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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.0 Allgemeine Baubeschreibung 0.0 Allgemeine Baubeschreibung
Das Staatstheater Karlsruhe ist seit 1975 in einem Gebäudekomplex am Ettlinger Tor beheimatet. Der jetzige Gebäudekomplex beinhaltet das Große Haus mit 1002 Plätze und das kleine Haus mit 330 bis 385 Plätzen. Weiterhin umfangreiche und sehr differenziert orientierte Nebenräume. Zusätzlich wurde 2011 in der ehemaligen Probebühne ein Studio mit 128 Plätzen errichtet.
Die Bauherren Land Baden-Württemberg (vertreten durch Vermögen und Bau, Amt Karlsruhe) sowie die Stadt Karlsruhe planen die Sanierung und Erweiterung dieses Staatstheaters in Karlsruhe.
Im Rahmen der Sanierung sind bereits Vorabmaßnahmen ergriffen worden, um die jetzigen Umbau- und Sanierungsarbeiten starten zu können. Dies sind der Anbau des Eingangsprovisoriums, Änderung der Ein- und Ausfahrsituation der Tiefgarage und Umverlegung des Kassenbereichs in den K-Punkt an der Kriegsstraße, um den Rückbau der Kassenhalle und das an dieser Stelle dann neu zu errichtende kleine Schauspielhaus zu ermöglichen. Die Rohbauarbeiten für Modul1 haben begonnen.
0.0 Allgemeine Baubeschreibung
0.1 Angaben zur Baustelle DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle DIN 18299
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Baugrundstück liegt in der Karlsruher Innenstadt, unmittelbar angrenzend an die Baumeisterstraße
mit Straßenbahnverkehr, die Kriegsstraße mit Straßen- und Bahnverkehr, die Finterstraße als Baustellenstraße für das neue Schauspielhaus (Modul 1), die Meidingerstraße, sowie an den Hermann-Levi-Platz, der nicht befahrbar ist. Mit folgender Adresse ist die Baustelle über öffentliche Verkehrswege zu erreichen:
Badisches Staatstheater Karlsruhe
Hermann-Levi-Platz 1
76137 Karlsruhe
0.1.2 Besondere Belastungen
Klimatische Bedingungen:
Entsprechend der Stadt Karlsruhe, PLZ 76137.
Witterungseinflüsse während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit, mit denen normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung.
Im Umfeld, d.h. im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen bestehende, zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude (u. a. Wohn- und Bürogebäude). Diese Gebäude sind vor Schallimmissionen aus dem Baustellenbetrieb zu schützen. Die Einstufung der angrenzenden Bebauung ist im Bebauungsplan nach folgenden Einstufungen deklariert:
Immissionsrichtwert nach AVV für Mischgebiete:
von 7 bis 20 Uhr: 60 dB (A)
von 20 bis 7 Uhr: 45 dB (A)
Immissionsrichtwert nach AVV für Wohngebiete:
von 7 bis 20 Uhr: 55 dB (A)
von 20 bis 7 Uhr: 40 dB (A)
Baumaschinen:
Es sind ausschließlich lärmarme Baumaschinen und -geräte, die in der 32. BlmSchV als lärmarm klassifiziert sind und mindestens den Anforderungen der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG genügen, einzusetzen.
Für Baumaschinen und -geräte, die nicht nach Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG eingeordnet sind, ist der Stand der Lärmminderung separat nachzuweisen. Alle Baumaschinen und -geräte sind mit der CE-Kennzeichnung und der Angabe der garantierten Schallleistungspegel entsprechend der EU-Richtlinie zu versehen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Die Sanierung und Erweiterung des Badische Staatstheaters in Karlsruhe wird bei laufendem Spielbetrieb durch eine Abfolge von mehreren Bauabschnitten erfolgen. Das Gebäude wird in drei Bauphasen, in sogenannte Module M1 (weiter unterteilt in die Module M1A, M1B und M1C), M2 und M3, unterteilt. Dies sind:
Modul 1A - Neubau Schauspielhaus ("Kleines Haus") incl. JUSTA
Modul 1B - Umbau Foyer Bestandsbauteil K als Übergang zum großen Haus und zur Erschließung der neuen Bühnen im Obergeschoss von Modul 1A und 1C
Modul 1C - Abriss des bisherigen "Kleinen Hauses" bis Decke über UG und Aufstockung um drei Probebühnen und der "Studiobühne"
Der in diesem LV enthaltene Leistungsbereich beinhaltet den Neubau des Moduls M1A. Parallel werden die Leistungen im Bestand des Moduls M1B und M1D weitergeführt sowie als weitere Baumaßnahmen schließen sich zeitlich versetzt das Modul M2 (Umbau und Erweiterung der Werkstätten und allgemeinen Nebenräume) und M3 (Sanierung des großen Schauspielhauses) an.
Um den baulichen Ablauf zu gewährleisten und den Betrieb aufrecht zu erhalten, waren vor Beginn zur Errichtung des nun anstehenden Modul 1 unterschiedliche Vorwegmaßnahmen notwendig, die bereits stattgefunden haben. Durch die Erweiterung des Gebäudes in Richtung Westen, den sogenannten Bauabschnitt M 1 A, wurde die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage als Vorwegmaßnahme an die Ettlinger Straße/ Ecke Finterstraße (Einfahrt) und an die Kriegsstraße (Ausfahrt) verlegt. Teilbereiche der alten Ein - und Ausfahrt wurden im Vorfeld abgebrochen, um die notwendige Überbauung durch das neue kleine Schauspielhaus (Modul 1) zu ermöglichen. Zusätzlich wurde ein provisorisches Eingangsgebäude errichtet, das die abgebrochene Kassenhalle und die abgebrochene Teile des Foyers des Kleinen Hauses vorerst ersetzt. Das Modul 1 wird nach der Fertigstellung dann wiederum diese Nutzung übernehmen, was zu einem Rückbau des Eingangsprovisoriums im Weiteren Verlauf des Projekts führt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse
Das Baufeld befindet sich in einer engen innerstädtischen Situation, welches keinerlei Standmöglichkeit für LKW-Anlieferungen oder Montagefahrzeuge bietet und auch keine Parkmöglichkeit auf dem Baufeld. Hierzu ist dem LV beigefügte Baustelleneinrichtungs- und Baulogistikplan, sowie Baulogistikhandbuch, besondere Beachtung zu schenken.
Besonders zu beachten ist die permanente Freihaltung der Anlieferung des Staatstheaters. Gleichzeitig sind die umliegenden Straßen vom Baustellenverkehr frei zu halten. Der Straßenbahnverkehr auf der Baumeisterstraße mit den Ampelregelungen ist ebenfalls zu beachten. Weitere Flächen stehen im Umfeld des Baufeldes nicht zur Verfügung und im Punkt 0.1.8 sind weitere Hinweise zur Beachtung enthalten. Verschmutzungen der Straßen außerhalb des Baufeldes sind umgehend zu reinigen.
Vom AN Baustelleneinrichtung wurden zu Baubeginn Bauzäune aufgestellt, um die Baufelder und die BE-Fläche von den öffentlich zugänglichen Bereichen zu trennen. Die An-, Zufahrtsmöglichkeiten und Verkehrsführung sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Auf der Baustelle ist ein Baulogistiker vertreten. Weitere Abstimmungen zu Anlieferungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Lagerflächen sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen und ggf. mit dem Baulogistiker abzustimmen. Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil dieses LVs und zwingend zu beachten.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. SämtlicheLieferungen müssen Just in Time erfolgen; die Menge an Material pro Lieferung ist gering zu halten.
Für ggf. notwendige Zwischenlagerungen s. das Baustelleneinrichtungs- und Baulogistikplan. Der AN hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den AN zu den vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann.
Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden.
Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitigebetriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und Zufahrten, auch durch den Nutzer, dürfen nicht gefährdet werden. Auf dem Baustellengelände gilt die StVO.
Äußerste Priorität hat die ständige, uneingeschränkte Freihaltung der Anlieferung des Staatstheaters. Zuwiderhandlungen führen zum Verweis der Tatperson von der Baustelle.
Auf der Baustelle ist ein Baulogistiker vertreten. Weitere Abstimmungen zur Anlieferung sowie Zufahrtsmöglichkeiten sind gemäß dem Baulogistikhandbuch zu befolgen. Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil dieses LVs und wird zur Kalkulation zur Verfügung gestellt. Etwaige Aufwendungen, die sich aus Logistikvorgaben ergeben, sind mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen der Bauleistung abgegolten.
0.1.6 Transporteinrichtungen, Transportwege, Zufahrtsstraßen
Die Zufahrt zu den einzelnen Baufeldern erfolgt wie unter Punkt 0.1.4 beschrieben.
Transportwege sind auf dem Grundstück innerhalb der eingezäunten Baufelder möglich. Sofern außerhalb der eingezäunten Bereiche Transportwege in Anspruch genommen werden müssen, sind diese im Vorfeld mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Abstimmungen zur Personenlogistik, Anliefer- und Materiallogistik, Flächenmanagement , Entsorgungslogistik, Betriebszeiten der Baustelle sowie Zufahrtsmöglichkeiten sind gemäß dem Baulogistikhandbuch zu befolgen. Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil dieses LVs und wird zur Kalkulation zur Verfügung gestellt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse vor Ort können LKWs nur einzeln auf die Baustelle fahren und abgeladen werden. Für die Bereitstellung von evtl. notwendigen Parkflächen der LKW's, um diese auf Abruf zur Entladung an die Baustelle zu beordern, ist der AN verantwortlich.
Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen.
Für den vertikalen Transport stehen bauseits, im Abhängigkeit vom Bauablauf, zwei Kräne einschl. Personal bereit (Leistung AN Rohbau). Die Kranbenutzung ist in Abstimmung mit dem AN Rohbau eigenverantwortlich zu vereinbaren und wird durch diesen bei Gebrauch gesondert in Rechnung gestellt. Kräne und Bedienpersonal sind Eigentum des Rohbauers. Sofern das Gewerk Rohbau seine Arbeiten beendet, stehen die Kräne nicht mehr zur Verfügung. Danach ist für den vertikalen Transport der AN eigenverantwortlich für die Beschaffung und Vorhaltung des Hebevorrichtungen. Der Aufwand für den Materialtransport an den Einbauort ist mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
0.1.7 Anschlüsse Wasser / Abwasser / Energie
Die Medienanschlüsse für alle nachfolgenden Unternehmen werden bauseits gemeinsam zur Verfügung gestellt und werden über die gesamte Bauzeit vorgehalten.
Der Bauwasseranschluss wird im Bereich der süd-westlichen Gebäudeecke des Bestandsgebäudes angeordnet. Durch den AG wird dieser wie folgt zur Verfügung gestellt:
Trinkwasserverteiler für die Bauwasserversorgung bestehend aus einem Verteilerbalken mit folgenden Anschlüssen:
4 St. Auslaufventil DN 15 - 1/2" AG
4 St. Auslaufventil DN 20 - 3/4" AG
1 St. DN 50 einschl. Absperrarmaturen und Übergang C-Kupplung
Die weitere Bauwasserversorgung ab dieser Stelle innerhalb des Baufeldes erfolgt durch jeden AN
eigenverantwortlich. Um in den Wintermonaten ein Einfrieren der an diesen Verteiler angeschlossenen Leitungen eines jeden AN zu verhindern, sind diese kalendertäglich vom Netz zu nehmen.
Der Baustromanschluss ist auf dem Baufeld im nord-westlichen Baufeldbereich wie folgt zu Baubeginn hergerichtet und im Baustelleneinrichtungsplan angegeben:
1x CEE 125A 5pol
2x CEE 63A 5pol
4x CEE 32A 5pol
2x CEE 16A 5pol
6x Schuko
Die weitere Baustromversorgung ab dieser Stelle innerhalb des Baufeldes erfolgt durch den AN dieses Leistungsverzeichnisses eigenverantwortlich. Die Kosten hierfür sind vom AN zu tragen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Lage der Medienanschlüsse ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Umlagen für die Energie- und Wasserversorgung werden nicht erhoben.
0.1.8 Überlassene Flächen und Räume
Für ggf. notwendige Zwischenlagerungen von Materialien und für das Personal s. Baulogistikhandbuch/ Baustelleneinrichtungsplan.
Sanitärcontainer werden ebenfalls bis zu einer Mitarbeiteranzahl von 50 Personen jeweils für Damen und Herren zur Verfügung gestellt.
Bei Nutzungsbeginn von Container wird eine Zustandsfeststellung vorgenommen. Beschädigungen nach Nutzungsende werden in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen oder Lagerflächen sind vom AN in eigener Regie und auf eigene Kosten im Umfeld des Baufeldes zu organisieren und vorzuhalten.
Anfahrtswege sind in diesem Zusammenhang durch die innerstädtische Lage zu beachten.
Eine Erlaubnis für eine befristete Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für BE-Fläche oder Anlieferungen, die über die im BE-Plan dargestellten Flächen hinaus gehen, ist vom AN bei der Stadt Karlsruhe eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu stellen, vorzuhalten und zurückzubauen.
Weitere Abstimmungen zu Flächen sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen und mit dem Baulogistiker abzustimmen. Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil des LVs und zwingend zu beachten.
0.1.9 Bodenverhältnisse
entfällt
0.1.10 Grundwasserverhältnisse
entfällt
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
entfällt
0.1.12 Besondere Vorgaben Entsorgung
Ein Baulogistiker ist durch den AG und auf dessen Kosten beauftragt. Das Baulogistikhandbuch ist dem LV beigefügt.
Die Entsorgungslogistik gemäß Baulogistikhandbuch ist zwingend einzuhalten.
Die Entsorgungskosten sind nicht vom AN zu kalkulieren, da die Entsorgung auf Kosten des AG des Baulogistikers ausgeführt wird (dies betrifft jedoch keinen Sondermüll).
Der AN hat sämtliche von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dergleichen täglich zu sammeln und seine Arbeitsbereiche sauber zu hinterlassen. Der AN verpflichtet sich für seine Mitarbeiter ein Rauch-, Alkohol-, und Drogenverbot am Arbeitsplatz und darüber hinaus auf dem gesamten Baugrundstück zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen. Die Baustellenverordnung des AG ist zu beachten. Im Theater besteht zudem Rauch- und Essverbot.
0.1.13 Schutzgebiete / -zeiten
siehe Punkt 0.1.2 "Besondere Belastungen".
0.1.14 Schutz von Bäumen / Bauteilen / etc.
entfällt
0.1.15 Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Vom AN Baustelleneinrichtung wird im Vorfeld die VRAO eingeholt und die Stellung der Verkehrsbeschilderung für die notwendigen Verkehrsführungen der Baustelle vorgenommen.
Anweisungen der Objektüberwachung zur Sicherung des Verkehrs sind umgehend Folge zu leisten.
Sofern der AN für den An- und Abtransport von Geräten / Material, die für die eigene Leistungserfüllung erforderlich sind, Absperrungen/Sicherheitsmaßnahmen benötigt, hat der AN diese eigenständig zu beantragen und auf eigene Kosten zu erbringen. Fahrrad-/ und Gehwege dürfen in keinem Fall zum Parken -auch nicht zum Be- und Entladen - blockiert werden.
0.1.16 Vorhandene Anlagen / Medien
nicht zutreffend
0.1.17 Hindernisse im Baugrund
entfällt
0.1.18 Kampfmittel
Im Vorfeld sind Kampfmittelsondierung und Erkundungsmaßnahmen durchgeführt worden und bei Aufnahme der Arbeiten abgeschlossen.
Sofern weitere Kampfmittelsondierungsarbeiten notwendig sind, sind diese mit der OÜ abzustimmen.
0.1.19 Maßnahmen aus der Baustellenverordnung
Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Dieser hat eine Baustellenordnung erarbeitet, die Vertragsbestandteil wird und beim Ersteller abgerufen oder eingesehen werden kann. Der Baustellenverordnung und den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Zur Ersten Hilfe hat jeder AN nach der Arbeitsstättenverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Die Ersthelfer sind dem AG vor Arbeitsbeginn schriftlich bekanntzugeben.
0.1.20 Besondere Anordnungen zu Medien / Bauzäune / Verkehrswege
Ein Baulogistiker ist durch den AG und auf seine eigene Kosten beauftragt. Das Baulogistikhandbuch ist zwingend zu beachten und ist dem LV beigefügt.
Durch den AN Baustelleneinrichtung von Modul 1 und den Baustellencontainern wird ein verschraubter Bauzaun gestellt. Es ist allen ANs untersagt, diese Verschraubungen zu lösen oder zu verändern.
Medienversorgung siehe Punkt "Anschlüsse Wasser/Abwasser/Energie"
Hinweis zum Materialtransport:
Der vertikale Materialtransport hat gemäß Baulogistikhandbuch zu erfolgen. Alles über den im Baulogistikkonzept hinausgehenden Transportmöglichkeiten (Bauaufzug), die der AN zusätzlich benötigt, sind mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Weitere Zugänge erfolgen über das Treppenhaus auf der Westseite sowie über die Laderampe in der Süd-Ost-Seite. Innere Transportwege ergeben sich aus den Grundrissen und sind ebenfalls mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
0.1.21 Schadstoffbelastungen
Eine Schadstoffsanierung inkl. Abtransport und Entsorgung der gefährlichen schadstoffbelasteten Materialien wurde im Vorfeld durchgeführt.
0.1.22 Veranlasste Vorarbeiten
siehe vorstehende Punkte
0.1.23 Bauablauf / Arbeiten anderer Unternehmer
Der Bieter hat sich mit den anderen Firmen, die am Gesamtbauvorhaben beschäftigt sind, so abzusprechen, dass ein reibungsloser Bauablauf erfolgen kann.
Zeitgleich mit den Arbeiten des AN werden Arbeiten weiterer Gewerke, insbesondere im Innenbereich, ausgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Sanitär-, Heizung-, Kälte-, Elektro-, Löschanlagen-, Gebäudeautomations-, Wärmedämm-, Brandschutz-, Audio-, Video-, Trockenbau-, Tür-, Putz-, Schlosser-, Estrich-, Fliesen-, Bodenbelags-, Decken-, Malerarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle DIN 18299
0.2 Angaben zur Ausführung DIN 18299 0.2 Angaben zur Ausführung DIN 18299
0.2.1 Arbeitsabschnitte
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
Wärmeversorgung und Kälteanlagen.
Arbeitsabschnitte und Reihenfolgen:
Gemäß Terminplan, die Arbeiten des AN sind in Abhängigkeit der unter Punkt 0.1.23. beschriebenen Leistungen auszuführen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Die Angaben zum Theaterbetrieb/ Spielzeit/ 45 Tage uneingeschränkter Theaterbetrieb/ Spielzeitpausen eingeschränkten Arbeitszeiten sind gemäß dem Baulogistikhandbuch und den WBVBs zu befolgen.
Die Arbeiten finden unmittelbar angrenzend an das bestehende Gebäude des Staatstheaters statt, sowie auch im Bestand, in welchem der reguläre Spielbetrieb weiterläuft.
Die Arbeiten erfolgen mit anderen Firmen gleichzeitig. Die Arbeiten erfolgen sukzessiv und zeitversetzt. Der Mehraufwand für mehrmaligen Anfahrten und zeitversetzten Arbeiten sowie beschränkten Arbeitszeiten ist mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
In der benachbarten Baumeisterstraße befindet sich ein Streckengleis der Straßenbahnlinie mit Oberleitung. Von allen spannungsführenden Bauteilen der Oberleitung mit 750V sind Mindestabstände von 4,00m zur Gleisachse einzuhalten. Bei Abständen von weniger als 4,00m sind leitende Materialien von der VBK oder einer zugelassenen Fachfirma zu erden. Die Bauarbeiten dürfen zu keinem Zeitpunkt die Schieneninfrastruktur oder die Straßenbahnbetriebsanlagen beeinträchtigen oder verschmutzen. Ein Gefahrenraum von 2,50m von den äußeren Schienen ist freizuhalten und ein Überschreiten der Gleisanlagen ist grundsätzlich verboten.
0.2.2.1 Lärm-, staub- und erschütterungsarme sowie abgasfreie Bauweise
Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen (VwV zum BImschG, BAnz. Nr. 160)" sowie die "32. BimSchV (Maschinen + Gerätelärmschutz)" sind zu beachten und einzuhalten.
Es dürfen nur lärmarme, mit dem Umweltzeichen UZ 53 bzw. nach den EG-Richtlinien gekennzeichnete Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms voll ausgeschöpft werden. Der AN hat im Bedarfsfalle (Einsprüche/Beschwerden der Anlieger) den Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte bzw. der Maßnahmen zur Minderung des Baulärms nachzuweisen. Arbeiten, bei denen voraussichtlich der Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten wird, sind dem SiGeKo zu melden.
Bei lärmintensiven Arbeiten ist die Lärmquelle abzuschirmen und mit der OÜ abzusprechen. Die Staubentwicklung ist weitgehend zu vermeiden. Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme zu verwenden, z.B. für Schleifarbeiten.
Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind in Abstimmung mit dem SiGeKo die notwendigen Maßnahmen der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung festzulegen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Innenraum keine Geräte mit Abgasausstoß zulässig sind bzw. eine vollständige Absaugung der Abgase erfolgen muss.
Weitere Anforderungen sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
0.2.3 Vorgaben SiGe-Plan
Vom Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird ein SiGe-Plan erstellt. Die Einweisung in diesen SiGe-Plan erfolgt zur Arbeitsaufnahme des AN. Die Einweisung seiner Mitarbeiter erfolgt durch den AN. Mitarbeiter evtl. Nachunternehmer sind durch eine berechtigte Person des AN einzuweisen. Dies ist schriftlich zu dokumentieren und dem SiGe-Koordinator vorzulegen.
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung für andere Unternehmen
Keine besonderen bzw. zusätzliche Leistungen.
0.2.5 Besondere Anforderungen kontaminierte Bereiche
Schadstoffbelastete Materialien werden bei Arbeiten im Bestand vorab durch eine zugelassene Fachfirma demontiert und entsorgt.
0.2.6 Besondere Anforderungen Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen
Die Baustelle von Modul 1 sowie die angrenzenden Flächen werden zur Sicherung gegen den Zutritt Unbefugter über den Gesamtzeitraum der Baumaßnahme mit einem Bauzaun umgeben. Der Zugang hat nur über die vorgesehenen Türen und Tore zu erfolgen. Vorhandene Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht eigenständig und nicht ohne Schaffung von Ersatzmaßnahmen beseitigt werden.
Weitere Abstimmungen zur Baustelleneinrichtung sind gemäß dem Baulogistikhandbuch zu befolgen und ggf. mit dem Baulogistiker abzustimmen. Das Baulogistikhandbuch ist Vertragsbestandteil des LVs und zwingend zu beachten.
0.2.7 Besondere Anforderungen Gerüste
Alle erforderlichen Gerüste für eigene Leistungen sind Nebenleistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegen.
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste und Sicherungsmaßnahmen hat der AN entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft zu stellen.
Sollten Zweifel über die benötigten Hebezeuge und Sicherungsmaßnahmen bestehen, ist dies bei Angebotsabgabe deutlich zu machen.
Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden.
Die Anforderungen an die Standsicherheit und die zugehörigen Nachweise sind durch den AN zu erbringen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste / Hebezeuge / Container
siehe dazu 0.1.6 und 0.1.20.
0.2.9 Vorhaltung Gerüste / Hebezeuge
Der AN ist eigenverantwortlich für die Beschaffung und Vorhaltung der ggf. notwendigen Gerüste/ Hebevorrichtungen zuständig. Vorhaltung und Bedienung gemäß Positionen in dieser Leistungsbeschreibung.
0.2.10 Verwendung Recyclingstoffe
entfällt
0.2.11 Anforderungen an Recyclingstoffe
entfällt
0.2.12 Besondere Anforderungen an Stoffe
Grundsätzlich dürfen nur neue, unbenutzte Materialien zur Ausführung kommen.
0.2.13 Art und Umfang Eignungs- und Gütenachweise
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.14 Verwendung gewonnener Stoffe
entfällt
0.2.15 Entsorgung von Stoffen
siehe hierzu Punkt 0.1.12.
0.2.16 Bereitgestellte Stoffe / Bauteile durch den AG
entfällt
0.2.17 Leistungen AG
Ab den definierten Übergabepunkten, die im Baustelleneinrichtungsplan angegeben sind, werden die Medien Wasser / Strom zur Verfügung gestellt. Ab diesem Übergabepunkt ist der AN für die weitere Versorgungsverlegung verantwortlich und die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Angaben zu den Medienanschlüssen siehe Punkt "Anschlüsse Wasser/Abwasser/Energie".
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
entfällt
0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme
Notwendige Abnahmen und Prüfungen sind in den jeweiligen Titeln bzw. Positionen im LV aufgeführt.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
entfällt
0.2.21 Übertragung Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist
s. Arbeitskarten und Vertrag zur Wartung in den Vergabeunterlagen
0.2.22 Angaben zu Abrechnung und Aufmaßplänen
Die Abrechnung ist grundsätzlich auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen des AG vom AN zu erstellen. Es sind mit jedem Aufmaß die dazugehörigen Aufmaßpläne vorzulegen. Ggf. weitere erforderliche zusätzliche Skizzen und Zeichnungen für die Abrechnung - auch solche für ein örtliches Aufmaß, was zuvor mit der Objektüberwachung (OÜ) abzustimmen ist - sind vom AN prüfbar zu fertigen. Aus den Aufmaßplänen müssen die Positionsnummern der abzurechnenden Bauteile, sowie die Ansätze, die sich im Aufmaßblatt wiederfinden, dargestellt sein.
Beinhaltet die beauftragte Leistung mehrere Bauabschnitte oder Gebäudeteile, so sind diese entsprechend im Aufmaß gesondert auszuweisen bzw. ist die Gliederung mit der OÜ im Vorfeld abzustimmen.
Abschlagsrechnungen (AR) sind kumulativ aufzustellen. In der Aufmaßzusammenstellung ist eindeutig auszuweisen, welche Aufmaßblätter mit welcher AR zu welcher Position eingereicht wurden und um wie viel der Mengenzuwachs je Position und AR zugenommen hat.
Neben der Einreichung der Rechnungen in Papierform sind die Aufmaßunterlagen zusätzlich in digitaler Form (Datenaustauschformat DA11 oder Excel/OpenOffice-Format .xlsx) zu übermitteln.
Alle Unterlagen sind ebenfalls auf dem Server des Projektraums Baden-Württemberg (PTS) hochzuladen.
Der AN erhält dazu eine Zugangsberechtigung durch den AG.
0.2 Angaben zur Ausführung DIN 18299
0.3 Allgemein 0.3 Allgemein
0.3.1 Bauzeitenplan und BE-Plan
Der AN hat spätestens 15 Arbeitstage nach Auftragsvergabe einen Baustelleneinrichtungsplan zusammen mit dem Bauzeitenplan vorzulegen. Diese haben sich an den Vorgaben, die in diesem Leistungsverzeichnis enthalten sind, zu orientieren. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben aus dem BE-Plan und des Baulogistikers.
0.3.2 Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal
Vor Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen deutschsprachigen Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Aussagen des Firmenbauleiters als Stellvertreter / Bevollmächtigter des AN gegenüber der OÜ sind bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleiter muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Kosten des Firmenbauleiters sind mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.
Der AN ist gehalten, bestens geschultes und in der Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen.
Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu beurteilen und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter oder unerfahrener Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich nachzukommen. Dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
0.3.3 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist nach Planung des AN, für zur Erfüllung der im nachfolgend beschriebenen Leistungsverzeichnis notwendigen Arbeiten zu liefern, aufzustellen, vorzuhalten, zu unterhalten und zu beseitigen, incl. nachfolgenden Anforderungen:
Auf- und Abbau, Vorhaltung, Umsetzen (nach eigener Planung des AN), sowie An- und Abtransport:
-Alle erforderlichen Förderanlagen, Transportfahrzeuge, Gerätschaften, Maschinen, Arbeitsplatzbeleuchtung einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebsstoffe und Medien-/Versorgungsleitungen.
-Versorgungsleitungen und ggf. Verteiler bis zu den vom AG gestellten Übergabepunkten gemäß BE-Plan und Bestandsplänen.
-Materialvorhaltekosten
-Lohn und Gehälter für die Erstellung der BE
-Arbeitsplatzbeleuchtung
Für die Einrichtung der Baustelle auf den zugewiesenen Flächen ist der AN unter Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst verantwortlich.
Zur Baustelleneinrichtung steht allein das eigentliche Baufeld zur Verfügung. Material ist auf den vom AG zugewiesenen Flächen zu lagern, sowie Geräte oder Fahrzeuge abzustellen. Die Beschaffung von Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ist Sache des AN.
In diesem Zusammenhang ist Punkt 0.1.20 und 0.2.2.zu beachten (Baulogistik).
0.3.4 Kranstandorte
Die Kranstandorte (Eigentum Rohbauer) sind im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan eingezeichnet und festgelegt. S. dazu auch 0.1.6.
0.3.5 Vermessungsleistungen
nicht zutreffend
0.3.6 Dokumentation
Der AN hat für die erstellte Leistung dieses Leistungsverzeichnisses eine Dokumentation vorzulegen. Umfang und Inhalt der Unterlagen gemäß der entsprechenden Position in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung.
0.3 Allgemein
ZTV Löschanlagen - Anlagenbeschreibung ZTV Löschanlagen - Anlagenbeschreibung
Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden nur VdS-anerkannte Errichterfirmen und Bauteile zugelassen.
Bei der Herrichtung der Löschanlage sind die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und des VdS einzuhalten. Weiterhin gelten die Vorgaben der VdS-Richtlinie CEA 4001.
Die Abstimmung und Koordinierung notwendiger Versorgungsunterbrechungen mit dem Betreiber und den zuständigen Behörden unterliegen dem Auftragnehmer.
Anlagenbeschreibung Sprinkler-Sprühwasser
Die Feuerlöschanlage des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe wird im Zuge von Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten ertüchtigt. Im Zuge der Ausbauarbeiten soll der Bestand an die architektonischen Gegebenheiten und Nutzungsbedingungen angepasst werden.
Der Schutzumfang der Feuerlöschanlage umfasst eine Sprinkleranlage der Klasse 1 sowie einer Sprühwasserlöschanlage für die Bühnenbereiche.
Die durch den Sprinklerschutz abgedeckte Fläche umfasst alle 3 Module des Theaters, welche zeitlich versetzt saniert und erweitert werden.
Innerhalb der Nutzungseinheiten gibt es Lager-, Gastronomie- und Werkstattflächen. Besondere Anforderungen bestehen für die Versammlungsstätten. Die brandschutztechnische Trennung der Bühnen von den Zuschauerbereichen wird mittels der Sprühwasserlöschanlage und eines "Eisernen Vorhangs" hergestellt. Hierbei wird durch eine entsprechende Düsenanordnung zur Kühlung des "Eisernen Vorhangs" ein Brandüberschlag verhindert. Die Auslösung der Sprühwasserlöschanlage erfolgt manuell über eine Brandsicherheitswache. Weitergehend soll im Hinblick auf die Schadensbegrenzung im Fall einer Fehlauslösung der Sprühwasserlöschanlage ein nicht rastbarer Schlüsselschalter vorgesehen werden.
Die Löschanlage besteht aus 2 Sprühwasserlöschanlagen- Verteiler und 3 Sprinkleranlagen-Verteiler.
Die Unterverteilungen werden aus einer Zentrale von 2 E-Pumpen für die Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlage versorgt.
Die Einspeisung der zwei Systeme erfolgt aus einem unterirdischen Vorratsbehälter im Bereich der Anlieferung. Die Löschwasserversorgung wird durch eine Nachspeisung über einen Anschluss an die städtische Wasserversorgung sichergestellt. Die Betriebszeit der Sprühwasserlöschanlage beträgt 10 Minuten und die der Sprinkleranlage 90 Minuten innerhalb der Lagerbereiche.
Zusätzlich zur redundanten Anordnung der Pumpenanlagen ist ein im Bestand vorhandener Druckluftwasserbehälter angeschlossen.
Die Stromversorgung der Elektropumpen wird zusätzlich an eine gesicherte Energieversorgung mit Netz und Netzersatz (gemäß VStättVO/VdS CEA 4001) aufgeschaltet. Hierfür wird ein Notstromaggregat in einem neu zu errichtenden Technikraum aufgestellt.
Die Unterverteilungen der Sprühwasserlöschanlage und der Sprinkleranlage erfolgen über 2 separate Druckleitungen.
Der neben dem Druckluftwasserbehälter aufgestellte Bestandsverteiler wird im Zuge der Ertüchtigungsmaßnahmen zurückgebaut bzw. angepasst.
Ausführung:
Es wird eine automatische Sprinkleranlage, gemäß der VdS CEA 4001: 2018-01 (06) - Richtlinie für Sprinkler und eine Sprühwasserlöschanlage gemäß der VdS 2109, vorgesehen. Die Anlagentechnik der Feuerlöschanlage soll die Erweiterungen des Bestands ordnungsgemäß schützen können und eine ausreichende Löschwasserversorgung und Anbindung sicherstellen.
Anlagenkonzept
Automatische Sprinkleranlage und Sprühwasserlöschanlage
Das Löschanlagenkonzept sieht für die Ertüchtigung und Erweiterung, sowie den angrenzenden Bestand eine automatische Sprinkleranlage in Kombination einer Sprühwasserlöschanlage vor. Die Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlage muss im Brandfall nicht für eine gleichzeitige Auslösung ausgelegt werden (gemäß Brandschutzkonzeptersteller Dr. Ulrich Max). Die Sprühwasserlöschanlage besitzt ein trockenes Rohrleitungsnetz und wird erst nach manueller Auslösung geflutet, die Auslösung soll an mind. zwei unterschiedlichen Stellen außerhalb des Schutzbereichs vorgenommen werden können. Im ungünstigen Nahtbereich der Sprühwasserlöschgruppen ist ein Radius von 7 Metern anzusetzen, der die hydraulisch zu berücksichtigenden Wirkflächen der Sprühwasserlöschanlage schneidet. Die Hauptbühne des großen Hauses muss für eine Reduzierung der erforderlichen Pumpenleistung in 3 Löschgruppen unterteilt werden.
Die Sprinkleranlage wird innerhalb des Gebäudes als Nassanlage und im frostgefährdeten Bereich der Anlieferung und des Mülllagers als Trockenanlage ausgeführt.
Der hohe Löschwasserbedarf der Sprinkleranlage ist der Brandlast und Deckenhöhe im Requisitenlager und der Bereitstellungsfläche des Bühnenbilds geschuldet. Einige Sprinklergruppen schützen mehrere Geschosse und werden in Zonen unterteilt. Hierbei ist zur Brandselektion der Einbau von Zone-Checks erforderlich.
Um im Fall von Reparatur- oder Wartungsarbeiten die einzelnen Alarmventilstationen außer Betrieb zu nehmen wird eine Bypass-Anordnung vorgesehen. Die Bypass-Anordnung erlaubt es die Löschwasserversorgung trotz der Außerbetriebnahme der Alarmventilstation weiterhin zu gewährleisten.
Die Sprinklerzentrale und die Bevorratung des Löschwassers befinden sich im 1. UG. Der vorhandene Zwischenbehälter umfasst 108 m³ Nutzvolumen.
Die Nachspeisung erfolgt über Schwimmerventile bei 3.221 l/min (gemäß Prüfung 09/2017).
Die vorgesehene Pumpen und Wasserversorgung wird als Wasserversorgung der 3. Art ausgelegt.
Der vorhandene Druckluftwasserbehälter hat ein Volumen von 30 m³.
Zusätzlich wird die Löschwasserversorgung über zwei Feuerwehreinspeisungen im Außenbereich gesichert. Die Feuerwehreinspeisung ist separat für die Sprinkler- und/oder Sprühwasserlöschanlage vorzunehmen. Die Doppeleinspeisung "Sprinkleranlage" und "Sprühwasserlöschanlage" muss mit einer Beschilderung gekennzeichnet werden. Die genaue Position ist mit der Feuerwehr abzustimmen und nach Möglichkeit nahe der Pumpenzentrale einzurichten.
Das Modul 2 erhält im 3. Obergeschoss eine Unterverteilung, die das benannte Modul über die dort abgehenden Löschgruppen versorgt. Die Einspeisung der Verteilung erfolgt über eine Druckleitung des Verteilers Modul 3.
Die Anlagentechnik enthält/erhält folgende Komponenten:
-Zwei Elektro-Sprinklerpumpe mit Anbindung an die Sicherheitsstromversorgung
-Zwei Elektropumpen der Sprühwasserlöschanlage mit einer gesicherten Energieversorgung
-Einen Zwischenbehälter mit Nachspeisung
-Feuerwehreinspeisung
-Ein Druckluftwasserbehälter
-Druckhaltepumpen
-Eine elektrische Überwachung der Komponenten, sodass durch einen technischen Defekt oder daß bei
Fehlstellungen von Absperrarmaturen eine entsprechende Alarmierung und Störmeldung aufläuft.
Die Sprinkler und Rohrleitungen werden gemäß der Richtlinie für Sprinkleranlagen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes geplant und installiert.
Anlagenbeschreibung Hydrantenanlage
Die Hydrantenanlage des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe wird im Zuge von Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten ertüchtigt. Im Zuge der Ausbauarbeiten soll der Bestand an die architektonischen Gegebenheiten und Nutzungsbedingungen angepasst werden.
Die durch den Hydrantenschutz abgedeckte Fläche umfasst alle 3 Module des Theaters. Wandhydranten, Steigleitungen Wandhydranten sind im Gebäude nach VStättVO § 19 Abs. 2 erforderlich.
Für die einzelnen Räume wird die Fläche von 1.000 m² für Räume überschritten, in denen Wandhydranten Typ F nach DIN 14 461-1 mit 5 bar Ausgangsdruck angeordnet werden müssen. Die Arbeitsgalerien und Schnürböden auf Großbühnen müssen bzw. sind nach VStättVO § 24 Abs. 3 neben den Ausgängen zu Rettungswegen mit Wandhydranten ausgestattet.
Es sind im Gebäude großflächig Wandhydranten vorhanden. Die Position neuer Wandhydranten ist den entsprechenden Plänen zu entnehmen. Es gilt der Grundsatz, dass Wandhydranten in jedem Treppenraum auf jedem Geschoss angeordnet werden. Innere Verbindungstreppen, die weniger als drei Geschosse andienen, bleiben davon ausgenommen.
Im Bereich des Foyers werden die Wandhydranten im Abstand von 30 m installiert.
Das ist mit der zuständigen Stelle (Branddirektion Karlsruhe) am 07.06.2018 abgestimmt worden.
Trockene Steigleitungen für die Löschwasserversorgung in Treppenräumen sind nicht vorhanden.
Im Bestand werden vom Badischen Staatstheater Außenhydranten betrieben. Diese werden im Zuge des Um- und Neubaus entfernt. Es sind öffentliche Hydranten um das Staatstheater in ausreichender Zahl angeordnet (wurde am 07.06.2018 mit der Branddirektion Karlsruhe abgestimmt).
Die Hydrantenanlage besteht aus einer kompakten Druckerhöhungsanlage mit drei Pumpen mit je 50 % Fördermenge, einschließlich automatischer Nachspeisung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz und wird weiterhin in Betrieb bleiben.
Die Stromversorgung der Elektropumpen wird zusätzlich über eine gesicherte Energieversorgung mit Netz und Netzersatz versorgt.
Ausführung
Es wird eine automatische Hydrantenanlage vorgesehen.
Die Anlagentechnik der Feuerlöschanlage muß die Erweiterungen des Bestands ordnungsgemäß schützen können und eine ausreichende Löschwasserversorgung und Anbindung sicherstellen.
Anlagenkonzept Automatische Hydrantenanlage
Die Hydrantenanlage einschließlich der Wasserversorgung ist im Technikraum im 1. UG installiert.
Der vorhandene Zwischenbehälter umfasst ca. 1,5 m³ Nutzvolumen. Die Nachspeisung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz.
Zusätzlich wird die Löschwasserversorgung über eine Feuerwehreinspeisung im Außenbereich gesichert.
Anlagenbeschreibung Hydrantenalage Tiefgarage
In der Tiefgarage des Badischen Staatstheaters ist gemäß Brandschutzkonzept und den Vorgaben der Branddirektion Karlsruhe eine Nass-/Trockenanlage mit Wandhydranten an den Treppenraumzugängen erforderlich.
Im Rahmen der Baumaßnahmen Modul 1 musste die bisherige Wasserzuleitung für die Hydrantenanlage der Tiefgarage außer Betrieb genommen werden, und die Sprinklerzuleitung wurde umverlegt.
In einer vorgezogenen Maßnahme wurde das Sprinklernetz der Tiefgarage bereits an die Sprinklerzentrale im Badischen Staatstheater angebunden.
Aufgrund der fehlenden Wasserzuleitung konnten die Wandhydranten in der Tiefgarage während der Bauphase (Modul 1) nicht als "nasse" Wandhydranten betrieben werden. Zur Kompensation wurde ein Einspeisepunkt im Bereich des Feuerwehrangriffspunktes an der Nordwestseite der Tiefgarage eingerichtet.
Im Brandfall kann die Feuerwehr so die Wandhydrantenleitung mit Löschwasser speisen und die vorhandenen Wandhydranten im 1. und 2. Untergeschoss zur Brandbekämpfung nutzen.
Es ist geplant, die Wandhydrantenanlage wieder als "nasse" bzw. Nass-/Trockenanlage zu betreiben. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch das Umsetzen von vier vorhandenen Wandhydranten vorgesehen, die nicht direkt an Ausgängen platziert sind, sowie die Erweiterung um vier zusätzliche Wandhydranten an den Notausgängen der Tiefgarage.
Eine neue Trinkwasserzuleitung mit Zählerplatz über die Finterstraße wurde bereits eingerichtet, um die Nebenräume der Tiefgarage sowie die Brunnenbefüllung der Außenanlagen über eine Trennstation wieder mit Wasser zu versorgen. Die Dimension dieser neuen Leitung reicht jedoch nicht aus und ist von den Stadtwerken Karlsruhe auch nicht dafür vorgesehen, die Hydrantenanlage direkt mit Wasser zu versorgen.
Daher soll die erforderliche Wassermenge über einen ausreichend dimensionierten Zwischenbehälter bereitgestellt werden, welcher über den bestehenden Trinkwasseranschluss aus der Finterstraße versorgt wird.
Anlagenkonzept Hydrantenalage Tiefgarage
Berechnung der erforderlichen Wassermenge:
Drei Wandhydranten à 100 l/min für eine Dauer von 2 Stunden.
Die Löschwassermenge wird über einen mittelbaren Anschluss mit Zwischenbehälter und Nachspeisung über freien Auslauf an die Trinkwasseranlage im 1. Untergeschoss bereitgestellt. Der Zwischenbehälter verfügt über die volle Wasserbevorratung von 36 m³, da die Stadtwerke Karlsruhe über den Hausanschluss keine Löschwassermengen bereitstellen können. Aus diesem Zwischenbehälter versorgt eine Feuerlöschpumpe über die Nass-/Trockenstation die Wandhydranten in der Tiefgarage im 1. und 2. Untergeschoss.
Zusätzlich ist eine Fremdwassereinspeisung für die Feuerwehr mit einer Einspeisevorrichtung nach DIN 14461-2 und Rückflussverhinderer vorgesehen. Die Einspeisevorrichtung ist bereits errichtet, der Rückflussverhinderer wird im Rahmen dieser Maßnahme nachgerüstet.
Gemäß Brandschutzkonzept Punkt 3.4.7 ist eine Sicherheitsstromversorgung nach DIN VDE 0100-718 für die Löschwasserpumpe gefordert, sofern nicht in einer anderen Norm die Absicherung der Löschbereitschaft anderweitig geregelt ist. In der DIN 14462, Punkt 4.1.7.1, ist die Absicherung der Löschbereitschaft durch die vorstehende Fremdwassereinspeisung gegeben, sodass eine Sicherheitsstromversorgung nicht erforderlich ist.
ZTV Löschanlagen - Anlagenbeschreibung
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich. Schlitz- Durchbruch- Deckenspiegelp Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Ausführungs- und Grundrisspläne sowie Schnittzeichnungen der Baumaßnahme, Schlitz-, Durchbruch- und Deckenspiegelpläne, als Papierzeichnung/Plotterausdruck, einfach, und auf Datenträger gemäß nachfolgender Aufstellung.
Ausführungspläne Technische Gebäudeausrüstung:
- Grundriss HLSK-F2.UGM 1:507 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F1.UGM 1:507 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F EGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F1.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F2.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F3.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F4.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F5.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F6.OGM 1:505 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F7.OGM 1:504 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F8.OGM 1:504 Pläne DIN A0
- Grundriss HLSK-F9.OGM 1:504 Pläne DIN A0
- Funktionsschema F - Sprinkler/Sprühwasser
- Funktionsschema F - Wandhydranten
- Funktionsschema F - Wandhydranten Tiefgarage
- Isometrie NAV13 - Lagerbereich UG M1C
- Wirkfläche NAV13 - Lagerbereich UG M1C
- Isometrien NAV14 - Unterbühne-Prospektlager-Technikbereiche-Lager
- Wirkflächen NAV14 - Unterbühne-Prospektlager-Technikbereiche-Lager
- Isometrie NAV15 - JuSta, Probebühne JuSta
- Wirkfläche NAV15 - JuSta, Probebühne JuSta
- Isometrien NAV19 - Foyer EG-3.OG, Theaterpädagogik, Technik 3./4.OG
- Wirkflächen NAV19 - Foyer EG-3.OG, Theaterpädagogik, Technik 3./4.OG
- Isometrie NAV20 - Bereitstellung EG
- Wirkfläche NAV20 - Bereitstellung EG
- Isometrie NAV21 - Cafe Foyer EG
- Wirkfläche NAV21 - Cafe Foyer EG
- Isometrie NAV22 - Zuschauerraum Kleines Haus
- Wirkfläche NAV22 - Zuschauerraum Kleines Haus
- Isometrie FSV9/10/11 - Bühne-Eiserner Vorhang Kleines Haus
- Wirkfläche FSV9/10/11 - Bühne-Eiserner Vorhang Kleines Haus
Hinweis: Der Sprinklerschutz M1C ist nicht in dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Abkürzungen
HHeizung
LRLT
SSanitär
KKälte
FFeuerlöschtechnik
NAV Nassalarmventilstation
TAV Trockenalarmventilstation
FSV Fernschaltventilstation (Sprühwasser)
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich. Schlitz- Durchbruch- Deckenspiegelp
Standardbesch Berechnungen Prüfung AG Rohrnetz Datenträger CD Berechnungen zur Prüfung werden vom AG zur Verfügung gestellt,
für das Rohrnetz,
Datenträger CD.
Standardbesch Berechnungen Prüfung AG Rohrnetz Datenträger CD
Standardbesch Inhalt Montagepläne Grundriss Schnitt Zentrale
Schacht Installationsschwerpkt Detail Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne:
Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen,
sowie von Zentralen, Schächten, Installationsschwerpunkten,
Detailzeichnungen der Baumaßnahme,
Maßstab entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen.
Standardbesch Inhalt Montagepläne Grundriss Schnitt Zentrale
Schacht Installationsschwerpkt Detail
Standardbesch Montageunterlagen AN CAD
Montageunterlagen zur Genehmigung 2fach
Wechseldatenträger USB gefaltet DINA4 Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Montageunterlagen, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und auf Datenträger, als Wechseldatenträger - USB, und im PDF-Format. Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig, auf DIN A 4, Format gefaltet.
Standardbesch Montageunterlagen AN CAD
Montageunterlagen zur Genehmigung 2fach
Wechseldatenträger USB gefaltet DINA4
Standardbesch Pläne Zeichn. Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen:
Grundrisspläne und Schnittzeichnungen entsprechend den vorgegebenen Formaten der Zeichnungen des AG,
Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme entsprechend den vorgegebenen Formaten der Zeichnungen des AG.
Planunterlagen sind nach den Arbeitsmitteln Dokumentation Pläne und Daten der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg zu erstellen:
(http://www.vbv.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/
Service/Arbeitsmittel+Dokumentation+Plaene+und+Daten)
Standardbesch Pläne Zeichn.
Standardbesch Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde,
Wo = Woche,
cm = Zentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
StMt = Stück x Monat.
Standardbesch Abrechnungseinheiten
01 Sprinkleranlage Modul 1
01
Sprinkleranlage Modul 1
ZTV Auslegungsgrundlagen Sprinkleranlage ZTV Auslegungsgrundlagen Sprinkleranlage
Die zu schützenden Bereiche werden nach Anhang A "Klassifizierung von Risiken" der CEA 4001 ihrer Brandgefahrenklasse zugeordnet.
Gastronomiebereich/Büro- und Verwaltungsfläche: OH 1-2 (Vorhaltung OH 3)
Technik-,Werkstatt- und Nebenräume mit bedingter Lageroption: OH 3
Konferenzräume/Versammlungsstätte/Foyer und Theatertribüne: OH 4
Lager/Requisitenmagazin/Bereitstellungsfläche, Bühnenbild etc.: HHS 3
Rampe/Anlieferung: HHS 3
Auslegungskriterien nach VdS-CEA 4001 Richtlinie für Sprinkleranlagen:
Gastronomie und Verwaltung/Werkstatt
Richtlinie: VdS CEA 4001: 2018-01 (06) Richtlinie für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
Anlagenart: Automatische Sprinkleranlage-Nassanlage
Nutzung:
Werkstatt/Technik/Garderoben/NR mit bedingten Lageroptionen Gastronomie und Verwaltung
Brandgefahrenklasse: OH 3
Deckenhöhe: 6,50 bis 8 m
Lagerhöhen: OH 3 gemäß Tabelle 5.01
Wasserbeaufschlagung: 5 mm/min m²
Wirkfläche: 216 m²
Sprinkler: Schirmsprinkler, Typ: K80, RTI 50-80, stehend/hängend
Vordruck Sprinkler: 0,35 bar
Auslösetemperatur: 68 °C
Schutzfläche Sprinkler: 12 m²
Betriebszeit: 60 Minuten (nach Absprache auf 40 Min zu reduzieren)
Feuerwehreinspeisung: ja
Versammlungsstätte/Konferenzräume und Foyer/Theatertribüne
Richtlinie: VdS CEA 4001: 2018-01 (06) Richtlinie für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
Anlagenart: Automatische Sprinkleranlage-Nassanlage
Nutzung: Versammlungsstätte
Brandgefahrenklasse: OH 4
Deckenhöhe: bis 8,0 m
Lagerhöhen: OH 3 gemäß Tabelle 5.01
Wasserbeaufschlagung: 5 mm/min m²
Wirkfläche: 360 m²
Sprinkler: Schirmsprinkler, Typ: K80, RTI 50-80, stehend/hängend
Vordruck Sprinkler: 0,35 bar
Auslösetemperatur: 68 °C
Schutzfläche Sprinkler: 12 m²
Betriebszeit: 60 Minuten (nach Absprache auf 40 Min zu reduzieren)
Feuerwehreinspeisung: ja
Rampe/Anlieferung
Richtlinie: VdS CEA 4001: 2018-01 (06) Richtlinie für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
Anlagenart: Automatische Sprinkleranlage-Trockenanlage
Nutzung: Anlieferung Außenbereich
Brandgefahrenklasse: HHS 3
Wasserbeaufschlagung: 10,0 mm/min m²
Wirkfläche: 325 m²
Sprinkler: Schirmsprinkler,Typ: K80, RTI ≥ 50, stehend
Vordruck Sprinkler: 0,5 bar
Auslösetemperatur: 68 °C
Schutzfläche Sprinkler: 9 m²
Betriebszeit: 90 Minuten
Feuerwehreinspeisung: ja
Lager
Richtlinie: VdS CEA 4001: 2018-01 (06) Richtlinie für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
Anlagenart: Automatische Sprinkleranlage-Nassanlage
Nutzung: Kostüm- und Requisitenlager/Malersaal
Bühnenbild/Bereitstellungsfläche, Kulissenmagazin/Fundus
Brandgefahrenklasse: HHS 2-3
Deckenhöhe: 8,5 m
Lagerhöhe: 3,5 m 5,9 m
Wasserbeaufschlagung: 12,5 mm/min m²
Wirkfläche: 260 m²
Sprinkler: Schirmsprinkler, Typ: K115, RTI 50-80, stehend/hängend
Vordruck Sprinkler: 0,5 bar
Auslösetemperatur: 68 °C
Schutzfläche Sprinkler: 9 m²
Betriebszeit: 90 Minuten
Feuerwehreinspeisung: ja
ZTV Auslegungsgrundlagen Sprinkleranlage
01.01 Sprinkleranlage
01.01
Sprinkleranlage
01.02 Sprinklerzentrale
01.02
Sprinklerzentrale
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
01.04 Dienstleistungen
01.04
Dienstleistungen
02 Sprüh-Wasserlöschanlage Modul 1
02
Sprüh-Wasserlöschanlage Modul 1
ZTV Auslegungsgrundlagen Sprühwasserlöschanlage ZTV Auslegungsgrundlagen Sprühwasserlöschanlage
Auslegungskriterien nach VdS 2109 Sprühwasserlöschanlagen
Eiserner Vorhang
Richtlinie: VdS 2109: 2018-01 (05) Richtlinie für Sprühwasser-Löschanlagen - Planung und Einbau
Schutzobjekt: Kleines Haus und Großes Haus
Abtrennung zwischen Bühne und dem Zuschauerraum
Vorhangbreite: 16 m, kleines Haus
Wasserbeaufschlagung: 15 l/min je laufenden Meter Vorhangbreite
Typ: Normaldüse, hängend
Mindestdruck/Düse: 0,5 bar
Schutzfläche/Düse: max. 2 m Düsenabstand
Betriebszeit: 10 Minuten
Bühnen und Seitenbühnenbereich
Richtlinie: VdS 2109: 2018-01 (05) Richtlinie für Sprühwasser-Löschanlagen - Planung und Einbau
Schutzobjekt: Kleines Haus und Großes Haus
Schutz der Bühne und Seitenbereiche
Wasserbeaufschlagung: 7,5 mm/min
Gesamtwirkfläche: 702m² (2 x Bühne + 1 x Seitenbühne = 260m² +257m² +185m²)
Typ: Normaldüse, hängend
Mindestdruck/Düse: 0,5 bar
Schutzfläche/Düse: 9 m²
Betriebszeit: 10 Minuten
ZTV Auslegungsgrundlagen Sprühwasserlöschanlage
02.01 Sprüh-Wasserlöschanlage
02.01
Sprüh-Wasserlöschanlage
02.02 Sprühwasserlöschzentrale
02.02
Sprühwasserlöschzentrale
02.03 Dienstleistungen
02.03
Dienstleistungen
03 Hydrantenanlage Modul 1
03
Hydrantenanlage Modul 1
ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage
Auslegungskriterien nach DIN 14 461-1
Richtlinie: DIN 14461-1
Fließdruck: 4,5 - 8 bar, hier mind. 5 bar
Ruhedruck: max. 12 bar
Wassermenge: 200 l/min
Gleichzeitigkeit: 3 Entnahmestellen
Betriebszeit: 120 Minuten
Löschwasserbedarf:
Q = 3 x 200 l/min x 60 min/h x 2 h= 72.000 l
Q = 72 m³/120min
ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage
03.01 Hydrantenanlage
03.01
Hydrantenanlage
03.02 Dienstleistungen
03.02
Dienstleistungen
04 Hydrantenanlage Tiefgarage
04
Hydrantenanlage Tiefgarage
ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage Tiefgarage ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage Tiefgarage
Wassermenge: 100 l/min
Gleichzeitigkeit: 3 Entnahmestellen
Betriebszeit: 120 Minuten
Löschwasserbedarf:
Q = 3 x 100 l/min x 60 min/h x 2 h= 36.000 l
Q = 36 m³/120min
ZTV Auslegungsgrundlagen Hyrantenanlage Tiefgarage
04.01 Hydrantenanlage Tiefgarage
04.01
Hydrantenanlage Tiefgarage
04.02 Hydrantentank Tiefgarage
04.02
Hydrantentank Tiefgarage
04.03 Dienstleistungen
04.03
Dienstleistungen
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Sonstiges
05.01
Sonstiges
05.02 Stundenlohnarbeiten
05.02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Instandhaltungsleistungen Hinweis Instandhaltungsleistungen
Mit dem Angebot über die Bauleistung ist auch ein Angebot über die Instandhaltung einzureichen. Das Angebot ist daher nur vollständig, wenn es sich auch auf diese Leistungen erstreckt.
Siehe hierzu auch das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt 242.
Hinweis Instandhaltungsleistungen
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