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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 VORBEMERKUNGEN
01
VORBEMERKUNGEN
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.02
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
02 STADT KÖLN / ESR - NIEHLER KIRCHWEG
02
STADT KÖLN / ESR - NIEHLER KIRCHWEG
VORTEXT Stahltüren und Ausstattung Stahlblechtüren
▪ Stahltürelemente als Außen- oder Innentüren, 1- und 2-flügelig, Einbau in Mauerwerk oder Beton mit Stahlumfassungszarge, drei- oder vierseitig, Blechstärke mind. 2,0 mm, mit vierseitiger Dichtung,
▪ Türblatt nach Erfordernis wärmegedämmt, 2-flügelig,
doppelwandig, gefälzt, Aussteifung mit Flachstahl, Einlage aus GK- oder Mineralfaserplatten, Blechdicke mind. 0,9 mm,
▪ Gesamtsystem mit bauaufsichtlicher Zulassung. Türblatt und Zarge verzinkt und pulverbeschichtet grundiert, Endbeschichtung nach dem Einbau, Farbton RAL nach Wahl des AGs. Beschläge aus Edelstahl massiv, wie oben beschrieben.
Technische Anforderungen Türen
Folgende Anforderungen nach RAL-GZ 426 sind bei allen Türen für Türblatt und Zarge mindestens einzuhalten:
▪ Klimaklasse II oder III (Klimaklasse III ist nur erforderlich, wenn die Klimabedingungen der beiden angrenzenden Räume stark
voneinander abweichen)
▪ Beanspruchungsklasse E
▪ Nutzungsklasse der Oberflächenbeständigkeit i
▪ Nutzungsklasse Kantenstoßfestigkeit s
Bei Feuchträumen (z.B. WCs, Vorräumen, Küche Ganztagsbereich etc.) sind feuchtraumgeeignete Türblätter nach RAL-GZ 426 Teil 3 zu wählen. Bei Nassräumen (z.B. Duschräumen, etc.) sind nassraumgeeignete Türblätter nach RAL GZ 426 Teil 3 zu wählen. Türzargen von Feucht- und Nassräumen sind min. verzinkt, grundiert und lackiert, sowie mit dreiseitigen Lippendichtungen
auszuführen. Anschlüsse der Zargen an angrenzende Bauteile sind dauerelastisch zu versiegeln. Bänder, Schloss und Beschläge sind aus Edelstahl zu wählen.
Der Abstand von Treppen und Absätzen vor oder hinter Türen muss sofern nicht darüberhinausgehende Anforderungen bestehen mindestens 1,0 m betragen.
Alle Türen mit Brand-, Rauch-, Schallschutzanforderungen etc. sind als Gesamtsystem auszurüsten, sodass alle geltenden Zulassungen, Regelwerke, Verordnungen etc. eingehalten werden; d.h. die Einheit aus Türblatt, Zarge, Verglasungen, Beschlägen, Schloss, Bänder, Drückergarnitur, Türschließer,
Dichtungen, Zargeneinbindung etc. sind vom AN auf die Türanforderung als
Gesamtsystem auszustatten. Besondere Türausstattungen oder -anforderungen
sind mit Blechschildern in dem Türfalz für die bauaufsichtliche Zulassung und Übereinstimmung gekennzeichnet. Türen mit Feststellanlagen müssen auch von Hand geschlossen werden können. Die optisch einwandfreie Integration von Schließtechnik, Elektronik, etc. in die Metallbauelemente ist vom AN umzusetzen. Die zulässigen Rohbautoleranzen sind ggf. so zu minimieren, dass alle Anforderungen der Metallbauarbeiten ohne Einschränkung erfüllt werden können. Die Vorgaben der jeweiligen Zulassungen bzgl. Einbausituation, Wandstärke und -material sind zu berücksichtigen.
Beschläge
Alle im Folgenden aufgeführten Tür- und Fensterbeschläge sind jeweils nach Drücker-Garnituren, Bändern, Schlössern etc. als Objektbeschläge durchgängig von einem Hersteller, in einer Herstellersystemreihe und nach jeweiliger Türanforderung zu verwenden. Als Drücker und Schilder sind mindestens
Edelstahl-Objektgarnituren der Klasse 3 (Benutzungskategorie) und Klasse 7 (Dauerfunktionstüchtigkeit) nach DIN EN 1906 mit Rundrosetten zu wählen.
Garnituren
Generell sind in allen Hauptnutzräumen Beschläge Drücker/Drücker und in allen Technikräumen Drücker/Knauf vorzusehen, wenn nichts anderes definiert ist. Die
endgültige Festlegung trifft der AG nach Vorlage der Türliste durch den AN. Alle Drücker- und Wechselgarnituren (für Vollblatt- und Rohrrahmentüren), Griffe, Oliven etc. sind aus einer Herstellersystemreihe (durchgehendes optisches
Erscheinungsbild) zu wählen. Dies beinhaltet auch Türen mit z.B. Brandschutzanforderungen. Es kommen auch Winkelstoßgriffe an Metall-Glas-Anlagen bzw. Griffstangen etc. zur Ausführung. Schutzbeschläge nach Erfordernis. Zwischentüren von Vorräumen in WC-Bereichen sind mit Blindrosetten auszurüsten.
Ausführung grundsätzlich in Edelstahl massiv, mit strichmatter Oberfläche. Panikbeschläge und sonstige Sonderausstattungen werden gemäß Anforderungen des baulichen Brandschutzes eingebaut.
Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen und in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Beschläge müssen je nach Tür so ausgestattet sein (z.B. gekröpfte Drücker), dass die einschlägigen technischen Grenzwerte (DIN 31001-1, GUV, BGR) für den Abstand zwischen Drücker und Schließkante eingehalten werden. Mindestens sind jedoch folgende Maße einzuhalten:
▪ manuell betätigte Türen: mind. 25 mm
▪ kraftbetätigte Türen: mind. 30 mm
Funktionale Beschlagteile
Alle funktionalen Beschlagteile der Türen, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder, müssen verdeckt liegend angeordnet werden. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller an einem Bauteil ist nicht zugelassen. Alle
Beschlagteile sind aus nicht rostenden Materialien herzustellen.
Alle 2-flügelige Türen erhalten einen integrierten Schließfolgeregler und eine automatische Standflügelverriegelung inkl. oberflächenbündiger Bodenschließmulden aus Edelstahl.
Bänder
Türbänder als dreiteilige Objektbänder, mindestens 160 mm, dreidimensional verstellbar, aus Edelstahl massiv, strichmatte Oberfläche, mit verdeckt liegender wartungsfreier Lagertechnik, kugelgelagert, Sicherung gegen unbefugte Demontage, Auslegung nach Türgewicht. Bei allen Türen sind mindestens 3 Bänder vorzusehen.
Schlösser
Alle Türen sind mit auf die Türanforderung (Fluchttüren, Feuer- und
Rauchschutztüren etc.) abgestimmten schweren Behördeneinsteckschlössern der
Klasse 4, nach DIN 18251 / DIN 18250, vorgerüstet für PZ, auszustatten. Es werden
generell elektronische Schließzylinder in die Schlösser eingebaut.
Absenkdichtungen
Anzahl und Anforderung an die zu verwendenden Absenkdichtungen ergeben sich aus den bauphysikalischen Anforderungen, den Anforderungen des Brandschutzes, den gewählten Türsystemen und den jeweiligen Bodenbelägen.
Grundsätzlich sollen Absenkdichtungen in Gehäusen aus eloxiertem Aluminium oder Edelstahl eingesetzt werden.
Die Dichtungen müssen die Korrosionsschutzklassen C5–I nach DIN EN ISO 12944 aufweisen. Das System muss eine beidseitige Auslösung mit automatischem Höhen- und Niveauausgleich bis zu +/- 3 mm haben. Die Dichtungen sind selbstnachstellend mit Überlastschutz auszuführen. Dichtprofile sind aus selbstverlöschendem Silikon und nicht aus PVC zu wählen. Der Einsatz muss auch bei 2-flügeligen Türen mit verriegelbarem Standflügel möglich sein. Alle eingebauten Dichtungen müssen ohne separate Schwellenprofile auf allen bauseitigen Bodenbelägen funktionieren. Beim Schließen der Tür sollen Absenkdichtungen dauerhaft geräuschlos und ohne Schleifen auslösen.
Tür-Öffnungsmaße
Die lichten Türbreiten sind gemäß Anforderungen des Brandschutzes sowie des
Arbeitsschutzes, der Barrierefreiheit, der SBauVO und der SchulbauR und in
Abhängigkeit der gemäß Möblierungsplanung des Planungsvorschlages vorgesehenen Personenanzahl vorzusehen. Die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung (Anlage A2.2.13 Barrierefreiheit) und die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz (Anlage A2.2.11 Anforderungen_Arbeitsstätte_Unfallverhütung) sind zu erfüllen.
Drückergarnituren etc. sind bei der Bemessung der lichten Durchgangsbreite zu
berücksichtigen und dürfen diese nicht einschränken. Die lichten Türbreiten sind
unabhängig davon so zu wählen, dass mindestens folgende Öffnungsmaße
erreicht werden:
lichte Breite: 0,90 m (außer Türen von WC Kabinen)
Höhe (Baurichtmaß): 2,25 m
Ausnahmen von den Mindesttürbreiten gemäß Planungsvorschlag sind zulässig
und können entsprechend übernommen werden.
Die Zugänge zu NSHV-Räumen dürfen nicht durch den MSHV-Raum führen. Alle
Türen müssen mit einem Panikschloss, welches von außen mit einem Knauf und
von innen mit einem Drücker bedient werden kann, ausgestattet sein. Die Türen
dürfen ausschließlich mit Zylindern der Gebäudewirtschaft, Stadt Köln, MPS
Technikschließanlage bestückt sein.
Sonstige allgemeine Anforderungen
Alle Türen sind in Abstimmung mit dem AG mit einem wand- oder
bodenmontierten Türpuffer/Türstopper in massiver Ausführung aus
Edelstahlunterkonstruktion und Gummipuffer (EPDM, schwarz) zu versehen, je
nach Türanforderung mit gefedertem Puffer. In Sanitärbereichen und sofern eine
Verortung auf dem Boden nicht umsetzbar ist (Vorgaben DGUV, Barrierefreiheit,
etc.), sind Türpuffer an der Wand vorzusehen, ansonsten sind Türstopper am
Boden auszuführen. Aus Gründen der späteren Wartung und Pflege ist darauf zu achten, dass alle im Objekt (Fassade, Außentüre, Innentüren etc.) zur Verwendung kommenden Antriebe und Türschließer von einem Hersteller und möglichst aus der gleichen Baureihe verwendet werden.
Alle Zuleitungen zwischen Zarge und Blatt sind verdeckt auszuführen. Lose im
Falzzwischenraum geführte Kabel sind nicht zulässig.
Fluchttürsteuerung als bauaufsichtlich zugelassenes Gesamtsystem mit
Unterputzterminal (Edelstahlabdeckung, matt), geeignet für elektronische
Schließzylinder. Auslösung über Pilztaster und elektrischer Ver-/Entriegelung der
Tür.
An Türen von technischen Betriebsräumen, Maschinenräumen, Technikzentralen
o.ä. werden aufgrund von betrieblichen oder bauaufsichtlichen Anforderungen
Sonderbeschläge erforderlich, die alle geforderten Funktionen ermöglichen
müssen. Dazu gehören auch notwendige Beschilderungen an Türen aufgrund von
TÜV-Abnahmen oder Forderungen von Behörden.
Türblätter in innenliegenden Räumen mit Abluftanlagen werden unterschnitten
hergestellt, sofern die Zuluft im angrenzenden Raum zugeführt wird und die
Schallschutzanforderungen dies zulassen.
Voraussetzungen zur Abnahme
Protokollierung einschl. Nachweis der max. Öffnungskraft der Türen
von 80N (47 N im Bereich DIN 18040)
VORTEXT Stahltüren und Ausstattung
02.01 TITEL 1: STAHLTÜREN INNEN
02.01
TITEL 1: STAHLTÜREN INNEN
02.02 TITEL 2: STAHLTÜREN AUSSEN
02.02
TITEL 2: STAHLTÜREN AUSSEN
02.03 TITEL 3: REVISIONSKLAPPEN
02.03
TITEL 3: REVISIONSKLAPPEN
02.04 TITEL 4: BESCHLÄGE
02.04
TITEL 4: BESCHLÄGE
02.05 TITEL 5: AUSSTATTUNGEN UND ZULAGEN
02.05
TITEL 5: AUSSTATTUNGEN UND ZULAGEN