VE 08.04 Elektro /- Fernmeldetechnik
SST 122 | Schloßstrasse 122
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1. Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant. Bauherr: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte L-1330 Luxembourg 1.2  Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme: Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen Nutzungen zugeführt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen überwiegend im gesamten Geschäftshaus. Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben. Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist im Sommer 2025 mit den vorbereitenden Maßnahmen erfolgt. Die Gebäudehülle bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt. 1.3  Lärmschutz Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm jedoch gering zu halten und die SEP zu beachten. Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen. 1.4 SigeKo Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden. Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen. Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer. 2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen 1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im Erdgeschoss.. 2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG 3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im 3.OG 4. Beherbergungsbetrieb - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG 5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten 3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung 3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich. Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren. Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar. 3.2 Baustrom/Bauwasser Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende Stromanschluss ist begrenzt. Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss  spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert. 3.3 Parken von Kraftfahrzeugen Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und -stellplätze sind generell freizuhalten. 3.4 Hinweise und Verbote Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten. MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer zu entfernen! RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden! BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem Betreten der Baustelle zu behindern. 4. Bauausführung 4.1 Verantwortlicher Bauleiter Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein. 4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem weit über die VOB-Bestimmungen hinausgehenden sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial- und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl. öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung durch die Bauleitung. Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen! 4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber. 4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen festzulegen. 4.5 Baubesprechungen In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht, solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein! 5. Ausführungstermine Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben beschriebenen  einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Vorbemerkungen
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung Der Umbau des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb der Verkaufsstätte. Die Arbeiten können daher nicht am Stück erfolgen. Es wurde hierzu vom Büro WBRE und den Planungsbeteiligten ein Umbaukonzept (Bauphasenplanung) erarbeitet, welches den Bauablauf strukturiert. Insbesondere ist die Verkaufsstätte elektrotechnisch - mit Einschränkungen- durchgehend zu versorgen. Die elektrotechnische und sicherheitstechnische Versorgung ist durchgehend sicherzustellen und Provisorien zu berücksichtigen bzw. in die EP´s einzukalkulieren. Die zentralen Lüftungsanlagen werden vorgezogen umgebaut und ausgetauscht in diesem Zuge ist auch die elektrotechnische Erschliessung an die neuen Anlagentechnik anzupassen und zu versorgen. Die 3 Trafostationen bleiben im Bestand erhalten. Die NSHV-AV Basler bleibt im Bestand erhalten und hier werden Abgänge frei die umgenutzt werden. Die NSHV-AIK wird neu aufgebaut und die AV und SV Schaltanlagen werden getrennt. Die AV-Schaltanlage bleibt im UG die SV-Schaltanlage kommt auf das Dach im Bereich der NEA.
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau Die Installationen im Gebäude unterteilen sich in Grundausbau und Mieterausbau. Für eine Zuordnung der Leistungen wurden Schnittstellen abgestimmt. Verkaufsflächen P&C keine Arbeiten vorgesehen Verwaltung P&C Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA Mietflächenausbau erfolgt durch Mieter Büroeinheiten Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter nach Vorgaben Mieter. Mieter bringt aktive Technik bei der Datentechnik. Longstay-Appartments Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter nach Vorgaben Mieter. Fitness Grundausbau: Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL Hebeanlagen Sanitärtrakt durch Vermieter einschl. elektrischen Anschluss von MÜK über separate Sicherungsabgänge. Mietflächenausbau erfolgt durch Mieter Im Bereich der Mietfläche UG befindet sich eine Mittelspannungstrasse vom Netzversorger Stromnetz Berlin. Diese bleibt im Bestand vorhanden.
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau
2. Technische Anlagenbeschreibung 2. Technische Anlagenbeschreibung 2.1. Leistungsabgrenzung Nachfolgend werden die technischen Einrichtungen beschrieben, welche für den Betrieb und die Funktion und den Umbau des Geschäftshause erforderlich werden. Im AIK und Basler Bauteil werden unterschiedliche Umbauarbeiten bzw. Sanierungen erfolgen bzw. erfolgt teilweise eine komplette Neuinstallation. 2.2. Grundlagen Architekturgrundrisse und Schnitte, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Baubeschreibung, Schallschutzgutachten 2.3 elektrotechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen In beiden Bauteilen sind Hausanschlussräume für Elektro- und Fernmeldetechnik im Bestand vorhanden, von denen der Bestand elektrotechnische erschlossen wird. Fernmeldetechnisch sind zwei Kupfer Hausanschlüsse vorhanden. Zusätzlich wurde bereits ein Hausanschluss Glasfaser durch die Eurofiber realisiert zusätzlich wird ein zweiter Hausanschluss Glasfaser durch die Telekom ins Gebäude gebracht. Von der NSHV Basler/AIK werden die einzelnen Unterverteilungen und Etagenverteiler gespeist. Je Etage und Mietbereich sollen separate Unterverteiler eingeplant werden, um die Leitungswege kurz zu halten. Der Hauptleitungsweg führt von den NSHV´s über die Hauptkabeltrassen der Untergeschosse und den verschiedenen Steigbereichen in die Etagen und Mietbereiche. KG 441 Mittelspannungsanlagen Im Bestand befinden sich Mittelspannungsschaltanlagen in beiden Gebäudeteilen, die weiter verwendet werden sollen. Im Bereich des Fitnessstudios UG befindet sich eine MS-Trasse des Netzversorgers die im Fußbodenaufbau verläuft. Die Trasse bleibt im Bestand erhalten. KG 442 Sicherheitsstromversorgung Es ist eine Notstromversorgung im Gebäudeteil AIK vorhanden. Von der NEA werden die sicherheitstechnischen Anlagen im Gebäudekomplex AIK weiter versorgt. Die Sprinklerpumpen des Bereich Basler werden bisher über eine Sprinklerpumpenschaltung von der NSHV-AV Basler gespeisst, da dieses nicht zulässig ist wird die Sprinklerpumpe ebenfalls an das Notstromaggregat des Bereichs AIK angeschlossen. Die benötigte Sicherheitsstromversorgung wird ansonsten über dezentrale Batterien in den jeweiligen Anlagen (BMA; SIBEL; RWA etc.) zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wird zum Einhalten der EN1838 eine Sicherheitsbeleuchtung in den behinderten WC´s eingesetzt. Für die Gebäude werden die Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage mit entsprechender Ladeeinrichtung und Stromkreisüberwachung für den Bestand erhalten. In den neuen Mietflächen Longstay; Fitness und ggf. Büro werden Einzelbatterieleuchten oder Gruppenbatterieanlagen berücksichtigt. Damit ist eine Erfassung der Verbrauchswerte je Mietbereich gesichert. Die neuen Einzelbatterieanlagen/Gruppenbatterieanlagen in den neuen Mietbereichen werden für eine Nennbetriebsdauer von min. 1h und max. 3h ausgelegt. Die Anlagen der Zentralbatterieanlagen sind im Bestand in einem separaten Raum im Untergeschoss aufgestellt und versorgen von dort die Leuchten in den unterschiedlichen Bereichen. Die Verkabelung der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten erfolgt gemäß den einschlägigen VDE-Richtlinien / Vorschriften. Zur Überwachung der Unterverteilungen der Allgemeinbeleuchtung für die Sicherheitsbeleuchtung wird in den entsprechenden Verteilungen eine Dreiphasen-Netzüberwachung eingebaut. Die Einzelbatterieleuchten werden von den Stromkreisen der Allgemeinbeleuchtung mitversorgt. KG 443 Niederspannungsschaltanlage Folgendes Netzsystem kommt für die ganze Liegenschaft zur Ausführung: - Niederspannungsnetz 3 x 400 / 230 V, 50 Hz - Netztyp TN-S Netz (5 Leiter-System) Die NSHV-AV Basler hat bereits ein TN-S System die NSHV-AV AIK ist bisher noch als TN-C Netzsystem ausgeführt und muss deshalb erneuert werden. Ebenso müssen auch alle Unterverteiler, im Bereich AIK ,ertüchtigt bzw. erneuert werden. Die NSHV-SV AIK steht ebenfalls im Bestand im Raum der NSHV-AV dieses ist nicht zulässig. Aus diesem Grund wird die NSHV-SV neu auf dem Dach des BT-AIK neu errichtet. Da die Schaltanlage als Außenanlage geplant ist muss sie den entsprechenden Schutzgrad min. IP54 erhalten. Die ermittelte maximal gleichzeitige effektive Leistung beträgt für den Gesamtengebäudekomplex ca. 1500 kVA. Es werden separate Zählungen für die einzelnen Mieteinheiten gemäß Zählerkonzept eingeplant. Gemäß Vorabstimmungen mit dem Netzversorger bleibt es bei den Gesamtverbrauchszählern gemäß Bestand AIK und Basler. Die neuen Mietbereiche erhalten geeichte Unterzähler zur Differenzmessung. Die nach Erfordernis als Wandlerzählung oder Direktzähler ausgeführt werden. Die elektrischen Leistungsbedarfsabschätzungen für die Nutzungsänderung erfolgt über spezifische Flächenwerte nach den Vorgaben und Richtlinien z.B. der AMEV EltAnlagen oder Erfahrungswerten anderer vergleichbarer Gebäude. 4.4.4 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen Zu- und Steigleitungen, Kabel und Leitungen Zu- und Steigleitungen werden ausgehend von den NSHV´s bis zu den Etagenverteilungen sternförmig als TN-S Netz verlegt. Von den Hausanschlussräumen führen Kabeltrassen bis zu den einzelnen Steigbereichen. Über diese Steigbereiche werden die jeweiligen Unterverteiler in den Etagen erschlossen. Die Elektrosteiger werden hauptsächlich im Bestand weiter genutzt bzw. müssen ertüchtigt und erneuert werden bzw. erhalten neue Brandschotts. Im Bereich AIK werden aufgrund der geänderten Nutzung neue Steiger erforderlich. Verlegesysteme Die Kabelträgersysteme sind mit horizontalen Kabelrinnen und vertikalen Kabelleitern geplant. Die Kabelträgersysteme teilen sich auf in: Kabelträgersysteme für Starkstromkabel und FM/IT-Kabel Kabelträgersysteme für E30/E90 Leitungen Die elektrische Erschließung der Büroräume erfolgt über Deckentrassen und Deckenenergiesäulen die an den Arbeitsplätzen aufgestellt werden. Beim Einsatz von flexiblen Tischanschlusssystem sind diese nicht im Leistungsumfang MN-Ingenieure enthalten und sind bei der Büroeinrichtung mit zu planen. Die Versorgung der Arbeitsplätze über Vertikalkanäle freistehend oder an Stützen und Wänden (alternativ Brüstungskanäle) die durch den Vermieter bereitgesetllt werden. Je Arbeitsplatze 1 Doppelsteckdose und 1 Doppelsteckdose EDV, 1 Doppeldatendose (RJ45) mit zwei Datenports werden an Anschlüssen dem Mieter bereitgestellt. Alternativ erfolgt die Übergabe durch den Mieter im Bereich der Decke bzw.an der Deckenkabeltrasse als Consolidation Point (CP) Strom/Daten, die in einem abgestimmten Raster vorgesehen werden. Die flexibelen Anschlussleitungen von den CP´s die Leitungsführung an den Arbeitsplätzen und die Tischanschlusssysteme der Arbeitsplätze bringt der Mieter selber, angepasst an seine tatsächliche Büroausstattung. Die Anschlusssyste-me müssen als Standard Stecksysteme (CP/Tischanschlussfelder) z.B. Hager; OBO Bettermann; Bachmann nach Vermietervorgaben durch den Mieter besorgt werden. In den Bereichen mit Abhangdecken werden unter anderem neben der Verwendung von Kabeltrassen Verlegebereiche definiert. In diesen Bereichen werden die Kabel mit Sammelhalter an der Decke befestigt. Unterverteilungen (UV), Schaltgeräte in UVs Je Mietbereich ist eine MÜK (Mieterübergabekasten) geplant, die Bereiche werden durch die Verteilerbereiche gekennzeichnet im weiteren Ausbau erhält jeder Mietbereich eine Unterverteilung. Die Steckdosenstromkreise werden mit FI´s gemäß DIN VDE 0100 Teil 410 geschützt. Energiesäulen Arbeitsplätze Die elektrische Erschließung der Büros erfolgt in den meisten Bereichen über Energiesäulen die von der Decke auf den Boden verspannt werden. Je Arbeitsplatz sind eine Doppeldatendose und zwei Doppelsteckdosen eingeplant. Installationsobjekte Die Elektroinstallation in den Technikräumen, sowie im Keller erfolgt als Auf-Putz-Installation. Alle anderen Räume, wie Flure, Treppenhäuser, Büros, Besprechungsräume etc. sind als Unter-Putz-Installation geplant. KG 450 Beleuchtungsanlagen Die Beleuchtungssysteme werden nach aktuellen Normen z.B. der DIN EN 12464 und ASR geplant. Allgemeinbeleuchtung Die Auslegung der Beleuchtungsanlage wurde in der Entwurfsplanung mit einer Beleuchtungsberechnung durchgeführt. Es wurde ein Wartungsfaktor von 0,67 zu Grunde gelegt, sowie eine Lichtfarbe von 3000/4000Kelvin muss noch abschließend vom AG festgelegt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen nach BEG Förderung müssen nachfolgende Bedingungen eingehalten werden. Die Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens: - 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten - 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen - Für LED-Leuchten > 80 % (L80) bei 50 000 Betriebsstunden. - Für alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 % bei 16 000 Betriebsstunden. Die bisherige Planung sollte dieses berücksichtigen. Es werden folgende Nennbeleuchtungsstärken definiert: - Technikräume 200 Lux - Flure, Foyer 100 Lux - Umkleideräume, WCs 200 Lux - Büroräume 500 Lux - Besprechungsräume 300 Lux In der Berechnung und Planung wurden LED-Leuchten geplant. Ebenfalls wurden folgende Leuchtenarten gemäß übergebenem Ausstattungshandbuch berücksichtigt: -  Technikräume Wannenleuchten Feuchtraum, -  WCs Downlights rund Deckeneinbaumontage -  FlureFlächenleuchten rund für Aufbaumontage -  Büros Pendelleuchten/Stromschienenleuchten gemäß Vorgaben AG -  Besprechungsräume Pendelleuchten / Anbauleuchten Für die Beleuchtungsschaltung ist folgendes bisher geplant: - Technikräume herkömmliche Schalter/Taster Vorort - Flure Präsenzmelder Vorort und Zentral EIN/AUS - WCs Bewegungs-/Präsenzmelder Vorort - Treppenhäuser Bewegungs-/Präsenzmelder Vorort und Zentral EIN/AUS - Büros herkömmliche Schalter Vorort /BEG Tageslicht oder Präsenz                                                     Steuerung - Besprechungsräume herkömmliche Schalter Vorort /BEG Tageslicht oder Präsenz Steuerung Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung wurde gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes sowie gemäß ASR A3.4/3 Punkt 2.4, ASR A2.3 und DIN EN 1838 in folgenden Bereichen umgesetzt. -elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen, die bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung betreten werden müssen -Verkaufsstätten (Bestand) -Flucht- und Rettungswege Longstay -Behinderten-WC's -Gangbereiche Büro und Fitness ggf. gemäß ASR Die Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über Rettungszeichenleuchten in LED-Technik (Dauerschaltung). Zusätzlich werden separate Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung betrieben. Die Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung werden in den jeweiligen Unterverteilungen überwacht bzw. bei Einzelbatterieleuchten von der Allgemeinbeleuchtung mit versorgt. Die Mindestbeleuchtungsstärke in der Mittelachse der Flucht- und Rettungswege beträgt 1 Lux. KG 460 Blitzschutz-/Erdungsanlage Äußerer Blitzschutz Für die Planung der Blitzschutzanlage wird die VdS-Richtlinie 2010 Blitzschutz zu Grunde gelegt, welche für diese Gebäudekategorie und Nutzung die Blitzschutzklasse III empfiehlt. Weiterhin gibt es einen Prüfbericht zur Blitzschutzanlage Basler vom 10.03.2009 die eine Blitzschutzklasse III beschreibt. Die Bestandserdungsanlage wurde im Mai 2024 geprüft gemäß Vorstellung in der Planungsbesprechung müssen Erder aufgrund des defektes ausgetauscht werden bzw. reicht die vorhandene Anzahl an Ableitungen nicht aus und es müssen 2 Stck. zusätzlich installiert werden. Es müssen für die Erdungsanlage neue Tiefenerder gesetzt werden. Die neu errichteten Tiefenerder werden mit Ringerdern verbunden. Um die Ringerder zu verlegen muss der Gehweg aufgenommen werden und ausgeschachtet werden, sodass der Ringerder ca. 1m in der Erde erdfühlig verlegt werden kann. Die Ableitungen werden dann von den Tiefenerdern auf der Fassade bis auf das Dach verlegt. Die Fangleitungen auf dem Dach bzw. Fangstangen werden soweit erforderlich erneuert und an die neuen Dachaufbauten angepasst. innerer Blitzschutz Für den Gebäudekomplex werden an den Einspeisungen Überspannungsableiter Typ 1+2 eingesetzt soweit noch nicht vorhanden. In den Etagenverteiler und Unterverteilern kommen Typ 2 Ableiter zum Einsatz. Für die Außeninstallationen an den Gebäuden sind Installationskleinverteiler mit Überspannungsableitern Typ 2 in der Nähe der Zonenübergänge für die entsprechenden Stromkreise nach Erfordernis vorgesehen. Potentialausgleich Potentialausgleichsschienen werden im Bereich der Etagenverteiler Elektro montiert. Von diesen Potentialausgleichsschienen erfolgt die Installation des zusätzlichen Potentialausgleiches der einzelnen Systeme und nach Erfordernis. In den Potentialausgleich werden metallene bauliche Konstruktionen, Trassen, Rohrleitungen, etc. eingebunden. Die Potentialausgleichsschienen in den Räumen mit den GHV's dienen als Haupterdungsschienen für die jeweils versorgten Gebäude. In den Aufzugsschächten werden Anschlussfahnen zur Erdung vorgesehen. KG 449 sonstige Maßnahmen Bussystem Für die Steuerung des Sonnenschutzes ist ein Bussystem über die Gebäudeautomation geplant. In den Büroebenen befinden sich an der Fensterseite im Bereich der Decken die Module für die Steuerung des Sonnenschutzes. An den Deckeninduktionsgeräten befinden sich Stellventile für die Umschaltung Heizung-/Kühlen bzw. Aktoren die zur Ansteuerung der DID´s ebenfalls über ein Bussystem der Gebäudeautomation gesteuert werden. Weiterhin werden für die Besprechungsräume in der Zu- und Abluft Aktoren zur Ansteuerung der Volumenstromregler geplant. An den Büroraumzugängen befinden sich Bus-Sensoren zur Vorort Bedienung des Sonnenschutzes sowie zur Raumtemperaturerfassung und Sollwertstellung der Heizung/Lüftung und Kühlung. Weiterhin wird ggf. auf das Bus-System der Gebäudeautomation die Beleuchtungssteuerung einzelner zentraler Bereiche aufgeschaltet. Brandschutz, Durchbrüche Zur Brandschutzabschottung von Leitungsdurchführungen durch F90-Decken oder F90-Wände sind entsprechende Schotts geplant. Für F30-Ständerwände sind für Ständerwände geeignete Schotts geplant. RWA-Steuerung Für ggf. Teilbereiche werden RWA/RA-Zentralen geplant bzw. sind im Bestand vorhanden, die in der Nähe der Antriebe angebracht werden. 4.5 KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 4.5.1 KG 451 Telekommunikationsanlagen Die Telekommunikationsanbindung der beiden Gebäudeteile wird erst einmal weiter genutzt. Es wird von Vattenfall Eurofiber und der Telekom ein Glasfaseranschluss im Gebäudekomplex errichtet. Weiterhin ist im Gebäude je Bauteil ein Kupferhausanschluss der Telekom vorhanden. Vom APL des Netzversorgers erfolgt die Verkabelung zu den Verteilern in den Netzwerkräumen bzw. Raum für technische Einrichtung. Gemäß bisheriger Abstimmung wurde durch MN in einzelnen Mietbereichen nur das passive Netz geplant, die Telekommunikationsanlage sowie die Endgeräte werden durch die jeweiligen Mieter selber gestellt. Ebenfalls werden separate Telefonanschlüsse für den Konzessionär Aufzug nach Erfordernis für die neuen Aufzüge geplant, sodass die Notrufe weitergeleitet werden können. 4.5.2 KG 452 Such- und Signalanlagen 4.5.2.1 Gegensprechanlagen Es werden Videosprechanlagen bestehend aus den Türsprechstellen gemäß bisherigen Abstimmungen an den Zugängen TRH A Zugang Büro, Longstay; TRH D Zugang Fitness UG und Bereich TRH C Zugang Longstay Feuerbachstraße geplant. Die Sprechstellen an den Haupteingängen werden mit Videokameras ausgestattet. Es werden die Türsprechstellen mit herkömmlicher Bustechnik zur Übertragung geplant. An den Etagenzugängen der Mietbereiche werden Gegensprechanlagen ohne Videosignal ausgeführt. Die Sprechanlagen erhalten in den Mietbereichen an den Empfangstresen Videoinnensprechstellen. Im Bereich Longstay erhalten die Zimmer gemäß Vorgaben der Mieterplanung Klingel Taster an den jeweiligen Zimmerzugangstüren. 4.5.2.2 Notrufanlagen für behinderten-WC´s Die Behinderten-WC im EG und 3.OG erhalten eine Notrufanlage bzw. werden die im Bestand ggf. weiter genutzt, weiterhin werden im Bereich Longstay Zimmer rollstuhlgerecht ausgestattet. Ansonsten bestehen die Anlagen aus einem Zugtaster am WC-Sitz und dem Waschtisch sowie einem Abstelltaster neben der Zugangstür innen, Signalleuchte mit Elektronikmodul flurseitig, Stromversorgungseinheit und externe Notrufanzeige (durch optische und akustische Signalisierung). Ein ausgelöster Ruf erscheint optisch und akustisch an der Signalleuchte unmittelbar vor der Tür. Weiterhin werden die Notrufe und Störmeldungen an den Dienstzimmereinheiten oder Displays am Empfang nach Abstimmung mit den Mietern und Nutzern optisch und akustisch dargestellt. Die Abstellung des Rufes kann nur vor Ort im Behinderten WC erfolgen. Die Stromversorgung der Notrufanlage wird in Anlehnung an die DIN VDE 0834 durch eine Batterie gepuffert. 4.5.3 KG 453 Zeitdienstanlagen Bisher wird davon ausgegangen, dass keine Uhrenanlagen und Zeiterfassungsanlage benötigt werden. 4.5.4 KG 454 Elektroakustische Anlagen Nach bisherigen Abstimmungen bzw. Vorgaben des Bauherrn werden keine Beschallungsanlagen bzw. Konferenz- und Mediensteuerungssysteme benötigt. 4.5.5 KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen Fernseh- und Antennenanlagen werden bisher nicht gefordert durch den Auftraggeber. 4.5.6 KG 456 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen 4.5.6.1 Brandmeldeanlage Für das Objekt wird eine Brandmeldeanlage errichtet bzw. die beiden bestehenden Anlagenteile weiter genutzt. Das eingesetzte System soll in einem frühen Stadium Entstehungsbrände detektieren und an eine ständig besetzte Stelle melden. Des Weiteren soll das System automatisiert die Einrichtungen zur Sicherstellung der Evakuierung steuern. Dazu zählt auch die Steuerung von technischen Einrichtungen zur Verhinderung der weiteren Brandausbreitung bzw. der Rauchfreihaltung in den Flucht- und Rettungswegen. Überwachungsumfang Für das Gebäude erfolgt die Festlegung des Schutzumfanges gemäß DIN 14675 Kategorie 1, d.h. Vollschutz mit flächendeckender Überwachung. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche die in der Norm als Ausnahmen definiert werden, soweit die Anforderungen erfüllt sind. Weiterhin erfolgt im gesamten Gebäude die Installation von manuellen, nichtautomatischen Brandmeldern innerhalb der Fluchtwege, an den Zugängen zu notwendigen Treppenhäusern sowie an den Ausgängen. Ebenso bleibt der Bestand P&C Mietfläche mit nicht automatischen Meldern vorhanden. Die endgültige Festlegung der Montageorte der automatischen Brandmelder innerhalb der Büroflächen kann erst nach Festlegung der tatsächlichen Raumaufteilung erfolgen. Ausgenommen von der Überwachung sind Sanitärräume, sowie ggf. Installationsbereiche innerhalb von Systemböden. Anlagenaufbau Die Brandmeldeanlage wird aus einzelnen Brandmeldezentralen wie im Bestand vorhanden überwacht. Für die Feuerwehr steht im Brandfall eine Brandmeldezentrale als Erstinformationsstelle im Erdgeschoß je Bauteil zur Verfügung bzw. werden die beiden Zentralen Zusammengeschaltet und es gibt nur einen Fuerwehrangriffpunkt im Bereich der Feuerbachstraße hier wird ist auch ein FSD eingeplant. Der äußere Zugang wird über eine Blitzleuchte am entsprechenden Eingang kenntlich gemacht. Weiterhin wird am Feuerwehrangriffspunkt ein Schlüsseldepot, in dem mindestens 6 Hauptschlüssel bzw. Karten/Transponder hinterlegt werden, sowie ein Freischaltelement installiert. An der Hauptzentrale werden das Anzeigetableau sowie das Feuerwehrbedienfeld installiert sowie die Feuerwehrlaufkarten hinterlegt. Die Brandmeldezentralen werden als mikroprozessorgesteuerte Systeme in Ringbustechnologie aufgebaut. Durch die Ringbustechnologie ist sichergestellt, dass die am Netz angeschlossenen Teilnehmer über entsprechende Überbrückungselemente auch bei Drahtbruch oder Kurzschluss funktionsfähig bleiben. Als Ringbusteilnehmer werden angeschlossen: - automatische Melder, als Rauch-, Temperaturdifferential- oder Mehrkriterienmelder entsprechend den jeweiligen räumlichen Anforderungen. - Rauchansaugsysteme - nichtautomatische Melder - Koppelelemente für Meldung und Steuerung - Blitzleuchten für optische Alarmierung Zur Vermeidung von Fehlauslösungen ist die Brandmeldeanlage in der Betriebsart TM gemäß DIN VDE 0833-2 zu betreiben. Daher werden vorrangig Mehrkriterienmelder mit internem Abgleich von Brandkenngrößenmustern eingesetzt. In Bereichen mit erhöhtem Risiko von Fehlalarmen durch schwierige Umgebungsbedingungen, wie z.B. in Küchen und Spülküchen, wird der Alarmzustand mittels Zweimelderabhängigkeit verifiziert. Alarmierung Im Brandfall erfolgt eine umgehende externe Alarmierung über eine Übertragungseinheit zur Feuerwehr. Weiterhin wird ein Externalarm über den bereits o.g. optischen Signalgeber am Feuerwehrangriffspunkt ausgelöst. Die interne Alarmierung erfolgt automatisch über eine Sprachalarmierungsanlage. Dabei kann entsprechend der Lage der Erstauslösung eine bereichsweise oder eine generelle Alarmierung ausgelöst werden. Schnittstellen Es erfolgt eine Kopplung mit den soweit im Objekt vorhanden folgenden Systemen: - Entrauchungsanlagen - Druckbelüftungsanlagen - Aufzugssteuerung - Lüftungs- und Klimaanlagen - Sprach-Alarmierungsanlage (SAA) - BOS-Gebäudefunkanlage - Sprinkleranlage - Gebäudeautomation - Brandschutztore - Rauchschutzvorhänge Die Anlagensteuerungen erfolgen dabei entweder über überwachte Kontakte direkt aus der Brandmeldezentrale oder über dezentrale Steuerkoppler, die als Ringbusteilnehmer in direkter Anlagenähe montiert werden. Weiterhin ist eine Anbindung der Brandmeldeanlage über RS232/RS485 an das System der Gebäudeautomation vorgesehen. Zur Überwachung der Brandmeldeanlage werden je Zentrale jeweils eine Sammelstörungsmeldung sowie eine Brandalarmmeldung an das System der Gebäudeautomation übergeben. 4.5.6.2 Einbruchmeldeanlage Nicht im Planungs-/Ausschreibungsumfang 4.5.6.3 Zutrittskontrolle Nicht im Planungs-/Ausschreibungsumfang 4.5.7 Übertragungsnetz Die Arbeitsplätze in den Büromieteinheiten werden nach unseren Empfehlungen soweit Vermieterleistung über eine strukturierte Verkabelung erschlossen. Je Arbeitsplatz werden 1 Stück Doppeldatendosen Kat. 6A bzw. 2 Anschlusspunkte vorgesehen. Die Datenanschlüsse werden an den Gebäude-/Etagenverteiler im Mietbereich angeschlossen. In EDV-Räumen der Büromieteinheiten wird ein Netzwerkschrank B x T x H 800 mm x 1000 mm x 42 HE geplant. Die Netzwerkräume werden mit dem Hausübergabepunkt im UG mittels 50 Doppelader Kupferkabel angebunden sowie einer LWL-Anbindung. Im Hausanschlussraum werden die Doppeladern an die Verteiler mit LSA- Plus-Leisten und in den Gebäude-/Etagenverteilern an die Cat.3-Telefonpatchfelder mit RJ45Buchsen angeschlossen. Des Weiteren wird zwischen den Netzwerkräumen und dem Hausübergabepunkt eine LWL- Verbindung mit einem Multimodekabel 24 Fasern G50/125 OM3 realisiert. Im P&C Mietbereich wird die Datenverkabelung durch den Mieter selber realisiert. 4.5.7.1 Tertiäre Erschließung Die tertiäre Erschließung der Datendosen in den Büromieteinheiten erfolgt soweit Vermieterleistung mittels S/FTP-Datenkabel der Kategorie 7 A  AWG23. In den IT-Schränken werden hierfür Rangierfelder (Patchpanel) der Kategorie 6 A  vorgesehen. Es wird im Tertiärbereich eine Link Klasse E A  gewährleistet.
2. Technische Anlagenbeschreibung
2.1 Planungsgrundlagen 2.1 Planungsgrundlagen - Objektplanung des Architekten KBP - Ausführungsplanung TGA des Büros MNI - Brandschutznachweis vom 18.06.2024 ff - Baugenehmigung - Schallimmissionsprognose akib in Verbindung mit - Abstimmung Entrauchungskonzeption vom 17.03.2025 - verschiedene übergebene Bestandsunterlagen TGA - Umbauphasenkonzept WBRE 2.2 Hinweis Bestandsaufnahme/Revisionsunterlagen Als Basis der Planungen wurden die im Objekt vorhandenen Bestandsunterlagen und Dokumentationen übergeben. Eine Durchsicht der Unterlagen hat gezeigt, dass diese teilweise unvollständig sind und in Teilbereichen Unterlagen fehlen. Weiterhin wurden einige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt und Gespräche mit dem FM-Verantwortlichen geführt. Im Ergebnis dessen hat sich herausgestellt, dass die Revisionsunterlagen teilweise nicht den vorhandenen Installationen entsprechen, da im Nachgang Umbauarbeiten und Ergänzungen realisiert wurden und die entsprechenden Bestandsunterlagen nicht nachgepflegt wurden. Aufgrund dessen basiert die vorgelegte Planung auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Durch die Umbauarbeiten vor Ort können sich neue Erkenntnisse und Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Planung erforderlich machen können. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes die Bestandssituation anzuschauen. Mit Auftragserteilung wird die Kenntnis der Bestandssituation als bekannt vorausgesetzt. Themen aus Unkenntnis führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrvergütung.
2.1 Planungsgrundlagen
3. Allgemeine technische Vorschriften 3. allgemeine Technische Vorschriften 3.1 Vorschriften und Richtlinien Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI- und VDE- Richtlinien sowie Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik. 3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen Der Auftragsnehmer hat nach den erhaltenen Entwurfs- und /oder Ausführungsunterlagen die Werk- und Montagepläne einschl. erforderlicher Teil- und Detailzeichnungen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung und einwandfreie Funktion und Leistung der kompletten Anlage. Das Erstellen dieser Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen: -  müssen dem neusten Planungsstand des Bauwerks entsprechen, -  sind entsprechend den Verwendungszwecken projektgebunden zu kennzeichnen, -  sind mit einem Firmenkopf zu versehen, -  sind zu nummerieren -  und sind mit der Unterschrift des verantwortlichen    Projektleiters oder dessen Vertreter zu versehen. Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig in 1-facher Ausführung zur Freigabe vorzulegen: - 1-fach Papier - 1-fach Daten (PDF-Format) Die Planunterlagen sind rechtzeitig auf den Planserver/Projektraum des AG hochzuladen und Änderungen sind fortzuschreiben. Soweit nicht anders in den nachfolgenden Positionen beschrieben. Im Einzelnen gehören dazu:     Grundrisszeichnungen mit Schnitten und Detailansichten – Stromlaufpläne, – Adressierungspläne, – Aufbauzeichnungen von Verteilungen, – Stücklisten, – Klemmenpläne und Belegung, – Funktionsbeschreibungen. – Übersichtsschaltpläne, – Anlagenschemata, – Funktionsfließschemata oder Beschreibungen, – Ausführungspläne, – Leistungslisten     Berechnungen - allgemein     Leitungsberechnung / Querschnittsbemessung     Klemmenpläne 3.3 Liefer- und Leistungsgrenzen Bevor Schächte geschlossen werden, sind die Montageleistungen abzunehmen bzw. zu dokumentieren (Foto). Bei technischen Gewerken: Elektroanschlussarbeiten für andere Gewerke mit Einschleifen, Absetzen und Verschraubungen sind vom Gewerk Elektro auszuführen. Kabel und Leitungen werden nach Angaben des Gewerkes ebenfalls durch das Gewerk Elektro verlegt. Die im HLS-Gewerk ausgeschriebenen Kabel und Leitungen werden durch den Auftragnehmer HLS verlegt. . Es erfolgt eine gemeinsame Inbetriebnahme. 3.4 Bemusterung Für sämtliche Objekte, Leuchten, Installationsgeräte und alle anderen Bauteile hat vor Bestellung und Montage eine Bemusterung zu erfolgen. Eine Freigabe durch den Bauherrn ist vor Bestellung erforderlich. Die Bemusterung ist in die nachfolgenden EP´s einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen wurden der Planung zugrundegelegt. Von diesen kann abgewichen werden, wenn die technische Gleichwertigkeit seitens de Anbieters gewährleistet wird und eine Bemusterung stattgefunden hat. Eine Freigabe vom Bauherrn ist hierbei zwingend notwendig. Der AN hat in Abstimmung mit der Bauleitung die Teile zu beschaffen, auf der Baustelle für ca. 1. Woche zwischenzulagern/vorzuhalten und nach der Bemusterung abzutransportieren. Vom AN sind die Bestellzeiten für die Muster an die Fachbauleitung durchzustellen. Von den bemusterten/verabschiedeten Mustern ist vom AN ein Protokoll zu erstellen. 3.5 Messungen Der Auftragnehmer wird unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlagen die Funktionskontrollen aller Anlagenteile durch Messungen nach VDE 0100 T600 inkl. Protokollierung nachweisen. Jede Kabelstrecke der Informationstechnik ist nach erfolgter Verlegung und Konfektionierung durch eine Messung zu überprüfen. Dies gilt sowohl für Lichtwellenleiter als auch für Kupferkabel. 3.6 Kennzeichnung der Anlagen Sämtliche Anlageteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschriften oder zu beschildern. Die Schilder müssen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern kennzeichnen . Alle Zentralen werden mit dauerhaften, stabilen, unter Glas (Kunststoff) befindlichen Anlagenschemen ausgestattet, die Funktionsabhängigkeit, techn. Daten, Schaltungen und Messstellen enthalten. 3.7  Messpunkte Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit sorgfältig zu erhalten und vor jeder Änderung zu schützen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung der angebrachten Messpunkte hat durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne zu erfolgen. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf die von Architektenseite verbindlich veranlassten Messpunkte ausgeführt werden. 3.8 Bedienungs- und Wartungsanweisungen Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in 3-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisung wird nach folgender Gliederung aufgebaut: Inhaltsübersicht: Anlagenbeschreibung Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; anlagenspezifische Merkmale; Gerätekarten. Bedienungsanweisung Funktion und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Norm- und Notbetrieb; Anzeige-, Schalt-, Steuer- und Regelgeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechungen; wirtschaftlichste Betriebsart; Störungen. Alle Bedienungsvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst. Wartungsanweisung Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge; vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Prüfungen; Art und Zeitfolge von Überwachungen Inspektionsübersicht / -tabelle; der jeweilige Wartungsumfang des zutreffenden Bauteils wird detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sog. Inspektionstabelle aufgelistet. Ersatzteilaufstellung Reserveeinrichtungen; Tabelle über die dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile. Als solche Teile kommen in Frage: Lager, Motoren, Armaturen, Regler, Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte. Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nr.; Typ: Fabrikat-Nummer; Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten. Leistungsliste Tabellarische Aufstellung aller Messungen. 3.9 Revisionsunterlagen Die Revisionsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben: - 2-fach Papier - 1-fach Daten (PDF-Format) Die Zeichnungen werden farbig angelegt und mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen. Sie erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Im Einzelnen sind das die Pläne wie bei Werk- und Montagezeichnungen aufgeführt. Alle Unterlagen sind als Revisionszeichnungen zu kennzeichnen. Die vorgenannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sowie die Revisionsunterlagen sind elektronisch auf CD im Dateiformat pdf zu erstellen. CAD-Zeichnungen zusätzlich im Dateiformat dwg. 3.10 Abnahmen Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten, dass eine behördliche Abnahme erfolgen kann. Sollten Sachverständigenabnahmen notwendig und /oder gefordert sein, sind diese vor der behördlichen Abnahme durchzuführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur behördlichen Abnahme vorzulegen. Die Beauftragung des Sachverständigten erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt außerdem die Koordination und unterstützt die Sachverständigerabnahme durch Bereitstellung eines fachkundigen Mitarbeiters. Die Abnahme erfolgt im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden und kann nur erfolgen, wenn einwandfreie gültige Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt, eingestellt und einreguliert sowie mit Bezeichnungsschildern versehen und in Betrieb genommen ist. Voraussetzung der Abnahme durch den Auftraggeber ist unter anderem die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigenabnahmen sowie die Behördlichen Freigaben zum Betrieb der Anlagen des Bauvorhabens. Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, etwaige Mängel sind hierin aufzunehmen und innerhalb von 15 Werktagen zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll ist in 3-facher Ausführung zu liefern. Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert. Die Abnahme ist dann neu anzumelden. Die Abnahme gilt auch dann nicht als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistungen mehr als 6 Tage aus besonderen Gründen (z.B. Notbeheizung im Winter) in Benutzung genommen hat. Ist trotz schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage nicht in einem einwandfreien technischen Zustand und somit eine neue Kontrolle und Überprüfung erforderlich, so können die hierdurch entstehenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgesetzt werden. Für alle Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auch dann die volle Gewährleistung, wenn verborgene Mängel bei der Abnahme nicht beanstandet wurden. 3.11 Inbetriebnahme und Einweisung Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Anlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie Leistungen welche in Nachbeauftragung ausgeführt wurden. Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen. Eine zweite Einweisung erfolgt nach ca. 8-10 Wochen nach störungsfreiem Betrieb der technischen Anlagen des Bauvorhabens während des nutzungsbestimmten Betriebes des Bauwerkes. Es ist jeweils ein separates Protokoll anzufertigen. 3.12 Sonstiges Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen. Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Büro: MN Mörbitz/Nordhorn Ingenieure GmbH Gohliser Straße 13 04105 Leipzig Tel.: 0341/96 27 48 - 0 zur Verfügung. Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar sind oder widersprüchlich dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lassen, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, die zur nicht fachgerechten Montage führen, sind vom Auftragnehmer kostenlos auszubessern.
3. Allgemeine technische Vorschriften
4 Technische Vorschriften - Gewerk: Elektrotechnik 4. Technische Vorschriften - Gewerk: Elektrotechnik Die nachstehenden Vorschriften, Richtlinien und Auflagen in ihrer derzeit gültigen Fassung sind bei der Ausführung zu beachten. 4.1  Behörden und Versorgungsunternehmen insbesondere wird hingewiesen auf die Bestimmungen - der Bauaufsichtsbehörde - der Energie-/Wärmeversorgungsunternehmen - der Brandschutzbehörde - des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes   - der Unfallverhütungsvorschriften - der Arbeitsstättenverordnung - der Ministerialbestimmungen - der Landesbauordnung - des Sachversicherers - der Vereinigung des TÜV. 4.2  Vorschriften und Technische Regeln Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen aktuellen DIN- Vorschriften, VDI-, VDS- und VDE- Richtlinien, sowie die Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins. - Vorschriften der Deutschen Telekom - Auflagen der Landesbauordnung - Auflagen des EVU - Auflagen der Feuerwehr Es gelten die aktuellen Regeln der Technik sowie die für die Erstellung des kompletten Werkes aktuell gültigen Normen und Richtlinien. 4.3  Die in den Anlagen verwendeten Bauteile und Bauelemente müssen aus der laufenden Fertigung stammen. Ist ihre weitere Fertigung in Frage gestellt, so sind sie nicht mehr zu verwenden. Die Lieferung ist für 10 Jahre zu gewährleisten. Dies gilt auch für Bauelemente, die von Unterlieferanten bezogen werden. Die Lieferung von geeigneten Nachfolge- oder Ersatztypen ist zugelassen, wenn dadurch dem AG keine Umbaukosten entstehen. 4.4  Die angebotenen Anlagen müssen den derzeitigen Stand der Technik beinhalten und völlige Betriebssicherheit garantieren. Durch sinnvollen Aufbau ist eine einfache Prüfung, Wartung und Instandhaltung zu ermöglichen. 4.5 Vor Bestellung von Materialien, Maschinen etc. und Anfertigung von Anlagenteilen sind vom Auftragnehmer (AN) Montagezeichnungen, die mit den übrigen Ausbaugewerken abgestimmt sein müssen, anzufertigen und von der Bauleitung, den betreffenden Behörden, sowie Versorgungsunternehmen genehmigen zu lassen. Es ist sicherzustellen, dass die einzelnen Anlagenteile durch die vorhandenen Montageöffnungen einzubringen sind und auch demontiert werden können. 4.6  Es wird gefordert, dass voll funktionsfähige Anlagen, dem heutigen Stand der Technik entsprechend, angeboten und geliefert werden. 4.7  Erforderliche Prüfatteste sind preislich in das Gesamtangebot einzubeziehen und vor Montagebeginn bzw. Bestellung von Zusatzteilen bei Unterlieferanten vorzulegen. Konstruktionsarbeiten, die im Zuge der Ausführung der Anlagen erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet. 4.8  Für den Transport schwerer Anlagenteile innerhalb des Gebäudes hin zum Aufstellungsort sind entsprechend statische Vorkehrungen zu treffen. 4.9  Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten Plänen durchgeführt werden. Änderungen gegenüber dem Stand der Pläne sind umgehend in den vorhandenen Montageplänen des bauleitenden Monteurs und der Bauleitung einzutragen und vor Ausführung durch die Bauleitung zu genehmigen. 4.10 Bei Durchführung seiner Arbeiten ist der AN an die Weisungen der Fachbauleitung gebunden. 4.11 Der Unternehmer hat mit den anderen ausführenden Firmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Leistungen nicht entsteht. Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind der Fachbauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 4.12 Arbeiten anderer Unternehmer, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen und dürfen keine Mängel aufweisen. Wenn Unzulänglichkeiten bestehen, ist der AG eigenverantwortlich zu informieren. Andernfalls macht der Unternehmer sich schadensersatzpflichtig. 4.13 Vor Lieferung der Gegenstände und vor Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen hat der AN zu prüfen, ob diese eine ordnungsgemäße Verwendung garantieren und den allgemeinen, anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 4.14 Ist eine durch den Unternehmer erstellte Anlage behördlich genehmigungspflichtig, so hat der AN die erforderlichen Genehmigungen vor Ausführungsbeginn einzuholen. Diese Anlagen werden vom AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen. 4.15 Bemusterung von Einzelkomponenten, sowie Arbeiten die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Musterraumes erforderlich werden, sind mit einzukalkulieren. 4.16 Mit den anderen Ausbaugewerken müssen die Ausführung der Regelung, Beschilderung, sowie die Art der Befestigung abgestimmt werden. 4.17 Es  sind  sämtliche  erforderlichen  Befestigungen  und  Unterkonstruktionen  / Abdeckungen etc. in den Preis mit einzukalkulieren. Das  Befestigungssystem  muss  den  Anforderungen  entsprechen  und  eine Baumusterzulassung  haben.  Für  Befestigungs-  und  Hilfskonstruktionen  hat  der statische Nachweis zu erfolgen. In das Bauwerk eingebrachte Befestigungsteile und eingeleitete Kräfte sind mit dem Statiker abzustimmen. Verankerungen mit Dübeln sind  nur  mit  entsprechend  dem  Verwendungszweck  und  der  baurechtlichen Sicherheit zugelassenen baumustergeprüften Ankern gemäß Verarbeitungsvorschrift des Herstellers zu verwenden. Das  Befestigungssystem  ist  mit  einem,  dem  Anwendungszweck  entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Die Korrosivitätskategorien nach DIN ISO 12944 sind zu  beachten.  Schnittstellen  sind  zu  entgraten,  anzufasen  und  mit  Kaltzinkfarbe  zu streichen. Generell ist Kanten- und Stoßschutz anzubringen. Eine Schallentkopplung hat gemäß dem Stand der Technik zu erfolgen. Der  Gewindeüberstand  bei  Schraubverbindungen  darf  2  -  max.  5  Gewindegänge betragen. Gewindestabverlängerungen  dürfen  nur  mit  zugelassenen  Gewinde- muffen, mit nicht durchgehendem Gewinde und zusätzlicher, beidseitiger Sicherung durch Kontermuttern, ausgeführt werden. Es ist ein auf den Untergrund abgestimmtes Befestigungssystem auszuwählen. An Trockenbauwänden  ist  eine  Befestigung  von  Elektroleitungen  /  Kabeltrassen  nur gemäß  Zulassung  des  Trockenbauherstellers  möglich.  Der  AN  holt  rechtzeitig  vor Baubeginn die erforderlichen Nachweise ein. Es sind ggf. alternative Befestigungssysteme mit einzukalkulieren. 4.18 Der Auftragnehmer ist vor der Ausführung der Anlage verpflichtet, mit den Auftragnehmern Bau, Heizung, Kälte, Sanitär, Lüftung,Innenausbau, Türbauern, Fassade die Gesamtanlage zu koordinieren. Dazu gehört auch, dass für die Montageplanung notwendige Angaben von Fremdgewerken rechtzeitig abgefordert werden. 4.19 Bestands-/Revisionsunterlagen Alle Bestandsunterlagen, den tatsächlichen Einbauzustand entsprechend, sind am Tage der Abnahme in 4-fach gehefteten Ordnern vorzulegen. 1 Ordner ist mindestens 14 Tage vor Abnahmeterminierung dem bauleitenden Ingenieur zur Vorprüfung zu übergeben. Ände- rungswünsche sind danach bis zum genannten Termin einzuarbeiten. Grundsätzlich sind Pläne farbig auszuplotten und jeweils dazu 1 CD-ROM in AUTO-CAD System 2000 zu liefern. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und können auf der Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Die vorliegenden Bestandsunterlagen müssen in die aktuellen Pläne eingearbeitet werden. Die kompletten Zeichnungen müssen auch auf CD-ROM  vorliegen. Im einzelnen gehören dazu: - Grundrißzeichnungen mit Schnitte  Maßstab 1 : 50 mit Eintragung der Elektroinstallation,  Anlagenbezeichnung mit Leistungsdaten, Geräte mit Typen- und Größenangaben, Art und Leistung sowie Nennweite sämtlicher Medienanschlüsse - Trassenpläne - Stromlauf-, Klemm- und Belegungsplänen von Verteilern - System- und Schemazeichnungen - Detailzeichnungen mit Schnitten   Maßstab 1 : 20 - Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und  Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschriften oder zubeschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung,   Funktion und Stellung von Stellgliedern. - Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind nach folgen-   der Gliederung aufzubauen: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung Garantiewerte Betriebsdaten Installationsdaten Spezialmerkmale Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte Sicherheitseinrichtungen Verriegelungen Entriegelungen Betriebsunterbrechung wirtschaftlichste Betriebsart Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge auszuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checklistezusammenzufassen. Wartungsanweisung Erläuterung der Störmeldungen Fehlersuchtabelle Spezialwerkzeuge vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer speziellenWartungsliste aufzulisten. Grundlage für die Wartungsarbeiten bzw. Wartungslisten sind, außer den speziellen objektbezogenen Wartungsmaßnahmen, die entsprechenden VDMA-Einheitsblätter 24186: Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen Protokolle über die durchgeführten Messungen Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkstatt- Attest
4 Technische Vorschriften - Gewerk: Elektrotechnik
5. Anforderungen BREEAM 5. Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema BREEAM-Zertifizierung Für das Objekt wird eine BREEAM excellent / Bestandszertifzierung angestrebt. Sollten Nachweise bzw. zusätzliche Anforderungen durch die Zertifizierung erforderlich werden sind diese mit den EP´s abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Anforderungen BREEAM
6. Fachbauleitererklärung 6. Fachbauleitererklärung    Unfallverhütung    Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende    Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu    beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen    einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er    erklärt ausdrücklich, daß er über die Haftungsbe-    stimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die    sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden    Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet    ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die    örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum    Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dies    gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen    Bauleitung des Architekten.    Regelarbeitszeiten Mo-Fr 08 - 18:00 (ggf. 20.00).    Sa nur bei Bedarf und vorheriger Abstimmung     mit der örtlichen Bauleitung.     Bei Umschluss und Umschaltarbeiten kann auch Arbeit     außerhalb der Geschäftszeiten erforderlich werden und ist in     die EP´s einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.    Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl.    durch Dritte ist für evtl. Schadensfälle neben dem    Benutzer auch der Hersteller mit verantwortlich.    Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner    Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der    Ausführung dafür zu sorgen, daß der Zustand der    Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfall-    verhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Ab-    schrankung oder Abdeckung beseitigt, weil dies für    die Arbeit erforderlich ist hat er diese beim Ver-    lassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß    herzustellen, auch wenn es sich nur um einige    Minuten handeln sollte.    Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen,    Abschrankungen, provisorische Treppengeländer und    Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der ört-    lichen Bauleitung mitzuteilen.    Als Bauleiter bestimmt:   ...............................................    (Firma-Stempel)    .......................................    Datum,               Unterschrift
6. Fachbauleitererklärung
7. Erklärung zur Betriebskapazität 7. Erklärung zur Betriebskapazität Hiermit erkläre(n) ich/wir: 1.  daß folgende Arbeitskräfte in meinem/unserem     Betrieb beschäftigt sind:     ..........  Ingenieure ..........   Techniker     ..........  Meister      ..........   Obermonteure     ..........  Monteure   ..........   Helfer/Lehrl.     ..........  Zeichner    ..........   Lehrlinge 2.  daß die Arbeitskräfte ständg in folgender Zusammen-     setzung an der Baustelle eingesetzt werden können:     ..........  Ingenieure  ..........  Techniker     ..........  Meister       ..........  Obermonteure     ..........  Monteure    ..........  Helfer/Lehrl. Bei Gesamt-/ Gruppenangeboten sind für die in Aussicht genommenen Subunternehmer bzw. ARGE-Partner und deren Arbeitskräfte analog die gleiche Erklärung beizufügen. Der Bieter: ..........................., den ..................... ...................................................... (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
7. Erklärung zur Betriebskapazität
8. Unterschriftsleistung 8. Unterschriftsleistung Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Angebot, daß er 1. die Technischen Vorbemerkungen und - soweit vorhanden -    auch die besonderen Bedingungen zum Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und für die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Lieferungen sowie evtl. hiermit im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge ausnahmslos als rechtsverbindlich anerkennt; allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, soweit Zusatzaufträge erteilt werden und im Rahmen dieser Zusatzauftragserteilung auf den Ausschluß derartiger Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich nochmals hingewiesen wird, 2. die zur Arbeitsausführung notwendigen Maschinen, Geräte, Materialien und Arbeitskräfte fristgerecht zur Verfügung stellen kann, 3. Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und die Beiträge bezahlt hat, 4. sich von der Örtlichkeit der Baustelle genau überzeugt hat und daß ihm der Umfang der auszuführenden Arbeiten in allen Teilen bekannt ist.    ................          .........................    (Datum)       (Stempel und Unterschrift                               des Unternehmers)
8. Unterschriftsleistung
9. Ortsbesichtigung 9. Hinweis - Ortsbesichtigung Der Bieter muss die örtlichen Gegebenheiten zwingend vor Angebotsabgabe besichtigen. Kosten- und terminrelevante Erschwernisse, die erst nach Auftragserteilung vom Bieter angemeldet werden, jedoch schon im Vorfeld der Angebotsabgabe zu erkennen waren, werden vom Auftraggeber generell nicht anerkannt. Die Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Die Anmeldung erfolgt über den AG bzw. die örtliche Bauleitung.
9. Ortsbesichtigung
10. Leistungsverzeichnis 10. Leistungsverzeichnis
10. Leistungsverzeichnis
01 Grundausbau
01
Grundausbau
01.01 KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.01
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.02 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.02
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.03 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04 KG 445 Beleuchtung
01.04
KG 445 Beleuchtung
01.05 KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
01.05
KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
01.06 KG 451 Telekommunikationsanlage
01.06
KG 451 Telekommunikationsanlage
01.07 KG 452 Such- und Signalanlagen
01.07
KG 452 Such- und Signalanlagen
01.08 KG 455 Antennenanlage
01.08
KG 455 Antennenanlage
01.09 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
01.09
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
01.10 KG 457 Übertragungsnetze
01.10
KG 457 Übertragungsnetze
02 Mieterausbau Büro
02
Mieterausbau Büro
02.01 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.01
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02 KG 445 Beleuchtung
02.02
KG 445 Beleuchtung
02.03 KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
02.03
KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
02.04 KG 452 Such- und Signalanlagen
02.04
KG 452 Such- und Signalanlagen
02.05 KG 457 Übertragungsnetze
02.05
KG 457 Übertragungsnetze
03 Mieterausbau Longstay
03
Mieterausbau Longstay
03.01 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
03.01
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
03.02 KG 445 Beleuchtung
03.02
KG 445 Beleuchtung
03.03 KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
03.03
KG 446 Potentialausgleich; Blitzschutz; Überspannungsschutz
03.04 KG 452 Such- und Signalanlagen
03.04
KG 452 Such- und Signalanlagen
03.05 KG 455 Antennenanlage
03.05
KG 455 Antennenanlage
03.06 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
03.06
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
03.07 KG 457 Übertragungsnetze
03.07
KG 457 Übertragungsnetze
04 Mieterausbau P&C / Verwaltung
04
Mieterausbau P&C / Verwaltung
04.01 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
04.01
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
04.02 KG 452 Such- und Signalanlagen
04.02
KG 452 Such- und Signalanlagen
05 Mieterausbau Fitness
05
Mieterausbau Fitness
05.01 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
05.01
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
05.02 KG 445 Beleuchtung
05.02
KG 445 Beleuchtung
05.03 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
05.03
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
05.04 KG 452 Such- und Signalanlagen
05.04
KG 452 Such- und Signalanlagen
06 KG449 sonstige Elektro- / Fernmeldetechnik
06
KG449 sonstige Elektro- / Fernmeldetechnik
06.01 Allgemeine Arbeiten
06.01
Allgemeine Arbeiten
06.02 Demontagen und Provisorien
06.02
Demontagen und Provisorien
06.03 Brandschutz
06.03
Brandschutz
06.04 Durchbrüche
06.04
Durchbrüche
06.05 RWA-Anlagen
06.05
RWA-Anlagen
06.06 Stundenlohnarbeiten
06.06
Stundenlohnarbeiten
07 Wartungsarbeiten
07
Wartungsarbeiten
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt. Zur Angebotsabgabe für die Wartungs- und Inspektionsarbeiten ist die Ausschreibung zu beachten. Die in der vorgenannten Ausschreibung beschriebenen technischen Anlagen sind Grundlage zur Kalkulation dieser Position. Der Umfang der Arbeiten wird durch die Wartungs- und Inspektionsvorgaben der jeweiligen Hersteller der Anlagen und Bauteile und den Vorgaben der VDMA Richtlinien 24186, Teil 0 bis Teil 7 definiert. Die Wertung des Angebotes erfolgt in Verbindung mit den Angeboten des jeweiligen TGA-Gewerks. Die Wartungsarbeiten behält sich der Auftraggeber vor nachträglich zu beauftragen, fliessen aber vollständig in die Angebotsauswertung mit ein.
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt.
07.__.__.__.0010 Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr Einjähriger Wartungsvertrag (Inspektion) für das 1. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der Anlage und Erstellen des Meßprotokolls für die gesamte im LV beschriebene Anlage. Die Wartungsarbeiten sind gem. VDMA-Richtlinien durchzuführen.
07.__.__.__.0010
Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0020 Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 2. Betriebsjahr
07.__.__.__.0020
Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0030 Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 3. Betriebsjahr.
07.__.__.__.0030
Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0040 Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 4. Betriebsjahr
07.__.__.__.0040
Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0050 Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 5. Betriebsjahr (1 Jahr nach der Gewährleistung).
07.__.__.__.0050
Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch