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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Herstellung Zusatzdach als Kaltdach ausgeführt
01
Herstellung Zusatzdach als Kaltdach ausgeführt
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Abnahmefähige, fach- und termingerechte, Planung und Herstellung des
Zusatzdaches nach dieser Leistungsbeschreibung, und nach dem aktuell
gültigen Stand der Technik, für die FAGSI Containeranlage.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerkes
Die entsprechenden Flachdachrichtlinien in aktuellster Fassung
Die Verlegerichtlinien zu den Produkten der eingesetzten Hersteller
Das zum Zeitpunkt der Ausführung gültige GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und
der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV)
Die DIN 18338 "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten"
Die Vorgaben zu Qualität und Anzahl an Sekuranten, nach DGUV und
der DIN EN 795
Die Entwässerung der Dachflächen nach DIN 1986
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind
vom Bieter zu tragen!
Das Dach soll als Pultdach ausgeführt, und einmal längsseitig
mit einer verzinkten Regenrinne ausgestattet, werden. Ausgeführt
als Flachdach mit einer Dachneigung von ca. 2% / 3%.
Ausführung der Unterkonstruktion, wahlweise aus Metall-
oder Holzwerkstoffen. Die Dacheindeckung ist als "harte Bedachung"
mittels Dachblechen zu realisieren.
Die Containeranlage erhält keine Vorhangfassade, sondern behält seine
Containerfassade.
Es ist keine Dampfsperrbahn nötig, da diese bereits im Container selbst
eingebaut wird.
Es ist keine Sockelabdichtung herzustellen und keine Lichtkuppel einzubauen.
Ein Standplatz für eventuell benötigtes Hebezeug, sowie Zwischenlagerfläche
und ein Entladeplatz bei Anlieferung werden zur Verfügung gestellt.
Ebenso wird durch den AG ein Arbeitsgerüst zur Verfügung gestellt.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
Anschluss Grundleitungen erfolgt bauseits. Das Heranführen und anschließen der Grundleitungen an die Standrohre erfolgt bauseits.
Anschluss Grundleitungen erfolgt bauseits.
02 Zusatzdach BV "Syke | Hortanlage"
02
Zusatzdach BV "Syke | Hortanlage"
02.0010 Werk- und Montageplanung Erstellung Entwässerungsplan (inkl. Fallrohrplan & Sekurantenplan),
Windlastberechnungen, Konstruktionszeichnungen, etc.
02.0010
Werk- und Montageplanung
P
1,00
Pauschal
02.0020 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge und Hebezeuge,
für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen
und eventuell notwendige Nebenleistungen.
Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen
und Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten
Abfallcontainern.
Durch den AG wird ein Arbeitsgerüst zur Verfügung gestellt.
02.0020
Baustelleneinrichtung
P
1,00
Pauschal
02.0030 Metalldach als Kalt- und Pultdach ausgeführt Herstellung, Lieferung und Montage eines Kaltdaches als PULTDACH ausgeführt,
mit Metalleindeckung, als abnahmefähige Leistung ausgeführt.
Ausgeführt als Pultdach mit Hinterlüftung, nach System / Konstruktion des Bieters:
Flachdach mit Dachneigung von ca. 2% / 3%.
Die beiden seitlichen, und der frontale Giebelstreifen / Pult, zwischen
Unterkante Dachblech und Oberkante Containerrahmen, sind
witterungsbeständig und hinterlüftet, zu verkleiden.
Bedachung mit Trapezblechprofilen, Fabrikat nach Wahl des Bieters, und
Herstellung von Attika und Ortgang aus Metall: Alles lackiert in RAL 9002.
Ausführung der Dach-Unterkonstruktion nach statischen Erfordernissen:
Wahlweise Stahlblechprofile, Stahlrohren oder Konstruktionsvollholz (KVH).
Es wird eine „harte Bedachung“ gefordert.
Der Nachweis hierzu ist durch den Bieter zu erbringen.
Grundfläche Containerdach = 308 m²
02.0030
Metalldach als Kalt- und Pultdach ausgeführt
P
1,00
Pauschal
02.0040 Strangentlüftung / Dunstrohre DN 100 liefern, fachgerecht montieren und eindichten.
02.0040
Strangentlüftung / Dunstrohre
3,00
Stück
02.0050 Absturzsicherungen / Sekuranten liefern, vertragen und fachgerecht montieren und eindichten.
Einschließlich Anschlussmanschetten, Rohrschellen und den Dämm-
und Witterungsschutzhauben. Fabrikat und Typ nach Wahl des Bieters.
Anzahl und Aufstellung entsprechend der jeweiligen LBO, den
entsprechenden DIN-Vorschriften und den Arbeitsstättenrichtlinien.
02.0050
Absturzsicherungen / Sekuranten
P
1,00
Pauschal
02.0060 Regenrinne, verzinkt als Kastenrinne ausgeführt, 6-teilig, einschließlich verzinkten
Rinnenhaltern, nach DIN 18339, liefern und fachgerecht montieren.
Die Regenrinnen, verzinkt, sind entlang einer Längsseite (42,19m) zu montieren.
Die Dimensionierung der Entwässerung erfolgt nach DIN 1986-100 und
muss durch den Bieter bestätigt werden.
02.0060
Regenrinne, verzinkt
18,50
lfm
02.0070 Rinnendehnungen, verzinkt kastenförmig, passend zum verbauten System,
liefern und fachgerecht einbauen.
Die Regenrinnen, verzinkt, sind entlang einer Längsseite (42,19m) zu montieren.
02.0070
Rinnendehnungen, verzinkt
P
1,00
Pauschal
02.0080 Rinneneinhangstutzen verzinkt, rund, NW 100, liefern und fachgerecht einbauen.
02.0080
Rinneneinhangstutzen
3,00
Stück
02.0090 Regenfallrohr verzinkt, NW 100, einschließlich verzinkten Rohrschellen
liefern und fachgerecht montieren.
Menge = 3x ca. 2,8 Meter
Die Dimensionierung der Entwässerung erfolgt nach DIN 1986-100 und
muss durch den Bieter bestätigt werden.
02.0090
Regenfallrohr
8,50
Meter
02.0100 Standrohr verzinkt, NW 100, ca. 1m lang, mit Reinigungsöffnung.
Einschließlich verzinkten Rohrschellen liefern und fachgerecht einbauen.
Die Dimensionierung der Entwässerung erfolgt nach DIN 1986-100 und
muss durch den Bieter bestätigt werden.
02.0100
Standrohr
3,00
Stück
02.0110 Prüffähige Statik Es ist eine prüffähige Statik auszuarbeiten und zu liefern:
Diese ist kurzfristig, spätestens 10 Werktage nach Beauftragung, vorzulegen.
Übergabe in Papier und / oder Digital, nach Wahl des AG.
02.0110
Prüffähige Statik
P
1,00
Pauschal
02.0120 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten
Arbeiten, kurzfristig nach Abschluss eben dieser Arbeiten vorzulegen:
Datenblätter
Herstellererklärungen
Fachunternehmererklärungen
Konstruktionszeichnungen
Pflege- und Reinigungshinweise
etc.
Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten,
vorzulegen.
02.0120
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
Pauschal
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
E
1,00
Stunde
03.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
E
1,00
Stunde
03.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
03.0030
Übernachtungskosten
E
1,00
Stück
03.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
03.0040
Fahrtkosten
E
1,00
km