Abbruch- und Erdarbeiten
Stadt Köln / HS Albermannstr. / K
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Gewerke 50312 Abbrucharbeiten 50313 Erdarbeiten Allgemeine Beschreibung siehe Anlagen zum LV. Hinweis zu den Bauabschnitten siehe Anlage "Auszug FLB_Bauabschnitte.pdf" Die vorliegende Ausschreibung betrifft lediglich den Bauabschnitt 1. ' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders  beschrieben. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit  dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine  geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2019 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der    Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen    Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung 'zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen. Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13) Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene  Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen  Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver- antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen  nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen siehe Technische Vorbemerkungen '(X) 'entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche ( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung.  Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Die ausgeschriebenen Leistungen zum Abbruch betreffen die Bestandsgebäude des BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang) sowie angrenzende Außenanlagen und Außenversiegelungen. Siehe hierzu auch die Anlage "dr_Übersicht Abbruch.pdf". Siehe Anlage "Auszug FLB_Abbruch.pdf" Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten ist in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren. Dies betrifft: Entkernung, Schadstoffsanierung, Komplettabbruch in den Bestandsgebäuden BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang):An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Die Baustelleneinrichtungen für kleinere Nebenarbeiten (z.B. Sägeschnitte) sind - falls erforderlich -ebenfalls in die entspr. Position einzurechnen. Der Bauzaun wird bauseits gestellt. Rückbaukonzept: Das Rückbaukonzept von Krebs + Kiefer liegt in folgenden Versionen vor. Die ältere Version ist lediglich als informativ zu betrachten. alt: Datum 25.09.2023 (nur informativ) neu: Datum 02.09.2024 (kalkulationsrelevant) siehe A2.2.47_Tragwerk_Abbruch_Konzept Schadstoffgutachten: Das Schadstoffgutachten von GFM Umwelttechnik liegt in folgenden Versionen vor. Die ältere Version ist lediglich als informativ zu betrachten. alt: Datum 17.03.2023 (nur informativ) neu: Datum 20.12.2024 (kalkulationsrelevant) siehe A2.2.48_Schadstoffuntersuchung Allgemeine Ingenieurs- und Planungsdienstleistungen sind in die folgenden Positionen einzurechnen. Darunter fallen z.B. die Teilnahme an Gesprächen und Ortsterminen, Erstellung von Abbruch- und Entsorgungskonzepten. Spezifische und detaillierte Planungsleistungen (z.B. Rückbaustatik, Erstellung von Gutachten) erfolgen bauseits. Gemeinsame Gebäudetrennwand Remscheider Str. 38 (Kommunwand): Die Giebelwand des Nachbargebäudes muss statisch sowie auch gegen Witterungseinflüsse im Zuge des Abbruchs gesichert werden. Der Wetterschutz ist Bestandteil des vorliegenden LV's. Die statische Sicherung erfolgt bauseits und muss nicht durch den Bieter angeboten werden. SIGEKO wird bauseits gestellt. Die Beweissicherung wird bauseits ausgeführt. Die Verkehrssicherung wird bauseits ausgeführt. Die Medientrennung wird bauseits ausgeführt
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
01.0010 Entrümpelung Trakt A,B,Pausengang Sämtliche in den Bestandsgebäuden BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang) vorhandenen losen Gegenstände, Möbelinventar sowie Unrat sortieren, aufnehmen, laden, abtransportieren und fachgerecht entsorgen. Ausgeschlossen von der Leistung sind Chemikalien, Reinigungsmittel, Arzneimittel, Farben, Lacke, Öle, etc.
01.0010
Entrümpelung Trakt A,B,Pausengang
E
1,00
pau
01.0020 Entkernung Trakt A,B,Pausengang Entkernung der Bestandsgebäude BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang). Bestandteile der Entkernung: - sämtliche TGA-Installationen - sonstige Einbauten (z.B. Metall- oder Holzkonstruktionen) - Fenster und Türen - Wand- und Deckenverkleidungen (ohne Putz / Tapeten) - Bodenbeläge inkl. Separieren der Abfälle/Stoffgruppen nach Vorgabe des Entsorgers, aufnehmen, laden, abtransportieren und fachgerecht entsorgen. ohne Leistungen zur Entrümpelung (lose Gegenstände, gesondert als EP ausgeschrieben.) Besenreine Übergabe des Gebäudes für Entkernung. ohne schadstoffhaltige Bauteile (Schadstoffsanierung gemäß Schadstoffgutachten in gesonderter Position).
01.0020
Entkernung Trakt A,B,Pausengang
1,00
pau
01.0030 Schadstoffsanierung Trakt A,B,Pausengang Durchführen der Schadstoffsanierung in den Bestandsgebäuden BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang). Die Schadstoffsanierung ist anzubieten gemäß dem Schadstoffgutachten "GFM Umwelttechnik" vom 17.03.2023, überarbeitete Version (Rev 01) vom 20.12.2024. Alle nicht darin aufgeführten und dennoch festgestellten schadstoffhaltigen Bauteile sind unverzüglich dem AG zu melden (separate Vergütung). inkl. Anwendung aller erfordelichen geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz (z.B. GefStoffV, ASR, TRGS 524, TRGS 519, TRGS 521) Schadstoffhaltige Bauteile / Baustoffe gemäß dem o.g. Gutachten rückbauen, separieren der Abfälle/Stoffgruppen nach Vorgabe des Entsorgers, aufnehmen, laden, abtransportieren und fachgerecht entsorgen. (inkl. Abfuhr und Entsorgung aller anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle nach der AVV) Inkl. Abwicklung des eANV
01.0030
Schadstoffsanierung Trakt A,B,Pausengang
1,00
pau
01.0040 Komplettabbruch Trakt A,B,Pausengang, Ents. RC-1 Komplettabbruch der Bestandsgebäude BA 1 (Trakt A, Trakt B und Pausengang). Kompletter maschineller Abbruch der Bausubstanz oberirdisch und unterirdisch, inkl. aller Kellergeschosse und Gründungselemente (Bodenplatten, Streifen- / Einzelfundamente) Inkl. Abfuhr und Entsorgung der mineralischen Bausubstanz. Einstufung des Abbruchschutts nach EBV bis RC-1.
01.0040
Komplettabbruch Trakt A,B,Pausengang, Ents. RC-1
1,00
pau
01.0050 Trennen der Kommunwand Remscheider Str. 38 Bei der Giebelwand des Nachbargebäudes Remscheider Str. 38 handelt es sich um eine gemeinsame Grenzwand (Kommunwand). Aus diesem Grund sind alle Elemente des abzubrechenden Schulgebäudes (Bodenplatte / Dach / Außen- u. Innenwände / Decken u. Zwischendecken) vorsichtig mittels Sägeschnitten von der Giebelwand zu trennen, was in dieser Pos. pauschal anzubieten ist. Die Giebelwand muss vollständig erhalten bleiben. inkl. Unterstützungsmaßnahmen an Decken für den Sägeschnitt.. Die Kalkulation der Leistung kann anhand der Bestandspläne erfolgen (A2.2.46_Bestandspläne). Siehe hierzu auch A2.2.47_Tragwerk_Abbruch_Konzept Die statische Sicherung der Wand erfolgt bauseits.
01.0050
Trennen der Kommunwand Remscheider Str. 38
1,00
pau
01.0060 temporärer Wetterschutz Nachbargiebel Herstellen eines temporären Witterungsschutzes an der im Zuge der Abbrucharbeiten freigelegten Giebelwand des Nachbargebäudes Remscheider Str. 38. Witterungsschutz nach Wahl des AN z.B. aus Lattung und stabiler Folie oder gleichwertig. inkl. Instandhaltung während der Abbruch- und Erdarbeiten. Der Witterungsschutz geht nach Beeindigung der Abbruch- und Erdarbeiten in den Besitz des AG über.
01.0060
temporärer Wetterschutz Nachbargiebel
202,00
m2
01.0070 Zulage Entsorgung Abbruchschutt EBV RC-2 Zulage für die Entsorgung des mineralischen Abbruchschutts zu der Hauptpos. RC-1 gem. EBV Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-2
01.0070
Zulage Entsorgung Abbruchschutt EBV RC-2
E
1,00
to
01.0080 Zulage Entsorgung Abbruchschutt EBV RC-3 Zulage für die Entsorgung des mineralischen Abbruchschutts zu der Hauptpos. RC-1 gem. EBV Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-3
01.0080
Zulage Entsorgung Abbruchschutt EBV RC-3
E
1,00
to
01.0090 MINDERKOSTEN für teilw. Entfall Abbruch KG Evtl. kann bei Zustimmung der Stadt Köln der Bestands- keller zum Teil im Untergrund verbleiben, das betrifft Bodenplatten und KG-Wände. In dem Bereich, wo der Neubau ebenfalls unterkellert ist, muss der Bestands- keller in jedem Fall entfernt werden. In der Anlage "802246_Option-Entfall Abbruch KG BA1.pdf" ist der Bereich skizziert, wo evtl. das KG im Untzergrund verbleibt. Durch den AN sind folgende Minderkosten anzugeben: - Entfall Abbruch + Entsorgung Bauschutt für die feste Masse   bzgl. Fundamente, Bodenplatte und KG Wände in dem rot   markierten Bereich.   (802246_Option-Entfall Abbruch KG BA1.pdf) - Entfall der Arbeitsebene für Bohrgerät Verbau V2 aus   Abbruchschutt, siehe Pos. 1.170.   Verbau V2 - Achslänge 29,1 m, freie Höhe 3,3 m   Für Verbau V1 wird weiterhin eine Arbeitsebene benötigt. - zusätzliche Leistung: schräge Abstützung der Kellerwände   wg. Erddruck vor Abbruch der Kellerdecke nach Wahl des   Bieters (Hinweis: Die Stützen sind im Zuge der Verfüllung   in gesonderter Position wieder schrittweise zu entfernen) Bei Verbleib des KG im Untergrund muss außerdem die Bodenplatte perforiert werden (mittels Kernbohrungen). Diese Leistung wird in gesonderter Position auf Abrechnung durchgeführt. (nicht in die Minderkosten einzurechnen) Die Abstützung der KG Wände muss vorgehalten werden, bis die Verfüllung des KG z.B. mit RCL-Material abgeschlossen ist. Die Verfüllung des KG ist NICHT in die Minderkosten-Position einzurechnen. Abrechnung erfolgt über das LV Erdarbeiten. Angabe der Minderkosten mit negativem Vorzeichen vor dem Preis.
01.0090
MINDERKOSTEN für teilw. Entfall Abbruch KG
E
1,00
pau
01.0100 Kernbohrung DN 100 in Bestands-Bopla KG (Perforation) Durchführung von Kernbohrungen DN100 in Stb-Bodenplatte KG Bestand zur Perforation der Bodenplatte beim Verbleib im Untergrund. Abrechnung pro cm Bohrtiefe. inkl. BE für Kernbohrungen
01.0100
Kernbohrung DN 100 in Bestands-Bopla KG (Perforation)
E
1,00
cm
01.0110 MINDERKOSTEN für "Bauschutt vor Ort brechen" Angabe von Minderkosten, falls der Bauschutt vor Ort gebrochen werden kann. Abfuhr als güteüberwachtes RC-1 Material Die Position bezieht sich auf die Hauptposition Komplett- abbruch inkl. der gesamten festen Abbruchmasse. Die Option, dass evtl. ein Teil des Kellers nicht abgebrochen wird, ist hier nicht zu berücksichtigen. Inkl. BE (Brecheranlage) Angabe der Minderkosten mit negativem Vorzeichen vor dem Preis.
01.0110
MINDERKOSTEN für "Bauschutt vor Ort brechen"
E
1,00
pau
01.0120 Abbruch von diversen Außenanlagen Abbruch der bestehenden Außenanlagen (z.B. Sitzmöbel, Spielgeräte, Beete, Treppen, Mauern etc.) im Bereich BA1. Inkl. Separieren der Abfälle/Stoffgruppen nach Vorgabe des Entsorgers, aufnehmen, laden, abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
01.0120
Abbruch von diversen Außenanlagen
1,00
pau
01.0130 Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. A Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb 01 (Fassung 2005) Verwertungsklasse A (teerfrei) AVV Abfallschlüssel 17 03 02
01.0130
Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. A
98,40
m3
01.0140 Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. B (nicht gef. Abfall) Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb  01  (Fassung  2005) Verwertungsklasse B (teerhaltig) Nicht gefährlicher Abfall : Abfallschlüssel AVV 17 03 02 PAK ≤ 1.000 mg/kg Benzo(a)pyren ≤ 50 mg/kg
01.0140
Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. B (nicht gef. Abfall)
174,00
m3
01.0150 Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. B (gef. Abfall) Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb  01  (Fassung  2005) Verwertungsklasse B (teerhaltig) Gefährlicher Abfall: Abfallschlüssel AVV 17 03 01* PAK > 1.000 mg/kg Benzo(a)pyren > 20 mg/kg
01.0150
Abbruch und Entsorgung Asphalt Vkl. B (gef. Abfall)
72,90
m3
01.0160 Abbruch Verbundpflaster ohne Unterbau entsorgen Abbruch und Laden von Verbundpflasterflächen ohne Unterbau. Das Abbruchmaterial wird Eigen- tum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Gesamtdicke ohne Unterbau bis 12 cm
01.0160
Abbruch Verbundpflaster ohne Unterbau entsorgen
261,00
m2
01.0170 Arbeitsebene für Bohrgerät Verbau aus Abbruchschutt (KG verfüllen) Herstellen einer Arbeitsebene aus Abbruchschutt für das Bohrgerät (Trägerbohlverbau) als Zulage zu den Abbrucharbeiten. Das Bestands-KG ist mit dem Abbruchschutt aus dem oberirdischen Abbruch aufzufüllen, um eine standfeste Arbeitsebene für das Bohrgerät herzustellen. siehe Anlage "802246_Skizze Verbau BA1.pdf" Breite der Arbeitsebene ca. 8 m Achslängen und freie Höhen des Verbaus: V1 - Achslänge 54,9 m, freie Höhe 5,54 m V2 - Achslänge 29,1 m, freie Höhe 3,3 m Der Verbau V1 ist rückverankert geplant, für die Ankerlage ist daher ebenfalls nach fortgeschrittenen Abbruch- / Erdarbeiten die Arbeitsebene auf einem tieferen Niveau herzustellen. Nach Abschluss der Träger- und Ankerbohrungen kann der Abbruch des Keller abgeschlossen werden und der Abbruchschutt verladen, abgefahren und entsorgt werden.
01.0170
Arbeitsebene für Bohrgerät Verbau aus Abbruchschutt (KG verfüllen)
1,00
pau
01.0180 Verschließen Kanalanschluss (provisorisch) Provisorisches Verschließen des Kanalanschlusses im Bereich der Abbruchgrenze oder der Grubenböschungen der Abbruchgrube. Verschließen mittels Deckel (o.ä. nach Wahl des AN), Kennzeichnen und Sichern der freigelegten Kanalanschlüsse. Keine Arbeiten im öffentlichen Bereich.
01.0180
Verschließen Kanalanschluss (provisorisch)
3,00
Stk
02 Baufeldräumung
02
Baufeldräumung
Hinweis BE Rodung + Baumschutz Baustelleneinrichtung für die Rodungs- und Baumschutz- arbeiten ist in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren. Dies betrifft:  Rodungs- und Baumschutzarbeiten im Bereich BA 1: An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Der Bauzaun wird bauseits gestellt.
Hinweis BE Rodung + Baumschutz
02.0010 Baufeld von Büschen roden und entsorgen Baufeld von Büschen roden und anfallendes Häckselgut ordnungsgemäß entsorgen.
02.0010
Baufeld von Büschen roden und entsorgen
300,00
m2
02.0020 Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d<30, U<0,95 Baum fällen einschl. Roden des Wurzelstockes. Einzelbaum, unbehindertes Fällen Gesamtes Material entsorgen. Standortbedingung.         frei stehender Baumart/-spezies:           Laubbaum Stammdurchmesser:        bis 30 cm (gemessen 1,0 müber OKG) Baumhöhe:                       ca. 15 m
02.0020
Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d<30, U<0,95
E
1,00
Stk
02.0030 Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d<50, U<1,6 Baum fällen einschl. Roden des Wurzelstockes. Einzelbaum, unbehindertes Fällen Gesamtes Material entsorgen. Standortbedingung:       frei stehender Baumart/-spezies:          Laubbaum Stammdurchmesser:       bis 50 cm (gemessen 1,0 müber OKG) Baumhöhe:                      ca. 15 m
02.0030
Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d<50, U<1,6
1,00
Stk
02.0040 Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d50-80, U1,6-2,5 Baum fällen einschl. Roden des Wurzelstockes. Einzelbaum, unbehindertes Fällen Gesamtes Material entsorgen. Standortbedingung:        frei stehender Stammdurchmesser:        50 bis 80 cm (gemessen 1,0 müber OKG) Baumhöhe:                       ca. 15 m
02.0040
Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d50-80, U1,6-2,5
1,00
Stk
02.0050 Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d80-90, U2,5-2,8 Baum fällen einschl. Roden des Wurzelstockes. Einzelbaum, unbehindertes Fällen Gesamtes Material entsorgen. Standortbedingung:       frei stehender Baumart/-spezies:          Laubbaum Stammdurchmesser:       90 cm (gemessen 1,0 müber OKG) Baumhöhe:                      ca. 20 m
02.0050
Baum fällen,im Ganz.lag.,frei fall.,d80-90, U2,5-2,8
E
1,00
Stk
02.0060 Stammschutz herstellen Vorhandene Bäume am Stamm mittels Holzbrettern schützen.
02.0060
Stammschutz herstellen
14,00
Stk
02.0070 Baumkrone schneiden, Hubsteiger Baumkrone mittels Hubsteigereinsatz schneiden unter Beachtung der ZTV-Baumpflege inkl. Aufladen + Entsorgen Schnittgut
02.0070
Baumkrone schneiden, Hubsteiger
10,00
Stk
02.0080 Wurzelvorhang liefern und herstellen Wurzelvorhang gemäß ZTV Baumpflege und RAS-LP 4 liefern und herstellen. Graben, Tiefe bis 150 cm, mindest Durchwurzelungstiefe, Breite 40 cm, Bodengruppe 4 DIN 18915 (schwach bindig), teilweise in Handschachtung herstellen, Abstand zur zukünftigen Baugrube etwa 30 cm, anfallenden Boden seitlich lagern; Ruckschnitt alle Wurzeln auf der dem Baum zugewendeten Seite; Behandlung mit einem Mittel zur Förderung des Wurzelwachstums; einlegen einer Schalung aus Drahtgeflecht und innenliegender Sackleinwand, Sicherung der Schalung durch auf der Außenseite eingeschlagene Holzpfähle in 1 m Abstand, Graben im unteren Bereich mit Unterboden mit Kompost und Dünger vermischt, ohne Verdichtung verfüllen, oberen Bereich mit Oberboden der Bodengruppe 2 DIN 18915 (nicht bindig) mit Kompost und Dünger vermischt, ohne Verdichtung verfüllen.
02.0080
Wurzelvorhang liefern und herstellen
77,00
m
02.0090 Schutzzaun der Wurzelbereiche herstellen Schutzzaun der Wurzelbereiche aus ortsfestem Bretterzaun Höhe 2 m herstellen. Vierkantpfosten 8 x 8 cm, waagerechte Bretter Verschalung
02.0090
Schutzzaun der Wurzelbereiche herstellen
77,00
m
02.0100 Wurzelvorhang wässern Wurzelvorhang in regelmäßigen Abständen (14-tägig), sowie witterungsabhängig mit ausreichender Wassermenge wässern. Der Wurzelvorhang ist bis zur Wiederverfilllung der Baugrube feucht zu halten.
02.0100
Wurzelvorhang wässern
77,00
m
03 Aushub von Baugruben und Flächenaushub
03
Aushub von Baugruben und Flächenaushub
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten Vorbemerkungen zu Erdarbeiten: 1) Bodenklassifizierung: siehe auch Bodengutachten 2) Anmerkung: In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff Kippe oder Entsorgung zu verstehen: A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils     zugelassene und geordnete Deponie. B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte     Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unver- züglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimm- ung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad- stoffgehalte eindeutig beschreibt. 3) Es gelten folgende Richtlinien/Verordnungen, jeweils in der aktuellsten Fassung: DIN Normen: DIN 18300, DIN 18196, DIN 18007,  DIN 4123, DIN 4124 Bodenentsorgung: LAGA Boden 2004 Deponieverordnung (DepV) Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Hinterfüllen und Überschütten: Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Bei Erdarbeiten  im Straßenbau: Erdarbeiten               gem. ZTVE-STB 94, Trageschichten        gem. ZTVT-STB 95, Bit. Deckschichten   gem. ZTVBIT-STB 84/90 Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/B, VOB/C aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. 4) In den EP´s sind einzurechnen: Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller erforderlichen  Arbeitsgeräte, sowie die entsprechenden Transporte und Kippgebühren. Für die im folgenden ausgeschriebenen Erdarbeiten sind Baugruben mit senkrechten Grabenwänden oder mit Böschungen ohne besondere Vergütung einzukalkulieren. Hilfsbaustraßen für den AN, welche für die Herstellung der Erdarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis erforderlich sind. Reinigung von Fahrzeugen / Baumaschinen sowie öffentlichen Verkehrswegen / Straßen mit geeignetem Gerät (z.B. Reifen- waschanlage, Kehrmaschine) 5) Erd- und Verbauarbeiten: Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN 4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften der TBG.  Die Bodenklassen / Homogenbereiche werden nach DIN 18300 begutachtet. Grabensohle nach Angabe des AG und nach DIN 4033 abgleichen (ohne besondere Vergütung). 6)Weiterverwendung des Aushubbodens Die Weiterverwendung des Aushubbodens erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Nicht verdichtungs- fähigen Boden und verdrängte Bodenmassen ohne Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach m3 fester Masse oder Wiegescheinen (Umrech- nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to). 7) Hinterfüllen und Überschütten Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten. 8) Abrechnung Für die Abrechnung der Position "Baugrubenaushub, Abfuhr + Entsorgung LAGA Z0" erfolgt grundsätzlich nach Geländeaufmaß in m3 fester Masse. Das Geländeaufmaß ist durch den AN eigenverantwortlich im eingebauten / gewachsenen bzw. verdichteten Zustand des Bodens zu erstellen. Abrechnung der Entsorgungszulagen: 1. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/to: Abrechnung gemäß Wiegescheinen. 2. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/m3: Abrechnung gemäß Wiegescheinen mit dem Umrech- nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to. 9) Besonderer Hinweis zur Entsorgung von Boden und Bauschutt Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im nachfolgenden LV abgefragten Positionen für die Entsorgung von Bodenaushub oder Bauschutt ausschließlich gemäß den abfalltechnischen Einstufungen des Bodengutachters abgerechnet werden. Die Einstufungen erfolgen nach folgenden Regelwerken (in der aktuellsten Fassung): - LAGA Boden 2004 - Deponieverordnung (DepV) - Ersatzbaustroffverordnung (EBV) Im Auftragsfalle werden keine Mehrkosten aufgrund von abweichenden Annahmekriterien der Annahmestellen oder daraus resultierenden höheren Transportkosten akzeptiert. Es wird daher dringend empfohlen, dass durch den Bieter schon bei der Angebotskalkulation die Analysenberichte (falls vorhanden) bei den in Frage kommenden Annahmestellen vorgelegt werden, um eine sichere Preiskalkulation der Entsorgung zu gewährleisten. 10) Dokumentation Für den Bodenaushub ist eine komplett nachvollziehbare Dokumentation der Entsorgungswege (mit Liefer- oder Wiegescheinen) nach Abschluss der Erdarbeiten an den AG zu übergeben. Dies gilt insbesondere für nicht gefährliche Abfälle nach AVV (ASN 17 05 04).
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten
Hinweis Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Es wird noch einmal explizit auf Punkt 4) der Vorbemerkungen zu den Erdarbeiten hingewiesen: Baustelleneinrichtungen für die Erdarbeiten inkl. Arbeitsraum- verfüllung der Baugrube sind in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren. Dies betrifft:  Erdarbeiten / Arbeitsraumverfüllung Baugrube im Bereich BA 1: An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Der Bauzaun wird bauseits gestellt.
Hinweis Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
03.0010 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m Boden für Baugrube profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht / mit Verbau ' Evtl. Mehraufwand für den Aushub entlang eines Verbaus wird gesondert als Zulage abgerechnet. Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
03.0010
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m
E
1,00
m3
03.0020 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m Boden für Baugrube profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht / mit Verbau ' Evtl. Mehraufwand für den Aushub entlang eines Verbaus wird gesondert als Zulage abgerechnet. Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
03.0020
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m
5.554,00
m3
03.0030 Zulage Aushub Ausbildung Rampe Neigung 1:8 LKW Herstellung einer temporären Rampe mit einer Neigung von ca. 1:8 als Zulage zur Hauptposition des Erdaushubes. Rampenfahrbahnbreite: ca. 6 m Abgerechnet wird die Grundfläche der Rampe auf der Baugrubensohle inkl. seitlicher Böschungen von ca. 45-60°.
03.0030
Zulage Aushub Ausbildung Rampe Neigung 1:8 LKW
600,00
m2
03.0040 Zulage zum Aushub Verbau Trägerbohlwand hbisca.5,5 m Zulage zur Hauptposition des Bodenaushubes für den erschwerten Aushub entlang des Trägerbohlwandverbaues. Höhe der Verbauwand bis ca.: '5,5 ' m.
03.0040
Zulage zum Aushub Verbau Trägerbohlwand hbisca.5,5 m
360,65
m2
03.0050 Sicherung der Böschungen mittels Folie Sicherung der Böschungen gegen Abrutschen mittels  Folie gemäß geotechnischen Bericht. Einschl. Befestigung und Unterhalt der Folie bis zur Wiederverfüllung des Arbeitsraumes. Vor dem Verfüllen des Arbeitsraumes ist die Folie zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
03.0050
Sicherung der Böschungen mittels Folie
950,00
m2
04 Aushub von Fundamenten
04
Aushub von Fundamenten
04.0010 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht  bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
04.0010
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,0m
E
1,00
m3
04.0020 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht  bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0020
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m
44,00
m3
04.0030 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht  bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
04.0030
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,5m
E
1,00
m3
04.0040 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht  bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0040
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m
511,00
m3
04.0050 Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0 Boden ab Baugrubensohle für Fundamente / Schächte lösen, auch getrennt nach Schichtmaterial seitlich lagern und nach Beendigung der Fundamentarbeiten gelagerten Boden wieder einbauen und ver- dichten Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenklasse 3 bis 5 Homogenbereich EL1 (siehe Bodengutachten) Aushubtiefe: bis'2,0 'm Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Breite des Aushubs an Fundamentbreiten ange- passt.
04.0050
Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0
105,00
m3
05 Zulagen Entsorgung Aushub
05
Zulagen Entsorgung Aushub
05.0010 Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
05.0010
Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV
E
1,00
to
05.0020 Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
05.0020
Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV
E
1,00
to
05.0030 Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F1 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
05.0030
Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV
3.768,30
to
05.0040 Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F2 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
05.0040
Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV
E
1,00
to
05.0050 Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F3 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
05.0050
Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV
3.850,30
to
05.0060 Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK 0 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
05.0060
Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0
E
1,00
to
05.0070 Zulage Entsorgung Boden DepV DK I Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK I mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
05.0070
Zulage Entsorgung Boden DepV DK I
E
1,00
to
05.0080 Zulage Entsorgung Boden DepV DK II Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK II mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
05.0080
Zulage Entsorgung Boden DepV DK II
657,40
to
05.0090 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.1 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z1.1 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
05.0090
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.1
E
1,00
to
05.0100 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.2 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z1.2 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
05.0100
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.2
E
1,00
to
05.0110 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z2 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z2 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
05.0110
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z2
E
1,00
to
06 Verfüllung von Abbruchgruben / Bestandskeller
06
Verfüllung von Abbruchgruben / Bestandskeller
06.0010 Füllkies 0/32 liefern, einbauen + verd. (Abbruchgrube) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern und flächig in die Abbruchgruben des bereits abgebrochenen Bestandskellers einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten. Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
06.0010
Füllkies 0/32 liefern, einbauen + verd. (Abbruchgrube)
E
1.383,00
m3
06.0020 RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen + verd. (Abbruchgrube) RC-1 oder RC-2 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern und flächig in die Abbruchgruben des bereits abgebrochenen Bestandskellers einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten. Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
06.0020
RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen + verd. (Abbruchgrube)
1.383,00
m3
06.0030 Füllkies 0/32 liefern, einbauen + verd. (Bestands-KG) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern und in die verbleibenden Kellerräume des Bestandes einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten. Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter: Inkl. Erschwernis durch beengte Platzverhältnisse in den Kellerräumen sowie durch die schräg abgestützten Kelleraußenwände. Die Stützen an den KG-Außenwänden sind im Zuge der Verfüllung in Abstimmung mit dem Bodengutachter sowie Statiker im Pilgerschrittverfahren wieder zu entfernen, was in die Position mit einzukalkulieren ist.
06.0030
Füllkies 0/32 liefern, einbauen + verd. (Bestands-KG)
E
1.000,00
m3
06.0040 RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen + verd. (Bestands-KG) RC-1 oder RC-2 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern und in die verbleibenden Kellerräume des Bestandes einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten. Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter: Inkl. Erschwernis durch beengte Platzverhältnisse in den Kellerräumen sowie durch die schräg abgestützten Kelleraußenwände. Die Stützen an den KG-Außenwänden sind im Zuge der Verfüllung in Abstimmung mit dem Bodengutachter sowie Statiker im Pilgerschrittverfahren wieder zu entfernen, was in die Position mit einzukalkulieren ist.
06.0040
RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen + verd. (Bestands-KG)
E
1.000,00
m3
07 Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
07
Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
07.0010 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse:  GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
07.0010
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
2.158,00
m2
07.0020 Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern und flächig als Bodenaustauschmaterial in die Baugrube einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
07.0020
Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch)
E
1,00
m3
07.0030 Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten Natursteinschotter der Körnung 0/35 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
07.0030
Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten
E
744,51
m3
07.0040 RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen verdichten RC-1 oder RC-2 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
07.0040
RC-1/RC-2 nach EBV liefern, einbauen verdichten
744,51
m3
07.0050 Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung Feinplanum im Bereich der Gebäude zur Auf- nahme der Sauberkeitsschicht der Boden- platten herstellen. Ebenheit: innerhalb einer 4 m langen Mess-                latte bis 2 cm Sollhöhe: ±  2 cm Abweichung Einschl. Nachverdichtung.
07.0050
Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung
2.158,00
m2
07.0060 Lastplattendruckversuch statisch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplatten- druckversuch durch unabhängigen Baugrund- gutachter durchführen, Prüfprotokolle in drei- facher Ausfertigung. Anzubieten sind statische Lastplattendruckversuche. Geforderter Verdichtungsgrad DPr. : 100 % Einschl. dem erforderlichen Gegengewicht zur Versuchsdurchführung.
07.0060
Lastplattendruckversuch statisch, Prüfprotokoll
9,00
Stk
08 Arbeitsraumverfüllung
08
Arbeitsraumverfüllung
08.0010 Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Fundamente und Schächte einbauen und lagenweise (max.40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
08.0010
Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies
E
1,00
m3
08.0020 Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Baugrube ein- bauen und lagenweise in Lagen (max. 40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten. Die Position gilt ebenfalls für die AR-Verfüllung in Bereichen mit Verbau und einem Arbeitsraum von mind. 60 cm. Die Baugrube ist nur teilw. mit Verbau geplant und daher größtenteils geböscht, siehe Anlage "802246_Skizze Verbau BA1.pdf"
08.0020
Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies
1.398,00
m3
08.0030 Arbeitsraumverfüllung Baugrube Flüssigboden Arbeitsraumverfüllung wie in der Vorposition beschrieben, jedoch mit Flüssigboden.
08.0030
Arbeitsraumverfüllung Baugrube Flüssigboden
E
1,00
m3
09 Baustraße
09
Baustraße
09.0010 Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RC-1 bis RC-3 (EBV) Herstellen einer temporären Baustrasse - aus RCL-Schotter 0/45,   RC-1 bis RC-3 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV - einschl. Grobplanum als Auflager für das Geotextil (Geotextil wird separat vergütet) - einschl.Unterhaltung und Nachbesserung während der   Bauzeit.
09.0010
Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RC-1 bis RC-3 (EBV)
E
1,00
m3
09.0020 Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse. Das Material wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen.
09.0020
Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse
E
1,00
m3
09.0030 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse:  GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
09.0030
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
E
1,00
m2
10 Erdarbeiten für Verbau
10
Erdarbeiten für Verbau
10.0010 Bohrgut laden und abfahren BM-0 gem. EBV Bohrgut laden und abfahren Bodenklasse: 3 - 5 LAGA-M-20-Boden Zuordnung: Z0 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
10.0010
Bohrgut laden und abfahren BM-0 gem. EBV
126,287
m3
10.0020 Suchgräben für Leitungen herstellen, wieder verfüllen Suchgräben für Leitungen mit Kleingerät vorsichtig herstellen, Aushubmaterial seitlich lagern. Nach Abschluss der Arbeiten seitl. gelagertes Material wieder verfüllen und verdichten.
10.0020
Suchgräben für Leitungen herstellen, wieder verfüllen
E
1,00
m3
10.0030 Zulage Handschachtung Handschachtung als Zulage zu v.g. Grabenpositionen, sollte eine Maschinenschachtung nicht möglich sein. Für Suchschachtungen, Freilegen von Rohrleitungen, Querschläge etc. nach ausdrücklicher Rücksprache mit der Bauleitung des AG
10.0030
Zulage Handschachtung
E
1,00
m3
10.0040 Verfüllen Bohrlöcher Füllkies Füllkies liefern und in die Bohrlöcher beim Trägereinbau sowie nach Ziehen der Träger einbauen
10.0040
Verfüllen Bohrlöcher Füllkies
126,287
m3
10.0050 Hinterstopfen Ausfachung Füllkies Füllkies liefern und in Hohlräume hinter der Holzausfachung des Verbaus einbauen und verdichten.
10.0050
Hinterstopfen Ausfachung Füllkies
42,00
m3

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
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Gesetzl. Mehrwertsteuer
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