Betonfertigteile
Stadthaus Paderborn
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OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Städtebaulicher Rahmen / Erschließung Das Plangebiet — heutige Situation und Umfeld Das Plangebiet liegt an der Ecke Marienplatz / Am Abdinghof / Rathausplatz. Im Norden schließt es an das Gelände der Abdinghofkirche an, im Osten an die Lutherschule Paderborn. Südlich befinden sich das Rathaus und die zentrale Handelslage der Westernstraße. Nordwestlich erstreckt sich das Paderquellgebiet; in direkter Umgebung liegen außerdem das Theater und der Paderborner Dom. Begrenzt wird das Plangebiet durch den Marienplatz, die Straße Am Abdinghof und den Vorplatz Am Abdinghof, die im Zuge der Neuplanung gemeinsam betrachtet werden. Der Franz-Stock-Platz nimmt als Gartendenkmal und durch seine baulich integrierte Lage zur Gutenbergstraße eine Sonderstellung in der Umgestaltung ein. Das Gelände weist einen markanten Höhenunterschied auf: Der Rathausplatz liegt mit rund 5,60 m (annähernd zwei Geschosse) oberhalb des Abdinghofs. Dieses Gefälle wird in der Planung berücksichtigt und prägt die innere Gebäudestruktur. 1.2 Städtebauliches Konzept Der Entwurf des neuen Stadthauses gliedert das Bauvolumen entsprechend der historisch gewachsenen Parzellenstruktur in riegelartige Bauteile, die sich in die Tiefe des Grundstücks entwickeln und in Höhe sowie Baufluchten gestaffelt sind. Zu den benachbarten drei- bzw. viergeschossigen Gebäuden am Marienplatz und Am Abdinghof nehmen sie die vorhandenen Höhenverhältnisse auf. An zentralen Punkten — am Marienplatz (bis zu sieben Geschosse) und am Abdinghofvorplatz (auskragendes Bauteil) — markieren sie die öffentlichen Haupteingänge zum Stadthaus. Der Entwurf für das Heisingsche Haus orientiert sich an den unter Denkmalschutz stehenden historischen Kellergewölben und der erhaltenen historischen Fassade. Die oberirdischen Geschosse werden als zeitgemäße Interpretation der historischen Bautypologie eines Längsdielenhauses entwickelt. Das denkmalgeschützte Gebäude Marienplatz 2a bleibt in seiner bestehenden städtebaulichen Figur weitgehend erhalten. 1.3 Allgemeine Erschließung (NACH FERTIGSTELLUNG) Die öffentliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Marienstraße; dies umfasst die Erreichbarkeit mit Pkw und Lkw (u. a. Müllfahrzeuge). Die geplante Eingangssituation des Stadthauses am Marienplatz gewährleistet eine gute Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht das Bündeln mehrerer Wege bei Besuchen der Innenstadt. Weitere öffentliche Zugänge zum Neubau sind am Abdinghofplatz (Bibliothek), im Heisingschen Haus (Tourist-Information) und in Marienplatz 2a (BOSS-Wache) vorgesehen. Der Personaleingang liegt im Innenhof (Wirtschaftshof) auf der Abdinghofseite. Ein öffentliches Fahrradparkhaus ist von der Ecke Marienplatz / Abdinghofstraße erreichbar. Alle Eingänge des Hauses sind barrierefrei zugänglich. Die grundlegende öffentliche Erschließung des Plangebiets mit technischer Infrastruktur (Kanalisation, Leitungen etc.) ist gesichert. Für die erforderliche Modernisierung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird mit allen Versorgern ein abgestimmtes Gesamtkonzept erarbeitet. Die technische Versorgung der Neuplanung erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale; ergänzt durch passivhaustaugliche Komponenten und eine großflächige Photovoltaikanlage am Neubau wird so ein klimaneutraler Gebäudebetrieb angestrebt. Der Stadthausneubau soll mindestens den Standard DGNB Gold erreichen. 1.4 Baudenkmäler Innerhalb des Plangebiets sind folgende Bau- und Bodendenkmäler der Denkmalliste der Stadt Paderborn eingetragen: Heisingsches Haus (A108), Marienplatz 2: Giebelfassade, Traufenwände und Kellergewölbe sind zu erhalten. Wohn- und Geschäftshaus (A109), Marienplatz 2a. Franz-Stock-Platz einschließlich Treppenanlage am Abdinghof und Gutenbergstraße sowie Grün- und Pflanzbeete (A369). Die städtischen Gebäude Marienplatz 2 und 2a bleiben erhalten und sind in die Planung integriert. 1.5 Aktuelle Bauzustand / Baugrube Der aktuelle Bauzustand ist in Echtzeit über zwei öffentlich zugängliche Webcams abrufbar: https://baucam332.panocloud.webcam 2. Neubau 2.1 Innere Struktur des Neubaus Die riegelartige Gebäudestruktur des städtebaulichen Konzepts setzt sich im Inneren des Stadthauses fort. Sieben flexibel nutzbare Geschossebenen ordnen sich in einem regelmäßigen Fassaden- und Ausbauraster um ein natürlich belichtetes, fünfgeschossiges Atrium als räumliches Zentrum. Die vertikale Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser — davon eines als inneres Sicherheitstreppenhaus — sowie über die zugehörigen Aufzüge und eine zum Atrium geöffnete Treppenanlage. Sämtliche Bereiche des Hauses sind barrierefrei erreichbar. 2.2 Funktionen Das Stadthaus nimmt innerhalb der Verwaltung der Stadt Paderborn eine zentrale Rolle ein und bündelt an einem Standort ein breites Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Neben klassischen Dienstleistungen (Einwohneramt, Standesamt, Ordnungsamt, Wohnungsamt) und Beratungsstellen (z. B. Familien-Service-Center) sind im Haus weitere öffentliche Angebote vorgesehen: Stadtbibliothek (Bereiche Kinder, Sport, Gesundheit), eine Multifunktionsfläche für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement sowie ein Café mit Außenbestuhlung. Die Funktionen gliedern sich grundsätzlich in öffentlich zugängliche und interne Bereiche. Die öffentlich zugänglichen Angebote erstrecken sich von den beiden offen und transparent gestalteten Erdgeschossebenen über eine markante Treppenskulptur im zentralen Atrium bis in das dritte Obergeschoss. Der öffentliche Bereich schließt mit einer für alle Besucherinnen und Besucher zugänglichen Dachterrasse ab, die Blickbezüge zum Marienplatz und zum Paderquellgebiet bietet. An der Schnittstelle zwischen öffentlichen und internen Bereichen stehen auf mehreren Ebenen Verfüger- bzw. Kontaktbüros zur Verfügung, die die Rahmenbedingungen für individuelle Beratung (Datenschutz, Hygiene, Sicherheit) gewährleisten. Die internen Verwaltungsbereiche sind auf die spezifischen Arbeitsanforderungen der Abteilungen zugeschnitten und dank flexibler Grundrisse an künftige Bürokonzepte anpassbar. In den Erdgeschossen der Baudenkmäler Heisingsches Haus und Marienplatz 2a befinden sich die Tourist-Information bzw. die BOSS-Wache. Im 1. Obergeschoss des Heisingschen Hauses liegt das Backoffice der Tourist-Information auf einer zur Erdgeschossfläche geöffneten Galerie; die übrigen Obergeschosse sind internen Verwaltungsabteilungen zugeordnet. 2.3 Fassadengestaltung Das äußere Erscheinungsbild des Neubaus ist durch einen hohen Öffnungsanteil geprägt, der dem Gebäude einen einladenden, bürgerhausgerechten Charakter verleiht. Die Fassaden in den Zugangsebenen sind bodentief ausgeführt und schaffen einen fließenden, schwellenlosen Übergang zwischen Innenraum und Außenbereich, was den öffentlichen Charakter des Gebäudes betont. Die Fenster der oberen Geschosse sind mittig geteilt und nehmen formal die überwiegend stehenden Fensterformate der Nachbarbebauung auf. Die Fensterelemente folgen einem Achsraster von 1,42 m; dieses Raster ermöglicht variable Wandanschlüsse und eine flexible Raumaufteilung der Bürogeschosse. Nutzerlüftung erfolgt über Dreh-Kipp-Beschläge. Als Absturzsicherung sind außen horizontal angeordnete Stäbe vorgesehen, in gleicher Materialität und Oberflächenbehandlung wie die Fensterprofile. Opake Brüstungselemente werden mit bronzefarben eloxierten Aluminiumblechen verkleidet; die großflächigen Verglasungen bestehen aus Wärme- und Sonnenschutzglas. Die Außenwandbekleidung ist als vorgehängte Fassade aus hellem, gesäuertem Beton geplant, deren Farbton sich an den markanten Sakralbauten der Umgebung orientiert. Die Materialpalette ist bewusst reduziert auf wenige, langlebige und wartungsfreundliche Baustoffe, die die öffentliche Bedeutung des Gebäudes im Stadtgefüge unterstreichen. Der Sonnenschutz wird gebäudeweit durch motorisch betriebene Fallarmmarkisen und vertikale Zipscreens realisiert. Im Erdgeschoss 1 kommt aus Vandalismusschutzgründen ein innenliegender Sonnenschutz zum Einsatz; zusätzlicher Blendschutz erfolgt über individuell einstellbare Rollos. 2.4 Baukonstruktion Neubau 2.4.1 Baugrubenherstellung und vorbereitende Maßnahmen Die bauvorbereitenden Maßnahmen sowie die Herstellung der Baugrube wurden von der Stadt Paderborn in eigener Regie geplant und werden spätestens zu Beginn der Rohbauarbeiten umgesetzt sein. 2.4.2 Flachgründung Die Gründung des Neubaus erfolgt mittels gebetteter Bodenplatte, ausgelegt auf die gemäß Bodengutachten zulässige Bodenpressung. Stärke der Sohlplatten gemäß statischer Berechnung. Tieferführungen sind mittels Weichfaserdämmplatten abzustellen. Die Bodenplatte wird als Weiße Wanne ausgeführt. Unterhalb der Sohle ist der Baugrund gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachters herzustellen/aufzubauen. Darauf wird eine ca. 10 cm starke Sauberkeitsschicht zur ordnungsgemäßen Verlegung der Bewehrung aufgebracht. 2.4.3 Abdichtungen und Bekleidungen Unter Gelände liegende Bauteile (z. B. Unterfahrten, Pumpensümpfe) werden grundsätzlich in WU¿Bauweise ausgeführt. Ergänzend ist der Einsatz eines Frischbeton¿Verbundsystems vorgesehen, um mögliche Ausführungsunzulänglichkeiten der WU¿Konstruktion zu kompensieren, die durch Verpressen nicht dauerhaft behoben werden können. Das Frischbeton¿Verbundsystem erhöht die Wasserdichtigkeit des Betonquerschnitts, verbessert die Rissüberbrückung und dichtet Anschlüsse sowie Durchdringungen im Frischzustand zuverlässig ab. In diese Kategorie sind außerdem die im selben Gewerk auszuführenden Dämmmaßnahmen unterhalb der Sohle sowie an den Außenfundamenten eingeschlossen. 2.4.4 Außenwände Tragende Außenwände Tragende Außenwände werden im Wesentlichen in einer Stärke von 25-30 cm in Stb.- Bauweise nach statischen Erfordernissen erstellt. Hier erfolgt sowohl der Einsatz von Ortbeton, wie auch der Einsatz von Halbfertigteilen. Es sind konstruktiv oder aus statischer Notwendigkeit auch andere Wandstärken möglich bzw. erforderlich. Teilweise sind die Außenwände (Fassade) als tragende Balken, bzw. als wandartige Träger ausgeführt. (entsprechende Unterstützungs- und verlängerte Ausschalungszeiträume sind berücksichtigt.) Für die Stützen und Riegel der Technikzentrale ist eine leichte Stahlkonstruktion geplant. Die Aussteifung erfolgt über Verbände bzw. in Querrichtung über Rahmensysteme. Wandartige Träger sind so lange zu unterstützen, bis das die oberste Geschossdecke eine 28Tage Festigkeit aufweist. Besonders der Bereich in Achse 4-6/S-W muss mittels Schwerlasttürmen über alle Geschosse abgefangen werden. Dies gilt auch für den Bereich Achse 10-12/N-O. Nichttragende Außenwände Ausfachungen aus KS d 24 zwischen tragenden Bauteilen aus Beton. Außenstützen Tragende Außenstützen werden aus Stahlbeton in Fertigteilausführung nach statischen Erfordernissen hergestellt. Die entsprechenden Expositionsklassen sind zu beachten. Die Materialität und Oberflächenqualität muss zwingend mit der später anzubringenden Fertigteilfassade übereinstimmen. Außenwandöffnungen Im Erdgeschoss 1 u. 2 sowie im Bereich des Lichthofs, geschosshohe Fensterfassaden als Alukonstruktion mit 2-bzw. -3-fach Isolierverglasung. Hier ist ein Einbruchschutz nach RC 2 N (gem. DIN EN 1627) vorgesehen. Diese Widerstandsklasse bietet einen Grundschutz gegen den Einbruchsversuch mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zangen oder Keile. Sie stellt keinerlei Anforderungen an die Verglasung. In den Obergeschossen sind diese ebenfalls geschosshoch, mit der Möglichkeit zu Fassadenwandanschlüssen alle 1,42m. Die öffenbaren Fensterflügel erhalten verdeckt liegende Dreh-/ Dreh-Kipp-Flügel mit unsichtbaren Beschlägen. Hier sind zusätzlich, als Absturzssicherung, außen angebrachte Horizontalstäbe vorgesehen, die in der gleichen Materialität und Oberflächenbeschaffenheit wie die Fenster geplant sind. Im Bereich der Treppenhäuser sind Fensterflügel mit integrierter RWA-Funktion vorgesehen. Weitere Automation erfordern die Überdrucköffnungen für das Sicherheitstreppenhaus. Diese werden durch Fensterflügel, die sich im unmittelbaren Raumzusammenhang zur Schleuse des jeweiligen Geschosses befinden, hergestellt. Anschlagpunkte als Sicherung für die Fensterreinigung werden innen vorgesehen. Die Aufteilung der Fenster und Fassadenelemente geht aus den Planunterlagen hervor. Außentüren werden entsprechend Planeintrag als 1- und 2-flügelige Drehtüren, teilweise barrierefrei ausgeführt. Für den Haupteingang sind zwei Windfanganlagen mit hintereinandergeschalteten automatischen Rundschiebetüren geplant. Für den Eingang am Abdinghofplatz ist eine Windfanganlage als Pfosten-Riegel Konstruktion mit automatischen Schiebetüren kalkuliert. Das Antriebssystem ist jeweils für den Einsatz in Flucht- und Rettungswege geprüft und geeignet Die Ausführung der Schiebetüren ist ebenfalls einbruchhemmend nach EN 1627 vorgesehen. Automatische Toranlagen sind für den Zugang des Fahrradparkhauses und zur Sicherung des Betriebshofes eingeplant. Anforderung an den Wärme- und Schallschutz werden entsprechend den bauphysikalischen Vorgaben umgesetzt. Außenwandbekleidungen außen Die Außenwände werden mit Mineralwolldämmung sowie einer hinterlüfteten Fassadenbekleidung aus Betonfertigteilen versehen. Die konkrete Materialauswahl erfolgt nach Bemusterung im weiteren Projektverlauf. Die Bekleidung wird auf einer systemkompatiblen Unterkonstruktion montiert; Dämmstärken bis 22 cm entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen vorgesehen. Zur selben Kategorie gehört auch das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) einschließlich einer robusten Außenbekleidung, das für die Umfassungswände des Fahrradparkhauses vorgesehen ist. Außenwandbekleidungen innen Dazu gehören die Fensterleibungsbekleidungen und Fensterbänke aus Holzwerkstoff sowie die innenseitige Aufbereitung des sichtbar bleibenden Betons der Außenwände. Lichtschutz Außenliegender Sonnenschutz in Form von Fallarm- und Vertikalmarkisen mit semitransparentem Screenstoff. Die Führungsschienen werden in die vorgesetzten Fensterprofile integriert. Die Anlagen werden an einer Unterkonstruktion aus pulverbeschichteten Profilen zwischen Oberkante Brüstung und Unterkante Fenster montiert; der Sonnenschutzkasten wird unsichtbar hinter der Bekleidung des Fensterelements angeordnet. Ausführung gemäß Wärmeschutznachweis. Innenliegende Blendschutzanlagen sind ebenfalls in dieser Kategorie berücksichtigt. 2.4.5 Innenwände Tragende Innenwände, z. B. flurbegleitend im Bürobereich, Treppenhauskerne und Schächte sowie Aufzugsumfassungen werden, in einer Stärke von bis zu 30 cm aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt. Wandartige Träger sind so lange zu unterstützen, bis das die oberste Geschossdecke eine 28Tage Festigkeit aufweist. Nichttragende Wände in allen Geschossen aus KS-Mauerwerk, in Wandstärken von 11,5 – 24cm, sowie als doppelt beplankte Gipskarton- Metallständerwand mit Dämmstoffeinlage in Wandstärken von 15 – 30cm, mit malerfertiger Oberfläche. In Teilbereichen GK- Wandsysteme als akustische Vorsatzschalen oder Schachtwände in erforderlicher Qualität. Schallschutz bzw. raumakustische Anforderungen gemäß Schallschutzgutachten. Innenstützen Stahlbetonstützen mit erforderlicher Bewehrung, in unterschiedlicher Dimensionierung. Bis auf die öffentlich nicht zugänglichen Bereiche im Untergeschoss, werden diese in sichtbar bleibender Oberfläche erstellt. Innenwandöffnungen Das Herstellen und Verschließen von Aussparungen und Durchbrüche für technische Gewerke. Sowie Innentüren Im Allgemeinen, als lackierte Stahlumfassungszargen (Materialstärke 2 mm) mit Holztürblättern, teilweise furniert in Objekt-Qualität. Schallschutzanforderungen gemäß Schallschutzgutachten. Die allgemeinen Flurbereiche und Treppenhauszugangstüren werden mit ein- bzw. zweiflügeligen Glasmetallrahmentüren ausgestattet. Brand- und Rauchschutztüren in Flurbereichen mit Freilauftürschließern und integrierter Feststelleinrichtung gemäß Anforderungen des Brandschutzkonzepts. Teilweise entsprechend dem Barrierefreiheitskonzept automatisch öffnend. Stahltüren in Technikbereichen gemäß Brandschutzanforderung. Revisionstüren als Zugang zu den vertikalen Schächten in allen Etagen. Standard-Türblatt-höhe 2,25 m. Beschläge in Objektqualität mit Türstopper. Innenwandbekleidungen Sichtbar bleibender Stahlbeton. Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen. Entsprechend den raumspezifischen Anforderungen ausschließlich Anstrich in den untergeordneten Bereichen. Die Oberflächen aller Leichtbauwände werden standardmäßig malerfertig gespachtelt, Mauerwerkswände werden verputzt und erhalten je nach raumspezifischer Anforderung eine Beschichtung mit systembedingter Untergrundvorbehandlung. Teilweise wird ein Malervlies verarbeitet. Untergeordnete Bereiche werden unverputzt hergestellt Zum Teil sind akustisch wirksame Wandverkleidungen aus Holz entsprechend Brandschutzanforderungen, inkl. Unterkonstruktion vorgesehen, gemäß raumakustischem Nachweis. Wandfliesen: Berücksichtigt werden hier für den Objektbereich geeignete Fliesen 1. Wahl, und aus einer Herstellerserie. Kantenschutzprofile an allen freien Kanten und Ecken, Kantenschutzprofile aus Edelstahl. Dauerelastische Verfugung. Verlegung der Wand zu Bodenfliesen im Fugenschnitt. Elementierte Innenwandkonstruktionen Abgrenzung der Bürobereiche zu den Verkehrsflächen als transparente, elementierte Glas/Holz-Trennwandsysteme einschließlich der systemzugehörigen Türen. Schallschutzanforderung nach Vorgabe Raumakustik. Glaswand als Abgrenzung und Absturzsicherung zwischen dem nichtöffentlichen Bereich im 3.OG und dem Atrium-Luftraum sowie zwischen dem Multifunktionsraum und den im Süden und Norden angrenzenden Lufträumen. Sonstige Innenwandkonstruktionen Hier sind zwei Rollgitter, zur Trennung der Bibliothek vom internen Bereich des Stadthauses für den Weiterbetrieb der Bibliothek außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung, geplant. 2.4.6 Decken / Horizontale Baukonstruktionen Die Geschossdecken werden als StB-Flachdeckenkonstruktion ohne Unterzüge, mit Betonkernaktivierung konzipiert. Die Geschossdecken werden im Allgemeinen als punktförmig gestützte Flachdecken erstellt. Lediglich im Bereich der Kerne erfolgt eine linienförmige Auflagerung. Deckenbeläge In den Foyer- und Eingangsbereichen sowie im Café wird ein schwimmender Estrich auf Hohlraumboden (zur Verteilung von Frischluft, Elektro- und Heizinstallationen) mit einem robusten, feucht zu reinigenden Fliesenbelag ausgeführt. An den Eingängen sind Sauberlaufzonen vorgesehen. Derselbe Fußbodenaufbau ist für Flure und Wartebereiche vor den Büroflächen vorgesehen. Für die Büroräume ist ein reversibler Doppelboden geplant (für Frischluft- und Heizverteilung sowie flexible Elektroverlegung) mit einem stuhlrollengeeigneten Oberboden aus reversiblen, recyclefähigen Teppichfliesen. Die Bibliothek erhält einen schwimmenden Estrich mit Linoleumoberboden. Die Treppenanlagen im Atrium werden mit Parkett belegt. Sockelleisten sind raumumlaufend, ca. 6 cm hoch, hochwertig und reinigungsoptimiert; Material und Farbe werden auf den Bodenbelag abgestimmt. Sanitärflächen bekommen einen Fliesenbelag mit Rutschfestigkeit entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien. Im 3. OG ist vor dem Dachterassenzugang zur Herstellung eines barrierefreien Übergangs ein ca. 40 cm hohes Podest vorgesehen, ebenfalls mit strapazierfähigem Fliesenoberboden. Die internen Treppen erhalten eine PU-Beschichtung. Lagerflächen, Technikräume, Nebenräume und das Fahrradparkhaus erhalten eine 2-komponenten Epoxidharzbeschichtung inklusive 15 cm Sockelanstrich. Deckenbekleidungen Die Fahrradparkhausdecke wird unterseitig mit akustisch wirksamen, nicht brennbaren mineralischen Dämmplatten bekleidet. Für die Sanitärbereiche sind vollflächige Abhangdecken vorgesehen. In den öffentlichen Flur- und Servicebereichen werden Deckensegel und Baffeln als raumakustische Maßnahmen eingesetzt; die Ausstattungsqualität richtet sich nach den raumakustischen Anforderungen. Teilflächen der Büros erhalten schallabsorbierende Akustik-Deckensegel gemäß Vorgabe der Raumakustik. Nicht abgehängte Decken bleiben als sichtbarer Stahlbeton erhalten; Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen. In dieser Kategorie sind ebenfalls die horizontalen Fassadenbekleidungen aus beschichtetem Aluminium bzw. Betonfertigteilen enthalten. Zur Erzeugung einer besonderen Lichtwirkung ist über dem Luftraum des Atriums eine Lichtreflektordecke vorgesehen. Sonstige Deckenbekleidungen Treppengeländer in den innenliegenden Treppenhäusern mit Ober- und Untergurt, Pfosten und senkrechten Füllstäben aus pulverbeschichtetem Flachstahl. Beidseitige Handläufe aus Holz. Die öffentliche Treppe im Atrium sowie die zugehörigen Brüstungen erhalten ein durchgehendes Holzgeländer mit Handlauf. Handläufe werden beidseitig und barrierefrei ausgeführt. n dieser Kategorie sind außerdem Stahltreppen und Gitterroste für Technikbereiche und Dachausstieg sowie die absturzsichernde Brüstung der Dachterrasse enthalten. 2.4.7 Dachkonstruktionen Die Dachdecke wird als Stb.-Flachdeckenkonstruktion in Stärken zwischen 25 und 34cm ausgeführt. Im Normalbereich beträgt die Deckenstärke h = 25 cm. Die offene Dachkonstruktion der Lüftungszentrale besteht aus Stahlbindern mit einer Auflage aus Photovoltaikelementen. Dachfenster, Dachöffnungen Im 3. Obergeschoss des Mitteltrakts werden beidseitig zum aufgehenden Gebäuderiegel hin Teile der Dachflächen zur Optimierung der B erhält ebenfalls Glasoberlichter zur Belichtung und als Ausblick. Tageslichtversorgung des Atriums verglast. Das Schrägdach des Annex am Bestandsbauteil Ergänzend zur Horizontalfassade mit den erforderlichen RWA-Einrichtungen ist in dieser Kategorie auch die notwendige Verschattung berücksichtigt. Dachbeläge Flachdächer: Dampfsperre; Wärmedämmung mit 0 % Gefälle, Wärmeleitfähigkeit entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises. Darüber eine Kunststoff-Kaltselbstklebebahn nach den einschlägigen Regelwerken. Die Flachdächer erhalten eine extensiv begrünte Magersubstratauflage von ca. 14 cm (auf Stahlbetondecke mit Dachaufbau); Statik, Wärmedämmung und sonstiger Aufbau erfolgen gemäß Wärmeschutznachweis. Gepflanzt werden Sedum-Arten; Wildkräuter nehmen mindestens 20 % der Fläche ein. In den Laufbereichen werden Gehwegplatten verlegt. Es ist mit einer Photovoltaikanlage auf beschwerter Unterkonstruktion zu rechnen, die die Abdichtung nicht durchdringt. Auf dem Dach über dem 2. Obergeschoss entsteht eine Aussichtsterrasse mit gärtnerisch gestalteten Aufenthaltsbereichen. Das Schrägdach des Annex zum Bestandsbauteil B wird mit Zinkblech eingedeckt; Oberfläche und Farbton sind an die angrenzende Fassadenbekleidung des Neubaus anzupassen. Sonstige Dachkonstruktionen Zur Kategorie gehören: Attikaabdeckungen aus Betonfertigteilen mit Oberfläche und Farbgebung abgestimmt auf die Fassadenelemente; Attikaspeier der Notentwässerung; Dacheinläufe und Lüfter; Entwässerungsbauteile der Schrägdächer am Annex des Bestandsbauteils B; der Seitenschutz als bauzeitliche Absturzsicherung sowie Sekuranten und Sicherungssysteme für spätere Dachwartungsarbeiten. 3. Heisingsches Haus — Objekt B 3.1 Lage und Erscheinung Das Heisingsche Haus liegt im östlichen Teil des Planungsgebiets „Neubau Stadthaus Paderborn“ und zeigt mit seinem repräsentativen Weserrenaissance-Giebel zur Marienstraße. 3.2 Entwicklung und Baubestand Ursprünglich (16. Jh.) wurde das G Das Gebäude wurde vermutlich als Kaufmannssitz in der Typologie eines Längsdielenhauses mit darunterliegendem Gewölbekeller errichtet. Seine Lage reichte damals offenbar weiter an die rückwärtige Immunitätsmauer heran als heute erkennbar. Im Laufe der Nutzungsperioden kam es zu Kürzungen der Ausdehnung sowie zu Veränderungen in der inneren Organisation und Nutzung. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude bis auf den straßenseitigen Giebel, die anschließenden Traufwände und das Gewölbekellerwerk zerstört; historische Vorkriegszeichnungen sind nicht vorhanden. In der Nachkriegszeit erfolgte ein Wiederaufbau in reduzierter Kubatur und funktionaler Ausprägung, dessen inneres Raumgefüge kaum noch Bezug zur historischen Frontfassade und zur ursprünglichen inneren Organisation aufwies. Typische Merkmale der ursprünglichen Anlage wären: Eine doppelgeschossige (ehemals Verkaufs-) Diele im Erdgeschoss mit zentralem Luftraum. Darüber ein repräsentatives (ehemals Wohn-) Geschoss mit größerer lichter Höhe, erkennbar am außen sichtbaren Erker („Utlucht“). Hinter dem Spitzgiebel gelegene Lagergeschosse im offenen Dachstuhl. 3.3 Bisherige Nutzung und Schutzstatus Bis zum Rückbau der Nachkriegsstruktur diente das Heisingsche Haus als Verwaltungsbüro mit erdgeschossigem Einzelhandel. Seit 2021 stehen neben Giebel und Traufwänden auch der erhaltene Gewölbekeller unter Denkmalschutz; damit sind alle historischen Bauteile im Schutzumfang erfasst. 3.4 Konzept der städtebaulichen und denkmalgerechten Neuordnung Aus der Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Volumen und der nachkriegszeitlichen Erscheinung ergibt sich die städtebauliche Idee, das Heisingsche Haus in reduzierter Kubatur als Archetyp in angemessener Länge wieder in das Stadtgefüge einzupassen. Ziel ist, die von der historischen Fassade abgeleitete innere Funktionalität des Längsdielenhauses wieder erkennbar und erlebbar zu machen. Der rückwärtige Nachkriegsbaukörper wurde bereits zurückgebaut; die freigestellten, denkmalgeschützten Fassaden sind mit einem Stahlkorsett stabilisiert. Hinter der historischen Fassade wird eine minimalistische, scharfkantige Satteldachkubatur eingefügt, die sich in seiner reduzierten Gestaltung sowohl außen- als auch innenseitig deutlich vom Bestand absetzt. 3.5 Innere Struktur und Funktionalität Die Erschließung erfolgt über einen kompakten Treppen- und Aufzugskern am rückwärtigen Gebäudeteil zur Immunitätsmauer; Nebenräume sind an diesen Kern angegliedert. Der Übergang in den Neubau Objekt A wird über einen neu geplanten Zugang in der östlichen historischen Traufwand hergestellt. Im Innenraum entstehen in Anlehnung an den Archetyp des Längsdielenhauses folgende Bereiche: Erdgeschoss: Öffentliches Tourismusbüro. Das Obergeschoss 1 ist als hölzerne Galerie mit zentralem Luftraum ausgebildet und stellt das Erdgeschoss wieder als gut erlebbare Doppelgeschoss-Situation her. Auf der Galerie befindet sich ein dem Tourismusbüro zugeordnetes, nicht öffentliches Backoffice. Obergeschosse: Nicht öffentlich zugängliche Verwaltungsbüros. Sie nehmen historische Bezüge auf: Im ehemaligen Saalgeschoss zur Erkerseite liegt ein großer Gruppenarbeitsraum; im Obergeschoss 3 sind Büroeinheiten unter einem offenen Dachstuhl angeordnet — als Reminiszenz an den historischen Speicher. Soweit möglich bleiben die freigelegten historischen Sichtmauerwerksflächen dauerhaft innen sichtbar und werden räumlich in Szene gesetzt. 3.6 Keller — Zustand und Nutzungsoptionen Die Sanierung des historischen Gewölbekellers soll zunächst Lagerzwecke ermöglichen. Als mögliche Folgenutzung ist nach ergänzenden Maßnahmen eine öffentliche Nutzung für kleinformatige Veranstaltungen (Lesungen, Vorträge o.ä.) vorgesehen. Eine barrierefreie Erschließung für individuelle Zugänge außerhalb der Verwaltungsöffnungszeiten ist geplant und wird baulich vorbereitet. Für die Veranstaltungsnutzung ist die Freistellung des Bruchsteingewölbes von nachkriegszeitlichen Trag- und Stützbauteilen vorgesehen. Zudem soll durch den Rückbau neuzeitlicher Kellerbeläge das ursprüngliche Sohlniveau mit historischem Kalksteinboden wiederhergestellt werden. Um zu verhindern, dass tragende Bauteile des darüber liegenden Neubaus die historische Raumstruktur des südlichen, teils freigelegten Tonnengewölbes durchschneiden, wird die von der Denkmalpflege empfohlene Lösung mittels Bogentragwerk weiterverfolgt. Bauzustand, Untersuchung und Maßnahmen Eine Zustandserfassung durch die Tragwerksplanung hat insbesondere im Keller Ertüchtigungsbedarf aufgezeigt (siehe hierzu: Gebäudezustandserfassung und Instandsetzungskonzept). Nach Freistellung des Kellers sowie der Innenflächen von Giebel und Traufwand ist eine erneute geometrische und zustandsbezogene Bestandsaufnahme vorgesehen. Sanierungsarbeiten an der denkmalkonstitutiven Substanz von Keller und Fassaden werden durch denkmalspezialisierte Fachfirmen ausgeführt. Bisher liegen nur lokale Bestandsuntersuchungen vor; der Rückbau neuzeitlicher Kellerbauteile ist im Gang. 3.7 Fassadengestaltung Die Material- und Farbgebung verfolgt eine reduzierte Palette: eine konsequente Farbfamilie der Neubauelemente macht das Nebeneinander von dekorativer Altfassade und nüchterner Neubausubstanz ablesbar. Die neue Fassade nimmt mit tiefen, skulpturalen Öffnungen, feinen Geschossbändern und einer strukturierten Oberfläche gestalterische Anleihen der Weserrenaissance auf und übersetzt diese in eine moderne, reduzierte Formensprache. Das historische Natursteinmauerwerk der erhaltenen, denkmalgeschützten Traufwände wird instandgesetzt und sichtbar belassen. Der ebenfalls denkmalgeschützte straßenseitige Putzziergiebel wird bedarfsgerecht saniert. 3.8 Baukonstruktion Heisingsches Haus 3.8.1 Baugrundverbesserung Sollte sich im Zuge des Rückbaus zeigen, dass der anstehende Baugrund bzw. der Gründungshorizont nicht einheitlich oder nicht ausreichend tragfähig ist, sind geeignete Ausgleichs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Einbringen von Ausgleichsschichten, Bodenaustausch oder Verdichtungsmaßnahmen) vorzunehmen. Art und Umfang richten sich nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung und den Vorgaben des Baugrundgutachters. 3.8.2 Flachgründungen und Bodenplatte Die Gründung erfolgt bereichsweise auf den bestehenden historischen Stützmauern der Gewölbe. Zur sicheren Lasteinleitung wird auf diesen Mauern ein Stahlbeton-Streifenfundament angeordnet. Im nördlichen Bereich ist eine Gründung auf einer tragenden Bodenplatte im anstehenden Feld vorgesehen. Im Süden werden Einzellasten aus neuen Stützen in Bereich der historischen Bausubstanz über Stahlbeton-Einzelfundamente in den Baugrund bzw. in die Gewölbestützmauern eingeleitet. Gemäß vorliegenden Bestandsuntersuchungen wurde das Gewölbe im unteren Bereich in den anstehenden Felsen geschlagen; daher ist davon auszugehen, dass der Fels auf dem vorgesehenen Gründungsniveau ansteht. 3.8.3 Abdichtungen und Bekleidungen Der neu zu errichtende nördliche Keller wird in WU-Bauweise ausgeführt. Am Übergang zwischen Neubau und Bestand erfolgt eine lokale, schwarze Abdichtung gemäß den einschlägigen Vorgaben. 3.8.4 Außenwände Die tragenden Außenwände und Außenstützen werden in Stahlbeton ausgeführt. Außenwandbekleidungen (innen) Das zu sanierende Natursteinmauerwerk der Bestandsaußenwände bleibt lokal auch auf der Innenseite des Gebäudes sichtbar ansonsten wird die Gebäudeinnenseite mit Dämmputz thermisch ertüchtigt. Außenwandöffnungen Im Neubaubereich des Heisingschen Hauses sind im EG2, OG1 und OG2 Fenster mit Öffnungsflügeln vorgesehen. Festverglasungen ohne Brandschutzanforderungen werden im Treppenhaus, im EG2 zum Patio und im Übergangsbereich zum Neubau eingesetzt. Bei großen Öffnungen (z. B. OG2) wird die Flügelgröße durch ein opakes Panel reduziert. Die Fenster werden als Holzfenster mit Alu-Deckschale und VSG-Absturzsicherung ausgeführt. Die Sprossenfenster der historischen Fassade werden aufgearbeitet und energetisch ertüchtigt. Das historische Eingangstor wird denkmalgerecht instandgesetzt; angrenzende Natursteingewände werden bei Bedarf im Zuge der Arbeiten saniert. Außenliegender, motorisch betriebener Blend- und Sonnenschutz ist für den Neubaubereich vorgesehen; bei den historischen Fenstern erfolgt der Sonnenschutz innenseitig. Das historische Eingangsportal wird durch eine dahinterliegende Windfanganlage ergänzt. 3.8.5 Innenwände Tragende Innenwände werden als sichtbar bleibender Stahlbeton ausgeführt. Fehlstellen und grobe optische Mängel werden durch Betonkosmetik ausgebessert und optisch angeglichen. In untergeordneten Bereichen erfolgt ausschließlich ein Anstrich, entsprechend den raumspezifischen Anforderungen. Nichttragende Wände werden in allen Geschossen als doppelt beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dämmstoffeinlage ausgeführt; teilweise als nichttragendes Mauerwerk. Oberflächen von Leichtbauwänden werden standardmäßig malerfertig gespachtelt. Mauerwerkswände werden verputzt und je nach raumspezifischer Anforderung beschichtet; zuvor erfolgt eine systemgerechte Untergrundvorbehandlung. Teilweise wird Malervlies verwendet. Stahlbetonstützen sind in Sichtqualität geplant. Die Stützen der Holzgalerie im Eingangsgeschoss werden entsprechend aus Holz hergestellt. Innentüren werden überwiegend als furnierte Holzzargen mit Holztürblättern in Objektqualität ausgeführt; je nach Lage mit Glasseitenpaneel. Die Abgrenzung der Bürobereiche zu den Verkehrsflächen erfolgt durch transparente, elementierte Glas-/Holz-Trennwandsysteme einschließlich zugehöriger Türen. Im Bereich der Galerie übernimmt das Trennwandsystem zusätzlich die Funktion der Absturzsicherung. 3.8.6 Decken Die Decken über Untergeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss werden überwiegend als Ortbetondecken hergestellt. Diese lagern größtenteils auf Stahlbetonunterzügen und - wänden. In der bestehenden Bausubstanz erfolgen die Auflager in Auflagertaschen, die in die vorhandenen Mauerwerkswände und -pfeiler einzubringen sind. Die Decke über dem Untergeschoss lagert im nördlichen Bereich auf neuen Stahlbetonwänden und -stützen. Im südlichen Bereich fungiert die Stahlbetonplatte als Bodenplatte und liegt auf den bestehenden Außenwänden, neu zu errichtenden Stützen sowie im Gewölbebereich auf einem Bogentragwerk. Die Decke über dem Erdgeschoss wird im südlichen Bereich als Holzdecke ausgeführt; im nördlichen Kern als Ortbetondecke. Treppen werden, mit Ausnahme des Holzaufgangs zur weitgehend aus Holz geplanten Galerie, als Fertigteile mit Ortbeton-Zwischenpodesten erstellt. Bodenaufbau und Beläge Flure und Bürobereiche: Doppelboden (zur gleichmäßigen Frischluftverteilung und flexiblen Verkabelung). Verkehrsflächen: Fliesenbelag. Büroräume: strapazierfähiger Teppich. Weitere Bereiche (inkl. OG1 / Holzgalerie über EG2): schwimmender Estrich. Sanitärflächen: Fliesenbelag. Holzgalerie 1. OG: Parkett. Erdgeschoss: lokal aufbereitetes historisches Natursteinpflaster. Deckenoberseiten und Akustik Nebenräumen erhalten abgehängte Decken; in allen übrigen Bereichen bleiben die Unterseiten der Stahlbetondecken sichtbar und werden nur gespachtelt und gestrichen. Die Holzträgerlage der Galerie bleibt unterseitig unverkleidet; Zwischenfelder werden mit Holzbekleidung versehen. Bürobereiche erhalten Deckensegel zur Optimierung der Raumakustik. 3.8.7 Dächer Das Hauptdach wird als Pfettendach in Holzbauweise ausgeführt. Die Pfetten lagern auf Stahlrahmen, die zugleich die Aussteifung der Dachkonstruktion übernehmen. Der Drempel wird in Ortbeton hergestellt. Zwei Anschlussdächer schließen an die Nachbargebäude Marienplatz 4 und Marienplatz 2a an. Haupt- und Anschlussdächer werden mit schiefergrau vorpatiniertem Metall eingedeckt; die Farbgebung richtet sich an die jeweiligen Nachbargebäude. Das gesamte Dachgeschoss wird über in Reihe geschaltete, öffenbare Lichtbänder belichtet; diese sind mit außenliegendem Sonnen- und Blendschutz ausgestattet. 4. Marienplatz 2a — Objekt B Auf dem östlich des Heisingschen Hauses gelegenen ehemaligen Nutzgarten entstand 1926 ein Neubau für die Paderborner Stadtsparkasse. Das Gebäude gilt als bedeutendes Zeugnis des Art Déco und steht vollständig unter Denkmalschutz. Bei Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg wurden die oberen Gebäudeteile ab der Decke über dem Erdgeschoss zerstört; betroffen war insbesondere der ursprünglich als Zugang zur eindrucksvollen Sparkassenschalterhalle tief in der Parzelle konzipierte Baukörper mit Loos-typischen Gestaltungsmerkmalen. Im Wiederaufbau nach dem Krieg wurde das Haus zum Torbau für das 1950 dahinter errichtete Einwohnermeldeamt umfunktioniert. Im Vergleich mit Bildmaterial aus der Entstehungszeit sind weitere Überformungen der Fassade feststellbar, die die ursprünglichen Art-Déco-Merkmale abgeschwächt haben. Analog zum Heisingschen Haus werden die Obergeschosse heute als Verwaltungsbüros genutzt; das Erdgeschoss beherbergt Einzelhandel. Mit dem im Rahmen des Gesamtprojekts „Neubau Stadthaus Paderborn“ vorgesehenen Abriss des Einwohnermeldeamts ist eine Neugliederung des Rückgebäudes sowie eine ergänzende Fassadengestaltung erforderlich. Die Ergänzung soll sich stimmig an die bestehende Strukturputzfassade anlehnen. Der bislang nicht barrierefreie Übergang in das Heisingsche Haus entfällt. Für Marienplatz 2a, das künftig weiterhin als Verwaltungsgebäude genutzt wird, ist daher eine neue interne Erschließung mit Aufzug vorgesehen. Öffentlich zugänglich wird im Erdgeschoss eine kleine Schalterhalle als Anlaufstelle des Ordnungsamtes. Gestalterisch bieten die Umgestaltungen die Möglichkeit, prägende Merkmale des Art-Déco (z. B. Höhenstaffelung, Lichtführung) sowie die klassische Materialpalette (Farben, Putze) in reduzierter, zeitgemäßer Form wieder erlebbar zu machen — etwa im neuen Erschließungskern. Bestehende historische Elemente, wie das originale Treppenhaus mit Terrazzostufen, werden restauriert. Der Standort des neuen Erschließungskerns fällt mit einem Nachkriegsanbau zusammen, sodass der Eingriff schonend zur originalen Substanz der Entstehungszeit erfolgt. Im Zuge der Leistungsphase 3 wurde in Abstimmung mit den Denkmalbehörden eine Detailerhebung zu schutzwürdigen Substanzbereichen initiiert; diese wird projektbegleitend vertieft. Der vorliegende Entwurf wurde dabei als verträglich bewertet. Eine Tragwerksuntersuchung hat an mehreren Stellen Ertüchtigungsbedarf aufgezeigt (siehe: Gebäudezustandserfassung und Instandsetzungskonzept). Festgestellter Sanierungsbedarf im Dachstuhl sowie der Wunsch des Bauherrn nach verbesserter Belichtung und Raumhöhe haben zu einer dem ursprünglichen Charakter des Gebäudes entsprechenden Neugestaltung des gesamten Daches einschließlich Hof- und straßenseitiger Dachgauben geführt. 4.1 Fassadengestaltung Die Wiederherstellung art-déco-typischer Gestaltungsmerkmale an der Straßenseite erfolgt durch kontextsensible, punktuelle Eingriffe. Im Mittelpunkt stehen die denkmalgerechte Erneuerung der Fenster (Teilung und Profilierung) sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen Farbigkeit der Putzfassade. 4.2 Baukonstruktion Marienplatz 2a 4.2.1 Flachgründungen und Bodenplatten Vorgesehen sind die Erneuerung der Bodenplatte im EG1 (Tiefkeller EG1) einschließlich Sauberkeitsschicht sowie die Neugründung tragwerksverstärkender Stützen bis auf Fels. Der nördliche Flügelbau wird über neu zu erstellende Winkelstützen im Erdreich stabilisiert. 4.2.2 Außenwände Tragende Außenwände Die vorhandenen tragenden Außenwände werden je nach statischer Vorgabe durch Ergänzungen in Mauerwerk oder Stahlbeton ertüchtigt. Die rückwärtige Dachgaube wird in Holzständerbauweise ausgeführt. Bestandsmauerwerk. Bei Bedarf werden vorhandene Mauerwerkswände instandgesetzt und bauphysikalische Schäden am Bestandsmauerwerk behoben. 4.2.3 Außenwandöffnungen Die vorhandenen Fenster und Türen werden durch denkmalgerecht profilierte Holzfenster nach historischem Vorbild ersetzt. Ebenfalls berücksichtigt ist die thermische Ertüchtigung der Bestandsleibungen an der Gebäudeinnenseite. Der Haupteingang erhält eine Ganzglas-Schiebetüranlage. Aus Gründen des Denkmalschutzes erfolgt Sonnen- und Blendschutz innenseitig. 4.2.4 Außenwandbekleidungen (außen) Das historische Bestandsmauerwerk und der vorhandene Außenputz werden fachgerecht saniert. Eine äußere thermische Ertüchtigung der Gebäudehülle ist wegen des Denkmalstatus nicht vorgesehen. Lokal erforderliche Außenwandergänzungen werden substanzgerecht ausgeführt. Die Außenwandbekleidung der neuen hofseitigen Gaube und der Aufzugsüberfahrtblende wird als Metallblechverkleidung ausgeführt. Notwendige Bekleidungen im Traufbereich und Ortgang des neuen Satteldachs sowie am Giebel zum verkleinerten Anschlussdach (Teil des Heisingschen Hauses) und an der Aufzugsüberfahrt sind als Putzsysteme vorgesehen. 4.2.5 Außenwandbekleidungen (innen) Wo erforderlich, wird der Innenputz substanzgerecht ausgebessert. 4.2.6 Innenwände Tragende Innenwände Der neue Aufzugskern wird in Sichtbeton ausgeführt. Notwendige statische Ertüchtigungen sowie Putzausbesserungen am Bestand werden dort durchgeführt, wo es erforderlich ist. Nichttragende Wände werden in allen Geschossen als doppelt beplankte Gipskarton-Metallständerwände mit Dämmstoffeinlage ausgeführt. Stützen und Ertüchtigung Neue Stahlbeton- und Stahlstützen zur Abfangung und Ertüchtigung des Bestandstragwerks werden in den Geschossen bis unterhalb OG3 hergestellt. Innentüren Innentüren werden in der Regel als furnierte Holzzargen mit Holztürblättern in Objektqualität ausgeführt. Historische Elemente Im Erdgeschoss wird das denkmalgeschützte zweiflügelige Gittertor aufgearbeitet und wieder eingebaut. Öffnungen und Stürze Die Herstellung neuer Türöffnungen einschließlich Einbau geeigneter Stürze sowie die statische Ertüchtigung vorhandener Türöffnungen sind vorgesehen. Innenwandbekleidungen Bestandsputz wird substanzgerecht und bedarfsgerecht ausgebessert. Neu errichtete Massivwände werden verputzt; Gipskartonwände malerfertig gespachtelt und gestrichen. 4.2.7 Decken / horizontale Baukonstruktionen Die Decke über dem 2. OG wird vollständig als Ortbetondecke neu hergestellt; die Decken über 1. OG und EG2 werden teilweise erneuert. Die Auflager der neuen Decken erfolgen in Auflagertaschen, die in die bestehenden Mauerwerkswände einzubringen sind. Als neue Haupterschließung wird eine gebogene Treppe in Stahlbeton in Ortbetonbauweise hergestellt. Die vorhandene Kellertreppe wird durch eine Ergänzung in Ortbeton vervollständigt. Bodenaufbau und Beläge Als Fußbodenunterbau ist in allen Bereichen ein schwimmendes Minimalestrichsystem vorgesehen, das die oberste schwimmende Bestandsestrichlage ersetzt. Oberboden: Plattenbelag (auch auf Treppen) und Linoleum einschließlich Sockelleisten. Sanitärflächen: Fliesenbelag. Technikräume (inkl. Techniktreppen): Beschichtung. Denkmalgeschützte Treppen- und Podestoberbeläge aus Terrazzo werden substanzgerecht saniert. Deckenbekleidungen Mit Ausnahme des 2. OG sind vollflächige Gipskarton-Abhangdecken vorgesehen. Nicht abgehängte Deckenbereiche erhalten Deckenputz mit Anstrich entsprechend dem Wandfinish. 4.2.8 Dächer Es wird ein neues Satteldach in Pfettenbauweise mit Pfannendeckung und unterseitiger Brandschutzbekleidung ausgeführt. Straßenseitig sind drei Spitzgauben vorgesehen, rückseitig eine Flachdachgaube mit Metallfassade. 5. Baufeldvorbereitung für die Gesamtmaßnahme 5.1 Baugrube Das Baufeld für die beschriebene Neuplanung befindet sich in der Vorbereitungsphase. Im Zuge dessen wird die Baugrube und das Planum hergestellt. Die Baugrubensicherung ist als überschnittene Bohrpfahlwand vorgesehen: Stahlbetonbohrpfähle mit aufgesetzter Trägerbohlwand. 5.2 Wasserhaltung Die Wasserhaltung für Tagwasser soll über eine offene Wasserhaltung erfolgen. Dies gilt auch für eine eventuell erforderliche temporäre Grundwasserabsenkung.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung Baubeschreibung für die Vorbereitung / Baustelleneinrichtung Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Hersteller und Produkte bzw. Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen und Produkte in Bezug genommen. 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Gebäudemanagement Paderborn (GMP), Pontanusstraße 55, 33102 PaderbornBeschreibung des Bauvorhabens: Neubau und Sanierung des Stadthauses PaderbornMit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Ingenieurbüro SLS (Grevenbroich)Email AG und Bauleitung: pba.bauleitung@2bxl.comDurch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache im Büro eingesehen werden. 2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Marienplatz 2-10, 33098 PaderbornLage des Grundstücks: Paderborner InnenstadtAn das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Commerzbank, Wohn- und Gewerbeeinheiten, Kirche, Schule und Kita etc.Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: OKF Attika +21,52m, Neubau, 5 Geschosse; OKF First +17,99m, Heisingsches Haus, 3 GeschosseAnzahl und Höhe der Bestandsgeschosse: OKF Attika +14,80m, Marienplatz 2a, 3 GeschosseArt und Zustand des umzubauenden Bestands: Heisingsches Haus, Baudenkmal, Gewölbekeller, abgefangene Staffagefassade+Traufwände. Marienplatz 2a, denkmalgeschütztes GebäudeBesonderheiten: Die Giebelfassade, Traufwände und Gewölbekeller des Gebäudes E - Heisingsches Haus steht unter Denkmalschutz, ist während der Leistungserbringung entsprechend zu schützen und in die neue Tragkonstruktion eingebunden. Die geplante Sanierung dieser Giebelwand wird gesondert ausgeschrieben. Besondere Umstände: Da die Baustelle unmittelbar in der Paderborner Innenstadt liegt, sind die folgenden besonderen Umstände zu beachten:geregelter ÖPNV (Bus) auf dem Marienplatz Fußgängerzone Marienplatz und Abdinghof durch das Ordnungsamt der Stadt Paderborn vorgegebenen Ruhezeiten Der Netzanschluss-Kasten im Marienplatz ist während der gesamten Baumaßnahme entsprechend zu schützen - s. BE-Plan GrundwassermessstellenVerkehrsrechtliche Anordnungeingemessene Punkte (Achsen und Höhen)Feuerwehrzufahrten, -aufstellflächen, Durchfahrten - Sperren eigenverantwortlich abzustimmen3. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der gesamten Baumaßnahme/Arbeiten: KW7 2026Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme/Arbeiten: KW43 2028Weitere Angaben: Unterschiedliche Dauer der drei Bauabschnitte4. Angaben zur Baustelle Baugrund Bodenverhältnisse: siehe beigefügtes BodengutachtenBemessungswasserstand: 109,6 m ü. NN115 m ü. NN Grundwasserbemessungshöchstwasserstand während der Bauzeit bez. der Anforderung der AuftriebsicherheitBaugrubensohle 110,13 m ü. NHN bzw. 110,28 m ü. NHNim östlichen Bereich liegt die Baugrubensohle bei 113,63 m ü. NHN. Hier befindet sich eine Aufzugsunterfahrt mit einer BGS bei 112,83 m ü. NHNMittig des Baufeldes befindet sich eine geböschte Aufzugsunterfahrt mit einer Baugrubensohle bei 108,88 m. ü. NHNGrundwasseranalyse: siehe beigefügtes BodengutachtenVorfluter: siehe beigefügten Bericht des BodengutachtersLage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten: Breite: ca. 6,5 m, Höhe: ca. 4,0 m (Medienbrücke - Wasseranschluss im "Am Abdinghof" zu beachten) Tragfähigkeit: für Befahrung mit Sattelzügen (40t) geeignet. Die Zufahrt erfolgt über die verhältnismäßig verengten Zuwegungen in der Innenstadt. Eine Begutachtung der Zufahrtsmöglichkeiten ist vor Angebotsabgabe seitens des AN zu erfolgen und bei der Angebotsabgabe zu beachten. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Marienplatz Am AbdinghofTransportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Weitere Angaben: Einschränkung der Nutzung aufgrund des teilweise an die Baustelle angrenzenden Bestandes. Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. gastronomisch genutzte Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr auch während der Baumaßnahme freigegeben ist. Die Straße "Am Abdinghof" muss dauerhaft für die Feuerwehr, Schule und Kindergarten frei- gehalten werden. Im Norden und im Osten wird das Baufeld durch städtisch genutzte Bürogebäude (Baustelle Sanierung) und eine Bank begrenzt.  Bauarbeiten an den angrenzenden Bestandsgebäuden (Am Abdinghof) durch einen anderen ANMuseumsbetriebTransportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Baukräne – max. zulässige Belastung: Kran 1 oberhalb Neubau - Abdinghof: min. 3500 kgKran 2 in Aufzugsunterfahrt Gebäude E: 5000 kgMax. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung: Es müssen die Lastansätze der Nutzlasten aus dem Verbau berücksichtigt werden s. BE-Plan. Änderungen gegenüber den derzeit angesetzten Annahmen sind durch den AN eigenverantwortlich in die vorliegende Planung einzuarbeiten/aufzunehmen. (Belastung auf Verbau, Gebäude, etc.)Sonstige Baustelleneinrichtung Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer: s. oben Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:  s.oben Strom: Baustrom bauseits Wasser: Bauwasser bauseits Abwasser: In vorh. Mischwasserkanal Gas: - Weitere Angaben zu Anschlüssen: Entlang des Bauzauns "Marienplatz" verläuft die prov. verlegte LWL-Leitung der Telekom. Diese ist so Beschädigungen zu schützen. Art/Lage der Lagerplätze: siehe BE-Plan. Es müssen die Lastansätze der Nutzlasten aus dem Verbau berücksichtigt werden. Anpassungen der Bauzäune auf die eigenen Belange/Bauablauf ist mit einzukalkulieren. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. Art der Bauwerke: Gewerbe, Verwaltung, Bildung und Wohnen Weitere Angaben: Baugrubenplanung der Fa. Kempen Krause - Schalplan Baugrubenverbau mit Aushubsohlen s. auch Schnittdarstellungen mit den Lastangaben Sonstige Angaben zur Baustelle Schutz vorhandenen Bewuchses Bäume sind geschützt durch: Die Baumsatzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung der Bäume ist zu vermeiden. Pflanzbestände sind geschützt durch: Die Satzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung Pflanzbeständen ist zu vermeiden. Vegetationsflächen sind geschützt durch: Die Satzung der Stadt Paderborn, eine Beschädigung Vegetationsflächen ist zu vermeiden. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile: Schutz vorhandener Leitungen des Verbaus zum nachträglichen Lösen der Spannanker.Das Grundstück wurde auf vermutete Kampfmittel untersucht. Weitere Angaben: Die Berichte der Archäologie-Fachingenieure sind zu berücksichtigen. Ein Kampfmittelfund ist umgehend dem Bauherrn, der Bauleitung und den zuständigen Stellen zu melden. Angaben zur Ausführung Besondere Anforderungen an die Bauausführung Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung: Bauen im BestandDenkmalschutz Lage und Verkehr in der Innenstadt inkl. ÖPNV Ruhezeiten Norm- und zulassungskonformer Umgang mit der Frischbeton-Verbundfolie an WU-Bauteilen Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 In lagernde Behälter des Auftragnehmers In Container des Auftraggebers für: Bauabfall BaumischabfallContainer werden bauseits gestellt. Aufstellort: siehe BE-Plan. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Vom Auftraggeber werden Container für (Eingabe) bereitgestellt. Die Kosten für die Container und die Entsorgung werden auf die beteiligten Firmen umgelegt. Es darf nur der jeweils entsprechende Abfall in diese Behälter gefüllt werden. Unzulässiger Abfall wird auf Kosten des Verursachers wieder aus den Behältern entfernt und ist vom Verursacher auf eigene Kosten zu entsorgen. Folgende Zeichnungen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt: Architekten-, Positions- und TGA-PläneBaugrubenplanungBodengutachtenAbbruchpläneBauzustandsberichte
Baubeschreibung
GMP - Gebäudemanagement Paderborn Ergänzende Angaben für die Vorbemerkungen: Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. gastronomisch genutzte Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr auch während der Baumaßnahme freigegeben ist. Die Straße "Am Abdinghof" muss dauerhaft für die Feuerwehr, Schule und Kindergarten freigehalten werden. Im Norden und im Osten wird das Baufeld durch städtisch genutzte Bürogebäude (Baustelle Sanierung) und eine Bank begrenzt. Geologische und hydrogeologische Verhältnisse Der Bemessungswasserstand für den Bauzustand ist bei 109,60 m ü. NHN angegeben. Gemäß Planung liegt die zukünftige Baugrubensohle nahezu überall oberhalb des Bemessungswasserstandes. Im überwiegenden Bereich des Baufeldes liegt die Baugrubensohle bei 110,13 m ü. NHN bzw. 110,28 m ü. NHN, im östlichen Bereich liegt die Baugrubensohle bei 113,63 m ü. NHN. Hier befindet sich eine Aufzugsunterfahrt mit einer BGS bei 112,83 m ü. NHN. Mittig des Baufeldes befindet sich eine geböschte Aufzugsunterfahrt mit einer Baugrubensohle bei 108,88 m NHN. Hier liegt die Baugrubensohle unterhalb des Bemessungswasserstandes. Bei Bedarf ist hier eine offene Wasserhaltung vorzusehen. Eine Vor-Ort-Besichtigung des Bieters vor Angebotsabgabe über die baulichen und örtlichen Verhältnisse sowie die Umgebungsbedingungen wird dringend empfohlen. Falls durch Unkenntnis der Lage und Örtlichkeit in der Bauvorbereitung und Ausführung es zu Behinderungen oder Erschwernissen kommt, hat diese der AN zu verantworten. Die Stadt Paderborn hat für dieses Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Demnach brauchen Sie als Anbieter keine projektbezogene Einzelversicherung abschließen. Die Leistung und der Umfang dieser Bauleistungsversicherung ist in der Anlage „Ausschreibung Bauleistungsversicherung“ aufgeführt. Für diese Leistung erhebt die Stadt Paderborn eine Versicherungs-Umlage von 1% der Bruttoauftragssumme. Die Bauausführung wurde durch den AG bis zur Ausführungsplanung (LP 5) geplant. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, nach Auftragsvergabe, kostenlos die Ausführungspläne zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf eventuell entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung. Vor Aufnahme der Arbeiten bzw. auf der Baustelle von Beginn an vorzuhalten, sind folgende Unterlagen: Freigegebener VerkehrszeichenplanLogistikkonzeptSämtliche weiteren zur Ausführung der Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen, auch wenn sie hier im Einzelnen nicht genannt sind. Anmeldung der Baustelle bei allen betreffenden Ämtern/BehördenDie Baustelleneinrichtungsfläche ist während der Maßnahme ggfs. auch mit anderen Gewerken und der Baustelle Sanierung Bauteile A/B/C zu teilen bzw. anzupassen. Die Anpassungen in der BE-Fläche ist einzukalkulieren. Sicherung der Baustelle/ Bauzaun Die Baustelle ist permanent vor Zutritt von unbefugten Personen zu sichern. Aufgrund der innerstädtischen Lage ist mit hohen Fußgängeraufkommens zu rechnen. Der AG hat einen Bauzaun, bestehend aus Gitter- und Holzbauzaunelementen inkl. Torelementen gekauft und aufgestellt. Dieser wird dem AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der AN hat den Bauzaun zu unterhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle für den Zutritt von Unbefugten ständig gesichert ist. Die Vorgabe des Standortes für den Bauzaun erfolgt durch den AG. Die Verantwortung des AN für den Bauzaun ist im V/Z Plan anzugeben. Die Unterhaltung und mehrmaliges Versetzen des Bauzauns, je nach Baufortschritt und den Erfordernissen des AN sind zu kalkulieren. Der AN hat eine tägliche Prüfung und, bei Notwendigkeit, Korrektur der Baustelleneinrichtung zu gewähren. Die Kontrolle/Reparatur hat auch bei Sturm und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten zu erfolgen. Durch den Bauzaun ist die Straße „Am Abdinghof“ in der Breite eingeschränkt. Siehe „Anlage Aufstellflächen Feuerwehr“. Es müssen Mindestbreiten für die Feuerwehr, im Falle einer Entfluchtung der Gebäude „Am Abdinghof 30“ und „Am Abdinghof 32“, eingehalten werden. Grundsätzlich ist der Bauzaun in diesem Bereich ca. 60 cm von der Absturzsicherung der Baugrube aufzustellen, sodass die Aufstellflächen der Feuerwehr für das benachbarte Gebäude sichergestellt sind Der Auftraggeber behält sich vor, die Bauzaunflächen für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen oder zu vermarkten. Verkehrssicherheit/ Umgebungsschutz Die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle für die Dauer seiner Tätigkeiten obliegt beim AN. Der AN hat eigenverantwortlich einen VZ-Plan zu erstellen, beim Ordnungsamt einzureichen und die erforderlichen Genehmigungen zu erwirken. Sämtliche Maßnahmen aus dem VZ- Plan und der Genehmigung sind vom AN umzusetzen und dem Baufortschritt anzupassen. Die Kontrolle der Beschilderung hat auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten zu erfolgen. Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz umliegender und direkt angrenzender baulicher Anlagen und öffentlicher Verkehrsflächen sind eigenverantwortlich durch den AN durchzuführen. Alle Kosten einschließlich Lieferung, Montage, Vorhaltung und spätere Entsorgung entsprechender Materialien und Vorkehrungen sind vom AN in die Angebotspreise einzurechnen. Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb der benachbarten Wohnungen, Gewerbe, Dienstleistungen, Behörden, Arztpraxen, Kirchen, Schulen, Kitas, Museen etc. Die fortwährende Nutzung der Nachbarn besitzt höchste Priorität! Verkehrswege und Fluchtwege sind stets freizuhalten und müssen sicher begehbar sein. Während begrenzten Zeiträumen kann es zu Zufahrtsbeschränkungen in die Innenstadt/zur Baustelle kommen (bspw. Libori, Weihnachtsmarkt, etc.), hierfür müssten vom AN eigenständig Durchfahrerlaubnisse erwirkt werden. Logistik Der AN hat den Bauablauf und die Logistik eigenständig zu planen und mit dem AG und den zuständigen Behörden abzustimmen. Hierfür hat der AN ein abgestimmtes und freigegebenes Logistikkonzept anzufertigen und dem AG zu übergeben. Der historische Bereich von Marienplatz 2 darf nicht überfahren werden. Die Arbeitsebenen am Marienplatz 14 sind nur über das Baufeld erreichbar. Es dürfen keine LKW's zum Be- und Entladen, insbesondere bei den Aushubarbeiten und der Entsorgung, auf öffentlichen Straßen in Wartestellung stehen. Für den Transport dürfen gemäß Abstimmung mit der Polizei keine Traktoren mit Dumpern eingesetzt werden. Im Hinblick auf den Transport von Großgeräten sind die entsprechenden Transportgenehmigungen rechtzeitig zu beantragen. Der Grundwasserstand schwankt sehr stark, sodass ggfls. Baugeräte innerhalb der Baugrube täglich auf ein höheres Niveau abgestellt werden müssen. Sauberkeit der Baustelle Auf die Sicherheit und Sauberkeit der Baustelle ist aufgrund der innerstädtischen Lage und des Fußgängeraufkommens ein besonderes Augenmerk zu legen. Das Baugelände ist stets aufzuräumen und zu reinigen. Der AN hat je nach Erfordernis für die Reinigung der Straßen und Wege (Baustraßen, öffentliche Wege und Straßen) von Beginn bis zur Beendigung seiner Leistung Sorge zu tragen. Fahrwegeverschmutzungen durch den Bauablauf sind zu vermeiden, sollten dennoch Fahrwegeverschmutzungen auftreten, sind diese nach Erfordernis zu reingen (saugende Kehrmaschine). Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine Endreinigung des Baugeländes. Sämtliche Kosten für die Reinigung der Fahrwege sind entsprechend zu kalkulieren. Es ist mit einer Reinigung 2 x täglich, im Besonderen für den Erdaushub und die Entsorgung, zu kalkulieren. Das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, gebrauchte Arbeitskleidung, Folienreste, etc.) ist Leistung des AN. Müllansammlungen im unmittelbaren Außenbereich der Baustelle, die nicht vom AN stammen, hat der AN unverzüglich bei einer Servicenummer der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) zu melden (Kontakt wird nachgereicht). Lärmemissionen Lärmemissionen sind gemäß der Umgebungsbedingungen durch technische und organisatorische Maßnahmen auf ein technisch machbares Minimum (siehe AVV Baulärm für Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind) zu reduzieren. Alle hieraus resultierenden Kosten sind einzurechnen. Grundsätzlich sind lärmarme Arbeitsverfahren anzuwenden. Lärmmessungen sind nicht vorgesehen, sollten diese erforderlich werden, erfolgt die Abstimmung mit der Ordnungsbehörde über dem AG. Werden aufgrund von Lärmemissionen Arbeitszeitbegrenzungen angeordnet, erfolgt diese in folgendem Rahmen:  Es ist von Arbeitszeitbegrenzungen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr auszugehen. Staubemissionen Freigesetzte Stäube sind möglichst an der Entstehungsstelle durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bewetterung mittels Nebelkanone, etc.) niederzuschlagen. Die Verschleppung von Stäuben über das Baufeld hinaus ist zu unterbinden. Grundsätzlich sind staubemissionsarme Arbeitsverfahren anzuwenden.
GMP - Gebäudemanagement Paderborn
QNG - Allgemein 1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von QNG-Anforderungen Ein klimafreundliches Nachtwohngebäude im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfordert in diesem Projekt eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG. Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien. Die seitens des QNG-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte. In Bezug auf die nachhaltige Materialgewinnung ist die unter 2.1 und 2.2 erforderliche prozentuale Menge der neu eingebauten Materialien verpflichtend und dementsprechend nachzuweisen. Dabei ist es dem ausführenden Unternehmen frei, wo der entsprechende Anteil der nachhaltig gewonnenen Materialien im Gebäude zum Einsatz kommt. Um die QNG-Zertifizierung erfolgreich durchführen zu können, wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Systemanforderungen und die besonderen Anforderungen QNG-PLUS für Nichtwohngebäude einzuhalten sind. Diese Anforderungen werden in der Anlage 2 und Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude aufgeführt und erläutert. 2 QNG-PLUS Anforderungen an nachhaltige Materialgewinnung2.1 Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 70% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. 2.1.1 Ergänzende Bewertungsgrundlagen Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) undFSC (Forest Stewardship Council).Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70 % bei „FSC-Mix“). 2.1.2     Erforderliche Nachweise Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werdenSchlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in AuszügenLieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe2.2         Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben. 2.2.1     Ergänzende Bewertungsgrundlagen Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten: Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).Ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.Betrachtungsgrenze ist die Baugrube. Allgemeine Wege/Gestaltung der Außenanlagen werden nicht betrachtet. Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden. 2.2.2     Erforderliche Nachweise Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen: Massebilanz aller neu eingebauten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerken inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neueingebauten Gesamtmasse des BaustoffsErklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von RecyclingbetonPrüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.LieferscheineHerstellererklärungenDie Masse für Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen ist separat zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Masse zu beziehen.Die Masse für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist als Summe zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Gesamtmasse zu beziehen.Betrachtet werden die jeweiligen Gesamtmassen der zwei Fraktionen Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate und Beton.Eine Verrechnung/Kompensation zwischen Beton und Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist nicht zulässig.3 QNG-PLUS Anforderungen an Schadstoffvermeidung in Baumaterialien 3.1 Grundlagen der Schadstoffvermeidung Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären. 3.1.1 Ergänzende Bewertungsgrundlagen Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind im Dokument „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ beschrieben. 3.1.2 Erforderliche Nachweise Zur Dokumentation der erfüllten Anforderungen sind folgende Nachweise beim Auditor einzureichen: Liste der beteiligten Firmen mit Angabe der LeistungsbereicheVertragsauszüge und/oder QualitätssicherungsvereinbarungenFirmenerklärungen und/oder Auszüge aus Abnahmeprotokollen4 Erfüllung der Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft Der Fachunternehmer hat alle ihm zugewiesenen Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft in Abstimmung mit dem Auditor zu erbringen.
QNG - Allgemein
DGNB - Rohbau 1 Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-Anforderungen Der Bauherr, GMP - Gebäudemanagement Paderborn, engagiert sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards im Unternehmensalltag sowie in Projekten. Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien. Die seitens des DGNB-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte. Zur Erläuterung des Zertifizierungsprozesses und des Prozesses der Nachweisführung wird eine Einweisung für alle Nachunternehmer stattfinden. 2 Baustellenbetrieb 2.1 Angestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNB Gemäß Kriterium PRO2.1 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" werden 90 Punkte angestrebt, die sich wie folgt zusammensetzen: Abfall: 25 PunkteLärm: 15 PunkteStaub: 25 PunkteUmweltschutz: 25 Punkte2.2 DGNB-Anforderungen an den Baustellenbetrieb Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien: 2.2.1 ABFALL Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KWAbfG) und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Abfälle sind täglich vor dem Verlassen der Baustelle zu räumen. Die Trennung hat nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfolgen. Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen getrennt: Mineralische Abfälle Wertstoffe gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Schadstoffhaltige Abfälle  Mit der Entsorgung ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen. Der Bieter verpflichtet sich seine Abfälle ordnungsgemäß in die jeweiligen Abfallbehälter zu entsorgen. Die bauausführenden Unternehmen sind einzuweisen und hinsichtlich der Abfallvermeidung und -trennung zu schulen. Die Materialtrennung und die weisungsgemäße Benutzung der Sammelstellen werden durch die Bauleitung oder ihre Beauftragten (z. B. Abfallmanagement-AN) nachweislich kontrolliert. 2.2.2 LÄRM Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Lärmemissionen nach dem Stand der Technik und im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren zu begrenzen. Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (AVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Folgende weiteren Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen: Verwendung von Schalungssystemen für Groß- und Raumschalungen Verwendung vorgefertigter Bauteile Anordnung der Baustellenzufahrt abseits sensibler Nutzungen Einhaltung der Schutzzeiten2.2.3 STAUB Alle verwendeten Maschinen müssen eine wirksame und moderne Absaug-mechanik haben – ihre regelmäßige Wartung und Kontrolle ist zu dokumentieren. Entstehender Staub ist sofort zu beseitigen (nicht mit dem Besen, sondern geeigneten Saugern). Nach Möglichkeit ist auf Feucht/Nassverfahren zurückgreifen. Bei Materialien ist nach Möglichkeit auf Granulate und andere gebundene Formen ausweichen. Bei großflächigen Arbeiten sind Staubwände, Staubtüren, Folienschotts einzurichten (Unterteilung von verschiedenen Bereichen), um Verteilung und Verwehung zu vermeiden. Die Überwachung wird durch Bauleitung und SiGeKo kontrolliert und dokumentiert. 2.2.4 UMWELTSCHUTZ Mindestens und zwingend sind die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erfüllen. Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigungen durch u. a. Baustoffe und Betriebsmittel zu schützen. Bäume und Gehölze sind vor Beschädigungen zu schützen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf nur dann erfolgen, wenn der Eintrag dieser Stoffe in den Boden z. B. durch Folienabdichtungen ausgeschlossen ist. Alle Maschinen sind regelmäßig auf Betriebsmittelleckagen zu überprüfen; undichte Maschinen (z. B. mit Öl- oder Hydraulik-Öl-Austritt) dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Betankung darf nur bei Vorhaltung der nach VbF geforderten Auffangwanne mit Schutzdach erfolgen. Schalöle sind dementsprechend zu lagern. Abfalle und Reststoffe dürfen nicht im Außenbereich abgelagert werden. Sie sind täglich zu beraumen und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu überführen (vgl. Abfallarme Baustelle). Sämtliche umweltgefährlichen Materialien dürfen nur auf befestigten und überdachten Flächen gelagert werden. Bodenverunreinigungen durch umweltgefährliche Baumaterialien (z. B. Epoxydbeschichtungen) sind zu vermeiden. Zusätzlich sind Vermischungen unterschiedlicher Bodenschichten sowie Bodenverdichtung zu minimieren. Schweres Gerät ist nach Möglichkeit auf befestigtem Untergrund (z. B. Baustraße) zu bewegen. Abgeschobener Mutterboden sollte unter Berücksichtigung des Staubschutzes (s. o.) gelagert und abgedeckt werden. 3 DGNB-Anforderungen an Baumaterialien und Bauteile 3.1 Angestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNB Es wird die Qualitätsstufe 4 (100 Punkte) gemäß Kriterium ENV1.2 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" angestrebt. 3.2 DGNB-Anforderungen an Baumaterialien Alle angebotenen Produkte (gemäß ihrer Zusammensetzung) müssen folgende Eigenschaften einhalten: Ein Verbot gilt für den Einsatz folgender Stoffe: HBCD-Flammschutzmittel bei Kunstschaum-DämmstoffenHalogenierte Treibmittel für Kunstschaum-DämmstoffeVerwendung von Montageschäumen für die DämmstoffmontageDes Weiteren ist folgendes zu beachten: 3.2.1 Gewerkespezifische Materialanforderungen: RohbauarbeitenFlüssigkunststoffe zur Abdichtung aufgehender Bauteile müssen mit dem GISCODE RMA 10 oder RMA 15 gekennzeichnet seinStaubbindende Beschichtungen Betonkontakt und Aufbrennsperren müssen <5g/l VOC enthaltenDekorative Farben, Grundierungen Tiefengrund und Betonlasuren müssen nach VdL-RL01 lösemittel- und weichmacherfrei seinKunststofffolien zur Abdichtung im Bereich der Gründung dürfen einen Blei- und Zinngehalt von max. 0,1% aufweisenBituminöse Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich/Wasser/Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und bituminöse Produkte zur Dämmstoffmontage müssen mit dem GISOCDE BBP10 gekennzeichnet seinBetontrennmittel müssen mit dem GISCODE BTM 5 gekennzeichnet sein Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Betonspachtel, Betonschutzbeschichtungen, Betonkontakt, Tiefengrund) müssen nach VdL-RL01 lösemittel- und weichmacherfrei seinGeschäumte Dämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln und dem Flammschutzmittel HBCD sein. Darüber hinaus ist die Kriterienmatrix der DGNB, in der alle Materialanforderungen enthalten sind, zu beachten und zwingend einzuhalten (s. Anlage 1). Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien und Bauprodukten, die eine Wiederverwendung fördern, im Rahmen der DGNB-Zertifizierung positiv bewertet werden. Die Verwendung solcher Produkte sollte in Betracht gezogen werden und ist mit dem AN abzuklären. 3.3 Technisch-funktionale Alternativen Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Entsprechende Nachweise sind spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Baustelleneinrichtung an den AG zu erbringen. Der Bieter hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise vorlegen. Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforderungen nach DGNB entscheidet ausschließlich der DGNB-Berater des AG. 4 Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Baumaterialien Die Einhaltung der zuvor beschriebenen Vorgaben an Baumaterialien ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden insbesondere in Referenzräumen Raumluftmessungen durchgeführt, um die Qualität der eingesetzten Baumaterialien zu überprüfen. DER EINSATZ UNGEEIGNETER BAUPRODUKTE KANN ZUM AUSSCHLUSS VON DER ZERTIFIZIERUNG FÜHREN! 4.1 Anmeldung Alle Baumaterialien, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, müssen vorab angemeldet werden. Dazu sind in elektronischer Form Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Angaben zur Umweltverträglichkeit) an die Bauleitung zu übermitteln. Für Hölzer und Holzprodukte sind FSC-/PEFC-Zertifikate und die zugehörigen CoC-Zertifikate vorzulegen. Die Anmeldung muss in elektronischer Form bei der Bauleitung spätestens 10 Arbeitstage vor geplanter Anlieferung auf der Baustelle erfolgen, um Verzögerungen im Baustellenbetrieb auszuschließen. 4.2 Prüfung Die Bauleitung wird vorab die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen und übermittelt diese anschließend an den DGNB-Auditor. Die eingereichten Unterlagen werden seitens des Auditors auf Konformität mit den angestrebten Zielen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung geprüft. Eine Freigabe wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt. Das erfasste Baumaterial wird in die Liste der freigegebenen Materialien eingepflegt. Diese wird in aktualisierter Form dem AN sowie der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen/Nachweise werden durch den Auditor zudem in eine Materialdokumentation aufgenommen (diese Dokumentation ist zur Nachweiserbringung bei der DGNB einzureichen). Ungeeignete Produkte und Materialien dürfen nicht verwendet werden. Eine entsprechende Rückmeldung wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt. Ggf. bieten Hersteller geeignete Alternativprodukte an bzw. kann ein Alternativhersteller gefunden werden. 4.3 Freigabe Es erfolgt eine Freigabe per Mail an die Bauleitung und den AN. Diese Freigabe wird dann von der Bauleitung an ausführende Unternehmen weitergeleitet. Die Anlieferung der freigegebenen Materialien und deren anschließenden Verwendung kann erfolgen. 4.4 Pflichten der ausführenden FirmenTeilnahme an mindestens einer Besprechung / Einweisung zur Erläuterung der Abläufe zur MaterialfreigabeAbgeben einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass ausschließlich angemeldete und freigegebene Bauprodukte verwendet werdenRegelmäßige Schulung seiner Mitarbeiter sowie seiner eingesetzten Subunternehmer über die Anforderungen an den Baustellenprozess. Von mind. drei Schulungen sind unterschriebene Teilnehmerlisten beim DGNB-Auditor einzureichen.Anmeldung aller Bauprodukte, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen sollen, 10 Tage vor geplanter Anlieferung bei der Bauleitung            Dazu Einreichung der folgenden Unterlagen in elektronischer Form:Technische DatenblätterAktuelle Sicherheitsdatenblätter der HerstellerUmweltprodukterklärungen Abbildung 3¿ SEQ Abbildung \* ARABIC \s 1 1 Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Materialien 5 Erfüllung der Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft Der Fachunternehmer hat alle ihm zugewiesenen Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft in Abstimmung mit dem Auditor zu erbringen.
DGNB - Rohbau
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung 1. Mitgeltende Normen und Regeln DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN IEC 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung-Schaltgerätekombinationen – Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen RSA 21 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen 3. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter – insbesondere von Nachbarn – für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. 4. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet. VOB-konform 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Betonarbeiten Technische Vorbemerkung - Betonarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235-1 Verdichten von Beton durch Rütteln; Rüttelgeräte und Rüttelmechanik DIN 7865-1 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 1: Formen und Maße DIN 7865-2 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18531-1 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18531-3 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details DIN 18531-4 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18541-1 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung DIN 18541-2 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton – Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe und Prüfung DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser – Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1168 Betonfertigteile – Hohlplatten DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle – Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) – Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) – Spezifikation DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) – Spezifikation DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezifikation DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezifikation DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation DIN EN 13747 Betonfertigteile – Deckenplatten mit Ortbetonergänzung DIN EN 14199 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Mikropfähle DIN EN 14844 Betonfertigteile – Hohlkastenelemente DIN EN 15037-1 Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 1: Balken DIN EN 15037-4 Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum DIN EN 15037-5 Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen DIN EN 15191 Betonfertigteile – Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton DIN EN 15258 Betonfertigteile – Stützwandelemente DIN EN 15564 Betonfertigteile – Kunstharzbeton – Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 29465 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Länge und Breite DIN EN ISO 29466 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Dicke DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN ISO 29470 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Rohdichte DAfStb-Richtlinie Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Stahlfaserbeton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Qualität der Bewehrung – Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wärmebehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Unterstützungen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Sommer- und Winterbetonagen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Heft 54 sowie die Erläuterungen aus September 2024 zur Frischbetonverbundfolie DBV-Merkblatt Gleitbauverfahren Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Nachbehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) FDB-Merkblatt Nr. 1 Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton Herausgeber: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 6 Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 32 Bewehrte Wandplatten aus Porenbeton – Dimensionierung und Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 866 Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 5-17-21/D Schutz und Instandsetzung von Beton: Instandsetzungskonzepte Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze., Zusatzmittel und Zusatzstoffe Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton – Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton – Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2 Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 11 Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 12 Unterwasserbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 13 Leichtbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 14 Infraleichtbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 29 Selbstverdichtender Beton – Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 8 Sichtbeton – Techniken der Flächengestaltung Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 10 Wasserundurchlässige Betonbauwerke Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH 2. Angaben zur Baustelle Baugrund Die ausgehobene Baugrube hat einen Verbau. Genauere Ausführung: Baugrubenplanung der Fa. Kempen Krause: Schalplan Baugrubenverbau+Schnitte mit Aushubsohlen Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: je nach Bauteil wechselnd3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 zu erfolgen. gem. Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (bspw. Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager – falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen – anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen. Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren (nicht bei WU-Bauteilen) nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (bei WU-Bauteilen/ WU-Konform). Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Sichtbeton Standard-Alternative: Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. gem. DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. gem. DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber und der Bauleitung zu übergeben Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch: Anforderungen an die AuflagerBerücksichtigung der AnhängelastenAngabe der Verbindungsmittel Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linienTraggerüste für Montagezuständeggfs. Bauzustände von TragwerkselementenKennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen (WU-konforme Durchdringungen) in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. gem. DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 – 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. Die jeweiligen Bauzustände sind hierbei zu berücksichtigen. Die Fugenausbildung ist den Schalplänen zu entnehmen + die Fugenausbildung der jeweiligen Geschossdecken; darüber hinausgehende Fugenanordnungen sind mit der Tragwerksplanung abzustimmen Transportbeton Standard-Alternative Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. gem. Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton – Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Verkehrssicherung Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten. 5. Angaben zur Abrechnung Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren. Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Betonarbeiten
Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben
1 Allgemeine Angaben
1
Allgemeine Angaben
Beton Beton
Beton
1.2 Beton
1.2
Beton
Neubau Stadthaus Neubau Stadthaus
Neubau Stadthaus
2 Neubau Stadthaus
2
Neubau Stadthaus
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
2.1 Beton- und Stahlbetonarbeiten
2.1
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Einbauteile Einbauteile
Einbauteile
2.3 Einbauteile
2.3
Einbauteile
E - Heisingsches Haus Anbau E - Heisingsches Haus Anbau
E - Heisingsches Haus Anbau
4 E - Heisingsches Haus Anbau
4
E - Heisingsches Haus Anbau
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
4.2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
4.2
Beton- und Stahlbetonarbeiten

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