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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 BF 1 - Servicegebäude
1
BF 1 - Servicegebäude
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
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Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN18 353 - Estricharbeiten
- DIN 18560 - Estriche im Bauwesen
- DIN 18164 - Schaumkunststoffe
- DIN 18165 - Faserdämmstoffe
- DIN 4102 - Brandschutz
- DIN 4108 - Wärmeschutz
- DIN 4109 - Schallschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
Für alle Estricharbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesondere sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln
etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre sowie
im Randbereich verlaufende Heizleitungen sind in das
Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fachgerecht
einzuarbeiten. Entstehende Zwischenräume sind satt
und dicht mit einer gebundenen Trockenschüttung
auszufüllen und die Leitungen vollflächig mit der
oberen
Lage der Dämmschicht abzudecken.
Ausführung unter Berücksichtigung des geforderten
Schallschutzes und Wärmeschutzes bei bauseitiger
Rohrisolierung. Diese Leistung ist in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
- Sofern Rohrleitungen, kunststoffummantelte Kabel und
sonstige Einbauten in und auf den Rohbetondecken
montiert sind, müssen diese gegen Beschädigungen
während der Estrichherstellung mit geeigneten
Abdeckungen geschützt werden.
- Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen,
Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den
Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen
Bauleitung
herzustellen und auszuführen, ohne besondere
Vergütung.
- Aussparungen und Leitungskanäle in Form von Ver-
tiefungen innerhalb der Bodenplatte bzw. Geschoss-
decke sind, soweit zulässig, vor Verlegung des
Estrichs
mit z.B. trittfesten Dämmstoffen zu verfüllen.
- Frei über offene Aussparungen verlegte Dämmschichten
und Estriche werden von der örtlichen Bauleitung
nicht
abgenommen.
- Fugen über Bauwerksfugen (Bewegungsfugen; zur
Formänderung des Estrichs in alle Richtungen) sind
nach einem Fugenplan in Absprache mit der Bauleitung
anzulegen. Bei Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu
unterbrechen. Bewegungsfugen mit einer Breite > 10 mm
müssen mit entsprechenden Fugenprofilen ausgebildet
werden.
- Das Ausrichten und Eindichten der durch die
TGA Gewerke eingebauten Entwässerungsrinnen,
Bodenabläufe, Rinnen- Sockel- Kombinationen oder
sonstiger Einbauten einschließlich durchdringender
Bauteile sind Teil der Leistung des AN.
Die Anschlussbereiche der Rinnen und Einbauten zum
Estrichaufbau sind mit Epoxidharzmörtel gemäß
Planungsvorgabe zu verfüllen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
1. 1 Vorbereitende Maßnahmen
1. 1
Vorbereitende Maßnahmen
1. 2 Schwimmender Zementestrich
1. 2
Schwimmender Zementestrich
2 BF 2 - Kanuhaus
2
BF 2 - Kanuhaus
2. 1 Vorbereitende Maßnahmen
2. 1
Vorbereitende Maßnahmen
2. 2 Schwimmender Zementestrich
2. 2
Schwimmender Zementestrich