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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1. Projekt/ Ort:
Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine
Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG
48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
1.2 Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter
Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen
werden anderen Nutzungen zugeführt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen
überwiegend im gesamten Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben.
Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur
Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über
Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehülle
bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf
Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die
bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt.
1.3 Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen
ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm
jedoch gering zu halten.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu
betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit
besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere
Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die
mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung
anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der
betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den
AG durchzuführen.
1.4 SigeKo
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet
alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der
Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von
der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und
Unfallverhütungsvorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über
den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich
festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss
das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei
Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen.
Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der
SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für
Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht
ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60
Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im
Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für
Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG
3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im
3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 22
Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und
Sitzmöglichkeiten
3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung
3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung
Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen
besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der
örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich.
Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren.
Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time
Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im
eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar.
3.2 Baustrom/Bauwasser
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für
die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung
von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN.
Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende
Stromanschluss ist begrenzt.
Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen
Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass
sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach
Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den
Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten
Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert.
3.3 Parken von Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach
vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne
Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer
bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser
Verpflichtung zu sorgen.
Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und
der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und
-stellplätze sind generell freizuhalten.
3.4 Hinweise und Verbote
Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten.
MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen.
Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer
zu entfernen!
RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden!
BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum
Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von
Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen
Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der
Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem
Betreten der Baustelle zu behindern.
4. Bauausführung
4.1 Verantwortlicher Bauleiter
Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor
Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer
dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein.
4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung
Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll
gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem weit über die
VOB-Bestimmungen hinausgehenden sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial-
und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl.
öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung
durch die Bauleitung.
Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der
Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten
werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende
öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen!
4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber.
4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der
Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der
Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei
Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen
festzulegen.
4.5 Baubesprechungen
In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht,
solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der
Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein!
5. Ausführungstermine
Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu
vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung,
Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben
beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine
Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Einsatz von Kran- und Hebezeugen
Für die Bauausführung auf dem Dach und den oberen Etagen erforderliche Kran- und Hebezeuge werden im Gewerk Baulogistik übergordnet für alle Gewerke vorgesehen.
7. Material- und Abfallentsorgung
Die Entsorgung von demontierten Geräten, Materialen und Baubfall wird übergeordnet im Gewerk Baulogistik für alle Gewerke vorgesehen.
Auf der Baustelle werden an der Stelle der Baustelleneinrichtung als auch auf den Dachflächen Abfallsammelcontainer zur Verfügung gestellt.
8. Arbeitszeiten
Die allgemeinen Arbeitszeiten sind Mo-Fr 8-18 Uhr.
9. Bemusterung
Vor Ausführung ist mit dem Auftraggeber eine Bemusterung ausgewählter Produkte (Anzahl und Art nach Vorgabe des AG) durchzuführen.
1. Vorbemerkungen
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung Der Umbau des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb der Verkaufsstätte.
Die Arbeiten können daher nicht am Stück erfolgen.
Es wurde hierzu vom Büro WBRE und den Planungsbeteiligten ein Umbaukonzept (Bauphasenplanung) erarbeitet, welches den Bauablauf strukturiert.
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung
2. KG400 Technische Gebäudeausrüstung
2. KG400 Technische Gebäudeausrüstung
2.1 Planungsgrundlagen 2.1 Planungsgrundlagen
- Objektplanung des Architekten KBP
- Ausführungsplanung TGA des Büros MNI
- Brandschutznachweis vom 18.06.2024 ff
- Baugenehmigung
- Schallimmissionsprognose akib
in Verbindung mit
- Abstimmung Entrauchungskonzeption vom 17.03.2025
- verschiedene übergebene Bestandsunterlagen TGA
- Umbauphasenkonzept WBRE
2.2 Hinweis Bestandsaufnahme/Revisionsunterlagen
Als Basis der Planungen wurden die im Objekt vorhandenen Bestandsunterlagen und Dokumentationen übergeben. Eine Durchsicht der Unterlagen hat gezeigt, dass diese teilweise unvollständig sind und in Teilbereichen Unterlagen fehlen. Weiterhin wurden einige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt und Gespräche mit dem FM-Verantwortlichen geführt. Im Ergebnis dessen hat sich herausgestellt, dass die Revisionsunterlagen teilweise nicht den vorhandenen Installationen entsprechen, da im Nachgang Umbauarbeiten und Ergänzungen realisiert wurden und die entsprechenden Bestandsunterlagen nicht nachgepflegt wurden.
Aufgrund dessen basiert die vorgelegte Planung auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Durch die Umbauarbeiten vor Ort können sich neue Erkenntnisse und Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Planung erforderlich machen können.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes die Bestandssituation anzuschauen.
Mit Auftragserteilung wird die Kenntnis der Bestandssituation als bekannt vorausgesetzt. Themen aus Unkenntnis führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrvergütung.
2.1 Planungsgrundlagen
2.2 Technische Anlagenbeschreibung Heizungstechnik Nachfolgend werden die technischen Einrichtungen beschrieben, welche für den Betrieb und die Funktion des Bauvorhabens notwendig sind.
2.2.1 Grundlagen der Heizungstechnik
Das Gebäude besteht aus 2 Teilen, welches zu einem Teil (Gebäudeteil Basler) über zwei Ölkessel mit einer Wärmeleistung von jeweils 350 kW versorgt wird und zum anderen Teil (Gebäudeteil AIK) über zwei Gaskessel 660 kW beheizt wird. Im Zuge der Umbaumaßnahmen soll die Ölkesselanlage sowie das dazugehörige Heizöllager zurückgebaut werden. Das Bauteil Basler wird im Zuge der Umbaumaßnahmen wärmetechnisch mit an die Heizzentrale des Bauteil AIK angeschlossen.
Damit die Heizleistung der bestehenden Gaskesselanlage im Bauteil AIK ausreichend ist, werden bestehende Lüftungsanlagen zurück gebaut einschließlich der dazugehörigen Wärmeversorgung. Die neu zu errichtenden Lüftungsanlagen erhalten, teilweise über integrierte Wärmepumpen, dann die notwendige Wärmeversorgung und müssen nicht mehr mit an die Gaskesselanlage angeschlossen werden.
Weiterhin fallen bisherige Nutzungen weg (beispielsweise Zahnarzt). An deren Stelle tretende Nutzungen (zum Beispiel LongStay) werden durch VRV-Anlagen versorgt, sodass die Beheizung über Klimageräte erfolgt, die über Wärmepumpen gespeist und über ein Kältemittel-Rohrnetz angebunden werden.
Drei neu zu errichtende Warmwasserbereitungen (LongStay Feuerbachstraße, LongStay Schlossstraße, Fitness UG) müssen allerdings mit an das bestehende Heizungsnetz angebunden werden. Es handelt sich dabei um drei zentrale Frischwasserstationen.
Die Wärmeverteilung erfolgt im Zweirohrsystem aus der Heizzentrale zu den einzelnen Verbrauchern im Gebäude. Da zukünftig davon auszugehen ist, dass der gesamte Gebäudekomplex an die Fernwärme angeschlossen wird, ist das Leitungsnetz im Zuge der Umbaumaßnahmen so anzupassen, dass es für einen Umschluss von Gas auf Fernwärme vorbereitet ist.
Sollte im Zuge der Baumaßnahme der Anschluss des Gebäudes an das Fernwärmenetz erfolgen, ist der Gasanschluss still zu legen und die Gaskesselanlage sowie die dazugehörigen Leitungen, wo möglich, zurück zubauen.
Folgende Anschlussleistungen wurden im Rahmen der Planung ermittelt:
Norm-Gebäudeheizlast 150,0 kW
Lüftung Bauteil Baslerca. 676,1 kW
Lüftung Bauteil AIKca. 325,0 kW
Gesamt: 1.151,1 kW
Für die Raumtemperaturen gelten vorrangig nachfolgende Festlegungen. Falls nicht genau definiert, sind
die Vorgaben der DIN EN 12831 im Zusammenhang mit der ASR bindend.
Verkaufsräume P&C21 °C
Büroräume20 °C
Duschen24 °C
WC-Räume21 °C
Für andere Räume gelten nachfolgende Mindest-Temperaturen:
Technikräume10 °C
Treppenhäuser 15 °C
Grundsätzlich erfolgt die Verteilung des Heizwassers im Zweirohrsystem. Über Differenzdruck geregelte Pumpen wird das Heizwasser zu den Verbrauchern geführt. Die Anlage wird als geschlossene Anlage mit allen nach DIN 4747 notwendigen Sicherheitsausrüstungen ausgeführt.
Alle eventuell zukünftigt von Fernwärme durchströmten Bauteile sind in der Druckstufe PN25 auszuführen.
Bei der Dimensionierung der Rohrleitungen sind folgende Bedingungen einzuhalten:
max. Druckverlust im ungünstigsten Strang: 150 Pa/m
max. Fließgeschwindigkeit: 0,80 m/s
Um die Warmwasserbereitung und die Heizkreisverteiler im Bauteil Basler an die Gaskesselanlage der Dachzentrale Bauteil AIK anzubinden, ist ein Leitungspaar Heizungsvorlauf/ - rücklauf DN125 von der Dachzentrale in die 3.Etage bis zum Schacht neben den Zugang zur Büroeinheit 6 zu verlegen. Von dort ist das Leitungspaar direkt in das Erdgeschoss zu führen. Hier werden die Leitungen dann aus den Schacht in der Abhangdecke des Verkaufsbereichs P&C im Bereich zwischen Achse A.C bis A.D bis zum Schacht unterhalb des Aufzug 2 verlegt. Über diesen Schacht verlaufen die vorbenannten Leitungen bis in die Heizungszentrale Bauteil Basler.
Das System ist für eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit Umlage der Allgemeinkosten auszulegen. Zum Abgleich der Wassermengen sind Volumenstromregler, Differenzdruckregler oder statische/dynamische Strangregulierventile einzubauen. Heizungs-Versorgungsleitungen der einzelnen Nutzer erhalten jeweils ein WMZ-Passstück. Wo eine genaue Zuordnung der einzelnen Verbräuche durch die Sanierung nicht möglich ist, sind Heizkostenverteiler einzusetzen.
Wärmetauscher, Verbraucher, Heizkreise, längere Rohrleitungsabschnitte und Zentralen sind absperrbar und regulierbar an das Heizungssystem anzuschließen.
Steigestränge in den Schächten übernehmen die vertikale Verteilung. Am höchsten Punkt der Steigestränge sind Lufttöpfe vorzusehen oder anderweitige Entlüftungsmöglichkeiten zu schaffen. Am Schachteintritt sind Strangabsperrungen einzubauen. Jeder Steigestrang ist separat füll- und entleerbar auszuführen. Alle Stränge sind mit Regulierarmaturen auszustatten.
2.2.2 Rohrleitungen, Armaturen
Sämtliche Heizungsrohrleitungen in der Heizzentrale und die Steigleitungen der statischen Heizung sind aus schwarzem nahtlosem Stahlrohr DIN EN 10255 (bis DN 40) bzw. DIN EN 10217-1 (ab DN 50) ausgeführt. Die statischen Heizungsrohrleitungen nach den Etagenabgängen der Steiger auf den Geschossen (zu den Verbrauchern) sind als gepresstes Edelstahlrohr unter der Decke oder auf dem Rohfußboden vorgesehen.
Alle Armaturen und Einbauten werden in geschraubter Ausführung bis einschließlich DN 20 und in
geflanschter Ausführung ab DN 25 vorgesehen.
Als Absperrarmaturen kommen weich dichtende Kompaktventile in Kurzbaulänge mit wartungsfreier Spindel- abdichtung und Flanschanschluss zum Einsatz. Rückschlagarmaturen werden als Einklemmarmatur, Schmutzfänger werden in servicefreundlicher Flanschenausführung montiert.
Für Gehäuse wird Gusseisen EN-GJL-250 eingesetzt.
Strangventile, mit gesicherter Voreinstellung, mit Stellungsanzeige, für Wasser, max. Betriebstemperatur bis 120 °C, mit Entleerung und Messanschluss, mit Flanschanschluss, Gehäuse aus Gusseisen EN-GJL-250.
2.2.3 Raumheizflächen und Verbraucher
Grundlage der Dimensionierung sind die Berechnungsergebnisse aus der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 unter Berücksichtigung der raumspezifischen Anforderungen.
Die Verkaufsflächen P&C werden über die Lüftungsanlagen beheizt. Bei einer geplanten Raumtemperatur von 21 °C wird die Luft mit 25 °C eingeblasen. Dennoch ergeben sich im Erdgeschoss und 2.Obergeschoss rechnerisch Heizbedarfe. Es ist davon auszugehen, dass diese durch bestehende Unterflurkonvektoren im Erdgeschoss, die weiter genutzt werden, sowie eingetragene Lasten (wie abgegebene Wärme aus Beleuchtung und Menschen) abgedeckt wird.
Als Raumheizflächen und Verbraucher kommen folgende, im Weiteren näher beschriebene Systeme zum Einsatz:
- Deckeninduktionsdurchlässe
- Nachheizregister
- Torluftschleier
- Unterlurkonvektoren
- Ventilheizkörper
- Trinkwasserbereitung
Deckeninduktionsdurchlässe (DID)
Die geplanten Büroeinheiten im ersten bis dritten Obergeschoss des Bauteil AIK sind mittels Deckeninduktionsdurchlässe, die unter die Rohdecke freihängend oder in Abhängdecken integriert installiert werden, zu beheizen. Die DIDs werden durch das Gewerk Lüftungstechnik geliefert und eingebaut. An diese ist mit den Heizungsleitungen anzuschließen. Die Regelung der DIDs erfolgt mit Raumbediengeräten inklusive Regler mit integriertem Raumtemperaturfühler, Ventilen (6-Wege-Ventil für Heizen/Kühlen) und Ventilantrieben sowie den Rücklaufverschraubungen. Vorgenannten Regelung und Steuerung erfolgt durch Gewerk "Gebäudeleittechnik". Die Ventile werden vom Gewerk "Gebäudeleittechnik" übergeben und sind funktionsfähig einzubauen.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 50/30 °C
Nachheizregister
Entsprechend der uns vorliegenden Bestandsunterlagen ist im Zuluftkanal im Erdgeschoss Bauteil AIK sowie im 3. Obergeschoss des benannten Bauteils ein Nachheizregister eingebaut. Da die Lüftungskanäle im 3. Obergeschoss komplett zurückgebaut werden, wird auch das Nachheizregister ersatzlos entfernt. Im Erdgeschoss hingegen, wo die Lüftungskanäle belassen werden, bleibt auch das Nachheizregister erhalten und wird weiter genutzt.
-Systemtemperaturen: VL/RL = 70/50 °C (gem. Bestandunterlagen)
Heizregister RLT-Anlagen
Die Heizregister der RLT-Anlagen sind teilweise ebenfalls ans bestehende Heizungsnetz anschließen. Je nach Gerät und Anforderung gibt es verschiedene Systemtemperaturen, die über eine Michergruppe zu realisieren sind.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 70/50 °C (RLT 08, RLT Basler)
- Systemtemperaturen: VL/RL = 40/30 °C (RLT Fitness UG, RLT AIK)
Torluftschleieranlagen
Im Zugangsbereich P&C (Bauteil Basler) sowie im ehemaligen Zugang des Bauteil AIK wurden Torluftschleieranlagen installiert. Da zukünftig beide Eingänge zu den Verkaufsräumen genutzt werden sollen, sind auch die Torluftschleieranlagen weiter zu nutzen, um einen Kaltlufteinfall in die Verkaufsräume bei offenstehenden Türen zu verhindern.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 70/50 °C (gem. Bestandunterlagen)
Unterflurkonvektoren
Im Erdgeschoss der beiden Bauteile sowie im 3.Obergeschoss des Bauteils AIK sind Unterflurkonvektoren im Bestand vor der Fassade zu finden. Diese werden im Bestand weiter genutzt. Um eine Zonenregelung im Bereich der Büroeinheiten umsetzen zu können, sind die vorhandenen Thermostatköpfe durch Stellantriebe auszutauschen.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 70/50 °C (gem. Bestandunterlagen)
Ventilheizkörper
Über den gesamten Gebäudekomplex verteilt, sind in den einzelnen Bereichen Heizkörper im Bestand zu finden. Teilweise sind diese zurückzubauen, weil sie nicht zu den geplanten Grundrissen passen und/ oder nicht zur geplanten Nutzung. An anderer Stelle sind sie aber auch neu zu installieren. Wie in den neuen Sanitärkernen vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss.
Die neu zu installierenden Heizkörper sind an die vorhandenen Leitungen anzuschließen. Entsprechend muss das bestehende Leitungsnetz angepasst werden.
Die Ventilheizkörper erhalten je nach Bereich Thermostatventile oder thermoelektrische Stellantrieben zur Wärmeregulierung sowie Anschlussverschraubungen. Technikräume mit Kälteanforderung erhalten keine Heizflächen.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 70/50 °C
- Systemtemperaturen: VL/RL = 50/30 °C (Heizkörper im Büro, Bauteil AIK)
Auch wenn die Heizlastberechnung für die Treppenhäuser eine Heizlast ergeben hat, wurde mit dem
Bauherrn vereinbart, entsprechend des Bestandes, auf Heizkörper in diesen Bereichen zu verzichten.
Trinkwarmwasserbereitung
Die Trinkwarmwasserbereitung wird für die LongStay-Appartements der Schloßstraße und der Feuerbachstraße sowie für den Sanitärbereich des geplanten Fitnessstudios im UG jeweils zentral über zentrale Frischwasserstationen realisiert. Damit sind drei Frischwasserstationen zu errichten. Alle weiteren Bereiche werden mit elektrischen Durchlauferhitzern versorgt.
- Systemtemperaturen: VL/RL = 70/25 °C
Messeinrichtungen
Alle neu installierten Anlagenkomponenten erhalten Sicherheits-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen gemäß den geltenden Vorschriften.
Die Wärmemengenzählung findet in den neu zu errichtenden Heizkreisen über den Verteilerabgängen statt. Weitere Wärmemengenzähler sind in den Etagenabgängen zu den einzelnen Büroeinheiten zu installieren. Örtliche Anzeigen werden durch Thermometer und Manometer in Messklasse 1 realisiert.
2.2.4 Dämmarbeiten
Die Isolierung von Leitungen, Armaturen und Anlagenteilen erfolgt gemäß GEG.
In den Technikzentralen und offenen Leitungsabschnitten sind die Isolierungen mit einem Oberflächenschutz (Alu-Grobkorn-Folie) zu wählen. Leitungen in stoßgefährdeten Bereichen erhalten einen Oberflächenschutz aus verz. Stahlblech. Leitungen auf dem Rohfußboden und in Wandschlitzen erhalten Dämmschläuche. Alle anderen Leitungsabschnitte sind mit alukaschierter Mineralwolle zu isolieren.
2.2.5 Brandschutztechnische Maßnahmen
Bei Wänden und Decken mit Brandschutzanforderung wird die Durchdringung mit der entsprechenden Brandschutzklasse geschottet. Dazu werden um die Heizungsrohre Conlitschalen in ausreichender Länge im Bereich des Durchbruches befestigt. Der Restspalt wird mit Brandschutzmörtel in fachgerechter Ausführung verschlossen.
2.2 Technische Anlagenbeschreibung Heizungstechnik
2.3 Technische Anlagenbeschreibung Kaltwasser Nachfolgend werden die technischen Einrichtungen beschrieben, welche für den Betrieb und die Funktion des Bauvorhabens notwendig sind.
2.3.1 Grundlagen der Kaltwassererzeugung
Für das Bauteil Basler gibt es einen Kaltwassersatz mit einer Gesamtleistung von 700 kW. Die Rückkühler befinden sich auf dem Dach des 2.Obergeschosses und sind gemäß vorliegenden Zustandsbericht in einem guten Zustand, sodass dieser für die neue Lüftungsanlage weiter genutzt wird.
Ein weiterer Kaltwassersatz ist auf dem Dach des 3.Obergeschosses des Bauteil AIK für dessen neue Lüftungsanlage zu installieren. Zwar befindet sich auch hier eine Großkälteanlage im Bestand, aber aufgrund der Errichtung in 1995 und ihrem technischen Zustand ist diese zurückzubauen.
Ein dritter Kaltwassersatz ist ebenfalls auf dem Dach des 3.Obergeschosses des Bauteil AIK für die notwendige Kälte der entstehenden Büros zu errichten.
2.3.2 Kälteverteilung (Büro Bauteil AIK, Zuleitungen RLT-Geräte)
Sämtliche Rohrleitungen sind aus schwarzem nahtlosem Stahlrohr DIN EN 10255 (bis DN 40) bzw. DIN EN 10217-1 (ab DN 50) auszuführen. Nach den Etagenabgängen in den einzelnen Geschossen (zu den Verbrauchern) sind die Kaltwasserleitungen als gepresstes Edelstahlrohr unter der Decke vorgesehen.
2.3.3 Raumkühlsysteme und Verbraucher
Deckeninduktionsdurchlässe (DID)
Die geplanten Büroeinheiten im ersten bis dritten Obergeschoss des Bauteil AIK sind mittels Deckeninduktionsdurchlässe, die unter die Rohdecke freihängend installiert werden, zu kühlen. Die DIDs werden durch das Gewerk "Lüftungstechnik" geliefert und eingebaut. An diese ist mit den Kaltwasserleitungen anzuschließen. Die Regelung der DIDs erfolgt mit Raumbediengeräten inklusive Regler mit integriertem Raumtemperaturfühler, Ventilen (6-Wege-Ventil für Heizen/Kühlen) und Ventilantrieben sowie den Rücklaufverschraubungen. Vorgenannten Regelung und Steuerung erfolgt durch Gewerk "Gebäudeleittechnik". Die Ventile werden vom Gewerk "Gebäudeleittechnik" übergeben und sind funktionsfähig einzubauen.
Systemtemperaturen: VL/RL = 16/19 °C
Messeinrichtungen
Alle Anlagenkomponenten erhalten Sicherheits-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen gemäß den geltenden Vorschriften.
Die Wärmemengenzählung findet in den jeweiligen Etagenabgängen zu den einzelnen Büroeinheiten statt. Örtliche Anzeigen werden durch Thermometer und Manometer in Messklasse 1 realisiert.
2.3.4 Wärmedämmung für Kälterohrleitungen
Die Kältedämmung sowie Dämmung gegen Schwitzwasser wird aus synthetischem Kautschuk/ geschlossenzelligem Weichschaum, Baustoffklasse B hergestellt. In stoßgefährdeten Bereichen und Außenbereichen wird zusätzlich ein verzinkter Blechmantel bis zu einer Höhe von 2,00 m angebracht. Dicke des Dämmstoffes in Abhängigkeit der Medientemperatur.
Rohrdurchführungen durch Brandwände werden nach Muster-Leitungs-Anlagenrichtlinie ausgeführt. Alle Leitungen werden einzeln gedämmt, die erforderlichen Abstände untereinander sind einzuhalten. Die Wärmedämmung ist so anzubringen, dass keine Körperschallübertragung möglich ist.
2.3.5 Brandschutztechnische Maßnahmen
Bei Wänden und Decken mit Brandschutzanforderung wird die Durchdringung mit der entsprechenden
Brandschutzklasse geschottet. Dazu werden um die Kälterohre flexible Brandschutzabschottung und
Dämmung in ausreichender Länge im Bereich und durch den Durchbruch befestigt. Der Restspalt wird
mit Brandschutzmörtel in fachgerechter Ausführung verschlossen.
2.3 Technische Anlagenbeschreibung Kaltwasser
3. Allgemeine technische Vorschriften 3.1 Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI- und VDE- Richtlinien sowie Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die Bau- und Gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins in der jeweils gültigen Fassung sowie von den anerkannten Regeln der Technik.
3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Der Auftragsnehmer hat nach den erhaltenen Entwurfs- und /oder Ausführungsunterlagen die Werk- und Montagepläne einschl. erforderlicher Teil- und Detailzeichnungen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung und einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage.
Das Erstellen dieser Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen müssen:
-dem neusten Planungsstand des Bauwerks entsprechen,
-sind entsprechend den Verwendungszwecken
projektgebunden zu kennzeichnen,
-sind mit einem Firmenkopf zu versehen,
-sind zu nummerieren
-und sind mit der Unterschrift des verantwortlichen
Projektleiters oder dessen Vertreter zu versehen.
Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig in 2-facher Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
- 2-fach Papier
- 1-fach Daten (PDF-Format)
auf Wunsch sind die Daten/ Zeichnungen als DWG/DXF-Format zu übergeben.
Im Einzelnen gehören dazu:
- Grundrisszeichnungen mit Schnitten
- Zentralen-Zeichnungen mit Schnitten
- Übersichtsschemata/ Anlagenschemata
- Regelschemata
- Leistungstabellen
- Berechnungen - allgemein
- Kanal- und Rohrnetzberechnung
- Stromlaufpläne
- Kabellisten
- Schaltschrank-Ansichten
- Schaltschrank-Innenaufbaupläne
- Geräte-Stücklisten
- Schilderlisten
- Klemmenpläne
- Fundamentzeichnungen mit Angabe der
Entkopplungszwischenlagen
3.3 Liefer- und Leistungsgrenzen
Vor dem Schließen der Aussparungen sind Rohre und sonstige Bauteile mit geeigneten Maßnahmen vom Auftragnehmer zu schützen. Die Montageleistungen sind in dieser Aussparung/ Bereich vorab fertiggestellt, z.B. Rohrleitungen gedämmt, Brandschutzbauteile zulassungskonform eingebaut und gegebenenfalls durch einen Sachverständigen abgenommen.
Bei technischen Gewerken:
Für den Anschluss der von Nebengewerken herangeführten Energien, Medien und Entsorgungseinrichtungen hat der Auftragnehmer an den Anschlussstellen Stutzen, Flansche, Klemmen und Verschraubungen mit Gegenstücken vorzuhalten und in Abstimmung mit dem Nebengewerk anzuschließen.
Elektroanschlussarbeiten sind gemäß Leistungsbeschreibung an den vom anbietenden Gewerk gelieferten und montierten Anlagenteilen durch den Auftragnehmer selber, in Abstimmung und Koordination mit dem Gewerk Elektro, auszuführen.
Die Verkabelungsziele sind vor Verlegen der Kabel vom Auftragnehmer mit den Quell- und Zielbezeichnungen des Schaltplans vor Ort zu kennzeichnen.
3.4 Kennzeichnung der Anlagen
Sämtliche Anlageteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft beschriftet oder beschildert. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Die Rohrleitungen erhalten Flussrichtungspfeile und Farbkennzeichnung.
Kontroll- und Steuergeräte, wie z.B. Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Die Sollwerte werden durch Beschilderung deutlich gemacht.
Das Vorhandensein von Reserveeinrichtungen und deren Bezeichnung sowie Frostschutzmaßnahmen werden durch Hinweis- und Bezeichnungsschilder eindeutig gekennzeichnet.
Alle Zentralen und Unterstationen werden mit dauerhaften, stabilen, unter Glas (Kunststoff) befindlichen Anlagenschemen ausgestattet, die Funktionsabhängigkeit, techn. Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
3.5 Montageeinsatz
2.5.1 Der Auftragnehmer hat für die gesamte Montagezeit einen verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und zu benennen. Dieser muss u. A. berechtigt sein, selbständig Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu können.
Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung / Fachbauleitung angesetzten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
3.5.2 Die Arbeiten auf der Baustelle sind mit firmeneigenen Kräften zu erstellen. Das Montagepersonal muss mind. zu einem Drittel aus Stammpersonal des Betriebes bestehen.
3.5.3 Für die Beurteilung der Kapazität des Bieters sind folgende Angaben erforderlich:
Vom Auftragnehmer werden insgesamt zur betriebsfertigen Übergabe der
Anlage benötigt'.....'Arbeitstage
Der Auftragnehmer setzt zur Abwicklung dieses Auftrags bei Bedarf
gleichzeitig ein'.....'Mann
Der Auftragnehmer beschäftigt in diesem Gewerk insgesamt Montagepersonal
'.....'Mann
Mit Angebotsabgabe sind Referenzen von vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen.
3.6 Messpunkte
Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit sorgfältig zu erhalten und vor jeder Änderung zu schützen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung der angebrachten Messpunkte hat durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne zu erfolgen. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf die von Architektenseite verbindlich veranlassten Messpunkte ausgeführt werden.
3.7 Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisung wird nach folgender Gliederung aufgebaut:
Register 0:Inhaltsübersicht
Register 1: Unternehmererklärung BO §57
Register 2: Anlagenbeschreibung:
Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
anlagenspezifische Merkmale;
Gerätekarten
Spezialmerkmale
Register 3:Bedienungsanweisung:
Funktion und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Norm- und Notbetrieb;
Anzeige-, Schalt-, Steuer- und Regelgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechungen;
wirtschaftlichste Betriebsart;
Störungen
Alle Bedienungsvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Register 4:Wartungsanweisung:
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Schmier- und Dichtungsarbeiten;
Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen;
vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Prüfungen;
Art und Zeitfolge von Überwachungen
Inspektionsübersicht / -tabelle; der jeweilige Wartungsumfang des zutreffenden Bauteils wird detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeit- raumes nach Art einer sog. Inspektionstabelle aufgelistet.
Register 5: Ersatzteilaufstellung:
Reserveeinrichtungen; Tabelle über die dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile.
Als solche Teile kommen in Frage:
Lager, Motoren, Armaturen, Regler, Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nr.; Typ: Fabrikat-Nummer; Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten
Register 6: Messprotokolle/ Inbetriebnahmeprotokolle:
Luftmengen, Differenzdrücke, Temperaturen, Massströme, Betriebs- zeiten, Spülprotokolle
Register 7:Prüfzeugnisse/ Abnahmebescheinigungen
Bescheinigung des Anlagenerstellers über den fachgerechten Einbau, den durchgeführten Test und die einwandfreie Funktionsweise aller sicherheitsrelevanten Bauteile.
Die Bescheinigung muss eine Auflistung aller dieser Bauteile aufweisen. Dieser Bescheinigung sind alle Zertifikate, bauaufsichtlichen Zulassungen, etc. dieser Bauteile beizulegen.
Protokolle/ Bescheinigungen von Sachverständigen
Protokolle/ Bescheinigungen von Sachkundigen
Register 8:Einweisung und Überwachung
Bestätigung der Einweisung des Bedienpersonals in Betrieb, Wartung und Instandhaltung
Register 9:Angebot Wartungsvertrag
Register 10: Revisions- und Bestandszeichnungen
3.8 Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung nach Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Zeichnungen werden farbig angelegt und mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen. Sie erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Erstellung der Zeichnungen erfolgt digital in einem CAD-Zeichnungsprogramm.
Die aktuellen Grundrisse, Stand "Revision" sind vorab beim zuständigen Architekturbüro / Bauleitung anzufordern.
Im Einzelnen sind das die Pläne wie bei Werk- und Montagezeichnungen aufgeführt.
Alle Unterlagen sind als Revisionszeichnungen zu kennzeichnen.
Die vorgenannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sowie die Revisionsunterlagen sind elektronisch auf CD im Dateiformat pdf zu erstellen und zu übergeben. CAD-Zeichnungen sind zusätzlich im Dateiformat dwg zu erstellen und zu übergeben.
3.9 Abnahmen
Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten, dass eine behördliche Abnahme erfolgen kann.
Sollten Sachverständigenabnahmen notwendig und /oder gefordert sein, sind diese vor der behördlichen Abnahme durchzuführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur behördlichen Abnahme vorzulegen. Die Beauftragung des Sachverständigten erfolgt direkt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination und unterstützt die Sachverständigerabnahme durch Bereitstellung eines fachkundigen Mitarbeiters.
Die Abnahme erfolgt im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden und kann nur erfolgen, wenn einwandfreie gültige Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt, eingestellt und einreguliert sowie mit Bezeichnungsschildern versehen und in Betrieb genommen ist.
Voraussetzung der Abnahme durch den Auftraggeber ist unter anderem die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigenabnahmen sowie die Behördlichen Freigaben zum Betrieb der Anlagen des Bauvorhabens.
Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, etwaige Mängel sind hierin aufzunehmen und innerhalb von 15 Werktagen zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll ist in 3-facher Ausführung zu liefern. Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert. Die Abnahme ist dann neu anzumelden.
Die Abnahme gilt auch dann nicht als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistungen mehr als 6 Tage aus besonderen Gründen (z.B. Notbeheizung im Winter) in Benutzung genommen hat. Ist trotz schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage nicht in einem einwandfreien technischen Zustand und somit eine neue Kontrolle und Überprüfung erforderlich, so können die hierdurch entstehenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgesetzt werden.
Für alle Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auch dann die volle Gewährleistung, wenn verborgene Mängel bei der Abnahme nicht beanstandet wurden.
3.10 Inbetriebnahme und Einweisung
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Anlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie Leistungen welche in Nachbeauftragung ausgeführt wurden.
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen.
Eine zweite Einweisung erfolgt nach ca. 8-10 Wochen nach störungsfreiem Betrieb der technischen Anlagen des Bauvorhabens während des nutzungsbestimmten Betriebes des Bauwerkes. Es ist jeweils ein separates Protokoll anzufertigen.
3.11 Sonstiges
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen.
Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Büro:
MN Mörbitz/Nordhorn Ingenieure GmbH
Gohliser Straße 13
04105 Leipzig
Tel.: 0341/96 27 48 - 0
zur Verfügung.
Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar sind oder widersprüchlich dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lassen, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, die zur nicht fachgerechten Montage führen, sind vom Auftragnehmer kostenlos auszubessern.
3. Allgemeine technische Vorschriften
4. Technische Vorschriften Gewerk Heizungstechnik 4.1 Behördliche Genehmigungen
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden ist Sache des Auftragnehmers.
4.2 Gewerkspezifische Vorschriften, Richtlinien
DIN - Vorschriften
insbesondere wird hingewiesen auf:
DIN EN 12831 Wärmebedarfsermittlung
DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden
DIN 2403 Rohrkennzeichnung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4140 Dämmarbeiten von betriebstechnischen Anlagen
DIN 4713 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung
DIN 4703 Raumheizkörper
DIN 4704 Prüfung von Raumheizkörpern
DIN 4747 Fernwärmeanlagen - Sicherheitstechnische Ausrüstung
DIN 4807 Ausdehnungsgefäße
DIN 18380 VOB/C: Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
Sonstige Vorschriften
insbesondere wird hingewiesen auf:
- GEG Gebäudeenergiegesetz
- die VDE-Vorschriften
- die VDMA-Merkblätter
- die Bedingungen des TÜV
- AMEV-Broschüre
4.3 Materialien
4.3.1 Die Anlagen haben in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein.
4.3.2 Alle Anlagenteile, auch Antriebe, sind für Dauerbetrieb auszulegen, wobei im gesamten Betriebsbereich keine Überlastung erfolgen darf. Insbesondere ist auf Betriebssicherheit, gute Bedienbarkeit, geringen Wartungsaufwand, Geräuscharmut und geringen Energieverbrauch zu achten.
4.3.3 Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. der besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen.
4.3.4 Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig.
4.3.5 Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Falls erforderlich hat der Auftragnehmer für neue und besondere Materialien und Baustoffe die Prüfungen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
4.3.6. Der Bieter hat die Möglichkeit gleichwertige Fabrikate für alle Positionen anzubieten.
Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot vorzulegen.
Die ausgeschriebenen Fabrikate sind verbindlich, sofern keine Änderungen angeboten und beauftragt wurden.
4.4 Bauausführung
4.4.1 Sämtliche heizungstechnischen Anlagenteile sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verunreinigungen (z.B. Gipser- undMalerarbeiten) zu schützen.
Dieses gild auch bei Arbeitsunterbrechungen im Laufe der Montagen.
4.4.2. Sämtliche Stahlteile müssen einen, dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden, Korrosionsschutz nach DIN 18364 erhalten.
Verzinkungen sind als Feuerverzinkung nach DIN 50975 auszuführen.
4.4.3. Zur Vermeidung von Geräusch- und Schwingungsübertragung auf das Gebäude sind entsprechende Schalldämmaßnahmen zu ergreifen.
Alle Befestigungen sind mit schalldämmenden Einlagen - nicht brennbar - von entsprechender Stärke zu versehen.
4.4.4. Montageeinrichtungen
Alle Montageeinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Zu den Montageeinrichtungen gehören auch alle Gerüste und Arbeitsplattformen bis 4 m Standhöhe. Der Auftragnehmer hat für die Beschaffung und den Unterhalt der Gerüste selbst zu sorgen. Die Überwachung in
sicherheitstechnischer Hinsicht obliegt ihm. Werden Gerüste im Arbeitsbereich anderer Firmen erstellt, ist die Abstimmung mit der Bauleitung notwendig.
4.4.5. Der Auftragnehmer hat den von seinen Arbeiten herrührenden Schutt, Abfälle, Verpackungsmaterial etc. auf der ganzen Baustelle, also auch außerhalb der Gebäude, Lager und Arbeitsstätten, täglich zu beseitigen und abzufahren. Geschieht dies nicht, wird auf Anordnung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers gereinigt. Die jeweils gültigen Abfallsatzungen sind zu beachten.
4.4.6. Im Bereich von Wand- und Deckenaussparungen sind die durchgeführten Leitungen vor dem Verschließen der Aussparungen zu isolieren. Forderungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes sind zu berücksichtigen.
4. Technische Vorschriften Gewerk Heizungstechnik
5. Technische Vorschriften Kaltwasseranlagen 5.1 Behördliche Genehmigungen
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden ist Sache des Auftragnehmers.
5.2 Gewerkspezifische Vorschriften, Richtlinien
VDI 2078 Kühllastberechnung
DIN 2403 Rohrkennzeichnung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4140 Dämmung von betriebstechnischen Einrichtungen
DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung
DIN EN 378Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen
DIN EN 1736Kälteanlagen und Wärmepumpen - Flexible Rohrleitungsteile, Schwingungsabsorber,
Kompensatoren und Nichtmetall-Schläuche - Anforderungen, Konstruktion und Einbau;
DIN EN 1861Kälteanlagen und Wärmepumpen - Systemfließbilder und Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder - Gestaltung und Symbole
Sonstige Vorschriften
insbesondere wird hingewiesen auf:
- GEG Gebäudeenergiegesetz
- die VDE-Vorschriften
- die VDMA-Merkblätter
- die Bedingungen des TÜV
- AMEV-Broschüre
5.3 Materialien
5.3.1 Die Anlagen haben in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein.
5.3.2 Alle Anlagenteile, auch Antriebe, sind für Dauerbetrieb auszulegen, wobei im gesamten Betriebsbereich keine Überlastung erfolgen darf. Insbesondere ist auf Betriebssicherheit, gute Bedienbarkeit, geringen Wartungsaufwand, Geräuscharmut und geringen Energieverbrauch zu achten.
5.3.3 Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. der besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen.
5.3.4 Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig.
5.3.5 Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Falls erforderlich hat der Auftragnehmer für neue und besondere Materialien und Baustoffe die Prüfungen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
5. Technische Vorschriften Kaltwasseranlagen
5. Anforderungen BREEAM 5. BREEAM-Zertifizierung
Für das Objekt wird eine BREEAM excellent / Bestandszertifzierung angestrebt.
Sollten Nachweise durch die TGA-Gewerke notwendig werden - wovon aktuell nicht auszugehen ist - sind diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
5. Anforderungen BREEAM
6. Fachbauleitererklärung 6. Fachbauleitererklärung
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er erklärt ausdrücklich, daß er über die Haftungsbestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dies gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen Bauleitung des Architekten.
Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl. durch Dritte ist für evtl. Schadensfälle neben dem Benutzer auch der Hersteller mit verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der Ausführung dafür zu sorgen, daß der Zustand der Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfallverhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Abschrankung oder Abdeckung beseitigt, weil dies für die Arbeit erforderlich ist, hat er diese beim Verlassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß herzustellen, auch wenn es sich nur um einige Minuten handeln sollte. Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen, Abschrankungen, provisorische Treppengeländer und Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der örtlichen Bauleitung mitzuteilen.
Als Bauleiter bestimmt:
...............................................
(Firma-Stempel)
.......................................
Datum, Unterschrift
6. Fachbauleitererklärung
7. Erklärung zur Betriebskapazität 7. Erklärung zur Betriebskapazität
Hiermit erkläre(n) ich/wir:
1. daß folgende Arbeitskräfte in meinem/unserem Betrieb beschäftigt sind:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
.......... Zeichner .......... Lehrlinge
2. daß die Arbeitskräfte ständg in folgender Zusammensetzung an der Baustelle eingesetzt werden können:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
Bei Gesamt-/ Gruppenangeboten sind für die in Aussicht genommenen Subunternehmer bzw. ARGE-Partner und deren Arbeitskräfte analog die gleiche Erklärung beizufügen.
Der Bieter:
..........................., den .....................
......................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
7. Erklärung zur Betriebskapazität
8. Unterschriftsleistung 8. Unterschriftsleistung
Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Angebot, daß er
1. die Technischen Vorbemerkungen und, soweit vorhanden, auch die besonderen Bedingungen zum Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und für die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Lieferungen sowie evtl. hiermit im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge ausnahmslos als rechtsverbindlich anerkennt; allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht anerkannt.
Dies gilt auch, soweit Zusatzaufträge erteilt werden und im Rahmen dieser Zusatzauftragserteilung auf den Ausschluss derartiger Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich nochmals hingewiesen wird,
2. die zur Arbeitsausführung notwendigen Maschinen, Geräte, Materialien und Arbeitskräfte fristgerecht zur Verfügung stellen kann,
3. Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und die Beiträge bezahlt hat,
4. sich von der Örtlichkeit der Baustelle genau überzeugt hat und daß ihm der Umfang der auszuführenden Arbeiten in allen Teilen bekannt ist.
................ .........................
(Datum) (Stempel und Unterschrift
des Unternehmers)
8. Unterschriftsleistung
9. Leistungsverzeichnis 9. Leistungsverzeichnis
9. Leistungsverzeichnis
01 Grundausbau
01
Grundausbau
01.01 Warmwassserbereitung Regelung Heizkreise + Regelschrank
01.01
Warmwassserbereitung Regelung Heizkreise + Regelschrank
01.02 Armaturen, Einrichtungen und Zubehör Heizungszentrale
01.02
Armaturen, Einrichtungen und Zubehör Heizungszentrale
01.03 Anschluss RLT-Wasserregister
01.03
Anschluss RLT-Wasserregister
01.04 Kaltwassersätze
01.04
Kaltwassersätze
01.05 Rohrleitungen und Armaturen
01.05
Rohrleitungen und Armaturen
01.06 Heizkörper und Zubehör
01.06
Heizkörper und Zubehör
01.07 Dämmarbeiten Heizungsanlage
01.07
Dämmarbeiten Heizungsanlage
01.08 Brandschutzisolierung
01.08
Brandschutzisolierung
02 Mieterausbau Büro
02
Mieterausbau Büro
02.01 Rohrleitungen und Armaturen
02.01
Rohrleitungen und Armaturen
02.02 Heizkörper und Zubehör
02.02
Heizkörper und Zubehör
02.03 Dämmarbeiten Heizungsanlage
02.03
Dämmarbeiten Heizungsanlage
02.04 Brandschutzisolierung
02.04
Brandschutzisolierung
03 Mieterausbau Longstay
03
Mieterausbau Longstay
03.01 Rohrleitungen und Armaturen
03.01
Rohrleitungen und Armaturen
03.02 Heizkörper und Zubehör
03.02
Heizkörper und Zubehör
03.03 Dämmarbeiten Heizungsanlage
03.03
Dämmarbeiten Heizungsanlage
04 Mieterausbau P&C / Verwaltung
04
Mieterausbau P&C / Verwaltung
04.01 Rohrleitungen und Armaturen
04.01
Rohrleitungen und Armaturen
04.02 Heizkörper und Zubehör
04.02
Heizkörper und Zubehör
04.03 Dämmarbeiten Heizungsanlage
04.03
Dämmarbeiten Heizungsanlage
05 Mieterausbau Fitness
05
Mieterausbau Fitness
05.01 Rohrleitungen und Armaturen
05.01
Rohrleitungen und Armaturen
05.02 Heizkörper und Zubehör
05.02
Heizkörper und Zubehör
05.03 Dämmarbeiten Heizungsanlage
05.03
Dämmarbeiten Heizungsanlage
06 KG429 Sonstiges Heizungstechnik
06
KG429 Sonstiges Heizungstechnik
06.01 Allgemeine Arbeiten
06.01
Allgemeine Arbeiten
06.02 Demontagen und Provisorien
06.02
Demontagen und Provisorien
06.03 Durchbrüche
06.03
Durchbrüche
06.04 Elektroarbeiten
06.04
Elektroarbeiten
06.05 Stundenlohnarbeiten
06.05
Stundenlohnarbeiten
07 Wartungsarbeiten
07
Wartungsarbeiten
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt. Zur Angebotsabgabe für die Wartungs- und Inspektionsarbeiten ist die Ausschreibung zu beachten. Die in der vorgenannten Ausschreibung beschriebenen technischen Anlagen sind Grundlage zur Kalkulation dieser Position.
Der Umfang der Arbeiten wird durch die Wartungs- und Inspektionsvorgaben der jeweiligen Hersteller der Anlagen und Bauteile und den Vorgaben der
VDMA Richtlinien 24186, Teil 0 bis Teil 7 definiert.
Die Wertung des Angebotes erfolgt in Verbindung mit den Angeboten des jeweiligen TGA-Gewerks.
Die Wartungsarbeiten behält sich der Auftraggeber vor nachträglich zu beauftragen, fliessen aber vollständig in die Angebotsauswertung mit ein.
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt.
07.__.__.__.0010 Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr Einjähriger Wartungsvertrag (Inspektion) für das 1. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der Anlage und Erstellen des Meßprotokolls für die gesamte im LV beschriebene Anlage.
Die Wartungsarbeiten sind gem. VDMA-Richtlinien durchzuführen.
07.__.__.__.0010
Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0020 Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 2. Betriebsjahr
07.__.__.__.0020
Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0030 Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 3. Betriebsjahr.
07.__.__.__.0030
Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0040 Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 4. Betriebsjahr
07.__.__.__.0040
Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
07.__.__.__.0050 Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 5. Betriebsjahr (1 Jahr nach der Gewährleistung).
07.__.__.__.0050
Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr
E
P
1,00
psch
Ihre Angebotsdetails
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