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OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung
1.1 Städtebaulicher Rahmen / Erschließung
Das Plangebiet — heutige Situation und Umfeld
Das Plangebiet liegt an der Ecke Marienplatz / Am Abdinghof / Rathausplatz. Im Norden schließt es an das Gelände der Abdinghofkirche an, im Osten an die Lutherschule Paderborn. Südlich befinden sich das Rathaus und die zentrale Handelslage der Westernstraße. Nordwestlich erstreckt sich das Paderquellgebiet; in direkter Umgebung liegen außerdem das Theater und der Paderborner Dom.
Begrenzt wird das Plangebiet durch den Marienplatz, die Straße Am Abdinghof und den Vorplatz Am Abdinghof, die im Zuge der Neuplanung gemeinsam betrachtet werden. Der Franz-Stock-Platz nimmt als Gartendenkmal und durch seine baulich integrierte Lage zur Gutenbergstraße eine Sonderstellung in der Umgestaltung ein.
Das Gelände weist einen markanten Höhenunterschied auf: Der Rathausplatz liegt mit rund 5,60 m (annähernd zwei Geschosse) oberhalb des Abdinghofs. Dieses Gefälle wird in der Planung berücksichtigt und prägt die innere Gebäudestruktur.
1.2 Städtebauliches Konzept
Der Entwurf des neuen Stadthauses gliedert das Bauvolumen entsprechend der historisch gewachsenen Parzellenstruktur in riegelartige Bauteile, die sich in die Tiefe des Grundstücks entwickeln und in Höhe sowie Baufluchten gestaffelt sind. Zu den benachbarten drei- bzw. viergeschossigen Gebäuden am Marienplatz und Am Abdinghof nehmen sie die vorhandenen Höhenverhältnisse auf. An zentralen Punkten — am Marienplatz (bis zu sieben Geschosse) und am Abdinghofvorplatz (auskragendes Bauteil) — markieren sie die öffentlichen Haupteingänge zum Stadthaus.
Der Entwurf für das Heisingsche Haus orientiert sich an den unter Denkmalschutz stehenden historischen Kellergewölben und der erhaltenen historischen Fassade. Die oberirdischen Geschosse werden als zeitgemäße Interpretation der historischen Bautypologie eines Längsdielenhauses entwickelt.
Das denkmalgeschützte Gebäude Marienplatz 2a bleibt in seiner bestehenden städtebaulichen Figur weitgehend erhalten.
1.3 Allgemeine Erschließung (NACH FERTIGSTELLUNG)
Die öffentliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Marienstraße; dies umfasst die Erreichbarkeit mit Pkw und Lkw (u. a. Müllfahrzeuge). Die geplante Eingangssituation des Stadthauses am Marienplatz gewährleistet eine gute Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht das Bündeln mehrerer Wege bei Besuchen der Innenstadt. Weitere öffentliche Zugänge zum Neubau sind am Abdinghofplatz (Bibliothek), im Heisingschen Haus (Tourist-Information) und in Marienplatz 2a (BOSS-Wache) vorgesehen. Der Personaleingang liegt im Innenhof (Wirtschaftshof) auf der Abdinghofseite. Ein öffentliches Fahrradparkhaus ist von der Ecke Marienplatz / Abdinghofstraße erreichbar.
Alle Eingänge des Hauses sind barrierefrei zugänglich.
Die grundlegende öffentliche Erschließung des Plangebiets mit technischer Infrastruktur (Kanalisation, Leitungen etc.) ist gesichert. Für die erforderliche Modernisierung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird mit allen Versorgern ein abgestimmtes Gesamtkonzept erarbeitet.
Die technische Versorgung der Neuplanung erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale; ergänzt durch passivhaustaugliche Komponenten und eine großflächige Photovoltaikanlage am Neubau wird so ein klimaneutraler Gebäudebetrieb angestrebt.
Der Stadthausneubau soll mindestens den Standard DGNB Gold erreichen.
1.4 Baudenkmäler
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Bau- und Bodendenkmäler der Denkmalliste der Stadt Paderborn eingetragen:
Heisingsches Haus (A108), Marienplatz 2: Giebelfassade, Traufenwände und Kellergewölbe sind zu erhalten.
Wohn- und Geschäftshaus (A109), Marienplatz 2a.
Franz-Stock-Platz einschließlich Treppenanlage am Abdinghof und Gutenbergstraße sowie Grün- und Pflanzbeete (A369). Die städtischen Gebäude Marienplatz 2 und 2a bleiben erhalten und sind in die Planung integriert.
1.5 Aktuelle Bauzustand / Baugrube
Der aktuelle Bauzustand ist in Echtzeit über zwei öffentlich zugängliche Webcams abrufbar: https://baucam332.panocloud.webcam
2. Neubau
2.1 Innere Struktur des Neubaus
Die riegelartige Gebäudestruktur des städtebaulichen Konzepts setzt sich im Inneren des Stadthauses fort. Sieben flexibel nutzbare Geschossebenen ordnen sich in einem regelmäßigen Fassaden- und Ausbauraster um ein natürlich belichtetes, fünfgeschossiges Atrium als räumliches Zentrum.
Die vertikale Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser — davon eines als inneres Sicherheitstreppenhaus — sowie über die zugehörigen Aufzüge und eine zum Atrium geöffnete Treppenanlage. Sämtliche Bereiche des Hauses sind barrierefrei erreichbar.
2.2 Funktionen
Das Stadthaus nimmt innerhalb der Verwaltung der Stadt Paderborn eine zentrale Rolle ein und bündelt an einem Standort ein breites Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Neben klassischen Dienstleistungen (Einwohneramt, Standesamt, Ordnungsamt, Wohnungsamt) und Beratungsstellen (z. B. Familien-Service-Center) sind im Haus weitere öffentliche Angebote vorgesehen: Stadtbibliothek (Bereiche Kinder, Sport, Gesundheit), eine Multifunktionsfläche für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement sowie ein Café mit Außenbestuhlung.
Die Funktionen gliedern sich grundsätzlich in öffentlich zugängliche und interne Bereiche. Die öffentlich zugänglichen Angebote erstrecken sich von den beiden offen und transparent gestalteten Erdgeschossebenen über eine markante Treppenskulptur im zentralen Atrium bis in das dritte Obergeschoss. Der öffentliche Bereich schließt mit einer für alle Besucherinnen und Besucher zugänglichen Dachterrasse ab, die Blickbezüge zum Marienplatz und zum Paderquellgebiet bietet.
An der Schnittstelle zwischen öffentlichen und internen Bereichen stehen auf mehreren Ebenen Verfüger- bzw. Kontaktbüros zur Verfügung, die die Rahmenbedingungen für individuelle Beratung (Datenschutz, Hygiene, Sicherheit) gewährleisten.
Die internen Verwaltungsbereiche sind auf die spezifischen Arbeitsanforderungen der Abteilungen zugeschnitten und dank flexibler Grundrisse an künftige Bürokonzepte anpassbar.
In den Erdgeschossen der Baudenkmäler Heisingsches Haus und Marienplatz 2a befinden sich die Tourist-Information bzw. die BOSS-Wache. Im 1. Obergeschoss des Heisingschen Hauses liegt das Backoffice der Tourist-Information auf einer zur Erdgeschossfläche geöffneten Galerie; die übrigen Obergeschosse sind internen Verwaltungsabteilungen zugeordnet.
2.3 Fassadengestaltung
Das äußere Erscheinungsbild des Neubaus ist durch einen hohen Öffnungsanteil geprägt, der dem Gebäude einen einladenden, bürgerhausgerechten Charakter verleiht. Die Fassaden in den Zugangsebenen sind bodentief ausgeführt und schaffen einen fließenden, schwellenlosen Übergang zwischen Innenraum und Außenbereich, was den öffentlichen Charakter des Gebäudes betont.
Die Fenster der oberen Geschosse sind mittig geteilt und nehmen formal die überwiegend stehenden Fensterformate der Nachbarbebauung auf. Die Fensterelemente folgen einem Achsraster von 1,42 m; dieses Raster ermöglicht variable Wandanschlüsse und eine flexible Raumaufteilung der Bürogeschosse. Nutzerlüftung erfolgt über Dreh-Kipp-Beschläge. Als Absturzsicherung sind außen horizontal angeordnete Stäbe vorgesehen, in gleicher Materialität und Oberflächenbehandlung wie die Fensterprofile.
Opake Brüstungselemente werden mit bronzefarben eloxierten Aluminiumblechen verkleidet; die großflächigen Verglasungen bestehen aus Wärme- und Sonnenschutzglas. Die Außenwandbekleidung ist als vorgehängte Fassade aus hellem, gesäuertem Beton geplant, deren Farbton sich an den markanten Sakralbauten der Umgebung orientiert. Die Materialpalette ist bewusst reduziert auf wenige, langlebige und wartungsfreundliche Baustoffe, die die öffentliche Bedeutung des Gebäudes im Stadtgefüge unterstreichen.
Der Sonnenschutz wird gebäudeweit durch motorisch betriebene Fallarmmarkisen und vertikale Zipscreens realisiert. Im Erdgeschoss 1 kommt aus Vandalismusschutzgründen ein
innenliegender Sonnenschutz zum Einsatz; zusätzlicher Blendschutz erfolgt über individuell einstellbare Rollos.
2.4 Baukonstruktion Neubau
2.4.1 Baugrubenherstellung und vorbereitende Maßnahmen
Die bauvorbereitenden Maßnahmen sowie die Herstellung der Baugrube wurden von der Stadt Paderborn in eigener Regie geplant und werden spätestens zu Beginn der Rohbauarbeiten umgesetzt sein.
2.4.2 Flachgründung
Die Gründung des Neubaus erfolgt mittels gebetteter Bodenplatte, ausgelegt auf die gemäß Bodengutachten zulässige Bodenpressung. Stärke der Sohlplatten gemäß statischer Berechnung. Tieferführungen sind mittels Weichfaserdämmplatten abzustellen.
Die Bodenplatte wird als Weiße Wanne ausgeführt.
Unterhalb der Sohle ist der Baugrund gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachters herzustellen/aufzubauen. Darauf wird eine ca. 10 cm starke Sauberkeitsschicht zur ordnungsgemäßen Verlegung der Bewehrung aufgebracht.
2.4.3 Abdichtungen und Bekleidungen
Unter Gelände liegende Bauteile (z. B. Unterfahrten, Pumpensümpfe) werden grundsätzlich in WU‑Bauweise ausgeführt. Ergänzend ist der Einsatz eines Frischbeton‑Verbundsystems vorgesehen, um mögliche Ausführungsunzulänglichkeiten der WU‑Konstruktion zu kompensieren, die durch Verpressen nicht dauerhaft behoben werden können.
Das Frischbeton‑Verbundsystem erhöht die Wasserdichtigkeit des Betonquerschnitts, verbessert die Rissüberbrückung und dichtet Anschlüsse sowie Durchdringungen im Frischzustand zuverlässig ab.
In diese Kategorie sind außerdem die im selben Gewerk auszuführenden Dämmmaßnahmen unterhalb der Sohle sowie an den Außenfundamenten eingeschlossen.
2.4.4 Außenwände
Tragende Außenwände
Tragende Außenwände werden im Wesentlichen in einer Stärke von 25-30 cm in Stb.- Bauweise nach statischen Erfordernissen erstellt. Hier erfolgt sowohl der Einsatz von Ortbeton, wie auch der Einsatz von Halbfertigteilen.
Es sind konstruktiv oder aus statischer Notwendigkeit auch andere Wandstärken möglich bzw. erforderlich.
Teilweise sind die Außenwände (Fassade) als tragende Balken, bzw. als wandartige Träger ausgeführt. (entsprechende Unterstützungs- und verlängerte Ausschalungszeiträume sind berücksichtigt.)
Für die Stützen und Riegel der Technikzentrale ist eine leichte Stahlkonstruktion geplant. Die Aussteifung erfolgt über Verbände bzw. in Querrichtung über Rahmensysteme.
Wandartige Träger sind so lange zu unterstützen, bis das die oberste Geschossdecke eine 28Tage Festigkeit aufweist.
Besonders der Bereich in Achse 4-6/S-W muss mittels Schwerlasttürmen über alle Geschosse abgefangen werden.
Dies gilt auch für den Bereich Achse 10-12/N-O.
Nichttragende Außenwände
Ausfachungen aus KS d 24 zwischen tragenden Bauteilen aus Beton. Außenstützen
Tragende Außenstützen werden aus Stahlbeton in Fertigteilausführung nach statischen Erfordernissen hergestellt. Die entsprechenden Expositionsklassen sind zu beachten. Die Materialität und Oberflächenqualität muss zwingend mit der später anzubringenden Fertigteilfassade übereinstimmen.
Außenwandöffnungen
Im Erdgeschoss 1 u. 2 sowie im Bereich des Lichthofs, geschosshohe Fensterfassaden als Alukonstruktion mit 2-bzw. -3-fach Isolierverglasung. Hier ist ein Einbruchschutz nach RC 2 N (gem. DIN EN 1627) vorgesehen.
Diese Widerstandsklasse bietet einen Grundschutz gegen den Einbruchsversuch mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zangen oder Keile. Sie stellt keinerlei Anforderungen an die Verglasung.
In den Obergeschossen sind diese ebenfalls geschosshoch, mit der Möglichkeit zu Fassadenwandanschlüssen alle 1,42m. Die öffenbaren Fensterflügel erhalten verdeckt liegende Dreh-/ Dreh-Kipp-Flügel mit unsichtbaren Beschlägen.
Hier sind zusätzlich, als Absturzssicherung, außen angebrachte Horizontalstäbe vorgesehen, die in der gleichen Materialität und Oberflächenbeschaffenheit wie die Fenster geplant sind.
Im Bereich der Treppenhäuser sind Fensterflügel mit integrierter RWA-Funktion vorgesehen. Weitere Automation erfordern die Überdrucköffnungen für das Sicherheitstreppenhaus. Diese werden durch Fensterflügel, die sich im unmittelbaren Raumzusammenhang zur Schleuse des jeweiligen Geschosses befinden, hergestellt.
Anschlagpunkte als Sicherung für die Fensterreinigung werden innen vorgesehen.
Die Aufteilung der Fenster und Fassadenelemente geht aus den Planunterlagen hervor.
Außentüren werden entsprechend Planeintrag als 1- und 2-flügelige Drehtüren, teilweise barrierefrei ausgeführt.
Für den Haupteingang sind zwei Windfanganlagen mit hintereinandergeschalteten automatischen Rundschiebetüren geplant.
Für den Eingang am Abdinghofplatz ist eine Windfanganlage als Pfosten-Riegel Konstruktion mit automatischen Schiebetüren kalkuliert. Das Antriebssystem ist jeweils für den Einsatz in Flucht- und Rettungswege geprüft und geeignet
Die Ausführung der Schiebetüren ist ebenfalls einbruchhemmend nach EN 1627 vorgesehen.
Automatische Toranlagen sind für den Zugang des Fahrradparkhauses und zur Sicherung des Betriebshofes eingeplant.
Anforderung an den Wärme- und Schallschutz werden entsprechend den bauphysikalischen Vorgaben umgesetzt.
Außenwandbekleidungen außen
Die Außenwände werden mit Mineralwolldämmung sowie einer hinterlüfteten Fassadenbekleidung aus Betonfertigteilen versehen. Die konkrete Materialauswahl erfolgt nach Bemusterung im weiteren Projektverlauf. Die Bekleidung wird auf einer systemkompatiblen Unterkonstruktion montiert; Dämmstärken bis 22 cm entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen vorgesehen.
Zur selben Kategorie gehört auch das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) einschließlich einer robusten Außenbekleidung, das für die Umfassungswände des Fahrradparkhauses vorgesehen ist.
Außenwandbekleidungen innen
Dazu gehören die Fensterleibungsbekleidungen und Fensterbänke aus Holzwerkstoff sowie die innenseitige Aufbereitung des sichtbar bleibenden Betons der Außenwände.
Lichtschutz
Außenliegender Sonnenschutz in Form von Fallarm- und Vertikalmarkisen mit semitransparentem Screenstoff. Die Führungsschienen werden in die vorgesetzten Fensterprofile integriert.
Die Anlagen werden an einer Unterkonstruktion aus pulverbeschichteten Profilen zwischen Oberkante Brüstung und Unterkante Fenster montiert; der Sonnenschutzkasten wird unsichtbar hinter der Bekleidung des Fensterelements angeordnet.
Ausführung gemäß Wärmeschutznachweis. Innenliegende Blendschutzanlagen sind ebenfalls in dieser Kategorie berücksichtigt.
2.4.5 Innenwände
Tragende Innenwände, z. B. flurbegleitend im Bürobereich, Treppenhauskerne und Schächte sowie Aufzugsumfassungen werden, in einer Stärke von bis zu 30 cm aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt. Wandartige Träger sind so lange zu unterstützen, bis das die oberste Geschossdecke eine 28Tage Festigkeit aufweist.
Nichttragende Wände in allen Geschossen aus KS-Mauerwerk, in Wandstärken von 11,5 – 24cm, sowie als doppelt beplankte Gipskarton- Metallständerwand mit Dämmstoffeinlage in Wandstärken von 15 – 30cm, mit malerfertiger Oberfläche. In Teilbereichen GK- Wandsysteme als akustische Vorsatzschalen oder Schachtwände in erforderlicher Qualität.
Schallschutz bzw. raumakustische Anforderungen gemäß Schallschutzgutachten.
Innenstützen
Stahlbetonstützen mit erforderlicher Bewehrung, in unterschiedlicher Dimensionierung. Bis auf die öffentlich nicht zugänglichen Bereiche im Untergeschoss, werden diese in sichtbar bleibender Oberfläche erstellt.
Innenwandöffnungen
Das Herstellen und Verschließen von Aussparungen und Durchbrüche für technische Gewerke. Sowie Innentüren Im Allgemeinen, als lackierte Stahlumfassungszargen (Materialstärke 2 mm) mit Holztürblättern, teilweise furniert in Objekt-Qualität.
Schallschutzanforderungen gemäß Schallschutzgutachten.
Die allgemeinen Flurbereiche und Treppenhauszugangstüren werden mit ein- bzw. zweiflügeligen Glasmetallrahmentüren ausgestattet. Brand- und Rauchschutztüren in Flurbereichen mit Freilauftürschließern und integrierter Feststelleinrichtung gemäß Anforderungen des Brandschutzkonzepts. Teilweise entsprechend dem Barrierefreiheitskonzept automatisch öffnend.
Stahltüren in Technikbereichen gemäß Brandschutzanforderung. Revisionstüren als Zugang zu den vertikalen Schächten in allen Etagen. Standard-Türblatt-höhe 2,25 m.
Beschläge in Objektqualität mit Türstopper.
Innenwandbekleidungen
Sichtbar bleibender Stahlbeton. Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen. Entsprechend den raumspezifischen Anforderungen ausschließlich Anstrich in den untergeordneten Bereichen.
Die Oberflächen aller Leichtbauwände werden standardmäßig malerfertig gespachtelt, Mauerwerkswände werden verputzt und erhalten je nach raumspezifischer Anforderung eine Beschichtung mit systembedingter Untergrundvorbehandlung. Teilweise wird ein Malervlies verarbeitet.
Untergeordnete Bereiche werden unverputzt hergestellt
Zum Teil sind akustisch wirksame Wandverkleidungen aus Holz entsprechend Brandschutzanforderungen, inkl. Unterkonstruktion vorgesehen, gemäß raumakustischem Nachweis.
Wandfliesen:
Berücksichtigt werden hier für den Objektbereich geeignete Fliesen 1. Wahl, und aus einer Herstellerserie. Kantenschutzprofile an allen freien Kanten und Ecken, Kantenschutzprofile aus Edelstahl. Dauerelastische Verfugung. Verlegung der Wand zu Bodenfliesen im Fugenschnitt.
Elementierte Innenwandkonstruktionen
Abgrenzung der Bürobereiche zu den Verkehrsflächen als transparente, elementierte Glas/Holz-Trennwandsysteme einschließlich der systemzugehörigen Türen. Schallschutzanforderung nach Vorgabe Raumakustik.
Glaswand als Abgrenzung und Absturzsicherung zwischen dem nichtöffentlichen Bereich im 3.OG und dem Atrium-Luftraum sowie zwischen dem Multifunktionsraum und den im Süden und Norden angrenzenden Lufträumen.
Sonstige Innenwandkonstruktionen
Hier sind zwei Rollgitter, zur Trennung der Bibliothek vom internen Bereich des Stadthauses für den Weiterbetrieb der Bibliothek außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung, geplant.
2.4.6 Decken / Horizontale Baukonstruktionen
Die Geschossdecken werden als StB-Flachdeckenkonstruktion ohne Unterzüge, mit Betonkernaktivierung konzipiert. Die Geschossdecken werden im Allgemeinen als punktförmig gestützte Flachdecken erstellt. Lediglich im Bereich der Kerne erfolgt eine linienförmige Auflagerung.
Deckenbeläge
In den Foyer- und Eingangsbereichen sowie im Café wird ein schwimmender Estrich auf Hohlraumboden (zur Verteilung von Frischluft, Elektro- und Heizinstallationen) mit einem robusten, feucht zu reinigenden Fliesenbelag ausgeführt. An den Eingängen sind Sauberlaufzonen vorgesehen. Derselbe Fußbodenaufbau ist für Flure und Wartebereiche vor den Büroflächen vorgesehen.
Für die Büroräume ist ein reversibler Doppelboden geplant (für Frischluft- und Heizverteilung sowie flexible Elektroverlegung) mit einem stuhlrollengeeigneten Oberboden aus reversiblen, recyclefähigen Teppichfliesen.
Die Bibliothek erhält einen schwimmenden Estrich mit Linoleumoberboden.
Die Treppenanlagen im Atrium werden mit Parkett belegt.
Sockelleisten sind raumumlaufend, ca. 6 cm hoch, hochwertig und reinigungsoptimiert; Material und Farbe werden auf den Bodenbelag abgestimmt.
Sanitärflächen bekommen einen Fliesenbelag mit Rutschfestigkeit entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien.
Im 3. OG ist vor dem Dachterassenzugang zur Herstellung eines barrierefreien Übergangs ein ca. 40 cm hohes Podest vorgesehen, ebenfalls mit strapazierfähigem Fliesenoberboden.
Die internen Treppen erhalten eine PU-Beschichtung.
Lagerflächen, Technikräume, Nebenräume und das Fahrradparkhaus erhalten eine 2-komponenten Epoxidharzbeschichtung inklusive 15 cm Sockelanstrich.
Deckenbekleidungen
Die Fahrradparkhausdecke wird unterseitig mit akustisch wirksamen, nicht brennbaren mineralischen Dämmplatten bekleidet. Für die Sanitärbereiche sind vollflächige Abhangdecken vorgesehen.
In den öffentlichen Flur- und Servicebereichen werden Deckensegel und Baffeln als raumakustische Maßnahmen eingesetzt; die Ausstattungsqualität richtet sich nach den raumakustischen Anforderungen. Teilflächen der Büros erhalten schallabsorbierende Akustik-Deckensegel gemäß Vorgabe der Raumakustik.
Nicht abgehängte Decken bleiben als sichtbarer Stahlbeton erhalten; Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen.
In dieser Kategorie sind ebenfalls die horizontalen Fassadenbekleidungen aus beschichtetem Aluminium bzw. Betonfertigteilen enthalten.
Zur Erzeugung einer besonderen Lichtwirkung ist über dem Luftraum des Atriums eine Lichtreflektordecke vorgesehen.
Sonstige Deckenbekleidungen
Treppengeländer in den innenliegenden Treppenhäusern mit Ober- und Untergurt, Pfosten und senkrechten Füllstäben aus pulverbeschichtetem Flachstahl. Beidseitige Handläufe aus Holz.
Die öffentliche Treppe im Atrium sowie die zugehörigen Brüstungen erhalten ein durchgehendes Holzgeländer mit Handlauf. Handläufe werden beidseitig und barrierefrei ausgeführt.
n dieser Kategorie sind außerdem Stahltreppen und Gitterroste für Technikbereiche und Dachausstieg sowie die absturzsichernde Brüstung der Dachterrasse enthalten.
2.4.7 Dachkonstruktionen
Die Dachdecke wird als Stb.-Flachdeckenkonstruktion in Stärken zwischen 25 und 34cm ausgeführt. Im Normalbereich beträgt die Deckenstärke h = 25 cm.
Die offene Dachkonstruktion der Lüftungszentrale besteht aus Stahlbindern mit einer Auflage aus Photovoltaikelementen.
Dachfenster, Dachöffnungen
Im 3. Obergeschoss des Mitteltrakts werden beidseitig zum aufgehenden Gebäuderiegel hin Teile der Dachflächen zur Optimierung der B erhält ebenfalls Glasoberlichter zur Belichtung und als Ausblick. Tageslichtversorgung des Atriums verglast.
Das Schrägdach des Annex am Bestandsbauteil Ergänzend zur Horizontalfassade mit den erforderlichen RWA-Einrichtungen ist in dieser Kategorie auch die notwendige Verschattung berücksichtigt.
Dachbeläge
Flachdächer: Dampfsperre; Wärmedämmung mit 0 % Gefälle, Wärmeleitfähigkeit entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises. Darüber eine Kunststoff-Kaltselbstklebebahn nach den einschlägigen Regelwerken.
Die Flachdächer erhalten eine extensiv begrünte Magersubstratauflage von ca. 14 cm (auf Stahlbetondecke mit Dachaufbau); Statik, Wärmedämmung und sonstiger Aufbau erfolgen gemäß Wärmeschutznachweis. Gepflanzt werden Sedum-Arten; Wildkräuter nehmen mindestens 20 % der Fläche ein. In den Laufbereichen werden Gehwegplatten verlegt.
Es ist mit einer Photovoltaikanlage auf beschwerter Unterkonstruktion zu rechnen, die die Abdichtung nicht durchdringt.
Auf dem Dach über dem 2. Obergeschoss entsteht eine Aussichtsterrasse mit gärtnerisch gestalteten Aufenthaltsbereichen.
Das Schrägdach des Annex zum Bestandsbauteil B wird mit Zinkblech eingedeckt; Oberfläche und Farbton sind an die angrenzende Fassadenbekleidung des Neubaus anzupassen.
Sonstige Dachkonstruktionen
Zur Kategorie gehören: Attikaabdeckungen aus Betonfertigteilen mit Oberfläche und Farbgebung abgestimmt auf die Fassadenelemente; Attikaspeier der Notentwässerung; Dacheinläufe und Lüfter; Entwässerungsbauteile der Schrägdächer am Annex des Bestandsbauteils B; der Seitenschutz als bauzeitliche Absturzsicherung sowie Sekuranten und Sicherungssysteme für spätere Dachwartungsarbeiten.
3. Heisingsches Haus — Objekt B
3.1 Lage und Erscheinung
Das Heisingsche Haus liegt im östlichen Teil des Planungsgebiets „Neubau Stadthaus Paderborn“ und zeigt mit seinem repräsentativen Weserrenaissance-Giebel zur Marienstraße.
3.2 Entwicklung und Baubestand Ursprünglich (16. Jh.) wurde das G
Das Gebäude wurde vermutlich als Kaufmannssitz in der Typologie eines Längsdielenhauses mit darunterliegendem Gewölbekeller errichtet. Seine Lage reichte damals offenbar weiter an die rückwärtige Immunitätsmauer heran als heute erkennbar. Im Laufe der Nutzungsperioden kam es zu Kürzungen der Ausdehnung sowie zu Veränderungen in der inneren Organisation und Nutzung.
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude bis auf den straßenseitigen Giebel, die anschließenden Traufwände und das Gewölbekellerwerk zerstört; historische Vorkriegszeichnungen sind nicht vorhanden. In der Nachkriegszeit erfolgte ein Wiederaufbau in reduzierter Kubatur und funktionaler Ausprägung, dessen inneres Raumgefüge kaum noch Bezug zur historischen Frontfassade und zur ursprünglichen inneren Organisation aufwies.
Typische Merkmale der ursprünglichen Anlage wären: Eine doppelgeschossige (ehemals Verkaufs-) Diele im Erdgeschoss mit zentralem Luftraum.
Darüber ein repräsentatives (ehemals Wohn-) Geschoss mit größerer lichter Höhe, erkennbar am außen sichtbaren Erker („Utlucht“). Hinter dem Spitzgiebel gelegene Lagergeschosse im offenen Dachstuhl.
3.3 Bisherige Nutzung und Schutzstatus
Bis zum Rückbau der Nachkriegsstruktur diente das Heisingsche Haus als Verwaltungsbüro mit erdgeschossigem Einzelhandel. Seit 2021 stehen neben Giebel und Traufwänden auch der erhaltene Gewölbekeller unter Denkmalschutz; damit sind alle historischen Bauteile im Schutzumfang erfasst.
3.4 Konzept der städtebaulichen und denkmalgerechten Neuordnung
Aus der Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Volumen und der nachkriegszeitlichen Erscheinung ergibt sich die städtebauliche Idee, das Heisingsche Haus in reduzierter Kubatur als Archetyp in angemessener Länge wieder in das Stadtgefüge einzupassen. Ziel ist, die von der historischen Fassade abgeleitete innere Funktionalität des Längsdielenhauses wieder erkennbar und erlebbar zu machen.
Der rückwärtige Nachkriegsbaukörper wurde bereits zurückgebaut; die freigestellten, denkmalgeschützten Fassaden sind mit einem Stahlkorsett stabilisiert. Hinter der historischen Fassade wird eine minimalistische, scharfkantige Satteldachkubatur eingefügt, die sich in seiner reduzierten Gestaltung sowohl außen- als auch innenseitig deutlich vom Bestand absetzt.
3.5 Innere Struktur und Funktionalität
Die Erschließung erfolgt über einen kompakten Treppen- und Aufzugskern am rückwärtigen Gebäudeteil zur Immunitätsmauer; Nebenräume sind an diesen Kern angegliedert. Der Übergang in den Neubau Objekt A wird über einen neu geplanten Zugang in der östlichen historischen Traufwand hergestellt.
Im Innenraum entstehen in Anlehnung an den Archetyp des Längsdielenhauses folgende Bereiche:
Erdgeschoss: Öffentliches Tourismusbüro.
Das Obergeschoss 1 ist als hölzerne Galerie mit zentralem Luftraum ausgebildet und stellt das Erdgeschoss wieder als gut erlebbare Doppelgeschoss-Situation her. Auf der Galerie befindet sich ein dem Tourismusbüro zugeordnetes, nicht öffentliches Backoffice.
Obergeschosse: Nicht öffentlich zugängliche Verwaltungsbüros. Sie nehmen historische Bezüge auf: Im ehemaligen Saalgeschoss zur Erkerseite liegt ein großer Gruppenarbeitsraum; im Obergeschoss 3 sind Büroeinheiten unter einem offenen Dachstuhl angeordnet — als Reminiszenz an den historischen Speicher.
Soweit möglich bleiben die freigelegten historischen Sichtmauerwerksflächen dauerhaft innen sichtbar und werden räumlich in Szene gesetzt.
3.6 Keller — Zustand und Nutzungsoptionen
Die Sanierung des historischen Gewölbekellers soll zunächst Lagerzwecke ermöglichen. Als mögliche Folgenutzung ist nach ergänzenden Maßnahmen eine öffentliche Nutzung für kleinformatige Veranstaltungen (Lesungen, Vorträge o.ä.) vorgesehen. Eine barrierefreie Erschließung für individuelle Zugänge außerhalb der Verwaltungsöffnungszeiten ist geplant und wird baulich vorbereitet.
Für die Veranstaltungsnutzung ist die Freistellung des Bruchsteingewölbes von nachkriegszeitlichen Trag- und Stützbauteilen vorgesehen. Zudem soll durch den Rückbau neuzeitlicher Kellerbeläge das ursprüngliche Sohlniveau mit historischem Kalksteinboden wiederhergestellt werden.
Um zu verhindern, dass tragende Bauteile des darüber liegenden Neubaus die historische Raumstruktur des südlichen, teils freigelegten Tonnengewölbes durchschneiden, wird die von der Denkmalpflege empfohlene Lösung mittels Bogentragwerk weiterverfolgt.
Bauzustand, Untersuchung und Maßnahmen
Eine Zustandserfassung durch die Tragwerksplanung hat insbesondere im Keller Ertüchtigungsbedarf aufgezeigt (siehe hierzu: Gebäudezustandserfassung und Instandsetzungskonzept). Nach Freistellung des Kellers sowie der Innenflächen von Giebel und Traufwand ist eine erneute geometrische und zustandsbezogene Bestandsaufnahme vorgesehen. Sanierungsarbeiten an der denkmalkonstitutiven Substanz von Keller und Fassaden werden durch denkmalspezialisierte Fachfirmen ausgeführt. Bisher liegen nur lokale Bestandsuntersuchungen vor; der Rückbau neuzeitlicher Kellerbauteile ist im Gang.
3.7 Fassadengestaltung
Die Material- und Farbgebung verfolgt eine reduzierte Palette: eine konsequente Farbfamilie der Neubauelemente macht das Nebeneinander von dekorativer Altfassade und nüchterner Neubausubstanz ablesbar. Die neue Fassade nimmt mit tiefen, skulpturalen Öffnungen, feinen Geschossbändern und einer strukturierten Oberfläche gestalterische Anleihen der Weserrenaissance auf und übersetzt diese in eine moderne, reduzierte Formensprache.
Das historische Natursteinmauerwerk der erhaltenen, denkmalgeschützten Traufwände wird instandgesetzt und sichtbar belassen. Der ebenfalls denkmalgeschützte straßenseitige Putzziergiebel wird bedarfsgerecht saniert.
3.8 Baukonstruktion Heisingsches Haus
3.8.1 Baugrundverbesserung
Sollte sich im Zuge des Rückbaus zeigen, dass der anstehende Baugrund bzw. der Gründungshorizont nicht einheitlich oder nicht ausreichend tragfähig ist, sind geeignete Ausgleichs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Einbringen von Ausgleichsschichten, Bodenaustausch oder Verdichtungsmaßnahmen) vorzunehmen. Art und Umfang richten sich nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung und den Vorgaben des Baugrundgutachters.
3.8.2 Flachgründungen und Bodenplatte
Die Gründung erfolgt bereichsweise auf den bestehenden historischen Stützmauern der Gewölbe. Zur sicheren Lasteinleitung wird auf diesen Mauern ein Stahlbeton-Streifenfundament angeordnet.
Im nördlichen Bereich ist eine Gründung auf einer tragenden Bodenplatte im anstehenden Feld vorgesehen.
Im Süden werden Einzellasten aus neuen Stützen in Bereich der historischen Bausubstanz über Stahlbeton-Einzelfundamente in den Baugrund bzw. in die Gewölbestützmauern eingeleitet.
Gemäß vorliegenden Bestandsuntersuchungen wurde das Gewölbe im unteren Bereich in den anstehenden Felsen geschlagen; daher ist davon auszugehen, dass der Fels auf dem vorgesehenen Gründungsniveau ansteht.
3.8.3 Abdichtungen und Bekleidungen
Der neu zu errichtende nördliche Keller wird in WU-Bauweise ausgeführt. Am Übergang zwischen Neubau und Bestand erfolgt eine lokale, schwarze Abdichtung gemäß den einschlägigen Vorgaben.
3.8.4 Außenwände
Die tragenden Außenwände und Außenstützen werden in Stahlbeton ausgeführt.
Außenwandbekleidungen (innen)
Das zu sanierende Natursteinmauerwerk der Bestandsaußenwände bleibt lokal auch auf der Innenseite des Gebäudes sichtbar ansonsten wird die Gebäudeinnenseite mit Dämmputz thermisch ertüchtigt.
Außenwandöffnungen
Im Neubaubereich des Heisingschen Hauses sind im EG2, OG1 und OG2 Fenster mit Öffnungsflügeln vorgesehen. Festverglasungen ohne Brandschutzanforderungen werden im Treppenhaus, im EG2 zum Patio und im Übergangsbereich zum Neubau eingesetzt.
Bei großen Öffnungen (z. B. OG2) wird die Flügelgröße durch ein opakes Panel reduziert. Die Fenster werden als Holzfenster mit Alu-Deckschale und VSG-Absturzsicherung ausgeführt.
Die Sprossenfenster der historischen Fassade werden aufgearbeitet und energetisch ertüchtigt. Das historische Eingangstor wird denkmalgerecht instandgesetzt; angrenzende Natursteingewände werden bei Bedarf im Zuge der Arbeiten saniert.
Außenliegender, motorisch betriebener Blend- und Sonnenschutz ist für den Neubaubereich vorgesehen; bei den historischen Fenstern erfolgt der Sonnenschutz innenseitig.
Das historische Eingangsportal wird durch eine dahinterliegende Windfanganlage ergänzt.
3.8.5 Innenwände
Tragende Innenwände werden als sichtbar bleibender Stahlbeton ausgeführt. Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen. In untergeordneten Bereichen erfolgt ausschließlich ein Anstrich, entsprechend den raumspezifischen Anforderungen.
Nichttragende Wände werden in allen Geschossen als doppelt beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dämmstoffeinlage ausgeführt; teilweise als nichttragendes Mauerwerk. Oberflächen von Leichtbauwänden werden standardmäßig malerfertig gespachtelt. Mauerwerkswände werden verputzt und je nach raumspezifischer Anforderung beschichtet; zuvor erfolgt eine systemgerechte Untergrundvorbehandlung. Teilweise wird Malervlies verwendet.
Stahlbetonstützen sind in Sichtqualität geplant. Die Stützen der Holzgalerie im Eingangsgeschoss werden entsprechend aus Holz hergestellt.
Innentüren werden überwiegend als furnierte Holzzargen mit Holztürblättern in Objektqualität ausgeführt; je nach Lage mit Glasseitenpaneel.
Die Abgrenzung der Bürobereiche zu den Verkehrsflächen erfolgt durch transparente, elementierte Glas-/Holz-Trennwandsysteme einschließlich zugehöriger Türen. Im Bereich der Galerie übernimmt das Trennwandsystem zusätzlich die Funktion der Absturzsicherung.
3.8.6 Decken
Die Decken über Untergeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss werden überwiegend als Ortbetondecken hergestellt. Diese lagern größtenteils auf Stahlbetonunterzügen und - wänden. In der bestehenden Bausubstanz erfolgen die Auflager in Auflagertaschen, die in die vorhandenen Mauerwerkswände und -pfeiler einzubringen sind.
Die Decke über dem Untergeschoss lagert im nördlichen Bereich auf neuen Stahlbetonwänden und -stützen. Im südlichen Bereich fungiert die Stahlbetonplatte als Bodenplatte und liegt auf den bestehenden Außenwänden, neu zu errichtenden Stützen sowie im Gewölbebereich auf einem Bogentragwerk.
Die Decke über dem Erdgeschoss wird im südlichen Bereich als Holzdecke ausgeführt; im nördlichen Kern als Ortbetondecke.
Treppen werden, mit Ausnahme des Holzaufgangs zur weitgehend aus Holz geplanten Galerie, als Fertigteile mit Ortbeton-Zwischenpodesten erstellt.
Bodenaufbau und Beläge
Flure und Bürobereiche: Doppelboden (zur gleichmäßigen Frischluftverteilung und flexiblen Verkabelung).
Verkehrsflächen: Fliesenbelag.
Büroräume: strapazierfähiger Teppich.
Weitere Bereiche (inkl. OG1 / Holzgalerie über EG2): schwimmender Estrich. Sanitärflächen: Fliesenbelag.
Holzgalerie 1. OG: Parkett.
Erdgeschoss: lokal aufbereitetes historisches Natursteinpflaster.
Deckenoberseiten und Akustik
Nebenräumen erhalten abgehängte Decken; in allen übrigen Bereichen bleiben die Unterseiten der Stahlbetondecken sichtbar und werden nur gespachtelt und gestrichen. Die Holzträgerlage der Galerie bleibt unterseitig unverkleidet; Zwischenfelder werden mit Holzbekleidung versehen. Bürobereiche erhalten Deckensegel zur Optimierung der Raumakustik.
3.8.7 Dächer
Das Hauptdach wird als Pfettendach in Holzbauweise ausgeführt. Die Pfetten lagern auf Stahlrahmen, die zugleich die Aussteifung der Dachkonstruktion übernehmen. Der Drempel wird in Ortbeton hergestellt. Zwei Anschlussdächer schließen an die Nachbargebäude Marienplatz 4 und Marienplatz 2a an.
Haupt- und Anschlussdächer werden mit schiefergrau vorpatiniertem Metall eingedeckt; die Farbgebung richtet sich an die jeweiligen Nachbargebäude.
Das gesamte Dachgeschoss wird über in Reihe geschaltete, öffenbare Lichtbänder belichtet; diese sind mit außenliegendem Sonnen- und Blendschutz ausgestattet.
4. Marienplatz 2a — Objekt B
Auf dem östlich des Heisingschen Hauses gelegenen ehemaligen Nutzgarten entstand 1926 ein Neubau für die Paderborner Stadtsparkasse. Das Gebäude gilt als bedeutendes Zeugnis des Art Déco und steht vollständig unter Denkmalschutz.
Bei Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg wurden die oberen Gebäudeteile ab der Decke über dem Erdgeschoss zerstört; betroffen war insbesondere der ursprünglich als Zugang zur eindrucksvollen Sparkassenschalterhalle tief in der Parzelle konzipierte Baukörper mit Loos-typischen Gestaltungsmerkmalen. Im Wiederaufbau nach dem Krieg wurde das Haus zum Torbau für das 1950 dahinter errichtete Einwohnermeldeamt umfunktioniert.
Im Vergleich mit Bildmaterial aus der Entstehungszeit sind weitere Überformungen der Fassade feststellbar, die die ursprünglichen Art-Déco-Merkmale abgeschwächt haben. Analog zum Heisingschen Haus werden die Obergeschosse heute als Verwaltungsbüros genutzt; das Erdgeschoss beherbergt Einzelhandel.
Mit dem im Rahmen des Gesamtprojekts „Neubau Stadthaus Paderborn“ vorgesehenen Abriss des Einwohnermeldeamts ist eine Neugliederung des Rückgebäudes sowie eine ergänzende Fassadengestaltung erforderlich. Die Ergänzung soll sich stimmig an die bestehende Strukturputzfassade anlehnen.
Der bislang nicht barrierefreie Übergang in das Heisingsche Haus entfällt. Für Marienplatz 2a, das künftig weiterhin als Verwaltungsgebäude genutzt wird, ist daher eine neue interne Erschließung mit Aufzug vorgesehen. Öffentlich zugänglich wird im Erdgeschoss eine kleine Schalterhalle als Anlaufstelle des Ordnungsamtes.
Gestalterisch bieten die Umgestaltungen die Möglichkeit, prägende Merkmale des Art-Déco (z. B. Höhenstaffelung, Lichtführung) sowie die klassische Materialpalette (Farben, Putze) in reduzierter, zeitgemäßer Form wieder erlebbar zu machen — etwa im neuen Erschließungskern. Bestehende historische Elemente, wie das originale Treppenhaus mit Terrazzostufen, werden restauriert.
Der Standort des neuen Erschließungskerns fällt mit einem Nachkriegsanbau zusammen, sodass der Eingriff schonend zur originalen Substanz der Entstehungszeit erfolgt. Im Zuge der Leistungsphase 3 wurde in Abstimmung mit den Denkmalbehörden eine Detailerhebung zu schutzwürdigen Substanzbereichen initiiert; diese wird projektbegleitend vertieft. Der vorliegende Entwurf wurde dabei als verträglich bewertet.
Eine Tragwerksuntersuchung hat an mehreren Stellen Ertüchtigungsbedarf aufgezeigt (siehe: Gebäudezustandserfassung und Instandsetzungskonzept). Festgestellter Sanierungsbedarf im Dachstuhl sowie der Wunsch des Bauherrn nach verbesserter Belichtung und Raumhöhe haben zu einer dem ursprünglichen Charakter des Gebäudes entsprechenden Neugestaltung des gesamten Daches einschließlich Hof- und straßenseitiger Dachgauben geführt.
4.1 Fassadengestaltung
Die Wiederherstellung art-déco-typischer Gestaltungsmerkmale an der Straßenseite erfolgt durch kontextsensible, punktuelle Eingriffe. Im Mittelpunkt stehen die denkmalgerechte Erneuerung der Fenster (Teilung und Profilierung) sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen Farbigkeit der Putzfassade.
4.2 Baukonstruktion Marienplatz 2a
4.2.1 Flachgründungen und Bodenplatten
Vorgesehen sind die Erneuerung der Bodenplatte im EG1 (Tiefkeller EG1) einschließlich Sauberkeitsschicht sowie die Neugründung tragwerksverstärkender Stützen bis auf Fels. Der nördliche Flügelbau wird über neu zu erstellende Winkelstützen im Erdreich stabilisiert.
4.2.2 Außenwände
Tragende Außenwände
Die vorhandenen tragenden Außenwände werden je nach statischer Vorgabe durch Ergänzungen in Mauerwerk oder Stahlbeton ertüchtigt. Die rückwärtige Dachgaube wird in Holzständerbauweise ausgeführt.
Bestandsmauerwerk. Bei Bedarf werden vorhandene Mauerwerkswände instandgesetzt und bauphysikalische Schäden am Bestandsmauerwerk behoben.
4.2.3 Außenwandöffnungen
Die vorhandenen Fenster und Türen werden durch denkmalgerecht profilierte Holzfenster nach historischem Vorbild ersetzt. Ebenfalls berücksichtigt ist die thermische Ertüchtigung der Bestandsleibungen an der Gebäudeinnenseite.
Der Haupteingang erhält eine Ganzglas-Schiebetüranlage.
Aus Gründen des Denkmalschutzes erfolgt Sonnen- und Blendschutz innenseitig.
4.2.4 Außenwandbekleidungen (außen)
Das historische Bestandsmauerwerk und der vorhandene Außenputz werden fachgerecht saniert.
Eine äußere thermische Ertüchtigung der Gebäudehülle ist wegen des Denkmalstatus nicht vorgesehen. Lokal erforderliche Außenwandergänzungen werden substanzgerecht ausgeführt.
Die Außenwandbekleidung der neuen hofseitigen Gaube und der Aufzugsüberfahrtblende wird als Metallblechverkleidung ausgeführt.
Notwendige Bekleidungen im Traufbereich und Ortgang des neuen Satteldachs sowie am
Giebel zum verkleinerten Anschlussdach (Teil des Heisingschen Hauses) und an der Aufzugsüberfahrt sind als Putzsysteme vorgesehen.
4.2.5 Außenwandbekleidungen (innen)
Wo erforderlich, wird der Innenputz substanzgerecht ausgebessert.
4.2.6 Innenwände
Tragende Innenwände
Der neue Aufzugskern wird in Sichtbeton ausgeführt. Notwendige statische Ertüchtigungen sowie Putzausbesserungen am Bestand werden dort durchgeführt, wo es erforderlich ist.
Nichttragende Wände werden in allen Geschossen als doppelt beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dämmstoffeinlage ausgeführt.
Stützen und Ertüchtigung
Neue Stahlbeton- und Stahlstützen zur Abfangung und Ertüchtigung des Bestandstragwerks werden in den Geschossen bis unterhalb OG3 hergestellt.
Innentüren
Innentüren werden in der Regel als furnierte Holzzargen mit Holztürblättern in Objektqualität ausgeführt.
Historische Elemente
Im Erdgeschoss wird das denkmalgeschützte zweiflügelige Gittertor aufgearbeitet und wieder eingebaut.
Öffnungen und Stürze
Die Herstellung neuer Türöffnungen einschließlich Einbau geeigneter Stürze sowie die statische Ertüchtigung vorhandener Türöffnungen sind vorgesehen.
Innenwandbekleidungen
Bestandsputz wird substanzgerecht und bedarfsgerecht ausgebessert. Neu errichtete Massivwände werden verputzt; Gipskartonwände malerfertig gespachtelt und gestrichen.
4.2.7 Decken / horizontale Baukonstruktionen
Die Decke über dem 2. OG wird vollständig als Ortbetondecke neu hergestellt; die Decken über 1. OG und EG2 werden teilweise erneuert. Die Auflager der neuen Decken erfolgen in Auflagertaschen, die in die bestehenden Mauerwerkswände einzubringen sind.
Als neue Haupterschließung wird eine gebogene Treppe in Stahlbeton in Ortbetonbauweise hergestellt. Die vorhandene Kellertreppe wird durch eine Ergänzung in Ortbeton vervollständigt.
Bodenaufbau und Beläge
Als Fußbodenunterbau ist in allen Bereichen ein schwimmendes Minimalestrichsystem vorgesehen, das die oberste schwimmende Bestandsestrichlage ersetzt.
Oberboden: Plattenbelag (auch auf Treppen) und Linoleum einschließlich Sockelleisten.
Sanitärflächen: Fliesenbelag.
Technikräume (inkl. Techniktreppen): Beschichtung.
Denkmalgeschützte Treppen- und Podestoberbeläge aus Terrazzo werden substanzgerecht saniert.
Deckenbekleidungen
Mit Ausnahme des 2. OG sind vollflächige Gipskarton-Abhangdecken vorgesehen. Nicht abgehängte Deckenbereiche erhalten Deckenputz mit Anstrich entsprechend dem Wandfinish.
4.2.8 Dächer
Es wird ein neues Satteldach in Pfettenbauweise mit Pfannendeckung und unterseitiger Brandschutzbekleidung ausgeführt.
Straßenseitig sind drei Spitzgauben vorgesehen, rückseitig eine Flachdachgaube mit Metallfassade.
5. Baufeldvorbereitung für die Gesamtmaßnahme
5.1 Baugrube
Das Baufeld für die beschriebene Neuplanung befindet sich in der Vorbereitungsphase. Im Zuge dessen wird die Baugrube und das Planum hergestellt. Die Baugrubensicherung ist als überschnittene Bohrpfahlwand vorgesehen: Stahlbetonbohrpfähle mit aufgesetzter Trägerbohlwand.
5.2 Wasserhaltung
Die Wasserhaltung für Tagwasser soll über eine offene Wasserhaltung erfolgen. Dies gilt auch für eine eventuell erforderliche temporäre Grundwasserabsenkung.
Allgemeine Projektbeschreibung
Baubeschreibung für die Vorbereitung / Baustelleneinrichtung Baubeschreibung für die Vorbereitung / Baustelleneinrichtung
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Hersteller und Produkte bzw. Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen und Produkte in Bezug genommen.
1. Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Gebäudemanagement Paderborn (GMP), Pontanusstraße 55, 33102 PaderbornBeschreibung des Bauvorhabens:
Neubau und Sanierung des Stadthauses PaderbornMit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt:
Ingenieurbüro SLS (Grevenbroich)Email AG und Bauleitung:
pba.bauleitung@2bxl.comDurch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache im Büro eingesehen werden.
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Marienplatz 2-10, 33098 PaderbornLage des Grundstücks:
Paderborner InnenstadtAn das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an:
Commerzbank, Wohn- und Gewerbeeinheiten, Kirche, Schule und Kita etc.Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse:
OKF Attika +21,52m, Neubau, 5 Geschosse; OKF First +17,99m, Heisingsches Haus, 3 GeschosseAnzahl und Höhe der Bestandsgeschosse:
OKF Attika +14,80m, Marienplatz 2a, 3 GeschosseArt und Zustand des umzubauenden Bestands:
Heisingsches Haus, Baudenkmal, Gewölbekeller, abgefangene Staffagefassade+Traufwände. Marienplatz 2a, denkmalgeschütztes GebäudeBesonderheiten:
Die Giebelfassade, Traufwände und Gewölbekeller des Gebäudes E - Heisingsches Haus steht unter Denkmalschutz, ist während der Leistungserbringung entsprechend zu schützen und in die neue Tragkonstruktion eingebunden.
Die geplante Sanierung dieser Giebelwand wird gesondert ausgeschrieben. Besondere Umstände:
Da die Baustelle unmittelbar in der Paderborner Innenstadt liegt, sind die folgenden besonderen Umstände zu beachten:geregelter ÖPNV (Bus) auf dem Marienplatz Fußgängerzone Marienplatz und Abdinghof durch das Ordnungsamt der Stadt Paderborn vorgegebenen Ruhezeiten Der Netzanschluss-Kasten im Marienplatz ist während der gesamten Baumaßnahme entsprechend zu schützen - s. BE-Plan GrundwassermessstellenVerkehrsrechtliche Anordnungeingemessene Punkte (Achsen und Höhen)Feuerwehrzufahrten, -aufstellflächen, Durchfahrten - Sperren eigenverantwortlich abzustimmen
3. Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der gesamten Baumaßnahme/Arbeiten:
KW7 2026Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme/Arbeiten:
KW43 2028Weitere Angaben:
Unterschiedliche Dauer der drei Bauabschnitte4. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Bodenverhältnisse:
siehe beigefügtes BodengutachtenBemessungswasserstand:
109,6 m ü. NN115 m ü. NN Grundwasserbemessungshöchstwasserstand während der Bauzeit bez. der Anforderung der AuftriebsicherheitBaugrubensohle
110,13 m ü. NHN bzw. 110,28 m ü. NHNim östlichen Bereich liegt die Baugrubensohle bei 113,63 m ü. NHN. Hier befindet sich eine Aufzugsunterfahrt mit einer BGS bei 112,83 m ü. NHNMittig des Baufeldes befindet sich eine geböschte Aufzugsunterfahrt mit einer Baugrubensohle bei 108,88 m. ü. NHNGrundwasseranalyse:
siehe beigefügtes BodengutachtenVorfluter:
siehe beigefügten Bericht des BodengutachtersLage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten:
Breite: ca. 6,5 m, Höhe: ca. 4,0 m (Medienbrücke - Wasseranschluss im "Am Abdinghof" zu beachten)
Tragfähigkeit: für Befahrung mit Sattelzügen (40t) geeignet.
Die Zufahrt erfolgt über die verhältnismäßig verengten Zuwegungen in der Innenstadt. Eine Begutachtung der Zufahrtsmöglichkeiten ist vor Angebotsabgabe seitens des AN zu erfolgen und bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Marienplatz Am AbdinghofTransportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Weitere Angaben:
Einschränkung der Nutzung aufgrund des teilweise an die Baustelle angrenzenden Bestandes. Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. gastronomisch genutzte
Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr auch während der Baumaßnahme freigegeben ist.
Die Straße "Am Abdinghof" muss dauerhaft für die Feuerwehr, Schule und Kindergarten frei-
gehalten werden.
Im Norden und im Osten wird das Baufeld durch städtisch genutzte Bürogebäude (Baustelle Sanierung) und eine Bank begrenzt. Bauarbeiten an den angrenzenden Bestandsgebäuden (Am Abdinghof) durch einen anderen ANMuseumsbetriebTransportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Baukräne – max. zulässige Belastung:
Kran 1 oberhalb Neubau - Abdinghof: min. 3500 kgKran 2 in Aufzugsunterfahrt Gebäude E: 5000 kgMax. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung:
Es müssen die Lastansätze der Nutzlasten aus dem Verbau berücksichtigt werden s. BE-Plan. Änderungen gegenüber den derzeit angesetzten Annahmen sind durch den AN eigenverantwortlich in die vorliegende Planung einzuarbeiten/aufzunehmen. (Belastung auf Verbau, Gebäude, etc.)Sonstige Baustelleneinrichtung
Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer: s. oben
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: s.oben
Strom: Baustrom bauseits
Wasser: Bauwasser bauseits
Abwasser: In vorh. Mischwasserkanal
Gas: -
Weitere Angaben zu Anschlüssen: Entlang des Bauzauns "Marienplatz" verläuft die prov. verlegte LWL-Leitung der Telekom. Diese ist so Beschädigungen zu schützen.
Art/Lage der Lagerplätze: siehe BE-Plan.
Es müssen die Lastansätze der Nutzlasten aus dem Verbau berücksichtigt werden.
Anpassungen der Bauzäune auf die eigenen Belange/Bauablauf ist mit einzukalkulieren.
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden.
Art der Bauwerke: Gewerbe, Verwaltung, Bildung und Wohnen
Weitere Angaben: Baugrubenplanung der Fa. Kempen Krause - Schalplan Baugrubenverbau mit Aushubsohlen s. auch Schnittdarstellungen mit den Lastangaben
Sonstige Angaben zur Baustelle
Schutz vorhandenen Bewuchses
Bäume sind geschützt durch: Die Baumsatzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung der Bäume ist zu vermeiden.
Pflanzbestände sind geschützt durch: Die Satzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung Pflanzbeständen ist zu vermeiden.
Vegetationsflächen sind geschützt durch: Die Satzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung Vegetationsflächen ist zu vermeiden.
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile:
Schutz vorhandener Leitungen des Verbaus zum nachträglichen Lösen der Spannanker.Das Grundstück wurde auf vermutete Kampfmittel untersucht.
Weitere Angaben:
Die Berichte der Archäologie-Fachingenieure sind zu berücksichtigen. Ein Kampfmittelfund ist umgehend dem Bauherrn, der Bauleitung und den zuständigen Stellen zu melden.
Angaben zur Ausführung
Besondere Anforderungen an die Bauausführung
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung:
Bauen im BestandDenkmalschutz Lage und Verkehr in der Innenstadt inkl. ÖPNV Ruhezeiten Norm- und zulassungskonformer Umgang mit der Frischbeton-Verbundfolie an WU-Bauteilen
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
In lagernde Behälter des Auftragnehmers
In Container des Auftraggebers für:
Bauabfall BaumischabfallContainer werden bauseits gestellt. Aufstellort: siehe BE-Plan.
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Vom Auftraggeber werden Container für (Eingabe) bereitgestellt. Die Kosten für die Container und die Entsorgung werden auf die beteiligten Firmen umgelegt. Es darf nur der jeweils entsprechende Abfall in diese Behälter gefüllt werden. Unzulässiger Abfall wird auf Kosten des Verursachers wieder aus den Behältern entfernt und ist vom Verursacher auf eigene Kosten zu entsorgen.
Folgende Zeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
Architekten-, Positions- und TGA-PläneBaugrubenplanungBodengutachtenAbbruchpläneBauzustandsberichte
Baubeschreibung für die Vorbereitung / Baustelleneinrichtung
Ergänzende Angaben für die Vorbemerkungen: Ergänzende Angaben für die Vorbemerkungen:
Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. gastronomisch genutzte Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr auch während der Baumaßnahme freigegeben ist.
Die Straße "Am Abdinghof" muss dauerhaft für die Feuerwehr, Schule und Kindergarten freigehalten werden.
Im Norden und im Osten wird das Baufeld durch städtisch genutzte Bürogebäude (Baustelle Sanierung) und eine Bank begrenzt.
Geologische und hydrogeologische Verhältnisse
Der Bemessungswasserstand für den Bauzustand ist bei 109,60 m ü. NHN angegeben. Gemäß Planung liegt die zukünftige Baugrubensohle nahezu überall oberhalb des Bemessungswasserstandes. Im überwiegenden Bereich des Baufeldes liegt die Baugrubensohle bei 110,13 m ü. NHN bzw. 110,28 m ü. NHN, im östlichen Bereich liegt die Baugrubensohle bei 113,63 m ü. NHN. Hier befindet sich eine Aufzugsunterfahrt mit einer BGS bei 112,83 m ü. NHN. Mittig des Baufeldes befindet sich eine geböschte Aufzugsunterfahrt mit einer Baugrubensohle bei 108,88 m NHN. Hier liegt die Baugrubensohle unterhalb des Bemessungswasserstandes. Bei Bedarf ist hier eine offene Wasserhaltung vorzusehen.
Eine Vor-Ort-Besichtigung des Bieters vor Angebotsabgabe über die baulichen und örtlichen
Verhältnisse sowie die Umgebungsbedingungen wird dringend empfohlen. Falls durch Unkenntnis der Lage und Örtlichkeit in der Bauvorbereitung und Ausführung es zu Behinderungen oder Erschwernissen kommt, hat diese der AN zu verantworten.
Die Stadt Paderborn hat für dieses Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Demnach brauchen Sie als Anbieter keine projektbezogene Einzelversicherung
abschließen. Die Leistung und der Umfang dieser Bauleistungsversicherung ist in der Anlage
„Ausschreibung Bauleistungsversicherung“ aufgeführt. Für diese Leistung erhebt die Stadt Paderborn eine Versicherungs-Umlage von 1% der Bruttoauftragssumme.
Die Bauausführung wurde durch den AG bis zur Ausführungsplanung (LP 5) geplant. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, nach Auftragsvergabe, kostenlos die Ausführungspläne zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf eventuell entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung.
Vor Aufnahme der Arbeiten bzw. auf der Baustelle von Beginn an vorzuhalten, sind folgende
Unterlagen:
Freigegebener VerkehrszeichenplanLogistikkonzeptSämtliche weiteren zur Ausführung der Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen, auch wenn sie hier im Einzelnen nicht genannt sind. Anmeldung der Baustelle bei allen betreffenden Ämtern/BehördenDie Baustelleneinrichtungsfläche ist während der Maßnahme ggfs. auch mit anderen Gewerken und der Baustelle Sanierung Bauteile A/B/C zu teilen bzw. anzupassen. Die Anpassungen in der BE-Fläche ist einzukalkulieren.
Sicherung der Baustelle/ Bauzaun
Die Baustelle ist permanent vor Zutritt von unbefugten Personen zu sichern. Aufgrund der innerstädtischen Lage ist mit hohen Fußgängeraufkommens zu rechnen.
Der AG hat einen Bauzaun, bestehend aus Gitter- und Holzbauzaunelementen inkl. Torelementen gekauft und aufgestellt. Dieser wird dem AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der AN hat den Bauzaun zu unterhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle für den Zutritt von Unbefugten ständig gesichert ist. Die Vorgabe des Standortes für den Bauzaun erfolgt durch den AG. Die Verantwortung des AN für den Bauzaun ist im V/Z Plan anzugeben.
Die Unterhaltung und mehrmaliges Versetzen des Bauzauns, je nach Baufortschritt und den Erfordernissen des AN sind zu kalkulieren. Der AN hat eine tägliche Prüfung und, bei Notwendigkeit, Korrektur der Baustelleneinrichtung zu gewähren. Die Kontrolle/Reparatur hat auch bei Sturm und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten zu erfolgen.
Durch den Bauzaun ist die Straße „Am Abdinghof“ in der Breite eingeschränkt. Siehe „Anlage Aufstellflächen Feuerwehr“. Es müssen Mindestbreiten für die Feuerwehr, im Falle einer Entfluchtung der Gebäude „Am Abdinghof 30“ und „Am Abdinghof 32“, eingehalten werden. Grundsätzlich ist der Bauzaun in diesem Bereich ca. 60 cm von der Absturzsicherung der Baugrube aufzustellen, sodass die Aufstellflächen der Feuerwehr für das benachbarte Gebäude sichergestellt sind
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bauzaunflächen für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen oder zu vermarkten.
Verkehrssicherheit/ Umgebungsschutz
Die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle für die Dauer seiner Tätigkeiten obliegt beim AN. Der AN hat eigenverantwortlich einen VZ-Plan zu erstellen, beim Ordnungsamt einzureichen und die erforderlichen Genehmigungen zu erwirken. Sämtliche Maßnahmen aus dem VZ- Plan und der Genehmigung sind vom AN umzusetzen und dem Baufortschritt anzupassen. Die Kontrolle der Beschilderung hat auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten zu erfolgen.
Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz umliegender und direkt angrenzender baulicher Anlagen und öffentlicher Verkehrsflächen sind eigenverantwortlich durch den AN durchzuführen. Alle Kosten einschließlich Lieferung, Montage, Vorhaltung und spätere Entsorgung entsprechender Materialien und Vorkehrungen sind vom AN in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb der benachbarten Wohnungen, Gewerbe, Dienstleistungen, Behörden, Arztpraxen, Kirchen, Schulen, Kitas, Museen etc. Die fortwährende Nutzung der Nachbarn besitzt höchste Priorität! Verkehrswege und Fluchtwege sind stets freizuhalten und müssen sicher begehbar sein.
Während begrenzten Zeiträumen kann es zu Zufahrtsbeschränkungen in die Innenstadt/zur Baustelle kommen (bspw. Libori, Weihnachtsmarkt, etc.), hierfür müssten vom AN eigenständig Durchfahrerlaubnisse erwirkt werden.
Logistik
Der AN hat den Bauablauf und die Logistik eigenständig zu planen und mit dem AG und den zuständigen Behörden abzustimmen. Hierfür hat der AN ein abgestimmtes und freigegebenes Logistikkonzept anzufertigen und dem AG zu übergeben.
Der historische Bereich von Marienplatz 2 darf nicht überfahren werden. Die Arbeitsebenen am Marienplatz 14 sind nur über das Baufeld erreichbar.
Es dürfen keine LKW's zum Be- und Entladen, insbesondere bei den Aushubarbeiten und der Entsorgung, auf öffentlichen Straßen in Wartestellung stehen.
Für den Transport dürfen gemäß Abstimmung mit der Polizei keine Traktoren mit Dumpern
eingesetzt werden.
Im Hinblick auf den Transport von Großgeräten sind die entsprechenden Transportgenehmigungen rechtzeitig zu beantragen.
Der Grundwasserstand schwankt sehr stark, sodass ggfls. Baugeräte innerhalb der Baugrube täglich auf ein höheres Niveau abgestellt werden müssen.
Sauberkeit der Baustelle
Auf die Sicherheit und Sauberkeit der Baustelle ist aufgrund der innerstädtischen Lage und des Fußgängeraufkommens ein besonderes Augenmerk zu legen.
Das Baugelände ist stets aufzuräumen und zu reinigen. Der AN hat je nach Erfordernis für die Reinigung der Straßen und Wege (Baustraßen, öffentliche Wege und Straßen) von Beginn bis zur Beendigung seiner Leistung Sorge zu tragen.
Fahrwegeverschmutzungen durch den Bauablauf sind zu vermeiden, sollten dennoch Fahrwegeverschmutzungen auftreten, sind diese nach Erfordernis zu reingen (saugende Kehrmaschine). Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine Endreinigung des Baugeländes. Sämtliche Kosten für die Reinigung der Fahrwege sind entsprechend zu kalkulieren. Es ist mit einer Reinigung 2 x täglich, im Besonderen für den Erdaushub und die Entsorgung, zu kalkulieren.
Das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, gebrauchte Arbeitskleidung, Folienreste, etc.) ist Leistung des AN.
Müllansammlungen im unmittelbaren Außenbereich der Baustelle, die nicht vom AN stammen, hat der AN unverzüglich bei einer Servicenummer der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) zu melden (Kontakt wird nachgereicht).
Lärmemissionen
Lärmemissionen sind gemäß der Umgebungsbedingungen durch technische und organisatorische Maßnahmen auf ein technisch machbares Minimum (siehe AVV Baulärm für Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind) zu reduzieren. Alle hieraus resultierenden Kosten sind einzurechnen.
Grundsätzlich sind lärmarme Arbeitsverfahren anzuwenden.
Lärmmessungen sind nicht vorgesehen, sollten diese erforderlich werden, erfolgt die Abstimmung mit der Ordnungsbehörde über dem AG.
Werden aufgrund von Lärmemissionen Arbeitszeitbegrenzungen angeordnet, erfolgt diese in folgendem Rahmen: Es ist von Arbeitszeitbegrenzungen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr auszugehen.
Staubemissionen
Freigesetzte Stäube sind möglichst an der Entstehungsstelle durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bewetterung mittels Nebelkanone, etc.) niederzuschlagen. Die Verschleppung von Stäuben über das Baufeld hinaus ist zu unterbinden.
Grundsätzlich sind staubemissionsarme Arbeitsverfahren anzuwenden.
Ergänzende Angaben für die Vorbemerkungen:
1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von QNG-Anforderungen 1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von QNG-Anforderungen
Ein klimafreundliches Nachtwohngebäude im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfordert in diesem Projekt eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG.
Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien.
Die seitens des QNG-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung.
Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte.
In Bezug auf die nachhaltige Materialgewinnung ist die unter 2.1 und 2.2 erforderliche prozentuale Menge der neu eingebauten Materialien verpflichtend und dementsprechend nachzuweisen. Dabei ist es dem ausführenden Unternehmen frei, wo der entsprechende Anteil der nachhaltig gewonnenen Materialien im Gebäude zum Einsatz kommt.
Um die QNG-Zertifizierung erfolgreich durchführen zu können, wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Systemanforderungen und die besonderen Anforderungen QNG-PLUS für Nichtwohngebäude einzuhalten sind. Diese Anforderungen werden in der Anlage 2 und Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude aufgeführt und erläutert.
2 QNG-PLUS Anforderungen an nachhaltige Materialgewinnung2.1 Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 70% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
2.1.1 Ergänzende Bewertungsgrundlagen
Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt:
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) undFSC (Forest Stewardship Council).Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70 % bei „FSC-Mix“).
2.1.2 Erforderliche Nachweise
Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werdenSchlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in AuszügenLieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe2.2 Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben.
2.2.1 Ergänzende Bewertungsgrundlagen
Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:
Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).Ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.Betrachtungsgrenze ist die Baugrube. Allgemeine Wege/Gestaltung der Außenanlagen werden nicht betrachtet.
Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden.
2.2.2 Erforderliche Nachweise
Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen:
Massebilanz aller neu eingebauten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerken inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neueingebauten Gesamtmasse des BaustoffsErklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von RecyclingbetonPrüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.LieferscheineHerstellererklärungenDie Masse für Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen ist separat zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Masse zu beziehen.Die Masse für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist als Summe zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Gesamtmasse zu beziehen.Betrachtet werden die jeweiligen Gesamtmassen der zwei Fraktionen Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate und Beton.Eine Verrechnung/Kompensation zwischen Beton und Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist nicht zulässig.3 QNG-PLUS Anforderungen an Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
3.1 Grundlagen der Schadstoffvermeidung
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
3.1.1 Ergänzende Bewertungsgrundlagen
Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind im Dokument „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ beschrieben.
3.1.2 Erforderliche Nachweise
Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen:
Liste der beteiligten Firmen mit Angabe der LeistungsbereicheVertragsauszüge und/oder QualitätssicherungsvereinbarungenFirmenerklärungen und/oder Auszüge aus Abnahmeprotokollen4 Erfüllung der Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft
Der Fachunternehmer hat alle ihm zugewiesenen Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft in Abstimmung mit dem Auditor zu erbringen.
1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von QNG-Anforderungen
1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-Anforderungen 1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-Anforderungen
Der Bauherr, GMP - Gebäudemanagement Paderborn, engagiert sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards im Unternehmensalltag sowie in Projekten.
Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien.
Die seitens des DGNB-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung.
Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind.
Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte.
Zur Erläuterung des Zertifizierungsprozesses und des Prozesses der Nachweisführung wird eine Einweisung für alle Nachunternehmer stattfinden.
2 Baustellenbetrieb
2.1 Angestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNB
Gemäß Kriterium PRO2.1 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" werden 90 Punkte angestrebt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Abfall: 25 PunkteLärm: 15 PunkteStaub: 25 PunkteUmweltschutz: 25 Punkte2.2 DGNB-Anforderungen an den Baustellenbetrieb
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen.
Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien:
2.2.1 ABFALL
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KWAbfG) und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen.
Abfälle sind täglich vor dem Verlassen der Baustelle zu räumen. Die Trennung hat nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfolgen.
Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen getrennt:
Mineralische Abfälle Wertstoffe gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Schadstoffhaltige Abfälle Mit der Entsorgung ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen.
Der Bieter verpflichtet sich seine Abfälle ordnungsgemäß in die jeweiligen Abfallbehälter zu entsorgen.
Die bauausführenden Unternehmen sind einzuweisen und hinsichtlich der Abfallvermeidung und -trennung zu schulen.
Die Materialtrennung und die weisungsgemäße Benutzung der Sammelstellen werden durch die Bauleitung oder ihre Beauftragten (z. B. Abfallmanagement-AN) nachweislich kontrolliert.
2.2.2 LÄRM
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Lärmemissionen nach dem Stand der Technik und im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren zu begrenzen. Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (AVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Folgende weiteren Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen:
Verwendung von Schalungssystemen für Groß- und Raumschalungen Verwendung vorgefertigter Bauteile Anordnung der Baustellenzufahrt abseits sensibler Nutzungen Einhaltung der Schutzzeiten2.2.3 STAUB
Alle verwendeten Maschinen müssen eine wirksame und moderne Absaug-mechanik haben – ihre regelmäßige Wartung und Kontrolle ist zu dokumentieren.
Entstehender Staub ist sofort zu beseitigen (nicht mit dem Besen, sondern geeigneten Saugern).
Nach Möglichkeit ist auf Feucht/Nassverfahren zurückgreifen.
Bei Materialien ist nach Möglichkeit auf Granulate und andere gebundene Formen ausweichen.
Bei großflächigen Arbeiten sind Staubwände, Staubtüren, Folienschotts einzurichten (Unterteilung von verschiedenen Bereichen), um Verteilung und Verwehung zu vermeiden.
Die Überwachung wird durch Bauleitung und SiGeKo kontrolliert und dokumentiert.
2.2.4 UMWELTSCHUTZ
Mindestens und zwingend sind die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erfüllen. Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigungen durch u. a. Baustoffe und Betriebsmittel zu schützen. Bäume und Gehölze sind vor Beschädigungen zu schützen.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf nur dann erfolgen, wenn der Eintrag dieser Stoffe in den Boden z. B. durch Folienabdichtungen ausgeschlossen ist. Alle Maschinen sind regelmäßig auf Betriebsmittelleckagen zu überprüfen; undichte Maschinen (z. B. mit Öl- oder Hydraulik-Öl-Austritt) dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Betankung darf nur bei Vorhaltung der nach VbF geforderten Auffangwanne mit Schutzdach erfolgen. Schalöle sind dementsprechend zu lagern.
Abfalle und Reststoffe dürfen nicht im Außenbereich abgelagert werden. Sie sind täglich zu beraumen und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu überführen (vgl. Abfallarme Baustelle).
Sämtliche umweltgefährlichen Materialien dürfen nur auf befestigten und überdachten Flächen gelagert werden.
Bodenverunreinigungen durch umweltgefährliche Baumaterialien (z. B. Epoxydbeschichtungen) sind zu vermeiden. Zusätzlich sind Vermischungen unterschiedlicher Bodenschichten sowie Bodenverdichtung zu minimieren. Schweres Gerät ist nach Möglichkeit auf befestigtem Untergrund (z. B. Baustraße) zu bewegen. Abgeschobener Mutterboden sollte unter Berücksichtigung des Staubschutzes (s. o.) gelagert und abgedeckt werden.
3 DGNB-Anforderungen an Baumaterialien und Bauteile
3.1 Angestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNB
Es wird die Qualitätsstufe 4 (100 Punkte) gemäß Kriterium ENV1.2 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" angestrebt.
3.2 DGNB-Anforderungen an Baumaterialien
Alle angebotenen Produkte (gemäß ihrer Zusammensetzung) müssen folgende Eigenschaften einhalten:
Ein Verbot gilt für den Einsatz folgender Stoffe:
HBCD-Flammschutzmittel bei Kunstschaum-DämmstoffenHalogenierte Treibmittel für Kunstschaum-DämmstoffeVerwendung von Montageschäumen für die DämmstoffmontageDes Weiteren ist folgendes zu beachten:
3.2.1 Gewerkespezifische Materialanforderungen: RohbauarbeitenFlüssigkunststoffe zur Abdichtung aufgehender Bauteile müssen mit dem GISCODE RMA 10 oder RMA 15 gekennzeichnet seinStaubbindende Beschichtungen Betonkontakt und Aufbrennsperren müssen <5g/l VOC enthaltenDekorative Farben, Grundierungen Tiefengrund und Betonlasuren müssen nach VdL-RL01 lösemittel- und weichmacherfrei seinKunststofffolien zur Abdichtung im Bereich der Gründung dürfen einen Blei- und Zinngehalt von max. 0,1% aufweisenBituminöse Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich/Wasser/Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und bituminöse Produkte zur Dämmstoffmontage müssen mit dem GISOCDE BBP10 gekennzeichnet seinBetontrennmittel müssen mit dem GISCODE BTM 5 gekennzeichnet sein Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Betonspachtel, Betonschutzbeschichtungen, Betonkontakt, Tiefengrund) müssen nach VdL-RL01 lösemittel- und weichmacherfrei seinGeschäumte Dämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln und dem Flammschutzmittel HBCD sein. Darüber hinaus ist die Kriterienmatrix der DGNB, in der alle Materialanforderungen enthalten sind, zu beachten und zwingend einzuhalten (s. Anlage 1). Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien und Bauprodukten, die eine Wiederverwendung fördern, im Rahmen der DGNB-Zertifizierung positiv bewertet werden. Die Verwendung solcher Produkte sollte in Betracht gezogen werden und ist mit dem AN abzuklären.
3.3 Technisch-funktionale Alternativen
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.
Entsprechende Nachweise sind spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Baustelleneinrichtung an den AG zu erbringen.
Der Bieter hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise vorlegen.
Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforderungen nach DGNB entscheidet ausschließlich der DGNB-Berater des AG.
4 Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Baumaterialien
Die Einhaltung der zuvor beschriebenen Vorgaben an Baumaterialien ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung.
Nach Fertigstellung des Gebäudes werden insbesondere in Referenzräumen Raumluftmessungen durchgeführt, um die Qualität der eingesetzten Baumaterialien zu überprüfen.
DER EINSATZ UNGEEIGNETER BAUPRODUKTE KANN ZUM AUSSCHLUSS VON DER ZERTIFIZIERUNG FÜHREN!
4.1 Anmeldung
Alle Baumaterialien, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, müssen vorab angemeldet werden.
Dazu sind in elektronischer Form Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Angaben zur Umweltverträglichkeit) an die Bauleitung zu übermitteln.
Für Hölzer und Holzprodukte sind FSC-/PEFC-Zertifikate und die zugehörigen CoC-Zertifikate vorzulegen.
Die Anmeldung muss in elektronischer Form bei der Bauleitung spätestens
10 Arbeitstage vor geplanter Anlieferung auf der Baustelle erfolgen, um Verzögerungen im Baustellenbetrieb auszuschließen.
4.2 Prüfung
Die Bauleitung wird vorab die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen und übermittelt diese anschließend an den DGNB-Auditor.
Die eingereichten Unterlagen werden seitens des Auditors auf Konformität mit den angestrebten Zielen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung geprüft.
Eine Freigabe wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt.
Das erfasste Baumaterial wird in die Liste der freigegebenen Materialien eingepflegt. Diese wird in aktualisierter Form dem AN sowie der Bauleitung zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen/Nachweise werden durch den Auditor zudem in eine Materialdokumentation aufgenommen (diese Dokumentation ist zur Nachweiserbringung bei der DGNB einzureichen).
Ungeeignete Produkte und Materialien dürfen nicht verwendet werden. Eine entsprechende Rückmeldung wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt.
Ggf. bieten Hersteller geeignete Alternativprodukte an bzw. kann ein Alternativhersteller gefunden werden.
4.3 Freigabe
Es erfolgt eine Freigabe per Mail an die Bauleitung und den AN. Diese Freigabe wird dann von der Bauleitung an ausführende Unternehmen weitergeleitet.
Die Anlieferung der freigegebenen Materialien und deren anschließenden Verwendung kann erfolgen.
4.4 Pflichten der ausführenden FirmenTeilnahme an mindestens einer Besprechung / Einweisung zur Erläuterung der Abläufe zur MaterialfreigabeAbgeben einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass ausschließlich angemeldete und freigegebene Bauprodukte verwendet werdenRegelmäßige Schulung seiner Mitarbeiter sowie seiner eingesetzten Subunternehmer über die Anforderungen an den Baustellenprozess. Von mind. drei Schulungen sind unterschriebene Teilnehmerlisten beim DGNB-Auditor einzureichen.Anmeldung aller Bauprodukte, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen sollen, 10 Tage vor geplanter Anlieferung bei der BauleitungDazu Einreichung der folgenden Unterlagen in elektronischer Form:Technische DatenblätterAktuelle Sicherheitsdatenblätter der HerstellerUmweltprodukterklärungen
Abbildung 3‑ SEQ Abbildung \* ARABIC \s 1 1 Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Materialien
5 Erfüllung der Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft
Der Fachunternehmer hat alle ihm zugewiesenen Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft in Abstimmung mit dem Auditor zu erbringen.
1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-Anforderungen
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN IEC 61439-5; VDE 0660-600-5
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen – Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA
Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter – insbesondere von Nachbarn – für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
4. Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet.
VOB-konform
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkung - Gerüstarbeiten Technische Vorbemerkung - Gerüstarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN EN 280-1
Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Teil 1: Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit – Prüfungen
DIN EN 280-2
Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Teil 2: Zusätzliche Sicherheitsanforderung für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen – Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz – Anforderungen, Klassifikation und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011
Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher BGR/GUV-R 179)
2. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln - vorh. Steckträger und Bohlen beachten. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
3. Angaben zur Abrechnung
VOB-konform
Rechnungsversand digital an AG und parallel die Bauleitung
4. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Gerüstarbeiten
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 18127
Baugrund, Untersuchung von Bodenproben – Proctorversuch
DIN EN 16907-1
Erdarbeiten – Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
DIN EN 16907-2
Erdarbeiten – Teil 2: Materialklassifizierung
DIN EN 16907-3
Erdarbeiten – Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten
DIN EN 16907-4
Erdarbeiten – Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln
DIN EN 16907-5
Erdarbeiten – Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung
DIN EN 16907-6
Erdarbeiten – Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial
DIN EN ISO 22476-2
Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Felduntersuchungen – Teil 2: Rammsondierungen
DVGW GW 315
Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
FGSV 516
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 526
M HifüBau – Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 535
M Geok E – Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 551
Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 559
Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche:
siehe beigefügtes BodengutachtenArt und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen:
siehe beigefügtes BodengutachtenDiese sind vor Beschädigungen zu schützen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis deren Beseitigung vorgegeben wird.
Geotechnische Kategorie nach DIN 4020 des Bauvorhabens:
( ) GK 1
( ) GK 2
( x ) GK 3
Es liegt ein Sachverständigengutachten vor.
Es ist diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt. Es ist in vollem Umfang zu beachten.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht. Plattendruckversuch durch AN aufgrund länger stehender Baugrube sowie in Teilbereichen der späteren Verfüllung sind mit einzukalkulieren.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Verfüllung der Pumpensümpfe in den Flutungsöffnungen beachten.
Rohrgrabenverfüllung
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
Technische Vorbemerkung - Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten Technische Vorbemerkung - Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ISO 11886
Baumaschinen und -ausrüstungen – Ramm- und Zieheinrichtungen – Terminologie und technische Dokumentation
DVGW GW 315
Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche:
gem. beigefügter PlanungArt und Umfang des sich auf den zu bearbeitenden Flächen befindenden Aufwuchses:
gem. beigefügter PlanungEs liegt ein Sachverständigengutachten vor.
Es ist diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt. Es ist in vollem Umfang zu beachten.Art des Bodens/Felses: gem. beigefügter Planung
Im Untergrund sind folgende künstliche Hohlräume bekannt: Gewölbekeller des Bestandes. Kann nicht mit Geräten befahren werden.
Oberhalb herzustellende Decken sind durch das Gewölbe durchgehend zu unterstützen.
Hier wäre es gut, dass die Lasten aus der Decke über 2.OG erst aufgebracht werden, wenn die Decke auf dem Gewölbe (Decke EG1) sowie die Decke über 1OG schon die 28 Tage Festigkeit haben.
Im Untergrund sind folgende Behinderungen bekannt:
( x ) Frühere Bauhilfsmaßnahmen
( ) Anker
( ) Injektionen
Lage und Transportwege
Das Baufeld ist mit Maschinen und Geräten befahrbar ohne Höhenbeschränkung.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nachzuweisen, dass die Stoffe den Anforderungen der ATV DIN 18309 Abschnitt 2.1 entsprechen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Zweck der Einpressarbeiten:
( ) Bauhilfsmaßnahme
( ) Bestandteil endgültiger Baumaßnahme
Für seine Leistungen erforderliche Sondernutzungserlaubnisse entsprechend den Rechtsvorschriften und örtlichen Gegebenheiten hat der Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen (Fahrbahnsperrung, Aufgrabungsgenehmigung). Damit verbundene Gebühren der zuständigen Behörden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers fallen, sind auf Nachweis gesondert mit dem Auftraggeber abzurechnen.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Befähigung von Geräteführern für Baugrundaufschlussbohrungen und von Schweißerfachkräften rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten nachzuweisen.
Der Auftragnehmer erteilt nach Verbaufortschritt verantwortlich die Freigabe zum weiteren Baugrubenaushub und zur Belastung der außen liegenden Baugrubenränder.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten
Technische Vorbemerkung - Entwässerungskanalarbeiten Technische Vorbemerkung - Entwässerungskanalarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 4045
Abwassertechnik – Grundbegriffe
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 14457
Allgemeine Anforderungen an Bauteile, die bei grabenlosem Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen verwendet werden
AGI-TIB Z 1
Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten – Anforderungen an Injektionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-TIB Z 3
Kanalinstandhaltungs-, -sanierungsarbeiten – Dichtheitsnachweis von Abwasserkanalsystemen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-TIB Z 5
Kanalisationssysteme in der Industrie – Qualitätssicherung bei Inliner-Verfahren mit Werkstoffen aus GFK und PE-HD
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-TIB Z 6
Kanalisationssysteme in der Industrie – Kanalanschlüsse; Detaillösungen.
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
DWA-A 139
Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
DWA-A 143
Arbeitsblattreihe: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
DWA-A 157
Bauwerke der Kanalisation
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
DWA-A 166
Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung – Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
DWA-M 167
Merkblattreihe: Abscheider und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung: Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
RAL-GZ 961
Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen – Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit des zur Auflagerausbildung und Einbettung zur Verfügung stehenden Bodens:
gem. beigefügter PlanungArt der Baugrubenverkleidung/des Grabenverbaus:
gem. beigefügter Planung
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Nach Abschnitt 8.6.2 DIN EN 1610 darf eine Einbaukorrektur der Höhen- und Seitenlage nicht durch örtliches Unterstopfen/Verdichten erfolgen.
Rohrverlegearbeiten
Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden.
Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen.
Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren.
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Rohrenden sind während der gesamten Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.
4. Angaben zur Abrechnung
Die Wasserhaltung gemäß Abschnitt 6.6 DIN EN 1610 zählt zu den Besonderen Leistungen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.1.10 DIN 18299.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Entwässerungskanalarbeiten
Technische Vorbemerkung - Dränarbeiten Technische Vorbemerkung - Dränarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN V 1201
Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton für Abwasserleitungen und -kanäle – Typ 1 und Typ 2 – Anforderungen, Prüfung und Bewertung der Konformität
DIN EN 1917
Einsteig- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton
DWA-M 902
Dränfilter aus Kokosfasern für gütegesicherte Dränrohre
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
RAL-GZ 902
Gebäudereinigung – Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit des Untergrundes:
gem. beigefügter PlanungEs liegt ein Sachverständigengutachten über die geologischen und hydrologischen Verhältnisse sowie eventueller besonderer Beschaffenheit des Wassers vor.
Dieses liegt dem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie bei.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
Zur Wiedereinfüllung benötigtes Aushubmaterial ist gemäß dem Leistungsverzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann. Restmaterial und Bauschutt sind zu beseitigen. Das Eingraben auf der Baustelle ist unzulässig.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposition ohne Angabe der Mengenverhältnisse der Bodenklassen zueinander ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekannt gegeben werden.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Dränarbeiten
Technische Vorbemerkung - Mauerarbeiten Technische Vorbemerkung - Mauerarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 1025
Normenreihe: Warmgewalzte I-Träger
DIN 4108-3
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18515-1
Außenwandbekleidungen – Grundsätze für Planung und Ausführung – Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten
DIN EN 771-5
Festlegungen für Mauersteine – Teil 5: Betonwerksteine
DIN EN 771-6
Festlegungen für Mauersteine – Teil 6: Natursteine
DIN EN 772-7
Prüfverfahren für Mauersteine – Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolierschichten durch Lagerung in siedendem Wasser
DIN EN 1051-1
Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser – Teil 1: Begriffe und Beschreibungen
DIN EN 1051-2
Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser – Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 30
Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 32
Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton – Dimensionierung und Abdichtung mit
spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Lehmbau Regeln
Die Lehmbau Regeln, Begriffe – Baustoffe – Bauteile
Herausgeber: Dachverband Lehm e.V.
MB 876
Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER)
Merkblatt
Mauerwerk mit Dünnbettmörtel (Dünnbettmauerwerk)
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM)
Porenbetonbericht 9
Ausmauerung von Holzfachwerk
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 14
Mauerwerk aus Porenbeton – Beispiele zur Bemessung nach Eurocode 6
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 25
Brandschutz mit Porenbeton
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 27
Schallschutz mit Porenbeton
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 28
Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 29
Wärmeschutz mit Porenbeton
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbeton-Handbuch
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbeton Bautechnische Daten
Mauerwerksprodukte aus Porenbeton
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
RAL-GZ 517
Schornsteinsanierung – Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
WTA-Merkblatt 4-5-99/D
Beurteilung von Mauerwerk – Mauerwerksdiagnostik
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-7-24/D
Nachträgliche mechanische Horizontalsperre
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-9-19/D
Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 6-16-19/D
Technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile: Planung, Ausführung und Kontrolle
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 7-1-18/D
Erhaltung und Instandsetzung von Mauerwerk – Konstruktion und Tragfähigkeit
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 7-4-21/D
Ermittlung der Druckfestigkeit von Bestandsmauerwerk aus künstlichen kleinformatigen Steinen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-3-22/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-5-18/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-6-20/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA VI: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Ausfachungen/Putze
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-7-20/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Holz
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Abgasanlagen
DIN EN 13384-1
Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 1: Abgasanlagen mit einer Verbrennungseinrichtung
DIN EN 13384-2
Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Die ausgehobene Baugrube hat einen Verbau.
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:
je nach Bauteil wechselnd
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig.
Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.
Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern.
Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel.
Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen.
Mauersteinversetzungsgeräte („Deckenkräne“) dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen.
Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen – auch im Bereich zweischaliger Wände – sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen.
Zweischalige Haustrennwände müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle – auch im Bereich der Deckenauflager und der Brandwände über der Dachhaut – schalltechnisch entkoppelt sein. Um das Eindringen von Deckenbeton in die Hohlräume zu verhindern, sind die Fugen mit Folie abzudecken, falls eine Abmauerung nicht ausreichend ist. Die Folie ist nach Erhärten des Betons zu entfernen. Dämmungen sind beim Aufmauern fortlaufend einzubauen. Beim Abstreichen des Mörtels darf dieser nicht in den Zwischenraum fallen.
Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)
Rücklagemauerwerk für Dichtungen gegen drückendes Wasser, welches wieder abzubrechen ist, darf nur mit Mörtel der Klasse M 1 gemauert werden. Wird auf der wasserabgewandten Seite der vertikalen Dichtung konstruktives Mauerwerk erstellt, so ist zwischen Dichtung und Mauerwerk ein 5 cm breiter Zwischenraum zu belassen, der beim Aufmauern schichtweise mit Mörtel der Klasse M 10 zu verfüllen und vorsichtig zu verdichten ist.
Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
Ziegelmauerwerk
Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln.
Wände, Fensterbrüstungen u. dgl. aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbindung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grundsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages, durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnässung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verrutschen und Verwehen zu schützen.
Vor Aufbringen von Ortbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochlochziegeln grundsätzlich abzudecken.
Sichtmauerwerk, Verblendschalen
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Muster vorzulegen. Dabei gilt das Vorlegen von Mustern der Hersteller analog zu den Regelungen von ATV anderer Gewerke als Nebenleistung. Das Anlegen von Musterflächen durch den Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers gilt dagegen als Besondere Leistung, falls die Musterfläche nicht als Teil der endgültigen Leistung verwendet werden kann.
Nach der Fertigstellung ist Verblend- und Sichtmauerwerk vor zu schneller Austrocknung durch Sonne und Wind zu schützen.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist das Mauerwerk abzudecken.
Auch muss dieses vor Spritzwasser von den Arbeitsbühnen der Gerüste geschützt werden, falls diese nicht aus durchlässigem Material bestehen.
Verblend- und Sichtmauerwerk ist je nach Einbauort und nach Absprache mit der Bauleitung gegen Verschmutzung zu schützen. Im Sockelbereich ist i.d.R. eine Folie für die Bauzeit dauerhaft zu befestigen und nach Fertigstellung der Putzarbeiten zu beseitigen.
Bei Verblend- und Sichtmauerwerk sind grundsätzlich alle benötigten Ziegel oder Steine für das gesamte Bauwerk, oder, nach Absprache mit dem Auftraggeber, mindestens für zusammenhängende Bauabschnitte, gemeinsam zu bestellen und anzuliefern, um Farbunterschiede zu vermeiden. Bei der Verarbeitung sind Ziegel oder Steine aus mindestens 4 Paketen gleichzeitig zu entnehmen und zu mischen.
Steine und Ziegel für Verblend- und Sichtmauerwerk sind vor Transportschäden zu bewahren. Der Einbau von beschädigten oder verschmutzten Steinen und Ziegeln ist unzulässig.
Sichtbare Schnittflächen von Steinen sind unzulässig.
Bei einschaligem Sichtmauerwerk mit Hintermauerung sollen Verblender und Steine für die Hintermauerung aus Material gleicher Druck- und Saugfähigkeit bestehen.
Verblend- und Sichtmauerwerk aus Mauerziegeln oder künstlichen Steinen ist im regelmäßigen Verband nach Wahl des Auftragnehmers auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgegeben wird. Auf eine gleichmäßige Ausbildung der Fugen sowie der Stein- und Ziegelkanten ist zu achten. Das gilt auch für nur aus Sichtmauerwerk bestehende Wände.
Fugenglattstrich ist nach dem Ansteifen, aber noch im verformungsfähigen Zustand, des Mörtels mittels eines Kunststoffschlauchs (Durchmesser ca. 1,5- bis 2-fache Fugenbreite), eines Holzspatels oder eines Fugeisens durchzuführen. Um ein gleichmäßiges Farbbild der Fugen zu erhalten, ist Werkmörtel gleicher Zusammensetzung zu verwenden.
Das Auskratzen von nachträglich zu verfugendem Mauerwerk darf bei Lochziegeln nicht bis zur Lochung erfolgen. Das Auskratzen der Fugen soll mit einem Fugenkratzholz erfolgen. Spitze Gegenstände, z.B. Bauklammern, dürfen dafür nicht verwendet werden. Ein spärlicher Mörtelauftrag, durch den das Auskratzen der Fugen erspart werden sollte, ist unzulässig.
Bei nachträglichem Verfugen ist Fertigfugenmörtel zu verwenden, der einen Zusatz für das Wasserrückhaltevermögen enthalten soll.
Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern.
Für die in der Ziegelverblendschale zweischaligen Mauerwerks anzulegenden vertikalen Bewegungsfugen nach EC 6 gelten folgende Richtwerte für den Abstand der Fugen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Vorgaben gemacht werden:
Wandaufbau mit Luftschicht: 10-12 m Wandaufbau mit Luftschicht und Wärmedämmung: 10-12 m Wandaufbau mit Kerndämmung: 6-8 m Wandaufbau mit Putzschicht: 10-12 mAbfangkonstruktionen in zweischaligen Außenwänden, die nach dem Einbau nicht mehr kontrollierbar sind, müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen.
Stürze und Leibungen
Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene Schalung eingebaut werden.
Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen.
Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher möglich ist.
Verkehrssicherung
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellungder eigenen Arbeiten.
5. Angaben zur Abrechnung
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß [m³] erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkung - Betonarbeiten Technische Vorbemerkung - Betonarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 1045
Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 4123
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
DIN 4235-1
Verdichten von Beton durch Rütteln; Rüttelgeräte und Rüttelmechanik
DIN 7865-1
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 1: Formen und Maße
DIN 7865-2
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung
DIN 18197
Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
DIN 18218
Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18531-1
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18531-3
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
DIN 18531-4
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18541-1
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung
DIN 18541-2
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe und Prüfung
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Rechtwinkligkeit
DIN EN 1051-2
Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser – Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
DIN EN 1168
Betonfertigteile – Hohlplatten
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle – Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung
DIN EN 12620
Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Spezifikation
DIN EN 13164
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) – Spezifikation
DIN EN 13165
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) – Spezifikation
DIN EN 13166
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) – Spezifikation
DIN EN 13167
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation
DIN EN 13168
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezifikation
DIN EN 13169
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezifikation
DIN EN 13171
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation
DIN EN 13747
Betonfertigteile – Deckenplatten mit Ortbetonergänzung
DIN EN 14199
Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Mikropfähle
DIN EN 14844
Betonfertigteile – Hohlkastenelemente
DIN EN 15037-1
Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 1: Balken
DIN EN 15037-4
Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum
DIN EN 15037-5
Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen
DIN EN 15191
Betonfertigteile – Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton
DIN EN 15258
Betonfertigteile – Stützwandelemente
DIN EN 15564
Betonfertigteile – Kunstharzbeton – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN ISO 29465
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Länge und Breite
DIN EN ISO 29466
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Dicke
DIN EN ISO 29469
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN ISO 29470
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Rohdichte
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Stahlfaserbeton
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Qualität der Bewehrung – Ergänzende Festlegungen zur
Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Wärmebehandlung von Beton
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DBV-Merkblatt
Sichtbeton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Unterstützungen nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV Merkblatt
Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Beton und Betonstahl
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Sommer- und Winterbetonagen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonschalungen und Ausschalfristen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Heft 54
sowie die Erläuterungen aus September 2024 zur Frischbetonverbundfolie
DBV-Merkblatt
Gleitbauverfahren
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Nachbehandlung von Beton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
FDB-Merkblatt Nr. 1
Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton
Herausgeber: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 6
Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 21
Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 30
Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 32
Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton – Dimensionierung und Abdichtung mit
spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 866
Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
Porenbeton-Handbuch
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbeton Bautechnische Daten
Mauerwerksprodukte aus Porenbeton
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
WTA-Merkblatt 5-17-21/D
Schutz und Instandsetzung von Beton: Instandsetzungskonzepte
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Zement-Merkblatt B 2
Gesteinskörnungen für Normalbeton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 3
Betonzusätze., Zusatzmittel und Zusatzstoffe
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 4
Frischbeton – Eigenschaften und Prüfungen
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 5
Überwachen von Beton auf Baustellen
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton – Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 8
Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 9
Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 11
Massige Bauteile aus Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 12
Unterwasserbeton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 13
Leichtbeton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 14
Infraleichtbeton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 18
Risse im Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 27
Ausblühungen
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt B 29
Selbstverdichtender Beton – Eigenschaften und Prüfungen
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt H 8
Sichtbeton – Techniken der Flächengestaltung
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Zement-Merkblatt H 10
Wasserundurchlässige Betonbauwerke
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Die ausgehobene Baugrube hat einen Verbau.
Genauere Ausführung: Baugrubenplanung der Fa. Kempen Krause: Schalplan Baugrubenverbau+Schnitte mit Aushubsohlen
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:
je nach Bauteil wechselnd
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 zu erfolgen.
gem. Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (bspw. Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager – falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen – anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen.
Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren (nicht bei WU-Bauteilen) nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (bei WU-Bauteilen/ WU-Konform).
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Sichtbeton
Standard-Alternative:
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
gem. DBV-Merkblatt
Sichtbeton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
gem. DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber und der Bauleitung zu übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch:
Anforderungen an die AuflagerBerücksichtigung der AnhängelastenAngabe der Verbindungsmittel Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linienTraggerüste für Montagezuständeggfs. Bauzustände von TragwerkselementenKennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen (WU-konforme Durchdringungen) in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
gem. DIN 4123
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 – 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
Die jeweiligen Bauzustände sind hierbei zu berücksichtigen.
Die Fugenausbildung ist den Schalplänen zu entnehmen + die Fugenausbildung der jeweiligen Geschossdecken; darüber hinausgehende Fugenanordnungen sind mit der Tragwerksplanung abzustimmen
Transportbeton
Standard-Alternative
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
gem. Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton – Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Verkehrssicherung
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Betonarbeiten
Technische Vorbemerkung - Stahlbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Stahlbauarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN EN 1090-4
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 4: Technische Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen
DIN EN 10088-4
Nichtrostende Stähle – Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10088-5
Nichtrostende Stähle – Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 13001-3-1
Krane – Konstruktion allgemein – Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken
DIN EN 13084-1
Freistehende Schornsteine – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN ISO 1461
Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 3834-1
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-2
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-3
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-4
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen
DIN EN ISO 3834-5
Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente – Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
DIN EN ISO 8504
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Verfahren für die Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 14713-3
Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 3: Sherardisieren
DIN EN ISO 15607
Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Allgemeine Regeln
DASt-Richtlinie 006
Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 007
Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 009
Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 014
Empfehlungen zum Vermeiden von Terrassenbrüchen in geschweißten Konstruktionen aus Baustahl
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 019
Brandsicherheit von Stahl- und Verbundbauteilen in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt-Richtlinie 022
Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
IVD-Merkblatt Nr. 22
Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 30
Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 606
Stahlhochbau. Konstruktive Stahlbauten – Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Die für die Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen und Festigkeitsberechnungen nach Abschnitt 3.1.4 DIN 18335 sind entgegen der Regelung der ATV nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten, sondern werden durch den Tragwerksplaner des Auftraggebers erstellt.
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
4. Angaben zur Abrechnung
Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Längen- und dem Flächenmaß gelten für Unterbrechungen die Regeln des Abschnitt 5.3.2 ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten.
Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Flächenmaß wird ergänzend zu Abschnitt 5.3 ATV DIN 18335 vereinbart, dass Ausschnitte nur bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen werden.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Stahlbauarbeiten
Technische Vorbemerkung - Korrosionsschutzarbeiten Technische Vorbemerkung - Korrosionsschutzarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 55633-1
Beschichtungsstoffe – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme – Teil 1: Bewertung der Pulver-Beschichtungssysteme und Ausführung der Beschichtung
DIN 55634-1
Beschichtungsstoffe und Überzüge – Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl – Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 55634-2
Beschichtungsstoffe und Überzüge – Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl – Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen
DIN EN 13507
Thermisches Spritzen – Vorbehandlung von Oberflächen metallischer Werkstücke und Bauteile für das thermische Spritzen
DIN EN ISO 2178
Nichtmagnetische Überzüge auf magnetischen Grundmetallen – Messen der Schichtdicke – Magnetverfahren
DIN EN ISO 3882
Metallische und andere anorganische Überzüge – Übersicht über Verfahren zur Schichtdickenmessung
DIN EN ISO 8501-4
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit – Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Wasserwaschen
DIN EN ISO 8503-1
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen - Teil 1: Anforderungen und Begriffe für ISO-Rauheitsvergleichsmuster zur Beurteilung gestrahlter Oberflächen
DIN EN ISO 8504
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Verfahren für die Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 14713-2
Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 2: Feuerverzinken
AGI-Arbeitsblatt K 20
Korrosionsschutz von Stahl durch Duplex-Systeme (Feuerverzinkung + Beschichtung)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt K 21
Wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
DASt-Richtlinie 022
Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden, siehe auch BE - Plan.
Der Auftragnehmer hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 4.1 DIN EN ISO 12944-7 durch Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/TS 9002 zu belegen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Untergrundvorbereitung
Wenn Flammstrahlen in der Nähe von brennbaren Materialien ausgeführt werden soll, ist zuvor eine Genehmigung des Auftraggebers oder der Bauleitung einzuholen.
Ist das Anlegen von Vergleichsflächen für den Reinheitsgrad vorgeschrieben, so umfasst die Leistung auch das Schützen der Flächen gegen Veränderungen durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem desselben Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit
Zulassungsnummer und AusstellerAusführungsdatumName und Anschrift der Firma des AuftragnehmersAnzahl der SchichtenGesamtdicke der TrockenschichtArt der SchlussbeschichtungDatum der nächsten PrüfungWarnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungenanzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen.
4. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Korrosionsschutzarbeiten
Technische Vorbemerkung - Abwasserinstallation, Leitungen, Abläufe Technische Vorbemerkung - Abwasserinstallation, Leitungen, Abläufe
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN EN 476
Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude – Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-4
Abläufe für Gebäude – Teil 4: Abdeckungen
DIN EN 1253-5
Abläufe für Gebäude – Teil 5: Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre
DIN EN 12109
Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden
DIN EN 13618
Flexible Schlauchverbindungen in Trinkwasser-Installationen – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche
VDI 3817
Technische Gebäudeausrüstung in Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden
VDI 6023 Blatt 1
Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
AGI-Arbeitsblatt Q 03
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen. – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 101
Dämmarbeiten an Kraftwerkskomponenten – Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 103
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Elektrische Begleitheizungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 104
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Begleitheizsysteme mit Wärmeträgern
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 112
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Dampfbremsen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 132
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Mineralwolle
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 1
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polystyrol(PS)- Partikelschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 2
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Extrudierter Poly- styrolhartschaum (XPS)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 3
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyurethan(PUR)- Hartschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 134-Teil 1
Halbharte Schaumstoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyethylen(PE)- Schaumstoff
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 137
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Schaumglas
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 138
Polyurethan(PUR)-Ortschaum wasser-/CO2-getrieben für Wärme- und Kältedämmungen an betriebstechnischen Anlagen – Eigenschaften, Herstellung, Ausführung von Dämmsystemen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 140
Calcium-Magnesium-Silikatfaser (CMS-Faser) als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 141
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Melaminharzschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 142
Calciumsilikat als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 143
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Flexibler Elastomerschaum (FEF)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 144
Mikroporöse Dämmstoffe für die Dämmung betriebstechnischer Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 151
Korrosionsschutz unter Dämmung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 152
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Schutz gegen Durchfeuchten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 153
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Halterungen für Tragkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 154
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen Trag- und Stützkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 157-Teil 7
Kälteschutz. – Wasser-/CO2-getriebener Polyurethan (PUR)-Ortschaum – Dämmschichtdicken zur Tauwasserverhütung, Kälteverluste, Massen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
(bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1
Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5
Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13611
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14291
Schaumbildende Lösungen zur Lecksuche an Gasinstallationen
Rohre und Rohrleitungen
DIN 3387-1
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen – Teil 1: Glattrohrverbindungen
DIN 3387-2
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen; Bördelrohrverbindungen
DIN 4060
Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen – Anforderungen und Prüfungen an Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten
DIN 8061
Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung
DIN 19522
Gußeiserne Abflußrohre und Formstücke ohne Muffe (SML)
DIN 19531-10
Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden – Teil 10: Brandverhalten, Überwachung und Verlegehinweise
DIN 28650
Formstücke aus duktilem Gusseisen – Bögen 30°, EN-Stücke, MI-Stücke, IT-Stücke – Anwendung, Maße
DIN EN 295
Normenreihe: Steinzeugrohrsysteme für Abwasserleitungen und -känale
DIN EN 545
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 681
Normenreihe: Elastomer-Dichtungen – Werkstoff-Anforderungen für Rohrleitungs-Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung
DIN EN 877
Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden – Anforderungen, Prüfverfahren und Qualitätssicherung
DIN EN 969
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1057
Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen
DIN EN 1123-2
Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen – Teil 2: Maße
DIN EN 1124
Normenreihe: Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen
DIN EN 1254-1
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 1: Kapillarlötfittings für Kupferrohre (Weich- und Hartlöten)
DIN EN 1254-2
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 2: Klemmverbindungen für Kupferrohre
DIN EN 1254-5
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 5: Kapillarlötfittings mit geringer Einstecktiefe zum Verbinden mit Kupferrohren mittels Hartlöten
DIN EN 1329-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1451-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polypropylen (PP) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1455-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1519-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polyethylen (PE) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1566-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 10216-1
Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10217-1
Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Elektrisch geschweißte und unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10220
Nahtlose und geschweißte Stahlrohre – Allgemeine Tabellen für Maße und längenbezogene Masse
DIN EN 10224
Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10241
Stahlfittings mit Gewinde
DIN EN 10255
Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Gewindeschneiden, Schweißen und für andere Fügeverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 10297-2
Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 2: Rohre aus nichtrostenden Stählen
DIN EN 10312
Geschweißte Rohre aus nichtrostendem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 15874
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polypropylen (PP)
DIN EN ISO 15875
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Vernetztes Polyethylen (PE-X)
DIN EN ISO 15876
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polybuten (PB)
DVS 1902-2
Schweißen in der Hausinstallation – Stahl – Rohre, Schweißprozesse, Befund von Schweißnähten
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1904-2
Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2
Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN 3266
Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Rohrbelüfter, Bauformen D und E
DIN 3389
Normenreihe: Einbaufertiges Isolierstück
DIN 3502
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil, schräg stehend, PN 10 (Schrägsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3512
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil senkrecht stehend PN 10 (Geradsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3523
Fittings für Gas- und Trinkwasser-Installationen – Verlängerungen
DIN 3536
Schmierstoffe für Gasarmaturen in der Hausinstallation, in Gasverteilungs- und Gastransportleitungen
DIN 3546-1
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Kolbenschieber in Sonderbauform, Schieber und Membranarmaturen, Technische Regel des DVGW
DIN 3586
Thermisch auslösende Absperreinrichtungen für Gas – Anforderungen und Prüfungen
DIN 30690-1
Bauteile in Anlagen der Gasversorgung – Teil 1: Anforderungen an Bauteile in Gasversorgungsanlagen
DIN EN 88-1
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa
DIN EN 88-2
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 50 kPa bis einschließlich 500 kPa
DIN EN 736-1
Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2
Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3
Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
DIN EN 816
Sanitärarmaturen – Selbstschlussarmaturen PN 10
DIN EN 13443-1
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 1: Filterfeinheit 80 µm bis 150 µm; – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13443-2
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 2: Filterfeinheit 1 µm bis unter 80 µm – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13564-1
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 13564-2
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13959
Rückflussverhinderer – DN 6 bis DN 250 – Familie E, Typ A, B, C und D
DIN EN 14452
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit Lufteintrittsöffnung und beweglichem Teil, DN 10 bis DN 20 – Familie D,Typ B
DIN EN 14453
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit ständig geöffneten Lufteintrittsöffnungen, DN 10 bis DN 20 – Familie D, Typ C
Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN 1389
WC-Anschlussstücke – Anforderungen und Prüfung
DIN 19541
Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 31
Waschbecken – Anschlussmaße
DIN EN 33
WC-Becken und WC-Anlagen – Anschlussmaße
DIN EN 35
Bodenstehende und wandhängende Sitzwaschbecken mit Zulauf von oben – Anschlussmaße
DIN EN 200
Sanitärarmaturen – Auslaufventile und Mischbatterien für Wasserversorgungssysteme vom Typ 1 und Typ 2 – Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 274-1
Ablaufgarnituren für Sanitärausstattungsgegenstände – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 997
WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss
DIN EN 1287
Sanitärarmaturen – Thermostatische Mischer für die Anwendung im Niederdruckbereich; Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 12380
Belüftungsventile für Entwässerungssysteme – Anforderungen, Prüfverfahren und Konformitätsbewertung
DIN EN 12541
Sanitärarmaturen – WC- und Urinaldruckspüler mit selbsttätigem Abschluss PN 10
DIN EN 14055
Spülkästen für WC-Becken und Urinale
DIN EN 14296
Sanitärausstattungsgegenstände – Reihenwaschanlagen
DIN EN 14528
Sitzwaschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14688
Sanitärausstattungsgegenstände – Waschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
Korrosionsschutz
DIN 50929-2
Korrosion der Metalle; – Korrosionswahrscheinlichkeit metallener Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung. – Teil 2: Installationsteile innerhalb von Gebäuden
DIN EN 15664-1
Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Dynamischer Prüfstandversuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen – Teil 1: Auslegung und Betrieb
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN VDE 0100-100
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
DIN VDE 0184
Überspannungen und Schutz bei Überspannungen in Niederspannungs-Starkstromanlagen mit Wechselspannungen – Allgemeine grundlegende Informationen
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden, siehe auch BE - Plan.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.
Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen – auch auf Wunsch des Bauherren – sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche – eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
4. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Abwasserinstallation, Leitungen, Abläufe
Technische Vorbemerkung - Betonerhaltungsarbeiten Technische Vorbemerkung - Betonerhaltungsarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DIN EN 1504-1
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und Beurteilung der Konformität – Teil 1: Definitionen
DIN EN 1504-8
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Qualitätskontrolle und AVCP – Teil 8: Qualitätskontrolle und Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
DIN EN 1504-10
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betonbauteilen – Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität – Teil 10: Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle und Qualitätsüberwachung der Ausführung
DIN EN 12190
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung der Druckfestigkeit von Reparaturmörteln
DIN EN 12192-1
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Korngrößenverteilung – Teil 1: Prüfverfahren für Trockenkomponenten von Fertigmörtel
DIN EN 12617-3
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Teil 3: Bestimmung des zeitlichen Verlaufs des linearen Schrumpfens von Klebstoffen
DIN EN 12617-4
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Teil 4: Bestimmung des Schwindens und Quellens
DIN EN 12618
Normenreihe: Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren
DIN EN 13057
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung der kapillaren Wasseraufnahme
DIN EN 13294
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung der Verarbeitbarkeitszeit
DIN EN 13295
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung des Karbonatisierungswiderstands
DIN EN 13396
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Messung des Eindringens von Chloridionen
DIN EN 13584
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung des Kriechens von Betonersatzsystemen im Druckversuch
DIN EN 15183
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Prüfung des Korrosionsschutzes
WTA-Merkblatt 4-6-14/D
Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-7-24/D
Nachträgliche mechanische Horizontalsperre
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-9-19/D
Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-11-16/D
Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 4-12-21/D
Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 zu erfolgen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Untergrundvorbereitung
Wenn Flammstrahlen in der Nähe von brennbaren Materialien ausgeführt werden soll, ist zuvor eine Genehmigung des Auftraggebers oder der Bauleitung einzuholen.
Das Beseitigen und Entsorgen von verfahrensbedingten Vermischungen und Abfall nach ATV DIN 18349, Abschnitt 4.2.13 ist in die entsprechenden Leistungen mit einzurechnen.
4. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Betonerhaltungsarbeiten
Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
DGUV Information 201-012
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 664)
2. Angaben zur Baustelle
Allgemeine Angaben zum abzubrechenden/rückzubauenden Objekt
Art des Objekts:
StadtverwaltungBaujahr:
frühes 19. JahrhundertEhemalige Nutzung:
Stadtverwaltung
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Schneidearbeiten beim Abbruch erf.
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren.
Der Auftraggeber lässt rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchführen. Sollte hierfür das Betreten von Nachbargrundstücken und -gebäuden notwendig sein, ist dies im AG min. 14 Tage vorher zu melden und darf nur im Beisein des AG erfolgen.
Unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Behörden zu behandeln.
Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern.
Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Fertigstellung der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben.
Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winter- und Wasserschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann.
Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Abbrucharbeiten
Technische Vorbemerkung - Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen Technische Vorbemerkung - Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 247
Wärmeaustauscher – Terminologie
VDI 2715
Schallschutz an heiztechnischen Anlagen
BEB-Hinweisblatt 3.4
Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.5
Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Broschüre
Überschlägiger hydraulischer Abgleich bestehender Fußbodenheizungskreise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 1
Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 3
Herstellung beheizter/gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 4
Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 5
Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die ideale Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-Kühlung
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 7
Herstellung von Wandheiz – und – kühlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 8
Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 10
Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden – Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 11
Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung – Aufbau und Funktionsweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 12
Herstellung dünnschichtiger, beheizter/gekühlter Verbundkonstruktionen im Wohnungsbestand
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 13
Beheizte Fußbodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 15
Reihe: Kühlen und Heizen mit Deckensystemen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF)
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
(bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wärmeerzeuger
DIN EN 303-1
Heizkessel – Teil 1: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-2
Heizkessel – Teil 2: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 303-3
Heizkessel – Teil 3: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe – Zusammenbau aus Kessel und Gebläsebrenner
DIN EN 303-4
Heizkessel – Teil 4: Heizkessel mit Gebläsebrenner; Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölgebläsebrenner mit einer Leistung bis 70 kW und einem maximalen Betriebsdruck von 3 bar; Begriffe, besondere Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
DIN EN 303-5
Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
DIN EN 303-6
Heizkessel – Teil 6: Heizkessel mit Gebläsebrennern – Spezielle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion und energetische Bewertung von Wassererwärmern und von Kombi-Kesseln mit Ölzerstäubungsbrennern mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 70 kW
DIN EN 303-7
Heizkessel – Teil 7: Zentralheizkessel für gasförmige Brennstoffe mit einem Gebläsebrenner mit einer Nennwärmeleistung kleiner als oder gleich 1 000 kW
DIN EN 304
Heizkessel – Prüfregeln für Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 449
Festlegungen für Flüssiggasgeräte – Abzugslose Haushaltsraumheizgeräte (einschließlich Heizgeräte mit diffusiver katalytischer Verbrennung)
DIN EN 656
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Heizkessel des Typs B mit einer Nennwärmebelastung größer als 70 kW, aber gleich oder kleiner als 300 kW
DIN EN 13836
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Heizkessel des Typs B mit einer Nennwärmebelastung größer als 300 kW aber gleich oder kleiner als 1000 kW
DIN EN 14394
Heizkessel – Heizkessel mit Gebläsebrennern – Nennwärmeleistung kleiner oder gleich 10 MW und einer maximalen Betriebstemperatur von 110 °C
DIN EN 15502-2-1
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW
DIN EN 15502-2-2
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
DIN EN 16510-1
Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 16510-2-4
Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW
DIN EN 17082
Häusliche und nicht-häusliche gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zur Raumbeheizung, deren Nennwärmebelastung 300 kW nicht übersteigt
Wärmepumpen
DIN 8901
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung
DIN EN 378-1
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien
DIN EN 378-2
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
DIN EN 378-3
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
DIN EN 378-4
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
DIN EN 12102-1
Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 1: Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen zur Raumbeheizung und -kühlung, Entfeuchter und Prozesskühler
DIN EN 12102-2
Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze, Wärmepumpen, Prozesskühler und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Bestimmung des Schallleistungspegels – Teil 2: Wärmepumpen-Wassererwärmer
DIN EN 12309-1
Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 1: Begriffe
DIN EN 12309-5
Gasbefeuerte Sorptions-Geräte für Heizung und/oder Kühlung mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW – Teil 5: Anforderungen
DIN EN 16147
Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern – Prüfungen, Leistungsbemessung und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwarmwasser
Wassererwärmer
DIN 4708-3
Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude
DIN 4753-1
Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 1: Behälter mit einem Volumen über 2000 l
DIN 4753-3
Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 3: Wasserseitiger Korrosionsschutz durch Emaillierung und kathodischer Korrosionsschutz – Anforderungen und Prüfung
DIN 4753-7
Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – Teil 7: Behälter mit einem Volumen bis 2000 l, Anforderungen an die Herstellung, Wärmedämmung und den Korrosionsschutz
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1
Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5
Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13831
Ausdehnungsgefäße mit eingebauter Membrane für den Einbau in Wassersystemen
Raumheizflächen und Fußbodenheizung
DIN EN 14037-1
An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120°C – Teil 1: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Technische Spezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14037-2
An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 2: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Prüfverfahren für die Wärmeleistung
DIN EN 14037-3
An der Decke frei abgehängte Heiz- und Kühlflächen für Wasser mit einer Temperatur unter 120 °C – Teil 3: Vorgefertigte Deckenstrahlplatten zur Raumheizung – Wärmetechnische Umrechnungen, Bewertungsmethoden und Festlegung der Strahlungs-Wärmeleistung
Rohre und Rohrleitungen
DVS 1902-2
Schweißen in der Hausinstallation – Stahl – Rohre, Schweißprozesse, Befund von Schweißnähten
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1904-2
Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2
Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN EN 736-1
Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2
Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3
Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
Armaturen und Pumpen für Brennstoffleitungen
DIN EN 13636
Kathodischer Korrosionsschutz von unterirdischen metallenen Tankanlagen und zugehörigen Rohrleitungen
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-5
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen – Module M3-5, 6, 7, 8
Solarsysteme
DIN EN 12977-2
Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Kundenspezifisch gefertigte Anlagen – Teil 2: Prüfverfahren für Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung und solare Kombianlagen
VDI 3805 Blatt 19
Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Thermische Solarkollektoren
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden.
Anbindeleitungen sind im Bereich von Estrichfugen in Rohrhülsen zu führen.
Die Schwingungsdämpfung von Aggregaten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.
Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
4. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
Das Liefern von Konstruktions- und Ausführungsplänen, die nur für das vom Bieter angebotene Produkt gelten bzw. erforderlich sind, zählt nicht zu den Besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2.1 ATV DIN 18380, sondern ist eine Nebenleistung.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Technische Vorbemerkung - Gas-, Wasserinstallation – Leitungen, Armaturen Technische Vorbemerkung - Gas-, Wasserinstallation – Leitungen, Armaturen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 476
Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude – Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-4
Abläufe für Gebäude – Teil 4: Abdeckungen
DIN EN 1253-5
Abläufe für Gebäude – Teil 5: Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre
DIN EN 12109
Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden
DIN EN 13618
Flexible Schlauchverbindungen in Trinkwasser-Installationen – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche
VDI 3817
Technische Gebäudeausrüstung in Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden
VDI 6023 Blatt 1
Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
AGI-Arbeitsblatt Q 03
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen. – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 101
Dämmarbeiten an Kraftwerkskomponenten – Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 103
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Elektrische Begleitheizungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 104
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Begleitheizsysteme mit Wärmeträgern
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 112
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Dampfbremsen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 132
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Mineralwolle
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 1
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polystyrol(PS)- Partikelschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 2
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Extrudierter Poly- styrolhartschaum (XPS)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 3
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyurethan(PUR)- Hartschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 134-Teil 1
Halbharte Schaumstoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyethylen(PE)- Schaumstoff
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 137
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Schaumglas
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 138
Polyurethan(PUR)-Ortschaum wasser-/CO2-getrieben für Wärme- und Kältedämmungen an betriebstechnischen Anlagen – Eigenschaften, Herstellung, Ausführung von Dämmsystemen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 140
Calcium-Magnesium-Silikatfaser (CMS-Faser) als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 141
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Melaminharzschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 142
Calciumsilikat als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 143
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Flexibler Elastomerschaum (FEF)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 144
Mikroporöse Dämmstoffe für die Dämmung betriebstechnischer Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 151
Korrosionsschutz unter Dämmung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 152
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Schutz gegen Durchfeuchten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 153
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Halterungen für Tragkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 154
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen Trag- und Stützkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 157-Teil 7
Kälteschutz. – Wasser-/CO2-getriebener Polyurethan (PUR)-Ortschaum – Dämmschichtdicken zur Tauwasserverhütung, Kälteverluste, Massen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
(bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
IVD-Merkblatt Nr. 21
Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 11
Einbaurichtlinien für Sanitärinstallationen und -tragständer in Trockenbaukonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1
Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5
Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13611
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14291
Schaumbildende Lösungen zur Lecksuche an Gasinstallationen
Rohre und Rohrleitungen
DIN 3387-1
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen – Teil 1: Glattrohrverbindungen
DIN 3387-2
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen; Bördelrohrverbindungen
DIN 4060
Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen – Anforderungen und Prüfungen an Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten
DIN 8061
Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung
DIN 19522
Gußeiserne Abflußrohre und Formstücke ohne Muffe (SML)
DIN 19531-10
Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden – Teil 10: Brandverhalten, Überwachung und Verlegehinweise
DIN 28650
Formstücke aus duktilem Gusseisen – Bögen 30°, EN-Stücke, MI-Stücke, IT-Stücke – Anwendung, Maße
DIN EN 295
Normenreihe: Steinzeugrohrsysteme für Abwasserleitungen und -känale
DIN EN 545
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 681
Normenreihe: Elastomer-Dichtungen – Werkstoff-Anforderungen für Rohrleitungs-Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung
DIN EN 877
Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden – Anforderungen, Prüfverfahren und Qualitätssicherung
DIN EN 969
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1057
Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen
DIN EN 1123-2
Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen – Teil 2: Maße
DIN EN 1124
Normenreihe: Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen
DIN EN 1254-1
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 1: Kapillarlötfittings für Kupferrohre (Weich- und Hartlöten)
DIN EN 1254-2
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 2: Klemmverbindungen für Kupferrohre
DIN EN 1254-5
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 5: Kapillarlötfittings mit geringer Einstecktiefe zum Verbinden mit Kupferrohren mittels Hartlöten
DIN EN 1329-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1451-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polypropylen (PP) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1455-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1519-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polyethylen (PE) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1566-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 10216-1
Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10217-1
Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Elektrisch geschweißte und unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10220
Nahtlose und geschweißte Stahlrohre – Allgemeine Tabellen für Maße und längenbezogene Masse
DIN EN 10224
Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10241
Stahlfittings mit Gewinde
DIN EN 10255
Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Gewindeschneiden, Schweißen und für andere Fügeverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 10297-2
Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 2: Rohre aus nichtrostenden Stählen
DIN EN 10312
Geschweißte Rohre aus nichtrostendem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 15874
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polypropylen (PP)
DIN EN ISO 15875
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Vernetztes Polyethylen (PE-X)
DIN EN ISO 15876
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polybuten (PB)
DVS 1902-2
Schweißen in der Hausinstallation – Stahl – Rohre, Schweißprozesse, Befund von Schweißnähten
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1904-2
Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2
Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN 3266
Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Rohrbelüfter, Bauformen D und E
DIN 3389
Normenreihe: Einbaufertiges Isolierstück
DIN 3502
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil, schräg stehend, PN 10 (Schrägsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3512
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil senkrecht stehend PN 10 (Geradsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3523
Fittings für Gas- und Trinkwasser-Installationen – Verlängerungen
DIN 3536
Schmierstoffe für Gasarmaturen in der Hausinstallation, in Gasverteilungs- und Gastransportleitungen
DIN 3546-1
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Kolbenschieber in Sonderbauform, Schieber und Membranarmaturen, Technische Regel des DVGW
DIN 3586
Thermisch auslösende Absperreinrichtungen für Gas – Anforderungen und Prüfungen
DIN 30690-1
Bauteile in Anlagen der Gasversorgung – Teil 1: Anforderungen an Bauteile in Gasversorgungsanlagen
DIN EN 88-1
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa
DIN EN 88-2
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 50 kPa bis einschließlich 500 kPa
DIN EN 736-1
Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2
Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3
Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
DIN EN 816
Sanitärarmaturen – Selbstschlussarmaturen PN 10
DIN EN 13443-1
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 1: Filterfeinheit 80 µm bis 150 µm; – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13443-2
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 2: Filterfeinheit 1 µm bis unter 80 µm – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13564-1
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 13564-2
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13959
Rückflussverhinderer – DN 6 bis DN 250 – Familie E, Typ A, B, C und D
DIN EN 14452
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit Lufteintrittsöffnung und beweglichem Teil, DN 10 bis DN 20 – Familie D,Typ B
DIN EN 14453
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit ständig geöffneten Lufteintrittsöffnungen, DN 10 bis DN 20 – Familie D, Typ C
Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN 1389
WC-Anschlussstücke – Anforderungen und Prüfung
DIN 19541
Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 31
Waschbecken – Anschlussmaße
DIN EN 33
WC-Becken und WC-Anlagen – Anschlussmaße
DIN EN 35
Bodenstehende und wandhängende Sitzwaschbecken mit Zulauf von oben – Anschlussmaße
DIN EN 200
Sanitärarmaturen – Auslaufventile und Mischbatterien für Wasserversorgungssysteme vom Typ 1 und Typ 2 – Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 274-1
Ablaufgarnituren für Sanitärausstattungsgegenstände – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 997
WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss
DIN EN 1287
Sanitärarmaturen – Thermostatische Mischer für die Anwendung im Niederdruckbereich; Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 12380
Belüftungsventile für Entwässerungssysteme – Anforderungen, Prüfverfahren und Konformitätsbewertung
DIN EN 12541
Sanitärarmaturen – WC- und Urinaldruckspüler mit selbsttätigem Abschluss PN 10
DIN EN 14055
Spülkästen für WC-Becken und Urinale
DIN EN 14296
Sanitärausstattungsgegenstände – Reihenwaschanlagen
DIN EN 14528
Sitzwaschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14688
Sanitärausstattungsgegenstände – Waschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
Korrosionsschutz
DIN 50929-2
Korrosion der Metalle; – Korrosionswahrscheinlichkeit metallener Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung. – Teil 2: Installationsteile innerhalb von Gebäuden
DIN EN 15664-1
Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Dynamischer Prüfstandversuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen – Teil 1: Auslegung und Betrieb
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN VDE 0100-100
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
DIN VDE 0184
Überspannungen und Schutz bei Überspannungen in Niederspannungs-Starkstromanlagen mit Wechselspannungen – Allgemeine grundlegende Informationen
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.
Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen – auch auf Wunsch des Bauherren – sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche – eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
4. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Gas-, Wasserinstallation – Leitungen, Armaturen
Technische Vorbemerkung - Druckrohrleitung Gas, Wasser, Abwasser Technische Vorbemerkung - Druckrohrleitung Gas, Wasser, Abwasser
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 476
Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude – Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-4
Abläufe für Gebäude – Teil 4: Abdeckungen
DIN EN 1253-5
Abläufe für Gebäude – Teil 5: Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperre
DIN EN 12109
Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden
DIN EN 13618
Flexible Schlauchverbindungen in Trinkwasser-Installationen – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche
VDI 3817
Technische Gebäudeausrüstung in Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden
VDI 6023 Blatt 1
Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
AGI-Arbeitsblatt Q 03
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen. – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 101
Dämmarbeiten an Kraftwerkskomponenten – Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 103
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Elektrische Begleitheizungen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 104
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Begleitheizsysteme mit Wärmeträgern
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 112
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Dampfbremsen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 132
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Mineralwolle
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 1
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polystyrol(PS)- Partikelschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 2
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Extrudierter Poly- styrolhartschaum (XPS)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 133-Teil 3
Harte Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyurethan(PUR)- Hartschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 134-Teil 1
Halbharte Schaumstoffe als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Polyethylen(PE)- Schaumstoff
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 137
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Schaumglas
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 138
Polyurethan(PUR)-Ortschaum wasser-/CO2-getrieben für Wärme- und Kältedämmungen an betriebstechnischen Anlagen – Eigenschaften, Herstellung, Ausführung von Dämmsystemen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 140
Calcium-Magnesium-Silikatfaser (CMS-Faser) als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 141
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Melaminharzschaum
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 142
Calciumsilikat als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 143
Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen – Flexibler Elastomerschaum (FEF)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 144
Mikroporöse Dämmstoffe für die Dämmung betriebstechnischer Anlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 151
Korrosionsschutz unter Dämmung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 152
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Schutz gegen Durchfeuchten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 153
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Halterungen für Tragkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 154
Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen Trag- und Stützkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt Q 157-Teil 7
Kälteschutz. – Wasser-/CO2-getriebener Polyurethan (PUR)-Ortschaum – Dämmschichtdicken zur Tauwasserverhütung, Kälteverluste, Massen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BG Bau Baustein-Merkheft
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
(bisher: DGUV Information 201-003, bisher BGI 531)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Sicherheitseinrichtungen
DIN 4807-1
Ausdehnungsgefäße; Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung
DIN 4807-5
Ausdehnungsgefäße – Teil 5: Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane für Trinkwasser-Installationen; Anforderung, Prüfung, Auslegung und Kennzeichnung; Technische Regeln des DVGW
DIN EN 13611
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe – Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14291
Schaumbildende Lösungen zur Lecksuche an Gasinstallationen
Rohre und Rohrleitungen
DIN 3387-1
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen – Teil 1: Glattrohrverbindungen
DIN 3387-2
Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen; Bördelrohrverbindungen
DIN 4060
Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen – Anforderungen und Prüfungen an Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten
DIN 8061
Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung
DIN 19522
Gußeiserne Abflußrohre und Formstücke ohne Muffe (SML)
DIN 19531-10
Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden – Teil 10: Brandverhalten, Überwachung und Verlegehinweise
DIN 28650
Formstücke aus duktilem Gusseisen – Bögen 30°, EN-Stücke, MI-Stücke, IT-Stücke – Anwendung, Maße
DIN EN 295
Normenreihe: Steinzeugrohrsysteme für Abwasserleitungen und -känale
DIN EN 545
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 681
Normenreihe: Elastomer-Dichtungen – Werkstoff-Anforderungen für Rohrleitungs-Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung
DIN EN 877
Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden – Anforderungen, Prüfverfahren und Qualitätssicherung
DIN EN 969
Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1057
Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen
DIN EN 1123-2
Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen – Teil 2: Maße
DIN EN 1124
Normenreihe: Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen
DIN EN 1254-1
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 1: Kapillarlötfittings für Kupferrohre (Weich- und Hartlöten)
DIN EN 1254-2
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 2: Klemmverbindungen für Kupferrohre
DIN EN 1254-5
Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings – Teil 5: Kapillarlötfittings mit geringer Einstecktiefe zum Verbinden mit Kupferrohren mittels Hartlöten
DIN EN 1329-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1451-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polypropylen (PP) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1455-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1519-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Polyethylen (PE) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 1566-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur – Chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) – Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem
DIN EN 10216-1
Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10217-1
Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Elektrisch geschweißte und unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur
DIN EN 10220
Nahtlose und geschweißte Stahlrohre – Allgemeine Tabellen für Maße und längenbezogene Masse
DIN EN 10224
Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10241
Stahlfittings mit Gewinde
DIN EN 10255
Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Gewindeschneiden, Schweißen und für andere Fügeverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 10297-2
Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen – Technische Lieferbedingungen – Teil 2: Rohre aus nichtrostenden Stählen
DIN EN 10312
Geschweißte Rohre aus nichtrostendem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten – Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 15874
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polypropylen (PP)
DIN EN ISO 15875
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Vernetztes Polyethylen (PE-X)
DIN EN ISO 15876
Normenreihe: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Warm- und Kaltwasserinstallation – Polybuten (PB)
DVS 1902-2
Schweißen in der Hausinstallation – Stahl – Rohre, Schweißprozesse, Befund von Schweißnähten
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1904-2
Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Klebvorgang – Befund von Klebverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
DVS 1905-2
Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation – Rohre und Fittings, Schweißverfahren – Befund von Schweißverbindungen
Herausgeber: DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Armaturen, Pumpen und Anlagen
DIN 3266
Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Rohrbelüfter, Bauformen D und E
DIN 3389
Normenreihe: Einbaufertiges Isolierstück
DIN 3502
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil, schräg stehend, PN 10 (Schrägsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3512
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil senkrecht stehend PN 10 (Geradsitzventil); Technische Regel des DVGW
DIN 3523
Fittings für Gas- und Trinkwasser-Installationen – Verlängerungen
DIN 3536
Schmierstoffe für Gasarmaturen in der Hausinstallation, in Gasverteilungs- und Gastransportleitungen
DIN 3546-1
Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen für handbetätigte Kolbenschieber in Sonderbauform, Schieber und Membranarmaturen, Technische Regel des DVGW
DIN 3586
Thermisch auslösende Absperreinrichtungen für Gas – Anforderungen und Prüfungen
DIN 30690-1
Bauteile in Anlagen der Gasversorgung – Teil 1: Anforderungen an Bauteile in Gasversorgungsanlagen
DIN EN 88-1
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa
DIN EN 88-2
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 50 kPa bis einschließlich 500 kPa
DIN EN 736-1
Armaturen – Terminologie – Teil 1: Definition der Grundbauarten
DIN EN 736-2
Armaturen – Terminologie – Teil 2: Definition der Armaturenteile
DIN EN 736-3
Armaturen – Terminologie – Teil 3: Definition von Begriffen
DIN EN 816
Sanitärarmaturen – Selbstschlussarmaturen PN 10
DIN EN 13443-1
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 1: Filterfeinheit 80 µm bis 150 µm; – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13443-2
Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Mechanisch wirkende Filter – Teil 2: Filterfeinheit 1 µm bis unter 80 µm – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung
DIN EN 13564-1
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 13564-2
Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 13959
Rückflussverhinderer – DN 6 bis DN 250 – Familie E, Typ A, B, C und D
DIN EN 14452
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit Lufteintrittsöffnung und beweglichem Teil, DN 10 bis DN 20 – Familie D,Typ B
DIN EN 14453
Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen – Rohrunterbrecher mit ständig geöffneten Lufteintrittsöffnungen, DN 10 bis DN 20 – Familie D, Typ C
Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN 1389
WC-Anschlussstücke – Anforderungen und Prüfung
DIN 19541
Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 31
Waschbecken – Anschlussmaße
DIN EN 33
WC-Becken und WC-Anlagen – Anschlussmaße
DIN EN 35
Bodenstehende und wandhängende Sitzwaschbecken mit Zulauf von oben – Anschlussmaße
DIN EN 200
Sanitärarmaturen – Auslaufventile und Mischbatterien für Wasserversorgungssysteme vom Typ 1 und Typ 2 – Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 274-1
Ablaufgarnituren für Sanitärausstattungsgegenstände – Teil 1: Anforderungen
DIN EN 997
WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss
DIN EN 1287
Sanitärarmaturen – Thermostatische Mischer für die Anwendung im Niederdruckbereich; Allgemeine technische Spezifikation
DIN EN 12380
Belüftungsventile für Entwässerungssysteme – Anforderungen, Prüfverfahren und Konformitätsbewertung
DIN EN 12541
Sanitärarmaturen – WC- und Urinaldruckspüler mit selbsttätigem Abschluss PN 10
DIN EN 14055
Spülkästen für WC-Becken und Urinale
DIN EN 14296
Sanitärausstattungsgegenstände – Reihenwaschanlagen
DIN EN 14528
Sitzwaschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14688
Sanitärausstattungsgegenstände – Waschbecken – Funktionsanforderungen und Prüfverfahren
Korrosionsschutz
DIN 50929-2
Korrosion der Metalle; – Korrosionswahrscheinlichkeit metallener Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung. – Teil 2: Installationsteile innerhalb von Gebäuden
DIN EN 15664-1
Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Dynamischer Prüfstandversuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen – Teil 1: Auslegung und Betrieb
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN VDE 0100-100
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
DIN VDE 0184
Überspannungen und Schutz bei Überspannungen in Niederspannungs-Starkstromanlagen mit Wechselspannungen – Allgemeine grundlegende Informationen
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben.
Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen – auch auf Wunsch des Bauherren – sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche – eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
4. Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Druckrohrleitung Gas, Wasser, Abwasser
Technische Vorbemerkung - Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz Technische Vorbemerkung - Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN IEC 62561-6; VDE 0185-561-6
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 6: Anforderungen an Blitzzähler (LSC)
DIN EN IEC 62561-7; VDE 0185-561-7
Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 7: Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung
DVGW GW 306
Arbeitsblatt: Verbinden von Blitzschutzsystemen mit metallenen Gas- und Trinkwasser-Installationen
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
VdS 2010
Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2017
Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2019
Überspannungsschutz in Wohngebäuden
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2031
Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
2. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Verlegen von Fundamenterdern hat der Auftragnehmer mit der Rohbaufirma zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Einweisungen vorzunehmen und Verbindungsklammern selbst anzubringen.
3. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Blitzschutz-, Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
Technische Vorbemerkung - Bauleistungen für Kabelanlagen Technische Vorbemerkung - Bauleistungen für Kabelanlagen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 60669-1; VDE 0632-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 60669-2-2; VDE 0632-2-2
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen – Teil 2-2: Besondere Anforderungen – Fernschalter
DIN EN 60669-2-3; VDE 0632-2-3
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen – Teil 2-3: Besondere Anforderungen – Zeitschalter
DIN EN 60669-2-4; VDE 0632-2-4
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen – Teil 2-4: Besondere Anforderungen – Trennschalter
DIN EN 61386-1; VDE 0605-1
Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Energie und für Informationen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN IEC 60669-2-1; VDE 0632-2-1
Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen – Teil 2-1: Besondere Anforderungen – Elektronische Schalter
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 6
Steuerung und Regelung von Elektro-Fußbodenheizungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
VdS 2005
Leuchten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2007
Informationstechnologie (IT-Anlagen) – Gefahren und Schutzmaßnahmen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2024
Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2025
Elektrische Leitungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2033
Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2046
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2057
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2067
Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2311
VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2349-1
Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2349-2
EMV-gerechte Errichtung von Niederspannungsanlagen
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 3501
Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Die Vorschriften des zuständigen Stromversorgungsunternehmens. Diese gelten mit Vorrang.
Mess-, Steuer-, Regeleinrichtungen, Gebäudeautomation
DIN EN 12098-1
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-3
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 3: Regeleinrichtungen für Elektroheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 12098-5
Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen – Module M3-5, 6, 7, 8
DIN EN 60848
GRAFCET, Spezifikationssprache für Funktionspläne der Ablaufsteuerung
VDI 3814 Blatt 1
Gebäudeautomation (GA) – Grundlagen
VDI 3814 Blatt 2.1
Gebäudeautomation (GA) – Planung – Bedarfsplanung, Betreiberkonzept und Lastenheft
VDI 3814 Blatt 2.2
Gebäudeautomation (GA) – Planung – Planungsinhalte, Systemintegration und Schnittstellen
VDI 3814 Blatt 3.1
Gebäudeautomation (GA) – GA-Funktionen – Automationsfunktionen
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers.
Leitungen
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen.
Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein.
Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen.
Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen.
Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. Die Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten.
Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen mit Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten.
Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382 sind alle Leerrohre mit Zugdraht auszurüsten.
Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und Deckkonstruktion nicht möglich ist und der Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat. Es ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für Stegleitungen zu verwenden.
Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sind Registerschienen zu verwenden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden.
In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen.
Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit Formstücken für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorgegeben wird, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung.
Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen.
Bodenkanäle
Bodenkanäle und -verteilungen in Estrich mit Anforderungen an den Schallschutz dürfen keine starre Verbindung mit der Rohdecke haben. Es sind nur Nivellierschrauben mit Dämmelementen zu verwenden.
Bodenkanäle und -verteilungen im Estrich dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen und müssen gegen das Eindringen von Estrichmörtel oder Fließestrich gesichert sein.
Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen.
Alle Bauteile des Bodenkanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende Punktlasten.
Verteilungen, Dosen, Geräte
Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Öffnungsrichtung der Türen zu achten.
Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen.
Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind – soweit notwendig – nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird.
Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder durch entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den Fliesenleger im Fliesenraster zu ermöglichen.
Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe sind mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich für Unterbauleuchten vorgesehen sind.
Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken.
Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen. In Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen.
Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18382 bzw. Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18386 bezieht sich auf die tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten Leitungen, Rohre und Kanäle und dergleichen. Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Bauleistungen für Kabelanlagen
Allgemeines Allgemeines
Schnurrgerüst
Die Herstellung des Schnurgerüsts erfolgt durch das Bauunternehmen bzw. die beauftragte Rohbaufirma.
Dem Rohbauer wird hierfür eine fertig hergestellte Baugrube zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die Arbeiten zur Positionierung und Einrichtung des Schnurgerüsts erfolgen können.
Nach Fertigstellung des Schnurgerüsts erfolgt die Einmessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Die Abstimmung mit dem Vermesser hinsichtlich der Achsmaße, Höhenbezugspunkte und Grundstücksgrenzen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen, um eine korrekte und nachvollziehbare Positionierung des Baukörpers sicherzustellen.
Dokumentationspflicht des ANs
Alle Arbeiten sind vom AN zu dokumentieren. Es ist ein Bautagebuch zu führen in dem täglich die ausgeführten Arbeiten, Arbeitszeiten und eingesetzten Mitarbeiter zu dokumentieren sind. Die Bautageberichte sind im Zuge der Endabnahme, aber spätenstens mit Stellung der Schlussrechnung zu stellen.
Kommunikation während der Bauphase
Der AN ist verpflichtet, während der Bauphase das von der Bauleitung vorgegebene Kommunikationstool zu nutzen. In diesem Tool werden Berichte erstellt, Arbeiten dokumentiert, sowie Aufgaben verteilt und terminiert. Der AN hat sich mit dem Programm vertraut zu machen und dieses aktiv in seinem Arbeitsprozess einzusetzen. Die Bauleitung wird auch über dieses Programm kommunizieren.
Allgemeine Vorgaben zu Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen den Angaben der VOB entsprechend prüfbar abzurechnen.
Die Rechnungen sind nach ihrem Zweck als Abschlags-, Schluss. oder Teilrechnung zu bezeichnen und kumuliert aufzustellen; die Abschlagsrechnungen sind fortlaufen zu nummerieren.
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Positions-Nummer) und der Bezeichnung - ggf. abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Außerdem ist es die Pflicht des Auftragnehmers, zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen die erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege beizuführen. Diese müssen die Zuordnung der abgerechneten Massen zum jeweilen Gebäude, Etage, Wohnung und Raum (raumscharf!) ermöglichen.
Sofern nicht im LV abweichend beschrieben, erfolgt die Abrechnung nach den zur Ausführung freigegebenen Ausführungsplänen. Falls die Ausführungspläne für die Abrechnung nicht ausreichen, sind vom Auftragnehmer Skizzen und/oder Fotos (als Nachweis besonders bei Abrechnung von Mehrleistungen) anzufertigen. Diese Abrechnungsskizzen sind Teil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Liefer- und/oder Wiegescheine sind der jeweils betreffenden Rechnung beizulegen.
Die für die Abrechnung notwendigen Aufmaße sind dem Fortgang der Leistung entsprechend zeitnah und bei Bedarf gemeinsam mit dem Fachbauleiter vorzunehmen. Die Aufmaßpositionen sind grundsätzlich mit den im LV verwendeten Positions-Nummern zu versehen.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber und sind somit der Rechnung beizufügen. Die Durchschriften verbleiben beim Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen die den gestellten Vorgaben nicht genügen werden durch die Bauleitung schriftlich zurückgewiesen und müssen vom Auftraggnehmer neu eingereicht werden. Nach Zurückweisung einer nicht Prüffähigen Rechnung ruht die Rechnungsprüfung und -Freigabe bis zum Eingang einer neuen, prüffähigen Rechnung.
Alle Skonto- und/oder Nachlassfristen laufen ab dem Eingangsdatum einer
prüffähigen Rechnung.
Fasen
Falls in einzelnen Positionen keine gesonderte Angabe erfolgt, sind sämtliche Betonteile standardmäßig mit 10 × 10 mm Dreikantleisten bzw. 10 mm Fasen auszuführen und entsprechend zu kalkulieren. Dieses gilt für alle Abfasungen im Sichtbeton.
Abschnitte Betonkerntemperierung und Schmutzwasser im Bereich der Architektur
Die Positionen in den Abschnitten Betonkerntemperierung und Schmutzwasser im Bereich der Architektur basieren auf Zuarbeiten der Fachplanung HKLS. Sämtliche Nebenleistungen sind mit der Fachplanung HKLS abzustimmen.
Nebenleistungen
Alle für die Ausführung erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere das Stellen und Vorhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten, Transportleistungen auf der Baustelle, Schalungsarbeiten einschließlich Traggerüst, Einbau von Einbauteilen, Bewehrungsarbeiten, Herstellen und Schließen von Aussparungen und Durchbrüchen, Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Abfällen, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie alle sonstigen üblichen Leistungen und Hilfsmittel, sind in den jeweiligen Einheitspreisen (EPs) einzupreisen und mit diesen abzugelten.
Das Außengerüst wird bauseits gestellt und ist nicht Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
Allgemeines
1 Allgemeine Angaben
1
Allgemeine Angaben
Bauteil Neubau Bauteil Neubau
Die Projektbeschreibung des Architekten ist zu beachten.
Bauteil Neubau
Bauteil Heisigsches Haus Bauteil Heisigsches Haus
Die Projektbeschreibung des Architekten ist zu beachten.
Bauteil Heisigsches Haus
Bauteil Marienplatz 2a Bauteil Marienplatz 2a
Die Projektbeschreibung des Architekten ist zu beachten.
Bauteil Marienplatz 2a
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - FBVS Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - FBVS
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - FBVS
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Grundierung Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Grundierung
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Schwarzabdichtung Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Schwarzabdichtung
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Perimeterdämmung Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Perimeterdämmung
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Perimeterdämmung
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Weichfaserdämmung Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Weichfaserdämmung
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Weichfaserdämmung
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Recyclingbeton Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Recyclingbeton
Bei diesem Bauvorhaben müssen zwingend 30% oder mehr RC-Beton in Bauteilen erstellt werden, deren Betongüte dies zulässt. Eine Planung dafür inklusive Freigabe vor Baubeginn ist in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Thematik DGNB-Zertifizierung ist besonders zu beachten.
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Recyclingbeton
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw. Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw.
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw.
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw. Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw.
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw.
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw. Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Stahlbauteile Halfen o. glw.
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst
Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst
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Bauteilspezifikation vom Bieter gewählt - Modulschwerlastgerüst
1.2 Beton
1.2
Beton
2 Neubau Stadthaus
2
Neubau Stadthaus
2.1 Beton- und Stahlbetonarbeiten
2.1
Beton- und Stahlbetonarbeiten
2.3 Einbauteile
2.3
Einbauteile
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