben zum Einbauort (Schema + Lageskizze) rechtzeitig zu übergeben. Die Übergabe hat eine
Woche nach Auftragserteilung unaufgefordert zu
erfolgen, soweit im Verhandlungsprotokoll kein anderer Zeitpunkt definiert wird.
0.2.2 Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen, z.B. Behälterprüfungen nach Druckbehälterverordnung (Druckbeh V), Anlagen
radioaktive Abwässer. Für alle relevanten Anlagen, bzw. Anlagenteile sind die
der zuständigen Genehmigungsbehhörde oder Sachverständigen geforderten Prüf- bzw. Abnahmebescheinigungen vorzulegen.
0.2.3 Zerstörungsfreie Prüfungen bei Hochdruckleitungen und schwer zugänglichen Leitungen. Vor dem Schließen der Schlitze und der Installations-
Schächte ist die Anlage, je nach Erfordernis, im Ganzen oder in Teilabschnitten einer sachgemäßen Dichtheitsprobe zu unterziehen. Ihre Dichtheit muß durch die Bauleitung abgenommen werden und ist schriftlich zu bestätigen.
Eine besondere Vergütung für eine Dichtheitsprobe in Teilabschnitten erfolgt nicht.
0.2.4 Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkonstruktionen. Ort der Anbringung. Der Auftraggeber behält sich vor, Bauteile zu bemustern.
0.2.5 Art und Umfang von Winterbaumaßnahmen Der NU hat die eigene Leistung vor Winterschäden zu schützen
0.2.6 Besondere Anforderungen an Wand- und Deckendurchführungen
Bauteile gegen Erdreich: Gas- und Druckwasserdicht als Mindestanforderung.
Um die Anforderungen der DIN 4109 einzuhalten, sind alle Wand- und Deckendurchführungen mit Schutzrohren auszuführen. Der Ringspalt zwischen Schutzrohr und Medienrohr ist mind. 30 mm stark mit nicht brennbarem
Material auszustopfen. Die Kosten für diese Mindestanforderung sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.7 Anforderungen an den Brand- Schall-, Wärme-,
Feuchte und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit
der Gebäudehülle. Art und Umfang erforderlicher
Maßnahmen Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR
sowie der Hinweise zur VOB C DIN 18421.
Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung
eine Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der
in der ENEV, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie
einzeln gedämmt werden können.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzklappen bzw. Brandschutzeinrichtungen mit
Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem GU
die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide
zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung
entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die
Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
0.2.8 Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu verlegenden Leitungen.
sind vor der Estrichverlegung auf Beschädigungen zu prüfen
0.2.11 Ergebnisse der Wasseranalyse zur Beurteilung des korrosionschemischen Verhaltens nach DIN 50930-6 "Korrosion der Metalle - Korrosion metallischer
Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wasser". Die ausgeschrieben Materialien sind vor Einsatz auf den PH-Wert und wasserchemische Eigenschaften zu prüfen.
0.2.12 Art, Abmessung, Umfang und Ausbildung der
Wärmedämmung und Dämmung gegen Tauwasserbildung.
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421.
Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine
Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der
in der ENEV, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie
einzeln gedämmt werden können.
0.2.14 Zeitpunkte der - gegebenenfalls stufenweisen-
Inbetriebnahmen
Ggf. stufenweise Inbetriebnahme, genaue Termine werden
im Bauzeitenplan bekannt gegeben.
0.2.16 Vorgaben zur Aufschaltung auf die Gebäudeautomation.
Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen.
Der Auftragnehmer ist zur Mitarbeit bei der Terminkoordination
mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten
Gewerken verpflichtet. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die von Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen sind
rechtzeitig einzureichen.
0.2.17 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen.
Die Registereinteilung der Rev.- Unterlagen hat gemäß Vorgabe des AG zu erfolgen. Aufbau gemäß VDMA Einheitsblatt.
Die Revisionsunterlagen sind rechtzeitig vor der
Abnahme zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
In den Revisionszeichnungen sind in übersichtlicher
Darstellung von allen verbleibenden Einbauten bzw.
Änderungen anzufertigen. Sie tragen die Bezeichnungen
'Revisionszeichnung' und erhalten die schriftliche
Bestätigung der Übereinstimmung mit der örtlichen Bauausführung.
Die gemäß Prüfbemerkungen überarbeiteten Unterlagen
sind dem AG im Rahmen der Abnahme in vertraglicher Anzahl zu übergeben
Ohne geprüfte Unterlagen kann keine Endabnahme erfolgen.
0.2.18 Art, Verfahren und Umfang vorzunehmender Druck-
und Dichtheitsprüfungen für Rohrleitungen sowie
Einzelheiten über auszubauende und wiedereinzubauende
sowie abzudichtende Bauteile zu Apparate.
0.2.19 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen der Trinkwasserinstallation gemäß
DIN EN 806-4:2010-06, Abschnitt 6.2, insbesondere
- ca. 400 m Kellerverteilleitungen bis DN 40,
- Anzahl der Steigleitungen 18 (Kalt/Warm/Zirkulation)
- Nenndurchmesser der Steigleitungen: DN 12 - DN 25
- Anzahl der Geschosse 4 Vollgeschosse
- Anzahl der Entnahmestellen, siehe
Leistungsverzeichnis
- Art der Entnahmestellen (Aufputz-,
Unterputz-Armaturen,
Unterputz-Spülkästen und dergleichen, siehe
Leistungsverzeichnis
Es ist mit einem Wasser/ Luft-Gemisch zu spülen.
Je nach Anlagengröße und Leitungsführung ist
abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je
Spülabschnitt sollte 100 m nicht überschreiten.
Das Spülen der Leitungen ist in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
0.2.20 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen von Entwässerungsleitungen oder Teilen
davon nach Abschnitt 4.2.20 insbesondere
-Länge (m) und Nennweite (DN) der zu
spülenden Leitungen, -/-
- Möglichkeiten der Ableitung des Spülwassers -/-
Spülen von Entwässerungsleitungen der im LV
beschriebene Rohrmaterialien gem. gültigen DIN- Normen.
Das Spülen muss so früh wie möglich nach Verlegung der
Leitungen und im Anschluss an die Druckprüfung erfolgen.
Kalt- und Warmwasserleitungen sind getrennt mit einem
Luft-Wasser-Gemisch intermittierend unter Druck zu spülen.
Das für die Spülung verwendete Trinkwasser muss
gefiltert sein. Je nach Anlagengröße und Leitungsführung ist abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je Spülabschnitt soll 100 m nicht überschreiten. Dabei sollte die Spülrichtung
von unten nach oben und die Spülfolge strangweise vom
nächstgelegenen zum entferntesten Strang eingehalten
werden. Jeder Strang wird stockwerkweise von unten
nach oben gespült. Die Spüldauer richtet sich nach der
Leitungslänge und soll je laufenden Meter 15 Sek. nicht
unterschreiten. Das Spülen der Leitungen ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet.
0.2.22 Angebot eines Wartungsvertrages.
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten.
Mindestumfang Leistungsprogramm gemäß VDMA
0.2.23 Art und Umfang der dem Auftragnehmer für die
Beurteilung und Ausführung der Anlage zu liefernden
Planungsunterlagen und Berechnungen.
Dem AN wird nach Auftragserteilung eine
Ausführungsplanung in Form von Grundrissen, Schnitten
und Schemata, sowie Berechnungen übergeben.
Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne
durch den AN:
Diese müssen das Projekt kennzeichnen und sind zu
nummerieren. Sie müssen den vereinbarten
Verteilerschlüssel aufweisen. Geänderte Unterlagen sind
durch einen Index zu kennzeichnen.
Bei Planänderungen ist die Plannummer beizubehalten. In
den Montagezeichnungen sind alle Bauteile maßstäblich
dazustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen.
Die Unterlagen sind vorzulegen, so dass vor Beginn der
Ausführung eine Überprüfung und Genehmigung durch
Auftraggeber bzw. seine Beauftragten möglich ist. Die
Prüfbemerkungen hat der Auftragnehmer bei der
Erstellung seiner endgültigen Montageunterlagen zu
berücksichtigen
Bauteile wie benötigte Fundamente und Revisionstüren,
die durch andere Gewerke hergestellt werden, sind
rechtzeitig in erforderlichen Größe, Ausführung und
Lage anzugeben
0.2.25 Möglichkeiten zur Aufnahme von Kräften
wandhängender Bauteile und Apparate, z. B. in
Trockenbauwände.
Statische Nachweise der Abhangkonstruktionen und
Befestigungen durch den NU. Gewichte und Abmessungen
zur statisch Bestimmung der Bauwerke sind vom NU 2-fach
zur Verfügung zu stellen.
0.2.27 Art und Umfang der Kennzeichnung von
Rohrleitungen
Die Rohrleitungen erhalten Kennzeichnungen
und Bezeichnungsschilder im erforderlichen Umfang.
Sie erhalten Richtungspfeile alle 5m.
Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der
Text der Bezeichnungsschilder ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
0.2.30 Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder nach
örtlichem Aufmaß.
im Verantwortungsbereich des NU,
in der Regel nach örtlichem Aufmaß
0.2.31 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des
Untergrundes.
siehe ATV DIN 18299 0.1.3
0.2.32 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von
Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen,
z. B. luftdichte Anschlüsse
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
und für den meßtechnischen Nachweis der Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorrichtungen
(Meßtaschen, Tauchhülsen, Paßstücke) für den Anschluß von Meßgeräten einzubauen.
0.2.38 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung.
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18381 HLS
ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 bis 0.1.6 siehe ATV DIN 18299 0.1.1 bis 0.1.3
0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.2.6 bis 0.2.8
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Art und Stoffe der zu dämmenden Objekte
Die Heizungs- und Warmwasserleitungen sind zu 100% mit
alukaschierter Mineralfaser-Dämmschale zu dämmen.
Die Trinkwasserleitung kalt sind zu 100% mit
alukaschierter Mineralfaser-Dämmschale zu dämmen. In Vorwänden und im Fußbodenaufbau 4 mm PE-Schläuche, im Fußbodenaufbau neben warmgehenden Leitungen 13 mm PE-Schläuche.
Armaturen erhalten Dämmkappen.
Auf dem Dach sind die Leitungen zusätzlich zur Dämmung
mit einem Blechmantel zu versehen. Schrauben und Stöße
sind dauerelastisch abzudichten.
0.2.2 Dämmstoffe
Dämmstoffe aus Mineralfasermatten dürfen nur in der
Baustoffklasse A 1 und A 2 nach DIN 4102 mit einer
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mk bzw. 0,040 W/mk bei
einer Mitteltemperatur von 10°C nach DIN 18165
verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 132
entsprechen. Dämmstoffe aus Schäumen dürften nur in der
Baustoffklasse B 1 für Schläuche und B 2 für Platten
verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 134
entsprechen.
0.2.3 Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der
Ummantelungen und Brandschutzmaßnahme
In den einzelnen Positionen beschrieben
0.2.4 Besondere Dämmstoffeigenschaften
In den Einzelpositionen beschrieben.
Es ist hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden.
0.2.5 Anforderungen an Dämm- und Brandschutzsysteme
hinsichtlich des Brand- Schall-, Wärme-, Feuchte und
Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheit der
Gebäudehülle. Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421.
Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung
eine Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der
in der ENEV, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie
einzeln gedämmt werden können.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzklappen bzw. Brandschutzeinrichtungen mit
Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem GU
die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide
zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung
entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die
Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig erbracht.
Abdeckrosetten sichtbarer Rohrleitungsaustritte sind
mit den Einheitspreisen abgegolten.
0.2.10 Betriebsweise nach DIN 4140
Die Dämmung ist so auszuführen, dass die bei An- und
Abfahren der Anlagen auftretenden Dehnungen ohne
Deformation der Dämmung und der Ummantelung
aufgenommen werden.
Die zugrunde zu legenden Anlagenparameter sind durch
den AN vor Beginn der Arbeiten zu erfragen bzw. den
entsprechenden Unterlagen der Gewerke H/L/S zu
entnehmen.
0.2.12 Ausführungsvorschriften des Auftraggebers
DIN 18421
DIN 4140
AGI Arbeitsblätter
LÜAR
ENEV
DIN 1988
LAR
LBO
MLAR
TRVO
jeweils neuste Fassung
0.2.13 Bei Dämmungen: Anzahl, Art und Maße
Dämmung ohne Ummantelung / Zulagen
Art, Anzahl und Abmessungen von Bogen, Knicken,
Übergangsstücken, Stutzen und Formstücken an Kanälen,
bei Dämmung aus Hartschaum
Dämmung mit Ummantelung aus PVC
Zulagen:
Art, Anzahl und Abmessungen von Bögen, Knicken,
Übergangsstücken, Hosenstücken, Endstellen, Stutzen,
Ausschnitten bei Dämmungen mit Ummantelung aus Blech
auch von Stirnseiten, Konussen, konischen Bögen,
Passstücken, Tragekonstruktionen, Abflachungen,
Blenden, Einsätzen, Regenabweisern, Übergangsstücken sowie Konussen und Formstücken an Kanälen sind
einzukalkulieren
0.2.14 Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und
Maße der zu schützenden Bauteile, der zu schließenden
Ausparungen sowie der Einbauteile, Abhängungen und
Sonderkonstruktionen.
siehe Leistungsverzeichnis bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von
Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen.
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.17 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung.
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18421 - Dämmarbeiten
01 Heizungsarbeiten
01
Heizungsarbeiten
01.01 Wärmeerzeugung
01.01
Wärmeerzeugung
01.02 Warmwasserbereitung und FBH-Verteiler
01.02
Warmwasserbereitung und FBH-Verteiler
01.03 Druckhaltung und Zubehör
01.03
Druckhaltung und Zubehör
01.04 Rohrleitungen und Zubehör
01.04
Rohrleitungen und Zubehör
01.05 Fussbodenheizung und Zubehör
01.05
Fussbodenheizung und Zubehör
01.06 Heizflächen und Zubehör
01.06
Heizflächen und Zubehör
01.07 Pumpen, Armaturen und Zubehör
01.07
Pumpen, Armaturen und Zubehör
01.08 Brandschutz
01.08
Brandschutz
01.09 Wärmedämmung und Zubehör
01.09
Wärmedämmung und Zubehör
02 Sanitärarbeiten
02
Sanitärarbeiten
02.01 Schmutzwasserleitungen mit Zubehör
02.01
Schmutzwasserleitungen mit Zubehör
02.02 Bewässerungsleitungen und Zubehör
02.02
Bewässerungsleitungen und Zubehör
02.03 Wärmedämmung und Zubehör
02.03
Wärmedämmung und Zubehör
02.04 Brandschutz
02.04
Brandschutz
02.05 Sanitäre Einrichtungen mit Zubehör
02.05
Sanitäre Einrichtungen mit Zubehör
02.06 Vorwandelemente
02.06
Vorwandelemente
02.07 Hebeanlagen und Zubehör
02.07
Hebeanlagen und Zubehör
02.08 Wasser-Hausanschluss
02.08
Wasser-Hausanschluss
03 Lüftungsarbeiten
03
Lüftungsarbeiten
03.01 Zentralgeräte und Zubehör
03.01
Zentralgeräte und Zubehör
03.02 Lüftungsleitungen und Auslässe
03.02
Lüftungsleitungen und Auslässe
03.03 Lüftung Kellergeschoss
03.03
Lüftung Kellergeschoss
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Baustelleneinrichtung HLS
04.01
Baustelleneinrichtung HLS
04.02 Kernbohrungen
04.02
Kernbohrungen
04.03 Stunden, Revision und Wartung
04.03
Stunden, Revision und Wartung
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