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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Aufzugsanlagen
01
Aufzugsanlagen
Projektbeschreibung Grundstück und Bauwerk
Das Grundstück liegt in Köln, Stadtteilt Kalk,
Hachenburgerstrasse 11.
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die schlüsselfertige Erstellung eines Erweiterungsneubaus der Förderschule Martin Köllen an der Hachnenburgerstrasse mit einer Einfeld-Sporthalle und einer Mensa nebst Außenanlagen. Das Gebäude besteht aus einem Unter-/Tiefgeschoss für die Sporthalle nebst Umkleiden und 3 Obergeschossen für die Mensa und weiteren Schulräumen. Im 1. und 2. Obergeschoss entstehen Dachterrassen als Ergänzung zum Schulhof.
Die Bauherrin ist die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Projektbeschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen:
Es gilt die neue Norm EN 81/20-50, DIN EN 81 Teil 70, Vandalismusschutz EN 81-71, Kat 1, Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73
Diese ist vollumfänglich zu berücksichtigen.
a) Allgemein:
Es steht dem Bieter frei, zusätzliche
Alternativvorschläge als Anlage beizufügen.
Alternativen sind komplett mit allen erforderlichen Leistungsangaben
(Fabrikat/Typ/Modell/Größe/Nennleistung etc.)
detailliert zu beschreiben.
Artikel-, Modell- und Bestellnummern etc. gelten lediglich als Hinweise.
Es gilt grundsätzlich der Text der jeweiligen
LV-Position.
Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage innerhalb der vorgesehenen Ausführungstermine zu kalkulieren.
Bei Ausführungspositionen mit dem Zusatz
"Ausführung wie" mit einer folgenden
Hersteller/Typenangabe, gilt dieser Absatz als
Hinweis. Der hiermit vorgegebene Qualitätsstandard ist jedoch verbindlich, d.h. es dürfen nur gleichwertige Fabrikate verwendet werden. Der AN hat die
Gleichwertigkeit nachzuweisen, sofern er die als Hinweis vorgegebenen Fabrikate nicht einsetzt.
Die Bauleitung behält sich vor, Bauteile, die
diesen Bedingungen nicht entsprechen, zu Lasten des AN austauschen zu lassen.
Etwaige Folgekosten, die sich aus einer Änderung gegenüber der vorgesehenen Ausführung infolge von Alternativen ergeben, sind mit einzukalkulieren.
(z.B. Mehraufwand infolge von Maß- oder
Gewichtsänderungen etc.).
Eintragungen im Leistungsverzeichnis sind nur an den hierfür vorgesehenen Stellen zulässig.
Änderungen der Leistungstexte sind grundsätzlich nicht zulässig.
Alle erforderlichen Genehmigungsverfahren sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuleiten.
Die Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Auf evtl. Unstimmigkeiten sind Planer und
Bauleiter unverzüglich hinzuweisen. Sämtliche
Maßangaben etc. sind am Bau örtlich zu prüfen.
Die Werkstatt- und Detailplanung inkl. Koordination mit allen beteiligten Gewerken gehört zumLeistungsumfang des Auftragnehmers.
Entstehender Verschnitt, techn. Gase,
sowie Schweiß-, Löt-, Dichtungs- und
Befestigungsmaterial, Bohren von Befestigungen mit
den entsprechenden Verankerungen (Dübel), Decken- und Wandhülsen sind in den entsprechenden Pos. mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
b) Anlagenbeschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die
Lieferung und Montage von 3 Personen-
aufzug in einer Realschule in Köln
Durch den AN sind alle Leistungen zur Installation der Anlagen, bis zur vollständigen, mängelfreienBetriebsfertigkeit zu erbringen. Er hat ebenso die erforderlichen Abnahmen (z.B. durch ein TÜV-SV) sowie alle weiteren Koordinationen mit den Bauaufsichtsbehörden eigenverantwortlich zu veranlassen.
c) Materialien
Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus Nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffgüte 1.4031 herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingten blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach Montage auszubessern.
d) Montage:
Die Montage und deren Aufsicht hat durch
qualifiziertes Personal des AN zu erfolgen. Die
Anlagen sind entsprechend nachfolgender
Vorschriften zu errichten:
- Die jeweils gültige Landesbauordnung
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten(EMV-Gesetz)
- Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
- Die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen (AufzV)
- Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen EN81
- Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
- Die VDE-Bestimmungen, VDE-0100, VDE-0185, VDE-0190 und die Bestimmungen des EVU
- Körperschalldämmung nach VDI-Richtlinie 2566
- Die einschlägigen DIN-Normen für Geräte, Materialien und Konstruktionen
- Herrichten der Transportwege im Gebäude
bis zur Ausbau- bzw. Einbaustelle für die
erforderlichen Lasten
Elektrische Sicherheit nach NEN 1010
Die Anlagen werden in trockenen Räumen betrieben (Raumarten entsprechend VDE 0100).
Einspeisendes Netz, 400 V DS 50 Hz, mit Mittelleiter Schutzmassnahme VDE 0100, durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter.
e) Abnahme:
Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung
sind Sache des AN. Prüfgewichte stellt der AN. Die Prüfgebühren werden vom AN getragen.
Der AN Unterstützt beim ausfüllen von Attributierungslisten für BIM-Modell
f) Wartung:
Kostenfreie Wartung beginnend mit der Abnahme.
Der AN übernimmt für die Dauer der Gewährleistung, beginnend mit dem Ende der kostenfreien Wartung, einen Wartungsdienst entsprechend der Beauftragung. Dieser umfasst ein regelmäßiges Prüfen, reinigen und schmieren der Anlage, sowie erforderliche Nachstellarbeiten und Beseitigung von
Betriebsstörungen während der aufgeführten Arbeitszeit. Reinigung- und Schmiermaterial sowie Kleinteile stellt der AN während dieser Zeit. Der Wartungspreis wird in die Wertung mit einbezogen.
g) Gewährleistung:
Der AN übernimmt für die Dauer des beauftragten Wartungszeitraumes nach Fertigstellung der Anlage die Gewährleistung der Ausführung. Er verpflichtet sich, alle Teile zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder vorzeitigemVerschleiß in diesem Zeitraum unbrauchbar werden. Ausgenommen sind alle Teile, die mutwillig
zerstört oder beschädigt werden.
Zum Lieferumfang gehören ferner:
h) Leistungen des Auftragnehmers:
Absichern der Schachtzugänge bis zum Montagebeginn sowie Schutzgeländer für Deckendruchbrüche, Absätze und Treppen
Herrichten der Transportwege im Gebäude bis zur Einbaustelle für die erforderlichen Lasten
Liefern sowie Ein- und Ausbau der Rüstungen im Fahrschacht nach DIN 4420 und UVV durch den AN einschließlich der in die Schachtwände einzusetzendes Einbauteil
Abladen und Transportarbeiten auf der Baustelle Beistellen von Hebezeugen, Rüsthülsen und Rüstschuhen
Lieferung und Montage der Abstiegseinrichtung für die
Schachtgrube
Anschluss und Lieferung der erforderlichen
Hauptschalters an bauseits verlegte Zuleitung.
Liefern der Ankerschienen, Halfeneisen und
Gerüsthülsen frei Baustelle inkl. abladen,
Montagezeichnungen und Einbauanweisungen für den AN "Rohbau" sofern erforderlich.
Lieferung und Montage aller zur einwandfreien
Funktion der Aufzugsanlagen erforderlichen
Materialien, inkl. Öle, Schmierstoffe sowie aller
Werkzeuge
Lieferung und Installation der Schachtbeleuchtung, inkl. Schalter in Steuerungsschaltschrank
Montage der begestellten Aufzugszuleitung im Schacht Montage der gesamten Aufzugsanlage, Anmeldung beim
zuständigen TÜV und Lieferung aller hierfür
erforderlichen Papiere
Beistellung aller Unterlagen für behördliche Abnahme.
Schallschutz
Entsprechend den VDI-Richtlinien 2566 soweit diese die Leistungen des AN betreffen. Der durchschnittliche Geräuschpegel, der in Betrieb befindlichen Aufzugskoponenten in 1,00 m Abstand gemessen, darf folgende Wer
te nichtüberschreiten.
Vorbeifahrt vor den Türen 55 dB (A)
Im Fahrkorb 55 dB (A)
Türbewegung im Fahrkorb 55 dB(A)
Der mittlere Geräuschpegel darf 50 dB (A) nicht überschreiten .
Vorbemerkungen
allgemeine Vorbemerkungen Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen der VOB, in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Es ist entsprechend nachfolgender Spezifikation anzubieten. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen haben keine Gültigkeit. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis müssen als Anlage zum Angebot beschrieben und begründet werden. Beigefügte Firmenangebote finden keine Bewertung.
Leistungsumfang des Auftragnehmers
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen davon sind die Bauseitigen Leistungen.
Die Aufzugsanlagen sind frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Montage und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Programmierung gem. Brandfallsteuermatrix
Teilnahme an IBN-Besprechungen und IBN-Durchführung je 2 Termine pro Aufzug)
Montage allgemein in zeitlich getrennten Arbeitsschritten (Schachtinstallation, Setzen der Estrichschwellen, Montage Zargen und Türen, Feininstallation, IBN)
Schutz der Zargen bis zum Ende der Bauzeitb Versiegelung Zarge zu angrenzender Wand
Stellung und Lieferung der Prüfgewichte zur innerbetrieblichen Abnahme sowie der eventuell erforderlichen Hilfskräfte.
Lieferung der Lasthaken, Ankernschienen, Rüsthülsen. Bei Bedarf gehört die leihweise Gestellung der Rüstschuhe ebenfalls zum Leistungsumfang.
Lieferung und Montage Grubenset und Grubenabstieg.
Lieferung und Montage der Schachtbeleuchtung gemäß EN 81 mit Wechselschaltung, schaltbar vom Steuerschrank und Schachtgrube, inklusive Schuko-Steckdose.
Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern, Beschreibung der Aufzugsanlage und der Steuerung, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagenzeichnungen, einer Handlampe sowie zweier Notentriegelungsschlüssel.
Besenreine Endreinigung der Aufzugsanlage inklusive Schachtraum sowie Entsorgung von Verpackungsmaterialien, welche von Aufzugsteilen stammen.
Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind auszubessern. Alle drehenden Teile erhalten einen Sicherheitsanstrich.
Sämtliche nicht gesondert beschriebenen Leistungen sind entsprechend nachfolgender Beschreibung siehe LV auszuführen.
Einweisung zweier Aufzugswärter.
Lieferung und Montage eines Notrufsystems. Das Notrufsystem hat in einer ständig besetzten Notrufzentrale aufgeschaltet zu sein.
Der Auftragnehmer erstellt die Ausführungspläne für den Schacht innerhalb von 2 Wochen nach uftragserteilung und Vorlage aktueller Baupläne. Der Kunde erhält die komplette Anlagenplanung innerhalb von 2 Wochen nach schriftlichem Erhalt des Auftrages sowie Vorlage aller relevanten Beschreibungen und Zeichnungen.
Für die verbauten Komponenten muss eine Ersatzteilbevorratung von
20 Jahren garantiert sein.
Für die Errichtung der Aufzugsanlagen sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie EN 81-1;
Landesbauordnung;
VDE- sowie DIN-Bestimmungen für Materialien, Konstruktion und Geräte; die Ausführung der elektrischen Ausrüstung muß in allen Teilen den Forderungen der EN 12015/12016
Schallschutz im Hochbau, VDI 2566 und DIN 4109;
Unfallverhütungsvorschriften;
Wasserhaushaltsgesetz.
Entwurf, Herstellung, Montage und Endabnahme der Aufzugsanlagen sind entsprechend Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG, Anhang XIII) auszuführen.
Gewährleistung
Die Vereinbarungen zur Gewährleitung werden in den in den Verträgen mit den Errichtern der Förderanlagen (Mitunternehmern) geregelt.
Alle Unterhaltsarbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind den Aufzugswärtern vorher anzuzeigen.
Qualitätssicherung
Ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 / EN 29901 ist erforderlich.
Ein entsprechendes Zertifikat ist dem Angebot beizulegen.
Der Geltungsbereich des Zertifikates muss aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen.
allgemeine Vorbemerkungen
01.0010 Personenaufzug 1000 kg Neubau 4 Etagen Personenaufzug mit 4 Haltestellen behindertengerecht, geeignet für Tragentransport, Aufzugstyp 3
Tragfähigkeit: 1000 kg
Geschwindigkeit: min. 1,0 m/s
Antrieb: frequenzgeregelter, Maschinenraumloser Aufzug
Motordaten:
Leistung: ...................... KW
Netz-Nennstrom: ...................... A
Netz-Anlaufstrom: ...................... A
Steuerung : Produktneutral
Schachtbreite:1625 mm
Schachttiefe:2450 mm
Schachtgrubentiefe:1000 mm
Schachtkopfhöhe:3550 mm
siehe hierzu die beigefügten Architektenpläne / Schnitte
Förderhöhe: ca. 12,80 m
Haltestellen: 4 Stück, einseitig angeordnet.
Türen: automatische Schiebetüren, zweiteilig, zentral öffnende Türen
Türbreite: 900 mm
Türhöhe: 2100 mm
Kabinenbreite: 1100 mm
Kabinentiefe: 2100 mm
Kabinenhöhe: 2200 mm
Netzanschluss: 230/400 V, 50 Hz
zusätzliche Anschlüsse: potentialfreier Kontakt zur Ansteuerung der Treppenhausbeleuchtung
LEISTUNGSBESCHREIBUNG gem. FLB
Barrierefrei mit allen notwendigen Anforderungen nach DIN 18040-1, Abs. 4.3.5 und der DIN EN 81-70
Allgmeines:
Es sind die anerkannten Regeln der Technik wie z.B. Normen, Richtlinien und Vorschriften in der aktuellen Fassung anzuwenden.
Die Aufzugsmaschine, der Schaltschrank und bei Bedarf auch andere Baugruppen (z.B. Frequenzumrichter) sind zwecks einer ausreichenden Körperschalldämmung von dem Gebäude fachgerecht und ausreichend schalltechnisch zu entkoppeln. Die Grundlage dafür bilden die aktuell geltenden Normen — DIN 8989 (Schallschutz Gebäude mit Aufzugsanlagen), DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen).
Für die Aufzugsanlagen ist eine Energieeffizienzberechnung gemäß VDI 4707 durch den AN zu erstellen.
Antrieb
Treibscheibe mit Drahtseilen. Diese sind als mehrlagiges Rundlitzenseil mit hohem metallischem Querschnitt und hoher Dauerbiegeleistung auszulegen.
Die Tragmittel sind über einzeln nachspannbare Aufhängungen an den Festpunkten im Triebwerksraum bzw. im Fahrschacht zu befestigen. Es dürfen keine Riemen und Tragegurte verwendet werden.
Antrieb: mindestens mittlere Belastung, 60 - 120 Fahrten pro Stunde
Anlage: mindestens mittlere Belastung, 9.000 Fahrten/Monat
Verfügbarkeit: mindestens normal, 98 %,
Für Störaussendungen sowie Störfestigkeit ist die EMV-Richtlinie und das EMV - Gesetz bzw. die entsprechenden Normen anzuwenden.
Reduzierung Energieverbrauch im Stillstand.
Geregelter Drehstrommotor mit Frequenzregelung, Treibscheibenantrieb,
getriebelos, Geschwindigkeit 1,0 m/s
Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten.
Das System soll die Motorspannung und die Motorfrequenz regeln.
Durch die Regelung soll der Motor für alle Lastverhältnisse ein konstantes Drehmoment erzeugen. Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen muss gewährleistet sein (Direkteinfahrt). Die Direkteinfahrt gilt auch für die
Endhaltestellen.
Die Anhaltegenauigkeit soll +/- 3 mm betragen.
Die Nachregulierung zur Bündigstellung des Fahrkorbes in den Haltestellen soll bei geöffneten Türen erfolgen.
Die Regelung soll auch bei Netzspannungsschwankungen von +/- 10 % funktionsfähig bleiben.
Endstörfilter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen.
Steuerung:
Es ist eine elektronische Einknopf- oder Zweiknopfsammelnde Steuerung oder eine Gruppensteuerung in Mikroprozessortechnik als "marktoffene freiprogrammierbare" Steuerung nach neuestem Stand der Technik in geschlossenem, staub geschütztem Schaltschrank vorzusehen. Dabei werden die
Rufe i.d.R. abwärts gesammelt (eine detaillierte Aussage erfolgt in Abstimmung mit der GW in Abhängigkeit der konkreten Situation vor Ort) Die IP-Schutzklasse ist den Umgebungsbedingungen ggf. anzupassen Es ist eine für Fachunternehmen frei am Markt erhältliche Steuerung vorzusehen Sollte eine Codierung aus Sicherheitsgründen notwendig sein, so ist der Code / so sind die Codes der GW, spätestens bei der Übergabe der Anlage - vor der Zahlung der letzten Rate - zu übergeben. Die Steuerung muss die gleichzeitige Annahme mehrerer Fahrbefehle ermöglichen.
Betriebsstundenzähler ist in der Schaltschranktür/ Revisionsöffnung (bei triebwerkraumlosen Anlagen) vorzusehen
Innen- und Außenkommandos sind in der Reihenfolge der Rufannahme abzuarbeiten
Speicherkapazität mind. 1000 Befehle, Speicherung der Fehlerhistorie nach Stand der Technik sowie Display mit Klartextanzeige Ein ggf. erforderliches, dauerhaft freigeschaltetes Servicetool für die Steuerung ist im Liefer- und Leistungsumfang enthalten und bei Abnahme der GW, bei Übergabe der Anlage, zu übergeben. Automatische Beleuchtungsabschaltung nach einstellbarer Zeit bei
Nichtbenutzung muss programmierbar sein Überwachung der verkehrsspezifischen Abläufe wie Haltestellenverlustzeiten,
Fahrdiagramme, Fehlerspeicherung, potentialfreie Kontakte für vorgesehene Störmeldeanzeige, Anschlussmöglichkeiten für digitale Ferndiagnose, Brandfallsteuerung, Evakuierungssteuerung bei Netzausfall über eine
Unterspannungsversorgung/ Akkupufferung (Anfahrt nächstliegende Haltestelle), automatische Inspektions- und Rückholsteuerung
Notwendige Schlüssel sowie spezielle Einrichtungen sind mitzuliefern
Die Anlage ist mit einem abschließbaren Hauptschalter auszurüsten, um diese gegen unbefugtes Einschalten zu sichern
Tableaus:
Sicherstellung aller Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. Anlage A2.2.10_ Barrierefreiheit .
Befehlsgeber sind gemäß den Anforderungen der DIN EN 81 Teil 70 auszuführen
Edelstahltableau mit flach bündigen vandalismussicheren V2A-Tasten und Braillebeschriftung.
Edelstahllabdeckung
Digitale Stockwerks,- Betriebs, Fahrtrichtung- sowie Weiterfahrtanzeige
"Tür-Auf"-Taster im Innentableau
In allen Etagen sind LCD-Anzeigen als Weiterfahrtanzeige, Standanzeige und Außerbetriebanzeige vorzusehen
Die neuen Standanzeigen sind ebenfalls in die Blockzargen zu integrieren.
Etagentableaus sind mit zusätzlichem Schlüsseltaster zum Ruf auszustatten
Außentableau in der untersten Haltestelle mit drei Schlüsselschaltern, wie folgt:
Ein Schlüsselschalter mit drei Positionen (Schlüssel abziehbar in allen drei Positionen):
1.) "Freigabe Aufzug für Schlüsseltaster" ("Ruf geben mit dem Schlüssel in allen Etagen")
2.) "Freigabe Aufzug für Dauerfahrt (Ruf über Außenruftaster)
3.) Abschaltung der Aufzugsanlage (unabhängig von ggf. einer Sleep-Funktion) Zweiter Schlüsseltaster zum Ruf geben (vgl. andere Haltestellen) Dritter Schlüsselschalter für "Reset"
Horizontaltableau im Fahrkorb gemäß DIN EN 81-70, Anhang B
Großflächentaster (XL) mit Quittierungsanzeige, Kurzhubtaster, versenkte Montage
Aufzugsnotruf gemäß (X DIN EN 81-28
In den Deckplatten der Außenanzeigen sind elektronisch einstellbare
Ankunftsmelder je Haltestelle vorzusehen
- ein Ton für "aufwärts"
- zwei Töne für "abwärts"
Diese Funktion muss von der Lautstärke her einstellbar und abschaltbar sein
Frei programmierbare Sprechansage Fahrkorb und Haltestelle (einstellbar in der
Lautstärke und abschaltbar)
Kabine, Türen und Portale, Ausstattungsmerkmale:
Barrierefreiheit nach EN 81-70, Aufzugstyp 3, geeignet zum Tragentransport
Schallschutz gemäß DIN 4109, DIN 8989
Vandalismusschutz EN 81-71, Kat 1
Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73 in Abstimmung mit der Feuerwehr / Brandschutzsachverständigem
Wände und Türen aus Edelstahl V2A Muster Karo, Raute oder geschliffen Korn 180 gemäß Bemusterung, Mindestdicke 1,5 mm, Edelstahlbleche entdröhnt
Bodenbelag wie Aufzugsvorräume, ausreichend steif ausgeführt für einen mineralischen Bodenbelag aus Betonwerkstein oder Fliesen
Kabinendecke begehbar mit Belag aus Alu-Riffelblech (eventuelle Abweichungen sind zu begründen)
Für Kabinenrückwand mit Spiegel (Spiegel bis 300mm ü OKFF) ist zusätzlich ein Anprallschutz vorzusehen Material wie Handlauf. Montagehöhe 300 mm - 400 mm über dem Kabinenboden, die Befestigung muss in verdeckter Form vorgesehen werden Kabinenbeleuchtung als indirekte Beleuchtung, gemäß DIN EN 12464 Teil 1 und DIN EN 81 Teil 20 einzuhalten. Die Beleuchtung muss gegen Vandalismus
geschützt sein.
Im Fahrkorb ist eine Beleuchtungsstärke, 1 m über dem Boden, von mindestens 100 Lux einzuhalten
Es sind Leuchten mit langlebigen und energiesparenden Leuchtmitteln (LED) vorzusehen
Mit der Kabinenbeleuchtung soll auch gleichzeitig die Beleuchtung in der Zarge angehen. Alternativ muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtung (bauseits) in den Aufzugsvorräumen einschaltet und die o.g. Beleuchtungsstärke - bei Aus- und Zustieg - eingehalten wird.
Es sollten Fahrschachtüren nach DIN EN 81 Teil 20 / 50 und EN 81-71 zum Einsatz kommen. Ausführung als horizontal bewegte mittig öffnende kraftbetätigte Schiebetüren belegt mit Edelstahlmuster nach Abstimmung, Mindestbreite 900 mm, Mindesthöhe 2.100 mm, kraftbetätigte Türen nicht mehr als 150 N Schließkraft (Abweichungen sind zu begründen)
Bei Glastüren Fingerschutz, Einzugsverhinderung durch sichtundurchlässiges Glas bis 1.100 mm oder Erkennen von Vorhandenseins von Fingern bis mindestens 1.600 mm über Türschwelle und Unterbrechung der Türbewegung vorsehen
Fahrschachttürantrieb, frequenzgeregelter Antrieb Im Fahrkorb muss gegenüber der Fahrkorbtür ein kabinenhoher Spiegel (bei Glas aus VSG) oder eine andere Einrichtung zur Orientierung eines rückwärtsfahrenden Rollstuhlbenutzers angebracht sein
Bei der Durchladung ist das Material der beiden Fahrkorbtüren von innen so auf Hochglanz zu polieren, dass dadurch ein Spiegeleffekt im Fahrkorb entsteht
Bei Aufzugsanlagen mit dem Aufstellungsort von Steuerung am Schacht gemäß DIN EN 81 Teil 20 darf bei Integration in die Mauerumfassungszarge bzw. in die Flächenportale die Feuerwiderstandsklassifizierung der Gesamtkonstruktion nicht
beeinträchtigt werden Portalverkleidung Edelstahlstandardprägemuster, Mindestdicke 1,5 mm, Rückseite entdröhnt und mit Brandschutzwolle innen ausgekleidet Handlauf ist vorzusehen Sockelleiste ist vorzusehen
Rammschutz ist ggf. vorzusehen
Für den Bewegungsraum vor den Aufzugstüren ist DIN 18040-1 zu beachten (mind. 1,5 m x 1,5 m).
Rammschutz ist ggf. vorzusehen.
Sockelleiste ist vorzusehen.
Handlauf ist vorzusehen
Notruf:
Anforderung an die zu verwendenden Notrufkomponenten: Die GW verfügt über eine eigene Notruf- und Serviceleitstelle (im folgenden NSL- GW genannt) mit einem Notrufmanagementsystem Hersteller Advancis Software & Services GmbH - Fabrikat/Typ WinGuard, auf die die Aufzugsnotruf aufgeschaltet werden muss.
Der Notruf ist nach DIN EN 81-28 mit drei Sprechstellen herzustellen. Auf das Managementsystem sind z. Zt. die folgenden Hersteller, AlphaCom und Schneider Intercom über
Schnittstellen angebunden. Dies ist dringend bei der Anbindung zu beachten.
Notrufeinheit
Die Notrufeinheit (NE) ist Teil des Notrufsystems, welches die Erkennung, Identifizierung und die Validierung des Notrufes durchführt. Ist ein Notruf an einer Notrufauslöseeinheit ausgelöst worden, stellt die NE eine Sprechverbindung in die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL-GW) her.
Notruftaster
Der Notruf im Fahrkorb wird abgesetzt von der Sprechstelle die im Innentableau verbaut und mit diesem verbunden ist. Die Notrufeinrichtung im Fahrkorb muss mit einer fernbetätigten Funktionsprüfung („selbst prüfender“-Taster ausgestattet, i. d. R. mit 24V DCb eingebauten Elektromagneten) ausgestattet sein. Durch die Betätigung des Tasters lässt sich der Remote-Zugriff (Fernbetätigung) aktivieren, wodurch dann die mechanische und elektrische Funktionsfähigkeit des Tasters
überprüft werden kann. Dazu ist eine elektrische Verbindung zur Notrufeinheit erforderlich, die bei der Dimensionierung des Hängekabels zu berücksichtigen ist. Die Not-
ruftaster in der Schachtgrube, Kabine und auf dem Fahrkorbdach verfügen über ein Notlicht, dass bei einem Stromausfall automatisch eingeschaltet wird. Hierzu ist eine separate Verkabelung zum Übertragungsgerät erforderlich.
Übertragungswege/Anbindungsvarianten
Es wird grundsätzlich über einen DSL / IP-Anschluss und redundant über eine Mobilfunkverbindung an die NSL-GW angebunden. Der entsprechende DSL / IP-Anschluss muss durch die Projektleitung beauftragt werden. Der Anschluss und die Verkabelung sind gemäß der aktuellen BQA "anwendungsneutrale Verkabelung der Schulen der Stadt Köln A2.2.16_ BQA Anwendungsneutrale Verkabelung" des Amts für Informationsverarbeitung (122/2) herzustellen. Das Vorhandensein der öffentlichen GSM-Provider Vodafone oder Telekom muss über eine grobe Messung bestätigt sein. Die SIM-Karten werden durch die GW bereitgestellt. Standorte an denen aus technischen Gründen kein IP-Anschluss möglich ist, können nur mit schriftlicher Freigabe durch die GW mit GSM-Aufschaltungen realisiert werden. Eine ausreichende Funkversorgung am Standort ist über eine Messung und Dokumentation der Feldstärken nachzuweisen. Der zu erreichende Mindestwert beträgt -89dBm.
Die Position und Montage der Übertagungseinheit soll grundsätzlich in den Triebwerksraum oder in einen anderen noch festzulegenden Standort montiert werden. Eine Montage im Schaltschrank ist lediglich möglich, falls genügend Platz zur Verfügung steht. Die Übertragungseinheit muss grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:
Separate Stromversorgung USV-Versorgung IP 31- Schutzgehäuse. Die Übertrageeinheit muss folgende Meldungen an die NSL übermitteln:
Notruf mit Standortangabe, Routineanruf alle 24h, USV-Störung / USV-Akkukapazität nicht ausreichend, Störung Netz 230 V, allgemeine Störung des Aufzuges. Eine Aufschaltung / Visualisierung über das WinGuard-Managementsystem wird vorausgesetzt.
Schnittstellen / Protokolle, grundsätzlich können folgende Schnittstellen aufgeschaltet werden:
ICX, IoIP, Modbus IP, OPC DA2.0 Server Client.
Vorgaben gem. Planungsleitfaden NSL-GW Version 1.0.
Für die Übertragung des Notrufs ist ein separates Kat 7-Kabel bis in die Aufzugskabine mit vorzusehen. Erforderliche Datenprotokolle sind vor Inbetriebnahme mit der NSLGW abzustimmen. Die SIM-Karte wird vom AG gestellt und ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme von der Projektleitung anzufordern.
Schachtentlüftung, Schachtentrauchung
Fahrschachtentrauchungs- sowie Fahrschachtentlüftungssysteme sind nach dem Stand der Technik unter Beachtung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Verkehr zu bringen bzw. zu verbauen.
Schachtinstallation
Die Schachtbeleuchtung ist mit Leuchtmittel in der LED-Technik vorzusehen.Der Schachtinformationsgeber zur berührungslosen Erfassung des Fahrkorbstandortes ist vorzusehen. Die Schachtkopierung erfolgt über einen Absolutwertgeber.
Desweieteren ist im Boden-Anschlussbereich eine Art "Estrichwinkel" seitens des aN vorzusehen, damit der geplante schwimmende Estrich eine Art Widerlager hat.
Die gesamte Förderanlage ist komplett betriebsfertig zu liefern und zu montieren.
01.0010
Personenaufzug 1000 kg Neubau 4 Etagen
1,00
Stk
01.0020 Schlüsselsafe Schlüsseltresor inkl. Putzblende mit Vandalismusrosette und Heizung
Mechanische Ausführungen für den Einbau in eine vorgehängte Fassadenkonstruktion oder WDVS, Mauerwerk oder Beton. Durchmesser und Tiefe abhängig von Schlüsselanzahl
liefern und betriebsfertig installieren
01.0020
Schlüsselsafe
1,00
Stk
01.0030 GSM-Modul GSM Modul zum Absetzen von Notrufen
liefern und betriebsfertig montieren
Hinweis:
Die SIM Karte wird vom Bauherr zur verfügung gestellt
01.0030
GSM-Modul
1,00
Stk
01.0040 Zulage Befestigung o. HTA Zulage für die Montage aller Befestigungsmaterialien der gesamten Aufzugsanlage in sog. "Dübelmontage" als Alternative für den Einbau von Halfenschienen / HTA-Schienen.
Die Lieferung der HTA-Schienen durch den AN, einschl. der Werkplanung für die HTA Schienen ist somit nicht mehr erforderlich und entfällt als Leistung. Dies ist enstprechend zu berücksichtigen.
01.0040
Zulage Befestigung o. HTA
P
1,00
PSCH
01.0050 Mauerumfassungszarge Mauerumfassungszargen je Haltestelle
(Überlappung ca. 25 cm) aus Edelstahl (1,5 mm);
Schliff nach Wahl des AG einschl. angrenzender
elastischer Versiegelung
liefern und montieren
01.0050
Mauerumfassungszarge
4,00
Stk
01.0060 Haltestellenbeleuchtung Die Zugangsstellen auf den Etagen sind mit entsprechender LED-Beleuchtung, oben in der Zarge, auszustatten. Hier ist eine Beleuchtungsstärke in Aufzugsvorräumen von min. 50 Lux (gem. DIN 81-20), bezüglich der Zugangsstellen in den Etagen einzuhalten. Die erforderliche Lochung in der Aufzugszarge ist enthalten. Sollte die Mauerzarge entfallen, ist die Beleuchtung aus schmale AP-Bleuchtung im Leibungsbereich auszuführen.
Hinweis:
Mit der Kabinenbeleuchtung soll auch gleichzeitig die Beleuchtung in der Zarge geschaltet werden.
liefern und montieren
01.0060
Haltestellenbeleuchtung
4,00
Stk
01.0070 Enev Kit Vorbemerkung:
Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV besteht die Forderung, dass alle Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind.
Hintergrund für diese Vorschrift ist die generelle Zielsetzung, unnötige Wärmeenergieverluste durch unkontrolliertes Entweichen erwärmter Gebäudeluft über Permanent-Öffnungen im Aufzugsschachtkopf zu vermeiden.
Gefordert wird ein nach DIN EN 12101-2 und DIN EN 54-20
zertifiziertes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten.
Das System ist Teil der Aufzugsanlage und wird durch ein Aufzugfachunternehmen vollständig innerhalb des Fahrschachtes installiert, in Betrieb genommen und gewartet.
Im Alarmfall ist die Aufzugsteuerung mittels potentialfreier Kontakte anzusteuern.
Systemanforderungen:
Das System besteht aus:
einer Zentraleinheit mit VDS/EN54-20 zertifizierten Rauchansaugsystem für Schachthöhen bis 100 m und Filtereinheit - fertig montiert auf einer Grundplatte. Kabelanbindungen sind steckbar ausgeführt. Der Anschluss an eine vorhandene GLT oder BMZ ist mit den potentialfreien Kontakten für externe Alarmauslösung, externer Reset, externer Reset, Betriebsstörung, CO2 Auslösung, Feuchtigkeitsauslösung und Temperaturauslösung vorgesehen.
einem Ansaugrohrstrang aus Ø25mm Kunststoffrohr, welche ohne Zusatz von lösemittelhaltigen Klebstoffen und Reinigern durch Aluminiumsteckverbindungen zusammen gefügt werden. Montagematerial zur Befestigung des Rohrstranges. Schachthöhe: ca.
einer Verschlusseinrichtung für die Entlüftungsöffnung, welche aus einer Jalousieklappe und einem Belimo Sicherheitsstellantrieb mit Federrücklauf besteht. Die Jalousieklappe aus verzinktem Stahlblech verfügt über Hohlkammerlamellen mit elastischen Dichtungen, welche im geschlossenen Zustand luftdicht abschließen.
Zertifiziert als NRWG nach DIN EN 12101-2
Jalousieklappe: …… x …… mm mit Einbaurahmen für die flächenbündige Montage in der Leibungsöffnung.
Rauchauslösung: Die angesaugte Luft wird permanent auf Rauchpartikel untersucht. Bei Überschreitung eines Schwellwertes (0,8% / Meter) löst das Gerät Alarm aus und die Jalousieklappe öffnet sofort.
CO2-Auslösung: Die angesaugte Luft wird permanent auf ihren CO2-Gehalt untersucht. Bei Überschreitung eines Schwellwertes von 1500 ppm öffnet die Jalousieklappe sofort, so dass frische Luft in den Schacht nachströmen kann.
Temperaturauslösung: Bei Überschreitung eines Wertes von 35°C im Schachtkopf öffnet die Jalousieklappe und schließt erst bei Unterschreitung des eingestellten Wertes (unter Einhaltung einer Schalthysterese).
Der Wert lässt sich bedarfsorientiert einstellen (max. 45°C).
Luftfeuchtigkeitsauslösung (optional): Bei Überschreitung eines einstellbaren Feuchtigkeitswertes im Schachtkopf öffnet die Jalousieklappe und schließt erst bei Unterschreitung des eingestellten Wertes von
Der Wert lässt sich bedarfsorientiert einstellen
Automatik-Lüftung: Eine Zeituhr gesteuerte automatische Lüftungsfunktion sorgt für den regelmäßigen Luftaustausch im Schacht. Die Zeituhr lässt sich bedarfsorientiert programmieren. Die Sommer-Winterzeit-Umstellung erfolgt automatisch.
Externes Bedienterminal: Grafikdisplay, welches in der Aufzugssteuerung oder im Schacht montiert wird, zeigt Funktionen und Betriebszustände an. Über die Tastatur können Einstellungen der Grenzwerte und Zeit so wie der Gerätereset vorgenommen werden. 5 frei programmierbare Relais stehen für den Anschluss an Brandmeldeanlagen und Gebäudeleittechnik zur Verfügung.
Das Gerät wird über die Aufzugsteuerung eingespeist (24V DC / In 150 mA). Ein zusätzlicher Netzanschluss ist nicht erforderlich.
Eine Notstromeinheit ist nicht erforderlich. Die Rauchabzugöffnung öffnet bei Netzausfall mechanisch über Federkraft. Bei Wiederkehr der Netzspannung schließt die Rauchabzugsöffnung automatisch und das System geht von allein in den normalen Betriebszustand über.
Planungsgrundlage:
Enev-kit der Firma Aleatec GmbH, Industriestr. 24, 23879 Mölln, Tel. 04542-830300, Fax 04542-83030222, Mail: info@aleatec.de
Bei von der Planungsgrundlage abweichenden Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit des Produktes durch beigefügte Zertifikate der betreffenden Einzelkomponenten und Unterlagen nachzuweisen.
Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Wartungs- und Prüfhinweise sind in die technische Dokumentation der Aufzugsanlage einzupflegen.
01.0070
Enev Kit
E
1,00
Stk
01.0080 Wartung Enev Kit Systemwartung:
Im Zuge der regelmäßigen Aufzugwartung wird das System einmal jährlich gewartet.
Die Wartung beinhaltet:
Inspektion aller Komponenten auf evtl. vorhandene Beschädigungen
Funktionstest „Raucherkennung“ mit Aerosol-Testspray
Funktionstest „CO2-Auslösung“ mit CO2-Testspray
Funktionstest Luftfeuchtigkeit
Kontrolle und ggf. Reinigung der Ansaugbohrungen
Erneuerung des Luftfiltereinsatzes
01.0080
Wartung Enev Kit
E
1,00
Stk
01.0090 Vollwartungsvertrag (1 Jahr) Bezüglich Wartung ist folgendes zu bewerten und anzubieten:
Die Wartung ist als Vollwartung anzubieten
- regelmäßige fachmännische Wartung zwischen 8:00 Uhr und
18:00 Uhr gem. EN 13015
- kostenfreier Q1 und Q2 Check
- Reinigung der Anlage von anlagenbedingter Verschmutzung
- Terminvereinbarungen für Reparaturen
- 20 Jahre Ersatzteilverfügbarkeit
- Ersatzteile im Servicefahrzeug vor Ort
- kostenlos erreichbarer Kundendienst
- Beseitigung von Störungen werktags zwischen 8:00 Uhr und
18:00 Uhr
- Reparatur aller Komponenten inkl. Ölwechsel
- Ausbildung eines Aufzugswärters
- Beistellung eines Servicetechnikers zur Hauptprüfung ZÜS
01.0090
Vollwartungsvertrag (1 Jahr)
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1,00
Stk
01.0100 Basiswartungsvertrag (1Jahr) Grundwartung für einen vorher beschriebenen Aufzug (1 Jahr) nach VDMA
Bitte übersenden Sie uns mit Ihrem Angebot Ihren Leistungskatalog für eine Basiswartung zu.
01.0100
Basiswartungsvertrag (1Jahr)
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1,00
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01.0110 Ersatzbohrung für fehlende Ankerschiene HST Ersatzbohrung für fehlende Ankerschiene / flasch montierte HTA Schienen
als Preis pro Ebene
01.0110
Ersatzbohrung für fehlende Ankerschiene HST
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1,00
Stk
01.0120 Schutzeinrichtung Möbeltransport Für Möbeltransporte ist eine systemgerechte Schutzeinrichtung vorzusehen, die schnell in die Kabine eingebracht und platzsparend gelagert werden kann.
01.0120
Schutzeinrichtung Möbeltransport
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1,00
Stk