Stahlbau / Abfangung Bestandsbau
Stadt Köln / ESR - Niehler Kirchweg / Köln
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Das Grundstück liegt in 50733 Köln-Nippes; Niehler Kirchweg 120. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine schlüsselfertige Neubau- und sowie Teilsanierung einer Realschule. Die angefragten Stahlbauarbeiten dienen zur Abfangung als Ersatzmaßnahme abzubrechender Mauerwerkswände, die Ausführung findet in einem bereits entkernten Bestandsgebäude statt. Das Gebäude besteht aus insgesamt 4 Etagen, die Arbeiten sind im 1.UG, EG und 1.OG auszuführen. Das 1.UG ist aktuell von außen frei zugänglich, die Teilanfüllung findet erst im Nachgang statt. ' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle bezahlt der AG. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders beschrieben. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier/Vorarbeiter besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes KW 31 - 2025 Hinweis: Die Montage Stahlbau startet ca. KW 36 - 2025. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2019 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung 'zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299 und die für die Komplettleistung zu erbringenden Arbeiten, Materialien und Geräte, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.). Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13) Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den Gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Werden zur Durchführung der Arbeiten außer dem Fassadengerüst weitere Gerüste bzw. Absturzschutz benötigt, so sind diese in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver- antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen '(X) 'siehe Technische Vorbemerkungen entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Während der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen, sind auskunft- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche (z. B. Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung. Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. Die Anwesenheit in den Besprechungen bezieht sich ausschließlich auf den Tätigkeitseinsatz vor Ort, auf der Baustelle. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 07-2025 für BV geändert
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit
01 Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit
01
Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit
03 Vorbemerkungen zur Preisfindung
03
Vorbemerkungen zur Preisfindung
Vorbemerkungen zur Preisfindung - Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und komplette Montage grundierter Stahlbaukonstruktionen als Abfangungsmaßnahmen für abzubrechende, tragende Mauerwerkswände in einem entkernten Bestandsgebäude - hier Bauteil B genannt (BT-B). - Die Öffnungsweiten und -höhen sind durch ein örtliches Aufmaß zu überprüfen und aufzumessen. Nachstehende Längenangaben dienen lediglich der Angebotserstellung. - Ein Turmdrehkran steht für den Materialtransport außerhalb des Bestandsgebäudes zur Verfügung. Der Quertransport innerhalb des Gebäudes ist eigenverantwortlich umzusetzen und in den Einheitspreisen zu kalkulieren - Stahlgüten und Fertigungshinweise bzgl. notwendier Aussteifungen, Bohrungen etc. sind gemäß den Positionsangaben zu berücksichtigen. - Verbindungs- und Befestigungsmittel sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. - Aufmerungen, Unterfütterungen mit Quellmörtel, brandschutztechnische Abkofferungen werden bauseits erstellt.
Vorbemerkungen zur Preisfindung
Einzukalkulierende Leistungen: (neben allen sonstigen, nicht besonders beschriebenen, technisch notwendigen Leistungen gemäß Allgemeinen Vorbemerkungen) a) Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel b)  Die Vorbehandlung der Stahloberflächen, vor Aufbringung des Korrosionsschutzes c) Lieferung von prüffähigen Konstruktionszeichnungen Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 1) Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Transport, Transporteinrichtungen sowie aller Geräte, 2) Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials 3) Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen Bei zusätzlichen Alternativangeboten sind zur Prüfung der Gleich- wertigkeit zur Ausschreibung in jedem Fall Vertikal- und Horizontal- schnitte, evtl. Detailzeichnungen und notwendige Prüfzeugnisse sowie sonstige relevante Unterlagen beizulegen. Stand: verändert für BV
Einzukalkulierende Leistungen:
04 Anlagen zum LV
04
Anlagen zum LV
Liste der Anlagen zum LV Stahlbau 21162_00_000_TW_5_023_SP_U1_001_j_F_BT B C Schalplan Decke ü UG Teil 1 unten.pdf 21162_00_000_TW_5_023_SP_G0_001_e_F_BT B C Schalplan Decke ü EG Teil 1 unten.pdf 21162_00_000_TW_5_023_SP_G1_001_d_F_BT B C Schalplan Decke ü 1OG Teil 1 unten.pdf
Liste der Anlagen zum LV Stahlbau
05 Pos. 1 - 1.UG (SP-U1-1-01, SP-U1-1-03, SP-U1-1-22 /B-U.101, B-U.103, B-U.301)
05
Pos. 1 - 1.UG (SP-U1-1-01, SP-U1-1-03, SP-U1-1-22 /B-U.101, B-U.103, B-U.301)
Planausschnitte
Planausschnitte
05.0010 Träger HEA 200 S235JR grundiert - Träger gekoppelt, mittig im Stegbereich, mit d=12mm Gewindestange e<=500mm inkl. Bohrung und Verbindungsmittel - Länge L = ca. 3230mm (100mm länger gegenüber SP); - einseitig Steifen angeschweißt t=12mm S235 gem. Detail "D2" (285mm von AK Träger) - einseitig verschraubt an Stütze HEA 220 über angeschweißte Stirnplatte siehe nachfolgende Position
05.0010
Träger HEA 200 S235JR grundiert
2,00
Stk
05.0020 Stütze HEA 220 S235JR grundiert - Länge L= ca. 3052mm (inkl. Kopf-/Fußplatten) - Fußplatte angeschweißt S235 JR, t=12mm, konstruktiv befestigt auf Betondecke 2x FAZ12 - Kopfplatte angeschweißt S235, t=20mm, verbunden mit 2x HEA 200, M12 8.8 inkl. Bohrung und Verbindungsmittel - Ausgleichschicht 30-50mm unter Fußplatte zu berücksichtigen
05.0020
Stütze HEA 220 S235JR grundiert
1,00
Stk
05.0030 Träger HEA 200 S235JR grundiert Länge L= ca. 1540mm - einseitig angeschweißte Steifen t=12mm S235 JR gem. Detail "D2" (200mm von Außenkante Träger) - einseitig Kopfplatte für Befestigung an Stütze HEA 220 vorgenannt (Detailansicht Schnitt SP-U1-1-22)
05.0030
Träger HEA 200 S235JR grundiert
1,00
Stk
06 Pos. 2 - 1.UG (SP-U1-1-07, SP-U1-1-26 / B-U.102, B-U.303)
06
Pos. 2 - 1.UG (SP-U1-1-07, SP-U1-1-26 / B-U.102, B-U.303)
Planausschnitte
Planausschnitte
06.0010 Träger HEA 300 S355JR grundiert - Gesamtlänge L= ca. 6880mm; - Teillängen 3885mm und 2995mm - gekoppelt mit angeschweißtem Stirnplattenstoß b/h/t = 300/290/30 mm, verbunden mit 4x M20-10.9, aw=5.0mm
06.0010
Träger HEA 300 S355JR grundiert
1,00
Stk
06.0020 Stütze SHS 120x8 S235JR grundiert - Länge L= ca. 2701mm - Fußplatte angeschweißt S355, b/h/t = 300/300/30mm, konstr. befestigt 4x FAZ12 - Kopfplatte angeschweißt S355, b/h/t = 300/300/20mm, verbunden mit Träger HEA 300 (s.o.) mit 4x Schraube M12-8.8, - Ausgleichschicht 30-50mm unter Fußplatte zu berücksichtigen
06.0020
Stütze SHS 120x8 S235JR grundiert
1,00
Stk
07 Pos. 1 - EG (SP-EG-1-18, SP-EG-1-22 / B-E.101, B-E.105, B-E.302, B-E.304)
07
Pos. 1 - EG (SP-EG-1-18, SP-EG-1-22 / B-E.101, B-E.105, B-E.302, B-E.304)
Planausschnitte
Planausschnitte
07.0010 Träger IPE 360 S355JR grundiert - Gesamtlänge L= 6855mm; - Teillängen 4735mm und 2120mm - gekoppelt mit Stirnplattenstoß je S355 b/h/t = 170/360/40 mm, verbunden mit 4x M27-10.9, aw=5.0mm, af=8.0mm - einseitig Endauflager Steifen angeschweißt t=12mm S235 gem. Detail "D2" (200mm von AK Träger - lange Teillänge) - einseitig Endauflager verschraubt mit angeschweißter Stirnplatte siehe Stütze HEA220 nachfolgend (kurze Teillänge)
07.0010
Träger IPE 360 S355JR grundiert
2,00
Stk
07.0020 Stütze HEA 220 S235JR grundiert - Länge L= ca. 2970mm - Fußplatte angeschweißt S235 JR, t=12mm, konstruktiv befestigt auf Betondecke 2x FAZ12 - Stirnplatte angeschweißt S235, t=20mm, verbunden mit 2x IPE 360, M12 8.8 inkl. Bohrung und Verbindungsmittel - Ausgleichschicht 30-50mm unter Fußplatte zu berücksichtigen
07.0020
Stütze HEA 220 S235JR grundiert
1,00
Stk
07.0030 Träger HEA 200 S235JR grundiert - Länge L= ca. 1800mm - einseitig Endauflager auf Kopfplatte U200 nachfolgend - 2x Schraubverbindung M12-8.8 - einseitig Kopfplatte angeschweißt für Befestigung an Stütze HEA 200 vorgenannt (Detailansicht Schnitt SP-EG-1-18)
07.0030
Träger HEA 200 S235JR grundiert
1,00
Stk
07.0040 Stütze U200 S235JR grundiert - Länge L= ca. 2514mm - Fußplatte angeschweißt S235JR, b/h/t = 200/75/12mm, konstr. befestigt auf Betondecke mit 2x FAZ12; - Kopfplatte angeschweißt S235JR, b/h/t = 200/75/12mm, verbunden mit Träger HEA 200 (s.o.) mit 2x Schrauben M12, 8.8; - Steife unterhalb Kopfplatte angeschweißt t=12mm S235 (siehe Detailansicht) - konstr. im Steg befestigt alle e=500mm an Bestands-Mauerwerk - bspw. 2x FIX V Plus
07.0040
Stütze U200 S235JR grundiert
1,00
Stk
08 Pos. 1 - 1.OG (SP-E1-1-20, SP-E1-1-16 / B-1.101, B-1.105, B-E.302, B-1.304)
08
Pos. 1 - 1.OG (SP-E1-1-20, SP-E1-1-16 / B-1.101, B-1.105, B-E.302, B-1.304)
Planausschnitte
Planausschnitte
08.0010 Träger IPE 360 S355JR grundiert - Gesamtlänge L= ca. 6855mm; - Teillängen 4755mm und 2100mm - gekoppelt mit Stirnplattenstoß S355 b/h/t = 170/360/40 mm, verbunden mit 4x M27-10.9, aw=6.0mm, af=8.0mm - einseitig Endauflager Steifen angeschweißt t=12mm S235 gem. Detail "D2" (200mm von AK Träger - lange Teillänge) - einseitig Endauflager verschraubt über Stirnplatte siehe Stütze HEA220 nachfolgend (kurze Teillänge)
08.0010
Träger IPE 360 S355JR grundiert
2,00
Stk
08.0020 Stütze HEA 220 S235JR grundiert - Länge L= ca.2970mm - Kopfplatte angeschweißt S235JR, t=20mm, verbunden mit 2x IPE 360 (vorgenannt), M12 8.8 inkl. Bohrung und Verbindungsmittel - Fußplatte S235JR, t=12mm, konstruktiv befestigt auf Betondecke 2x FAZ12 - Ausgleichschicht 30-50mm unter Fußplatte zu berücksichtigen
08.0020
Stütze HEA 220 S235JR grundiert
1,00
Stk
08.0030 Träger HEA 200 S235JR grundiert - Länge L= ca. 1800mm - einseitig Endauflager auf Kopfplatte U200 nachfolgend - 2x Schraubverbindung M12-8.8 - einseitig Kopfplatte für Befestigung an Stütze HEA 200 vorgenannt (Detailansicht Schnitt SP-E1-1-16)
08.0030
Träger HEA 200 S235JR grundiert
1,00
Stk
08.0040 Stütze U200 S235JR grundiert - Länge L= ca. 2514mm - Fußplatte angeschweißt S235JR, b/h/t = 200/75/12mm, konstr. befestigt auf Betondecke mit 2x FAZ12; - Kopfplatte angeschweißt S235JR, b/h/t = 200/75/12mm, verbunden mit Träger HEA 200 (s.o.) mit 2x Schrauben M12, 8.8; - Steife unterhalb Kopfplatte angeschweißt t=12mm S235 (siehe Detailansicht) - konstr. befestigt im Steg alle e=500mm an Bestands-Mauerwerk - bspw. 2x FIX V Plus - Ausgleichschicht 30-50mm unter Fußplatte zu berücksichtigen
08.0040
Stütze U200 S235JR grundiert
1,00
Stk
09 Pos. 2 - 1.OG (SP-E1-1-21 / B-1.116)
09
Pos. 2 - 1.OG (SP-E1-1-21 / B-1.116)
Planausschnitte
Planausschnitte
09.0010 Träger IPE 330 S355JR grundiert - Gesamtlänge L= ca. 6615mm; - Teillängen 4230mm und 2380mm - gekoppelt mit Stirnplattenstoß S355 b/h/t = 160/360/40 mm, verbunden mit M27-10.9, aw=6.0mm, af=7.0mm - einseitig Endauflager Steifen t=12mm S235 gem. Detail "D2" (200mm von AK Träger - lange Teillänge) - einseitig Endauflager Steifen t=12mm S235 gem. Detail "D2" (360mm von AK Träger - kurze Teillänge)
09.0010
Träger IPE 330 S355JR grundiert
2,00
Stk

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