Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: St. Vinzenz Gebäude am Ring (GaR) und Kita
Bürohaus und Kita
Fahrendeller Str. 21-23, 44787 Bochum
Ausschreibung: 4614 Großküche Kita
Auf dem Grundstück des ehemaligen Klostergartens an der Fahrendeller Straße Ecke Nordring in Bochum, soll ein Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen und im hinteren Bereich eine Kindertagesstätte.
Die Nutzungen des „Gebäude am Ring“ (GaR) sind vielseitig und sollen in Zukunft ein Gemeinschaftsbüro, eine Pflege- und Beratungseinrichtung, drei zur Fremdvermietung gestellten Praxiseinheiten, Räumlichkeiten für Workshop und Schulung und einen Veranstaltungssaal für nicht mehr als 200 Personen sowie Räumlichkeiten für zwei Jugendwohngruppen und 13 Trainingswohnungen für junge Erwachsene beinhalten.
Das Haus ist als konventioneller 4- bis 5-geschossiger Massivbau mit einem TG als WU-Konstruktion geplant. Das Tiefgeschoss des Gebäudes beinhaltet eine Tiefgarage mit Fahrradkeller, sonstigen Kellerräume und Technikräumen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine nicht öffentliche Mittelgarage unter 1000 m² mit natürlicher Lüftung.
Im Weiteren soll im geschützten inneren Bereich des Grundstückes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Kindertagesstätte ist als 1-geschossige Massivholzkonstruktion auf einer Betonbodenplatte geplant. Unter der Bodenplatte gibt es nur einen kleinen Kriechkeller für die unterirdische Technikanbindung.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4614 VORBEDINGUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS:
I. HINWEISE / BEDINGUNGEN
II. ANGEBOT / AUFTRAG
III. WERKPLANUNG / AUSFÜHRUNG
IV. INBETRIEBNAHME / EINWEISUNG / ABNAHME
V. VORSCHRIFTEN UND NORMEN
VI. TECHNISCHE UND KONSTRUKTIVE VORGABEN
I. HINWEISE / BEDINGUNGEN
1. Änderungen des Leistungsverzeichnisses dürfen nicht erfolgen. Die im Text offen gelassenen
Stellen sind auszufüllen, da sonst eine Beteiligung an der Ausschreibung in Frage gestellt ist.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Verkaufsbedingungen des AN werden nicht
anerkannt, sofern sie den Vertragsgrundlagen sowie den Geschäftsbedingungen des AG
entgegen-stehen.
3. Für alle wesentlichen Geräte, soweit nicht bindend vorgeschrieben, sind die angebotenen
Fabrikate und Typen zu benennen. Die im nachfolgenden Blankett festgelegten
Leistungsmerkmale sind Planungsgrundlage und durch den Bieter als Mindestleistung zu
berücksichtigen.
Durch den Planer wurde auf Basis des Leistungsverzeichnisses ein gültiger Montage Plan erstellt.
Auf Grundlage des Montageplanes wurden die weiterführenden Planungen TGA ausgeführt.
Der Anbieter versichert mit Abgabe seines Angebotes, dass die von ihm eingesetzten Fabrikate
anschluss-/leistungstechnisch dem Montageplan entsprechen.
Sollten auf Grund der angebotenen Geräte Änderungen in der bauseitig ausgeführten Installation
erforderlich werden, werden diese durch den Bauherrn zu Lasten des Auftragnehmers
durchgeführt
4. Alle Geräte, Anlagen und Einrichtungen sind fabrikneu gefordert. Gebrauchtgeräte oder
Ausstellungsstücke werden nicht akzeptiert.
5. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen verstehen sich für Lieferung frei Hof der
Verwendungsstelle, einschließlich Verpackung.
6. Geräteanlieferungen haben in Übereinstimmung mit dem Terminplan der Bauleitung und dem
Baufortschritt zu erfolgen und sind den Platzverhältnissen auf der Baustelle anzupassen.
7. Der Bieter hat die Anlieferung sowie das Abladen und Vertragen der Geräte und Maschinen
inklusive Zubehör, zur Verwendungsstelle und zur Zwischenlagerung in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Das Entsorgen des Verpackungsmaterials (Transport- sowie Umverpackungen)
ist ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachträgliche Forderungen werden nicht
anerkannt.
8. In den Preisen eingeschlossen sind die Aufstellung, der Zusammenbau und die Montage der
Anlagen und Geräte an Ort und Stelle für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Geräte durch
geeignete Fachmonteure in erforderlicher Anzahl mit dem Ziel eine komplette, betriebsfertige
Einrichtung zu erhalten, einschließlich aller Dichtungsmaterialien sowie Montage- und
Hilfsmaterialien.
9. Die Elektro- und Sanitäranschlüsse der Geräteleitungen an die bauseitigen Leitungen
einschließlich aller notwendigen Materialien erfolgt durch den Auftragnehmer, nachfolgend AN
genannt, und sind entsprechend preislich zu berücksichtigen. Bauseitig werden folgende
Übergabepunkte erbracht: Elektro-Steckdosen-, Anschlussdosen oder Kabel gemäß Vorgaben
Installationsplan, Sanitärzuläufe mit Absperrventilen und Sanitärabläufe gemäß Installationsplan.
Für Geräteanschlüsse Sanitär sind generell nur edelstahlummantelte Druckschläuche zu
verwenden. Auf Verlangen ist die DVGW-Zertifizierung und die entsprechende Zulassung
nachzuweisen.
10. Der Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, kann keinen Raum für Zwischenlagerungen zur
Verfügung stellen.
11. Nach Anlieferung auf der Baustelle sind die Geräte während der Lieferung, Aufstellung, Montage
und danach bis zur endgültigen Inbetriebnahme durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu
schützen und in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
12. Um die Bauüberwachung in Ausführung und Termineinhaltung der Montagearbeiten zu
gewährleisten und erforderlichen Koordinationsbesprechungen mit der Bauleitung, dem
Planungsbeauftragten sowie den Sachbearbeitern angrenzender Gewerke zu führen, sind eine
angemessene Zahl von Reisen des AN zur Baustelle einzuplanen. Ein verantwortlicher
Projektleiter ist vom AN zu benennen.
13. Während der Bauzeit sind ausreichend Ausführungsunterlagen (Montagepläne, Detailpläne, Regel
und Schaltpläne, technische Angaben usw.) zur Prüfung dem Planungsbeauftragten vorzulegen
und die geprüften Unterlagen der örtlichen Bauleitung zur Ausführungsüberwachung zuzustellen.
Angaben und Pläne, die für Nebengewerke erforderlich sind, sind vom Auftraggeber der
zuständigen Firma zu liefern.
14. Der AN übernimmt, in Abstimmung mit der Bauleitung, die Koordination mit den vom AG beauftragten Fremdfirmen und deren leitenden Monteuren auf der Baustelle, damit einwandfreies
Verlegen der Vorinstallationen und richtige Anschlussmöglichkeiten der zu liefernden Geräte
gewährleistet sind.
15. Der AN ist verpflichtet vor Fertigung der Geräte/Möbel ein Ortsaufmaß durchzuführen und die
tatsächlichen Fertigungsmaße vor Produktionsbeginn zu prüfen und eventuelle Maßänderungen
der Bauleitung sowie dem Planungsbeauftragten mitzuteilen. Maßabweichungen, bis +/- 5 %, sind
in den Einzelpreisen einzurechnen.
16. Weiter führt der AN mit der Bauleitung eine Baubegehung durch, um die Transportwege
sicherzustellen. Entsprechend diesen Transportwegen sind die Baulängen der Geräte sowie deren
Teilungen einzurichten. Hierdurch entstehende Preisänderungen sind zu berücksichtigen.
17. Sämtliche Durchbrüche und Ausschnitte für die Durchführung von Anschlüssen in die
Unterbauten/Möbel sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzurechnen.
18. Während der Garantiezeit ist der AN verpflichtet, unverzüglich alle von ihm zu vertretenden Mängel
und Schäden an den Geräten auf seine Kosten zu beseitigen.
19. Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er über einen werkseigenen Kundendienst verfügt, der bei
wichtigen Reparaturen 24 Stunden am Tag sowie an Wochenenden und an Feiertagen kurzfristig
zur Verfügung steht.
Der Sitz dieses Kundendienstes ist in: _____________________________________
II. ANGEBOT / AUFTRAG
20. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes genau von den örtlichen Gegebenheiten, soweit
diese für die Einrichtung der Baustelle und für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein
können unterrichtet und diese bei der Preisbindung berücksichtigt.
21. Nachträgliche Forderungen aufgrund mangelhafter Kenntnisse des Arbeitsumfanges werden nicht
anerkannt
22. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Bieters, dass er die Unterlagen der
Ausschreibung überprüft hat, sie als richtig, ausreichend und vollständig ansieht sowie über die für
die fristgemäße Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlichen sachlichen und personellen
Mittel verfügt.
23. Alle Angebotspreise sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) einzusetzen. Die Abgabe des
Angebotes erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
24. Der Bieter hat auf Verlangen des AG vor Auftragserteilung und während der Vertragsausführung
den prüfbaren Nachweis zu erbringen, dass seine Zahlungen gegenüber dem Finanzamt, den
Krankenkassen, Versicherungen, Berufsgenossenschaften usw. fortlaufend erfolgen.
25. Glaubt der AN zu einer Leistung nach dem Vertrage nicht verpflichtet zu sein, so hat er dies vor
Ausführung dem AG schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als mit den
Vertragspreisen abgegolten.
26. Der AN ist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet. Alle zur Ausführung übergebenen
Unterlagen sind auf Unstimmigkeiten fachlich zu prüfen. Auf eventuelle Mängel ist schriftlich
hinzuweisen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich auszuführen.
27. Die eingesetzten Preise sind Festpreise. Alle Leistungen werden unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer
Erbringung während der Bauphase zu denselben Einheitspreisen abgerechnet.
28. Der AN wird verpflichtet täglich seinen Müll abzuholen und zu entsorgen. Unberührt von dieser
Regelung bleibt die direkte Verrechnung der Kosten für den Bezug von Strom und Wasser, sowie
die Benutzung sanitärer Einrichtungen.
29. Sämtliche Kosten für Inanspruchnahme von Straßengelände, Bürgersteigen,
Nachbargrundstücken und sonstigem fremden Eigentums inklusive aller Instandsetzungsarbeiten
trägt der AN.
30. Sämtliche Leistungen der Werkplanung und die geforderten Bestandsunterlagen sind in die
Angebotspreise einzukalkulieren
31. Des Weiteren sind mit den eingesetzten Preisen die Gestellung des Personals und Materials zur
Prüfung und Abnahme von Bauteilen, Anlagen und Leistungen abgegolten.
32. Der AG hat das Recht für die Vertragsleistungen Muster und Materialproben in von ihm
festzulegender, angemessener Größe zu verlangen. Sie sind kostenlos zu erbringen, wieder zu
entfernen und ihre Bezugsquelle auf Verlangen nachzuweisen.
33. Zusatzleistungen, die während der Bauphase erforderlich werden bzw. vom AG oder dessen
Planungsbeauftragten gefordert werden, bedürfen eines Nachtragsangebotes und dürfen erst nach
schriftlicher Auftragserteilung des AG ausgeführt werden.
34. Auf Wunsch und nach Rücksprache mit dem AG oder dem Planungsbeauftragten ist ein
Wartungsangebot über sämtliche Anlagen kostenneutral zu erstellen.
III. WERKPLANUNG / AUSFÜHRUNG
35. Die Werkplanung ist vom AN durchzuführen. Die Vorgaben hierzu werden vom zuständigen
Planungsbeauftragten gemacht.
36. Der AN bleibt trotz Sichtvermerk des Planungsbeauftragten für die fachliche, funktionelle und
maßliche Richtigkeit der Werkplanungsunterlagen allein verantwortlich
37. Sämtliche Leistungen der Werkplanung und die geforderten Bestandsunterlagen sind in die
Angebotspreise einzukalkulieren.
38. Zur Werkplanung gehören im Wesentlichen:
-Berücksichtigung der behördlichen Auflagen soweit sie das Gewerk des AN betreffen.
-Abstimmung der Werkplanung (insbesondere für Trassenführung) mit anderen technischen
Gewerken und dem Planungsbeauftragten. Bauliche Gegebenheiten und geforderte lichte
Höhen sind zu beachten.
Entsprechende Trassenplane sind zur Abstimmung mit den Gewerken vorzulegen.
- Vor Lieferung sind dem Planungsbeauftragten die Werkplanungsunterlagen der wesentlichen
Anlagenteile zur Prüfung und Freigabe (Stempel und Unterschrift) vorzulegen.
-Ausreichende Versorgung der Bauleitung mit den mit Freigabevermerk versehenen
Werkplanungsunterlagen.
- Vorlage der benötigten Planunterlagen und Gesuche zur Aushändigung an die Behörde und
den TÜV.
- Änderungen der Werkplanungsunterlagen nur mit Genehmigung des AG oder des
Planungsbeauftragten und ohne Mehrkosten bei Plan- bzw. Leistungsänderung während der
Bauzeit und anschließende Neuverteilung.
- Änderungen der Geräteaufstellung oder der allgemeinen Ausführung gegenüber der Planung
müssen mit dem Planungsbeauftragten abgestimmt werden.
- Für alle Anlagenteile, Sonderbefestigungen, Sonderaufhängungen, eigenständige
Stahlkonstruktionen etc. hat der AN auf seine Kosten den von Behörden geforderten
statischen Nachweis zu erbringen.
- Auf Anforderung hat der AN die bauseitig zu erbringenden Vorleistungen (Installationen,
Durchbrüche, Sockel, etc.) zu überprüfen und, sofern Differenzen festgestellt werden, diese
umgehend dem AN oder dem Planungsbeauftragten schriftlich zu benennen. Weiter sind auf
Wunsch der Bauleitung oder des Planungsbeauftragten vom AN alle Kernbohrungen vor Ort
anzuzeichnen.
39. Auch wenn Unterlagen vom AG geliefert werden, trägt der AN die alleinige Verantwortung für
Funktion, Dauerhaftigkeit und Qualität seiner Lieferungen und Leistungen. Diese müssen dem
neuesten Stand der Technik entsprechen, eine äußerst wirtschaftliche Lösung garantieren und
Erzeugnissen bester Konkurrenzfirmen mindestens gleichkommen.
40. Alle Anlagenteile und Geräte, wie z.B. Filter, Wärmetauscher, Lüfter, Feuerschutzklappen,
Pumpen, Hebeanlagen, Kessel, Aggregate, usw. (je nach Gewerk) sind so anzuordnen und
einzubauen, dass Anschluss-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ungehindert möglich sind.
41. Anlieferungen, Sonder-Arbeitseinsätze etc. sind mit dem AG oder dessen Planungsbeauftragten
abzustimmen.
42. Der bauseits fertig gestellte Fußboden ist vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen.
43. Die Befestigung von Hänge-, Stützkonstruktionen und Abhängungen hat mit auf den Bauwerkstoff
abgestimmten Dübel zu erfolgen. Das Einschießen von Befestigungen ist nicht gestattet.
44. Die Ausführungsplanung ist unaufgefordert, termingerecht mit dem Planungsbeauftragten
abzustimmen. Bauliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Der AN ist verpflichtet, alle Maße
an Ort und Stelle zu prüfen.
IV. INBETRIEBNAHME / EINWEISUNG / ABNAHME
45. Zum Leistungsumfang gehören ohne besondere Berechnung die fachgerechte Inbetriebnahme
und ein Probelauf aller Geräte Der Termin der Inbetriebnahme ist mit dem AG oder dessen
Planungsbeauftragten und dem Betreiber festzulegen und ist unbedingt einzuhalten
46. Zur Inbetriebnahme müssen die gelieferten und verbauten Geräte vom AN unentgeltlich von den
Schutzfolien und sonstigen Schutzmaterialien befreit und staubrein gereinigt sein.
47. Die gelieferten Positionen müssen montagetechnisch einwandfrei ausgeführt und komplett
fertiggestellt sein. In die Reinigung und Pflege der verbauten Geräte ist der Betreiber ausführlich
einzuweisen.
48. Der Betreiber und das von ihm benannte Bedienungspersonal sowie der zuständige technische
Mitarbeiter des AG bzw. des Facility-Management sind exakt und umfangreich in alle Geräte und
Anlagenteile als auch in die Wartungs- und Bedienungsanleitung einzuweisen.
49. Der Termin für die Einweisung ist mit dem AG und dem Betreiber zu vereinbaren und liegt zeitlich
nach der Fertigstellung der Einrichtungsmontage.
50. Ein schriftliches Protokoll mit den Unterschriften der Eingewiesenen ist vom AN vorzulegen und
den Revisionsunterlagen beizufügen.
51. Auf Wunsch des AG oder des Betreibers wird vor Ort und für den AG kostenneutral eine
Kochvorführung der relevanten Produktionsgeräte durchgeführt.
52. Die Abnahme der gelieferten Anlage erstreckt sich auf die Prüfung der Funktion sowie der
fachgemäßen und technischen Ausführung der Lieferungen und Leistungen. Die Abnahme erfolgt
in Absprache mit dem AG und dem Planungsbeauftragten erst nach Inbetriebnahme der
Betriebsstelle, Fertigstellung der Anlagen und Beseitigung der bei der Vorabnahme festgestellten
Mängel.
53. Die Abnahmetermine sind schriftlich beim AG oder dessen Planungsbeauftragten zu beantragen.
Eine eingewiesene Fachkraft des AN muss für die Dauer der Prüfung kostenlos zur Verfügung
stehen. Festgestellte wesentliche Mängel sind unmittelbar zu beseitigen.
54. Der AN hat die Bauleitung rechtzeitig schriftlich darauf aufmerksam zu machen, wenn durch
Bauauflagen erforderliche Prüfungen durch einen Sachverständigen (TÜV u. a.) rechtzeitig
durchgeführt und beauftragt werden müssen. Eine eingewiesene Fachkraft des AN mit den
erforderlichen Unterlagen ist ohne zusätzliche Kosten zur Abnahme anwesend.
55. Wiederholungsprüfungen aufgrund festgestellter Mängel gehen zu Lasten des AN.
56. Die Gesamtleistung gilt erst als abgenommen, wenn die bei der Abnahme festgestellten Mängel
restlos beseitigt sind. Die Mängelfreimeldung ist in schriftlicher Form dem AG oder dessen
Planungsbeauftragten zuzutragen.
57. Der AN hat die Revisionsunterlagen in 2-facher Ausfertigung spätestens mit der Abnahme
vorzulegen. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung der Revisionsunterlagen ist
einzurechnen. Die Revisionsunterlagen müssen die genaue und vollständige Eintragung aller
gelieferten und eingebauten Geräte/Anlageteile beinhalten. Weiter müssen sämtliche technischen
Daten, wie Fabrikat, Typ, Anschlusswerte, Leistungen, Stromart, Dimensionen usw. zu erkennen
sein
58. Folgende Unterlagen sind je Ausfertigung zusammengestellt in beschrifteten Ordnern mit
Inhaltsverzeichnis und übersichtlichem Register dem AG oder dem Planungsbeauftragten zur
Prüfung vorzulegen:
- 1 Satz Revisionspläne komplett (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Details, etc.) als
Schwarzpausen.
- 1 Satz digitalisierte Revisionspläne komplett (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Details, etc.)
auf Datenträger im DWG- und PDF-Format.
- 1 Satz digitalisierte Wartungs- und Bedienungsanleitung, Verschleiß- und Ersatzteillisten
mit Bezugsquellennachweis sämtlicher, gelieferter Positionen auf Datenträger im PDF-
Format
- Herstellerverzeichnis
- Konformitätserklärungen
- Reinigungs- und Pflegeanleitungen für die verarbeiteten Materialien und Geräte
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Unterschriebenes Einweisungsprotokoll
- Messprotokolle
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Fachunternehmererklärung
- Ansprechpersonen des AN mit allen erforderlichen Kontaktdaten
V. VORSCHRIFTEN UND NORMEN
59. Alle Maschinen und Geräte sind so auszuführen, dass sie den bestehenden Hygienevorschriften
entsprechen. Insbesondere müssen die Geräte einwandfrei gereinigt werden können.
60. Alle technischen Anlagen und Einrichtungen sind in ihrer Ausführung so anzubieten, dass sie ohne
Beanstandungen von Behörden und Sachverständigen (z.B. BG, TÜV, VDS, etc.) abgenommen
werden können.
61. Die Installation elektrischer Anlagen und Geräte hat grundsätzlich durch eine entsprechend
ausgebildete Elektro-Fachkraft gemäß DIN0105 zu erfolgen. Die elektrischen Anlagen müssen
dem neuesten Stand und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
62. Weiter müssen die Anlagen und Einrichtungen den einschlägigen Normen und Vorschriften von
Wirtschaftsbetrieben, den Auflagen der örtlichen Bauaufsichtsbehörden, der Verordnung über den
Bau und Betrieb von Öffentlichen Versammlungsstätten und den berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung in den derzeit aktuellen Fassungen entsprechen.
63. Die Anlagen müssen den neusten Erkenntnissen für Großkücheneinrichtungen sowohl in der
Arbeitsweise als auch in der Bauart und Funktion entsprechen und sind hinsichtlich der
gastronomischen und wirtschaftlichen Anforderungen nach den neusten Standards zu konzipieren
und herzustellen.
VI. TECHNISCHE UND KONSTRUKTIVE VORGABEN
Allgemein
Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, dann ist bei allen Positionen die Ausführung in
Chromnickelstahl gefordert. Es ist der Werkstoff DIN 1.4301 zu verwenden.
Die angebotenen Positionen müssen den nachfolgend genannten Punkten entsprechen, wenn in den
Einzelspezifikationen nicht ausdrücklich anderes verlangt ist.
Grundsätzlich sind alle aufgeführten Geräte entsprechend der Gastronorm auszuführen, es sei denn im
LV werden andere Vorgaben gemacht.
Die Maße des zu benutzenden Gedecksatzes und Tabletts sowie sonstigen für die Ausführung
relevanten Teile sind vom AN eigenverantwortlich und unaufgefordert zu prüfen Sämtliche Geräteteile, die regelmäßigen Betriebskontrolle und Wartungsintervallen unterliegen, müssen gut zugänglich sein. Eine leichte Austauschbarkeit aller Verschleißteile ist zu gewährleisten. Diese Forderung bezieht sich auch sinngemäß auf den Einsatz von Betriebsmitteln jeglicher Art. Rohr- und
Leitungsführungen innerhalb von Geräten bzw. Unterbauten sind mit einer abnehmbaren Profilleiste aus
CNS 1.4301 abzudecken.
Übergänge zwischen Arbeitsplatten und zu anderen Geräten sind höhengleich und stufenlos zu arbeiten.
Die Fugen sind sauber zu bearbeiten und abzudichten, siehe auch unter Absatz -Abdichtungen-.
Die Befestigungen der Unterbauten oder Verstärkungsprofile an den Tischplatten, Arbeitsplatten,
Wandborden, Tablettrutschen usw. dürfen nicht mittels Nieten, Schrauben, Bolzen usw., die durch die
Tischplatte geführt werden, erfolgen. Es sind, soweit erforderlich, Gewindebolzen oder ähnliches aus
Chromnickelstahl 1.4301 in den Unterseiten der Tischplatten anzuschweißen.
Materialstärken
Folgende Mindestmaterialstärken für Chromnickelstahl sind zu berücksichtigen:
64. Tisch-/Arbeitsplatten: 2,00 mm
65. Schrankkorpus: 1,25 mm
66. Zwischenborde: 1,25 mm
67. Wand-/Aufsatzborde: 1,25 mm
68. Spülbecken: 1,00 mm
Schliffbild
Für alle Chromnickelstahlbleche der Sonderbauten ist ein einheitliches Schliffbild vorzusehen.
Abdeckungen in Längsrichtung geschliffen, Korpusse waagerecht geschliffen, Türen von Unterschränken
und Oberschränken waagerecht geschliffen. Türen und Schrankkorpus von Hochschränken senkrecht
geschliffen.
Arbeitsflächen/Auf- und Abkantungen
Arbeitsflächen aus Chromnickelstahl 1.4301, wenn nicht anders beschrieben, Unterseite schalldämmend
mit Antidröhn versehen und durch Profile aus Chromnickelstahl an der Unterseite verstärkt. Die
Unterseite vollflächig mit CNS mind. 0,7 mm verschlossen. Arbeitsflächen sind einheitlich um 50 mm
abzukanten, an den Wandseiten um 50 mm aufzukanten, bzw. bei Vorgabe durch unveränderliche
Seriengeräte angepasst auszuführen. Alle Abkantungen sind so zu fertigen, dass eine Verletzungsgefahr
ausgeschlossen ist. Die Abkantungen sind nach innen einzukanten und mit Tropfkante auszubilden
sowie bis zum Korpus herangeführt und geschlossen. An Öffnungen, Durchbrüchen und Ausschnitten in
Arbeitsflächen sind Stehkragen anzuschweißen und mit Kantenschutzband zu schützen. Alle
Tischplatten sind in einem Stück gefertigt, falls erforderlich sind diese vor Ort zu verschweißen und
sauber zu verschleifen.
Werkstattnähte/Baunähte
Werkstattnähte sowie Eck- und Stoßstellen an Auf- und Abkantungen sind grundsätzlich durchgehend
zu verschweißen, glatt zu verschleifen und sauber zu polieren, so dass ein Übergang nicht erkennbar ist. Alle Anlagen sind so zu bearbeiten, dass scharfe Kanten ausgeschlossen sind. Punktgeschweißte oder gelötete Nähte sind nicht zulässig.
Erforderliche Baunähte, die an Ort und Stelle erstellt werden, sind wie oben beschrieben zu behandeln.
Schweißarbeiten auf der Baustelle sind mit der Bauleitung abzustimmen, deren Vorschriften und
Vorgaben einzuhalten. Ein ausreichender Brandschutz ist nach Abstimmung mit der Bauleitung vom AN
sicherzustellen, geeignete Löschgeräte sind in erforderlichem Umfang vom AN bereitzustellen.
Aussparungen/Durchführungen
Sämtliche notwendigen Aussparungen und Durchführungen in den Möbeln für Armaturen, Abläufe,
Rohrleitungen, Kabel etc. sind zu schneiden, fräsen oder zu stanzen und müssen entsprechend
berücksichtigt werden. Offene Schnittkanten sind mit Kantenschutzband zu versehen.
Granit-Arbeitsplatten
Granit-Arbeitsplatten sind, in einer Stärke von 30 mm auszuführen, sofern in den Einzelbeschreibungen
nicht anders gefordert. Alle sichtbaren Kanten gefast und poliert, im Griffbereich auch unterhalb der
Platte auf 50 mm poliert. Der Granit ist gegen ätherische Öle, Fette und Säuren zu imprägnieren. Wenn
in den Einzelbeschreibungen nicht anders beschrieben ist ein Granit mittlerer Qualität zu kalkulieren, (z.
B. Bianco Impero, Nero Impala).
Rohrbeine und Rahmen
Alle Rohrbeine für Tische und Spülen mit offenen Unterbauten sind einheitlich aus Chromnickelstahl
Quadratrohr 40/40/2 mm herzustellen. Das Rohr ist so zu verschweißen, dass an keiner Stelle
unkontrolliert Wasser eindringen kann. Sofern es konstruktiv erforderlich ist, sind zwischen den Beinen
Querstreben aus gleichem Material und gleichen Querschnitt sowie Rahmenverbindungen und
Verstärkungen vorzusehen. Blechkonstruktionen sind nicht zugelassen. Rohrbeine mit Fußstollen aus
korrosionsbeständigem Material, höhenverstellbar ± 15 mm.
Fußsteher
Geräte, die mit Fußsteher ausgestattet sind, erhalten Quadratrohrsteher 40/40/1,25 mm mit
angeschweißter Halteplatte aus Chromnickelstahl und höhenverstellbaren Fußstollen aus
korrosionsbeständigem Material, höhenverstellbar ± 15 mm. Die Fußsteher sind mit dem Bodenprofil
verschweißt oder verschraubt.
Unterbauten
Schrankunterbauten sind aus Chromnickelstahl 1.4301 herzustellen. Sie sind an den Schmal-, Längs-
und Rückseiten zu schließen. Die Bedienungsseite ist entsprechend der Einzelspezifikation mit
Flügeltüren oder mit Schiebetüren zu versehen. Die Unterkonstruktion ist so zu wählen, dass eine
einheitliche Bodenfreiheit von 200/150 mm gewährleistet ist. Anschlussklemmen und -Vorrichtungen für
Potentialausgleich sind vorzubehalten. Schrankkorpusse in stabiler selbsttragender Ausführung aus
CNS gegebenenfalls durch Zwischenwände unterteilt. Schrank bestehend aus Boden, Rückwand und
Seitenwänden. Der Boden ist mit Profilen verstärkt. Alle Schränke sind mit einem höhenverstellbaren
Zwischenbord glatt, mit Profilen verstärkt, auszustatten.
Hygieneausführung H2
Thermische und nichtthermische Geräte sind in Hygieneausführung H2, DIN 18865-9 zu liefern. Boden
und Wände sind dicht und fugenfrei verschweißt. Die Korpusoberseite ist zur Abdeckung hin mit CNS-
Blech geschlossen. Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand wird mit Radius R =
20 mm ausgebildet. Die hinteren unteren Ecken werden als "Kugelecken" ausgeformt. Seitenwände mit
fugenlosen Auflagebolzen für Zwischenborde oder Auflagesicken für Gastronom-Behälter, -Bleche und
–Roste, entsprechend Einzelanforderung.
Schubladen
Alle Schubladen sind, wenn im LV nicht anders gefordert, als Rahmenschubladen in Gastronorm-Größe
GN1/1 bzw. GN2/1 vorzusehen. Sofern nicht anders angegeben gehört zu jeder Schublade ein
Gastronormbehälter in der entsprechenden Größe, 100 oder 200 mm tief, aus Chromnickelstahl 18/10,
zum Lieferumfang. Alle Schubladen sind grundsätzlich mit Teleskop-Vollauszügen aus Chromnickelstahl
18/10 zu fertigen. Die Frontblenden der Schubladen sind doppelwandig zu fertigen. Die Blenden mit
eingearbeiteten, blendbündigen, waagerechten Griffleisten.
Schiebetüren
Schiebetüren sind aus doppelwandigem Chromnickelstahl 1.4301, herzustellen. Schiebetüren allseitig
verschweißt. Offene Ecken und Kanten werden nicht akzeptiert. Schiebetüren sind mit eingekanteten,
senkrecht laufenden und türblattbündigen Griffleisten zu versehen. Die Türen sind oben aufgehängt und
laufen auf kunststoffummantelten kugelgelagerten Rollen. An der Unterseite werden Türen durch einen
U-Förmigen Halter geführt. Bei geöffneter Türe ist der Schrankboden im offenen Türbereich absolut glatt.
Flügeltüren
Flügeltüren sind aus doppelwandigem Chromnickelstahl 1.4301, herzustellen und mit flächenbündiger
senkrecht angekanteter Griffleiste ausgeführt, Flügeltüren allseitig verschweißt. Offene Ecken und
Kanten werden nicht akzeptiert. Die Türen sind fluchtend und ohne Überlappung gefertigt, mit stabilem
wartungsfreien 180° Scharnier angeschlagen, mit versenktem Magnetverschluss. Türen für
Installationsfächer sind mit Zylinderschlössern (gleichschließend) sowie einer
Installationskennzeichnung zu versehen.
Lüftungstüren
Lüftungstüren für Aggregatfächer und EDV-Schränke sind mit waagerecht verlaufenden
Lüftungslamellen mit einer Durchlässigkeit von ca. 70% zu arbeiten. Sie sind so zu fertigen, dass sie
spritzsicher sind und keine Sichtöffnungen aufweisen. Die Lamellen sind aus 2 mm starkem
Chromnickelstahl 1.4301 zu fertigen. Ausführung sonst wie vor. Türen sind mit Zylinderschlössern
(gleichschließend) zu versehen.
Zwischenböden
Die Böden sind an allen Seiten um 40 mm ab- und 15 mm eingekantet. Die Eckstoßkanten sind zu
verschweißen und entsprechend zu schleifen. Böden sind dem Verwendungszweck entsprechend mit
CNS-Profilen zu untersteifen, die Unterseiten sind schalldämmend mit Antidröhn zu versehen. Die Böden
sind so zu arbeiten, dass ihre Höhe verstellt werden kann. Stellschienen sind aus CNS 1.4301 zu fertigen
und an den Korpus zu schweißen.
Auflageschienen
Auflageschienen aus Chromnickelstahl 1.4301, kippsicher, in L-Form, so gefertigt, dass Gastronorm-
Roste oder Gastronorm-Behälter in der Größe GN 1/1 (wenn in der Einzelbeschreibung nicht anders
gefordert) eingelegt werden können. Auflageschienen höhenverstellbar in Stellschienen einhängbar.
Sockelblenden (sofern im LV vorgegeben)
Die Konstruktion besteht aus einem Bodenwinkel, 40 x 40 mm, welcher zum Boden hin mit Moosgummi
oder Kunststoffkeder abgedichtet wird und einer gekanteten, durchgehenden, abschraubbaren
Sockelblende, welche 20 mm gegenüber dem Korpus zurückspringt. Beide Teile sind komplett aus
Chromnickelstahl 1.4301 zu fertigen. Die Verschraubung der Sockelblende erfolgt in den Fußstehern
des Möbelgestells, mittels Einnietmuttern, welche ein wiederholtes Lösen und Befestigen der
Sockelblenden ermöglichen und den passgenauen Sitz garantieren.
Wandborde
Alle Borde, die oberhalb von Arbeitsplätzen angebracht sind, sollen in den geforderten Materialstärken
aus Chromnickelstahl 1.4301 hergestellt sein, wobei alle Eck-Kanten zu verschweißen sind. Die
Wandborde sind hinten um 40 mm auf- sonst um 40 mm abzukanten. Die Ablagen sind an
Dreieckskonsolen, leicht demontierbar, auszuführen. Bei Glasborden sind entsprechende, dekorative
Konsolen zu verwenden. Die Montage erfolgt mittels CNS-Wand-Verstellschienen, mit einer
entsprechenden Anzahl an Dreieckskonsole, so dass ein Durchbiegen der Borde verhindert wird. Das
Befestigungsmaterial (Edelstahlschrauben, Dübel etc.) gehört zum Lieferumfang des AN.
Wandhängeschränke
Schrankkorpus in stabiler, selbsttragender Ausführung aus Chromnickelstahl. Schrank bestehend aus
doppelwandigem Boden, Seitenwänden und Rückwand. Mit Aufhängeleiste zur Wandmontage. Das
Befestigungsmaterial (Edelstahlschrauben, Dübel etc.) gehört zum Lieferumfang des AN.
Wandhängeschrank in Hygieneausführung H2 DIN 18865-9.
Fahrbare Geräte
Fahrbare Geräte sind grundsätzlich mit stabilen PU-Stoßecken oder PU-Abweiserrollen auszuführen.
Gerät jeweils mit vier Lenkrollen, davon zwei mit Feststeller. Rollendurchmesser mindestens 125 mm.
Rostfreie Rollenausstrahlung gemäß DIN 18867 Teil 8. Laufrolle nicht kreischend, lebensmittelbständig,
geräuschdämpfend. Bereifung für die speziellen Anforderungen eines Großküchenfußbodens geeignet.
Rollen und Räder müssen auswechselbar sein. Lager mit wartungsfreier Dauerschmierung,
strahlwassergeschützt. Tragfähigkeit der Laufwerker entsprechend den jeweiligen Anforderungen
ausgelegt, Mindesttragfähigkeit je Laufwerk 130 kg. Korrodierende Teile, wie verchromt oder
feuerverzinkt, sind nicht zugelassen.
Spülbecken/Handwaschbecken
Becken tiefgezogen mit großen Radien in den Ecken und am Boden, nahtlos in die Oberabdeckung
eingeschweißt. Die Schweißnähte sind entsprechend sauber nachzuarbeiten. Es ist zu gewährleisten,
dass der Boden ein Gefälle zum Ablauf hat. Der Beckenboden ist von unten mit einem
feuchtigkeitsunempfindlichen Dämmstoff zu beschichten. Spültische sind mit einem serienmäßigen umlaufenden Wulstrand zu liefern. Die Abkantungen der Spülabdeckungen sollen in der gleichen Weise
hergestellt werden wie bereits beschrieben. Jedes Spülbecken mit Standrohrventil, sofern nicht
Hebelüberlaufventile im LV gefordert werden. Standrohrventile mit dazugehörigem Standrohr mit
Aufhängelasche, sowie mit CNS-Wandhaken zur Aufnahme der Standrohre.
Mischbatterien/Geschirrbrausen
Alle Mischbatterien/Geschirrbrausen sind in Einhebel-Ausführung, mit schweren messingverchromten
Batterien mit Schwenkauslauf für Kalt- und Warmwasser auszurüsten. Geschirrbrausen sind mit einem
Brauseschlauch von mindestens 1000 mm Länge auszuführen. Mischbatterien in Wand- oder
Standausführung. Bei Handwaschbecken sind, wenn nicht anders beschrieben, berührungslose,
optoelektronisch gesteuerte Sensorarmaturen mit Netzstecker vorzusehen. Bei allen Wasser-
Zulaufarmaturen für Handwaschbecken, Spültische, Spülbecken, Ausgussbecken usw. ist das gleiche
Fabrikat vorzusehen.
Dunstabzugshauben
Dunstabzugshauben sind an den für die Funktion wichtigen Stellen dicht verschweißt und sauber
verschliffen zu fertigen. Der untere Haubenrand mit umlaufender, angekanteter dicht verschweißten
Fettsammelrinne und verschließbaren Kugelhähnen. Das Haubeninnenteil mit einer oder zwei schräg
gestellten Filterwänden. Filter nach DIN 18869-5, Bauart A. Der Nachweis auf
Flammdurchschlagssicherheit ist zu erbringen. Abluftstutzen mit Kragen, von unten gegengesetzt, 100
mm hoch, zum Anschluss an die bauseitige Entlüftungsanlage. Größe, Form und Anzahl der Stutzen
sind mit dem Lüftungsplaner abzustimmen. Die Beleuchtung ist fettgeschützt in einem separaten
Beleuchtungskasten aus Edelstahl mit einer reversiblen Abdeckung aus ESG-Glas zu verbauen und
intern komplett zu verdrahten, Anschlussdose auf dem Haubendach. Die Haubenaufhängung erfolgt,
soweit nicht anders beschrieben, mittels Gewindestangen an der Rohdecke, einschließlich aller
notwendiger Abhängungen/Umgehungen.
Kühlmöbel (Sofern im LV keine anderen Vorgaben gemacht werden )
Der Außen- und Innenbehälter der Kühlmöbel ist komplett aus Chromnickelstahl 1.4301 zu fertigen.
Schrankkorpus und Flügeltüren (Schubladen) in doppelwandiger Bauweise. Mit PU-Schaum
ausgeschäumt, bei Normalkühlung min. 40 mm, bei Tiefkühlung min. 50 mm. Die Flügeltüren bzw.
Schubladen mit auswechselbarem Magnetdichtrahmen, ohne Werkzeug wechselbar. Die Griffleiste
flächenbündig angekantet. Türscharniere stabil und wartungsfrei. Bei Kühlschubladen Ausstattung
gemäß Einzelspezifikationen( Flaschenschubladen, Rahmenschublade für GN Einsätze, gekantete Wanne). CNS-Teleskop Vollauszug Tragkraft 60 – 150 kg. Die Kühltische sind mit Auflagewinkel für GN
1/1 auszurüsten, je Fach 3 Paar. Winkelauflagestelle sowie Verdampferverkleidungen leicht aushängbar,
so dass die Kälteinstallation leicht zugänglich ist. Kühlmöbel müssen gegen Wasserdampfdiffusion
geschützt sein. Der Innenraum H2 nach DIN 18865-9, so dass leichte Reinigungsmöglichkeit gegeben
ist.
Im Kühlmöbel hat die Elektroinstallation der Beleuchtung in der Schutzart IP22 zu erfolgen. Sämtliche
Elektroanschlüsse enden im Maschinenfach in einer Verteilerdose (Klemmleiste). Tiefkühlschränke mit
Rahmenheizung für die Türen. Bei den Plus-Möbeln ist die Verdampfungstemperatur so zu regeln, dass
eine Luftfeuchtigkeit von mind. 70 bis 85 % garantiert wird, die Verdampferfläche ist entsprechend groß zu dimensionieren. Umluftverdampfer mit thermostatischem Expansionsventil bzw.
Kapillarrohreinspritzung. Verrohrung und Verkabelung bis zum rechts oder links vom Kühlraum sitzenden
Installationsfach, mit Elektroanschlusskasten und Temperaturregler, Tauwasserverdunstung,
Abtauautomatik.
Kühlmöbeln zum Anschluss an eine externe Kälteanlage (Sofern im LV keine anderen Vorgaben
gemacht werden)
Verdampfer und Gebläse fertig installiert und befestigt. Die Kältemittelleitungen sind bis in das
Installationsfach zu verlegen (die Rohrenden sind so zu verschließen, dass keine Feuchtigkeit und kein
Schmutz in den Verdampfer gelangen können). Das Expansionsventil gehört zum Leistungsumfang des
AN, entsprechend dem von der Kleinkältefirma vorgegebenen Kältemittel. Wenn nicht anders
beschrieben, erfolgt der Anschluss der Verdampfer an die Verbundanlage durch die ausführende
Kleinkältefirma. Öffnungen für Fühler und Steuerleitungen sind in Abstimmung mit der Kleinkältefirma
vorzusehen. Die Betriebskälteleistung (Verdampfungstemperatur etc.) der einzelnen Kühlstellen ist der
ausführenden Kleinkältefirma ohne besondere Aufforderung mitzuteilen. Elektroanschlüsse sind auf ein
gemeinsames Klemmbrett zu führen und mit ihrem jeweiligen Abnehmer zu beschriften, Schutzart IP22.
Die Temperatur der Kühlmöbel ist einzeln thermostatisch regelbar. (Schaltdifferenz max. 4 Grad). Die
Kühlung erfolgt über eingebaute Lamellenverdampfer mit isoliertem Tauwasserabfluss. Dieser muss so
angeordnet sein, dass das Tauwasser einwandfrei abfließen kann (Boden mit Gefälle zum Ablaufventil).
Es ist ein Tassengeruchsverschluss in der Tauwasserrinne eingearbeitet.
Abdichtungen
Sämtliche erforderlichen Abdichtungen zum Bauwerk (Boden, Sockel, Wände, Decken etc.) bzw.
zwischen Geräten oder Gerätewandanschlüssen sind mittels Moosgummidichtungen und lösungsfreiem
Silikon abzudichten und zu versiegeln. Farbton der Versiegelung silber- bzw. aluminiumfarbig oder
transparent. Für wärmeentwickelnde Geräte ist ein hitzebeständiges Mittel zu verwenden. Die
Abdichtungsarbeiten sind mit der erforderlichen Vorprimerung gemäß den Herstellerrichtlinien
auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Elektroinstallationen
Bei allen Elektroinstallationen der angebotenen Gerätschaften ist zu beachten, dass die Kabeldurchführungen mit PG-Verschraubungen auszuführen sind. Alle freiliegenden Elektrokabel zugentlastet. Schutzleiteranschlussstellen sind nach VDE zu bezeichnen. An allen fest eingebauten
Teilen sind Schutzleiteranschlussstellen vorzusehen. Bei Kabelführungen über Kanten oder durch hierfür vorgesehene Öffnungen ist ein wirksamer Kantenschutz vorzusehen. Kabeldurchführungen sind gegen Feuchte und Wasser abzudichten. Im Bereich von Installationswänden, Tischanlagen oderAusgabetheken ist die Elektroführung innerhalb auf Trassen vorzusehen oder fachmännisch an den
Gerätschaften zu befestigen
Durch seine Unterschrift bescheinigt der Bieter, dass er alle Angebotsunterlagen erhalten und eingesehen hat und das die gestellten Bedingungen nichts enthalten, was zweideutig oder
unverständlich erscheint bzw. das ihm derartige Stellen hinreichend erklärt worden sind.
Er erklärt ferner ausdrücklich, dass die Kosten aller vorstehenden Nebenleistungen in seinem abgegebenen Angebot beinhaltet sind und er mit allen vorstehenden Bedingungen des AG einverstanden ist.
Die nachfolgende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Wird das Angebot an nachfolgender Stelle nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben!
Bedingungen gelesen und akzeptiert:
Ort Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift / Firmenstempel
Zusätzliche Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) A nlagen zum LV
01. BE-Plan und Übersichtsplan
02. Planungsunterlagen Kita Architetur und Küche
03. Terminplan Stand 30.06.2025
04. Gestaltungskonzept Kita
05. LCA-Analyse Kita
LV-Anlagen (zum Download)
01 Kücheneinrichtung
01
Kücheneinrichtung
01.01 Lager
01.01
Lager
01.02 Vorbereitung
01.02
Vorbereitung
01.03 Produktion / Zubereitung
01.03
Produktion / Zubereitung
01.04 Spülküche
01.04
Spülküche
01.05 Abfall
01.05
Abfall